Ferienfahrbetrieb in der Wuhlheide Berliner Parkeisenbahn ab 25. Juni täglich unterwegs, aus Parkeisenbahn

Während der Berliner Sommerferien ist die #Parkeisenbahn im #FEZ #Wuhlheide
täglich unterwegs und lädt alle kleinen und großen Besucher zu halbstündigen
Rundfahrten ein. Die Züge fahren montags bis freitags von 10 bis 12.30 Uhr
und von 14 bis 17 Uhr, samstags von 10.30 Uhr bis 18 Uhr sowie sonntags
von 10.30 Uhr bis 17 Uhr im 30-Minuten-Takt.
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist der Einstieg
ausschließlich am #Hauptbahnhof (Haupteingang FEZ / Straße An der Wuhlheide)
möglich. Für die Mitfahrt gilt für Personen ab 6 Jahren eine Maskenpflicht.
Die Fahrkarten für die halbstündigen Rundfahrten werden ausschließlich am
Schalter im Hauptbahnhof der Parkeisenbahn verkauft und kosten für eine
Fahrt 4 Euro, Kinder zahlen 2,50 Euro.
Dort werden auch Eis und Getränke zu erschwinglichen Preisen angeboten.

Mehr Informationen: www.parkeisenbahn.de und
www.facebook.com/parkeisenbahn.de

Ansprechpartner Parkeisenbahn
Sandy Weese
BPE Berliner Parkeisenbahn gGmbH
An der Wuhlheide 189
12459 Berlin
 0174 6489 106
 sandy.weese@parkeisenbahn.de

Bus + Straßenbahn: Attraktivitätssteigerung des ÖPNV – Mobilitätswende beschleunigen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele km umfassten die #Bussonderfahrstreifen in Berlin zum 31. Dez.17 / 31. Dez.18 und 31. Dez.19?
Antwort zu 1:
In den Jahren 2017 und 2018 umfassten die Bussonderfahrstreifen eine Länge von
102 km; 2008 existierten rund 101 km Bussonderfahrstreifen, danach erfolgten noch
einige Ergänzungen. 2019 wurden für weitere 8,9 km neue Bussonderfahrstreifen
angeordnet.
Frage 2:
Wie viele weitere Bussonderfahrstreifen sind bis zum heutigen Tag in welcher Länge und wo angeordnet
und markiert?
2
Antwort zu 2:
Über die in der Antwort auf Frage 1 enthaltenen und bereits angeordneten
Bussonderfahrstreifen hinaus sind seit dem 01.02.2020 folgende weitere
Bussonderfahrstreifen angeordnet worden (insgesamt 6.310 m), eine Umsetzung steht
noch aus:
Frage 3:
Welche weiteren Bussonderfahrtstreifen sind für 2020 wo und in welcher Länge geplant?
Antwort zu 3:
Für folgende Straßenabschnitte sind weitere Anordnungen für weitere 6.270 m
vorgesehen:
3
Frage 4:
An wie vielen Lichtzeichenanlagen (LZA) gab es zum 31. Dez. 19 #Vorrangschaltungen für Busse und
Straßenbahnen?
Frage 5:
Wie viele der bereits installierten Vorrangschaltungen für Busse und Bahnen waren im Dez. 19 in Betrieb?
Antwort zu 4 und 5:
Nach Mitteilung der BVG liefen mit Stand 31.12.2019 an 1.004 Lichtsignalanlagen
verkehrsabhängige Steuerungen mit Beeinflussung durch den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV).
Frage 6:
Zu welchen Tageszeiten werden die Vorrangschaltungen i.d.R. betrieben oder findet deren Einsatz 7/24
statt?
Antwort zu 6:
An den Lichtsignalanlagen (LSA), die mit einer ÖPNV-Beeinflussung ausgestattet sind,
wird diese rund um die Uhr betrieben.
Frage 7:
Wie wird an LZA mit Vorrangschaltung sichergestellt, dass zu Fuß Gehende auch bei Annäherung von Bus
und Bahn die Fahrbahn während der Räumphase sicher überqueren können?
Antwort zu 7:
Die Schutzzeiten zwischen den Freigaben sämtlicher, untereinander nicht verträglicher
Verkehrsströme werden immer eingehalten und gerätetechnisch permanent überwacht.
Frage 8:
Welche konkreten Vorschläge hat der Senat, um den Zielkonflikt Beschleunigung des Bus- und
Straßenbahnverkehrs versus verlängerte Grün- und Räumphasen für zu Fuß Gehende – insbesondere für
Geh- und Sehbehinderte – möglichst optimal zu lösen?
Antwort zu 8:
Dieser Zielkonflikt lässt sich naturgemäß nicht vollständig auflösen. Betriebliche
Maßnahmen zur Entschärfung der sich gegenseitig benachteiligenden Qualitäts- und
Komfort-Anforderungen gehen von der Annahme aus, dass die jeweiligen Anforderungen
nicht ausschließlich zeitgleich und permanent auftreten. Daher werden die
entsprechenden Beeinflussungen auch nur nach aktiver Anforderung des jeweiligen
Verkehrsstroms geschaltet und nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen
realisiert.
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Frage 9:
Wie hat sich die #durchschnittliche #Geschwindigkeit der Busse und #Straßenbahnen in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
Antwort zu 9:
Die BVG hat zu der Frage Folgendes übermittelt:
„Die durchschnittliche Geschwindigkeit in km/h hat sich bei Bus und Straßenbahnen in den
letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Jahr Straßenbahn Bus
2015 19,4 18,6
2016 19,1 18,4
2017 19,1 18,2
2018 18,8 18,1
2019 18,8 18,0“
Frage 10:
Welche konkreten Maßnahmen hat die „Task Force #Beschleunigung“ bisher für den Bus- und
Straßenbahnverkehr vorgeschlagen?
Antwort zu 10:
Der Schwerpunkt der Task Force Beschleunigung liegt auf der Beschleunigung des Bus und #Straßenbahnverkehrs durch Lichtsignalanlagen, neue Bussonderfahrstreifen sowie
die Ausweitung der Gültigkeit von Bussonderfahrstreifen. Die Task Force hat im Zuge der
Maßnahmen im Straßenbahnverkehr Veränderungen an den Steuerungen der
Lichtsignalanlagen (neue verkehrsabhängige Steuerungen) priorisiert und an vielen
Stellen erfolgreich (M4 und M6) umgesetzt. Neben diesen Maßnahmen werden auch
Veränderungen der Straßenraumaufteilung diskutiert und bei Eignung umgesetzt. Die
Vorhaben werden i. d. R. durch die BVG vorgeschlagen und nachfolgend in enger
Abstimmung mit der BVG ausgewählt.
Frage 11:
Welche konkreten Maßnahmen hat die BVG bisher zur Beschleunigung für den Bus- und
Straßenbahnverkehr vorgeschlagen?
Frage 15:
Welche durch die Task Force initiierten Maßnahmen, zur Beschleunigung des ÖPNV, wurden und
werden aktuell mit welchen Beschleunigungseffekt umgesetzt bzw. sollen wann umgesetzt werden?
Antwort zu 11 und 15:
Die Einschätzung des Nutzens basiert bei den meisten der Task-Force-Maßnahmen nicht
auf Berechnungsprognosen, da bei dieser Art von Änderungen die Vorteile für den
öffentlichen Verkehr (ÖV) ebenso qualitativ eingeschätzt werden können. Einige der TaskForce-Maßnahmen haben auch rein betriebliche Gründe, wie etwa das schnellere
5
Räumen von Haltestellenbereichen für nachfolgende ÖV-Fahrzeuge, ohne dass dabei ein
Beschleunigungseffekt hinsichtlich der Reisezeit entstehen würde.
Endgültig können Beschleunigungseffekte erst im Betrieb durch nachträgliche Analysen
seitens der BVG festgestellt werden, da sich nicht alle Einflussfaktoren – etwa die des
Fahrgastaufkommens, des Fahrpersonals oder der aktuellen Fahrplanlage – im Vorhinein
hinreichend genau einschätzen lassen. Mitunter stellen diese Ergebnisse dann auch die
Grundlage für weitere Maßnahmen dar.
Die BVG hat zu der Frage zusätzlich Folgendes übermittelt:
„Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Bus- und
Straßenbahnverkehr soll die Attraktivität, Stabilität, Zuverlässigkeit sowie Regelmäßigkeit
des ÖPNV-Angebots in Berlin verbessert werden. Ohne Umsetzung von
Beschleunigungsmaßnahmen kommt es zu einer weiteren Verlangsamung des
Oberflächenverkehrs und zu vermehrten Unregelmäßigkeiten. Mit einer Verlangsamung
steigen die Aufwendungen zur Erbringung der Verkehrsleistung, da hierfür zusätzliche
Ressourcen für Personal und Fahrzeuge bereitgestellt werden müssen.
Vor dem Hintergrund sind auch aus Sicht der BVG Beschleunigungsmaßnahmen für einen
effizienten ÖPNV dringend erforderlich.
Die Beschleunigung der Straßenbahnlinien M4 und M6 wurde nach Umsetzung von
sieben bzw. sechs verschiedenen Maßnahmen in 2019 abgeschlossen.
Aktuell befinden sich in der Task Force Maßnahmen auf der Straßenbahnlinie M10, auf
den Omnibuslinien M27, dem Linienbündel X36/136 und der Linie 236 in Planung und
Umsetzung. Im Wesentlichen sind hier Maßnahmen zur Beschleunigung an
Lichtsignalanlagen vorgesehen.
Auf der Linie M10 ist die Umsetzung von fünf Maßnahmen vorgesehen. Hiervon ist eine
Maßnahme bereits umgesetzt. Die vier weiteren Maßnahmen befinden sich, mit dem Ziel
der Fertigstellung im III. Quartal 2020, noch in Umsetzung.
Für die Linie M27 wurden Beschleunigungsmaßnahmen an 25 Lichtsignalanlagen geprüft.
Neun Lichtsignalanlagen konnten mit Stand heute umgesetzt werden. Sechs Anlagen
werden voraussichtlich bis zum IV. Quartal 2020 in Betrieb genommen. Auf Grund von
überschneidenden Planungen können zwei Anlagen voraussichtlich erst Mitte 2021
umgesetzt werden. Für acht Anlagen gibt es aktuell keinen Umsetzungszeitraum. Neben
den Maßnahmen zur Beschleunigung an Lichtsignalanlagen wurden zusätzlich
Bussonderfahrstreifen in der Gültigkeit ausgeweitet und in der Prinzenallee neu
angeordnet; der Bussonderstreifen in der Prinzenallee wurde noch nicht umgesetzt.
Im Zuge der Linien X36, 136 und 236 wurden 22 Lichtsignalanlagen identifiziert. Hiervon
wurden mit Stand heute 17 Lichtsignalanlagen in Betrieb genommen. Vier Anlagen werden
nach Umbaumaßnahmen voraussichtlich im IV. Quartal 2020 in Betrieb genommen
werden. Aktuell ist eine Maßnahme auf Grund einer Überplanung eines
Kreuzungsbereiches zurückgestellt.
Als weitere Maßnahmen wurden in den letzten 12 Monaten die Gültigkeit von rund 25 km
Bestandsbusspur ausgeweitet sowie auf rund 20 km Linienweg zusätzliche Busspuren
angeordnet.
Die Umsetzung dieser angeordneten Maßnahmen obliegt den Bezirken.“
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die von der BVG und der Task Force vorgeschlagenen Maßnahmen bzgl.
Umsetzung, Kosten und Beschleunigungseffekt?
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Antwort zu 12:
Bei allen Task-Force-Maßnahmen werden die geschätzten Kosten dem abgeschätzten
Nutzen gegenübergestellt. Siehe auch Antwort auf die Frage 15.
Frage 13:
Inwieweit befindet sich ein im NVP angekündigter Pilot in Vorbereitung bzw. Umsetzung, der eine flächige
Einfärbung von Bussonderfahrstreifen vorsieht, um die Akzeptanz für diese bei den übrigen
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern?
Antwort zu 13:
Zu dem Pilotprojekt ist noch keine Entscheidung erfolgt.
Frage 14:
Inwieweit wurden Einsatzmöglichkeiten und die Ausgestaltung von Bustrassen in Mittellage untersucht?
Welche konkreten Ergebnisse liegen hierzu vor?
Antwort zu 14:
Für neue Bussonderfahrstreifen (BSF) wird in jedem Einzelfall geprüft, in welcher Lage
(Rand- oder Mittellage) der BSF angeordnet werden könnte. Dabei spielen u.a. die zur
Anordnung notwendige Mindest-Busfrequenz, die Lage der Haltestellen, die Lade- und
Lieferbedürfnisse, die speziellen örtlichen Gegebenheiten wie Straßenbreiten und
mögliche Führungen des Radverkehrs eine Rolle. Das kann dazu führen, dass auf einer
BSF-Strecke auch zwischen Rand- und Mittellage gewechselt wird.
Frage 16:
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der in Bezug auf die ÖPNV-Beschleunigung getroffenen Maßnahmen wir
gemäß § 22 Abs. 4 MobG ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt und die erfassten Daten sind zu
evaluieren. Welche Erkenntnisse zieht der Senat aus dem Evaluationsbericht?
Antwort zu 16:
Mit dem neuen Verkehrsvertrag werden die Voraussetzungen für ein regelmäßiges
Monitoring geschaffen, neben den bekannten Kennzahlen ist auch beabsichtigt, eine
weitergehende, detailliertere Analyse vornehmen zu können und auch technische
Strukturen künftig darauf auszurichten. Der Aufbau eines entsprechenden Berichtswesens
mit dem Zusammenführen benötigter Daten beginnt nach Abschluss des Vertrages und
beinhaltet auch die Einbindung der von den bezirklichen Behörden zu erhebenden und
einzubringenden Daten.
Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
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Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 17.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn Berlin verdiente seit 2015 fast 300 Millionen Euro, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article229334138/S-Bahn-Berlin-verdiente-seit-2015-fast-300-Millionen-Euro.html

Die Bahn-Tochter führt ihre #Gewinne an den bundeseigenen #Mutterkonzern ab. Die Krise 2009/10 sorgte aber auch für verlustreiche Jahre.

Das Bundesverkehrsministerium hat vor Schwierigkeiten gewarnt, die ein Wechsel der Betreiber des Berliner #Stadtbahn-Systems mit sich bringen könnte. In einem Bericht für den Verkehrsausschuss des Bundestages schreiben die Beamten von Minister Andreas Scheuer (CSU), dass „in der Anfangszeit betriebliche Probleme auftreten könnten, die auf mangelnde Erfahrung in einem Netz zurückzuführen seien“. In der Regel spielten sich die betrieblichen Prozesse aber nach einer Eingewöhnungsphase ein. Technische Risiken seien „aus fachlicher Sicht“ nicht zu erwarten: „Dies gilt unabhängig von der Anzahl der mit dem Betrieb der #S-Bahn beauftragten Unternehmen.“

Die Linksfraktion hatte das Thema Berliner S-Bahn auf die Tagesordnung setzen lassen. Linke und Gewerkschafter befürchten, die von der grünen Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther betriebene Ausschreibung der Stadtbahnlinien und der Nord-Süd-Verbindungen könnte zu einer Zerschlagung der S-Bahn, zu schlechteren Löhnen für die Beschäftigten und zu einem Chaos zwischen mehreren Betreibern führen. Trotz dieser Bedenken hatte der rot-rot-grüne Senat die S-Bahn-Ausschreibung auf den Weg gebracht.

Eine Direktvergabe an die zum bundeseigenen Bahn-Konzern gehörende S-Bahn Berlin GmbH ist laut Ministerium nicht möglich. Dazu müsste das Land als Besteller des Nahverkehrs die Betreibergesellschaft …

Straßenverkehr: A100 – Deutschlands teuerste Straßenbaustelle In Berlin kostet ein Meter Autobahn 191.608,13 Euro, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/politik/a100-deutschlands-teuerste-strassenbaustelle-in-berlin-kostet-ein-meter-autobahn-191-608-13-euro/25927282.html

Nach dem ersten Spatenstich können bei Straßenbaustellen die Kosten schnell explodieren: 21 Projekte kosten jetzt 400 Millionen Euro mehr. Am teuersten ist die #A100.

Mal ist der Boden mit Öl- oder Eisenanteilen belastet. Dann können die technischen Anforderungen nicht erfüllt werden. Oder aber inhaltlich wird so einiges wieder über den Haufen geworfen. Es gibt viele Gründe, warum die Kosten für in Deutschland einmal gestartete #Straßenbauprojekte nach dem ersten Spatenstich später rasant steigen.

Wie teuer das in Summe für die Steuerzahlenden wird, zeigt eine neue Liste des #Bundesverkehrsministeriums für den Haushaltsausschuss, die dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt. Die darin aufgeführten 21 Straßenbauprojekte sind zusammen inzwischen gut 400 Millionen Euro teurer geworden.

Regelmäßig muss das Verkehrsministerium melden, welche Baumaßnahmen kostenmäßig aus dem Ruder laufen. Das ist dann der Fall, wenn die Kostensteigerungen bei mehr als 20 Prozent gegenüber dem Haushaltsplan liegen. Als Hauptgründe werden in der Liste meist etwas nebulös „allgemeine #Baupreissteigerungen“ und die „Berücksichtigung von #Ausschreibungsergebnissen“ vermerkt.

Bundesweit am stärksten zu Buche bei den absoluten Kostensteigerungen im …

Schiffsverkehr: Neue Verordnung in Brandenburg Reeder kritisieren verschärfte Maskenpflicht auf Ausflugsschiffen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/coronavirus/beitraege_neu/2020/06/corona-maskenpflicht-schifffahrt-oderspree-brandenburg-abstandsregeln.html

Nach der neuen #Corona-Verordnung in Brandenburg müssen Passagiere auf #Ausflugsschiffen auch auf dem #Freideck Mund und Nase bedecken. Vorher war das nur unter Deck vorgeschrieben. Den Reedereien macht das zu schaffen.

Während in Brandenburg zuletzt weitere Corona-Verordnungen gelockert wurden und vieles wieder erlaubt ist, gelten für die Ausflugsschiffe auf Brandenburger Gewässern jetzt wieder strengere Regeln.

Verschärfung statt Lockerung
Seit dem 25. Mai dürfen die #Schiffe wieder fahren, doch galt neben dem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eine Maskenpflicht bislang nur unter Deck, in den Gängen oder beim Ein- und Aussteigen. Auf Verordnung der Landesregierung vom 12. Juni [www.landesrecht.brandenburg.de] müssen seit vergangenem Dienstag Passagiere und Besatzungsmitglieder nun auch an der Luft auf dem Außendeck den Mund-Nasen-Schutz tragen. Die neue Verordnung fasst #Schiffsausflüge, #Busreisen, #Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote in einer Kategorie zusammen, womit dort für alle Fortbewegungsmittel die gleichen Hygieneregeln gelten.

Mund-Nase-Schutz nur in Brandenburg
Das Gesundheitsministerium bestätigte dem rbb am Donnerstag, dass auf Ausflugsschiffen in Brandenburg Maskenpflicht …

Bahnindustrie + BVG: Mantelvertrag für den Verkehrsvertrag unterzeichnet Der Aufsichtsrat der BVG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die BVG zu ermächtigen, den Mantelvertrag zum Verkehrsvertrag zu schließen., aus BVG

Der Aufsichtsrat der BVG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die BVG zu ermächtigen, den #Mantelvertrag zum #Verkehrsvertrag zu schließen.

Der aktuelle Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG läuft Ende August 2020 aus. Das Land Berlin hat im letzten Jahr entsprechend der europäischen Verordnung VO (EG) 1370/2007 eine Vergabeabsicht veröffentlicht, einen öffentlichen #Dienstleistungsauftrag („Verkehrsvertrag“) mit einer Laufzeit vom 1.9.2020 bis zum 31.8.2035 direkt an die BVG AöR zu vergeben.

Der Mantelvertrag sichert der BVG für die kommenden Jahre den finanziellen Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen aus der Corona-Pandemie zu und setzt den finanziellen Rahmen für den Verkehrsvertrag für die kommenden 15 Jahre.

BVG-Aufsichtsratsvorsitzende Ramona Pop: „Gerade jetzt brauchen wir einen zuverlässigen #ÖPNV als Rückgrat dieser Stadt. Die BVG sichert die Mobilität in Berlin und bringt alle Berlinerinnen und Berliner auch in Krisenzeiten sicher und zuverlässig durch die Stadt. Der neue Verkehrsvertrag bietet der BVG eine langfristige Wachstumsperspektive. Wir bilden im Vertrag die wichtigen Zukunftsthemen ab: ein flächendeckendes und zuverlässiges ÖPNV-Angebot für die wachsende Stadt, ein starkes und zukunftsfähiges Nahverkehrsunternehmen mit modernen und emissionsarmen Fahrzeugen und tragfähiger Infrastruktur sowie digitale Innovationskraft und neue Mobilitätsangebote. So schaffen wir die Mobilitätswende in Berlin.“

Stellvertretender BVG-Aufsichtsratsvorsitzender Lothar Stephan: „Die Corona-Krise hat einmal mehr gezeigt: Ohne die BVG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht es nicht, der ÖPNV ist ohne Zweifel „systemrelevant“. Unsere Fahrerinnen und Fahrer, die Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten, Leitstellen, der Sicherheit, im Kundendienst und den vielen anderen Bereichen bringen jeden Tag Höchstleistung. Mit dem Tarifabschluss im vergangenen Jahr wurde dies anerkannt. Dass nun auch der Mantelvertrag für den Verkehrsvertrag geschlossen werden kann, ist auch für die Arbeitnehmer*innen ein gutes Zeichen. Denn es sichert langfristig gute Arbeitsplätze bei einem Berliner Traditionsunternehmen, das für viele wie eine zweite Familie ist.“

Verkehrssenatorin Regine Günther: „Unsere ambitionierten Pläne für den ÖPNV-Ausbau werden jetzt in einen richtungsweisenden Vertrag für die kommenden 15 Jahre gefasst. Für die Berliner Verkehrsbetriebe verbindet sich damit der Anspruch, ein nationaler Vorreiter für die Dekarbonisierung und die Digitalisierung im öffentlichen Nahverkehr zu werden. Berlin steht vor großen Herausforderungen bei der Entwicklung einer neuen urbanen Mobilität – mit dichteren Takten, mehr Wagen, hoher Zuverlässigkeit und einer guten Anbindung der Stadtränder. Die BVG wird nun so ausgestattet, dass sie sehr gut gerüstet ist, diese Herausforderungen zu meistern.“

BVG-Vorstand Dr. Rolf Erfurt: „Mit dem Mantelvertrag legen wir die Basis für einen zukunftsgerichteten, innovativen, nachhaltigen und leistungsfähigen ÖPNV in Berlin für die nächsten 15 Jahre. Wir bedanken uns für das Vertrauen des Landes Berlin in die BVG und die Leistung unserer über 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich ihr Bestes geben. Gerade in den aktuellen Zeiten ist eine langfristige Planungssicherheit für unser Unternehmen und unsere Beschäftigten von hoher Bedeutung. Gemeinsam können das Land Berlin und die BVG die Vorreiterrolle im ÖPNV nun weiter ausbauen.“

Mit dem Abschluss des Mantelvertrags haben das Land Berlin und die BVG ihre Partnerschaft heute noch einmal bekräftigt und gestärkt. In den kommenden Monaten wird der Verkehrsvertrag final verhandelt.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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pressestelle@bvg.de

SenWEB-Pressestelle

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pressestelle@senweb.berlin.de

U-Bahn: Sommer-Comeback für die U12, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern vom 22. Juni bis 9. August 2020 die Gleise zwischen den U-Bahnhöfen #Wittenbergplatz und #Nollendorfplatz. Dabei werden rund 1,8 Kilometer neue Fahrschienen und 1.200 Tonnen Schotter verbaut. In Kombination mit den bereits laufenden Sanierungsarbeiten am Kreuzberger #Hochbahnviadukt können die Linien #U1, #U2 und #U3 nicht wie gewohnt fahren. Zur Unterstützung wird allerdings die bewährte Linie #U12 wieder eingeführt.

Die Linien fahren im oben genannten Zeitraum wie folgt:

U1       U Wittenbergplatz <> U Uhlandstraße

U2       S+U Pankow <> U Gleisdreieck

U3       U Nollendorfplatz <> U Krumme Lanke

U12     U Kottbusser Tor <> U Wittenbergplatz <> U Ruhleben

Der Umstieg von bzw. in die U12 erfolgt an den Bahnhöfen Wittenbergplatz (U1, U3), Nollendorfplatz (U3) und #Gleisdreieck (U2). Der Zugverkehr auf dem U-Bahnhof #Bülowstraße (U2) muss während der Bauzeit eingestellt werden. Durch die laufenden Arbeiten am Hochbahnviadukt der U1 und U3 fahren zwischen den Bahnhöfen Warschauer Straße und Kottbusser Tor weiterhin keine U-Bahnen. Auf dieser Strecke sind barrierefreie Busse im Einsatz.

Hinweis: Der Umstieg zwischen den Zügen von U1 und U12 am U-Bahnhof Wittenbergplatz ist nicht barrierefrei. Die barrierefreie Anbindung der U-Bahnhöfe Kurfürstendamm und Uhlandstraße an die U12 erfolgt mit den Bussen #M19 und #M29.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Radverkehr: Spektakuläre Kreuzung Berlin plant luftigen Kreisverkehr für Radfahrer, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/spektakulaere-kreuzung-berlin-plant-luftigen-kreisverkehr-fuer-radfahrer/25922202.html

Die #Tangentialverbindung Ost soll als Schnellstraße Köpenick und Marzahn verbinden. Dem Senat schwebt eine Kreuzung vor, die Rad- und Autoverkehr strikt trennt.

Berlin bekommt seinen ersten #Kreisverkehr nur für #Radfahrer, und zwar in luftiger Höhe. Der Senat hat am Dienstag erste Details der Planung für die Tangentialverbindung Ost, kurz #TVO, vorgestellt. Geradezu spektakulär wirkt die Kreuzung der TVO mit der B1/B5 am Knotenpunkt Märkische Allee.

Während die Autos auf zwei Ebenen in die jeweils gewünschten Richtungen gelenkt werden, können Radfahrer und Fußgänger die Kreuzung auf einer ringförmigen Brücke passieren, unbehelligt vom sonstigen Verkehr.

Der Senat spricht von einer „eigenen Verteilerebene als neues Brückenbauwerk über der Bundesstraße“. Das wäre eine verkehrstechnische Premiere in Berlin.

Die Tangentialverbindung Ost (TVO) soll den Verkehr zwischen den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick bündeln und mit der Autobahn 113 und dem neuen Flughafen BER verbinden. Angrenzende Ortsteile wie Friedrichsfelde, Karlshorst, Biesdorf oder Köpenick sollen entlastet werden. Dafür sind zwei Auto-Spuren je Richtung geplant, flankiert von einem vier Meter breiten #Zwei-Richtungs-Radweg und einem 2,40 Meter breiten …

Bahnverkehr + Tarife: IC-Linie Dresden – Berlin – Rostock zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf mit VBB-Fahrscheinen nutzbar, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/ic-linie-dresden-berlin-rostock-zwischewerda-und-berlin-hbf-mit-vbb-fahrscheinen-nutzbar

Ab dem 28. Juni 2020 können die neuen Doppelstockzüge der IC-Linie #Dresden-Berlin-Rostock-Warnemünde im Abschnitt zwischen #Elsterwerda und #Berlin Hbf mit #Fahrscheinen des #VBB und weiteren Nahverkehrsfahrscheinen, zum Beispiel #Berlin-Brandenburg-Ticket oder #Quer-durchs-Land-Ticket, genutzt werden. Das gilt für die Halte in Elsterwerda, #Doberlug-Kirchhain, Berlin Schönefeld Flughafen/BER, Berlin Südkreuz und Hauptbahnhof.

Darüber hinaus ist zwischen #Prenzlau und Berlin Südkreuz beziehungsweise #Cottbus Hbf und #Potsdam Hbf die derzeitige #Tarifanerkennung langfristig gesichert. Zwischen Prenzlau und Berlin Südkreuz gilt die derzeitige Tarifanerkennung mit werktags 8 Zügen und an Wochenende und Feiertagen 14 Zügen weiter. Gleiches gilt für die 2 Züge zwischen Cottbus Hbf und Potsdam Hbf. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dezember 2026 und verlängert sich jährlich in Abhängigkeit vom jeweiligen Verkehrsangebot des Fernverkehrs bis maximal Dezember 2035.

Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann:
„Mit der VBB-Tarifanerkennung verbessern wir die Möglichkeiten für die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die gute Anbindung an die Lausitz in der Region Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain zu nutzen. Zudem setzen wir ein weiteres Ziel des Landesnahverkehrsplans um. Für VBBKunden, insbesondere Pendlerinnen und Pendler, bieten wir damit eine Verbindung mit einer Reisezeitersparnis von bis zu 25 Minuten an.“

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther:
„Berlin und Brandenburg verfolgen das Ziel, attraktive Schienenverbindungen für Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland und aus weiter entfernten Regionen zu schaffen. Der neue VBB-Tarif im Intercity aus Dresden ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Wir werden in den kommenden Jahren mit dem gemeinsamen Schienenausbau-Projekt i2030 von beiden Ländern, der DB und dem VBB viele weitere Verbesserungen aufs Gleis bringen. Es sind Milliardeninvestitionen in klimafreundliche, komfortable Mobilität – ein sehr wichtiges Stück Verkehrswende.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):
„Die Anerkennung des VBB-Tarifes auf dieser Strecke verknüpft Nah-und Fernverkehr ganz im Sinne der Fahrgäste. Ich freue mich hier besonders für die vielen Pendlerinnen und Pendler im VBB-Land und darüber hinaus. Die Strecke Dresden – Berlin – Rostock – Warnemünde im Zweistundenstakt, sowie die Anbindung ab Oktober zum BER wird so eine der attraktivsten Bahnstrecken in der Region. Herzlichen Dank an alle Beteiligten für dieses erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren.“

Stefanie Berk, Vorstand Marketing DB Fernverkehr:
„Die neue Intercity-Linie Dresden-Berlin-Rostock ist ein wichtiger Bestandteil unserer Angebotsoffensive im Fernverkehr. Ich freue mich, dass durch die Kooperation mit dem VBB nun auch Kunden mit Nahverkehrsfahrscheinen von den neuen Zügen profitieren werden. Gemeinsam ermöglichen wir attraktive und klimafreundliche Mobilität.“

Der VBB hatte ein Vergabeverfahren zur Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen in Fernverkehrszügen durchgeführt. Mit dieser Kooperation entsteht ein attraktives integriertes Angebot von Nah- und Fernverkehrszügen in Berlin und Brandenburg.

Bereits seit März verkehren die modernen Doppelstockzüge im Zweistundentakt zwischen Dresden, Berlin und Rostock und seit 19. Mai weiter bis Warnemünde. Durch die Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen bietet diese Intercity-Linie gemeinsam mit der zweistündlichen RE-Linie 5 zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf in jeder Stunde eine Verbindung. Die IC-Züge halten auch in Doberlug-Kirchhain und am Flughafen Berlin – ab 31. Oktober 2020 am neuen Flughafen BER – und erreichen Berlin Hbf ab Elsterwerda bis zu 25 Minuten schneller als die RE-Züge. Besonders attraktiv für Pendler ist die morgendliche Abfahrt in Elsterwerda um 5.56 Uhr bzw. 6.09 Uhr in Doberlug-Kirchhain mit Ankunft in Berlin Hbf um 7.32 Uhr. Für die Rückfahrt bieten sich die Abfahrten um 16.26 Uhr oder 18.26 Uhr ab Berlin Hbf besonders an. Anerkannt werden VBB- und weitere Nahverkehrsfahrscheine. Fahrräder können auch mitgenommen werden, wenn eine Fernverkehrsfahrradkarte und eine Stellplatzreservierung vorhanden sind.

Straßenverkehr: Bewässerung von Straßenbäumen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum und in welchem Umfang werden #Straßenbäume in Berlin mit Trinkwasser #gewässert, und aus welchem
Grund wird dazu kein Brunnen- oder #Oberflächenwasser verwendet?
Antwort zu 1:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„Da es in Berlin an allen Straßen entsprechende Hydranten zur Wasserentnahme gibt, ist
es am ökonomischsten, das Wasser zur Bewässerung der Straßenbäume direkt in der Nähe
des Bedarfs zu entnehmen. Anderenfalls müssten erst entsprechende technische und
bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um Wasser aus #Tiefbrunnen oder
2
Oberflächenwasser zu entnehmen. Es würden auch extrem viele #Leerfahrten für die
#Wasserfahrzeuge entstehen.
Da der Grundwasserstand in den letzten Jahren immer weiter absinkt, ist es auch nicht
sinnvoll, durch weitere Tiefbrunnenbohrungen diesen noch weiter absinken zu lassen. Das
Wasser aus Tiefbrunnen ist zudem sehr eisenhaltig und kann Schäden an Bäumen
hervorrufen. Auch bei der Entnahme von Oberflächenwasser hat es im letzten Jahr schon
Einschränkungen bei der Entnahme gegeben.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Da der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in den 1990er Jahren negative Erfahrungen mit
der Entnahme von Oberflächenwasser aus dem #Landwehrkanal gemacht hat, wird seitdem
die Bewässerung der jüngeren Straßenbäume mit Trinkwasser vorgenommen. Trinkwasser
steht in Berlin in ausreichendem Maß zur Verfügung. Die Förderung verhindert zudem
„nasse Keller“ im Spreetal.“
Pankow:
„Das Wasser für die Baumwässerung wird in der Regel mittels Standrohr der Berliner
Wasserbetriebe (BWB) an nächst gelegener Stelle zum Einsatzort genutzt, um die Tanks
der Bewässerungsfahrzeuge zu befüllen. #Grundwasser wird nur an stationären Anlagen
eingesetzt, wie #Parkanlagen mit fest installierten #Unterflurhydranten zur Bewässerung.
Diese mussten aufgrund von Kosteneinsparungen nach und nach aufgegeben und z.T.
zurückgebaut werden, da die Unterhaltung nicht mehr finanziert werden konnte. Die
Fahrtwege zu den vereinzelt noch in Betrieb genutzten Grundwasserbrunnen wäre zu weit,
d. h. zu zeit- und kostenintensiv, zudem ökologisch nicht sinnvoll.
Für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ist eine Genehmigung der
Wasserbehörde und des Umweltamtes erforderlich. Die wird nicht erteilt, da die meisten
Gewässer im Bezirk unter Wassermangel leiden und die Gefahr des Austrocknens besteht,
zumindest eine Wasserentnahme ökologisch nicht vertretbar ist.“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden schwerpunktmäßig Jungbäume und
Neuanpflanzungen von Straßenbäumen gewässert, da die natürlichen Niederschläge nicht
ausreichen, um ein Anwachsen zu ermöglichen. Gewässert wird mindestens drei bis fünf
Jahre nach der Neupflanzung der Bäume. Dies betrifft zurzeit ca. 1.000 Bäume.
Überwiegend wird dabei Trinkwasser verwendet, da das Leitungsnetz der Berliner
Wasserbetriebe flächendeckend in allen Straßen in ausreichender Kapazität verfügbar ist.
Die Verwendung von Tiefbrunnenwasser erfolgt nicht wegen fehlender Tiefbrunnen im
Bereich der Straßen. Oberflächenwasser wird nicht verwendet, da der logistische Aufwand
für den Transport des Wassers unwirtschaftlich ist.“
Spandau:
„In Spandau werden Oberflächenwasser (geschätzt 7.000 m³) und Trinkwasser (geschätzt
5.000 m³), aber kein Brunnenwasser für Straßenbäume verwendet.“
Steglitz-Zehlendorf:
„In der Regel ist die Entfernung zwischen Einsatzort (Wässern) und Aufnahmeort (Brunnen,
Gewässer) zu groß und damit unwirtschaftlich. Daher erfolgt die Bewässerung über lokales
Stadtwasser.
In Steglitz-Zehlendorf gibt es keine Brunnen, die eine leistungsfähige Befüllung von Tanks
ermöglichen würden.
3
Auch eine Entnahme von Oberflächenwasser bietet sich im Bezirk Steglitz-Zehlendorf aus
verschiedenen Gründen nicht an (Gewässer schwer erreichbar, Entnahme wäre schädlich,
Wasserqualität teilweise fragwürdig). In den letzten Jahren fehlte auch in Oberflächengewässern häufig Wasser.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Die Bewässerung von Straßenbäumen erfolgt über Wasserfässer, die mit LKWs
transportiert werden. Die Auffüllung der Wasserfässer erfolgt über Standrohre der Berliner
Wasserbetriebe die an das Trinkwassernetz angeschlossen werden. Im Straßenland stehen
keine Tiefbrunnen oder unterirdische Regenwasserzisternen zur Bewässerung zur
Verfügung.“
Neukölln:
„Straßenbäume werden in Abhängigkeit von der Notwendigkeit unter Berücksichtigung der
technischen Möglichkeiten/örtlichen Situation und finanziellen Mittel bewässert. Im
öffentlichen Straßenland steht eine Vielzahl von Hydranten zur Verfügung. Diese sind im
Hinblick auf die Effizienz der „Betankung“, dem damit verbundenen Zeitaufwand und somit
auf die damit verbundenen Kosten in der Regel wohl deutlich günstiger als die Nutzung von
Brunnen-/Oberflächenwasser.
Die Entnahme bei Oberflächengewässern müsste zudem vorab rechtlich mit den
zuständigen Wasserbehörden abgestimmt werden – zumal diese dann auch in Abhängigkeit
der Pegelstände möglich wäre, das heißt zum Beispiel bei Niedrigwasser würde die
Entnahme sicherlich versagt werden. Zusätzlich gebohrte (Tief-) Brunnen würden neben
den Herstellungskosten auch laufende Unterhaltungskosten verursachen.
Weitere Themen wären die (regelmäßig!) zu prüfende Wasserqualität, gegebenenfalls
notwendige Fahrzeugumbauten (Pumpen) und die Befahrbarkeit/Zugänglichkeit der
Zapfstellen nebst Arbeitssicherheitsaspekten bei beiden Varianten. Zudem würde
entsprechend in das (örtliche) Wassermanagement eingegriffen werden, was
gegebenenfalls negative Auswirkungen hätte, wie sinkende Grundwasserstände/Entnahme
von Schichtenwasser o.ä., teilweise – wie z.B. bei Einzelbauvorhaben zu beobachten – mit
negativen Auswirkungen für die umliegende Vegetation.“
Treptow-Köpenick:
„Das Trinkwassernetz ist mit seinem Leitungs- und Hydrantensystem sehr gut ausgebaut
und für alle nutzbar. Brunnenwasser steht nur örtlich begrenzt aus eigenen Systemen wie
im Treptower Park zur Verfügung.
Auch Zisternen stehen für die Bewässerung des öffentlichen Grüns nicht zur Verfügung.
Hier wäre dann ebenso die Verteilung des Wassers ohne Leitungssysteme zu organisieren.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Die Bewässerung der Bäume erfolgt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf vom Fachbereich Grün
sowohl aus Brunnenwasser als auch aus Trinkwasser. Da, wo es möglich ist, erfolgt die
Bewässerung natürlich aus Brunnenwasser.“
Lichtenberg:
„Der überwiegende Teil der Straßenbäume in Lichtenberg wird durch die Parkpflegereviere
mit Hilfe von Tiefbrunnen bewässert. Nur ein geringer Teil wird mit Hilfe von Standrohren
mit Trinkwasser bewässert. Da die Kapazität des Personals für die Bewässerung der Bäume
in Lichtenberg nicht ausreicht, wird ein Teil der Bäume durch Fremdfirmen, Garten- und
Landschaftsbaufirmen bewässert.“
4
Reinickendorf:
„Zur Bewässerung von Straßenbäumen stehen im Bezirk Reinickendorf keine Brunnen und
klimabedingt kein Oberflächenwasser zur Verfügung. Oberflächenwasser ist im Übrigen
aufgrund seiner Qualität zur Bewässerung der Bäume nicht geeignet.“
Frage 2:
Wie viele Brunnenanlagen stehen zur Bewässerung von Straßenbäumen berlinweit zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„In Mitte stehen aus den oben genannten Gründen keine Brunnen zur Bewässerung der
Straßenbäume bereit.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Im Bezirk steht folgende Anzahl an Straßenpumpen zur Verfügung:
Ortsteil Friedrichshain: 18 Straßenpumpen
Ortsteil Kreuzberg: 42 Straßenpumpen
Die Straßenpumpen werden von Anwohnenden zur Bewässerung von Straßenbäumen
genutzt.“
Pankow:
„In Pankow gibt es keinen Grundwasserbrunnen, der ausschließlich für das Wässern von
Straßenbäumen vorgesehen ist. Im Stadtgebiet stehen im öffentlichen Straßenland
Notwasserbrunnen (Straßenbrunnen), mit denen ohne elektrischen Betrieb von Hand
Grundwasser gepumpt werden kann, zur Verfügung. Für Pankow sind insgesamt 136
Straßenbrunnen gelistet, von denen 2019 insgesamt 101 funktionsfähig waren. Für die
Unterhaltung ist teilweise der Bezirk zuständig (31 Stück), ein Teil wird über den Bund
finanziert (105 Stück).“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Hierzu können keine Angaben gemacht werden.“
Spandau:
„Für eine effiziente, wirtschaftliche Bewässerung von Straßenbäumen sind die bestehenden
Grundwasserbrunnen nicht geeignet. Ausgehend von einem Wassertank von mindestens
fünf cbm Füllmenge, ist die Ladezeit im Vergleich nicht diskutabel.“
Steglitz-Zehlendorf:
„In Steglitz-Zehlendorf gibt es zur Bewässerung von Straßenbäumen keine speziellen
Brunnenanlagen. 135 Straßenpumpen auf öffentlichem Straßenland sind funktionstüchtig
und können zur Bewässerung von Bäumen benutzt werden.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
5
Neukölln:
„In Neukölln stehen keine Brunnenanlagen zur Bewässerung von Straßenbäumen zur
Verfügung – lediglich in manchen Parkbereichen wie z.B. Schlosspark Britz.“
Treptow-Köpenick:
„Für die Bewässerung des Straßengrüns stehen keine Brunnen zur Verfügung.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Es stehen für die Bewässerung der Bäume vier Tiefbrunnen (Geraer Ring, Nähe AltLandsberger-Tor, Zossener Straße, Schlosspark Biesdorf) zur Verfügung.“
Lichtenberg:
„8 Tiefbrunnen.“
Reinickendorf:
„Im Bezirk Reinickendorf stehen 159 funktionsfähige Brunnenanlagen zur
Trinkwassernotversorgung der Bevölkerung zur Verfügung.“
Frage 3:
Gibt es darüber hinaus Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer, welche zur Bewässerung
der Straßenbäume zur Verfügung stehen, und in welchem Umfang wurden diese genutzt?
Antwort zu 3:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„Es wird auf die Beantwortung zu 1. verwiesen.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Im Bezirk gibt es keine Regenwasserauffangbecken, die genutzt werden könnten. Die
Oberflächengewässer wie Spree und Landwehrkanal haben sich als nicht geeignet für die
Bewässerung erwiesen.“
Pankow:
„In Pankow sind dem Straßen- und Grünflächenamt keine Wasserspeicher bekannt, die
genutzt werden können.“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Es stehen keine Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer für die
Bewässerung von Straßenbäumen zur Verfügung.“
Spandau:
„In Spandau gibt es keine Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer, welche
zur Bewässerung der Straßenbäume zur Verfügung stehen. Stehende Gewässer sollten
nicht zur Wassergewinnung genutzt werden.“
6
Steglitz-Zehlendorf:
„In Steglitz-Zehlendorf gibt es zur Bewässerung von Straßenbäumen keine geeigneten
Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Neukölln:
„Nein.“
Treptow-Köpenick:
„Die Jahres-Niederschlagsmengen sind leider weiterhin rückläufig, sodass es wenig sinnvoll
erscheint, Sammelsysteme zu errichten, die zudem recht kostenintensiv wären. Sinnvoller
scheint daher die Pflanzung von Straßenbäumen mit einem Muldensystem zu kombinieren,
wie schon in Teilen des Wista-Bereiches in Adlershof und in Teilen von Altglienicke (Köllner
Viertel) ausgeführt.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Es gibt im Bezirk Regenwasserrückhaltebecken und auch Oberflächengewässer. Sie
können aber für die Bewässerung nicht genutzt werden, da sie eine dafür ungünstige Lage
und einen zu niedrigen Wasserstand haben.“
Lichtenberg:
„Es stehen keine Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer zur Verfügung.“
Reinickendorf:
„Regenwasserauffanganlagen oder Oberflächengewässer stehen zur Bewässerung der
Straßenbäume nicht zur Verfügung.“
Frage 4:
Wie hoch waren die Kosten für die Bewässerung von Straßenbäumen in den Jahren 2016 bis 2019?
(Aufgeschlüsselt nach Wasserkosten und erbrachter Dienstleistung)
Antwort zu 4:
Die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, in deren Zuständigkeit die Pflege und
Unterhaltung der Bäume auf öffentlichem Straßenland liegt, teilen diesbezüglich mit:
Mitte:
„2016: 4.682,90 €
2017: 2.930,60 €
2018: 3.702,62 €
2019: 4.666,35 €
2018 wurden 480 m³ verbraucht.
2019 wurden 822 m³ verbraucht.
Es wurden die Jungbäume im ersten bis fünften Standjahr gegossen. Leider lassen sich die
verbrauchten m³ nur bis 2018 zurückverfolgen da die statistische Auswertung erst seit 2018
jährlich erfolgt.“
7
Friedrichshain-Kreuzberg:
„2016 und 2017 wurden keine Extra-Bewässerungen von Straßenbäumen vorgenommen,
da es sich (insbesondere 2017) nicht um „Dürrejahre“ handelte. 2018 hat die Berliner
Stadtreinigung (BSR) die Bewässerung ab dem Sommer an ausgewählten Standorten
vorgenommen. Die Ausgaben betrugen insgesamt 18.000 €.
2019 wurden 84.000 € für die Bewässerung von Bäumen im Straßenland und in
Grünanlagen verausgabt.“
Pankow:
„Die Anfrage kann nur unvollständig beantwortet werden.
Bewässerung von Straßenbäumen durch beauftragte Firmen:
2016: ca. 44.000 €
2017: ca. 49.000 €
2018: ca. 42.600 €
2019: ca. 52.300 €
Darüber hinaus wurden weitere Aufträge für die Wässerung von Straßenbäumen vergeben,
die jedoch nicht über die Kostenerfassung der Grünunterhaltung abgebildet werden dürfen,
z. B. im Rahmen von laufenden Straßen-Baumaßnahmen, Entwicklungspflege beauftragt
über Mittel der Stadtbaumkampagne. Die Eigenleistung der Pflegereviere wird über die
Kosten-Leistungs-Rechnung erfasst, bildet aber nicht ab, wie viel Personaleinsatz für das
Wässern von Straßenbäumen eingesetzt wurde.“
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Die Kosten können nur ungefähr angegeben werden. Ca. 1/3 der Kosten entfallen auf die
reinen Wasserkosten.
2016 30.000 €
2017 20.000 € (Im Jahre 2017 waren die Regenfälle überdurchschnittlich hoch.)
2018 70.000 €
2019 80.000 €“
Spandau:
„Es gibt dazu keine genaue Statistik in Spandau.
2020 werden rund 450.000 € für die Bewässerung von Straßenbäumen ausgegeben. 2019
wurden 200.000 € für diesen Zweck ausgegeben, in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils
zwischen 100 und 150.000 €.
In den Jahren 2019 und 2020 wurden/werden rund 5.000 cbm Trinkwasser verbraucht. Die
Wasserkosten entsprechen den jeweils aktuellen Wasserpreisen der Berliner
Wasserbetriebe.
Die genannten jährlichen Gesamtkosten der Bewässerung von Straßenbäumen in Spandau
haben weder einen Zusammenhang zu einer nachhaltigen Wasserversorgung der
Spandauer Straßenbäume noch einen Zusammenhang zur notwendigen personellen und
finanziellen Ressource für diese spezielle Dienstleistung.“
Steglitz-Zehlendorf:
„Die Bewässerung von Straßenbäumen erfolgte in den angefragten Jahren ausschließlich
über Firmenvergaben. Dabei wurden nur die Gesamtkosten für Material (hier Wasser) und
Lohn abgerechnet. Eine Aufsplittung ist daher nicht möglich.
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Entstandene Kosten durch Abrechnungen (ohne eigenen Vergabe- und Abrechnungsaufwand, der nicht ermittelt wurde):
2016: 88.608 €
2017: 106.688 €
2018: 166.065 €
2019: 184.623 €“
Tempelhof-Schöneberg:
„Die Bewässerung von Straßenbäumen erfolgt über Firmenvergabe. Die dabei anfallenden
Wasserkosten werden nicht gesondert ausgewiesen.“
Neukölln:
Die entstandenen Kosten lassen sich nicht so ohne Weiteres detailliert auflisten, da z.B. mit
Firmen „nur“ einzelne Bewässerungsgänge, das heißt Wasser und Erbringung der
Dienstleistung, als Abrechnungsgrundlage dienen. Eigenleistungen durch Mitarbeitende
des Straßen- und Grünflächenamtes müssten aufgeschlüsselt werden nach den
eigentlichen Wasserkosten und den Nebenkosten (Düngemittel, Fahrzeuge, Personal,
Betriebsmittel, Technik wie z.B. Bewässerungssteuerung, Wassersäcke etc.) und
Entnahmestellen (teilweise in eigenen Parkanlagen oder Betriebstätten, ebenso über
öffentliche Hydranten = andere „Wasserabrechnungsgrundlagen“). Hinzu kommen z.B. bei
der Unterstützung durch das Technische Hilfswerk (THW) lediglich die Wasser- und
Betriebskosten, was die eigentlich entstandenen Kosten nicht vollständig abbildet. Weiterhin
kommen hinzu die einzelnen Bewässerungskosten bei Neupflanzungen im Rahmen der
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie die externe Dienstleistung zum Auslesen von
Feuchtesensoren.
„Reine“ Firmenvergaben in den Jahren 2016-2019 für die Bewässerung von
Straßenbäumen (Standzeit in der Regel vier bis zehn Jahre nach Pflanzung):
Jahr Kosten (brutto)
in €
2019 75.100
2018 58.700
2017 5.900
2016 -/-
Mengenabrechnung z.B. Standrohre BWB:
Jahr Menge
in m³
Wasserkosten
in €
Mietentgelt
in €
7 % MwSt.
in €
gesamt
in €
2019 43 72,84 318,24 27,38 418,46
2018 346 586,12 108,80 48,64 743,56
2017 169 286,29 77,50 25,47 389,26
2016 14 23,72 287,50 21,79 333,01
Achtung: Diese Zahlen bilden NICHT den wirklichen Bedarf ab!“
Treptow-Köpenick:
„Die Kosten für die Bewässerung waren:
2016 137.000 €
2017 200.000 €
9
2018 245.000 €
2019 245.000 €
Die Kosten für Wasser belaufen sich jeweils auf unter 20 % der Gesamtkosten. Derzeit
kostet 1 m³ Wasser 1,813 € Brutto.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Hierzu wird keine Statistik geführt, weswegen keine Angaben gemacht werden können.“
Lichtenberg:
„2019: 86.000 € Fremdleistung (Material- und Dienstleistung).
Die Aufschlüsselung der Wasser- und Stromkosten für die Bewässerung von
Straßenbäumen ist gegenwärtig nicht möglich.“
Reinickendorf:
„Wasserkosten 2016-2019: 31.000 €
Dienstleistungen 2016-2019: 400.000 €“
Berlin, den 15.06.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz