Die #Baustellen in #Karow an der #Autobahn und dem #Bahnkreuz fordern den Fahrgästen von S- und Regional-Bahn im Sommer alles ab: Ab Mai müssen sie bis in den Sommer entweder pendeln oder Umleitungen in Kauf nehmen.
Fahrgäste von #S-Bahn und #Regionalbahn in Berlin und Brandenburg müssen ab Ende Mai mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Betroffen sind die Linien #S2, #S8, #RE5 und #RB12. Hintergrund sind Bauarbeiten am Bahnknoten #Karower Kreuz im Berliner Nordosten in den kommenden Monaten.
Zunächst wird wegen Bauarbeiten an der Brücke auf der #Autobahn#A114 die RE5-Strecke Oranienburg – Gesundbrunnen tage- und stundenweise gesperrt, so am 28. Mai, 31. Mai, 2. und 3. Juni, 9. und 10. Juni sowie vom 16. bis 22. Juni. Das hat zur Folge, dass an diesen Tagen die Regionalbahn dort nicht fährt. Die Fahrgäste können nach Angaben der Bahn allerdings auf die S-Bahnlinie S1 ausweichen, wie die Deutsche Bahn am Mittwoch mitteilte.
Auch die Regionalbahnlinie RB12, die von der Niederbarnimer Eisenbahn bedient wird, wird wegen der Bauarbeiten weitgehend unterbrochen. Ab dem 22. Mai bis voraussichtlich August fahren zwischen Löwenberg (Mark) und Oranienburg lediglich zwei Zugpaare – je ein Zug pro Richtung morgens und abends. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet.
RE5 wird umgeleitet
Wie viele Fahrräder werden insgesamt angeboten/bereitgestellt (Stückzahl) und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)
Frage 4:
Wird #Bike-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?
Antwort zu 2 und zu 4:
Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.
Frage 3:
Welche unterschiedlichen Arten der Aufstellungsmöglichkeiten für Leihräder existieren in Berlin? Wo befinden sich jeweils „feste“ #Aufstell-Standorte und wie viele Anbieter von sog. „#Freefloating-Angeboten“ haben wir in Berlin?
Antwort zu 3:
Es gibt den Anbieter „Deezer Nextbike“ mit festen Stationen, die weiteren in der Antwort zu Frage 1 genannten sieben Anbieter verleihen ihre Fahrräder als „freefloating“ oder
„dock-less“ bezeichnetes System.
Eine tabellarische Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor; insoweit wird auf die Beantwortung zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/13328 verwiesen.
Frage 5:
Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Leihräder getroffen? Wer trifft die Entscheidung?
Antwort zu 5:
Beim Abstellen von Leihfahrrädern ist zu beachten, dass keine Zugänge oder Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden – oder deren Zugang erheblich erschwert oder in ihrer Funktion wesentlich gestört werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, die zum Passieren von Rollstuhl Fahrenden wichtig sind, Rollstuhlrampen oder Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.
Es dürfen keine Gehwege eingeengt oder blockiert werden und Bereiche von Querungs- Stellen (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln), Zufahrten zu Grundstücken für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Flächen für Fahrzeuge der Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste müssen frei gehalten werden. Daneben müssen auch Briefkästen, Parkscheinautomaten, oberirdische Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzüge und Auffahrten zugänglich bleiben. Zu guter Letzt dürfen keine städtebaulichen oder historisch sensiblen Bereiche beeinträchtigt werden, z.B. Brandenburger Tor und Umgebung. Die Anbieter wurden hierüber informiert.
Die Wahl der Aufstellungsorte trifft der jeweilige Anbieter.
Frage 6:
Ist die Aufstellung von Leihfahrrädern die Jahreszeiten-gebunden/orientiert oder bieten die Anbieter das Angebot über das gesamte Jahr hinweg an (wenn ja, wie viele der Firmen, wie viele nicht)?
Antwort zu 6:
„Deezer Nextbike“ stellt seine Leihfahrräder ganzjährig zur Verfügung. Zu den anderen
Anbietern liegen dem Senat keine Informationen vor.
Frage 7:
Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Leihfahrrädern im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?
Antwort zu 7:
Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“,
„Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Kriterienkatalog zu Hinweisen und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleih- systemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin erstellt und weitere Informationen auf der Internetseite unter dem Link http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/verleih/ veröffentlicht.
Frage 8:
Wie stellt sich in Berlin das Problem „falsch geparkter Leihräder“ dar? Wie viele Fahrräder mussten aufgrund der Abstellverhältnisse abgeschleppt werden und wer schleppt ab? Welche Kosten sind hierdurch entstanden und wer trägt diese Kosten?
Antwort zu 8:
Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, dass Leihfahrräder abgeschleppt worden sind.
Frage 9:
Wie wird die sachgemäße Aufstellung bzw. das sachgemäße „Parken“ von Leihfahrrädern überprüft? Wer
prüft?
Antwort zu 9:
Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes der Ordnungsämter sind für die Sicherstellung der Ordnung auf öffentlichen Straßen zuständig und achten bei ihren allgemeinen Kontrollen auch auf abgestellte Fahrräder.
Frage 10:
Wie bewertet der Senat die bisherige Zusammenarbeit/Kooperation mit „Next Bike“? Welche weiteren
Verträge Kooperationen bestehen und wie sind jeweils die Vertragslaufzeiten?
Antwort zu 10:
Die Zusammenarbeit mit der „nextbike GmbH“ ist vertraglich geregelt und wird auf Grundlage der praktischen Erfahrungen positiv bewertet. Weitere Verträge oder Kooperationen mit Leihfahrrad-Anbietern bestehen nicht.
Frage 11:
Welche Gebühren fallen für die Unternehmen bei Aufstellung der Fahrräder an?
Antwort zu 11:
Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren für die Erlaubniserteilung zu entrichten.
Frage 12:
Ist der Senat bestrebt das Modell des Bike-Sharing bzw. der Bereitstellung von Leihrädern auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung der Fahrräder im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 12:
Bike-Sharing kann einen wertvollen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und zur Umsetzung einer Verkehrswende im Sinne einer nachhaltigen urbanen Mobilität leisten. Voraussetzung ist, dass Nutzen und Risiken sorgfältig abgewogen werden, insbesondere bezüglich einer Verträglichkeit der Nutzung des knappen öffentlichen Raums. Kosten- Nutzen können nur bezüglich des öffentlichen Leihfahrradsystems eingeschätzt werden, dessen Aufbau auf die angestrebte finale Größe noch nicht erreicht ist. In diesem Falle ist das Verhältnis als ausgewogen und angemessen zu betrachten. Eine Aussage für das mittlerweile breite Angebot der Anbieter ist nicht möglich, da entsprechende Angaben zu Kosten oder Nutzen nicht zur Verfügung stehen.
Aufwände durch nicht sachgemäßes Abstellen der Leihfahrräder werden statistisch nicht erfasst.
Frage 13:
Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl etc. überhaupt treffen?
Antwort zu 13:
Ein Vertrag besteht mit dem Anbieter „nextbike GmbH“, dem Betreiber des öffentlichen Fahrradverleihsystems. Eine pauschale, maximale Stückzahlbegrenzung ist nach derzeitiger Einschätzung nicht bestimmbar. Die Bezirksämter von Berlin wurden gebeten, etwaige Missstände zu dokumentieren und im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegebenenfalls tätig zu werden. Wie viele abgestellte Leihfahrräder eine Straße bewältigen kann, hängt von der konkreten Örtlichkeit ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Frage 14:
Wie viele Anbieter von #Car-Sharing gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies? Frage 15:
Wie viele #Car-Sharing-Fahrzeuge werden insgesamt bereitgestellt und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)
Antwort zu 14 und zu 15:
Nach Angaben des Branchenverbands waren mit Stand Herbst 2017 in Berlin folgende stationsgebundene und stationsungebundene Carsharingunternehmen am Markt vertreten:
161 Stellplätze an 103 Standorten in Berlin ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt:
Bezirk
Anzahlder Stellflächen
Anzahlder Standorte
Charlottenburg-Wilmersdorf
10
10
Friedrichshain-Kreuzberg
43
36
Lichtenberg
keine
Marzahn-Hellersdorf
5
5
Mitte
Keine Angabe
Neukölln
4
4
Pankow
89
38
Reinickendorf
keine
Spandau
keine
Steglitz-Zehlendorf
keine
Tempelhof-Schöneberg
10
10
Treptow-Köpenick
keine
Frage 16:
Wie viele e-CarSharing-Stationen gibt’s es in Berlin und wie viele Ladesäulen gibt es (Bitte auch die Standorte nach Bezirken angeben)?
Frage 17:
Wie ist im Bereich des e-CarSharing das Verhältnis der Anzahl der Ladesäulen zur Anzahl der Fahrzeuge? Wie viele Parkplätze für eCars stehen bereit und wie wird gewährleistet, dass diese zur vorgesehenen Nutzung freigehalten werden?
Antwort zu 16 und zu 17:
Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich. Das heißt, sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Carsharingfahrzeuge. Die im Jahr 2011 erarbeitete und dem europaweiten Vergabeverfahren zugrunde gelegte Standortplanung der Ladeinfrastruktur für die angebotsorientierte Phase des Ladeinfrastrukturaufbaus wurde am Bedarf des Carsharings orientiert.
Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nur von den im Rahmen des Vertrags mit der Firma Allego errichteten Anlagen vor. Derzeit stehen insgesamt rund 650 Ladepunkte auf öffentlichem Straßenland zur Verfügung.
Wechselstrom-Ladesäulen benötigen zwei Stellplätze, Ladeinfrastruktur an Beleuchtungsmasten einen Stellplatz.
Die ordnungsgemäße Nutzung der Parkplätze für elektrisch betriebene Carsharingfahrzeuge wird im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die bezirklichen Ordnungsämter gewährleistet.
Frage 18:
Wird Car-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?
Antwort zu 18:
Die Carsharingstationen sind überwiegend in den hochverdichteten Innenstadtbereichen konzentriert. Die Geschäftsgebiete der stationsunabhängigen Angebote gehen teilweise deutlich darüber hinaus und werden von den Anbietern entsprechend betriebswirtschaft- licher Überlegungen gestaltet.
Frage 19:
Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Fahrzeuge getroffen? Wer trifft die Entscheidung?
Frage 20:
Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Car-Sharing-Fahrzeugen im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?
Antwort zu 19 und zu 20:
Die Lokalisierung der Carsharingstationen – im öffentlichen Straßenland oder außerhalb davon – erfolgt durch die Anbieter entsprechend betriebswirtschaftlichen Überlegungen. In Berlin werden Stellplatzflächen für Carsharingfahrzeuge im öffentlichen Straßenland durch Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Für die Teileinziehungsverfahren für Carsharingstellplätze im öffentlichen Straßenraum sind die Bezirksverwaltungen zuständig, die auf der Grundlage von Anträgen der einzelnen Carsharingunternehmen tätig werden.
Frage 21:
Welche Kooperationen hat das Land Berlin mit Car-Sharing-Unternehmen für den Berliner Stadtraum? Welche Vertragslaufzeiten gelten hier und wie bewertet der Senat hier die Zusammenarbeit?
Antwort zu 21:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im ständigen Austausch mit mehreren Carsharinganbietern. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat keine Vereinbarungen mit Carsharinganbietern geschlossen und strebt keine vertragliche Zusammenarbeit an.
Frage 22:
Ist der Senat bestrebt das Modell des Car-Sharing bzw. der Bereitstellung von Fahrzeugen auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 22:
Das Carsharingangebot beziehungsweise die Flotten der stationsbasierten und der stationsunabhängigen Anbieter erreichen in keiner anderen Stadt in Deutschland die Größenordnung wie in Berlin. Vor diesem Hintergrund plant die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der Überarbeitung der Strategie Parken Maßnahmen zu erarbeiten, wie das Carsharingangebot in Berlin auf weitere Teilräume der Stadt ausgeweitet und die Planung und Einrichtung von Carsharingstellplätzen auf öffentlichem Straßenland und auf privatem Grund bezirksübergreifend harmonisiert werden kann, und mit welchem Vorgehen und welchen Instrumenten die Unterstützung des Carsharings stärker auf die verkehrspolitischen Ziele ausgerichtet werden kann.
Frage 23:
Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl von Car-Sharing- Fahrzeugen etc. überhaupt treffen?
Antwort zu 23:
Nein, zurzeit wird kein Bedarf der Regulierung des Angebots gesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Der Ausbau des Bahnverkehrs kostet Kiezbewohner viele Nerven. Am Bahnhof #Lichtenrade gibt es einen #Infopunkt für ihre Fragen. Ein Besuch.
Die häufigste Frage? Peter Schulze von der Bahn muss nicht lange überlegen. „Die Leute wollen wissen, wie lange die #S-Bahn nicht fahren wird.“ Und Schulze, der dieses Mal im Infopunkt auf dem S-Bahnhof mit einem Kollegen für die Auskünfte zuständig ist, kann die Fragesteller beruhigen:
„Zwischen #Priesterweg und #Lichtenrade wird die S-Bahn fast immer fahren. Sie wird nur sporadisch unterbrochen werden, vor allem an Wochenenden.“ Anders sieht es auf dem anschließenden Abschnitt zwischen Lichtenrade und #Blankenfelde aus. Dort ist eine zehnmonatige Sperrung vorgesehen.
#Lärmschutz geht ins Geld
Seit dem vergangenen September gibt es den Infopunkt zum in Lichtenrade umstrittenen Ausbau der #Dresdner Bahn, der mehr als 600 Millionen Euro kosten wird. Anwohner, vertreten durch eine Bürgerinitiative, hatten gefordert, die neuen Gleise für den Fern- und #Regionalverkehr, über die auch der #Airport-Express zum #BER-Flughafen brausen soll, in einen Tunnel zu legen.
Sie wollten vermeiden, dass der beschauliche Ortsteil durch bis zu fünf Meter hohe Lärmschutzwände optisch getrennt wird. Vergeblich. Das #Planfeststellungsverfahren hat dadurch zwar fast 20 Jahre gedauert, am Ende aber hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten der Bahn entschieden. Nun kommen die Wände; zwei bis fünf Meter hoch.
Doch während eines Besuchs im Infopunkt wollte nur eine Frau wissen, wo denn nun die Wände gebaut werden. Kritik daran gab es an diesem Tag nicht mehr. Die Bahn hat auch kleine Zugeständnisse gemacht. Die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf dürfen sich die Farben der Wände aussuchen.
Berlin – Schon 20 Minuten vor Beginn der Diskussion waren alle Stühle im kleinen Saal des Theaters am Park in Biesdorf besetzt. Das Vorhaben des Landes, zwischen Marzahn und Köpenick eine neue Straße zu bauen, interessiert die Menschen im Osten der Stadt. Jetzt steht nicht nur fest, wo die #Tangentiale Verbindung Ost (#TVO) verlaufen wird. Während der #Bürgerversammlung machte der Senat auch klar, dass es ein komplexes Projekt wird, mit Steigungen und Gefällen sowie zehn Brücken und Unterführungen – weshalb die Kosten inzwischen auf 150 Millionen Euro geschätzt werden. Bürger, die auf Verkehrsentlastung hoffen, müssen sich noch gedulden: Der #Straßenbau kann erst 2021 oder 2022 anfangen.
Bei der Diskussion in Biesdorf fragten Bürger: Warum dauert es so lange, bis die Bagger rollen? 1969 tauchte das Projekt TVO erstmals auf, im #Generalverkehrsplan der Hauptstadt der DDR. Doch immer noch klafft in der Nord-Süd-Trasse eine sechs Kilometer lange Lücke.
„Eile hilft nicht, die verleitet nur zu Fahrlässigkeit“, mahnte Staatssekretär Jens-Holger Kirchner. Nur solide geplant werde das Vorhaben vor Gericht bestehen können. Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren ließen sich kaum abkürzen.
Zwei Fahrstreifen pro Richtung
Der Senatspolitiker gehört einer Partei an, die sich nur ungern als autofreundlich einschätzen lässt. „Es ist eine Ironie der Geschichte“, sagte er. Ausgerechnet die Grünen treiben dieses Straßenprojekt voran, sagte er. „Aber als Grüner bin ich davon überzeugt, dass die TVO sinnvoll ist. Weil sie Durchgangsverkehr bündelt, weil sie Straßen entlasten wird“, die Köpenicker Straße in Biesdorf-Süd, die Treskowallee in Karlshorst.
Züge stehen still, Häuser werden geräumt, Straßen werden gesperrt: Die #Bombenentschärfung in der Nähe des Berliner #Hauptbahnhofes führt am Freitag zu erheblichen #Einschränkungen. Alle wichtigen Fakten und Infos auf einen Blick.
Die Bombenentschärfung in Berlin hat am Freitag erhebliche Auswirkungen auf den Schienen- und Straßenverkehr. Der Hauptbahnhof und Gebäude im Sperrkreis rund um den Fundort werden geräumt, Straßen gesperrt, Züge stellen den Betrieb ein. Eine für den Mittag angemeldete Demonstration auf der Straße Unter den Linden führt zu weiteren Verkehrsbehinderungen.
Die wichtigsten Termine und Maßnahmen im Überblick
Seit 9 Uhr werden die betroffenen Gebäude evakuiert – in einem Radius von 800 Metern um die Fundstelle in der Heidestraße. Etwa 10.000 Menschen müssen vorübergehend ihre Häuser, Wohnungen und Büros verlassen. In dem Bereich sind auch die Straßen gesperrt. Gegen 12 Uhr soll die Evakuierung abgeschlossen sein.
Seit 10 Uhr halten am Hauptbahnhof keine #Fern- und #Regionalzüge mehr. Die #S-Bahnen der Linien S3, S7, S5 und S9 halten von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr nicht am Hauptbahnhof.
Um 11.30 Uhr kommt der komplette Regional- und #Fernverkehr am Hauptbahnhof zum Erliegen. Der Zugverkehr wird bis voraussichtlich 13.00 Uhr vollständig eingestellt. Der #S-Bahnverkehr der Linien S3, S7, S5 und S9 wird von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr zwischen Tiergarten und Friedrichstraße komplett eingestellt, als Ersatz werden Busse eingesetzt. Die BVG leitet mehrere #Buslinien um.
Frage 1:
Welche Einigung haben Berlin und Brandenburg hinsichtlich der #Finanzierung des „#gedeckelten Trogs“ für
die #Ortsumfahrung#Ahrensfelde getroffen? Welche Kostenschätzung liegt der Realisierung eines
„gedeckelten Trogs“ aktuell zu Grunde? Welche Kosten müssten nach aktuellen Berechnungen dafür
veranschlagt werden?
Antwort zu 1:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg und die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin sind übereingekommen,
dass die auf Berliner Gebiet erforderliche #Streckenführung der Ortsumfahrung Ahrensfelde
der #B158 über die #Klandorfer Straße in Marzahn erfolgt und die Trasse dort in einem
abgesenkten Trog geführt wird, der gedeckelt wird. Die Mehrkosten hierfür gegenüber
einer ebenerdigen Lösung, die eine ca. 6 m hohe Schallschutzmauer erfordern würde,
betragen ca. 10 Mio. EUR, die von Brandenburg und Berlin hälftig getragen werden.
Frage 2:
Welche unmittelbaren Auswirkungen hat die Einigung auf die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens?
Wann wird das Verfahren wieder eröffnet?
Frage 3:
Welche Planungsschritte werden nun in welchem Zeitraum erfolgen?
2
Frage 4:
Wann und wie werden die Einwendungen aus der öffentlichen Beteiligung ausgewertet?
Frage 5:
Können nach jetzigem Verfahrensstand noch grundsätzliche Veränderungen an der Variante vorgenommen
werden? Welche Varianten wären neben der Realisierung des „gedeckelten Trogs“ noch denkbar?
Frage 6:
Inwiefern wäre auch eine Trassenführung über die Wuhletalstraße/Kemberger Straße möglich? Inwiefern
teilt der Senat die Auffassung, dass bei einer solchen Trassenführung auch das Dorf Falkenberg vom
Verkehr entlastet würde, sofern in der Folge die Bitterfelder Straße als Zubringer des Verkehrs aus
Hohenschönhausen dienen würde?
Frage 7:
Welche Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung des Trogs und weiterer Lärmschutzmaßnahmen bestehen
noch?
Antwort zu 2 bis zu 7:
Die Planung des Neubaus der Ortsumgehung Ahrensfelde wird auf Grundlage einer
Verwaltungsvereinbarung federführend durch das Land Brandenburg bearbeitet. Am
16.09.2011 wurde das #Planfeststellungsverfahren durch Ankündigung der Auslegung der
Antragsunterlage eingeleitet.
Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mit- und gegeneinander, als
Voraussetzung der Beantwortung der Einwendungen und in Vorbereitung der Erörterung,
ist zwischenzeitlich zum Stillstand gekommen. Grund dafür waren/sind Differenzen
zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem
Bundesrechnungshof (BRH) und den Vorhabenträgern (Länder Berlin und Brandenburg) z.
B. hinsichtlich der Notwendigkeit eines Tunnels auf Berliner Gebiet und grundsätzlich
hinsichtlich der Berechnung der Lärmemissionen.
Nach der Erklärung der Länder Berlin und Brandenburg sind nunmehr vor
Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens die vorliegenden Planungsunterlagen
zu aktualisieren. Die Eckpunkte der Aktualisierung sind zuvor mit dem BMVI abzustimmen.
Die Fragestellungen 2 bis 7 können somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet
werden.
Frage 8:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Einrichtung eines Planungsbeirates für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde eine sinnvolle Maßnahme zur weiteren Begleitung der Planungen wäre?
Antwort zu 8:
Darüber ist zu gegebener Zeit gemeinsam mit dem Land Brandenburg zu entscheiden.
3
Frage 9:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um die Verkehrssituation vor Ort zu verbessern, in dem der
Umweltverbund, insbesondere der öffentliche Personennahverkehr, gefördert wird?
Antwort zu 9:
Das Land Berlin hat den in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern des Umlands
öffentlichen Personennahverkehr in diesem Bereich in den vergangenen Jahren deutlich
ausgebaut. Die bisher in Lichtenberg endende Linie RB 25 wurde bis zum Bahnhof
Ostkreuz verlängert, so dass Kunden aus dem Umland u. a. den Berliner S-Bahn-Ring
umsteigefrei erreichen können. Weiterhin wurde der Busverkehr zwischen Berlin und der
Gemeinde Ahrensfelde (Ortsteile Klarahöh, Neu Lindenberg und Lindenberg) vom 60- auf
den 20-Minuten-Takt verdichtet.
Frage 10:
Welche Position vertritt der Senat hinsichtlich der Möglichkeit einer Taktverdichtung auf der Strecke RB 25
(NEB) einschließlich der Prüfung der Wiederherstellung der Strecke bis Tiefensee/Wriezen?
Antwort zu 10:
Gemeinsam mit dem Land Brandenburg sind für den Schienen-Regionalverkehr
Kapazitätserweiterungen vorgesehen, um der gestiegenen Nachfrage zu entsprechen.
Dabei sind für die RB 25 kurzfristig längere Züge geplant. Im Rahmen der nur in
begrenztem Maße zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist dies im Vergleich zu einer
Taktverdichtung, die die Bestellung zusätzlicher Züge erfordert, die wirtschaftlichere
Lösung. Zu einer Wiederinbetriebnahme der Strecke von Werneuchen über Tiefensee
nach Wriezen kann der Berliner Senat keine Auskunft geben, da dieser Streckenteil im
Land Brandenburg liegt.
Frage 11:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat gemeinsam mit Brandenburg, um die Busverbindungen der
umliegenden Brandenburger Gemeinden in Richtung Berlin mit dem Ziel der verkehrlichen Entlastung der
Ortsteile zu verbessern?
Antwort zu 11:
Der Senat befindet sich über die Arbeitsgruppe der Aufgabenträger des
Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) in regelmäßigem Austausch mit den
Brandenburger Aufgabenträgern und auch konkret mit dem hier für den Busverkehr
zuständigen Umland-Landkreis Barnim. Das Land Berlin hat dabei auch seine Bereitschaft
erklärt, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs entsprechend der territorialen
Zuständigkeit zu finanzieren. Da jedoch die Siedlungsschwerpunkte vorrangig an der
Achse der RB 25 liegen, liegt der hauptsächliche Fokus weiterer Angebotserweiterung auf
dem schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV).
Frage 12:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um mit den umliegenden Brandenburger Gemeinden die
Radverkehrsverbindungen entlang der B 1, B 5 und B 158 zu verbessern und Lücken zu schließen?
4
Antwort zu 12:
Sowohl die B 1/5 (auf Berliner und Brandenburger Seite) als auch die B 158 in
Ahrensfelde verfügen im Grenzbereich bereits über Radverkehrsanlagen, wenngleich
diese nicht immer den besten Zustand aufweisen. Für Unterhaltung bzw. Ausbau dieser
Radwege sind die jeweiligen Baulastträger zuständig.
Projekte des aktuellen Radverkehrsinfrastrukturprogramms gibt es in den grenznahen
Bereichen der beiden Bundesstraßen gegenwärtig nicht.
Die Anforderungen, die sich aus der Lage Berlins im gemeinsamen Verkehrsraum der
Metropolregion Berlin-Brandenburg und insbesondere aus den Mobilitätsbedürfnissen im
Stadt-Umland-Zusammenhang ergeben, werden in den weiteren Netzplanungen im Sinne
einer integrierten Angebots- und Netzentwicklung Berücksichtigung finden.
Berlin, den 13.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlin – Seit 2013 wird neben dem S-Bahnhof #Schöneweide gebaut, ist der #Sterndamm mal ganz und mal teilweise gesperrt. Gerade ist er mal wieder dicht, aber das ist ein gutes Zeichen: Die #Brückenarbeiten der Deutschen Bahn gehen dem Ende zu.
Sechs 113 Jahre alte Brücken – zwei für die Fernbahn, vier für die S-Bahn – mussten samt der Widerlager für zwölf Millionen Euro erneuert werden, am Mittwoch wurden die letzten beiden eingesetzt. 20 Meter lang, 140 Tonnen schwer, überqueren sie den Sterndamm, was auch #Doppeldeckern die Durchfahrt ermöglicht.
Jetzt werden die Brücken noch einen Unterbau, Schotter und Gleise bekommen, damit sie am 20. August in Betrieb gehen können. Dann kann die S-Bahn auch wieder mit Tempo 80 verkehren. Mit Inbetriebnahme werden auch neue Treppen direkt vom Sterndamm auf die Bahnsteige führen, direkt von Straßenbahnhaltestellen.
Rund 10.000# Leihfahrräder gibt es bereits in der Stadt. Jetzt ist der nächste Anbieter an den Start gegangen: Nach #Nextbike, #Lidl-Bike, #Byke und #moBike nebst kleineren Konkurrenten wie #Donkey Republic und #oBike fallen nun die limettengrünen Räder des kalifornischen Unternehmens #LimeBike auf.
Von Beginn an stellt LimeBike neben 500 „normalen“ Leihrädern auch 500 #E-Bikes zur Verfügung. Für einen Euro können alle LimeBikes ohne Kaution per App ausgeliehen werden. Die Räder darf man dafür eine halbe Stunde nutzen. Für E-Bikes gibt es einen Aufschlag von 15 Cent pro Minute.
LimeBike-Räder können überall abgestellt werden
„Wir begrüßen jedes zusätzliche Angebot“, sagt Katja Täubert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Sie setzt darauf, dass die E-Bikes viel von Pendlern genutzt werden, um von den Außenbezirken in die Innenstadt zu fahren und umgekehrt. Verteilt wurde die Flotte zunächst vor allem in Mitte und Prenzlauer Berg. Zukünftig sollen die grünen Räder aber auch außerhalb der Innenstadt stehen.
Abgestellt werden können sie überall, selbst in Potsdam: „LimeBike-Kunden können in Berlin ausgeliehene Fahrräder und E-Bikes auch in Außenbezirken wie in Marzahn und Gatow oder auch außerhalb Berlins abschließen, ohne dass hierdurch zusätzliche Gebühren anfallen“, sagt Alexander Götz, Country Manager Deutschland, von LimeBike. Das halten andere Leihrad-Anbieter anders: Wer ein Lidl-Bike außerhalb des Stadtgebietes abstellt, muss laut Preisverzeichnis mit einem Aufschlag von …
Zum ersten Mal findet die #Velo-Messe auf dem Ex-Flughafen #Tempelhof statt – größer denn je und mit bemerkenswerten Trends.
Die Flugzeuge starten hier schon lange nicht mehr – nun kreisen Fahrräder, die Fortbewegungsmittel der Zukunft, mit Höchstgeschwindigkeit vor den Hangars des ehemaligen Flughafen Tempelhof. Zumindest an diesem Wochenende: Denn im Flughafengebäude Tempelhof findet gerade das #Fahrradfestival#VELOBerlin statt, auf dem die neuesten Trends und Lifestyles der internationalen Fahrradwelt vorgestellt werden. Insgesamt mehr als 250 nationale und internationale Aussteller sowie mehr als 500 Marken sind auf der Messe zu sehen. Das Festival ist dieses Jahr so groß wie nie zuvor. Doch nicht nur Branchentrends werden hier diskutiert, sondern auch neue Mobilitätskonzepte einer wachsenden, modernen Großstadt.
Die Hangars 5 und 6 des Flughafengebäudes sind regelrecht vollgepackt mit Fahrrädern. Sie hängen an den Wänden der Messestände oder stehen aufgereiht zur Schau an den Gängen, an denen sich die vielen Besucher vorbeidrängeln. Neue Sicherheitssysteme, Radpumpen und Dynamos – alles rund ums Fahrrad findet sich auf der Messe. Auch viele Hersteller aus den führenden Fahrradnationen wie Dänemark oder Holland präsentieren ihre neuesten Fahrradmodelle in Berlin. Der Anblick unterscheidet sich von Stand zu Stand: Ob Dreiräder zum Sitzen oder bequemen Liegen, Rennräder mit asymmetrisch-ovalem Kettenblatt oder per App gesteuertem Elektromotor, Singlespeed-Räder oder Lastenräder – jede Art von Fahrrad ist vor Ort und kann getestet werden. Denn wer sein entsprechendes Wunschfahrrad gefunden hat, kann vor den Hallen der Hangars seine Runden drehen oder über aufgebauten Parcours düsen.
Elektromobilität ist Standard
Berlin – Der Gegensatz könnte kaum drastischer sein. Im einstigen #Flughafen#Tempelhof zeigen mehr als 280 Unternehmen am Wochenende beim #Fahrradfestival#Velo Berlin, wie die Zukunft des Radfahrens aussieht. Neue Materialien, Computer, Elektromobilität: Längst setzt das pedalbetriebene Zweirad, das lange Zeit als altmodisch verpönt war, wieder Standards in der Fahrzeugtechnik. Doch während die Messe in Modernität und Lifestyle schwelgt, herrscht davor Steinzeit.
Wer auf dem Tempelhofer Damm mit dem #Rad unterwegs ist, muss solide Bandscheiben und ein ebenso gerüttelt Maß Fatalismus haben. Radfahrer mühen sich auf schmalen Bürgersteig-Radwegen voran. Zuweilen werden die beiden Berg- und-Tal-Bahnen auch noch zum Hindernisparcours – wenn plötzlich Baustellen oder Geländer auftauchen.
Berlin, eine #autofreundliche Stadt
Was für ein Kontrast! Drinnen feiert sich die Velo-Branche, draußen wartet eine Reise in die Vergangenheit der autofreundlichen Stadt. Wie passt das zusammen? Zumal in Berlin, das vom Senat vor einigen Jahren sogar keck als Fahrradstadt bezeichnet wurde. Dass im Roten Rathaus seit 2016 eine rot-rot-grüne Koalition regiert und die Verkehrsverwaltung in der Verantwortung der Grünen steht, wirft weitere Fragen auf.
Radfahrer haben den Eindruck, dass schon lange kaum Radstreifen und andere Wege dazugekommen sind. Warum gibt es einen solchen Stillstand, ausgerechnet unter der neuen Konstellation dieses Senats? Und: Wann geht das endlich vorbei?
Das #Mobilitätsgesetz auf der Zielgeraden