zu Fuß mobil: Abgeordnetenhaus verabschiedet erstes Fußgängergesetz der Welt , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-abgeordnetenhaus-verabschiedet-erstes-fussgaengergesetz-der-welt-li.135347

#Zu-Fuß-Gehen soll in Berlin attraktiver werden – mit längeren Grünphasen, #Pop-up-Zebrastreifen und mehr Sitzbänken. Doch ein Ex-Senatsplaner warnt.

Mehr #Sitzbänke zum Ausruhen, Pop-up-Zebrastreifen, fußgängerfreundliche Ampelschaltungen – und vieles mehr. Erstmals verabschiedet ein Parlament ein Gesetz für #Fußgänger. Die Premiere steht an diesem Donnerstag auf dem Programm. Dann geht es im Abgeordnetenhaus um den vierten Abschnitt des Berliner Mobilitätsgesetzes, der das Zu-Fuß-Gehen angenehmer, sicherer und attraktiver machen soll. „Wir bringen die Transformation von der auto- zur fußgängergerechten Stadt voran“, freut sich der Grünen-Abgeordnete Harald Moritz. „Ein Meilenstein für den #Stadtverkehr“, lobt der Fachverband Fußverkehr Deutschland, kurz #FUSS. Doch kann die Verwaltung die neuen Aufgaben überhaupt bewältigen? „Den Weg, der nun beschritten wird, sehe ich sehr kritisch“, meint Friedemann #Kunst, einst #Chef-Verkehrsplaner des Senats.

Der #Spittelmarkt in Mitte ist eine Ampelkreuzung von vielen. Aber er steht exemplarisch dafür, welchen Stellenwert Fußgänger bislang hatten. Wer dort die Leipziger Straße in Richtung Innenstadt kreuzen will, schafft dies nicht in einem Zug. Man ist gerade erst losgelaufen, da springt die Ampel für den zweiten Teil der Strecke auf Rot. Umtost vom Autoverkehr müssen die …

zu Fuß mobil: Aktueller Stand Uferwanderweg am Osthafen, aus Senat

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Frage 1:
Besteht aktuell eine Planung zur #Schließung des fehlenden Teilstückes zwischen den beiden Wanderwegen
#Osthafen und #Rummelsburger Bucht an der #Elsenbrücke?
a) Falls ja, welche Behörden sind bzw. wurden daran beteiligt?
b) Falls nein, wieso nicht?
Frage 2:
Sofern eine Planung zur Schließung des fehlenden Teilstückes bestehen sollte, in welchem Planungsstand
befindet sich diese und welche zeitlichen Perspektiven bestehen hinsichtlich Bau und Fertigstellung?
Antwort zu 1 und 2:
Die Schließung der besagten #Lücke des #Spreeweges an der Elsenbrücke (Lücke 01-12
des Spreeweges) ist erklärtes Ziel des Senats und ist im Rahmen der 20 grünen
#Hauptwege als weitere Optimierung der Streckenführung vorgesehen. Die konkrete
Planung und Umsetzung hängt wesentlich von einer möglichen Führung des Weges unter
den #Brückenbauwerken der #Elsenbrücke sowie der #Bahnbrücke ab und erfordert damit
einen erheblichen Abstimmungs- und #Genehmigungsaufwand u.a. mit dem Wasser- und
2
#Schifffahrtsamt des Bundes (#WSA) und der #Wasserbehörde des Landes Berlins. Die
Spree ist eine #Bundeswasserstraße und in dem Bereich der Bahnquerung bereits
eingeschränkt und somit der verfügbare #Schifffahrtraum erheblich reduziert. Daher wurde
die konkrete Planung des Teilstücks zunächst zurückgestellt, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass es sich um ein vergleichsweise kurzes Teilstück handelt und der derzeit
erforderliche „Umweg“ über den Gehweg entlang der Straße daher zumutbar ist.
Frage 3:
Bestehen seitens des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg Initiativen, die die Schließung des fehlenden
Teilstückes zum Inhalt haben?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teil hierzu mit:
„Eine entsprechende Initiative ist nicht bekannt.“
Frage 4:
Wie bewertet der Senat den Nutzen einer möglichen Schließung des Teilstückes?
Antwort zu 4:
Die Schließung von Lücken im Wegenetz der 20 Grünen Hauptwege von Berlin ist ein
erklärtes Ziel des Senats und soll auch zukünftig weiterverfolgt werden.
Die Schließung des konkret genannten Teilstücks (Lücke 01-12 des Spreeweges) wird als
langfristiges Planungsziel eingestuft, da eine zeitnahe Umsetzung nicht realisiert werden
kann (siehe auch Antwort 1).
Berlin, den 18.11.2020
In Vertretung
Stefan Tido
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Fußgängerüberwege, aus Senat

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Frage 1:

Welche #Fußgängerüberwege sind aktuell bereits angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung (bitte Angabe nach Bezirken)?

Antwort zu 1:

Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind derzeit Fußgängerüberwege (#FGÜ) an 27 Standorten durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordnet worden, die sich noch nicht in der Umsetzung befinden. Im Einzelnen:

Bezirk Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf –    Holtzendorffstraße / Friedbergstraße

–    Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße

–    Sömmeringstraße 10

–    Wintersteinstraße 24 / Charlottenburger Ufer

Lichtenberg –  Sewanstraße östl. der B.-Grzimek-Schule
Marzahn-Hellersdorf –  Jaques-Offenbach-Platz
Mitte –    Fischerinsel nördl. Roßstraßenbrücke

–    Hannoversche Str. / Hessische Str.

–    Hannah-Arendt-Straße / Gertrud-Kolmar Straße

–    Berolinastraße 8

–    Sickingenstraße / Rostocker Straße

–    Michaelkirchplatz/ Legiendamm

–    Grenzstraße / Neue Hochstraße

Pankow –    Piesporter Straße / Feltmannstraße

–    Hauptstraße / Goethestraße

–    Friedrich-Engels-Straße nördl. Kastanienallee

–    Pistoriusstraße / Heinersdorfer Straße

–    Dunckerstraße / Stargarder Straße

–    Buchholzer Straße / Charlottenstraße

Reinickendorf –    Am Dachsbau / Schulzendorfer Straße

–    Buddestraße / Königsweg

–    Dianastraße 44-46

 

  –    Berliner Straße 105

–    Wittenauer Straße zw. Michelbacher Zeile und Lißberger Straße

Steglitz-Zehlendorf –  Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg –  Leberstraße / Gustav-Müller-Platz
Treptow-Köpenick –  Südostallee / Im Brombeerwinkel

Frage 2:

Welche Fußgängerüberwege konnten in 2020 umgesetzt werden?

Antwort zu 2:

Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden im Jahr 2020 bislang die folgenden acht Fußgängerüberwege fertig gestellt und in Betrieb genommen:

Bezirk Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf –  Seesener Straße/ Cicerostraße
Pankow –    John-Schehr-Straße 38

–    Conrad-Blenkle-Straße 34

–    Berliner Straße / Dr.-Markus-Straße

Neukölln –  Wildhüterweg / Am Eichenquast
Reinickendorf –  Klemkestraße / Büchsenweg
Steglitz-Zehlendorf –  Curtiusstraße / Baseler Straße
Tempelhof-Schöneberg –  Ringstraße / Kurfürstenstraße

Darüber hinaus wurden den Bezirksämtern für den Bau 26 weiterer Fußgängerüberwege die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung im Jahr 2020 übertragen. Welche dieser Maßnahmen bis zum Jahresende fertig gestellt werden, ist zurzeit noch nicht absehbar.

Frage 3:

Welche Fußgängerüberwege sollen in 2021 umgesetzt werden?

Antwort zu 3:

Zu Jahresbeginn wird in Absprache mit den Bezirken jeweils festgelegt, für welche Fußgängerüberwege eine Mittelzusage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgt. Da die Festlegung erst Anfang 2021 erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Daneben bleibt es den Bezirken unbenommen, auch außerhalb des Sonderprogramms „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ Fußgängerüberwege in eigener Zuständigkeit umzusetzen.

 

Berlin, den 30.10.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + Schifffahrt: WÜRZBURG Reederei leistet Beitrag zur Verbindung der Berliner Mitte, aus Mainpost

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/reederei-leistet-beitrag-zur-verbindung-der-berliner-mitte-art-10516490

In Berlin-Mitte wird hinter dem Hamburger Bahnhof die neue #Europacity entwickelt. 3000 Wohnungen, Geschäfte und Büros für 16 500 Menschen sollen hier entstehen. Im Zuge der Fertigstellung des Areals führt die in Würzburg beheimatete #MSG eG gerade einen spektakulären #Brückentransport vom niederbayerischen #Deggendorf in die Bundeshauptstadt durch, heißt es in einer Pressemitteilung der MSG. Der #Golda-Meir-Steg, der nach der berühmten israelischen Ministerpräsidentin benannt ist, schwimmt gerade über die deutschen Wasserstraßen von der bayerischen Donau ins Berliner #Wasserstraßensystem. Der Steg ist 78 Meter lang, 4,50 Meter breit und hat ein Eigengewicht von …

zu Fuß mobil: Die langsamste und sinnloseste Baustelle Berlins? – Was passiert am Fußgängertunnel Schöneweide?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In der Anfrage Drucksache 18/23609 wird berichtet, dass die #Instandsetzung des Fußgängertunnels am
Bahnhof #Schöneweide erst vorankommen kann, wenn der #Stromanschluss neu installiert sei. Konnte in den
letzten 4 Monaten der Stromanschluss neu installiert werden und konnten die #Tunnelbeleuchtung, die #Tunneldeckel sowie die Pumpen instandgesetzt werden?
Frage 2:
Wenn diese Arbeiten noch nicht ausgeführt werden konnten, konnten schon die hierzu notwendigen Ausschreibungen auf den Weg gebracht und entsprechende Unternehmen beauftragt werden?
Antwort zu 1 und 2:
Eine positive Rückmeldung bzw. eine Freigabe des Energieversorgers #Stromnetz Berlin
oder dessen ausführender Firma für die Elektroarbeiten liegen weiterhin nicht vor.
Nach der ausstehenden Freigabe durch den #Energieversorger sind lediglich noch geringe
Restleistungen durch die seit langem beauftragte Firma durchzuführen, bevor dann die
Stromversorgung für die Arbeiten der darauf aufbauenden Gewerke zur Verfügung steht.
Trotz regelmäßiger und nachdrücklicher Erkundigung seitens der zuständigen Senatsverwaltung bei den verantwortlichen Stellen des Energieversorgers sowie bei der im Auftrag
der Stromnetz Berlin tätigen Firma konnte weiterhin kein konkreter Termin für diese notwendige Freigabe genannt werden. Die Senatsverwaltung bemüht sich weiterhin intensiv,
um Freigabe durch den Energieversorger Stromnetz Berlin zu erwirken.
Frage 3:
Welche Bauarbeiten wurden tatsächlich in den letzten 4 Monaten am #Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide durchgeführt?
2
Antwort zu 3:
Keine. S. hierzu auch Antwort zu 1 und 2.
Frage 4:
Wann soll der Tunnel nach derzeitiger Planung eröffnet werden?
Antwort zu 4:
Die Eröffnung des Tunnels erfolgt erst nach Abschluss aller erforderlichen Baumaßnahmen. Da diese von den elektrotechnischen Voraussetzungen seitens des Stromnetzbetreibers abhängig sind, kann derzeit kein Termin für eine Wiedereröffnung des Fußgängertunnels genannt werden.
Frage 5:
Wie hoch werden die Baukosten voraussichtlich in Gänze sein und ist es in den vergangenen Monaten zu
einer weiteren Kostensteigerung gekommen?
Antwort zu 5:
Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Leistungen und der aktuellen Baupreisentwicklung
ist davon auszugehen, dass der im Frühjahr 2019 mit 300.000 € geschätzte Kostenrahmen um 10 – 15 % überschritten wird. Gegenüber der Antwort auf die letzte Schriftliche
Anfrage ist es zu keiner Kostensteigerung gekommen.
Frage 6:
Ist es richtig, dass nach der Inbetriebnahme des sich in Bau befindlichen Straßenbahntunnels unterhalb der
Bahntrasse (voraussichtlich im Jahr 2024) die Ampelkreuzung Brückenstraße/Michael-Brückner-Straße auf
der südöstlichen Seite ergänzt werden soll und der Fußgängertunnel dann überflüssig wird?
Frage 7:
Ist es richtig, dass der Fußgängertunnel seit nun bald 4 Jahren geschlossen ist, seit Jahren für über 300.000
Euro saniert wird, letztendlich für weitere 3 bis 4 geöffnet sein soll, um dann ggf. zugeschüttet zu werden?
Wie ist es unter diesen Bedingungen zu rechtfertigen, dass die Sanierungsarbeiten weiter vorangetrieben
werden? Weshalb wird nicht geprüft, unter welchen Bedingungen die Umnutzung des Tunnels, z.B. als Fahrradparkhaus, sinnvoller wäre?
Antwort zu 6 und 7:
Der Fußgängertunnel Schöneweide ist seit einem Brand im Dezember 2016 geschlossen.
Eine Entscheidung über einen Rückbau oder eine Verfüllung wurde in Anbetracht der aktuellen Verkehrssituation nicht getroffen. Gegenwärtiges Ziel ist, die ortsnahe Querungsmöglichkeit wieder zu gewährleisten.
Mit dem Umbau der Lichtsignalanlage Michael-Brückner-Straße / Brückenstraße soll auch
eine Fußgängerquerung an der südöstlichen Seite der Kreuzung ergänzt und signalisiert
werden. Der gesamte Bereich ist derzeit Teil eines laufenden Planfeststellungsverfahrens.
3
Eine einfache Umnutzung des vorhandenen Ingenieurbauwerkes zum Beispiel als Fahrradparkhaus scheidet aus rechtlichen Gründen aus, da es nicht zu öffentlichen Straßen
nach dem Berliner Straßengesetz oder zu Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz gehören würde. Hier wären andere rechtliche Grundlagen des öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes für die Sondernutzung unterhalb des öffentlichen Straßenlandes heranzuziehen.
Berlin, den 08.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Mobilität in Berlin — Wie wichtig ist dem Senat unsere Infrastruktur?, aus Senat

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Frage 1:

Wie bewertet der Senat den Stand der Sanierungen von #Radwegen, #Gehwegen und #Straßen allgemein in Berlin und in den einzelnen Bezirken (mit der Bitte um Auflistung)?

Antwort zu 1:

Die Straßen (Fahrbahnen, Geh- und Radwege und sonstige Nebenanlagen) in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis  entsprechenden Zustand zu erhalten, ist Aufgabe der Straßenbauverwaltung.  Dies ist ein stetiger Prozess, welcher im Rahmen der Leistungsfä­ higkeit des Straßenbaulastträgers  kontinuierlich gewährleistet wird. Die Pflichten des Stra­ ßenbaulastträgers werden in Berlin durch die Bezirke wahrgenommen.

Die Systematik der Straßenerhaltung teilt sich in

  • Bauliche #Unterhaltung (Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit, B. Schlaglochverfüllung)
  • #Instandhaltung (auf der Oberfläche B. Fräsen, Beschichten)
  • #Instandsetzung (an der Deckschicht, Deckschicht 3 – 4 cm ersetzen)
  • #Erneuerung (Ersatz des gesamten gebundenen Aufbaus oder Ersatzneubau – mit Umgestaltung)

Auf Grund der zeitweise beschränkten Haushaltslage vor einigen Jahren mussten notwen­ dige Erhaltungsmaßnahmen  unter ungünstigen monetären Bedingungen durchgeführt werden, das Niveau der Substanzerhaltung  konnte jedoch auch unter diesen Umständen aufrechterhalten werden. Ein „Stand der Sanierungen“ kann aufgrund der Kontinuität der Aufgabenbearbeitung  nicht festgestellt werden.

Frage 2:

Welche Maßnahmen zur Erfassung des Sanierungsstandes der Gehwege, Radwege und Straßen in Berlin wurden bereits getätigt?

Antwort zu 2:

Der Sanierungsstand der baulichen Anlagen der Berliner Straßen wird nicht erhoben. Der­ zeit erfolgt die Erhebung des Zustandes der Fahrbahnen des Hauptverkehrsnetzes als standardisierte Zustandserfassung  und -bewertung (ZEB). Mit Vorlage und Auswertung dieser Zustandsdaten können entsprechende bezirksweise Auswertungen  durchgeführt und zur Verfügung gestellt werden.

Frage 3:

Welche Maßnahmen der Sanierung wurden in den letzten fünf Jahren zur Gehweg-, Radweg- und Straßensanierung  getätigt  (aufgeschlüsselt  nach Bezirken)?

Antwort zu 3:

In den letzten fünf Jahren haben die Bezirke nachstehende Anzahl von Sanierungen im Sonderprogramm  Straßensanierung getätigt:

  #Fahrbahn #Gehweg #Radweg
Anzahl Anzahl Anzahl
01 Mitte 31 15 0
02 Friedrichshain- Kreuzberg  

44

 

11

 

2

03 Pankow 106 39 1
04 Charlottenburg- Wilmersdorf  

55

 

8

 

0

05 Spandau 30 9 1
06 Steglitz- Zehlendorf  

103

 

44

 

0

07 Tempelhof- Schöneberg  

78

 

14

 

0

08 Neukölln 39 45 0
09 Treptow- Köpenick  

58

 

12

 

0

10 Marzahn- Hellersdorf  

113

 

33

 

0

11 Lichtenberg 66 47 0
12 Reinickendorf 62 21 0

 

2015 – 2019

Bezirk

 

Zu diesen Maßnahmen kommen zahlreiche Sanierungsmaßnahmen , die die Bezirke ei­ genverantwortlich getätigt haben.

Frage 4:

Wie bewertet der Senat die getätigten Maßnahmen? Wo sieht der Senat Potential in der Erweiterung der Sa­ nierungen?

Antwort zu 4:

Die von den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke durchgeführten Maßnahmen der Straßenunter- und -erhaltung entsprechen den geltenden rechtlichen und technischen Regelungen und sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit wirtschaftlich und zielführend.

Durch die bisher ausgereichten Sonderprogramme (z.B. Schlaglochprogramm)  wird die Straßenerhaltung verstetigt. Als Werkzeug für die Optimierung der Erhaltungsressourcen wird entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses  vom 22.06.2017 ein Erhal­ tungsmanagementsystem  für die Straßen Berlins (EMS) aufgebaut. Zu diesem gehört un­ ter anderem die regelmäßige Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands der Stra­ ßen (ZEB). Im Weiteren wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/24484 verwie­ sen.

Eine Ausweitung von Erhaltungsmaßnahmen kann nur im Rahmen der Ressourcen der Baulastträger, der Bauwirtschaft und der Infrastruktur selbst erfolgen, da diese in ihrer Ver­ kehrsfunktion auch während der Bauzeit in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen muss.

Frage 5:

Welche Maßnahmen sollen in Zukunft für die Sanierung der Gehwege, Radwege und Straßen getätigt werden?

Antwort zu 5:

Auch in Zukunft soll die Straßeninfrastruktur  kontinuierlich und wirtschaftlich effektiv und gemäß der geltenden Rechtslage erhalten werden.

 

Frage 6:

Über welche Mittel und Möglichkeiten verfügen die Bezirke, um individuell Gehwege, Radwege und Straßen sanieren zu lassen?

Antwort zu 6:

Den Bezirken stehen im Doppelhaushalt 2020 / 2021 für die Unterhaltung des Straßenlan­ des und somit für die individuelle Sanierung von Gehwegen, Radwegen und Straßen die in nachstehender Tabelle aufgeführten Haushaltmittel zur Verfügung.

 

 

 

Bezirk

2020

 

Kapitel 38 00

Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands

2021

 

Kapitel 38 00

Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands

Mitte 3.128.000 € 2.828.000 €
Friedrichshain – Kreuzberg 1.645.000 € 1.595.000 €
Pankow 3.952.000 € 3.952.000 €
Charlottenburg – Wilmersdorf 3.447.000 € 3.447.000 €
Spandau 2.739.000 € 2.639.000 €
Steglitz – Zehlendorf 3.737.000 € 3.737.000 €
Tempelhof – Schöneberg 3.029.000 € 2.979.000 €
Neukölln 2.404.000 € 2.404.000 €
Treptow – Köpenick 3.983.000 € 3.983.000 €
Marzahn – Hellersdorf 3.499.000 € 3.523.000 €
Lichtenberg 3.397.000 € 3.397.000 €
Reinickendorf 2.876.000 € 2.876.000 €

 

Über den Einsatz dieser Mittel entscheiden die bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm­ ter eigenverantwortlich.

Frage 7:

Wie werden diese Mittel ausgeschöpft  und wo wurden sie verwendet?

Antwort zu 7:

Die Ausschöpfung der Mittel des Sonderprogramms  Straßensanierung lag in den letzten fünf Jahren zwischen 81,2 % und 101,3 % (einer geringfügigen  Übersteuerung hatte die Senatsverwaltung für Finanzen zugestimmt).  Die Ausschöpfung der bezirklichen Mittel zur Straßenunterhaltung  ist dem Senat nicht bekannt.

Berlin, den 06.10.2020 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Radverkehr: Anbindung des Ostkreuz an den Kaskelkiez, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist eine vorzeitige temporäre Anbindung des #Kaskelkiez beispielsweise über die #Marktstraße an den
wichtigen Verkehrsknoten #Ostkreuz geplant? Wenn ja,
a) Bis wann ist mit der Realisierung einer solchen Anbindung zu rechnen?
b) Ist auch eine Fläche vorgesehen, damit #Radfahrende in Bahnhofsnähe ihre Fahrräder sicher abstellen
können?
Antwort zu 1:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Aktuell befinden sich alle für die Realisierung des nordwestlichen Vorplatzes am Bahnhof
Berlin Ostkreuz benötigten Flächen noch im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Um
kurzfristig eine temporäre Anbindung des Kaskelkiezes über die Marktstraße zu
ermöglichen, wird aktuell durch die Grün Berlin GmbH auf Basis eines
Gestattungsvertrages zwischen der Grün Berlin GmbH und der Deutschen Bahn AG ein
#Fußgängerschutzgang errichtet. Die Fertigstellung ist bis voraussichtlich Mitte Oktober
2020 geplant.
2
Aufgrund der zu gewährleistenden Rettungs-, Liefer- und Baustellenzufahrten auf dem
Grundstück der Deutschen Bahn ist eine temporäre Errichtung von #Fahrradstellplätzen
nicht möglich.“
Frage 2:
Bis wann ist mit einer dauerhaften Anbindung des Kaskelkiez zu rechen?
Antwort zu 2:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Die bauliche Realisierung der nördlichen Vorplätze ist von zahlreichen Faktoren, wie der
Klärung der Grundstücksübertragungen an das Land Berlin und der tiefbaulichen
Erschließung bzw. dem Bau der unterirdischen Anlagen zur Regenentwässerung durch
die Berliner Wasserbetriebe, abhängig. Die Planungen hierzu laufen aktuell. Mit dem Bau
der nördlichen Vorplätze kann voraussichtlich 2023 begonnen werden. Es wird von einer
Bauzeit nicht unter 12 Monaten ausgegangen.“
a) Sind bei der dauerhaften Anbindung auch auf Lichtenberger Seite des Ostkreuzes Fahrradabstellanlagen
in Bahnhofsnähe vorgesehenen?
Antwort zu 2a:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Im Rahmen des Projektes „Gestaltung der Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz“ werden
Fahrradstellplätze in unterschiedlichen Abstellanlagen-Typen in maximal möglicher
Kapazität geplant. Hierbei müssen jedoch auch die weiteren Nutzergruppen sowie die
Bedarfe von Feuerwehr, Rettungsfahrzeugen, Lieferverkehr und öffentlichem Nahverkehr
einschließlich Schienenersatzverkehr berücksichtigt werden. Insbesondere der
nordöstliche Vorplatz bietet aufgrund des geringen zur Verfügung stehenden Platzes leider
keine Möglichkeiten, umfangreiche Fahrradabstellanlagen zur integrieren.“
b) Wenn ja, welche Art von Abstellanlagen sind geplant und für wie viele Fahrräder werden sie Platz bieten?
Antwort zu 2b:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Es sind 14 Abstellplätze an 7 Fahrradbügeln im Bereich der Treppenanlagen
Kynastbrücke geplant.“
c) Sind dabei ebenfalls spezielle Abstellanlagen für Lastenräder vorgesehen?
d) Sind Flächen zum Abstellen von Leihrädern bzw. e-Scootern vorgesehen?
Antwort zu 2c und 2d:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Für Lastenräder, Leihräder bzw. e-Scooter sind aktuell aufgrund der engen räumlichen
Situation im Bereich des nordöstlichen Vorplatzes keine speziellen Abstellanlagen
vorgesehen.“
3
Frage 3:
Wie ist der Planungsstand zu weiteren Fahrradabstellanlagen am Ostkreuz am Ausgang Neue
Bahnhofstraße/Sonntagstraße?
a) Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation für Fahrradparken in diesem Bereich, insbesondere in der
Neuen Bahnhofstraße und Sonntagsstraße?
Antwort zu 3a:
Das Land Berlin hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split,
insbesondere durch eine Verlagerung der Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs
(MIV) zum Radverkehr, weiter zu erhöhen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss
die Radverkehrsinfrastruktur verbessert und weiter ausgebaut werden. Bei diesem Ausbau
hat nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das
Fahrradparken auch in der Neuen Bahnhofstraße und Sonntagsstraße eine große
Bedeutung, denn ein hochwertiges Angebot an Fahrradabstellanlagen trägt wesentlich
dazu bei, die Fahrradnutzung zu erhöhen. Der Bedarf an Fahrradabstellanlagen am
Bahnhof Ostkreuz soll unter anderem mit einem Fahrradparkhaus gedeckt werden. Wie
hoch der Bedarf ist und wie dieser berechnet wurde, ist auf der Internetseite der GB
infraVelo GmbH dargestellt: https://www.infravelo.de/projektarten/fahrradparken/standortund-potenzialanalysen/#c1145.
b) Ist geplant bis zur Fertigstellung des Fahrradparkhauses auf Friedrichshainer Seite temporäre
Fahrradabstellanlagen im Bereich des Bahnhofvorplatzes, der derzeit in großen Teile eine ungenutzte Brache
ist, zu installieren?
c) Wenn ja, bis wann werden weitere Fahrradabstellanlagen eingerichtet und wie viele?
d) Sind dabei spezielle Abstellanlagen für Lastenräder vorgesehen?
e) Sind Flächen zum Abstellen von Leihrädern bzw. e-Scootern vorgesehen?
Antwort zu 3b-e:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat wie folgt geantwortet:
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat derzeit keine laufenden Planungen zu
Fahrradabstellanlagen im Bereich Neue Bahnhof- und Sonntagstraße. Die Flächen
jenseits der genannten Straßen einschließlich der Gehwege sind kein Eigentum des
Bezirks.“
Berlin, den 29.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + zu Fuß mobil + S-Bahn: Siemensbahn: Auch Geh- und Radwege sollen gebaut werden, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article229363866/Siemensbahn-Auch-Geh-und-Radwege-sollen-gebaut-werden.html

Wenn die #Siemensbahn reaktiviert wird, sollen laut BVV Charlottenburg-Wilmersdorf neue #Geh- und #Radwege entstehen.

Wenn die Siemensbahn reaktiviert wird, sollen neben den Gleisen neue Wege für #Fußgänger und #Radfahrer errichtet werden. Einem entsprechenden Antrag der Grünen stimmten alle Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf in ihrer jüngsten Sitzung zu.

Um die Siemensbahn wiederzubeleben, sind umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten notwendig. Dabei soll unter anderem die Spreebrücke, die von der Siemensstadt nach Westend führt, neu gebaut werden. Auf dieser Brücke sollen dann dem Beschluss zufolge Rad- und Gehwege entstehen. „Diese Brücke schafft für viele Menschen beiderseits der Spree eine umweltverträgliche Verkehrsanbindung zu Fuß, per Fahrrad und S-Bahn zwischen Spandau und Charlottenburg“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Alexander Kaas Elias.

Um die Siemensbahn wiederzubeleben, sind umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten notwendig. Dabei soll unter anderem die Spreebrücke, die von der Siemensstadt nach Westend führt, neu gebaut werden. Auf dieser Brücke sollen dann dem Beschluss zufolge Rad- und Gehwege entstehen. „Diese Brücke schafft für viele Menschen beiderseits der Spree eine umweltverträgliche Verkehrsanbindung zu Fuß, per Fahrrad und S-Bahn zwischen Spandau und Charlottenburg“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, …

zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Ein Schrecken ohne Ende? – Wann wird der Fußgängertunnel endlich geöffnet?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stand gibt es bei den Arbeiten zur Sanierung des #Fußgängertunnels am S-Bahnhof #Schöneweide?
Antwort zu 1:
Die zusätzlichen notwendigen Planungsleistungen für die Wiederherstellung der
Tunneldecke konnten abgeschlossen werden. Nach vollständiger Freilegung der
Tunneldecke wurde festgestellt, dass sich dort bisher unbekannte bauliche und
elektrotechnische Einbauten befunden haben. Bezüglich der elektrotechnischen Einbauten
wurden Abstimmungen mit dem Energieversorgungsunternehmen und zusätzliche Arbeiten
für einen funktionsfähigen #Stromanschluss erforderlich. Aufgrund weiterhin bestehendem
Klärungsbedarfes bezüglich der Kabelsituation auf Seiten des
Energieversorgungsunternehmens konnten die Planungen dazu bislang nicht
abgeschlossen werden und weitere Verzögerungen sind eingetreten.
Erst nach Neuinstallation des Stromanschlusses ist die Tunnelbeleuchtung, die
Wiederherstellung der Tunneldecke sowie der Betrieb der Pumpen und fördertechnischen
Anlagen möglich.
Frage 2:
Konnten für die zusätzlichen Arbeiten an der #Tunneldecke ein Bauunternehmen gefunden werden, welches
die Bauleistungen zur Herstellung der Tunneldeckenverkleidungen erbringen kann? Wurde mit diesen
Arbeiten in der Zwischenzeit begonnen?
2
Antwort zu 2:
Die Bauleistungen zur Wiederherstellung der Tunneldeckenverkleidung konnten noch nicht
beauftragt werden, da noch kein verbindlicher Ausführungszeitraum als Voraussetzung für
die Angebotsabgabe benannt werden kann.
Frage 3:
Gibt es weitere Arbeiten am Tunnel, für die bisher keine geeigneten und willigen Bauunternehmen gefunden
werden konnten?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Wird aktuell am Tunnel gearbeitet, oder ruhen die Arbeiten?
Antwort zu 4:
Alle bisher möglichen Bautätigkeiten sind ausgeführt worden. Derzeit ruhen die Arbeiten
(siehe auch Antwort zu Frage 1).
Frage 5:
Wann soll der #Fußgängertunnel nach aktueller Planung eröffnet werden?
Antwort zu 5:
Die Eröffnung des Tunnels kann erst nach Abschluss aller erforderlichen Baumaßnahmen
erfolgen. In Abhängigkeit von den elektrotechnischen Voraussetzungen seitens des
Stromnetzbetreibers wird angestrebt, die Stromversorgung möglichst im III. Quartal 2020
fertigzustellen und anschließend die Folgegewerke (#Beleuchtung, Tunneldecke, #Pumpen
und #Fördertechnik) zu terminieren, da auch hier Abhängigkeiten zur möglichen
Stromversorgung (Pumpenleistung, Neuplanung der Fördertechnik usw.) bestehen.
Frage 6:
Wie hoch werden die Baukosten voraussichtlich in Gänze sein und wird es zu einer weiteren Erhöhung der
Kosten im Laufe der Sanierung gekommen? Wenn ja, wie werden diese Mehrkosten finanziert?
Antwort zu 6:
Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Leistungen und der aktuellen Baupreisentwicklung
ist davon auszugehen, dass der im Frühjahr 2019 mit 300.000 € geschätzte Kostenrahmen
um 10 – 15 % überschritten wird. Sämtliche Kosten werden aus dem Berliner
Landeshaushalt finanziert.
3
Frage 7:
Haben Die Erfahrung bei der Sanierung des Fußgängertunnels dazu geführt, dass der Tunnel nun nicht mehr
eröffnet werden soll und #zugeschüttet oder einer alternativen Nutzung (beispielsweise #Fahrradparkhaus)
zugeführt werden soll?
Antwort zu 7:
Nein. Es besteht kein Anlass, die Arbeiten für die Wiederinbetriebnahme des
Fußgängertunnels dauerhaft zu unterbrechen bzw. eine alternative Planung erstellen zu
lassen.
Berlin, den 09.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Fußgängerlobby empfiehlt: Rücksicht nehmen – auf die Fahrbahn gehen, aus Fuss eV

Dürfen #Fußgänger auf der #Fahrbahn gehen, wenn sie auf
schmalen Gehwegen nicht den wegen Corona nötigen #Sicherheitsabstand
einhalten können? Ja, sagt die Fußgängerlobby FUSS e.V.: „Fußgänger
sollen einerseits #Gehwege benutzen. Andererseits verbieten es ihnen
aber die aktuellen Verordnungen der Länder, anderen Menschen zu nahe
zu kommen. Tun sie das doch, gefährden sie derzeit Leib und Leben.
Weichen sie aber achtsam auf den Rand einer nicht zu stark
befahrenen Fahrbahn aus, kann das allenfalls Auto- und Radfahrern
leicht irritieren. Das ist eindeutig das viel kleinere Übel.“

Fußgängern empfiehlt FUSS e.V.-Vorstand Roland Stimpel: „Wo es nötig
und hinreichend sicher ist, da weicht auf die Fahrbahn aus! Das kann
beim verringerten Autoverkehr sicherer sein, als auf dem Gehweg
anderen Menschen bedrohlich nah zu kommen.“ Das gelte natürlich nur
für Erwachsene mit hoher Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen und
nur dort, wo nicht zu viele und zu schnelle Fahrzeuge unterwegs
seien. FUSS e.V. empfiehlt:  „Hier sollte man auch nur auf der
linken Seite gehen, um entgegen kommende Fahrzeuge im Auge zu haben.
Und natürlich nur auf übersichtlichen und beleuchteten Straßen.“

„Besonders dringend brauchen jetzt Ältere, Rollstuhlfahrer und
chronisch Kranke Abstand zu anderen“, sagt Stimpel. „Fitte und
Gesunde sollten sie auf engen Gehwege möglichst verschonen.“ Zur
rechtlichen Seite verweist der Verein auf den Freispruch des
Bundesgerichtshofs für einen Fußgänger, der Fahrbahnen sogar
demonstrativ und in der Absicht benutzt hatte, Fahrer zum Ausweichen
zu zwingen und deshalb wegen gefährlichen Eingriffs in den
Straßenpverkehr angeklagt war (BGH vom 31.8.1995, 4 StR 283/95).

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FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
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