barrierefrei + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Querungsmöglichkeit am Bahnübergang Säntisstraße, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern war der Senat mit welchen Senatsverwaltungen an der Planung zur Schaffung einer #Querungsmöglichkeit der Bahntrasse am #Bahnübergang #Säntisstraße während dessen Sperrung in der Zeit der #Baumaßnahmen zur #Dresdner Bahn befasst?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens und der von der Vorhabenträgerin eingereichten #Planänderungen mehrfach beteiligt. Die bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde erst in die 6. Planänderung eingebracht. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte im Rahmen einer Einwendung um Information zur bauzeitlichen barrierefreien Querung der Säntisstraße gebeten, die von der Vorhabenträgerin entsprechend erläutert wurde.“
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Frage 2:
Welche Positionen haben die beteiligten Senatsverwaltungen zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungsmöglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Frage 3:
Was hat welche Senatsverwaltung getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Frage 4:
Was hält der Senat von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Frage 5:
Trifft es zu, dass der Senat am 01.02.2016 nachgefragt hat, ob die bauzeitliche Fußgängerüberführung barrierefrei sein wird? Wenn ja, welche Senatsverwaltung hat nachgefragt? Wenn ja, wie hat der Senat reagiert, als er die Antwort erhalten hat?
Antwort zu 2 bis 5:
Mit einer E-Mail vom 01.02.2016 hat die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hinterfragt, wie die bauzeitliche Barrierefreiheit gestaltet werden soll.
Für die Planungsentscheidung zur bauzeitlichen Fußgängerüberführung wurden die örtlichen Gegebenheiten und das geringe Verkehrsaufkommen am Bahnübergang Säntisstraße in einem Abwägungsprozess mit einbezogen. Dabei wird stets ein Ausgleich zwischen betroffenen Belangen und berechtigten Interessen geschaffen. Für den vorliegenden Fall stehen jedoch Nutzen und Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis. Die Fußgängerbrücke wurde im Rahmen der Planfeststellung der Dresdener Bahn bei der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), eingereicht. Die provisorische Fußgängerbrücke wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2017 durch das EBA genehmigt: „Gleichwohl hält die Planfeststellungsbehörde den Aufwand für die Herstellung eines barrierefreien Provisoriums zur bauzeitlichen Bahnquerung angesichts des relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern für unverhältnismäßig.“ (EBA, 2017: Planfeststellungsbeschluss „Dresdner Bahn“, PFA 1, S.160).
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Zugang zur S-Bahn und zu den Gebieten der jeweils anderen Bahnseite während der Bauzeit wird durch die bauzeitliche Planung gewährleistet. So ermöglicht die Buslinie 277 (z.T. im 10-Minuten-Takt) mit Halt am S-Bahnhof Buckower Chaussee eine barrierefreie Umfahrung des geschlossenen Bahnübergangs Säntisstraße innerhalb von rd. sieben Minuten.“
Die bauzeitliche Barrierefreiheit ist demnach durch den Bahnübergang Buckower Chaussee und die Buslinie 277 gegeben.
Frage 6:
Inwiefern war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit welchen Abteilungen und Ämtern beteiligt?
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Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Das Stadtentwicklungsamt koordiniert die bezirklichen Stellungnahmen der Fachdienststellen und nimmt selbst zu den städtebaulichen Belangen Stellung. U. a. wurde der Fachbereich Straßen einbezogen.
Eine erste Information der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgte durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Seit 2011 bestehen regelmäßige Kontakte zwischen Landes- und Bezirksebene.“
Frage 7:
Welche Position hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungs-möglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die fehlende Barrierefreiheit der Fußgängerbrücke wurde in der Stellungnahme zur 6. Planänderung seitens des Bezirkes festgestellt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hat sich fortwährend für Barrierefreiheit auch während der gesamten Planungsphase eingesetzt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Landesebene.“
Frage 8:
Was hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Sicherstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit ist nicht Aufgabe des Bezirkes sondern des Vorhabenträgers der Maßnahme, der DB AG.“
Frage 9:
Was hält das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat sich mit der Drucksache Nr. 0619/XX „Eine anwohnerfreundliche Querungsmöglichkeit für die Säntisstraße“ positioniert und damit den Wunsch nach einer entsprechenden Verbesserung zum Ausdruck gebracht.
Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seinem Offenen Brief vom 12.04.2018 gefordert: „Eine zumutbare barrierefreie Querung
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an der Säntisstraße ist … unverzüglich einzurichten.“ Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk vertritt die gleiche Auffassung.“
Frage 10:
Trifft es zu, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg lediglich eine ausreichende Beleuchtung für die Fußgängerbrücke gefordert, eine Barrierefreiheit hingegen nicht als notwendig erachtet hat?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Einwendung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg vom 29.04.2016 enthielt keine Forderung zur Herstellung einer barrierefreien Lösung. Gegenüber der ursprünglich geplanten Schließung des Bahnübergangs ohne bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde die Aufrechterhaltung der Querungsmöglichkeit während der Bauzeit durch die Fußgängerbrücke positiv gesehen.“
Berlin, den 08.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: LKW-Maut auf Bundesstraßen in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Ab wann gilt die #LKW-Maut auf allen #Bundesstraßen?
Antwort zu 1:
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI) zufolge sollen ab dem 1. Juli 2018 alle rund 40.000 km #Bundesstraßen #mautpflichtig für Lkw werden. Das entsprechende Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 564) ist am 31. März 2017 in Kraft getreten. Nach Auskunft des BMVI laufen zu dieser Mautausweitung derzeit die organisatorischen und technischen Vorarbeiten. Soweit es auf Grund eines technischen oder rechtlichen Grundes im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Erhebung der Maut erforderlich ist, kann das BMVI gemäß § 13a BFStrMG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den für den 1. Juli 2018 geplanten Mautbeginn verschieben.
Frage 2:
Trifft dies auch auf die Bundesstraßen in der Baulast des Landes Berlin zu?
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 3:
Gibt es Ausnahmen bzw. Unterschiede in Bezug auf die LKW-Maut zwischen Bundesstraßen in der Baulast Berlins und denen des Bundes?
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Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Wenn zu 2. ja, erhält das Land Berlin oder der Bund die Einnahmen aus der LKW-Maut für die Benutzung Berliner Bundesstraßen oder werden die Einnahmen aufgeteilt?
Antwort zu 4:
Gemäß § 11 Absatz 1 BFStrMG wird das Mautaufkommen vollständig im Bundeshaushalt vereinnahmt. Die Anteile anderer Träger der Straßenbaulast als der des Bundes werden gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 BFStrMG über den Bundeshaushalt zugewiesen.
Frage 5:
Wenn die Einnahmen aufgeteilt werden, nach welchen Kriterien werden die Mautgebühren aufgeteilt?
Antwort zu 5:
Den Trägern der Straßenbaulast einer mautpflichtigen Straße oder eines Abschnittes einer mautpflichtigen Straße steht gemäß § 11 Absatz 3 Satz 1 BFStrMG das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken angefallene Mautaufkommen nach anteiliger Berücksichtigung der Abzüge der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung nach § 11 Absatz 1 und 2 BFStrMG zu.
Frage 6:
Wenn Berlin Einnahmen erhält, in welche Höhe werden diese Einnahmen erwartet?
Antwort zu 6:
Die Höhe der Einnahmen aus der Lkw-Maut auf Bundesstraßen, die sich in der Baulast des Landes Berlin befinden und die künftig gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 BFStrMG über den Bundeshaushalt dem Land Berlin zugewiesen werden, ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Nach § 11 Abs. 3 des Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) besteht für diese Mittel eine Zweckbindung für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen.
Berlin, den 02.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Geschlossene Bahnunterführungen in Blankenburg, aus Senat

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Frage 1:
Unter dem etwa 2 km langen #Bahndamm zwischen Karower Kreuz und dem Bahnhof #Blankenburg existieren
zwei Möglichkeiten der Unterquerung für den Auto- und Fahrradverkehr. Die Bauarbeiten an der einzigen
Brücke vor dem Bahnhof Blankenburg auf Höhe der #Röhnstraße sind im Verzug. Wann soll die Brücke
wieder für alle Verkehrsteilnehmer passierbar sein?
Antwort zu 1:
Seit dem 29.03.2018 ist eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer gegeben.
Derzeit werden Rest- bzw. Komplettierungsarbeiten ausgeführt. Die Verkehrsfreigabe
auch für den Kfz-Verkehr wird voraussichtlich bis 30.05.2018 erfolgen.
Frage 2:
Welche Gründe hat der Verzug der Bauarbeiten?
Antwort zu 2:
Der gestörte Bauablauf des Bahnbauvorhabens am #Karower Kreuz ist im Wesentlichen
auf die nicht genügende personelle und maschinelle Ressourcenausstattung der
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bauausführenden Firma und erforderliche Projektänderungen auf Grund nicht bekannter
oder im Baufeld befindlicher Bestandskabel zurückzuführen. Alle anderen Arbeiten
verlaufen planmäßig.
Frage 3:
Welche weiteren Baumaßnahmen sind an Brücken oder Unterführungen in der Nähe des Karower Kreuzes
geplant bzw. befinden sich derzeit in Bearbeitung?
Antwort zu 3:
Nördlich des Karower Kreuzes laufen bereits Arbeiten an der Eisenbahnüberführung
#Schräger Weg. An der Eisenbahnüberführung #Pankgrafenstraße finden derzeit
vorbereitende Maßnahmen zur Umverlegung von Leitungen statt. Diese sollen bis
Sommer beendet sein.
Anschließend beginnen Arbeiten an der Eisenbahnüberführung #Danewend (Einbau von
Hilfsbrücken). Die Arbeiten werden so getaktet, dass es keine zeitgleiche Sperrung der
drei Straßen geben wird.
Frage 4:
Seit Oktober 2017 erfolgte keine Information der Anwohner über die laufenden sowie geplanten Bauarbeiten.
Wann wird es seitens des Senats oder der Deutschen Bahn AG weitere Informationen für die Anwohner
geben?
Antwort zu 4:
Die Aussage, dass seit Oktober 2017 keine Informationen über den Fortgang der Arbeiten
gegeben wurden, ist nicht richtig.
Die DB AG hat in diversen Printmedien (z. B. Märkische Oderzeitung, Berliner
Morgenpost) mehrfach über die anzupassenden Abläufe informiert. Darüber hinaus sind
aktuelle Informationen jederzeit im Bauinfopool der DB AG abrufbar
(https://bauprojekte.deutschebahn.com/berlin-bb). Hier besteht auch die Möglichkeit, die
Informations-E-Mail zu abonnieren.
Aktuell wurde wieder in den Printmedien zu einem #Bürgerdialog eingeladen. Diese
Veranstaltung fand am 24.04.2018 in Berlin-Buch statt. Dies ist im Übrigen Bestandteil
eines mit Bürgervertretern abgestimmten Kommunikationskonzeptes.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: „Ausnahmezustand“ wegen unaufschiebbarer Reparatur auf der Zuführung A115 zu A100 Richtung Nord, aus Senat

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Frage 1:
Wann wurden die #Schlaglöcher entdeckt?
Antwort zu 1:
Die #Schäden wurden am 12.04.2018 gegen 05:30 Uhr durch Mitarbeiter der #Autobahnmeisterei, die nach einem nächtlichen Einsatz an anderen Örtlichkeiten auf der Bundesautobahn zur Autobahnmeisterei Charlottenburg zurückfuhren, in Form von erheblichen #Aufwölbungen des Fahrbahnbelages festgestellt.
Frage 2:
Warum konnten die Schlaglöcher nicht nachts repariert werden?
Antwort zu 2:
Da es sich um akute Gefahrenstellen handelte, musste der Bereich unverzüglich voll gesperrt werden. Eine Beseitigung erst in der nächsten Nacht bzw. in der verkehrsarmen Zeit zwischen 22:00 und 05:00 hätte zu Unfällen führen können und war aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. Um den Verkehr schnellstmöglich wieder freizugeben, musste eine umgehende Fahrbahninstandsetzung veranlasst werden.
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Frage 3:
Wie oft werden die Fahrbahnen an diesem Nadelöhr des Berliner Verkehrs überprüft?
Antwort zu 3:
Die Kontrolle dieses Streckenabschnittes erfolgt durch die Autobahnmeisterei regelmäßig täglich wochentags. Dies wird ergänzt durch ohnehin dort fahrende Fahrzeuge der Autobahnpolizei, welche auch nachts und am Wochenende sowie an Feiertagen die Strecken befahren.
Frage 4:
Welche polizeilichen Maßnahmen wurden zur Verkehrslenkung ergriffen?
Frage 5:
Wie viele Beamte wurden an welchen Stellen eingesetzt, um den Umleitungsverkehr zu fördern?
Antwort zu 4 und 5:
Die Überleitungsfahrbahn ist durch einen Einsatzwagen der Autobahnpolizei gesperrt worden. Der von der A 115 (AVUS) aus Richtung Süd kommende Fahrzeugverkehr wurde über die Halenseestraße abgeleitet.
Zur Aufstellung des benötigten Teerkochers an der Schadensstelle war es erforderlich, im Einmündungsbereich der Überleitungsfahrbahn auf die A 100 auch deren rechten Fahrstreifen in Richtung Nord zu sperren. Aufgrund der straßenverkehrsbehördlich bereits seit 2015 angeordneten verkehrlichen Kompensationsmaßnahmen zum Brückenschutz zwischen Rathenauplatz und Rudolf-Wissell-Brücke dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse im besagten Bereich ausschließlich den rechten Fahrstreifen befahren.
Ist dies z. B. wegen einer Gefahrenstelle nicht möglich, müssen solche Fahrzeuge zwingend an der letzten Ausfahrt davor abgeleitet werden. Vor diesem Hintergrund haben die Dienstkräfte der Autobahnpolizei den schweren Lkw-Verkehr an der Anschlussstelle Halensee von der A 100 abgeleitet. Um die Auswirkungen auf den Individualverkehr auf das unumgängliche Maß zu beschränken, wurde auf eine Totalsperrung verzichtet. Im unmittelbaren Nahbereich der Autobahn ist polizeiliche Verkehrsaufklärung betrieben worden. Zusätzlich zu den beiden eingesetzten Einsatzwagen der Autobahnpolizei mit insgesamt vier Dienstkräften standen keine weiteren personellen Ressourcen für darüber hinausgehende Regelungs- und Lenkungsmaßnahmen zur Verfügung.
Alle Sperrmaßnahmen konnten gegen 14:30 Uhr aufgehoben werden. Über den gesamten Einsatzzeitraum wurden Verkehrswarnmeldungen polizeilich veranlasst und ständig aktualisiert.
Frage 6:
Welche Maßnahmen hat die VLB ergriffen, z.B. Ampelsteuerung?
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Antwort zu 6:
Innerhalb der kurzen Zeit zwischen Feststellung des Schadens bis zur Instandsetzung waren keine Maßnahmen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) (zum Beispiel Anpassung der Schaltzeiten von Lichtsignalanlagen) möglich.
Frage 7:
Welche Grundsatzmaßnahmen sind vorgesehen, um bei den immer wieder auftretenden Störungen auf der A100 die Umfahrungsstrecken flüssig zu halten?
Antwort zu 7:
Die Hauptverkehrsstrecken innerhalb der Stadt stoßen regelmäßig an ihre Kapazitätsgrenzen. Kleinste Unregelmäßigkeiten auf den Strecken der Bundesautobahn führen zu Störungen, die sich sofort auch auf die Ausweichstrecken auswirken. Individuelle Programme, welche die Umfahrungsstrecken im ebenfalls stark belasteten Stadtstraßennetz priorisieren, sind für die Vielzahl von möglichen Störungen nicht wirkungsvoll möglich.
Berlin, den 02.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahn A100 So soll die neue Rudolf-Wissell-Brücke aussehen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article214187115/Wettbewerb-zum-Neubau-der-Rudolf-Wissell-Bruecke-entschieden.html

Die neue #Rudolf-Wissell-Brücke werde aus zwei nebeneinander verlaufenden Brücken bestehen, teilte die Senatsverwaltung mit.
Berlin. Aus eins mach zwei: Unter diesem Motto will der Berliner Senat eines der größten und kompliziertesten #Straßenbauprojekte der Stadt, den #Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke, angehen. Die mit 926 Metern längste Straßenbrücke Berlins gilt seit Langem als marode und dringend erneuerungsbedürftig. Bislang war aber unklar, wie das zwischen 1958 und 1961 als Teil der Stadtautobahn errichtete Bauwerk ersetzt werden kann, ohne für ein Verkehrschaos in der Stadt zu sorgen.

Nun hofft der Senat, eine Lösung für das drängende Problem gefunden zu haben. Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) und die mit dem Vorhaben beauftragte Bundesbaugesellschaft Deges stellten am Donnerstag das Ergebnis eines europaweiten Ideenwettbewerbs für das ambitionierte Bauprojekt vor. Der Sieger-entwurf soll dabei Grundlage für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren sein, das auch die Erneuerung des gleichfalls maroden #Autobahndreiecks #Charlottenburg (Übergang von der #A100 auf die #A111) einschließt.

Laufen die Genehmigungsverfahren reibungslos ab, könnte laut Verkehrssenatorin Günther im Jahr 2023 mit den Arbeiten begonnen werden. Die Bauzeit wird mit mindestens fünf Jahren veranschlagt. Die Kosten betragen nach heutigen Kalkulationen rund 200 Millionen Euro, die vom Bund als Autobahn-Eigentümer …

zu Fuß mobil + Bahnverkehr + barrierefrei: Deutsche Bahn reagiert auf Kritik zum Bahnübergang Säntisstraße Für ihre nicht barrierefreie Fußgängerbrücke am Bahnübergang Säntisstraße muss die Deutsche Bahn seit Monaten heftige Kritik einstecken. , aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/marienfelde/bauen/deutsche-bahn-reagiert-auf-kritik-zum-bahnuebergang-saentisstrasse-d159926.html

In einem Schreiben verweist die #Bahn erneut auf die bereits bekannte Argumentation, dass die Herstellung eines #barrierefreien #Provisoriums angesichts des „relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern“ aus Sicht des #Eisenbahnbundesamts als #Planfeststellungsbehörde als „unverhältnismäßig“ angesehen wurde. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen zufolge bereits vor gut zwei Jahren auf die fehlende Barrierefreiheit der geplanten #Überquerung hingewiesen. Dies sei damals im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf Nachfrage vom 1. Februar 2016 dem Land Berlin mitgeteilt worden.

Überraschenderweise, so schreibt die Bahn, hätten sich der Senat und der Bezirk damals mit der Planung einverstanden gezeigt. Tempelhof-Schöneberg habe die Aufrechterhaltung der Überquerungsmöglichkeit bis 2021 während des Ausbaus der #Dresdner Bahn „bei Berücksichtigung einer entsprechenden Beleuchtung auch ohne Barrierefreiheit als wirkungsvoll angesehen“. „Weitere Forderungen für eine Barrierefreiheit der bauzeitlichen #Fußgängerbrücke wurden nicht an uns herangetragen“, schreibt das Unternehmen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Graf hat nun eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus eingereicht, um den Sachverhalt zu klären.

Obwohl die Deutsche Bahn einen Alleingang von sich weist, hält sie Veränderungen der Brücke …

Straßenverkehr: Bau der Wilhelminenhofbrücke, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand des Verfahrens zum Bau der #Wilhelminenhofbrücke zwischen #Wilhelminenhofstraße und
#Schnellerstraße in #Treptow-Köpenick? (siehe BVV-Beschluss 808/37/10)
Frage 4:
Wie ist der Stand zum B-Plan 9-14?
Antwort zu 1 und zu 4:
Der Bebauungsplan 9-14 für die planungsrechtliche Sicherung der Wilhelminenhofbrücke
wurde mit BA Beschluss 554/06 des Bezirksamtes Treptow-Köpenick vom 25.05.2006
aufgestellt und im Amtsblatt vom 22.12.2006 öffentlich bekannt gemacht. Der B-Plan hat
derzeit den Verfahrensstand der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
welche vom 04.06.2007 bis 18.06.2007 stattfand.
Frage 2:
Wann wurden welche #Fördergelder beantragt? (siehe Zwischenbericht vom 12.11.2015 des Bezirksamtes
TK)
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt stellte mit Schreiben vom 29.05.2017 einen erneuten Förderantrag bei der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Frage 3:
Wurden bereits Fördermittel für den Bau der Wilhelminenhofbrücke genehmigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 5:
Hat aus Sicht des Senats die Inbetriebnahme der #Minna-Todenhagen-Brücke Auswirkungen auf das
Bauvorhaben Wilhelminenhofbrücke? Wenn ja: Welche?
Antwort zu 5:
Die verkehrliche Entwicklung im Bezirk Treptow-Köpenick ist mit dem Neubau der
überregionalen neuen Straßenverbindung wesentlich verbessert. Über diese
Straßenverbindung werden Durchgangsverkehre in Richtung A 113 / A 100 zur Entlastung
von Schöneweide geführt. Auswirkungen auf das der Verbesserung der
Erschließungssituation in Schöneweide dienende Bauvorhaben Wilhelminenhofbrücke
sind nicht zu erwarten.
Frage 6:
Wie viele und welche Fahrspuren wird es nach derzeitigem Stand der Planung auf der
Wilhelminenhofbrücke geben? Wird die Brücke für den gesamten Verkehr freigegeben sein oder wird es
Nutzungseinschränkungen geben, z. B. für verschiedene Verkehrsarten?
Antwort zu 6:
Die bisherigen Planungen gehen von zwei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr (je Richtung 1
Fahrspur) sowie Anlagen für den Rad- und Fußverkehr aus.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Die Autobahn am ICC könnte einen Deckel bekommen Derzeit laufen die Vorplanungen für das Deckeln der Berliner Stadtautobahn am Dreieck Funkturm., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf-die-autobahn-am-icc-koennte-einen-deckel-bekommen/21219850.html

Wir die #Stadtautobahn am #Autobahndreieck #Funkturm #gedeckelt? Keine der sechs Fraktionen im Abgeordnetenhaus hat grundsätzliche Einwände. Das wurde am Donnerstag bei der Debatte im Plenum sehr deutlich. Derzeit läuft die Vorplanung. Die Stadtentwicklungs- und Verkehrsverwaltung lassen von der Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) ein stadtplanerisches Gutachten erstellen, das für Ende des Jahres erwartet wird. Nicht vor 2021 wird die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens möglich sein.
Oben drüber Wohnungen?

„Das Deckeln der Stadtautobahn am Dreieck Funkturm käme tatsächlich den Anwohnern sehr gelegen. Ebenso würde es sicherlich helfen, die Umgebung des ICC und des Zentralen Busbahnhofes aufzuwerten. Auch der Expansion der Messe Berlin wäre es dienlich“, sagte SPD-Fraktionsvize Ülker Radziwill. Bei der Entscheidung müssten Anwohnerinitiativen ebenso wie die Messe Berlin eingebunden werden. Die Abgeordneten Katalin Gennburg (Linke), Daniela Billig (Grüne), Oliver Friederici (CDU) und Henner Schmidt (FDP) betonten, dass bei einer Überbauung die Anwohner vor Emissionen und Verkehrslärm geschützt werden würden. Frank Scholtysek (AfD) hob hervor, dass solche Baumaßnahmen ein Meilenstein sein könnten, um Wohnraum zu schaffen.
Der Autobahnverknüpfungspunkt ist stark belastet

Das Autobahndreieck Funkturm ist bundesweit der am stärksten befahrene und belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von rund 230.000 Kraftfahrzeugen …

Straßenverkehr: Entwidmete Straßen, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele und welche Straßen wurden in den letzten 20 Jahren im Berliner Stadtgebiet entwidmet? Bitte Auflistung nach Bezirken.

Frage 2:

Wem gehört der Grund und Boden dieser entwidmeten Straßen und wie wird er heute genutzt?

Antwort zu 1 und zu 2:

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die Rückmeldungen der Bezirke werden wie folgt wiedergegeben:

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

Mitte

 

 

2015

 

 

Am Nordhafen

 

Sechste Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG

 

 

nach B-Plan 1-47

 

Reinickendorf

 

2008

 

Am Packerei- graben

 

Bezirksamt Reinickendorf

 

Weg Steinbergpark (Grünanlage)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spandau

 

2006

 

Am Industriege- lände

 

Straßen- und Grünflächenamt

 

Durch den Neubau der Verlängerung des Brunsbütteler Dammes ist die Straße unter- gegangen und Bestandteil des Brunsbütteler Dammes geworden

 

2009

 

An der Spitze

 

Sonnenplatz Immobilien GmbH, Andersenstr. 3,

10439 Berlin

 

Private Erschließungsstraße

 

1997

 

Krielower Platz

 

div. Wohnungs- und Teileigentümer

 

Wohnbebauung. Die Restflächen des Krielower Platzes sind Bestandteil des Krielower Weges und des Hellebergeweges geworden

 

1998

 

Maselakeweg

 

GEWOBAG

 

Wohnbebauung

 

2008

 

Philipp- Gerlach-Weg

 

Grünflächenamt

 

Öffentliche Parkanlage

 

2009

 

Schifffahrtsufer

 

Grünflächenamt

 

Uferweg für den Wassertourismus

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spandau

 

2008

 

Weg zwischen Am Dorfwald und Gautinger Weg

 

Berliner Forsten

 

Forstweg

 

2004

 

Parkhaus Altstädter Ring

 

Contipark International Parking GmbH

 

Privatwirtschaftliche Nutzung

 

2001

 

Parkhaus Stabholzgarten

 

Contipark International Parking GmbH

 

Privatwirtschaftliche Nutzung

 

Es wurden noch diverse Kleinflächen als öffentliches Straßenland eingezogen. Die Ermittlung dieser Flächen war dem Bezirksamt im Rahmen der vorgegeben Frist jedoch nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tempelhof- Schöneberg

 

2009

 

Neue Steinmetzstr.

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Alboinplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Cosimaplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Ceciliengärten

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Friedensplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Metzplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Perelsplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Renée-Sintenis- Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tempelhof- Schöneberg

 

2010

 

Viktoria-Luise- Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Bayerischer Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Grazer Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Adolf-Scheidt- Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Augsburger Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Ekensunder Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Lessingplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Leopoldplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

2015

Naumannstraße zw. Lotte- Laserstein-Str. und Hedwig- Dohm-Str.

privat

tlw. Vorplatz Bahnhof und tlw. Bauland (B-Plan 7-47)

 

 

 

Treptow- Köpenick

 

 

 

 

1997

 

Eichbuschallee (40678),

teilweise von neue Krugallee bis Kiehn- werderallee, Flurstück 10

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

Waldweg

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Treptow- Köpenick

 

 

 

 

 

 

 

1997

 

Kiehnwerderallee (41532), teilweise

s. Abl. Nr. 38 / 08.08.1997, S. 28 von Baumschu- lenstraße bis Einfahrt Eierhäuschen

FS 56, 12 und

126, FS 1225

und 126 tlw. sind davon ausgenommen

 

 

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

 

 

 

Waldweg

 

 

 

1997

 

Poetensteig Teilfläche des FS 1045, Flur

111, Gmkg. Treptow

 

 

 

BIM

 

 

 

Spreepark

 

 

 

1997

 

Wasserweg Flurstücke 1034, Flur 111

und FS 117,

116, Flur 112 –

Gmkg. Treptow

 

 

 

BIM

 

 

 

Spreepark

 

 

 

 

2001

 

Straßen 17, 19,

20 und 21 Teilflächen der FS 48/15, 60/16

(ggf.3, 81/1tlw.), Flur 46, Gmkg. Treptow

 

 

 

 

Land Berlin

 

 

 

 

Kleingartenanlage

 

 

 

2001

 

Straße 206 (stat. Schl.nr. 3161)

FS 11 tlw., Flur 163, Gmkg.

Treptow

 

 

 

Land Berlin

 

 

 

Kleingartenanlage

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Treptow- Köpenick

 

 

 

 

 

2006

 

Straße zum Teufelssee, Geh- und Radweg

FS 1 tlw. Kbl. 10001; FS 5 tlw. Kbl. 10101¸FS

281 tlw. Kbl.

40101

 

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

 

Waldweg

 

 

 

 

 

 

 

2011

 

Bohnsdorfer Straße (40385), teilweise zw.

Waldstraße und Tegernseestr./ Wassersport- allee

FS 105 tlw., Flur 416 sowie FS

FS 12, Flur 405

und FS 3029,

Flur 305 Gmkg. Köpenick

 

 

 

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

 

 

 

Waldweg

 

Folgende Bezirke haben pauschal geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf

Ganze Straßen wurden im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in den letzten 20 Jah-

ren nicht eingezogen. Über die Einziehung von Straßenabschnitten oder -teilen er- folgt keine statistische Erfassung. Einziehungen werden grundsätzlich mit Angaben zu den jeweiligen Flächen und den Hintergründen im Amtsblatt für Berlin veröffent- licht. Auflistungen darüber, wem Teilbereiche von eingezogenen Straßen gehören und wie deren jetzige Nutzung ist, existieren nicht, so dass hierzu keine Auskünfte gegeben werden können.

Friedrichshain-Kreuzberg

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind in den letzten 20 Jahren keine Straßen ent- widmet worden. Eine Straße ist fachlich eine Verkehrsanlage, die u.a. aus Fahrbahn, Radweg und Gehweg bestehen kann. In unserem Bezirk sind nur kleine Flächen von Verkehrsanlagen arrondiert worden und dementsprechend eingezogen, bzw. ent- widmet worden. Eine Statistik dieser arrondierten Flächen existiert nicht.

Marzahn-Hellersdorf

Eine statistische Erfassung über entwidmete Straßen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfolgt nicht.

Pankow

Im genannten Zeitraum wurden keine Straßen vollständig für den öffentlichen Ver- kehr eingezogen. Die vom Bezirk vorgenommenen Einziehungen betrafen lediglich Teilflächen gewidmeten Straßenlandes.

Die Bezirke Lichtenberg, Neukölln und Steglitz-Zehlendorf von Berlin haben keine Rückmeldung gegeben.

Durch die Abteilung V –Tiefbau– der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kli- maschutz wurden keine öffentlichen Straßen eingezogen.

Berlin, den 24.04.2018 In Vertretung

 

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirken für die #Beleuchtung im
öffentlichen Raum?
Antwort zu 1:
Das Berliner #Straßengesetz regelt die #Beleuchtungspflicht öffentlich gewidmeten
Straßenlandes im § 7 (5). Der Träger der Straßenbaulast hat, soweit im Interesse des
Verkehrs und der Sicherheit erforderlich, das öffentliche Straßenland einschließlich der
Gehwege zu beleuchten. Gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG Nr. 10 (14) zählt die
öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und
-einrichtungen zu den Aufgaben der Hauptverwaltung.
In Grünanlagen besteht keine gesetzliche Beleuchtungspflicht. In einzelnen Grünanlagen
haben die Grünflächenämter der Bezirke Beleuchtungsanlagen aufgestellt und unterhalten
auch diese Anlagen.
Historisch bedingt sind etwa 20 Prozent der Beleuchtung in Grünanlagen im Bestand der
öffentlichen Beleuchtung der Hauptverwaltung.
Frage 2:
Welche Grundidee/Konzeption verfolgt der Senat bei der Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin?
Antwort zu 2:
Die grundlegenden konzeptionellen Festlegungen zur öffentlichen Beleuchtung wurden im
Lichtkonzept von Berlin festgeschrieben. Hier sind die Grundsätze formuliert, wonach die
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öffentliche Beleuchtung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient, das Stadtbild prägt,
ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Details unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Frage 3:
Gibt es Unterschiede bei der #Beleuchtungskonzeption zwischen der „Innenstadt“ und den
„Außenbereichen“? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Nein. Unterschiede bei den Vorgaben zur #Beleuchtungsstärke resultieren aus den
Straßenkategorien.
Frage 4:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption zwischen dem Hauptstraßennetz, dem
Nebenstraßennetz sowie den Grünanlagen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Es gibt unterschiedliche Vorgaben für übergeordnete Straßen und Erschließungsstraßen.
Im Bereich der übergeordneten Straßen gelten für Straßen in einem
Geschwindigkeitsbereich von mehr als 60 km/h die höchsten Vorgaben in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung. In der Kategorie der
übergeordneten Straßen im Geschwindigkeitsbereich unterhalb von 60 km/h sind die
Vorgaben von der räumlichen Aufteilung der Straße abhängig. Straßen ohne räumliche
Trennung der Richtungsfahrbahn sind heller auszuleuchten als Straßen mit räumlicher
Trennung.
Im Bereich der Erschließungsstraßen und der KFZ-freien Bereiche gilt in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke dieselbe Vorgabe.
Die Vorgaben sind Bestandteil des Lichtkonzeptes von Berlin.
Frage 5:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur Jahreszeit? Wenn ja, welche?
Frage 6:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zu verschiedenen Phasen der
dunklen Tageszeit? Wenn ja, welche?
Antwort zu 5 und zu 6:
Nein, es gibt keine Unterschiede der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur
Jahreszeit. Die Beleuchtung wird bei Unterschreitung des Schwellenwertes der
Umgebungshelligkeit ein- und bei Überschreitung des Schwellenwertes ausgeschaltet. Der
Schwellenwert ist an allen Tagen des Jahres unverändert.
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Frage 7:
Ist eine grundsätzliche Aufhellung des öffentlichen Raumes geplant? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort zu 7:
Ziel der Erarbeitung des Lichtkonzeptes war die Festlegung eines Beleuchtungsniveaus,
welches beim Neubau oder der Modernisierung der Beleuchtungsanlagen anzusetzen ist.
Im Regelfall geht die Modernisierung mit einer Verbesserung der Beleuchtungssituation
einher.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Einfluss der Beleuchtung auf die Sicherheit?
Antwort zu 8:
Das Thema Sicherheit war ein Schwerpunkt bei der Erarbeitung des Lichtkonzeptes. Zur
Verbesserung der Erkennbarkeit wurde festgelegt, dass Leuchten ausschließlich mit
warmweißer Lichtfarbe zum Einsatz kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Einsatz
von Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen der Regelfall. Darüber hinaus wurden
erstmals Festlegungen zur Ausleuchtung der Geh- und Radwege sowie für eine
zielgerichtete Ausleuchtung von Fußgängerfurten getroffen.
Frage 9:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine helle Ausleuchtung des öffentlichen Raums ein Beitrag zur
Steigerung der Sicherheit in Berlin ist? Wenn ja, wie wird dieser Aspekt in der Arbeit des Senats
berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die im Lichtkonzept getroffenen Festlegungen sind für alle Bereiche, die im öffentlichen
Straßenland Beleuchtungsanlagen planen, errichten und modernisieren bindend.
Frage 10:
Welche Planungen gibt es für die Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Tempelhof-Schöneberg?
Antwort zu 10:
Die öffentliche Beleuchtung wird insbesondere in zwei Bereichen modernisiert.
Alle gasbetriebenen Leuchten sollen mittelfristig umgerüstet werden, ausgenommen die
Standorte, die unter Denkmalschutz stehen. In Tempelhof-Schöneberg ist aktuell die
Umrüstung der Gasleuchten in der Crellestraße und der Winterfeldtstraße vorbereitet,
diese sind Bestandteil eines Bauvorhabens zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten. Die
Umsetzung des Vorhabens soll bis Mitte 2020 erfolgen.
Ein weiterer Bereich ist die Modernisierung der Elektrobeleuchtung, ca. 10.000 LEDLeuchten
werden jährlich als Ersatz für marode Elektroleuchten beschafft. Bei dieser
Modernisierung bleiben die Maste und Standorte unverändert, es erfolgt ausschließlich
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ein Austausch der Leuchtenköpfe. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist unter
anderem der Austausch der Leuchten in der Rixdorfer Straße, der Buckower Straße, der
Ullsteinstraße und der Britzer Straße vorgesehen. Insgesamt ist der Austausch von etwa
1.500 Elektroleuchten im Bezirk bis Ende 2019 beabsichtigt.
Frage 11:
Gibt es für Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten die Planungen bzgl. der Beleuchtung des öffentlichen
Raumes in Tempelhof-Schöneberg einzusehen?
Antwort zu 11:
Sofern die Gasleuchten in Straßen umgerüstet werden, erhalten die Anlieger eine
Bürgerinformation mit dem Hinweis, dass weitergehende Informationen in der zuständigen
Verwaltung erfragt werden können. Zur Modernisierung der Elektrobeleuchtung gibt es
bisher kaum Bürgeranfragen. Im Bedarfsfall kann man auch hier die zuständige
Verwaltung anfragen.
Frage 12:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Gibt es diesbezüglich eine vorgesehene Aufteilung nach Bezirken? Wie viel der
vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach
Bezirken)
Frage 13:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Instandsetzung der vorhandenen
Beleuchtungsanlagen zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr
2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Frage 14:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015
verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Antwort zu 12, zu 13 und zu 14:
Die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen geht im Regelfall mit dem Neubau von Straßen
einher. Das Budget hierfür liegt beim Baulastträger der Straße.
Eine bezirksweise Aufteilung der Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung sowie eine
Aufteilung nach Errichtung, Instandsetzung und Erneuerung erfolgt nicht.
Die Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung umfassen folgende Titel (die Angaben zu
Ansatz und Ausschöpfung in Euro):
Kapitel 0740 Titel 540 49
Der Titel enthält Ausgaben für Betrieb, Wartung, Instandhaltung der öffentlichen
Straßenbeleuchtung Berlins und Management zur Sicherstellung des Betriebes sowie das
Schalten der Beleuchtung und betriebsbedingte Maßnahmen zur punktuellen
Modernisierung der Anlagen. Nicht verausgabte Mittel können zur Verstärkung des Titels
72014 für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden.
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Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 12.600.000,00 12.600.000,00 11.500.000,00
Ausschöpfung 13.028.331,34 13.298.729,70 9.455.396,62
Kapitel 0740 Titel 720 14
Der Titel enthält Ausgaben für Neu-, Erweiterungs- und Umbauten (Ersatzbauten) sowie
Modernisierungsmaßnahmen von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Ersatz
von gasbetriebenen Anlagen und Anstrahlungen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 3.500.000,00 3.500.000,00 3.000.000,00
Ausschöpfung 6.149.578,76 3.877.682,62 3.720.410,24
Kapitel 0740 Titel 720 15
Der Titel enthält Ausgaben für Ersatz und Umbau von Gasstraßenbeleuchtungsanlagen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Ausschöpfung 199.246,85 54.786,21 174.136,63
Kapitel 0740 Titel 892 01
Der Titel enthielt Ausgaben für die Umrüstung von gasbetriebenen Anlagen. Dieser Titel
entfällt ab 2018.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 5.900.000,00 5.900.000,00 5.900.000,00
Ausschöpfung 5.073.468,69 5.111.254,10 4.369,426,93
Darüber hinaus werden zur Umrüstung von Gasleuchten auch Fördermittel aus dem
Umweltentlastungsprogramm (UEP II) und aus dem Berliner Programm für Nachhaltige
Entwicklung (EFRE) eingesetzt.
Frage 15:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen teilweise nur zur Hälfte eingeschaltet? Nach welchen
Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 15:
Ende der 1990er Jahre wurde aus Gründen der Energieeinsparung bei den
Elektroleuchten das zweite Leuchtmittel außer Betrieb genommen. Diese Leuchtmittel
waren zuvor in den Dämmerungsphasen in Betrieb. Die Maßnahme erfolgte in ganz Berlin.
Eine Wiederinbetriebnahme ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen und vor
dem Hintergrund der mittelfristigen Modernisierung dieser Leuchten unzweckmäßig.
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Frage 16:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen in einzelnen Straßenzügen nur auf einer Straßenseite
eingeschaltet? Nach welchen Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 16:
Bestandteil der Planung zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist unter anderem eine
lichttechnische Berechnung. Sofern nur auf einer Straßenseite ein öffentliches
Versorgungsnetz vorhanden ist und die Vorgaben zur Ausleuchtung der Straße durch eine
einseitige Straßenbeleuchtung erreicht werden, spricht nichts gegen die einseitige
Anordnung der Straßenleuchten.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz