Schiffsverkehr: Legales und ordnungswidriges Ankern bzw. Festmachen von Schiffen und Booten, aus Senat
…die Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht ausschließlich dem Berliner Senat, hier der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung IV (Verkehr). Rechtsgrundlage ist u.a. § 28 Berliner Wassergesetz. Eine Zuständigkeit für „Uferbereiche“…