Die Gesellschafter haben entschieden, #TXL dichtzumachen. Erst mal nur vorübergehend. Dass der #Flughafen wieder in Betrieb geht, gilt aber als unwahrscheinlich.
Der Berliner #City-Airport #Tegel wird ab 15. Juni vorübergehend geschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes hat das am Mittwochmorgen einstimmig entschieden. Das bestätigt Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) auf Anfrage. „Das ist ein vernünftiger Kompromiss“, sagte Lange.
Die Gesellschafter stimmten einer temporären Befreiung von der #Betriebspflicht für Tegel zum 15. Juni zu, so der Beschluss – unter der Voraussetzung, dass die bedarfsgerechte Bedienung des zivilen #Luftverkehrs jederzeit sichergestellt werde und dass die Nutzerinteressen am #Regierungsairport in #Schönefeld gewahrt werden.
Denn mit der #Tegel-Schließung werden auch die Regierungsflüge nicht mehr in Tegel, sondern am neuen #Interimsterminal für #Staatsgäste und Bundesregierung in Schönefeld abgewickelt.
Am Dienstag gab es im Senat keine Einigkeit über das geplante #Vergabeverfahren. Es geht um Löhne und Arbeitsbedingungen.
Ursprünglich sollte sie schon im vergangenen November beginnen. Doch jetzt hat sich die geplante Ausschreibung von zwei Dritteln des S-Bahn-Verkehrs weiter verzögert. Anders als erhofft bekam Verkehrssenatorin Regine Günther am Dienstag im Senat kein grünes Licht für ihren Plan, das Vergabeverfahren bald in Gang zu setzen. Die Grünen-Politikerin reagierte verärgert. „Die erneute Verschiebung der #S-Bahn-Ausschreibung ist in keiner Weise nachvollziehbar“, ließ Günther nach der Sitzung verlauten.
Mit dem bislang größten Vergabeverfahren im #Bahnverkehr sollen Unternehmen gefunden werden, die mehr als 1.300 neue #S-Bahn-Wagen funktionstüchtig bereitstellen und betreiben – wobei diese Aufgaben von unterschiedlichen Firmen wahrgenommen werden können. Der Vertrag für die #Nord-Süd-Linien soll Ende 2027 beginnen, der Kontrakt für die #Stadtbahn im Februar 2028.
Um den Betrieb langfristig abzusichern, hat das Land Berlin bereits Vorsorge getroffen und Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen. Für 15 Jahre #Zugbetrieb auf den beiden Teilnetzen plant es 5,007 Milliarden Euro ein, für die #Instandhaltung der Züge über 30 Jahre …
Der #Abschleppdienst der BVG für #Busspuren kommt auf Touren. Von den eigentlichen Zielen ist man aber noch ein gutes Stück entfernt.
Berlin. Es hat ein wenig gedauert, doch langsam kommt der Abschleppdienst der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) auf Touren. Das Landesunternehmen hat bis Ende April mehr als 750 #Falschparker von Busspuren, Straßenbahngleisen und Haltebereichen selbstständig umgesetzt, teilte die BVG auf Anfrage der Berliner Morgenpost mit. Auch wegen der Corona-Pandemie ist der Abschleppdienst jedoch auch nach vier Monaten immer noch erst in der Hochlaufphase.
Seit Jahresbeginn können die Berliner Verkehrsbetriebe eigenständig Falschparker abschleppen, die die Sonderflächen im Straßenland blockieren. Zunächst lief der Betrieb der eigenen #Abschleppflotte jedoch nur langsam an. Da Mitarbeiter dafür erst ausgebildet werden mussten, war zu Beginn nur nachts ein Fahrzeug im Einsatz. Um Busspuren dennoch möglichst häufig frei zu bekommen, engagierte die BVG in ihrem Namen zusätzlich einen externen Abschleppdienst. „Um der Polizei möglichst schnell die Arbeit abzunehmen, haben wir darauf zurückgegriffen“, sagte BVG Pressesprecher Jannes Schwentu. Insgesamt 70-mal sei der Dienstleister ausgerückt.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben am heutigen Dienstag, den 19. Mai 2020, ihre inzwischen sechste #Jelbi-Station in Betrieb genommen. BVG-Vorstand Dirk #Schulte eröffnete am Morgen den neuen Standort in der #Holzmarktstraße 14 in Berlin-Mitte. Wie gewohnt ist vor Ort die gesamte Bandbreite an Sharing-Angeboten vertreten, vom Fahrrad über Tret- und Elektroroller bis hin zum Carsharing-Auto.
Die neue Station befindet sich in direkter Nachbarschaft der #BVG-Hauptverwaltung im markanten, „#Trias“ genannten Gebäudeensemble. Und wo eine Jelbi-Station ist, da sind natürlich auch Bus und Bahn nicht weit: Die Elektrobusse der Linie 300 halten nur wenige Meter entfernt, und auch der S+U-Bahnhof Jannowitzbrücke ist fußläufig in wenigen Minuten erreichbar.
„Mit Jelbi bieten wir alle Formen geteilter #Mobilität in Berlin aus einer Hand. So ergänzen wir den hervorragenden öffentlichen Nahverkehr um umweltfreundliche Sharing-Angebote – digital am Smartphone, physisch an unseren Jelbi-Stationen“, sagt Dirk Schulte, Vorstand für Personal und Soziales bei der BVG. „Der neue Standort direkt an unserem Hauptsitz ist ein tolles Angebot auch für unsere Gäste sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor allem aber ist er ein starkes Zeichen dafür, wie sehr uns Jelbi am Herzen liegt. Ab sofort können wir nun täglich direkt vor Ort beobachten, wie gut das Angebot von den Berlinerinnen und Berlinern angenommen wird und wie wir es vielleicht noch verbessern können.“
Die neue Jelbi-Station in der Holzmarktstraße befindet sich auf dem Gelände der dortigen Aral Tankstelle, zu der ein REWE To Go-Shop sowie eine DHL-Packstation gehören. Darüber hinaus plant Aral diese Station im Laufe des Jahres mit ultraschnellen Ladepunkten auszurüsten und die Tankstelle als Mobilitätsknotenpunkt zu nutzen. Dort soll der Umstieg auf verschiedene Mobilitätsformen möglich sein und in der Praxis getestet werden.
Zur Verfügung stehen wie gewohnt Mieträder von Nextbike, E-Tretroller von Tier, E-Motorroller von Emmy und flexible Carsharing-Autos von Miles, die allesamt über die Jelbi-App gebucht und bezahlt werden können. Neueste Ergänzung bei diesen tiefenintegrierten Sharing-Angeboten sind die E-Tretroller von Voi. Hinzu kommen am neuen Standort erstmals die stationären Carsharing-Angebote von Cambio und Greenwheels.
Nach der Premiere an der Jelbi-Station Schönhauser Allee und einer weiteren Installation an der Prinzenstraße kommt in der Holzmarktstraße zum dritten Mal eine Tretroller-Ladestation von Swiftmile zum Einsatz, die nicht nur für Strom, sondern auch für ein geordnetes und platzsparendes Abstellen sorgt. Und wie an allen Jelbi-Stationen und U-Bahnhöfen steht den Nutzern natürlich auch am neuen Standort das kostenlose BVG Wi-Fi zur Verfügung.
Im neu gestalteten Bahnhof von Rostock- #Warnemünde ist am Dienstagmorgen der erste #Intercity-Zug aus Berlin eingetroffen. Die Einfahrt des Zuges symbolisierte das Ende der Bauarbeiten, die im vergangenen September begonnen hatten. Die Bahn hatte dafür rund 65 Millionen Euro investiert. Der Strand sei jetzt so nahe an Dresden und Berlin wie noch nie, sagte Oberbürgermeister Claus Ruhe #Madsen. „Man muss jetzt quasi nur mit der Badehose in den Zug steigen und kann direkt am Strand aussteigen.“
Noch viele Monate müssen Fahrgäste Mund und Nase bedecken. Nachts nimmt die Bereitschaft dazu in Berlin allerdings stark ab.
Manch einer findet die #Maskenpflicht lästig, andere bezweifeln, ob sie etwas bringt. Doch sie gilt: Wer mit Bahn und Bus unterwegs ist, muss Mund und Nase bedecken. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) erwartet man, dass diese Regelung nicht so schnell wieder abgeschafft wird. „Ich gehe davon aus, dass die Maskenpflicht noch viele Monate gelten wird“, sagte Rolf #Erfurt, Betriebsvorstand des Landesunternehmens, im Gespräch mit der Berliner Zeitung. Etwas anderes könnte sich dagegen in absehbarer Zeit ändern: Künftig soll das Busfahrpersonal wieder Fahrscheine verkaufen.
Die Maskenpflicht im Nahverkehr gilt seit dem 27. April. Warum erst seit dann? Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) erinnert daran, dass die Fahrgastzahl stark sank, als die Pandemie um sich griff. Die wenigen Nutzer konnten ausreichend Abstand halten. „Nun sind wir dabei, das öffentliche Leben wieder schrittweise hochzufahren, und wir gehen natürlich davon aus, dass auch der Nahverkehr wieder stärker genutzt wird. Es wird wieder voller und enger. Deshalb war es sinnvoll, die Verpflichtung einzuführen.“
Die Beantwortung kann sich nur auf Fahrten von Beförderungsdiensten beziehen, die im
Auftrag des Senats durchgeführt werden oder werden sollten. Fahrten beispielsweise im
Rahmen des SGB V oder XI werden von den gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegekassen
beauftragt.
Schließlich ist die tatsächliche Zahl der Auftragsrückgänge nicht pauschal zu bemessen.
Neben den Auftragsückgängen für Fahrdienste, die aufgrund der pandemiebedingten
Schließungen keine Fahrten mehr durchführen können, finden auch derzeit (weiterhin)
Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie zu Tagesförderstätten
und anderen tagesstrukturierenden Angeboten der sozialen Teilhabe als
Eingliederungshilfe im Rahmen der Notbetreuung oder Fahrten zu alternativen
Fahrtzielen statt, wenn die Betreuung der Menschen mit Behinderungen von den
Leistungsangeboten im Sinne der Beschlüsse 2/2020 vom 09.04.2020 sowie 3/2020 vom
27.04.2020 der Vertragskommission 131 sowie dem Rundschreiben Soz Nr. 08/2020
vom 15.04.2020 auf diese Weise sichergestellt werden kann.
Die Auswertung der Anzahl der Fahrten von Nutzerinnen und Nutzern mit dem
besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Vorbemerkung Buchstabe e)
ergab für den Monat März einen Rückgang um rund 50 Prozent gegenüber dem
Vormonat. Eine Auswertung für den Monat April liegt noch nicht vor. Es wird jedoch von
einem Rückgang um rund 80 Prozent im Monat April ausgegangen. Entsprechend einer
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aktuellen Mitteilung des Betreibers vom 14.05.2020 geht die Inanspruchnahme des
besonderen Fahrdienstes derzeit „Mit der Lockerung der Maßnahmen … wieder ein
wenig nach oben, …“
Zudem ist, je nachdem wie schnell die Fahrten zu z. B. den geschlossenen Angeboten
der Eingliederungshilfe wieder öffnen können, ein weiter zu differenzierendes Bild der
Fahrten auch für die Fahrdienste zu erwarten.
Vorbemerkung: Den Hauptanteil der #Behindertenbeförderung im Land Berlin leisten #Fahrdienste im
Rahmen der #Eingliederungshilfe nach SGB IX und SGB V. Es handelt sich um
a) den Hol- und Bringservice zu WfbM und zu Tagesbetreuungsstätten der Behindertenhilfe mit
Mietwagen, Behindertentransportwagen und Bussen
b) Kranken- und Therapiefahrten (§ 133 SGB V) mit Mietwagen und Behindertentransportwagen
c) Schülerfahrten mit Mietwagen, Behindertentransportwagen und Bussen
d) Arbeitsfahrten mit Mietwagen, Taxi und Behindertentransportwagen
e) Freizeitfahrten (Teilnahme am Leben nach LGBG im SFD) mit Mietwagen, Taxis und
Behindertentransportwagen.
Durch die Covid 19 Pandemie sind die Segmente a ,b und c zu 100 % durch den Shut down betroffen, die
Bereiche b) und e) verzeichnen Auftragsrückgänge von rund 90 %.
Bis zu 200 spezialisierte Betriebe aus der Behindertenbeförderung und der Krankenbeförderung für
Menschen mit Behinderungen kämpfen seit der Krise um ihre Existenz.
1. Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Sen IAS) ergriffen,
um die notwendig erforderliche Infrastruktur der vorhandenen Fahrbetriebe für die Träger der
Behindertenhilfe, die Krankenkassen und die unmittelbar betroffenen Menschen mit Behinderungen, die
deren Beförderungsleistungen notwendig für die Realisierung ihrer Mobilitätsbedürfnisse brauchen, nach
der Pandemie-Welle zu erhalten?
2. Wie beurteilt die Sen IAS die Möglichkeiten, die Behindertenfahrdienste als Sozialdienstleister nach
dem Sozialdienstleister Einsatzgesetz (SodEG) einzustufen und wie beabsichtigt die Sen IAS
sicherzustellen, dass es in der hochspezialisierten Branche nicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen
den Betrieben kommt, die unmittelbar für das Land im SFD tätig sind und denen, die Werkstattfahrten (plus
Tagesbetreuungsfahrten), Arztfahrten, Arbeitsfahrten und/oder Schülerfahrten) durchführen.
7. Wie schätzt Sen IAS grundsätzlich den Stellenwert der vielen Fahrten zur unmittelbaren persönlichen
Daseins-Fürsorge und Tagesstrukturierung (zur Arbeit, zum Arzt, zur Tagesbetreuung, zur WbfM, zur
Schule) im Verhältnis zur relativ geringen Anzahl der Fahrten im Freizeitbereich ein?
Zu 1., 2. und 7.: Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Senat ist sich seines besonderen Sicherstellungsauftrags im Rahmen der
Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe auch während der Pandemie bewusst
und nimmt ihn sehr ernst. Die Fahrten im Rahmen der Eingliederungshilfe z. B. zu den
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder zu tagesstrukturierenden Angeboten
erfolgen aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs und teilhabebedingten Bedarfs der
leistungsberechtigten Person. Sie sind erforderlich, wenn der Weg von Wohnort zum
Angebotsort nicht anders erreichbar sind. Daher haben sie einen hohen Stellenwert, um
Selbstbestimmung und Teilhabe zu gewährleisten.
Schülerinnen und Schülern mit Hauptwohnsitz in Berlin, die wegen ihrer Behinderung
nicht in der Lage sind, die Schule auf dem üblichen Wege zu besuchen, können auf
Antrag für den Schulweg zur nächstgelegenengeeigneten aufnahmefähigen Schule
besondere Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt werden. In der Regel handelt es
sich dabei um Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen, die am frühen
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Morgen zur Schule gebracht werden und erst am späten Nachmittag, oder gelegentlich
am frühen Abend, wieder nach Hause gefahren werden. Zusätzliche Fahrten im
Freizeitbereich finden für diesen Personenkreis daher aus zeitlichen Gründen eher selten
statt. In der unterrichtsfreien Zeit werden Fahrten im Bereich der Freizeit selten in
Anspruch genommen, da freie Zeit von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit
schweren Behinderungen häufig im Kreise der Familie oder im nahen Wohnumfeld
verbracht wird.
Um dem o. g. besonderen Sicherstellungsauftrag nachzukommen können Fahrdienste
als Sozialdienstleister gemäß des Sozialdienstler-Einsatzgesetzes (SodEG) bei den
zuständigen Teilhabefachdiensten der Bezirke für Fahrten, die zum Fahrtziel
pandemiebedingt geschlossene Angebote der Eingliederungshilfe haben, einen
grundsätzlich nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Der Zuschuss wird gemäß § 3
SodEG grundsätzlich in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes gewährt. Im
Zuge dessen hat die für Soziales zuständige Senatsverwaltung ein Rundschreiben als
Unterstützung für die zuständigen Teilhabefachdienste der Bezirke erlassen
(Rundschreiben Soz Nr. 10/2020 vom 04.05.2020).
Fahrten zu Angeboten der Eingliederungshilfe, die tatsächlich stattfinden können, werden
gemäß Kostenübernahme in der Eingliederungshilfe in gleicher Höhe gewährt, selbst
wenn diese ein (pandemiebedingt) anderes Fahrziel (z. B. ein alternatives, nicht
geschlossenes Angebot) zum Ziel haben (siehe Rundschreiben Soz Nr. 08/2020 vom
15.04.2020 und Vorbemerkung). Der Bundesgesetzgeber hat die Zuschüsse nach
SodEG auf Sozialleistungen nach den SGB I bis XII (mit Ausnahme des SGB V und XI)
begrenzt. Eine Ermächtigung hinsichtlich weiterer Anwendungsbereiche sieht das
SodEG nicht vor.
3. Ab wann ist in Berlin mit einem Ausführungsgesetz für das Bundes-SodEG zu rechnen bzw. warum
liegt noch nicht einmal der Entwurf eines solchen Gesetzes vor, das es in Brandenburg bereits gibt?
a) Wie ist diesbezüglich der Stand der Dinge?
b) Was sind ggf. die Gründe für den zeitlichen Rückstand?
Zu 3.: Die Frage, ob ein Ausführungsgesetz erforderlich ist, hängt von der jeweiligen
Verfassungs- und Rechtslage in den Bundesländern ab. In Berlin sind die
Sozialleistungsträger im Sinne des SodEG bereits bestimmt. Für die Eingliederungshilfe
sind das im Wesentlichen die bezirklichen Teilhabefachdienste Soziales und Jugend (§ 2
Abs. 1 und 2 AG SGB IX). Die Wahrnehmung der Entscheidungen der Zuschüsse durch
die Teilhabefachdienste ist auch sachgerecht, da sie in unmittelbaren Zusammenhang
mit den jeweiligen Bewilligungsbescheiden der Eingliederungshilfe zusammenhängt.
Überdies sind gemäß § 4 des Allgemeinen Zuständigkeitesgesetzes (AZG) den
Behörden der Bezirken zuzuordnen, für die die Bezirke die Aufgaben der
Sozialleistungsträger wahrnehmen
Darüberhinaus prüft der Senat, wie Erstattungsverfahren für zuvielgezahlte Zuschüsse
gemäß § 4 SodEG nach Abschluss der Zuschusszahlungen, die zunächst bis Ende
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September 2020 vorgesehen sind, fahrdienstbezogen zentral vorgenommen werden
können. Diese zentrale Stelle ist durch gesonderte Regelung festzulegen.
4. Hat Sen IAS vor der Beschlussfassung der Veränderung der Durchführungsverordnung für den SFD
am 30.3.2020 geprüft, ob die beschlossenen Veränderungen durch einen solchen massiven staatlichen
Eingriff in den Wettbewerb zugunsten einer relativ kleinen Anzahl von beteiligten Unternehmen
verhältnismäßig sind und eventuell anderen Fahrdiensten schaden? Wieso gibt Sen IAS die Line der
Ausgliederung von Fahrten, für die es andere rechtlich verbriefte Kostenträgerschaften gibt, auf, die von
ihrer Intention wesentlich zum Erhalt des SFD beitragen sollten und beigetragen haben? Bereitet Sen IAS
mit dieser Rochade das Ende des SFD in seiner bestehenden Form vor?
a) Gab es bei Sen IAS vor der Beschussfassung eine Reflexion der wettbewerblichen Lage und wenn ja,
wie ist sie dokumentiert? Wenn nein, warum gab es keine?
b) Ist der Prozess der Entscheidung inklusive der Vorarbeiten von der Entstehung bis zur
Beschlussfassung durch ein entsprechendes Monitoring nachvollziehbar und transparent – Termine,
involvierte Personen, Protokolle, Schriftverkehr etc.?
c) Zu welchen Lasten gehen die im SFD durchgeführten Arztfahrten oder die durch die Öffnung
vorgesehenen weiteren Beförderungen über den SFD?
d) Wie stark war der Generalunternehmer in die Vorbereitung der Veränderung der DVO für den SFD
eingebunden?
e) Verfolgt Sen IAS mit der Öffnung ggf. ein weitergehendes strategisches Ziel, um den SFD für die
Zukunft völlig neu zu strukturieren, z.B. eine Kompensation für die komplette Ausgliederung des TaxiKontos aus dem SFD und nutzt die Pandemie dazu als verdeckte Probephase?
f) Verliert durch eine solche Öffnung, selbst wenn sie nur vorübergehend sein soll, der Vertrag mit der
WBT nicht die mit der Ausschreibung der Leistungen manifestierte Rechtsgrundlage, weil mit der
Veränderung der DVO eine neue Aufgabenstellung definiert wird, die nicht mehr der ausgeschriebenen
Leistung entspricht? Wenn nein, warum nicht?
6. Hat Sen IAS erste Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß die Vierte Veränderung der DVO für
den SFD zu Mehraufträgen beim SFD geführt hat. Verlangt die Sen IAS von ihrem Generalunternehmer
eine differenzierte Dokumentation dieser „Ausnahmefahrten“ und ist vorgesehen, die damit verbundene
Entlastung anderer Kostenträger zu Lasten des Landeshaushalts zu bewerten?
Zu 4. und 6.: Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Änderung der Verordnung „über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes….“
zur Sicherstellung des besonderen Fahrdienstes hat der Senat nicht beschlossen.
Stattdessen wurde für die Sicherstellung des besonderen Fahrdienstes eine vertragliche
Lösung gewählt, deren konkrete Ausgestaltung von der Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen derzeit erfolgt.
5. Seit wann ist dem vom Land Berlin beauftragtem Generalunternehmer für den SFD bekannt, dass
eine Pandemie auf das Land Berlin durch Covid 19 zukommt und sind in diesem Zusammenhang seitens
des Betreibers Vorschläge entwickelt worden, wie man das Vertrauen der SFD-Berechtigten in die Nutzung
des Fahrdienstes zum Beispiel für die Durchführung von Einkaufsfahrten erhalten oder pragmatisch
modifizieren kann?
a) Hinsichtlich der regelmäßigen Desinfektion der Fahrzeuge und Organisation eines bestmöglichen
Infektionsschutzes auf den Fahrzeugen, die über das Versenden von Informationsblättern an die
Fahrdienste hinausgeht?
b) des Schutzes des Personals und der Fahrgäste – Maskenbeschaffung, Abstandseinhaltung durch
Verzicht auf mögliche Einbindungen etc.
c) Verstärkung der Besetzung der Telefonzentrale
d) Initiierung einer Vertrauenskampagne usw.
Zu 5.: Der Betreiber des besonderen Fahrdienstes hat sich Mitte März an die
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Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt und darauf hingewiesen,
dass der Sonderfahrdienst – wie viele andere Wirtschaftsbereiche auch – von den Folgen
der Pandemie erheblich betroffen ist. Bereits zu diesem Zeitpunkt stellte sich die Frage
nach vertrauensbildenden Maßnahmen für die Nutzung des Fahrdienstes durch die
Sonderfahrdienst-Berechtigten nicht, da diese weitgehend zur Risikogruppe für das
Coronavirus gehören und die Fahrtziele für Fahrten des Sonderfahrdienstes (SFD), wie
Veranstaltungsorte, Treffpunkte, Kultureinrichtungen, Sportstätten etc. fast vollständig
wegfielen bzw. wegfallen. Für den SFD blieben bzw. bleiben nur wenige Ziele oder
Fahrten, die der Betreiber vertragskonform ausführen durfte und weiterhin darf. Dies
führte im Übrigen auch zu erheblichem Rückgang der Fahrten (siehe Vorbemerkungen
zu e)).
Bei der Durchführung der stark rückläufigen Beförderungen sind die Mitarbeitenden des
SFD angehalten, die vorgeschriebenen Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten, wie z.
B. Einhaltung von Abstandsregeln, wo möglich oder Tragen von Masken, z. B. bei
Treppenhilfen etc.. Bei der Beschaffung von Masken wurde der Betreiber von der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unterstützt.
8. Hat Sen IAS einen Plan B für die Zeit nach der Pandemie, für den Fall, dass es nicht gelingt, die große
Mehrzahl der Leistungserbringer für die Sicherstellung der Mobilität der Behinderten zu erhalten,
insbesondere mit dem Blick auf die erforderlichen Transfers zu den WfbM und die
Tagesbetreuungseinrichtungen der großen Träger und Sozialdienstleiter in der Betreuung und
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Zu 8.: Der Senat hat zum Ziel, dass mit der Sicherstellung der Mobilität von Menschen
mit Behinderungen auch eine Erhaltung der Struktur der Fahrdienste verbunden ist. Dafür
dienen – neben vorhandener Soforthilfen von Bund und dem Land Berlin – auch die
Umsetzung des SodEG. Die Gesundheit der befördernden und zu befördernden
Personen bilden neben der Struktur der Fahrdienste daher ein Aspekt in der Abwägung,
ob und inwieweit Angebote der Eingliederungshilfe geschlossen bleiben müssen oder
öffnen können. In Umsetzung des SodEG geht der Senat davon aus, dass die große
Mehrzahl der Mobilitätsdienste im Rahmen der Eingliederungshilfe auch nach der
Öffnung der Angebote ihre Dienstleistung erbringen werden. Parallel dazu wird in
Gesprächen mit den Leistungserbringern die Lage beobachtet und etwaige erforderliche
weitere Maßnahmen erörtert.
Berlin, den 15. Mai 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
Normalerweise interessiert sich Jörg #Seegers nicht so sehr für ästhetische Fragen. Bei der #Verlängerung der #U-Bahn-Linie #U5 in Mitte ist er als #Technikchef für Ingenieurthemen zuständig. Doch wenn es um die Stationen entlang der #Neubaustrecke geht, ringt sich auch der Geologe ein Lob ab. „Das sind #noble Bahnhöfe geworden“, sagt Seegers. Entlang der neuen U 5 werden die Fahrgäste in einem ungewohnt edlen #Ambiente ein- und aussteigen.
Zum Gespräch hat der Geschäftsführer ins Internationale Handelszentrum geladen. In dem Hochhaus an der Friedrichstraße residiert die BVG Projekt GmbH, die den #Lückenschluss zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor betreut – das größte Verkehrsprojekt in der östlichen Innenstadt. Wegen der Pandemie ist die Baustelle für Außenstehende tabu. „Bislang gab es bei uns keinen einzigen Coronafall, und das soll auch so bleiben“, sagt Seegers.
Um Ansteckungen zu verhindern, sollen die Bauleute unter sich bleiben. Die Sanitärräume in den drei neuen U-Bahnhöfen wurden fertig gestellt und geöffnet, damit auch während der Arbeit immer wieder Händewaschen möglich ist. Viele Bauarbeiter kommen aus Polen, sie leben im Hotel und waren schon lange nicht mehr in ihrer Heimat. „Sie wollen jetzt fertig …
Das Land Berlin und die BVG treiben den Ausbau ihres #Straßenbahnnetzes voran. Am heutigen Montag gaben Berlins Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Regine #Günther, BVG-Vorstand Betrieb Dr. Rolf #Erfurt und Treptow-Köpenicks Bezirksbürgermeister Oliver #Igel gemeinsam den #Startschuss für den Bau des neuen #Streckenabschnitts zwischen #Karl-Ziegler-Straße und #Sterndamm. Die rund 2,7 Kilometer lange Strecke wird größtenteils auf Rasengleisen angelegt und soll ab dem zweiten Halbjahr 2021 den wachsenden Wissenschaftsstandort #Adlershof mit dem Verkehrsknotenpunkt #Schöneweide verbinden.
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „In den vergangenen drei Jahren ist es uns gemeinsam mit der BVG gelungen, den Planungsprozess so zu beschleunigen, dass wir heute mit dem Bauen beginnen können. Das ist ein wichtiger Meilenstein, um den Wissenschaftsstandort Adlershof mit dem Verkehrsknotenpunkt Schöneweide zu verbinden. Berlins Straßenbahnen werden zukünftig ein immer wichtigerer Teil der Mobilitätswende.“
Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb BVG: „Der Wissenschaftsstandort Adlershof ist nicht nur einer der führenden Technologieparks in Europa, sondern entwickelt sich auch zu einer der spannendsten Wohnadressen. Mit der neuen Strecke sorgen wir rechtzeitig dafür, dass der wachsende Standort mobil ist. Selbstverständlich profitieren dann auch alle bisherigen Anwohner von der umweltfreundlichen Verbindung.“
Oliver Igel, Bezirksbürgermeister Treptow-Köpenick: „Der heutige Spatenstich ist ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Lebensqualität, insbesondere in den Ortsteilen Adlershof und Johannisthal. Mit dieser bedeutenden Infrastrukturmaßnahme im Bezirk Treptow-Köpenick werden für die wachsenden Wohnquartiere sowie für die Gewerbestandorte der Wissenschaftsstadt Adlershof neue und wichtige Verkehrswege erschlossen.“
Die neue Strecke verlängert die Linien #M17, #61 und #63 von ihrer bisherigen Endhaltestelle in der Karl-Ziegler-Straße in Adlershof über den Groß-Berliner Damm zum Sterndamm am S- und U-Bahnhof Schöneweide. Fünf neue barrierefreie #Haltestellenpaare mit Blindenleitsystem, #DAISY-Anzeigern und Wetterschutz werden entlang der Trasse entstehen, für die 2.700 Meter Gleise verlegt werden. Die Kosten für den Bau der neuen Strecke belaufen sich auf rund 40 Millionen Euro. Bis zu 12.700 Fahrgäste werden täglich auf dem neuen Teilstück erwartet, weshalb die #Straßenbahnen in der Hauptverkehrszeit im 5-Minuten-Takt verkehren werden.