Stadtverkehr geht auf den Füßen
Deutschlands größte #Mobilitätsstudie zeigt die führende Bedeutung
des #Fußverkehrs
In Deutschlands größten Städten legen die Menschen mehr Wege zu #Fuß
zurück als hinterm Steuer. Und sie tun das gern: Die in Umfragen
bekundete Freude am #Laufen ist größer als unter den Benutzern von
Autos, Fahrräder, Bussen und Bahnen die Freude am Fahren. Das sind
Ergebnisse von Deutschlands soeben publizierter größter aktueller
Mobilitätsstudie, beauftragt vom Bundes-Verkehrsministerium. Der
FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, fordert Konsequenzen
aus der Studie: „Breitere Gehwege ohne Fahrräder und parkende Autos,
sichere Übergänge, fußgängerfreundliche Ampeln ohne ewiges Rot“.
Für die Studie „#Mobilität in Deutschland“ hat das Infas-Institut
fast eine Million Wege von mehr als 300.000 Menschen analysiert. Die
Wege sind nach Bundesländern aufgeschlüsselt. In Berlin und Hamburg,
den größten Städten und zugleich Stadtstaaten, bewältigen Fußgänger
jeweils 27 Prozent aller Wege. Die Fahrer von Autos und Motorrädern
liegen dahinter mit 23 Prozent in Berlin und 26 Prozent in Hamburg.
Bundesweit die meisten Fußgänger gibt es unter ganz Jungen und
Alten, Menschen mit geringem Einkommen und ohne eigenes Auto. Unter
den Befragten mit laut Infas „sehr niedrigem Einkommen“ gehen pro
Stichtag 28 Prozent zu Fuß, unter denen mit hohem Einkommen nur 19
Prozent. Unter Kindern und Senioren liefen bis zu 35 Prozent am
Stichtag außer Haus; unter den 40- bis 49-jährigen nicht einmal halb
so viele – nur 17 Prozent. Dazu der FUSS e.V.: „Das Gehen hat auch
eine große soziale Bedeutung. Es sichert die Basismobilität der
Menschen mit weniger Geld und gehört nicht zuletzt gefördert, um
soziale Nachteile auszugleichen.“
Einen Vorsprung haben Gehende bei der Zuneigung zu ihrem
körpereigenen Verkehrsmittel. Infas fragte in acht Altersgruppen:
„Gehen Sie gern zu Fuß?“ und „Fahren Sie gern Auto, Rad, Bus oder
Bahn?“ In sechs der acht Gruppen war der Anteil der gern Gehenden am
höchsten. Das Auto kam auf Rang 2; Fahrrad und öffentlicher Verkehr
liegen mit weitem Abstand dahinter.
Aus den Daten folgert der FUSS e.V.: „Die Studie zeigt, dass das
Gehen von Verkehrsplanern und in der öffentlichen Diskussion immer
wieder unterschätzt wird. Dabei ist es gerade in großen Städten die
beliebteste und beste Verkehrsform. Es schont die Umwelt, spart
Platz, gefährdet keinen anderen, ist gesund und kostet am wenigsten.“
Doch der Fachverband mahnt: „Fürs Gehen muss mehr getan werden.
Autos und Fahrräder müssen runter vom Bürgersteig. Wir brauchen viel
mehr Zebrastreifen und andere Querungshilfen, an denen man
Fahrbahnen sicher und leicht überqueren kann. 462 getötete und rund
30.000 verletzte Fußgänger im vorigen Jahr sind ein
gesellschaftlicher Skandal.“ FUSS e.V. fordert Tempo 30 als
Regelgeschwindigkeit in Ortschaften. „Das kommt letztlich allen
zugute. Auch wer oft Auto, Bus, Bahn oder Fahrrad fährt oder wer im
Rollstuhl sitzt, ist zeitweise auf dem Gehweg unterwegs und
profitiert von sicheren Übergängen.“
***
Die soeben erschienene Kurzfassung der Studie finden Sie unter www.mobilitaet-in-deutschland.de/publikationen2017.html
Fußverkehr wird in Mobilitäserhebungen häufig unzureichend erfasst.
In anderen Studien ist der Fußverkehrsanteil an allen Wegen noch
höher als bei „Mobilität in Deutschland“. Informationen zur Methodik
dieser Studie liegen uns nicht vor.
Im bundesweiten Fachverband FUSS e.V. arbeiten Engagierte und
Experten aus Stadt- und Verkehrsplanung, Kommunen, Hochschulen und
Bürgergruppen www.fuss-ev.de
Kontakt und Rückfragen: Dipl.-Ing. Roland Stimpel, Pressesprecher,
Tel. 0163 – 1833 508 roland.stimpel@fuss-ev.de
Zur Fertigstellung des westlichen Abschnitts des Rad- und #Wanderwegs an der #Spree vom Schlossplatz in Mitte bis zur Mündung in die Havel in Spandau hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der #infraVelo GmbH die Aufgabe der bezirksübergreifenden Projektsteuerung übertragen. Das geht aus einem entsprechenden Bericht an das Abgeordnetenhaus hervor, den der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen hat.
In einem ersten Schritt sollen unter der Federführung der infraVelo die bisher vorliegenden vorbereitenden Untersuchungen für das Projekt gesichtet, überprüft und, soweit erforderlich, aktualisiert werden.
Weiterhin wird die infraVelo zeitnahe Abstimmungen mit den Planenden wichtiger parallel laufender Projekte, wie u. a. des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit 17 (Spreeumbau) und der Erweiterung des Klärwerks in Ruhleben, anstreben.
Die beteiligten Bezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau sind als Baulastträger aufgefordert, zu prüfen, welche Wegeabschnitte vergleichsweise unkompliziert und damit zügig umsetzbar sind. Ihnen wurde angeboten, bei Bedarf sowohl Planungs- als auch Bauaufgaben im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung an die infraVelo GmbH zu übertragen.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird den Spreeradweg in seiner gesamten Länge aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) fördern. Die ersten fünf Bauabschnitte in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte werden aktuell in zwei Projekten in Höhe von insgesamt rund 7,49 Mio. € gefördert.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
Im Frühling sollen die alten Bauwerke die Parkhälften an der #Yorckstraße verbinden – endlich. Seit 2016 liegen sie ungeschützt im Park.
Schon längst sollten #Fußgänger über sie schlendern und #Radfahrer darüber strampeln. Jetzt gibt es einen neuen Termin. Im Frühjahr 2019 sollen die vier ehemaligen #Bahnbrücken über der Yorckstraße, die Anfang 2016 ausgebaut worden waren, den #Nord-Süd-Grünzug komplettieren. Er reicht vom Park am #Gleisdreieck bis zum sogenannten Flaschenhalspark und dem #Monumentenplatz südlich der Yorckstraße. Fußgänger und Radfahrer können dann an weiteren Stellen die viel befahrene Yorckstraße kreuzungsfrei überqueren.
In einem Schreiben verweist die #Bahn erneut auf die bereits bekannte Argumentation, dass die Herstellung eines #barrierefreien#Provisoriums angesichts des „relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern“ aus Sicht des #Eisenbahnbundesamts als #Planfeststellungsbehörde als „unverhältnismäßig“ angesehen wurde. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen zufolge bereits vor gut zwei Jahren auf die fehlende Barrierefreiheit der geplanten #Überquerung hingewiesen. Dies sei damals im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf Nachfrage vom 1. Februar 2016 dem Land Berlin mitgeteilt worden.
Überraschenderweise, so schreibt die Bahn, hätten sich der Senat und der Bezirk damals mit der Planung einverstanden gezeigt. Tempelhof-Schöneberg habe die Aufrechterhaltung der Überquerungsmöglichkeit bis 2021 während des Ausbaus der #Dresdner Bahn „bei Berücksichtigung einer entsprechenden Beleuchtung auch ohne Barrierefreiheit als wirkungsvoll angesehen“. „Weitere Forderungen für eine Barrierefreiheit der bauzeitlichen #Fußgängerbrücke wurden nicht an uns herangetragen“, schreibt das Unternehmen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Graf hat nun eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus eingereicht, um den Sachverhalt zu klären.
Frage 1:
Wie verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirken für die #Beleuchtung im
öffentlichen Raum?
Antwort zu 1:
Das Berliner #Straßengesetz regelt die #Beleuchtungspflicht öffentlich gewidmeten
Straßenlandes im § 7 (5). Der Träger der Straßenbaulast hat, soweit im Interesse des
Verkehrs und der Sicherheit erforderlich, das öffentliche Straßenland einschließlich der
Gehwege zu beleuchten. Gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG Nr. 10 (14) zählt die
öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und
-einrichtungen zu den Aufgaben der Hauptverwaltung.
In Grünanlagen besteht keine gesetzliche Beleuchtungspflicht. In einzelnen Grünanlagen
haben die Grünflächenämter der Bezirke Beleuchtungsanlagen aufgestellt und unterhalten
auch diese Anlagen.
Historisch bedingt sind etwa 20 Prozent der Beleuchtung in Grünanlagen im Bestand der
öffentlichen Beleuchtung der Hauptverwaltung.
Frage 2:
Welche Grundidee/Konzeption verfolgt der Senat bei der Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin?
Antwort zu 2:
Die grundlegenden konzeptionellen Festlegungen zur öffentlichen Beleuchtung wurden im
Lichtkonzept von Berlin festgeschrieben. Hier sind die Grundsätze formuliert, wonach die
2
öffentliche Beleuchtung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient, das Stadtbild prägt,
ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Details unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Frage 3:
Gibt es Unterschiede bei der #Beleuchtungskonzeption zwischen der „Innenstadt“ und den
„Außenbereichen“? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Nein. Unterschiede bei den Vorgaben zur #Beleuchtungsstärke resultieren aus den
Straßenkategorien.
Frage 4:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption zwischen dem Hauptstraßennetz, dem
Nebenstraßennetz sowie den Grünanlagen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Es gibt unterschiedliche Vorgaben für übergeordnete Straßen und Erschließungsstraßen.
Im Bereich der übergeordneten Straßen gelten für Straßen in einem
Geschwindigkeitsbereich von mehr als 60 km/h die höchsten Vorgaben in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung. In der Kategorie der
übergeordneten Straßen im Geschwindigkeitsbereich unterhalb von 60 km/h sind die
Vorgaben von der räumlichen Aufteilung der Straße abhängig. Straßen ohne räumliche
Trennung der Richtungsfahrbahn sind heller auszuleuchten als Straßen mit räumlicher
Trennung.
Im Bereich der Erschließungsstraßen und der KFZ-freien Bereiche gilt in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke dieselbe Vorgabe.
Die Vorgaben sind Bestandteil des Lichtkonzeptes von Berlin.
Frage 5:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur Jahreszeit? Wenn ja, welche?
Frage 6:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zu verschiedenen Phasen der
dunklen Tageszeit? Wenn ja, welche?
Antwort zu 5 und zu 6:
Nein, es gibt keine Unterschiede der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur
Jahreszeit. Die Beleuchtung wird bei Unterschreitung des Schwellenwertes der
Umgebungshelligkeit ein- und bei Überschreitung des Schwellenwertes ausgeschaltet. Der
Schwellenwert ist an allen Tagen des Jahres unverändert.
3
Frage 7:
Ist eine grundsätzliche Aufhellung des öffentlichen Raumes geplant? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort zu 7:
Ziel der Erarbeitung des Lichtkonzeptes war die Festlegung eines Beleuchtungsniveaus,
welches beim Neubau oder der Modernisierung der Beleuchtungsanlagen anzusetzen ist.
Im Regelfall geht die Modernisierung mit einer Verbesserung der Beleuchtungssituation
einher.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Einfluss der Beleuchtung auf die Sicherheit?
Antwort zu 8:
Das Thema Sicherheit war ein Schwerpunkt bei der Erarbeitung des Lichtkonzeptes. Zur
Verbesserung der Erkennbarkeit wurde festgelegt, dass Leuchten ausschließlich mit
warmweißer Lichtfarbe zum Einsatz kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Einsatz
von Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen der Regelfall. Darüber hinaus wurden
erstmals Festlegungen zur Ausleuchtung der Geh- und Radwege sowie für eine
zielgerichtete Ausleuchtung von Fußgängerfurten getroffen.
Frage 9:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine helle Ausleuchtung des öffentlichen Raums ein Beitrag zur
Steigerung der Sicherheit in Berlin ist? Wenn ja, wie wird dieser Aspekt in der Arbeit des Senats
berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die im Lichtkonzept getroffenen Festlegungen sind für alle Bereiche, die im öffentlichen
Straßenland Beleuchtungsanlagen planen, errichten und modernisieren bindend.
Frage 10:
Welche Planungen gibt es für die Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Tempelhof-Schöneberg?
Antwort zu 10:
Die öffentliche Beleuchtung wird insbesondere in zwei Bereichen modernisiert.
Alle gasbetriebenen Leuchten sollen mittelfristig umgerüstet werden, ausgenommen die
Standorte, die unter Denkmalschutz stehen. In Tempelhof-Schöneberg ist aktuell die
Umrüstung der Gasleuchten in der Crellestraße und der Winterfeldtstraße vorbereitet,
diese sind Bestandteil eines Bauvorhabens zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten. Die
Umsetzung des Vorhabens soll bis Mitte 2020 erfolgen.
Ein weiterer Bereich ist die Modernisierung der Elektrobeleuchtung, ca. 10.000 LEDLeuchten
werden jährlich als Ersatz für marode Elektroleuchten beschafft. Bei dieser
Modernisierung bleiben die Maste und Standorte unverändert, es erfolgt ausschließlich
4
ein Austausch der Leuchtenköpfe. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist unter
anderem der Austausch der Leuchten in der Rixdorfer Straße, der Buckower Straße, der
Ullsteinstraße und der Britzer Straße vorgesehen. Insgesamt ist der Austausch von etwa
1.500 Elektroleuchten im Bezirk bis Ende 2019 beabsichtigt.
Frage 11:
Gibt es für Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten die Planungen bzgl. der Beleuchtung des öffentlichen
Raumes in Tempelhof-Schöneberg einzusehen?
Antwort zu 11:
Sofern die Gasleuchten in Straßen umgerüstet werden, erhalten die Anlieger eine
Bürgerinformation mit dem Hinweis, dass weitergehende Informationen in der zuständigen
Verwaltung erfragt werden können. Zur Modernisierung der Elektrobeleuchtung gibt es
bisher kaum Bürgeranfragen. Im Bedarfsfall kann man auch hier die zuständige
Verwaltung anfragen.
Frage 12:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Gibt es diesbezüglich eine vorgesehene Aufteilung nach Bezirken? Wie viel der
vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach
Bezirken)
Frage 13:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Instandsetzung der vorhandenen
Beleuchtungsanlagen zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr
2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Frage 14:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015
verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Antwort zu 12, zu 13 und zu 14:
Die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen geht im Regelfall mit dem Neubau von Straßen
einher. Das Budget hierfür liegt beim Baulastträger der Straße.
Eine bezirksweise Aufteilung der Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung sowie eine
Aufteilung nach Errichtung, Instandsetzung und Erneuerung erfolgt nicht.
Die Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung umfassen folgende Titel (die Angaben zu
Ansatz und Ausschöpfung in Euro):
Kapitel 0740 Titel 540 49
Der Titel enthält Ausgaben für Betrieb, Wartung, Instandhaltung der öffentlichen
Straßenbeleuchtung Berlins und Management zur Sicherstellung des Betriebes sowie das
Schalten der Beleuchtung und betriebsbedingte Maßnahmen zur punktuellen
Modernisierung der Anlagen. Nicht verausgabte Mittel können zur Verstärkung des Titels
72014 für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden.
5
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 12.600.000,00 12.600.000,00 11.500.000,00
Ausschöpfung 13.028.331,34 13.298.729,70 9.455.396,62
Kapitel 0740 Titel 720 14
Der Titel enthält Ausgaben für Neu-, Erweiterungs- und Umbauten (Ersatzbauten) sowie
Modernisierungsmaßnahmen von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Ersatz
von gasbetriebenen Anlagen und Anstrahlungen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 3.500.000,00 3.500.000,00 3.000.000,00
Ausschöpfung 6.149.578,76 3.877.682,62 3.720.410,24
Kapitel 0740 Titel 720 15
Der Titel enthält Ausgaben für Ersatz und Umbau von Gasstraßenbeleuchtungsanlagen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Ausschöpfung 199.246,85 54.786,21 174.136,63
Kapitel 0740 Titel 892 01
Der Titel enthielt Ausgaben für die Umrüstung von gasbetriebenen Anlagen. Dieser Titel
entfällt ab 2018.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 5.900.000,00 5.900.000,00 5.900.000,00
Ausschöpfung 5.073.468,69 5.111.254,10 4.369,426,93
Darüber hinaus werden zur Umrüstung von Gasleuchten auch Fördermittel aus dem
Umweltentlastungsprogramm (UEP II) und aus dem Berliner Programm für Nachhaltige
Entwicklung (EFRE) eingesetzt.
Frage 15:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen teilweise nur zur Hälfte eingeschaltet? Nach welchen
Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 15:
Ende der 1990er Jahre wurde aus Gründen der Energieeinsparung bei den
Elektroleuchten das zweite Leuchtmittel außer Betrieb genommen. Diese Leuchtmittel
waren zuvor in den Dämmerungsphasen in Betrieb. Die Maßnahme erfolgte in ganz Berlin.
Eine Wiederinbetriebnahme ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen und vor
dem Hintergrund der mittelfristigen Modernisierung dieser Leuchten unzweckmäßig.
6
Frage 16:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen in einzelnen Straßenzügen nur auf einer Straßenseite
eingeschaltet? Nach welchen Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 16:
Bestandteil der Planung zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist unter anderem eine
lichttechnische Berechnung. Sofern nur auf einer Straßenseite ein öffentliches
Versorgungsnetz vorhanden ist und die Vorgaben zur Ausleuchtung der Straße durch eine
einseitige Straßenbeleuchtung erreicht werden, spricht nichts gegen die einseitige
Anordnung der Straßenleuchten.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welche Schäden sind am #Fußgängertunnel unter der #Michael-Brückner-Straße beim #Brand am 20.
Dezember 2016 entstanden und wie bewertet die Senatsverwaltung den aktuellen baulichen Zustand?
Antwort zu 1:
Der Brand führte zur Zerstörung der sichtbaren Tunneldecke einschließlich der
Tunnelbeleuchtung und aller Türen zu den Betriebsräumen im Bereich des Ausganges am #Bahnhof#Schöneweide. Wie sich zwischenzeitlich herausstellte, ist nicht nur der Aufzug
erheblich beschädigt, sondern auch die Fahrtreppe auf der Bahnhofseite. Die Wände und
übrigen Tunneldecken sind durch die Rauchgase stark verrußt. Der bauliche Zustand des
Fußgängertunnels ist zufriedenstellend. Die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit für
den Oberflächenverkehr sind nicht beeinträchtigt.
Frage 2:
Wie hoch sind die Kosten für die Instandsetzung des Tunnels?
Antwort zu 2:
Aufgrund einer aktualisierten Kostenschätzung betragen die Instandsetzungskosten unter
Einbeziehung der Leistungen für die Neuinstallation der Tunnelbeleuchtung und der
zusätzlichen Kosten für die Instandsetzung der Fahrtreppe rund 210.000 €.
2
Frage 3:
Wann sollen die Baumaßnahmen zur Instandsetzung des Fußgängertunnels beginnen und wann soll der
Tunnel dem Fußgängerverkehr wieder übergeben werden?
Antwort zu 3:
Der Baubeginn ist für Herbst 2018 mit einer geschätzten Bauzeit von 3 Monaten
vorgesehen.
Frage 4:
Ist nach aktueller Planung die Schließung und Verfüllung des Fußgängertunnels zu einem späteren
Zeitpunkt vorgesehen, wenn ja, zu wann?
Frage 6:
Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass das Bezirksamt kein gesteigertes Interesse an einer erneuten
Inbetriebnahme des Fußgängertunnels hat und die Vervollständigung der Lichtsignalanlage dahingehend
bevorzugen würde, dass eine weitere Querungsmöglichkeit auf der südlichen Seite der Kreuzung Michael-
Brückner-Straße/Brückenstraße/Schnellerstraße geschaffen werden würde?
Frage 7:
Welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um die Kreuzung – wie in Frage 6 beschrieben –
schnellstmöglich umzubauen und zu wann könnte der Umbau erfolgen?
Antwort zu 4, 6 und 7:
Es wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/10431 vom 28.02.2017 verwiesen. Hier wurde
geantwortet, dass eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs grundsätzlich
favorisiert wird. Hierfür bedarf es im Bereich Schöneweide verschiedener verkehrlicher
und verkehrstechnischer Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten, die im Rahmen der
neuen Verkehrslösung Schöneweide, der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, der
Untersuchung zum Verkehrskonzept Schöneweide und der damit verbundenen
Umgestaltungen der neuen Knotenpunkte der B 96 a mit dem Sterndamm, der
Brückenstraße und der Spreestraße auch im Rahmen der neuen Planungen der
Lichtzeichenanlagen (LZA) untersucht werden. Eine Entscheidung zur Schließung des
Fußgängertunnels ist erst nach Prüfung und Umsetzung dieser beschriebenen
Maßnahmen möglich.
Frage 5:
Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass seit der Schließung des Fußgängertunnels die Eingänge
verwahrlosen und zu Anziehungspunkten für sich dort dauerhaft aufhaltende Personen geworden sind?
Antwort zu 5:
Soweit bekannt, haben sich auch vor der Schließung des Fußgängertunnels
– insbesondere im Bereich des Ausganges am Fern- und S-Bahnhof bzw. in der Nähe des
Einkaufzentrums – dauerhaft Personen aufgehalten. Hierbei handelt es sich wohl um ein
stadtweites gesellschaftliches Problem. Es gibt keine Kenntnisse darüber, dass sich dieser
Zustand aufgrund der Schließung des Fußgängertunnels verschlechtert hat.
3
Frage 8:
Könnte sich die Senatsverwaltung vorstellen, die Kreuzung – wie in Frage 6 beschrieben – umzubauen und
den Fußgängertunnel für gewerbliche Zwecke – beispielsweise für eine Fahrradwerkstatt, ein
Fahrradparkhaus oder eine Kunstgalerie – zur Verfügung zu stellen?
Antwort zu 8:
Der Senat/der Baulastträger könnte sich andere Nutzungskonzepte vorstellen. Allerdings
wird seitens des Baulastträgers zum Zeitpunkt der Schaffung einer ebenerdigen
Querungsmöglichkeit am südöstlichen Knotenpunktarm der Michael-Brückner-Straße eine
Verfüllung der Tunnelanlage mit Boden bzw. ein Rückbau favorisiert, da zu jeder Zeit die
Sicherheit des Oberflächenverkehrs zu gewährleisten ist. Diese Verpflichtung kann nicht
an Privatpersonen oder privatrechtliche Unternehmen delegiert werden, sodass dadurch
ein erheblicher monetärer und personeller Aufwand beim Baulastträger verbleiben würde.
Frage 9:
Welche Gespräche gab es in den letzten 14 Monaten mit dem Bezirksamt zur Zukunft des
Fußgängertunnels und wann werden die nächsten Gespräche zu diesem Thema stattfinden?
Antwort zu 9:
Speziell zur Zukunft des Fußgängertunnels gab es bisher keine Gesprächstermine mit
dem Bezirksamt. Das Thema ist im Rahmen der Planungsgespräche zur Verkehrslösung
Schöneweide und der damit verbundenen und in der Antwort zu 4 benannten Maßnahmen
einschließlich der Abstimmungen zum Planfeststellungsverfahren zur Gleisschleife immer
präsent. Zuletzt gab es Ende 2017 im Vorfeld der Aufstellung der
Planfeststellungsunterlagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zum Umbau der
Gleisschleife Schöneweide (das Planfeststellungsverfahren der BVG wurde
zwischenzeitlich eingestellt, der Termin der Wiederaufnahme ist nicht bekannt)
Abstimmungen zum Knotenpunktumbau, bei denen die bisher fehlende südöstliche
Querung bereits enthalten ist. Zur Möglichkeit einer späteren Nachnutzung des Tunnels
gibt es bisher nur sehr grobe Planungsideen (s. dazu auch Antwort zu 8).
Berlin, den 09.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie ein Befreiungsschlag wirkte in Charlottenburg-Wilmersdorf die Nachricht, dass die Senatsverkehrsverwaltung die #Fußgängerunterführung am #ICC schließen will. Der riesige #Tunnel ist ständig verschmutzt, wirkt eklig und schummrig, Rolltreppen und Fahrstühle sind meist außer Betrieb. Bezirkspolitiker bezeichnen den – als Drehort gerne genutzten – Tunnel zwischen Messedamm, Masurenallee und Neuer Kantstraße als „Angstraum“, „Schmuddelecke“ und „Schandfleck“, viele Fußgänger meiden ihn. 345 000 Euro kosteten Unterhalt, Wartung und Beseitigung von Vandalismusschäden 2016. Nicht nur deshalb wird die Schließung im Bezirk fraktionsübergreifend befürwortet. Schließlich wird nun der Weg frei für die Modernisierung der Kreuzung zwischen ZOB, ICC und Messe.
„Die Passerelle wird von Fußgängern nicht angenommen“, erklärt BVV-Mitglied Ansgar Gusy (Grüne). „Die Leute wollen mit ihren Koffern nicht hinunter und wieder hoch.“ Sie vereine zudem alle schlechten Eigenschaften einer Unterführung, „gerade für Menschen, die ängstlich sind, denn man ist aus dem öffentlichen Straßenland heraus“. Viele Fußgänger überqueren daher lieber die stark befahrene sechs- und achtspurige Kreuzung. Dort konkurrieren sie mit Radfahrern um den überwiegend knappen Raum an den Straßenecken. Für Radfahrer gibt es zwar gut sichtbare Fahrbahnmarkierungen und erst kürzlich aufgerüstete Fahrradampeln, Fußgängerampeln und -überwege allerdings nicht. Laut Unfallstatistik der Verkehrsverwaltung gab es zwischen 2014 und 2016 drei Fußgängerunfälle und zehn Rad- sowie 211 Verkehrsunfälle auf der Kreuzung.
Der Tunnel sollte den Autos Platz schaffen
Noch sind sie verhüllt. Am Donnerstag gegen 15 Uhr sollen die Planen entfernt werden. Verkehrssenatorin Regine #Günther und Florian #Schmidt, Baustadtrat in Friedrichshain-Kreuzberg, kommen in die #Bergmannstraße, um zwei „#Parklets“ freizugeben. Wo bis vor kurzem noch vier Autos parken konnten, stehen #Holzpodeste, die den Platz für #Fußgänger und Radfahrer erweitern. Mehr Raum für umweltfreundliche Verkehrsarten, etwas weniger für den motorisierten Verkehr – so lautet das Motto, das in der Nachbarschaft aber nicht nur auf Beifall stößt.
Und das ist denn auch der Grund dafür, warum in der künftigen #Begegnungszone Bergmannstraße erst einmal Gestaltungselemente erprobt werden, die bei Nichtgefallen wieder weggeräumt werden können. Mit der Enthüllung der beiden Parklets beginnt die erste Testphase für die geplante Neuorganisation des Verkehrs. Später im Jahr sollen weitere Elemente dazu kommen – unter anderem Stellplätze für Fahrräder und Fahrbahnquerungen für Fußgänger. Ein Jahr lang soll getestet werden, wie sich dies auf die verschiedenen Verkehrsarten und die Lebensqualität im Kiez auswirkt.
Bergmannkiez-Anwohner brauchen künftig Parkausweis
Deutschlands Fachverband für #Fußverkehr #FUSS e.V. begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu #Diesel-Fahrverboten. Bundesgeschäftsführer Stefan Lieb: „Das kann sich als guter Tag für die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer herausstellen. In Deutschlands Städten verbringen die Menschen mehr Zeit im Verkehr auf den Beinen als hinterm Steuer. Es ist höchste Zeit, dass die größte und umweltschonendste Gruppe der Verkehrsteilnehmer endlich wirksam vor Vergiftung geschützt wird.“
Lieb verweist auf wissenschaftliche Studien, nach denen jährlich 7.000 bis 10.000 Menschen in Deutschland an Krankheiten sterben, die durch Feinstaub aus Auspuffen hervorgerufen werden. „Das sind zwei- bis dreimal so viele Feinstaub- wie Unfallopfer.“ Und oft trifft es gerade die Schwächsten im Verkehr: Kinder, Alte und Ärmere legen den relativ größten Teil ihrer Wege zu Fuß zurück.
FUSS e.V. nimmt auch zu den Folgen der Kapitalvernichtung Stellung, die Fahrverbote für die Eigentümer von Dieselautos bedeuten können. „Das entwertet zwar einerseits viel Fahrzeug-Kapital“, sagt Stefan Lieb. „Doch wesentlich wichtiger ist, dass mit der Atemluft ein lebenswichtiges Kapital für uns alle erhalten und wieder aufgewertet wird.“ –
Und selbstverständlich müssen die Hersteller die Umrüstung leisten und finanzieren.
Die Senatsverkehrsverwaltung strebt an, im Jahre 2019 die #Umsteigesituation am #S-Bahnhof #Greifswalder Straße zu verbessern.
Das geht aus einem Schriftverkehr zwischen Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen) und dem Abgeordneten Tino Schopf (SPD) hervor. Verbessert werden soll die Umsteigesituation zwischen #Straßenbahnhaltestelle und S-Bahnhof. Laut Kirchner gehört dieser Knotenpunkt an der Greifswalder Straße zu den wichtigsten Umsteigepunkten zwischen #S-Bahn und #Straßenbahn in Berlin überhaupt. Es werden dort circa 45 000 Fahrgäste täglich gezählt. „Die Bahnsteige der Straßenbahn sind zwar barrierefrei gestaltet“, so der Staatssekretär. „Die Umsteigewege aber sind über einen Fußgängertunnel nicht barrierefrei.“ Und der Weg zur Ampel an der Kreuzung Storkower Straße sei lang und unattraktiv, räumt der Staatssekretär ein.
Um die Situation zu verbessern, habe die BVG eine Machbarkeitsstudie, so Kirchner. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Rückbau des bisherigen Fußgängertunnels geprüft. „Die Tunnelanlage ist zwar in einem befriedigenden statischen Zustand, jedoch ist die Aufenthaltsqualität und das Sicherheitsempfinden der Tunnelnutzer eher eingeschränkt“, sagt der Staatssekretär. „Ein Rückbau der Tunnelanlage ist daher für mich durchaus denkbar.“