Berlin ist das Versuchslabor für die #Mobilität von morgen. Elektrische Mikromobilität ist dabei einer der heißesten Trends im urbanen Raum. Etliche #Sharing-Dienste und Hersteller sind angetreten mit dem Ziel, das Auto aus der Stadt zu verbannen. Das Angebot ist riesig vom #Pedelec bis zum #Lastenrad – und natürlich den neuen E-Tretrollern, die seit der vergangenen Woche das Stadtbild prägen. Doch wie alltagstauglich sind die Gefährte eigentlich? Ein Selbstversuch.
#E-Scooter/ #E-Tretroller
Seit dem vergangenen Wochenende sieht man sie überall: E-Scooter. Der Begriff führt noch zu ein wenig Verwirrung: So heißen sie ebenfalls E-Tretroller oder E-Roller mit vielversprechenden Firmennamen, wie Tier, Lime und Circ. Die Nutzung hingegen ist ziemlich einfach: entsperren, draufsteigen, rechts ist „Gas“, zwei Bremsen, einmal anschieben und dann geht’s los – mit bis zu 20 km/h. Erster Eindruck: ziemlich wackelig, ziemlich schnell. Wahnsinn, dass man dafür keinen Helm aufsetzen muss.
Gleich auf dem Parkplatz passiert fast der erste Unfall: Eine ausparkende Kollegin übersieht den E-Scooter, für Autofahrer sind die neuen Gefährte ungewohnt. Glück gehabt, nichts passiert. Zweites Problem: Der Lenker ist zu kurz, anders als beim Fahrrad kann man den Scooter nicht gut austarieren, Handzeichen zum Abbiegen sind folglich unmöglich, sonst kippt man einfach um, auch der Schulterblick ist eine …
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem
Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend
gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Wie viele #Überquerungsstellen sind in Berlin bereits komplett #barrierefrei, d.h. sowohl abgesenkt als auch mit
taktilen Platten versehen?
Frage 3:
Dies entspricht jeweils welchem Prozentsatz der Gesamtzahl an Überquerungsstellen in Berlin? Bitte jeweils
nach Bezirken differenzieren.
Antwort zu 1 und zu 3:
Die Bezirksämter teilten mit, dass über die barrierefrei hergestellten Querungsstellen
außerhalb von #Lichtzeichenanlagen (LZA) keine gesonderten Statistiken geführt werden.
Lediglich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gab etwa 170 Überquerungsstellen
(abgesenkt mit taktilen Platten) in Form von #Gehwegvorstreckungen,
Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und baulich angelegten Mittelinseln an, welche zur
sicheren Querung geschaffen wurden. Mitgezählt sind hierbei nicht die Bordabsenkungen
und taktilen Platten an Knotenpunkten mit Lichtzeichenanlagen.
2
Das Einrichten von #Querungshilfen erfolgt in der Regel auf Eigeninitiative des Straßen und
Grünflächenamtes oder aufgrund von Bürgerhinweisen oder Hinweisen Dritter.
Parallel dazu setzt das Straßen- und Grünflächenamt jährlich finanzielle Mittel aus dem
sogenannten Bordabsenkungsprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz ein, um an entsprechenden Stellen eine Barrierefreiheit herzustellen.
Statistisch erfasst werden jedoch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit
von Lichtzeichenanlagen (LZA). Die Daten, welche von der Verkehrslenkung Berlin (VLB)
zur Verfügung gestellt wurden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Frage 2:
Wie viele Überquerungsstellen sind nur abgesenkt bzw. nur mit taktilen Platten versehen?
Antwort zu 2:
Die (für den Bereich der LZA) vorhandenen Datenbanken differenzieren nicht in diese zwei
Merkmale. Jedoch schreibt die Ausführungsvorschrift für die Anlage von Geh- und
Radwegen seit 2013 vor, dass beim Einbau von Rillenplatten auch eine Bordabsenkung
vorzusehen ist.
Frage 4:
Wie viele Überquerungsstellen kommen auf Basis der letzten drei Jahre im Zuge von Neu- und Umbau
jeweils jährlich hinzu?
Frage 8:
Wie viele Ampeln kommen auf Basis der letzten drei Jahre im Zuge von Neu- und Umbau jeweils jährlich
hinzu?
Antwort zu 4 und zu 8:
Es konnten jährlich 20-25 LZA mit Rillenplatten und/oder akustischen und/oder taktilen
Elementen ausgestattet werden. Darüber hinaus werden durch die Fachbereiche Straßen
der Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke (SGA) im sog.
„Bordabsenkungsprogramm“ jährlich Bordsteinabsenkungen baulich angelegt. Eine
genaue Anzahl der umgesetzten Maßnahmen kann mangels statistischer Erfassung der
Bezirke, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 und 3 erwähnt, nicht genannt werden.
Bezirk Lichtsignalanlagen komplett barrierefrei (Rillenplatten) % komplett barrierefrei
Charlottenburg Wilmersdorf 284 125 44%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 78 48%
Lichtenberg 112 86 77%
Marzahn-Hellersdorf 104 69 66%
Mitte 301 195 65%
Neukölln 134 76 57%
Pankow 150 119 79%
Reinickendorf 135 49 36%
Spandau 156 81 52%
Steglitz-Zehlendorf 223 109 49%
Tempelhof-Schöneberg 237 85 36%
Treptow-Köpenick 126 96 76%
3
Frage 5:
Wann werden nach Erwartung des Senats alle Überquerungsstellen im öffentlichen Berliner Straßenland
umfassend barrierefrei sein?
Frage 9:
Wann werden nach Erwartung des Senats alle Ampeln im öffentlichen Berliner Straßenland umfassend
barrierefrei sein?
Antwort zu 5 und zu 9:
Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LZA
barrierefrei auszustatten. Dazu gehört auch eine blindengerechte Ausstattung.Für den
nachträglichen behindertengerechten Ausbau steht jährlich im Landeshaushalt ein Betrag
von 1 Mio.€ zur Verfügung. Die Auswahl dieser Anlagen erfolgt ebenso wie die Planung
von Neu- und Ersatzbauten als auch die nachträglich behindertengerechten Aufrüstungen
im Rahmen der Abstimmungen mit dem Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin (ABSV).
Zu welchem Zeitpunkt die Nachrüstung aller LZA mit Blindenleitssytemen erreicht sein
wird, kann aufgrund der zahlreichen beauftragten LZA-Maßnahmen (Maßnahmen im
Rahmen der sowohl Neu- als auch Umbauten, Ersatzprogramme, der Unfallkommission,
im Zuge von Straßenbaumaßahmen, der Beschleunigung des öffentlichen
Personennahverkehrs, im Auftrag von Investoren usw.) und den dabei zu
berücksichtigenden Variablen nicht benannt werden.
Auch über den Zeitraum der umfassenden Barrierefreiheit aller Querungsstellen in Berlin
kann keine Aussage getroffen werden. Die Bezirke entscheiden eigenständig über die
bauliche Anlage der Querungseinrichtungen und setzen diese je nach vorhandenen
Kapazitäten um.
Frage 6:
Wie viele Ampelanlagen sind in Berlin bereits barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte, d.h. mit akustischen
Signalen und Gelben Taster versehen?
Frage 7:
Welchem Prozentsatz an der Gesamtzahl an Ampeln in Berlin entspricht dies? Bitte jeweils nach Bezirken
differenzieren.
Antwort zu 6 und zu 7:
Als Querungshilfe für Blinde und Sehbehinderte dienen neben den akustischen Signalen
und gelben Tastern auch die Rillenplatten. Deshalb werden diese Maßnahmen
üblicherweise in den Statistiken mit berücksichtigt. Als „BGA“ (Behindertengerechter
Ausbau) wird dabei gewertet, wenn entweder Rillenplatten oder akustische oder taktile
Signalgeber verbaut sind (oder alle drei Elemente). Die nachfolgende Grafik zeigt, einmal
mit und einmal ohne Einbeziehung von Rillenplatten, eine entsprechende Übersicht.
4
Frage 10:
Hält der Senat den aktuellen Sachstand und die Perspektiven im Sinne der Inklusion für befriedigend und
denkt er, dass dies jeweils den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht?
Antwort zu 10:
Für den barrierefreien Ausbau wird besonderer Wert auf die Einhaltung der Anforderungen
der UN-Behindertenrechtskonvention gelegt. So ist Berlin im Vergleich der Großstädte in
Deutschland im bundesweiten Durchschnitt führend in der Ausstattung von LZA mit
behindertengerechtem Ausbau (BGA). Grundsätzlich werden in Berlin alle Neu- und
Ersatzbauten vollumfänglich behindertengerecht ausgestattet (Bordabsenkungen, taktile
Platten, akustische und vibrierende Signalgeber). Auch bei der Steuerung der einzelnen
ausgestatteten Lichtzeichenanlagen werden die Belange der behinderten Menschen
berücksichtigt. Jährlich werden im regulären Bauprogramm 8 bis12 Anlagen geschaffen
und zusätzlich 8 bis 12 Anlagen ertüchtigt.
Im Rahmen des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 sind wiederum zusätzliche Mittel für
den behindertengerechten Ausbau von Bushaltestellen , LZA-Umrüstungen und
Verbesserungen des Fußverkehrs (Bordabsenkungsprogramm „barrierefreie Räume“)
vorgesehen.
Eine reine Erhöhung der finanziellen Mittel würde nicht zu einer Beschleunigung der
Nachrüstung führen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten bei den jeweiligen Planern und
Ausführenden, dem relativ kleinen Markt bei diesen Leistungen sowie der derzeitigen
Vielzahl der Bauvorhaben im Land Berlin ist ein ausgeprägtes Kapazitätsproblem zu
beobachten.
Der Berliner Senat unterstützt zusätzlich die Bezirke finanziell im Rahmen der
Fußverkehrsstrategie für Berlin mit dem Programm für barrierefreie Räume
(„Bordabsenkungsprogramm“).
Der Senat bewertet den aktuellen Sachstand und die Perspektiven im Sinne der Inklusion
aufgrund der dargestellten Maßnahmen als durchaus befriedigend und den Anforderungen
der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend, insbesondere vor dem Hintergrund
der noch geplanten Maßnahmen.
Bezirk Lichtsignalanlagen BGA (Rillenplatten mit betrachtet) % BGA (Rillenplatten mit betrachtet)
Charlottenburg Wilmersdorf 284 150 53%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 113 69%
Lichtenberg 112 98 88%
Marzahn-Hellersdorf 104 91 88%
Mitte 301 227 75%
Neukölln 134 101 75%
Pankow 150 135 90%
Reinickendorf 135 71 53%
Spandau 156 109 70%
Steglitz-Zehlendorf 223 137 61%
Tempelhof-Schöneberg 237 114 48%
Treptow-Köpenick 126 104 83%
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Frage 11:
Falls nein, was wird der Senat bis wann unternehmen, um Inklusion in Berlin real umzusetzen?
Antwort zu 11:
Entfällt.
Berlin, den 25.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Hitze macht auch Brandenburger Straßen zu schaffen: Akute #Fahrbahnschäden auf der Autobahn #A10 südlicher Berliner Ring sind vermutlich darauf zurückzuführen. Am Mittwoch mussten auf der linken Richtungsfahrbahn – Richtung Schönefelder Kreuz – zwei von drei Fahrstreifen gesperrt werden, teilte der Landesbetrieb Straßenwesen am Donnerstag mit.
Die Fahrbahn in diesem Bereich ist eine mit Asphalt überbaute Betonfahrbahn. Durch eine #Alkali-Kieselsäure-Reaktion – umgangssprachlich #Betonkrebs genannt – wurde sie geschädigt.
Ferienzeit in Berlin ist auch #Baustellenzeit. Hier könnten Sie ab Montag im Stau stehen. Die große Übersicht der #Baustellen.
Ferienzeit ist Baustellenzeit. Ab Montag kommen auf die Berlinerinnen und Berliner, die (noch) nicht in die Ferien gestartet sind, zahlreiche Baustellen zu. Die #Verkehrsinformationszentrale veröffentlichte am Sonntag ihre Vorschau. Hier kann es ab Montag eng werden.
#A103 (Steglitz-Zubringer)
Die Auffahrt Filandastraße auf der A103 in Richtung Steglitz ist von 19 Uhr bis ca. 5 Uhr aufgrund von Instandsetzungsarbeiten gesperrt.
Pankow
Ab 07:00 Uhr beginnen auf der #Mühlenstraße Kanalarbeiten. Für ca. einen Monat ist die Straße in Richtung Grabbeallee an der Kreuzung Breite Straße auf einen Fahrstreifen verengt. Das Rechtsabbiegen ist nicht möglich.
Alt-Hohenschönhausen (1)
Auf der #Werneuchener Straße beginnen ca. 8 Uhr Fahrbahnsanierungsarbeiten an der Kreuzung Große-Leege-Straße. An der Kreuzung gibt es bis Ende Juli ausschließlich eine Fahrmöglichkeit: Von der Große-Leege-Straße in Richtung Landsberger Allee nach links in die Werneuchener Straße Richtung Genslerstraße. Umleitungen sind ausgewiesen. Für den Fußverkehr bleibt die Baustelle frei.
Berlin – Schon jetzt ist Berlin die #Carsharing -Hauptstadt Deutschlands. Mehrere tausend Autos stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung bereit. In dieser Woche kommt nun ein weiterer Anbieter hinzu: Volkswagen. Am Donnerstag fällt nach einer mehrwöchigen Testphase offiziell der Startschuss für „#WeShare“. Besonderheit: Die Fahrzeugflotte wird ausschließlich #elektrisch betrieben.
Wie berichtet werden zunächst 1500 e-Golf auf Straßen und Plätzen der Innenstadt verteilt. Zum Jahresende kommen 500 e-Up! dazu. Von 2020 an, wenn der vollelektrische ID.3 ausgeliefert wird, wird die Flotte schrittweise damit ergänzt. Der ID.3 hat in diesem Jahr Weltpremiere.
Partnerschaft mit Lidl und Kaufland
Damit die Autos zum Laden der Batterien nicht allzu weit fahren müssen, hat der Wolfsburger Automobilkonzern jüngst eine Partnerschaft mit Lidl und Kaufland besiegelt. Danach werden die Handelsketten bis Februar 2020 bis zu 70 öffentliche Ladesäulen errichten – 60 vor Lidl- und zehn vor Kaufland-Märkten. Größtenteils wird es sich um Schnelllader mit 50 Kilowatt Leistung handeln.
Berlin – Die #Luftverschmutzung durch #Diesel-Abgase ist im vergangenen Jahr in 57 Städten höher als erlaubt gewesen. Der EU-Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (#NO2) wurde damit in acht Städten weniger überschritten als noch im Jahr zuvor, wie eine Auswertung des #Umweltbundesamtes (#UBA) zeigt. Im Mittel lagen die Jahresmittelwerte an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft unter denen des Jahres 2017.
Der Trend gehe in die richtige Richtung, aber die bisherigen Maßnahmen für saubere Luft reichten nicht aus, teilte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger am Montag mit. Nötig sei eine schnelle #Nachrüstung älterer Dieselautos mit wirksamen #Katalysatoren, um den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel überall einzuhalten.
NO2 stammt zum großen Teil aus Diesel-Abgasen
Überhöhte NO2-Werte sind der Grund für #Fahrverbote für ältere Diesel in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt. Andere Städte – etwa Berlin – könnten folgen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Einschränkungen vor Gericht erzwungen, es laufen noch Verfahren. NO2 in Städten stammt zu einem großen Teil aus Diesel-Abgasen. Die höchste Belastung im Jahr 2018 hatte …
Kaum sind die Bauarbeiten an der #Selheimbrücke beendet, entsteht im Norden von Pankow eine neue #Staufalle. Seit dem heutigen Montag, 17 Juni, ist die Schönerlinder Straße von der Einmündung Am Posseberg bis zur #Anschlussstelle der Autobahn #A114 voll gesperrt. Bis zum 2. September gibt es auf der stark befahrenen Zufahrt zur Autobahn in Richtung Ostsee damit kein Durchkommen mehr. In diesem Zeitraum lässt die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr auf einer Streckenlänge von 700 Metern die Fahrbahnen erneuern. Auch die Fahrbahnentwässerung und die Geh- und Radwege werden neu gebaut.
Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Entwicklung der #Schadstoffbelastung seit der Einführung der Tempo #30-Zonen
am Tempelhofer Damm, der Leipziger Straße, der Kantstraße und der Potsdamer Straße?
Antwort zu 1:
Die Auswertung der Daten des Untersuchungskonzeptes zur #lufthygienischen und
verkehrlichen Wirkung von Tempo 30 am Tempelhofer Damm, in der Leipziger Straße, der
Kantstraße und der Potsdamer Straße ist umfangreich und deshalb auch noch nicht
abgeschlossen. Eine Bewertung der Wirksamkeit von Tempo 30 bei gleichzeitiger
Verkehrsverstetigung liegt somit noch nicht vor.
Frage 2:
Stimmen Presseberichte, nach denen in diesen Bereichen zeitgleich grüne Wellen eingeführt wurden?
Antwort zu 2:
Grundsätzlich werden in Berlin die #Lichtsignalanlagen (#LSA) auf durchgehenden
Straßenzügen koordiniert geschaltet mit dem Ziel, den Verkehr so gut wie möglich fließen
zu lassen. Mit Umsetzung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung einer reduzierten
zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Tempelhofer Damm, in der Leipziger Straße,
Hauptstraße, Potsdamer Straße und in der Kantstraße sind die bestehenden Programme
der Lichtzeichenanlagen (LZA) angepasst worden. Entsprechend wurden auch die bereits
bestehenden „#Grüne Welle“-Schaltungen auf die veränderte #Koordinierungsgeschwindigkeit angepasst.
Grundsätzlich ist es aus mathematischen Gründen nur in Ausnahmefällen möglich, eine
sogenannte „Grüne Welle“ in beiden Fahrtrichtungen zu schalten. Zudem ergeben sich
2
zusätzliche Einschränkungen für das Funktionieren einer „Grünen Welle“ beispielsweise
durch LSA mit Fußgänger-Sofortanforderungen oder LSA mit #ÖPNV-Beschleunigung.
Frage 3:
Wie kann der Senat eventuelle positive Effekte hinsichtlich der Schadstoffbelastung in Tempo 30 und Grüne
Welle unterscheiden?
Antwort zu 3:
Eine eindeutige Unterscheidung der lufthyienischen Effekte, die auf Tempo 30 oder auf
eine so genannte „Grüne Welle“ zurückzuführen sind, ist nicht möglich. Es wird jedoch
darauf hingewiesen, dass die Lichtsignalanlagen vor Einführung der Tempo-30-Anordnung
auf eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h, nach Einführung der Tempo-30-Regel auf
eine Regelschwindigkeit von 30 km/h optimiert worden sind. Zudem wird über
kontinuierliche Verkehrszählungen der Verkehrsfluss beobachtet, der in die Auswertung
der Daten des Untersuchungskonzeptes zur lufthygienischen Wirkung von Tempo 30
einfließen wird.
Frage 4:
Gibt es Pilotprojekte, ausschließlich Grüne Wellen ohne Tempo 30-Zonen in bestimmten Bereichen
einzurichten, um die Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung zu ermitteln? Wenn nein, warum nicht?
Frage 5:
Gibt es Pilotprojekte, ausschließlich Tempo 30-Zonen ohne Grüne Wellen in bestimmten Bereichen
einzurichten, um die Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung zu ermitteln? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4 und 5:
Derzeit gibt es keine Pilotprojekte, in denen das Ziel verfolgt wird, die Wirkung von Tempo
30 auf die Luftqualität bei nicht koordinierten Lichtsignalanlagen zu bestimmen. An den
Messstationen, die an Straßenabschnitten positioniert sind, an denen eine
Geschwindigkeitsbegrenzung entweder von 30 km/h (beispielsweise an der
Schildhornstraße in Steglitz-Zehlendorf) oder von 50 km/h (beispielsweise an der
Frankfurter Allee in Friedrichshain-Kreuzberg) herrscht, werden seit Jahren die
Luftschadstoffwerte bei optimierter Lichtsignalanlage gemessen. Es erscheint nicht
sinnvoll, diese Optimierung innerhalb eines Pilotprojektes aufzugeben.
Frage 6: fehlt
Frage 7:
Welche Tempo 30-Zonen sind als nächstes geplant?
3
Frage 8:
Sind hier ebenfalls grüne Wellen vorgesehen, bitte mit Begründung?
Antwort zu 7 und 8:
Eine vollständige Liste der Straßenabschnitte, an denen Tempo 30 zur Verbesserung der
Luftqualität angeordnet wird, findet sich auf Seite 188 und 189 des Entwurfs der 2.
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin
(https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/luftreinhalteplan_2025/download/l
rp_entwurf_2fortschreibung.pdf).
An allen Tempo-30-Strecken werden die Lichtsignalanlagen an die neue
Geschwindigkeitsbegrenzung angepasst werden.
Berlin, den 13.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie viele #Lichtsignalanlagen sind aktuell installiert (bitte Auflistung nach Bezirken)?
Frage 2:
Wie viele Lichtsignalanlagen sind aktuell noch nicht mit #akustischen und/oder #taktilen Elementen ausgestattet
(bitte Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1 und 2:
Nachstehende Grafik gibt eine entsprechende Übersicht über die Anzahl der Lichtsignalanlagen
(LSA) pro Bezirk und wieviel davon keinen #behindertengerechten Ausbau (BGA)
aufweisen. Erläuternd ist hinzufügen, dass als kein behindertengerechter Ausbau gewertet
wird, wenn an der LSA weder Rillenplatten noch akustische noch taktile Signalgeber vorhanden
sind.
Anzumerken ist, dass Berlin mit rund 70% behindertengerecht ausgestatteten LSA im
bundesweiten Vergleich der Großstädte sehr weit vorn platziert ist.
2
Frage 3:
Wie viele Lichtsignalanlagen konnten seit 2014 jährlich mit akustischen und/oder taktilen Elementen ausgestattet
werden?
Antwort zu 3:
Es konnten jährlich 20-25 LSA mit Rillenplatten und/oder akustischen und/oder taktilen
Elementen ausgestattet werden.
Frage 4:
Bis wann ist unter den aktuellen Voraussetzungen eine Nachrüstung aller Lichtsignalanlagen erreichbar?
Frage 5:
Wie kann aus Sicht des Senats die Nachrüstung beschleunigt werden? Welche Voraussetzungen müssten
dafür gegeben sein?
Antwort zu 4 und 5:
Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei
auszustatten. Dazu gehört auch eine blindengerechte Ausrüstung.
In dem laufenden Doppelhaushalt sind jährlich 1 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten
Ausbau eingeplant. Damit lassen sich zusätzlich zu Maßnahmen des regulären
Bauprogramms, welches jährlich bei 8 bis 12 LSA eine blindengerechte Aufrüstung
vorsieht, ca. 4 bis 6 weitere LSA blindengerecht ertüchtigen.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2020/21 ist eine Mittelerhöhung
um jährlich 1 Mio. Euro auf dann 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten
Ausbau sowie den Fußverkehr angemeldet. Damit lassen sich zusätzlich zu den
o.a. 12 bis 18 plus 4 bis 6 LSA jährlich blindengerecht ertüchtigen. Sofern die jährliche
Mittelzuweisung von 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau
künftig fortbestünde, könnten alle LSA in Berlin zügiger behindertengerecht ausgestattet
sein. Auch eine über den künftigen Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätgesetz mögliche
Verankerung von Planstellen für den Fußverkehr in den Bezirken kann zu einer weiteren
Beschleunigung beitragen.
Der nachträgliche behindertengerechte Ausbau einer LSA erfordert eine Überarbeitung
der LSA-Versorgung sowie einen Umbau der LSA mit einem größeren Anteil an Tiefbauarbeiten.
Einer kurzfristigen Umsetzung stehen deshalb insbesondere die begrenzten Kapazitäten
bei den jeweiligen Planern und Ausführenden im Wege, da der Markt bei diesen
Leistungen relativ klein ist und zudem derzeit aufgrund der Vielzahl der Bauvorhaben im
Land Berlin ein ausgeprägtes Kapazitätsproblem zu beobachten ist, weshalb auch bei einer
weiteren Erhöhung der Finanzmittel nicht zwangsläufig eine wesentliche Erhöhung der
Nachrüstungsgeschwindigkeit zu erreichen wäre.
3
Eine rein rechnerische Aussage, wann eine Nachrüstung aller LSA erreichbar wäre, ist
deshalb nicht möglich.
Berlin, den 13.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die „#Tangentialverbindung Ost“ zwischen #Marzahn und #Köpenick kommt später als geplant. Die beteiligte Bahn ist mit Bauprojekten ausgelastet.
Die geplante Schnellstraße Tangentialverbindung Ost (#TVO) in Berlin verzögert sich. Denn die Deutsche Bahn steigt aus der #Planungsvereinbarung mit dem Senat aus, weil sie mit ihren eigenen #Bauprojekten ausgelastet ist. In der rot-rot-grünen Koalition ist von einem drohenden Verzug von eineinhalb Jahren die Rede – bis überhaupt das #Planfeststellungsverfahren starten kann.
Ein Bahnsprecher sagte: „Aufgrund unserer eigenen umfassenden Sanierungs- und Bauprojekte im Berliner Raum haben wir leider keine Kapazitäten die angesprochenen Projekte im Rahmen der Tangentialverbindung Ost des Senats selbst zu beplanen.“ Die Bahn unterstütze die Planungen des Senats aber weiter.
Die Verkehrsverwaltung hatte vor einem Jahr erklärt, der Beginn des Planfeststellungsverfahrens sei frühestens Ende 2019/Anfang 2020 denkbar. Das Erstellen der Unterlagen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn sei eine „terminliche und fachliche Herausforderung“. Selbst dieser Zeitplan ist durch den Ausstieg der Bahn dahin. Das Unternehmen sollte als externe Planungsfirma …