Straßenverkehr: Umsetzung Mobilitätsgesetz – I § 21 Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, aus Senat

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Frage 1:
Welche #Unfallhäufungsstellen konnten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 im direkten Vergleich identifiziert
werden? Wie hat sich die polizeiliche Unfallstatistik im zeitlichen Verlauf entwickelt? (bitte unter Angabe der
Zahlen pro Jahr) Welche Entwicklung zeichnet sich im Jahresverlauf aus Sicht des Senats ab?
Antwort zu 1:
Gemäß § 21 #Mobilitätsgesetz bestimmen sich die Unfallhäufungsstellen an #Knotenpunkten
nach dem Merkblatt der #Unfallkommissionen.
Das Merkblatt, welches die Kriterien hierbei definiert, ist öffentlich zugänglich:

Klicke, um auf Ukal_12_Merkblatt_Unfalluntersuchungl.pdf zuzugreifen

(Stand: 05.02.2020).
Im Jahr 2017 wurden für das Land Berlin 1.622 Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten
registriert und 1.606 im Jahr 2018. Die Zahlen für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor.
Eine Übersicht der ersten zehn Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten für die Jahre
2018 und 2017 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
2018 Auszug aus der 3 Jahreskarte 2016 – 2018
lfd. Nr. Örtlichkeit
1 FRANKFURTER TOR / FRANKFURTER TOR, komplett
2 MÜLLERSTR. / SEESTR.
3
MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER /HALLESCHES
UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)
4 OTTO-BRAUN-STR. / MOLLSTR.
5
MÜHLENSTR. / STRALAUER ALLEE / WARSCHAUER
STR. / AM OBERBAUM
2
6
ALEXANDERSTR. / KARL-LIEBKNECHT-STR. /
MEMHARDSTR.
7
OTTO-BRAUN-STR. / ALEXANDERSTR. / KARL-MARXALLEE
8 STRAßE DER PARISER KOMMUNE / KARL-MARX-ALLEE
9 INNSBRUCKER PLATZ gesamt
10
ALTSTÄDTER RING / CARL-SCHURZ-STR. /
KLOSTERSTR. / SEEGEFELDER STR.
2017 Auszug aus der 3 Jahreskarte 2015-2017
lfd. Nr. Örtlichkeit
1 FRANKFURTER TOR / FRANKFURTER TOR, komplett
2 MÜLLERSTR. / SEESTR.
3
MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER /HALLESCHES
UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)
4
SAATWINKLER DAMM / SEESTR. / A 100 BAB /
GOERDELERDAMMBRÜCKE / BEUSSELSTR./ LUDWIGHOFFMANN-
BR
5
HASENHEIDE / HERMANNSTR. / KARL-MARX-STR. /
HERMANNPLATZ
6 OSLOER STR. / PRINZENALLEE
7
ALEXANDERSTR. / KARL-LIEBKNECHT-STR. /
MEMHARDSTR.
8
MÜHLENSTR. / STRALAUER ALLEE / WARSCHAUER
STR. / AM OBERBAUM
9 KATZBACHSTR. / YORCKSTR.
10
OTTO-BRAUN-STR. / ALEXANDERSTR. / KARL-MARXALLEE
Frage 2:
Hat zu den Ergebnissen der Untersuchungen/Empfehlungen der Straßenverkehrs-Unfallkommission
betreffend der Unfallhäufungen eine Evaluierung stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche
Konsequenzen für 2017/2018/2019? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort zu 2:
Eine Evaluierung der Maßnahmen ist nur für die umgesetzten Maßnahmen möglich, nicht
für Empfehlungen und Untersuchungen. Evaluierungen werden in Form von Vorher-
Nachher-Untersuchungen des Unfallgeschehens für einen Zeitraum drei Jahre vor der
Umsetzung und drei Jahre nach der Umsetzung durchgeführt. Das Jahr der Umsetzung
wird nicht betrachtet, da hier noch von einem Eingewöhnungseffekt auszugehen ist. Der
lange Zeitraum ist erforderlich, um jährlich auftretende Schwankungen im Unfallgeschehen
auszugleichen und zu einem verlässlichen Ergebnis zu gelangen. Eine Auswertung der
Jahre 2017/2018/2019 konnte daher noch nicht erfolgen.
3
Die Durchführung von #Vorher-Nachher-Untersuchungen wird dadurch erschwert, dass in
dem gewählten Zeitraum kein Einfluss von Baumaßnahmen oder Umleitungsstrecken
vorhanden sein sollte, da diese die Auswertung beeinflussen.
In den Jahren 2017/18/19 wurden die folgenden umgesetzten Maßnahmen untersucht:
Umbau Luisenplatz
Vorher Zeitraum 2008-2010, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle insgesamt (-31 %)
Unfälle mit Personenschaden sind gesunken (-62 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (- 52 %)
Schönhauser Allee / Bornholmer Straße – Wisbyer Straße
Vorher Zeitraum 2003-2005, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle (-54,9 %)
Unfälle mit Personenschaden sind gesunken (-48,7 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (54,5 %)
Bersarinplatz
Vorher Zeitraum 2003-2005, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle der Kreuzung (-29 %)
Anzahl der Unfälle mit Personenschaden sind angestiegen (+15,8 %)
Leichte Reduzierung der pauschalen Unfallkosten bei Mitbetrachtung der angrenzenden
Streckenabschnitte (-1,8 %)
Wolfensteindamm / Birkbuschstraße
Vorher Zeitraum 2007-2009, Nachher Zeitraum 2017-2019
Deutliche Senkung der Unfallzahlen (-67,1 %)
Starke Senkung der Unfälle mit Personenschaden (-77,78 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (-73,27 %)
Moritzplatz (Untersuchung zur ersten Einschätzung der Unfallsituation)
Vorher Zeitraum Sept. 2014 – August 2015
Nachher Zeitraum 01.09. 2015 – 31.08.2016
Rückgang der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung (-37,5 %)
Rückgang der Unfälle mit Personenschaden (-52,17 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (-50,23 %)
Frage 3:
Greifen die Empfehlungen nach Unfallauswertung und sich anschließenden Maßnahmen aus Sicht des
Senats auch in der Praxis (im tatsächlichen Straßenverkehr)? Wenn ja, woran macht der Senat dies konkret
fest? Wenn nicht, wo besteht Handlungsbedarf/Verbesserungsbedarf?
Antwort zu 3:
Die Beispiele zeigen, dass die getroffenen, sehr unterschiedlichen Maßnahmen sich
deutlich positiv auf die Unfallsituation auswirken. Eingeschränkt gilt das für den Bersarinplatz.
4
Frage 4:
Welche einzelnen Maßnahmen ergreift der Senat im Sinne des § 21 MobG zur Herstellung der
Verkehrssicherheit an bekannten Unfallschwerpunkten/Knoten im Sinne des § 21 Abs. 2 MobG und um das
Ziel nach § 21 Abs. 3 MobG zu erreichen?
Antwort zu 4:
Antwort zu § 21 Abs. 2 MobG:
Nach jeder Meldung eines tödlichen Unfalls prüft die Unfallkommission (UK), ob die
Darstellung des Unfalls Anlass gibt, dass die Infrastruktur Einfluss auf den Unfallhergang
ausübt. In diesen Fällen werden sehr zeitnah eine Ortsbegehung durchgeführt, die
Verkehrssituation analysiert und die zu treffenden Maßnahmen festgelegt. Unterschieden
wird dabei nach kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen. Die Ergebnisse
für das Jahr 2018 sind im Internet veröffentlicht
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/unfallkommission/de/unfaelletodesfolge.
shtml). Die Veröffentlichung der Ergebnisse für 2019 wird in Kürze erfolgen,
ebenso die Aktualisierung für 2018.
Die Aufarbeitung der Unfälle mit Schwerverletzten (mehrere Tausend im Jahr) konnte
bislang auf Grund fehlender personeller Kapazitäten nicht erfolgen. Ein Konzept dazu ist
noch zu erarbeiten.
Antwort zu § 21 Abs. 3 MobG:
Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2018 – Juni 2019) wurden die
mindestens zehn Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen umgesetzt. Im zweiten Jahr
werden 20 umgesetzt werden.
Die Anzahl der Sitzungen der Unfallkommission wurde erhöht. Eine weitere personelle
Verstärkung ist vorgesehen.
Frage 5:
In welcher Form wurde bei der Auswahl der umzubauenden Knotenpunkte die Verteilung auf mehrere
Bezirke berücksichtigt?
Antwort zu 5:
Es wurden im Jahr 12 Sitzungen durch die UK durchgeführt, an denen jeweils einer der 12
Bezirke den Schwerpunkt bildet und entsprechend an der Sitzung teilnimmt.
Frage 6:
An welchen Unfallhäufungsstellen (Kreuzungen und Knotenpunkte) konnte im Jahr 2018 und 2019 die
Verkehrssicherheit verbessert werden? Durch welche jeweiligen konkreten Maßnahmen? (bitte Ausführen
nach den einzelnen Adressen + Maßnahmen)
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zu den jeweils in 2018 und 2019 geplanten Maßnahmen für die
Kreuzungen/Knotenpunkten? Welche Maßnahme ist wann für welche Kreuzung/für welchen Knotenpunkt
realisiert worden? Welche sind noch ausstehend und werden wann abgeschlossen?
5
Antwort zu 6 und 7:
Umsetzung im ersten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2018-Juni 2019):
1. Britzer Damm – Buckower Damm / Mohriner Allee
Umbau der Lichtzeichenanlage (LZA) mit separater Signalisierung für Linksabbieger
2. Siemensdamm / Letterhausweg
Zusätzliches LZA-Signal über der Fahrbahn, Rotsignale in Übergröße
3. Prenzlauer Promenade – Prenzlauer Allee / Ostseestraße – Wisbyer Straße
Rotmarkierung der Radfahrerfurten
4. Umbau Dreiecksinsel Torstraße / Schönhauser Allee
Bessere Sichtbeziehung zwischen Kfz-Rechtsabbiegern und Radverkehr
5. Alexanderstraße / Grunerstraße – Alexanderstraße
Umbau der LZA zur besseren Sicherung von Wendevorgängen; Rotmarkierung
Radverkehrsführung
6. Yorckstraße / Katzbachstraße
Umbau der LZA mit getrennter Signalisierung für Linksabbieger; bessere Sichtbeziehungen
durch Gehwegvorstreckung
7. Kolonnenstraße vor Hauptstraße
Geschützte Radverkehrsanlage zu Lasten eines Kfz-Fahrstreifens
8. Hermann-Dorner-Allee / Eisenhutweg
Verlegung und Rotmarkierung der Radfahrerführung
9. Seestraße (Nordufer)
Die Lichtzeichenanlage wurde mit LED-Signalen und übergroßen Rotsignalen
ausgestattet, da Unfälle durch Rotlichtmissachtung aufgetreten sind. Außerdem
wurde die Steuerung angepasst, so dass Rad Fahrende und zu Fuß Gehende die
Seestraße ohne Zwischenhalt auf dem Mittelstreifen überqueren können.
10. Lützowufer / Lützowplatz
Hier wurde durch Ummarkierung die Fahrstreifenführung von dem Lützowplatz in
das Lützowufer so geändert, dass Fahrstreifenwechsel verringert werden. Außerdem
wurde die Beleuchtung verbessert.
Vorgesehene Maßnahmen im zweiten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2019-Juni
2020)
1. Danziger Straße / Greifswalder Straße
Umbau der Lichtzeichenanlage im Zusammenhang mit geänderter Radfahrerführung
2. Spandauer Damm / Fürstenbrunner Weg – Königin-Elisabeth-Straße
Umbau der Kreuzung
6
3. Oberbaumstraße – Skalitzer Straße / Köpenicker Straße – Schlesische Straße
(Schlesisches Tor)
Umbau der Kreuzung zur sicheren Führung Radverkehr – Kfz – Verkehr
4. Mühlendamm / Breite Straße – Fischerinsel
Umbau der Kreuzung zur besseren Sicherung des Fußverkehrs
5. Kurfürstendamm / Joachimsthaler Straße
Umbau der Kreuzung zur besseren Führung der Linksabbieger, gleichzeitig
behindertengerechter Ausbau
6. Blücherstraße / Brachvogelstraße
Neubau einer Lichtzeichenanlage
7. Hultschiner Damm / Rahnsdorfer Straße
Neubau einer Lichtzeichenanlage
8. Wildenbruchstraße / Weigandufer
Umbau im Zusammenhang mit einer Fahrradstraße, Durchfahrmöglichkeit für den
Kfz-Verkehr über die Wildenbruchstraße wird unterbunden, Mittelinsel gebaut, um
eine sichere Aufstellung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende zu schaffen
9. Müllerstraße / Burgsdorfstraße
Markierung von Fußgängerquerungshilfen im Vorgriff auf einen späteren
Straßenbau (hier: Gehwegvorstreckungen im Zuge des Umbaus Müllerstraße)
10. Wiener Straße / Lausitzer Straße
Schließung des Mittelstreifens zur Reduzierung des Schleichverkehrs und damit
verbundenen erhöhten Unfallzahlen
11. Stromstraße / Turmstraße
Umbau der Kreuzung mit übergroßen Räumpfeilen und kleineren Anpassungen
12. Adlergestell / Dörpfeldstraße
Die Maßnahme ist vollständig umgesetzt (Änderung der Beleuchtung unter der SBahnbrücke,
Ummarkierung in der Rudower Chaussee, so dass nur noch einspurig
in die Dörpfeldstraße gefahren wird sowie Verdeutlichung der Fahrstreifenführung
im Adlergestell)
13. Brunsbütteler Damm / Nauener Str.
Eine getrennte Rechtsabbiegesignalisierung wurde im Dezember in Betrieb
genommen. Die Maßnahme wurde nach einem tödlichen Radverkehrsunfall
getroffen. Leider gibt es viele Rotlichtverstöße, so dass kurzfristig weitere
Änderungen erfolgen müssen. Um Irritationen zu vermeiden, wurde zwischenzeitlich
ein Signal, dass sich auf den linksabbiegenden Verkehr bezieht, abgedeckt.
Weitere Änderung ist angeordnet.
14. Bundesallee – Hohenzollerndamm – Nachodstraße
Umbau der Lichtzeichenanlage mit separater Rechtsabbiegesignalisierung von der
Bundesallee und den Hohenzollerndamm hat begonnen, Änderung der
Radverkehrsführung, LED-Signale
7
15. Chausseestraße / Boyenstraße (tödlicher Unfall mit zu Fuß Gehendem)
Neubau einer Lichtzeichenanlage. Es wurde eine provisorische Lichtzeichenanlage
in Betrieb genommen, die die Fußverkehrsquerung über die Chausseestraße
sichert.
16. Invalidenstraße
Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einschließlich
Anpassung der Lichtzeichenanlagen, um die Verkehrssicherheit für querende zu
Fuß Gehende und Radfahrende (keine Radverkehrsanlagen, Radfahrende müssen
im Gleisbereich der Tram fahren) zu erhöhen.
17. Alexanderstraße / Karl-Marx-Allee
Separate Rechtsabbiegesignalisierung zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs
erforderlich, Anordnung wurde gefertigt, Baugenehmigung ist beim Bezirk
beantragt.
18. Oranienstraße / Oranienplatz
Schutz der Radverkehrsführung durch Protektion, Änderung der Radverkehrsführung
in den Zufahrten der Nebenrichtungen.
19. Kottbusser Tor
Umprogrammierung der LZA als erster Schritt nach einem tödlichen Unfall.
20. Adalberstraße
Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach tödlichem Unfall mit
Zu Fuß Gehender
Frage 8:
Welche 30x Unfallhäufungsstellen werden entsprechend dem MobG in 2020 umgebaut? Welche konkreten
Maßnahmen werden im Einzelnen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen?
Antwort zu 8:
Eine Liste, welche 30 Maßnahmen zwischen Juni 2020 und Juni 2021 umgesetzt werden,
ist noch in der Erarbeitung.
Frage 9:
Wie viele der im Jahr 2017/2018 und 2019 empfohlenen Maßnahmen der Straßenverkehrs-
Unfallkommission konnten nicht realisiert werden? Welche konkreten Gründe gibt es für die Verzögerungen?
Antwort zu 9:
Insbesondere bei komplexen Planungen und umfangreichen Abstimmungen mit allen
Beteiligten kann es zu Verzögerungen in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen
kommen. Im Folgenden sind die Gründe, soweit sie kurzfristig ermittelbar waren,
aufgeführt.
8
2017:
· Hermann-Hesse-Str. / Heinrich-Mann-Str.
Umsetzung durch Bezirk, Sachstand konnte wegen des Umfangs der Anfrage nicht
kurzfristig ermittelt werden
· Skalitzer Str. / Lausitzer Str. / Lausitzer Platz
Umsetzung wurde zurückgestellt, da erwartet wird, dass sich hier Verbesserungen
durch die Sperrung der Durchfahrt Weiner Straße / Lausitzer Straße einstellen
· Potsdamer Str. / Goebenstr. – Pallasstraße
Weitere Planung erst mit aktueller Vermessung möglich, Vermessung wurde
beauftragt
· Stromstr. / Turmstr.
Planung ist abgeschlossen, Bestellung der Umsetzung erfolgt kurzfristig
2018:
· Baumschulenstr. / Sonnenallee – Südostallee – Heidekampweg
Umfangreiche Planung erforderlich, Teilumsetzung erfolgt
· Torstraße – Mollstraße / Karl-Liebknecht-Straße – Prenzlauer Allee
Anordnung erfolgt, Umsetzung durch Bezirk kurzfristig erwartet
· Wiener Straße / Lausitzer Straße
Umfangreiche Abstimmungen, auch mit benachbarter Feuerwache, haben die
Umsetzung verzögert
· Sonnenallee / Herzbergstr. / Treptower Str.
Umfangreiche Planung
· Wildenbruchstrße / Weigandufer
Maßnahme ist in der Umsetzung durch den Bezirk, umfangreicher Umbau
· Unter den Linden / Wilhelmstraße
Umfangreiche Änderung an der Lichtzeichenanlage
· Müllerstraße / Burgdorfstraße
Maßnahme ist in Umsetzung durch Bezirk
· Prenzlauer Allee / Ahlbecker Straße
Kleine Maßnahme durch Bezirk, Umsetzungsstand konnte kurzfristig nicht ermittelt
werden
· Breite Straße / Ossietzkystraße
Kleine Maßnahme durch Bezirk, Umsetzungsstand konnte kurzfristig nicht ermittelt
werden
9
· Oranienstraße / Oranienplatz
Umfangreiche Abstimmungen mit BVG und anderen Beteiligten, sind nunmehr
abgeschlossen
2019:
Die Maßnahmen erfordern einen Planungsaufwand, der eine Umsetzung im gleichen Jahr
des Beschlusses in der Regel nicht ermöglicht. Zudem müssen entsprechende
Haushaltsmittel gebunden werden.
Frage 10:
Hat der Senat die Absicht, die Fahrradstaffel der Berliner Polizei im Sinne von § 21 Abs. 4 MobG in allen
Teilen Berlins weiter auszuweiten? Wenn ja, bis wann und mit welchen konkreten Maßnahmen? (bitte unter
Nennung der bisherigen und geplanten Beschäftigtenanzahl pro Jahr)
Antwort zu 10:
Es ist geplant, die Fahrradstaffel (FaSta) in 2020 von 20 Stellen um 100 % zu erweitern.
Die dann 40 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) werden bei der Direktion
Einsatz, Begleitschutz und Verkehrsdienst (Dir EBVkD) zentral geführt und am bisherigen
Standort Alt-Moabit untergebracht sein. Parallel sollen auf Abschnitten der örtlichen
Direktionen feste „Radstreifen“ in einer Größenordnung von 60 PVB etabliert werden. Die
Umsetzung dieser Maßnahmen im laufenden Jahr befindet sich derzeit in der
Abstimmung. In 2021 soll die zentrale Fahrradstaffel dann um weitere ca. 10 PVB
aufgestockt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne von § 21 Abs. 4 MobG die Fahrradstaffel in
allen Teilen Berlins tätig wird. Jedoch richtet sich das Handeln am Unfalllagebild aus.
Frage 11:
In Form von welchen konkreten Maßnahmen wird das Querungshilfeprogramm fortgeführt werden?
Frage 12:
Durch welche Maßnahmen unterstützt der Senat die Bezirksämter beim Bau von Fußgängerüberwegen und
anderen Querungshilfen?
Antwort zu 11 und 12:
Das Querungshilfeprogramm (FGÜ-Programm) wird in bewährter Form weiterhin
fortgeführt. Im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung fördert der Senat die
Bezirksämter mit Mitteln aus dem sog. Fußverkehrstitel. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz organisiert zudem über eine Arbeitsgruppe die Beurteilung der
durch Bürgerinnen und Bürger, die Bezirke oder sonstige Antragstellende (z. B. Verbände)
eingereichten Anträge auf Querungshilfen. Die Baulast für die Fußgängerüberwege liegt
bei den Baulastträgern (Bezirke) selbst.
10
Frage 13:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 13:
Nein.
Berlin, den 14.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr: Fahrradtote in Berlin (II), aus Senat

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Vorbemerkung:

Die nachfolgenden  Daten  haben  den  Stand vom  28.  Januar  2020.  Die  Daten für 2017 beziehen sich auf die Monate August – Dezember.

  1. Wie viele #Verkehrsunfälle registrierte die Berliner Polizei in Berlin seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom September 2017 (Drs. 18/12361)? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln.

Zu 1.:

Die  polizeilich  registrierten  Verkehrsunfälle   sind  der   nachstehenden   Tabelle   zu entnehmen:

 

#Unfallanzahl nach Bezirken 2017 2018 2019
Charlottenburg-Wilmersdorf 7.973 19.274 18.312
Friedrichshain-Kreuzberg 5.044 12.212 11.490
Lichtenberg 3.353 8.179 7.513
Marzahn-Hellersdorf 2.870 6.929 6.390
Mitte 8.537 20.234 19.247
Neukölln 4.809 11.392 11.604
Pankow 5.053 11.827 11.329
Reinickendorf 4.145 10.156 9.835
Spandau 3.598 8.359 7.924
Steg1 itz-Zehlendorf 4.631 11.061 10.437
Tempel hof-Schöneberg 6.096 15.216 14.109
Treptow-Köpenick 4.305 9.487 8.883
Gesamtergebnis 60.414 144.326 137.073

 

  1. Wie viele Personen wurden dabei aufgrund welcher Ursachen leicht oder schwer verletzt oder getötet? Bitte aufschlüsseln nach Unfallursachen und Unfallfolgen für den Rad- und Fußverkehr.
    1. Wie viele     Verkehrsunfälle       ereigneten      sich     zwischen      Radfahrer*innen     und Fußgänger*innen?
    2. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen?
    3. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und E-Scootern?
    4. Wie viele     Verkehrsunfälle       ereigneten      sich     zwischen      Radfahrer*innen     und Motorrollern?
    5. Wie viele     Verkehrsunfälle       ereigneten      sich     zwischen      Radfahrer*innen     und Motorrädern?
    6. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und PKW?
    7. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und LKW?

Zu 2.:

Die  Verunglückten     (sowohl  leicht  verletzt  I  schwer  verletzt  I  getötet)  sind  der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Verunglückte I Jahr 2017 2018 2019
Gesamtanzahl der Verunglückten 7.433 18.218 16.847
darunter:      
verunglückte #Radfahrende 2.051 5.641 5.250
verunglückte #zu Fuß Gehende 1.045 2.334 2.087

 

Die häufigsten Ursachen gegenüber  Radfahrenden waren: Ungenügender  Sicherheitsabstand

Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren

fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens

Fehler beim Abbiegen

verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen,  Be- oder Entladen Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“.

 

Die häufigsten Ursachen von Radfahrenden waren: Ungenügender  Sicherheitsabstand

Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr Nichtbeachten der vorfahrtregelnden  Verkehrszeichen Geschwindigkeit  in anderen Fällen

Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“.

 

Die häufigsten Ursachen gegenüber zu Fuß Gehenden waren:

falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen Stellen.

 

Die häufigsten Ursachen von zu Fuß Gehenden waren:

falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten

falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war.

 

2 a. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen?

 

Zu 2 a.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 187 465 483

 

2 b. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen?

 

Zu 2b.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 87 322 306

 

2 c. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und E-Scootern?

 

Zu 2 c.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 0 0 38

 

2 d. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrollern?

 

Zu 2 d.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 21 52 47

 

2 e. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrädern?

 

Zu 2 e.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 24 69 55

 

2 f. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und PKW?

 

Zu 2 f.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 1.943 5.292 4.889

 

2 g. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und LKW?

 

Zu 2 g.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 1 74 440 372

 

  1. Wie viele  leicht    schwer  verletzte  oder  getötete  Radfahrer*innen  trugen  jeweils  einen Fahrradhelm in den oben genannten Verkehrsunfällen?

 

Zu 3.:

Diese Daten werden durch die Polizei Berlin statistisch nicht erhoben.

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrer*innen leicht schwer verletzt oder getötet wurden, waren die Unfallverursacher*innen Links- oder Rechtsabbieger*innen? (Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.
    1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen benutzen die Radfahrer*innen den Fahrradstreifen?

 

Zu 4.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Beteiligt mit Ursache      
Radfahrende 25 1 57 125
E-Scooter 0 0 0
motorisiertes Zweirad mit Versicherungskennzeichen 2 8 8
motorisiertes Zweirad mit amtlichen  Kennzeichen 1 4 13
Pkw I Pkw mit Anhänger 351 1.190 1.085
Lkw 49 1 54 142
Bus 1 20 8
Andere 4 21 26
Gesamtergebnis 433 1.554 1.407

 

4 a. Bei wie vielen Verkehrsunfällen benutzen die Radfahrer*innen den Fahrradstreifen?

 

Zu 4 a.:

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl  der  Abbiegeunfälle,  bei denen verunglückte Radfahrende Radverkehrsanlagen an Kreuzungen oder Einmündungen  benutzten.

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 226 793 786

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, war die Unfallursache ein sogenanntes „Dooring“, dem abrupten Öffnen der Fahrzeugtür, verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen?

 

Zu 5.:

Das    abrupte     Öffnen    der    Fahrzeugtür     ist    kein    Erfassungskriterium.      Derartige Verkehrsunfälle  werden  regelmäßig  mit  der  Ursache  „verkehrswidriges  Verhalten

 

beim Ein- oder Aussteigen,  Be- oder Entladen“ erfasst.  Insofern liegen hierzu keine validen Daten vor.

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, war die Unfallursache ein zu knappes überholen? Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.

 

Zu 6.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Beteiligt mit Ursache      
Radfahrende 28 87 64
E-Scooter 0 0 0
motorisiertes Zweirad mit amtlichen Kennzeichen 0 1 1
Pkw I Pkw mit Anhänger 37 1 16 1 32
Lkw 13 25 29
Bus 6 1 1 12
Andere 8 16 18
Gesamtergebnis 92 258 256

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, kam es zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort? Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.

 

Zu 7.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Anzahl Verkehrsunfälle  mit unerlaubtem  Entfernen vom Unfallort 253 750 788

 

 

Beteiligte mit Verstoß gegen

§ 142 StGB

2017 2018 2019
Radfahrende 83 221 220
E-Scooter-Führende 0 0 1 1
Führende motorisierter Zweiräder mit Versicherungskennzeichen 1 5 3
Führende motorisierter Zweiräder mit amtl. Kennzeichen 0 2 2
Pkw-Führende 122 362 401
Lkw-Führende 16 55 54
Bus-Führende 4 1 1 3
Andere 33 108 1 16

 

Die Anzahl der Beteiligten mit Verstoß gegen § 142 StGB kann höher ausfallen als die Anzahl an registrierten Verkehrsunfällen,  da  sich  pro  Verkehrsunfallflucht mehrere Beteiligte unerlaubt vom Ort entfernen können.

 

  1. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich im Bezirk Berlin-Neukölln, bei denen leicht oder schwer verletzte oder getötete Radfahrende involviert waren, seit der 18/12361? Bitte nach Monaten aufschlüsseln und nach den aufgestellten Kriterien in den Fragen 2-6 beantworten.
    1. In welchen Straßenzügen an welchen Straßenecken im Bezirk Berlin-Neukölln ereigneten sich diese Verkehrsunfälle?
    2. Wie viele von diesen Unfällen ereigneten sich davon auf dem Tempelhofer Feld?

 

Zu 8.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Monate 2017 2018 2019
Januar 0 15 12
Februar 0 12 16
März 0 12 22
April 0 35 28
Mai 0 47 27
Juni 0 37 61
Juli 0 29 35
August 25 37 47
September 38 51 32
Oktober 28 28 34
November 27 26 24
Dezember 13 14 8
Gesamt 131 343 346

 

Die Verunglückten  sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Monat I Jahr 2017 Rad- fahr- ende Zu Fuß Geh- ende 2018 Rad- fahr- ende Zu Fuß Geh- ende 2019 Rad- fahr- ende Zu Fuß Geh- ende
Januar 16 15 0 12 1 1 1
Februar 12 12 0 16 16 0
März 15 12 0 22 20 2
April 38 35 1 28 27 1
Mai 51 47 3 28 25 1
Juni 38 36 1 63 62 1
Juli 30 28 2 35 33 0
August 28 23 2 39 38 1 49 45 3
September 38 35 3 52 48 3 34 32 2
Oktober 30 26 1 31 28 2 35 31 2
November 29 26 3 30 27 1 25 24 0
Dezember 13 1 1 2 15 13 1 9 7 0
Gesamt 138 121 1 1 367 339 15 356 333 13

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden:

 

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 2
Februar 2
März 2 2
April 1 3
Mai 3 2
Juni 2 3
Juli 2 1
August 2 3 7
September 4 3 2
Oktober 2 3 2
November 3 4 1
Dezember 2 1 1
Gesamt 13 24 28

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen  Radfahrenden:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0
Februar 0 0
März 0 0
April 0 0
Mai 4 1
Juni 0 2
Juli 0 2
August 2 4 1
September 1 4 1
Oktober 0 1 0
November 1 1 0
Dezember 0 0 2
Gesamt 4 14 9

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von E-Scootern:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0 0
Februar 0 0 0
März 0 0 0
April 0 0 0
Mai 0 0 0
Juni 0 0 0
Juli 0 0 0
August 0 0 0
September 0 0 0

 

 

Oktober 0 0 0
November 0 0 0
Dezember 0 0 1

 

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Motorrollern:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0
Februar 0 0
März 0 0
April 1 0
Mai 0 1
Juni 0 0
Juli 0 0
August 1 0 1
September 0 1 0
Oktober 0 0 1
November 0 0 0
Dezember 0 0 1
Gesamt 1 2 4

 

Die  nachfolgende   Tabelle   gibt   Auskunft     über   die  Anzahl    der   Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Motorrädern:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0
Februar 0 0
März 0 0
April 0 0
Mai 0 0
Juni 1 1
Juli 0 0
August 0 1 0
September 0 1 0
Oktober 1 2 1
November 0 0 0
Dezember 0 0 0
Gesamt 1 5 2

 

Die  nachfolgende   Tabelle   gibt   Auskunft     über   die  Anzahl    der   Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Pkw:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 18 15
Februar 14 16

 

 

März 19 25
April 39 28
Mai 50 36
Juni 43 62
Juli 32 35
August 24 31 53
September 37 49 40
Oktober 33 28 32
November 30 29 25
Dezember 17 17 5
Gesamt 141 369 372

 

Die  nachfolgende   Tabelle   gibt   Auskunft     über   die  Anzahl    der   Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Lkw:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 3 2
Februar 1 1
März 1 1
April 0 2
Mai 1 1
Juni 3 4
Juli 2 2
August 1 7 4
September 4 2 3
Oktober 2 0 2
November 2 2 3
Dezember 2 0 0
Gesamt 1 1 22 25

 

Zur Anzahl der leicht oder schwer verletzten  beziehungsweise  getöteten Radfahrenden, die einen Fahrradhelm trugen, wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

 

Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallverursachenden Links- oder Rechtsabbieger waren – Gesamtaufkommen:

 

Abbiegeunfälle/ Jahr/ Monate 2017 2018 2019
Januar 2 2
Februar 2 4
März 5 2
April 10 4
Mai 10 9
Juni 13 17
Juli 4 6
August 5 7 17

 

 

September 12 14 12
Oktober 6 7 5
November 4 4 6
Dezember 4 1 0
Gesamt 31 79 84

 

 

Verkehrsunfälle,  bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallverursachenden Links- oder Rechtsabbieger waren, aufgeschlüsselt nach Beteiligungsart.

 

Hinweis:  Es  wurden  keine  Führenden  motorisierter  Zweiräder  als  Verursachende registriert.

 

Beteiligte mit Ursache Jahr Jahr Jahr
Monat 2017 2018 2019
Januar 2 2
Radfahrende 0 1
Pkw 1 0
Lkw 1 0
Andere 0 1
Februar 2 4
Pkw 2 3
Lkw 0 1
März 5 2
Radfahrende 0 1
Pkw 4 1
Lkw 1 0
April 10 4
Pkw 10 4
Mai 10 9
Radfahrende   1 0
Pkw   8 8
Lkw   1 0
Andere   0 1
Juni   13 17
Radfahrende   0 1
Pkw   11 10
Lkw   1 3
Andere   1 3
Juli   4 6
Radfahrende   0 1
Pkw   4 5
August 5 7 17
Radfahrende 0 2 0
Pkw 4 4 14

 

 

Lkw 1 1 3
September 12 14 12
Radfahrende 2 1 1
Pkw 9 11 11
Lkw 0 1 0
Andere 1 1 0
Oktober 6 7 5
Radfahrende 0 1 0
Pkw 6 6 4
Andere 0 0 1
November 4 4 6
Radfahrende 1 0 0
Pkw 3 3 5
Lkw 0 1 0
Andere 0 0 1
Dezember 4 1 0
Pkw 4 1 0

 

 

In  der   nachfolgenden  Tabelle  werden   Verkehrsunfälle     dargestellt,   die  sich  auf Radfahrstreifen bzw. Radverkehrsführungen auf der Fahrbahn ereigneten:

 

Anzahl Verkehrsunfälle 2017 2018 2019
Januar 1 1
Februar 1 3
März 2 0
April 5 0
Mai 2 2
Juni 4 7
Juli 2 1
August 0 1 6
September 4 8 5
Oktober 2 4 0
November 1 2 1
Dezember 1 1 0
Gesamt 8 33 26

 

Zur Anzahl der Verkehrsunfälle auf Grund des sogenannten „Doorings“ – also ein abruptes Öffnen der Fahrzeugtür – wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.

 

Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallursache ein zu knappes Überholen war – Gesamtaufkommen:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 3 0
Februar 1 0
März 1 1

 

 

April 1 2
Mai 2 1
Juni 3 5
Juli 5 2
August 0 1 1
September 2 4 2
Oktober 1 1 1
November 2 0 2
Dezember 0 1 1
Gesamt 5 23 18

 

Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallursache ein zu knappes Überholen war, aufgeschlüsselt  nach Beteiligungsart:

 

Beteiligte mit Ursache Jahr Jahr Jahr
Monat 2017 2018 2019
Januar 3 0
Pkw-Führende 1 0
Lkw-Führende 1 0
Andere 1 0
Februar 1 0
Pkw-Führende 1 0
März 1 1
Pkw-Führende 1 1
April 1 2
Pkw-Führende 0 2
Andere 1 0
Mai 2 1
Radfahrende 1 0
Pkw-Führende 1 1
Juni 3 5
Radfahrende 1 1
Pkw-Führende 2 4
Juli 5 2
Pkw-Führende 3 2
Lkw-Führende 2 0
August 0 1 1
Pkw-Führende 0 1 1
September 2 4 2
Radfahrende 0 1 1
Führende motorisierter Zweiräder mit amtlichen Kennzeichen 0 1 0
Pkw-Führende 1 1 1
Lkw-Führende 1 1 0
Oktober 1 1 1

 

 

Pkw-Führende 1 1 0
Andere 0 0 1
November 2 0 2
Pkw-Führende 2 0 1
Andere 0 0 1
Dezember 0 1 1
Pkw-Führende 0 1 1

 

8 a. In welchen Straßenzügen bzw. an welchen Straßenecken im Bezirk Berlin-Neukölln ereigneten sich diese Verkehrsunfälle?

 

Zu 8 a.:

Die    Unfallörtlichkeiten      sind     nach    Häufigkeit     der    nachstehenden      Tabelle     zu entnehmen:

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
FLUGHAFENSTR. I FULDASTR. I KARL- MARX-STR. 2 8 2 12
HASENHEIDE I HERMANNSTR. I KARL- MARX-STR. / HERMANNPLATZ 4 3 2 9
LAHNSTR. I NIEMETZSTR. 1 3 4 8
MAYBACHUFER I PANNIERSTR. I THIELENBRÜCKE 3 2 3 8
LAHNSTR. I

NAUMBURGER STR.

2 4 2 8
KORMORANWEG I MÖWENWEG I RUDOWER STR. 0 4 3 7
KOTTBUSSER DAMM I URBANSTR. / HERMANNPLATZ I SONNENALLEE 0 4 3 7
FLUGHAFENSTR. I HERMANNSTR. I U-BHF. BODDINSTR. 0 1 5 6
HERTZBERGSTR. I SONNENALLEE I TREPTOWER STR. 0 4 2 6
THIEMANNSTR. I

SONNENALLEE

1 2 2 5
SPÄTHSTR. 12 2 1 2 5
RUDOWER STR. I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 1   4 5
NEUKÖLLNER STR. I ZWICKAUER DAMM I STUBENRAUCHSTR. 0 3 2 5

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
COLUMBIADAMM  160 0 3 2 5
BUSCHKRUGALLEE I GRENZALLEE I KARL- MARX-STR. 0 2 3 5
WEIGANDUFER I WILDENBRUCHBRÜCKE  I WILDENBRUCHPARK  I WILDENBRUCHSTR. 2 1 1 4
SONNENALLEE  260 1   3 4
SONNENALLEE  256 1 2 1 4
KARL-MARX-STR.  270 1 3   4
KARL-MARX-STR. I

SCHÖNSTEDTSTR.

1 2 1 4
REUTERSTR. I

SONNENALLEE

0 3 1 4
KARL-MARX-STR.  259 0 1 3 4
KANALSTR. / SEIDELBASTWEG  I STUBENRAUCHSTR. 1 1 2 4
HERMANNSTR. I

THOMASSTR.

1 1 2 4
HERMANNSTR. I

LEINESTR.

1 1 2 4
HERMANNSTR. I HERRFURTHSTR. I WERBELLINSTR. 0 2 2 4
ERKSTR. I SONNENALLEE I WILDENBRUCHSTR. 1 2 1 4
ALT-BRITZ I BRITZER DAMM I BUCKOWER DAMM I MOHRINER ALLEE 1 2 1 4
GRENZALLEE I DAMMWEG / SONNENALLEE 1 1 2 4
HOBRECHTSTR. I

SONNENALLEE

0 1 3 4
KARL-MARX-STR. I

WEICHSELSTR.

0 0 3 3
ROSEGGERSTR. I

SONNENALLEE

0 1 2 3
REUTERSTR. I

WESERSTR.

1 1 1 3
MORUSSTR. / WERBELLINSTR. 0 1 2 3
TEUPITZER STR. I HEIDELBERGER STR. I TREPTOWER STR. 0 2 1 3

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
SAALESTR. / SONNENALLEE 2   1 3
WEIGANDUFER  I TREPTOWER  BRÜCKE I TREPTOWER STR. 2 1   3
WESERSTR. I

WILDENBRUCHSTR.

0 3 0 3
WESERSTR. I

TREPTOWER STR.

0 2 1 3
ODERSTR. 182 0 2 1 3
MAYBACHUFER 32 0 2 1 3
PANNIERSTR. I

SONNENALLEE

1 1 1 3
GLASOWER STR. I KARL- MARX-STR. 0 1 2 3
ELSENSTR. / HARZER STR. 1 1 1 3
BILDHAUERWEG I

NEUKÖLLNER STR.

0 1 2 3
AGNES-STRAUB-WEG I

FRITZ-ERLER-ALLEE

0 1 2 3
BLASCHKOALLEE I BRITZER DAMM I GRADESTR. 1 2 0 3
BUSCHKRUGALLEE I GIELOWER STR. I GRÜNER WEG I RUDOWER STR. 1 1 1 3
COLUMBIADAMM I FLUGHAFENSTR. I FONTANESTR. 0 0 3 3
BENDASTR. / GLASOWER STR. 1 2 0 3
DONAUSTR. I ERKSTR. 1 1 1 3
FLUGHAFENSTR. I

MAINZER STR.

1 1 1 3
HERMANNSTR. I

NOGATSTR.

2 1 0 3
FRITZ-ERLER-ALLEE  I

LIPSCHITZALLEE

0 2 1 3
BRITZER DAMM I

GERMANIAPROMENADE

1 1 1 3
GANGHOFERSTR. I KARL- MARX-STR. / RICHARDSTR. I WERBELLINSTR. I

ALFRED-SCHOLZ-PLATZ

0 2 1 3
ERKSTR. 15 1 2 0 3
ERKSTR. 5 0 1 2 3

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
WEIGANDUFER 0. NR. 1 1 0 2
SONNENALLEE 29 1 0 1 2
SAALESTR. / WIPPERSTR. 0 1 1 2
KARL-MARX-STR.  234 0 0 2 2
STUBENRAUCHSTR.  101 0 2 0 2
KARL-MARX-STR.  33 0 1 1 2
WILDENBRUCHSTR.  1 0 0 2 2
KÖPENICKER STR. I ALT- RUDOW 0 1 1 2
SILBERSTEINSTR.  54 0 0 2 2
JULIUSSTR. I KARL- MARX-STR. 0 1 1 2
SONNENALLEE 98 0 0 2 2
LAHNSTR. I

MITTELBUSCHWEG

1 1   2
WEICHSELSTR. I

SONNENALLEE

0 1 1 2
LIBERDASTR. I

MAYBACHUFER

0 2 0 2
WERBELLINSTR.  I HANS- SCHIFTAN-STR. 0 1 1 2
MALCHINER STR. I

PARCHIMER ALLEE

0 0 2 2
NIEMETZSTR. I

SAALESTR.

0 2 0 2
MANITIUSSTR. I

PANNIERSTR.

1 1 0 2
SILBERSTEINSTR.  I

WALTERSTR.

0 1 1 2
MARESCHSTR. I

SONNENALLEE

0 1 1 2
SONNENALLEE 128 1 1 0 2
MAYBACHUFER 23 1 0 1 2
SONNENALLEE 5 0 1 1 2
MAYBACHUFER 39 0 1 1 2
STEINTRÄGERWEG I HEIDELÄUFERWEG  I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 1 0 1 2
MICHAEL-BOHNEN-RING  I

SONNENALLEE

1 0 1 2
TISCHLERZEILE  I KÖLNER DAMM I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 0 2 0 2
MOHRINER ALLEE 30 0 0 2 2
WEICHSELSTR. I

WESERSTR.  (ENDE)

0 1 1 2

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
NAUMBURGER STR. 33 0 2 0 2
WEIGANDUFER 3 0 1 1 2
NEUHOFER STR. I

SCHÖNEFELDER STR.

0 1 1 2
WESERSTR. 45 1 0 1 2
NEUHOFER STR. I WALTERSDORFER CHAUSSEE 0 2 0 2
WILDENBRUCHSTR.  83 1 0 1 2
NEUKÖLLNER STR. I SCHÖNEFELDER STR. I WALTERSDORFER CHAUSSEE 1 0 1 2
KARL-MARX-STR. I

REUTER STR.

0 1 1 2
HARZER STR. / TREPTOWER STR. 0 1 1 2
FRIEDELSTR. I

WESERSTR.

1 0 1 2
EMSER STR. I KARL- MARX-STR. I SAALESTR. 1 1 0 2
BLASCHKOALLEE I BUSCHKRUGALLEE I SPÄTHSTR. 1 0 1 2
GERLINGER STR. I WARMENSTEINACHER STR. 1 1 0 2
BLASCHKOALLEE I ONKEL-BRÄSIG-STR.  I RIESESTR. 1 1 0 2
HERMANNSTR. 74 0 1 1 2
BÖHMISCHE STR. I

HERTZBERGSTR.

0 0 2 2
ILSESTR. I THOMASSTR. 0 0 2 2
BÖHMISCHE STR. I

SCHUDOMASTR.

1 1 0 2
BAUMLÄUFERWEG  I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 0 2 0 2
BRAUNSCHWEIGER  STR.

I KARL-MARX-STR.

0 1 1 2
GRENZALLEE 6 1 0 1 2
BRITZER DAMM I FULHAMER ALLEE I TEMPELHOFER  WEG 0 0 2 2
HERMANNSTR. I

SILBERSTEINSTR.

0 0 2 2
BRITZER DAMM 185 0 0 2 2
HOBRECHTSTR. I 0 2 0 2

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
WESERSTR.        
BRITZER DAMM 201 0 1 1 2
ERKSTR. I KARL-MARX- STR. 1 1 0 2
BUCKOWER DAMM I

GUTSCHMIDTSTR.

0 1 1 2
FLUGHAFENSTR. 45 0 2 0 2
BUCKOWER DAMM I HÜFNERWEG I KGA ZUR WINDMÜHLE 1 1 0 2
FULDASTR. I WEIGANDUFER I WEICHSELPLATZ I WEICHSELPARK 0 1 1 2
BUCKOWER DAMM 11 0 1 1 2
GERLINGER STR. I

CHRISTIAN-HENKEL-STR.

1 1 0 2
BUCKOWER DAMM 268 0 1 1 2
ALLERSTR. / HERMANNSTR. 0 0 2 2
BUCKOWER DAMM 70 1 1 0 2
GROSS-ZIETHENER CHAUSSEE I ZITTAUER STR. I PARK AM RUDOWER FLIESS 0 1 1 2
BÜRKNERSTR. I FRIEDELSTR. I MAYBACHUFER I HOBRECHTBRÜCKE 0 1 1 2
HARZER STR. / WILDENBRUCHSTR. 0 2 0 2
COLUMBIADAMM  111 0 1 1 2
HERMANNSTR. I

WARTHESTR.

0 1 1 2
COLUMBIADAMM  122 0 2 0 2
ALT-BUCKOW I AN DEN ACHTERHÖFEN  I MARIENFELDER CHAUSSEE / RUFACHER WEG 0 1 1 2
EICHENAUER WEG I WASSMANNSDORFER CHAUSSEE 0 0 2 2
EMSER STR. / ILSESTR. 0 0 2 2
FLUGHAFENSTR.  13 0 1 1 2
SONNENALLEE 156 0 0 1 1
WESERSTR.  117 0 1 0 1
STUBENRAUCHSTR.  35 0 1 0 1
JOHANNISTHALER 0 0 1 1

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
CHAUSSEE 193        
SEVERINGSTR. 29 0 1 0 1
KANALSTR. 4 1 0 0 1
KIRSCHNERWEG  2 0 0 1 1
LAHNSTR. 36 1 0 0 1
WEICHSELPLATZ  5 0 0 1 1
LAHNSTR. 95 0 1 0 1
KARL-MARX-STR. I

UTHMANNSTR.

0 0 1 1
LANDHAUSWEG 4 0 0 1 1
SONNENALLEE  101 0 0 1 1
LETTBERGER STR. I

PFARRSIEDLUNG

0 1 0 1
SONNENALLEE 252 0 1 0 1
KARL-MARX-STR.  224 0 1 0 1
KARL-MARX-STR. 124 0 1 0 1
LIESELOTTE-BERGER- STR. I ELLY-HEUSS- KNAPP-STR. 0 1 0 1
KÖPENICKER STR. 175 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE I RINGSLEBENSTR. I KÖLNER DAMM 0 1 0 1
WEIGANDUFER 8 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE I

RUDOWER STR.

0 0 1 1
WILDENBRUCHSTR.  60 0 1 0 1
LIPSCHITZALLEE I ULRICH-VON-HASSELL- WEG 0 0 1 1
SCHLOSSERWEG  1B 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE  20 1 0 0 1
SILBERSTEINSTR. 42 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE 49 0 0 1 1
KIRCHHOFSTR. 13 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE  80 0 0 1 1
SONNENALLEE 21 0 1 0 1
LOHMÜHLENPLATZ  I

HARZER STR.

1 0 0 1
KIRSCHNERWEG I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 1 0 0 1
LÖWENSTEINRING  25 0 1 0 1
SONNENALLEE 72 1 0 0 1
KARL-MARX-STR.  168 0 0 1 1
STELZENWEG 7 0 0 1 1
KARL-MARX-STR.  24 0 1 0 1

 

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm – aktueller Stand der Planungen und Auswirkungen auf Grunewald und Halensee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen betreffend den Umbau des Dreiecks #Funkturm? Wann ist
gegwnwärtig mit dem Abschluss der Planungen, wann mit Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu
rechnen?
Antwort zu 1:
Die Planungen befinden sich derzeit im Stadium der #Entwurfsplanung, die voraussichtlich
Mittte 2020 abgeschlossen sein soll. Anschließend werden die #Planfeststellungsunterlagen
erstellt. Mit einer Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist nicht vor Anfang 2021 zu
rechnen.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse haben sich aus den Baugrunduntersuchungen in Vorbereitung der geplanten
Umbaumaßnahmen am #Dreieck Funkturm bisher ergeben?
Antwort zu 2:
Für bauspezifische Belange wurde im Vorbericht der Baugrundbegutachtung für das
Untersuchungsgelände vereinfacht die nachfolgend aufgeführte Schichtenabfolge
ermittelt:
– Anthropogene Auffüllböden
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / Iockere-mitteldichte Lagerung, häufig
2
Feinsande
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / überwiegend mitteldichte-dichte Lagerung
mit Zonen von lockerer Lagerung
– lokal: dünne Lagen organischen Materials (Weichsel oder Eem)
– lokal: Geschiebemergel steif bis halbfest (vermutlich Weichsel)
– saalekaltzeitliche Schmelzwassersande / dichte Lagerung.
Frage 3:
Mit welcher reinen Bauzeit – im Sinne des Zeitraums, in dem die verkehrliche Nutzung eingeschränkt sein
wird – rechnet der Senat gegenwärtig? Sind in dieser Schätzung die bei öffentlichen Berliner Straßen- und
Großbauprojekten (vgl. Anfrage 18/20782) üblichen Verzögerungen bereits berücksichtigt?
Frage 4:
Welche konkreten Planungen bestehen, um Behinderungen des Verkehrsflusses in Folge der Baustelle zu
vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Gesamtbauzeit wird in der derzeitigen Planungsphase mit ca. 8 Jahren eingeschätzt.
Wesentliche Pufferzeiten für Risiken und unvorhersehbare Ereignisse sind darin nicht
enthalten.
Ein wesenliches Element der Planungen zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist
die Aufrechterhaltung des Verkehrs auf den Autobahnen während der Bauzeit. Auf der
#A115 wird dies durch die Verlegung der Autobahnachse auf das Gelände des Rasthofes
AVUS erreicht. Damit wird es möglich sein, den #Autobahnverkehr lange Zeit während der
Baumaßnahmen auf der bestehenden Autobahn weiter zu führen. Für die #A100 sollen
bauzeitlich #Behelfsfahrbahnen neben der bestehenden Autobahn errichtet werden. Über
diese #Behelfstrassen soll der Verkehr jeweils 3-streifig in beide Richtungen weiter geführt
werden, während die bestehende Autobahn abgerissen und neu gebaut werden kann. Die
genaue Bauzeit mit maßgebenden Verkehrsbeeinträchtigungen auf der BAB A 100 und
BAB der A 115 kann aufgrund des Planungsstandes noch nicht angegeben werden.
Frage 5:
Wie viele Fahrzeuge (bitte PKW und LKW getrennt angeben) wurden im Jahr 2019 durchschnittlich an
einem Werktag am Autobahndreieck bzw. den jeweiligen Autobahnabschnitten der A100 und A115 gezählt?
Wie hat sich diese Zahl seit 2009 jährlich entwickelt?
Antwort zu 5:
Im Jahr 2019 (#Analyse-Nullfall inkl. #Dauerzählstellen) wurden folgende
#Verkehrsbelastungen ermittelt:
BAB A100: 195.600 Kfz/24h (davon 10.318 LKW); BAB A115: 91.950 Kfz/24h (davon
5.622 LKW)
Für das Jahr 2009 weist die amtliche Verkehrszählung folgende Zahlen aus:
BAB A100: 199.500 Kfz/24h (davon 12.500 LKW); BAB A115: 98.800 Kfz/24h (davon
6.900 LKW)
3
Frage 6:
Welche Ausweichrouten kommen erwartungsgemäß aus Sicht des Senats zur Umfahrung der Baustelle in
Betracht (e.g. Abfahrt Hüttenweg via Königsallee)? Wie viele Fahrzeige (PKW/LKW) werden gegenwärtig auf
diesen jeweiligen Routen im Sinne der Frage zu 5) gezählt (ggf. bitte schätzen)? Was unternimmt der Senat,
um eine Überlastung dieser Ausweichrouten zu vermeiden?
Antwort zu 6:
Eine Umfahrung der Baustelle ist planmäßig nicht vorgesehen, da der Verkehr auf den
Autobahnen aufrechterhalten werden soll. Dennoch wird es aufgrund der Baustelle und
der bauzeitlichen Außerbetriebnahme der Anschlussstelle Messedamm / ICC
insbesondere im städtischen Quell- und Zielverkehr Ausweichverkehre geben. Diese
verteilen sich nach den bisherigen Verkehrsumlegungsrechnungen zeitweise auf die
benachbarten Anschlussstellen. Auf der BAB A 100 sind dies maßgeblich die
Anschlussstellen Kaiserdamm und Kurfürstendamm. Auf der A 115 ist es die
Anschlussstelle Hüttenweg. Auf der Königsallee werden sich die Verkehrszahlen
bauzeitlich von aktuell 7.950 Kfz/24h (davon 163 LKW) auf 10.950 Kfz/24h (davon 174
LKW) erhöhen. Mit einer Überlastung der Königsallee wird damit nicht gerechnet.
Dennoch werden im weiteren Verlauf der Planung die Auswirkungen für alle benachbarten
Anschlussstellen insbesondere in Bezug auf die Knotenpunkte und deren Signalisierung
untersucht und ggf. erforderliche Anpassungsmaßnahmen mit der Verkehrsbehörde
abgestimmt.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Schaffung von Fußgängerüberwegen – Aktueller Sachstand, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden für das Jahr 2019 von der #Verkehrslenkung angeordnet und wel­ che sind davon noch nicht umgesetzt (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der Kostenschät­ zung/ Mittelbedarf, des geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonts und der Gründe für die Nichtfertigstellung)?

Antwort zu 1:

Von der Verkehrslenkung Berlin wurden im Jahr 2019 folgende Fußgängerüberwege (FGÜ) angeordnet:

Bezirk

Mitte Pankow Ch-Wi* Neukölln Tr-Kö** Ma-He*** Ma-He Ma-He Li**** Rd*****

FGÜ-Standort

Michaelkirchplatz/  Legiendamm Pölnitzweg/ Zufahrt L.-Hoffmann Quartier Paulsborner Straße/ Nestorstraße Mariendorfer Weg 22

Groß-Berliner  Damm/ Abram-Joffe-Straße Kastanienallee/  Havelländer Weg Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Oberfeldstraße/  Cecilienstraße Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule

Wittenauer  Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße

Mittelbedarf

noch nicht bekannt 56.146,66 €

65.000,00 €

44.000,00 €

76.333,00 €

59.477,94 €

87.025,54 €

noch nicht bekannt noch nicht bekannt noch nicht bekannt

*Charlottenburg-Wilmersdorf

**Treptow-Köpenick

***Marzahn-Hellersdorf

****Lichtenberg

*****Reinickendorf

Von diesen angeordneten Fußgängerüberwegen wurde im Jahr 2019 lediglich die bauliche Umsetzung des FGÜ Kastanienallee/ Havelländer Weg begonnen. Alle anderen aufgeführ­ ten Fußgängerüberwege werden erst ab dem Jahr 2020 finanziert , da die Finanzmittel für das Jahr 2019 für bereits älter angeordnete Fußgängerüberwege vorgesehen waren.

Frage 2:

Welche FGÜ sind für das Jahr 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt geplant (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonte)

Antwort zu 2:

Die Mittelzusagen für den Bau von Fußgängerüberwegen für das Haushaltsjahr 2020 wer­ den zurzeit in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern vorgenommen und sind noch nicht abgeschlossen. Neben Mittelzusagen für neu beginnende Maßnahmen ist es auch erforder­ lich, erneute Mittelzusagen für bereits im vergangenen Jahr begonnene , aber noch nicht abgeschlossene  Maßnahmen zu tätigen.

Folgende neu zu beginnende Maßnahmen zum Bau eines Fußgängerüberweges  sind ab diesem Jahr geplant.

Bezirk             FGÜ-Standort

 

Mitte               Wallstraße/  Inselstraße                                            Realisierung 2020 geplant

Mitte                Graunstraße 8                                                          Realisierung 2020 geplant

Mitte                Huttenstraße 12                                                       Realisierung 2020 geplant Mitte                        Dennewitzstraße/  Kurfürstenstraße

Mitte                Hannah-Arend-Straße/  Gertrud-Kol mar-Straße Mitte                        Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke

Mitte                Swinemünder Straße/ Ramlerstraße Mitte                        Berolinastraße 8

Mitte                Sickingenstraße/  Rostacker Straße Mitte                        Michaelkirchplatz/  Legiendamm Mitte                        Grenzstraße/ Neue Hochstraße

Pankow    Pölnitzweg/ Zufahrt L.-Hoffmann Quartier    Realisierung 2020 geplant Pankow   Neumannstraße/ Elsa-Brändström-Straße    Realisierung 2020 geplant Pankow         Piesporter Straße/ Feltmannstraße

Pankow         Hauptstraße/ Goethestraße

Pankow          Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße Pankow          Dunckerstraße/ Stargarder Straße Pankow                        Buchholzer Straße/ Charlottenstraße

Ch-Wi             Auguste-Viktoria-Straße/  Berkaer Straße  Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Reichsstraße/  Eschenallee                                     Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Holtzendorffstraße/  Friedbergtraße                        Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Wiesbadener Straße/ Joachimsberger Straße Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Paulsborner Straße/ Nestorstraße

 

Ch-Wi Ch-Wi Spandau

St-Ze****** St-Ze

St-Ze

Sömmeringstraße 10

Wintersteinstraße/  Charlottenburger  Ufer Wilhelmstraße 28

Curtiusstraße/ Baseler Straße Lloyd-G.-Wel1-Straße Grunewaldstraße  44

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

Te-Sch******* Daimlerstraße/  Benzstraße

Te-Sch            Leberstraße/  Gustav-Müller-Platz

Te-Sch            Boelckestraße/  Fritz-Bräuning-Straße Te-Sch   Boelckestraße/ Badener Ring Neukölln         Mariendorfer Weg 22

Neukölln         Wildhüterweg/ Am Eichquast

Tr-Kö               Groß-Berliner  Damm/ Abram-Joffe-Straße Tr-Kö         Südostallee/ Im Brombeerwinkel

Tr-Kö              Am Falkenberg/ Gartenstadtweg

Ma-He            Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Ma-He        Oberfeldstraße/  Cecilienstraße

Lichtenberg   Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule Rd          Gorkistraße/  Bollestraße

Rd                   Burgfrauenstraße/  Fischgrundbrücke

Rd                   Heinsestraße 41

Rd                   Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße

Rd                   Buddestraße/  Königsweg

Rd                   Dianastraße 44-46

Rd                   Berliner Straße 105

Rd                   Bernauer Straße 29

Rd                   Wittenauer  Straße zwischen Michelbacher Teile und Lißberger Weg

 

******Steglitz-Zehlendorf

*******Tempelhof-Schöneberg

 

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

 

Realisierung 2020 geplant

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

 

Ein konkreter Zeithorizont für jede einzelne Maßnahme kann dabei nicht gegeben werden. Die Angabe der geplanten Umsetzung im Jahr 2020 beruht lediglich auf den jetzigen Stand der Abstimmungen  mit den Bezirksämtern.

 

 

Frage 3:

 

Welche Programme mit welchen jeweiligen Zeithorizonten wurden seitens des Senats für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen aufgelegt? Wie erfolgt hier jeweils das konkrete Prozedere der Antragstellung?

 

Antwort zu 3:

 

Seit dem Jahr 2001 verwaltet die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung (derzeit die Se­ natsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) den Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ , aus dem Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fuß­ gänger wie Fußgängerüberwege , Mittelinsel und Gehwegvorstreckungen finanziert werden. Die entsprechenden Mittel werden den Bezirksämtern zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.

 

Die dazu aus diesem Titel zu finanzierenden Maßnahmen werden in der Arbeitsgruppe „För­ derung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ abgestimmt, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geleitet wird, unter Teilnahme der Straßenverkehrsbe­ hörde, des jeweiligen Bezirksamtes und der Polizei.

Die Antragstellung der zu prüfenden Standorte an die Arbeitsgruppe erfolgt formlos. Der Hauptanteil der Standortvorschläge wird von Bürgerinnen und Bürgern eingebracht, bzw. von Schulen und Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen für Kinder und auch Seni­ oren. Eine Vielzahl eingebrachter Standortvorschläge geht auch aus Beschlüssen der Be­ zirksverordnetenversam m1ung ( BW-Besch1üsse) hervor.

 

 

Frage 4:

 

Wie hoch war der Mittelabfluss für die Schaffung von FGÜ im Jahr 2019?

 

Antwort zu 4:

 

Im Jahr 2019 wurden beim Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ 2.200.424,21 € verausgabt, davon ca. 1.376.645 € für den Bau von Fußgängerüberwegen.

 

 

Frage 5:

 

Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um die ausstehenden und die bisher nicht realisierten Fußgängerüberwege zu schaffen?

 

Antwort zu 5:

 

Seit Veranschlagung des Titels 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ im Jahr 2001 wurde der Haushaltsansatz kontinuierlich erhöht von zunächst 1 Mio. DM bis auf 3,5 Mio. € zum heutigen Zeitpunkt, um die Vielzahl der angeordneten Fußgängerüber­ wege auch baulich umsetzen zu können. Eine weitere alleinige Erhöhung des Haushaltsan­ satzes wird derzeit vom Senat nicht als zielführend angesehen, um den entstandenen An­ ordnungsstau von Fußgängerüberwegen abzubauen. Eine Erhöhung des Haushaltsansat­ zes ist daher nicht geplant.

 

Die Gründe für die verzögerte Fertigstellung von angeordneten Fußgängerüberwegen sind eher bei fehlenden personellen Kapazitäten in den Bezirksämtern (Baulastträger) und bei der Verkehrslenkung Berlin als Verantwortliche für die straßenverkehrsbehördlichen Anord­ nungen für die Baustellen zu sehen.

Darüber hinaus erschweren bzw. verhindern die, durch die derzeitige Konjunktur verursach­ ten, enorm gestiegenen Baupreise die Absicht, mit den erhöhten zur Verfügung stehenden Mitteln mehr neue Fußgängerüberwege  pro Jahr schaffen zu können.

 

 

Frage 6:

 

Ist der Beantwortung vonseiten des Senat noch etwa hinzuzufügen?

 

Antwort zu 6: Nein.

 

Berlin, den 12.02.2020

 

 

In Vertretung lngmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Bauarbeiten an der Bahntrasse Marienfelde, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird mit dem Bau einer #Bahnunterführung an der #Säntisstraße begonnen?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Mit bauvorbereitenden Maßnahmen wurde in 01/2018 begonnen. Ab Mitte 2018 erfolgten
die #Leitungsumverlegearbeiten der Versorgungsunternehmen. Seit April 2019 laufen die
Baumaßnahmen zur Beseitigung des Bahnübergangs Säntisstraße. Aktuell wird das
östliche Trogbauwerk für die Straßenunterführung Säntisstraße erstellt. Die Fertigstellung
des gesamten Bauwerks ist unter Berücksichtigung der weitestgehenden
Aufrechterhaltung des S-Bahnbetriebs für Ende 2021 geplant.“
Frage 2:
Ist für die Bauarbeiten eine Sperrung der Albanstraße an der Einmündung zur Säntisstraße vorgesehen?
2
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Eine dauerhafte Sperrung der #Albanstraße ist während der Bauzeit nicht vorgesehen.
Lediglich für die Herstellung des Anschlusses vom Bestand an das neue Trogbauwerk
kann es zu kurzzeitigen Einschränkungen im Einmündungsbereich kommen.“
Frage 3:
Wenn dem so ist, welche alternativen Fahrtrouten stehen dem PKW- und dem LKW-Verkehr während der
Zeit der Sperrung zur Verfügung?
Antwort zu 3:
Nach Aussage der zuständigen Deutschen Bahn AG sind lediglich kurzzeitige
Einschränkungen aber keine Sperrung der Albanstraße geplant. Die Ausweisung
alternativer Fahrtrouten für den Kraftfahrzeugverkehr ist deshalb aktuell nicht vorgesehen.
Frage 4:
Sind dem Senat erhöhte Staumeldungen aus der Vergangenheit bekannt, als der Bereich Alban-/Grillostraße
schon einmal temporär gesperrt war?
Frage 5:
Wenn dem so ist, wie gedenkt der Senat, die erhöhten Verkehrsströme während der nun anstehenden
Bauarbeiten bewältigen zu können?
Antwort zu 4 und 5:
Nein. Es sind keine erhöhten Staumeldungen bekannt geworden. Nach Angabe der Polizei
Berlin war lediglich eine Zunahme der Verkehrsströme merkbar.
Frage 6:
Wie stellt der Senat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch der Fußgänger, während der
Bauphase im genannten Bereich sicher?
Antwort zu 6:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erläßt die im Zusammenhang
mit der Baumaßnahme erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen auf Grundlage des
§ 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hierbei steht eine Gewährleistung der
Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Fokus aller Entscheidungen. Für die
benannte Bauphase liegen bislang noch keine prüffähigen Antrags- und
Abstimmungsunterlagen vor.
Frage 7:
Sind dem Senat erhöhte Aufkommen von Schäden an parkenden Autos aus der Vergangenheit bekannt, als
der Bereich Alban-/Grillostraße schon einmal temporär gesperrt war?
3
Frage 8:
Wenn dem so ist, wie gewährleistet der Senat während der nun anstehenden Bauarbeiten den Schutz der
parkenden Autos?
Antwort zu 7 und 8:
Nein. Die Polizei Berlin registrierte kein erhöhtes Schadensaufkommen an parkenden
Fahrzeugen.
Frage 9:
Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, die Albanstraße auch während der Bauarbeiten für Anlieger offen
zu halten?
Antwort zu 9:
Über die Art und den Umfang anzuordnender Verkehrsbeschränkungen in der Albanstraße
kann durch die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
erst nach einem Eingang der in diesem Zusammenhang erforderlichen Antrags- und
Abstimmungsunterlagen entschieden werden. Ansonsten wird zu den
Verkehrseinschränkungen ergänzend auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Frage 10:
Inwiefern werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die geplanten Baumaßnahmen informiert?
Antwort zu 10:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Alle Anwohnerinnen und Anwohner wurden vor Beginn der Baumaßnahme informiert.
Zusätzlich finden Informationsveranstaltungen der DB Netz AG statt und ein Infopunkt in
Lichtenrade wurde für das Projekt eingerichtet. Außerdem können interessierte
Bürgerinnen und Bürger sich auch per E-Mail an das Projekt wenden.“
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Widmung von alliierten Privatstraßen UND Umgang mit Privatstraßen in ehemaligen alliierten Wohnsiedlungen in WestBerlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Voraussetzungen müssen nach dem Berliner #Straßengesetz erfüllt sein, damit eine nach dem
Zweiten Weltkrieg in einem Wohngebiet gebaute #alliierte #Privatstraße #öffentlich #gewidmet werden kann,
wenn der Eigentümer bereit ist, diese an den bezirklichen #Straßenbaulastträger vertraglich zu überlassen?
Die Straße hat die Funktion einer #Wohnsammelstraße und bindet die Siedlung an die öffentlich gewidmete
Hauptverkehrsstraße an.
Antwort zu 1:
Die Widmung einer Privatstraße bestimmt sich nach § 3 Berliner Straßengesetz
(#BerlStrG). Ob eine Widmung vorgenommen werden kann, entscheidet der Baulastträger.
Die Widmung einer Straße ist möglich, wenn die Eigentümer und die sonst zur Nutzung
dinglich Berechtigten der Widmung zugestimmt haben. Voraussetzung ist dabei stets,
dass dieser Straße eine Verkehrsbedeutung (Zweckbestimmung für die Allgemeinheit,
Verbindungsfunktion im öffentlichen Straßennetz, zum Beispiel für Durchgangsverkehr)
zukommt.
Frage 2:
Ist es ausreichend, wenn anstelle eines qualifizierten Bebauungsplan eine Ausweisung als Wohngebiet im
#Baunutzungsplan von 1960 als dort örtlich derzeit geltendes Bauleitplanungsrecht im Bereich der Lage der
alliierten Privatstraße vorhanden ist?
Antwort zu 2:
Die Frage kann ohne Kenntnis der genauen örtlichen Lage der betroffenen Privatstraßen
lediglich abstrakt beantwortet werden.
Der Baunutzungsplan gilt hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in Verbindung
mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung aus dem Jahr 1958 (BO 58) und
den förmlich festgestellten Straßen- und Baufluchtlinien als übergeleitete
2
Bebauungsplanregelung weiter. Durch die sogenannten A-Bebauungspläne wurde der
Baunutzungsplan hinsichtlich der Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung, der
Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen und der Zulässigkeit von Stellplätzen
und Garagen auf die entsprechenden Vorschriften der Baunutzungsverordnung in der
Fassung vom 26.11.1968 umgestellt. Der Baunutzungsplan, der selbst keine Aussagen zu
den Verkehrsflächen trifft, erhält seine Qualifizierung im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch erst in Verbindung mit der BO 58 und sowie den nach dem Preußischen
Fluchtliniengesetz festgelegten förmlich festgesetzten Straßen- und Baufluchtlinien
(gegebenenfalls festgesetzte – bzw. A.C.O.-Linien (Hinweis: bei A.C.O.-Linien handelt es
sich durch allerhöchste unmittelbare Genehmigung des preußischen Königs (bis 1872)
festgelegte Baufluchtlinien; (A.C.O. bedeutet „Allerhöchste Cabinets Ordre“)).
Grundsätzlich gilt, dass eine straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich
eines Bebauungsplans nur in inhaltlicher Übereinstimmung mit seinen Festsetzungen
verfügt werden darf (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.11.1974 – Aktenzeichen IC
V 38.71). Die Widmung einer Privatstraße als öffentliche Straße würde dem
Baunutzungsplan folglich nur dann nicht widersprechen, wenn sie (auch) im Einklang mit
den förmlich festgestellten Fluchtlinienplänen steht.
Frage 3:
Ist diese Problemstellung seitens der Obersten Straßenverkehrsbehörde mit den bezirklichen
Straßenbaulastträgern beispielsweise in der Amtsleiterrunde der Straßen- und Grünflächenämter oder der
Amtsleiterrunde der Stadtplanungsämter bereits erörtert worden?
Antwort zu 3:
Dem Senat ist keine Befassung der Problemstellung in den letzten 10 Jahren bekannt.
Frage 4:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 4:
Nein.
Berlin, den 11.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
______________________________________________________________

Frage 1:
Unter welchen Voraussetzungen wurden in den Bezirken Mitte (Bereich Alt-Bezirk Wedding),
Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf ehemals private Straßen in
alliierten Wohnsiedlungen durch öffentlich-rechtliche Widmung in die Straßenbaulast des Landes Berlins
überführt?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat mitgeteilt, dass die Straßen in
der englischen Siedlung am Olympiastadion bereits im Jahr 1961 (Dickensweg)
beziehungsweise 1964 (Scottweg, Swiftweg) durch nachrichtliche Eintragung in das
Straßenverzeichnis als #öffentliches #Straßenland gewidmet worden und somit in die
Straßenbaulast des (damaligen) Tiefbauamtes Charlottenburg übergegangen sind.
Nach Abzug der Alliierten sind die im Bezirk Mitte vier betroffenen Straßen im Bereich der
„Cité Joffre“ (Charles-Corcelle-Ring, Allee du Stade, Tourcoing Straße, Gustave-CourbetStraße) im Februar 1996 dem Grundvermögen des Land Berlin zugeordnet und
gleichzeitig in das Straßenverzeichnis des Bezirkes als gewidmete Straßen eingetragen
worden.
2
Die Straßen in den ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlungen sind in den Bezirken
Reinickendorf und Spandau von Berlin nach wie vor Privatstraßen.
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf waren die Straßen in alliierten Wohnsiedlungen
(Hüttenwegsiedlung Dahlem) schon zu Zeiten der Besiedlung mit Alliierten gewidmet und
die öffentlichen Straßen in den Wohngebieten McNair und Schweizer Viertel sind mittels
Erschließungsverträgen neu hergestellt worden.
Frage 2:
Wurden für die in vielen Fällen bereits Anfang der fünfziger Jahre gebauten Straßen Ablösebeträge von den
bisherigen Straßeneigentümern gefordert, um die verbleibende geringere Lebensdauer als bei einer neuen
Straße vorhanden bzw. die Abweichung von bauliche Anforderungen an öffentlich-rechtlich gewidmete
Straßen im Land Berlin zu kompensieren?
Antwort zu 2:
Nein, es wurden keine Ablösebeträge gefordert.
Frage 3:
Gab es andere Möglichkeiten zur Kompensation des aktuellen Straßenzustandes in Bezug auf die
Nichterfüllung der aktuellen Anforderungen der Straßenbaubehörden an öffentlich-rechtliche Straßen nach
dem Berliner Straßengesetz?
Antwort zu 3:
Nein, es ist keine Kompensation erfolgt.
Frage 4:
Gab es Gründe, warum eine Übernahme mit öffentlich-rechtlicher Widmung nach Berliner Straßengesetz
verweigert wurde? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Die Straßen in den ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlungen im Bezirk Reinickendorf sind
planungsrechtlich nicht gesichert und entsprechen nicht dem technischen Standard. Für
eine Übernahme mit öffentlich-rechtlicher Widmung nach dem Berliner Straßengesetz
waren die Straßen sowie die Kanäle, Kabel und Leitungen im unterirdischen Raum, wie
zum Beispiel Regenwasser sowie Trink- und Schmutzwasser, Stromnetz, Gasversorgung
und Telekommunikation nicht übernahmefähig. Diese sind über das gesamte Gelände der
Wohnsiedlungen verteilt.
Eine Widmung und Übernahme der Privatstraßen in die Straßenbaulast des Landes Berlin
in den ehemaligen alliierten Wohngebieten im Bezirk Spandau ist bisher nicht erfolgt, weil
entsprechende Übernahmebegehren nicht vorgebracht worden sind. Unabhängig davon
entsprechen die Straßen bisher nicht den Anforderungen, die an (künftig) öffentliche
Straßen gestellt werden müssen. Darüber hinaus sind insbesondere im Parkviertel Kladow
öffentliche und private Leitungsnetze ebenso wenig voneinander getrennt gewesen, wie
öffentliche und private Nutzung.
3
Frage 5:
Welche Straßen in welchen Bezirken wurden noch nicht öffentlich-rechtlich gewidmet, die in ehemaligen
alliierten Wohnsiedlungen liegen?
Antwort zu 5:
Im Bezirk Reinickendorf sind alle Straßen in den drei vorhandenen Cité`s (Cité Foch,
Pasteur und Guynemer) nicht gewidmet. Die Aufstellungsbeschlüsse für die
Bebauungspläne sehen auch künftig nur einen Teil der Straßen als öffentliche Straßen
vor.
Im Bezirk Spandau sind folgende Straßen in den ehemaligen alliierten Wohnsiedlungen
weiterhin Privatstraßen:
• Darbystraße, Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
• Baedecker Weg, Eigentümer: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
• Straßen im Parkviertel Kladow (hinter der Kaserne am Kladower Damm):
Parkrosenweg, An den Parkbäumen, Am Waldkiefernweg, Amberbaumallee,
Moorlakenweg, Goldlärchenweg, Wildapfelweg, Eisbeerenweg, Parkviertelallee,
Eigentümer: Parkviertel Kladow GmbH & Co. KG.
Mit dem Bebauungsplan VIII-424 sind die Straßen als private Verkehrsflächen
festgesetzt worden. Diese im Jahr 2017 benannten Straßen waren vorher nicht
benannt. Die Grundstücke waren zur nächstliegenden öffentlichen Straße, dem
Kladower Damm, nummeriert.
Frage 6:
Welche Position vertritt die Oberste Straßenbaubehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu diesem Thema?
Frage 7:
Stimmt der Senat der Position zu, dass es im öffentlichen Interesse liegt, die in ehemals alliierten Siedlungen
befindlichen Straßen unabhängig von den heutigen Anforderungen an Straßenbreite und
Straßenraumaufteilung (Gehweg, Fahrbahn) zu widmen, um für die Anlieger Rechtssicherheit in Hinblick auf
die öffentliche Erschließung mit Medien zu schaffen und dadurch auf Privatgrundstücken liegende Leitungen
sukzessive in den Straßenraum durch die Leitungsverwaltungen zu verlegen bzw. neu zu bauen?
Frage 8:
Welche Verantwortung sieht der Senat im Rahmen der Koordination dieses Prozesses bei sich für Straßen
unter Punkt 5, welche noch immer nicht öffentlich-rechtlich durch bezirkliche Straßenbaulastträger gewidmet
sind?
Antwort zu 6, 7 und 8:
Es kann keine pauschale Übernahme von Privatstraßen in ehemals alliierten Siedlungen
in die Baulast der Bezirksämter von Berlin erfolgen. Es bedarf für jede Privatstraße einer
differenzierten Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der öffentlichen Interessen aus
städtebaulichen sowie verkehrlichen Gründen. Privatstraßen in ehemals alliierten
Wohnsiedlungen, denen eine Verkehrsbedeutung für die Allgemeinheit (öffentliches
Interesse) zuerkannt wurde, sind auch gewidmet und in die Baulast des Bezirks
übernommen worden (siehe Antwort zu Frage 1). Im Bezirk Spandau sind die
Privatstraßen im Parkviertel Kladow durch Bebauungsplan entsprechend der
4
Zweckbestimmung als private Verkehrsflächen festgesetzt worden (siehe Antwort zu
Frage 5). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/22433 verwiesen.
Eine Koordinationsverantwortung für die Prozesse seitens des Senats besteht nicht.
Frage 9:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Planungsstand Rudolf-Wissell-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #Verkehrssituation in Charlottenburg im Bereich #Tunnel #Rathenauplatz – Spandauer
Damm – #Jakob-Kaiser-Platz insbesondere im Bereich der #Rudolf-Wissell-Brücke derzeit ein?
Antwort zu Frage 1:
Die #Bundesautobahn #A100 zwischen dem Tunnel Rathenauplatz und dem
Autobahndreieck Charlottenburg am Jakob-Kaiser-Platz gehört zu den #meistbefahrenen
Autobahnabschnitten in Deutschland. Im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke beträgt die
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) rund 180.000 Kfz/24 Std. (Quelle:
Verkehrslenkung Berlin – #Verkehrsstärkenkarte 2014). Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens kommt es insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden zu
Staubildungen.
Frage 2:
Wie sehen die zeitlichen und verkehrsplanerischen Planungen des Senats zur Instandsetzung und später zum
#Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke aus? Sind die Baumaßnahmen zusammen mit dem #Autobahndreieck
#Funkturm eingeplant?
Antwort zu Frage 2:
Um die Verkehrssicherheit auf der Rudolf-Wissell-Brücke bis zu deren notwendigem
Ersatzneubau zu erhöhen, wurde in den Sommerferien 2017 und 2018 die Fahrbahn in
beiden Fahrtrichtungen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs saniert.
Im Sommer 2018 haben die Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke auf
Basis des im Mai 2018 veröffentlichten Wettbewerbssiegerkonzeptes begonnen. Um
Planungs- und Baurecht auf Basis von voraussichtlich Ende 2020 fertiggestellten
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Entwurfsplanungen zu erlangen, ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
erforderlich. Dies gilt analog auch für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm.
Aussagen zu einer möglichen Dauer der jeweiligen #Planfeststellungsverfahren können nicht
verbindlich getroffen werden. Vor einem bestandkräftigen Beschluss können Betroffene ihre
Einwendungen vor dem Verwaltungsgericht geltend machen. Insofern kann aktuell keine
belastbare Einschätzung zu einem möglichen Baubeginn in beiden Projekten abgegeben
werden.
Frage 3:
Was haben die Baugrunduntersuchungen in den Herbstferien 2019 zum Zustand der Brücke ergeben?
Antwort zu Frage 3:
Die in den Herbstferien 2019 auf der BAB A 100 vor bzw. hinter der Rudolf-Wissell-Brücke
durchgeführten #Baugrunduntersuchungen sind Teil der für die Erstellung eines
#Baugrundgutachtens erforderlichen umfangreichen #Bodenerkundungen. Die
#Erkundungsarbeiten haben Ende Juli 2019 begonnen und werden voraussichtlich bis Mitte
2020 abgeschlossen sein. Das im Anschluss daran zu erstellende Baugrundgutachten ist
eine wesentliche Grundlage für die weiterführenden ingenieurtechnischen Planungen des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und der weiteren zu erneuernden
Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg.
Frage 4:
Wie will der Senat den Verkehr im Charlottenburger Norden, in Spandau, in Reinickendorf und in Moabit so
steuern, dass die Kieze dort nicht im Verkehrschaos versinken, wenn an der Brücke gebaut wird?
Frage 5:
Inwieweit wird es eine Behelfsbrücke geben bzw. welche Verkehrsführung sind für das Autobahndreieck
Charlottenburg vorgesehen während der Bauarbeiten?
Frage 6:
Wie soll die alternative Verkehrsführung im Bereich des Umfeldes der Rudolf-Wissell-Brücke (Fürstenbrunner
Weg / Tegeler Weg) nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse während der Bauarbeiten aussehen?
Frage 7:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der Instandsetzung
der Brücke?
Frage 8:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der
Instandsetzung der Brücke?
Antwort zu Fragen 4 bis 8:
Das Siegerkonzept des Wettbewerbs sieht für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
selbst keine Behelfsbrücke vor. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Autobahn soll
demnach in den einzelnen Bauphasen weitestgehend erhalten bleiben und dadurch eine
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Verdrängung des Autoverkehrs in das nachgeordnete Straßennetz vermieden werden. Im
Hinblick auf die Erneuerung sämtlicher Rampenbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg und der Einrichtung der hierzu erforderlichen bauzeitlichen
Verkehrsführungen ist nach aktuellem Planungsstand der Einsatz mindestens einer
#Behelfsbrücke vorgesehen.
Der #Fürstenbrunner Weg und der #Tegeler Weg werden von den Autofahrenden bei #Stau auf
der A 100 im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke in Vergangenheit und Gegenwart
regelmäßig als #Umfahrungsmöglichkeit genutzt.
Frage 9:
Inwieweit werden die Kleingärten mit von den Bauarbeiten betroffen sein?
Antwort zu Frage 9:
Im Zuge des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke werden sowohl temporär wie z. T.
auch dauerhaft Kleingartenanlagen entfallen. Der genaue Umfang wird im Zuge der
weiteren Planungen konkretisiert.
Frage 10:
Wie viel werden die Sanierungsarbeiten insgesamt kosten?
Antwort zu Frage 10:
Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes liegt nur eine grobe Kostenschätzung vor.
Hiernach werden die Kosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und der
Erneuerung der Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg mit
rund 240 Millionen Euro eingeschätzt. Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen
eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Entwurfsplanung voraussichtlich
Ende 2020 möglich.
Frage 11:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu Frage 11:
Der Bund trägt die Baukosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg vollständig. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutsche Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen i. d. R. vom jeweiligen
Vorhabenträger finanziert werden. Die Verwaltungskosten (Planungskosten) trägt bis zum
31.12.2020 entsprechend dem Grundgesetz das Land Berlin.
Frage 12:
Welche Informations- und #Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen in
Westend und Charlottenburg-Nord sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
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Antwort zu Frage 12:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen hat es im Rahmen der Vorplanung im
November 2019 eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher
Belange (#TÖB) gegeben. Bereits Ende März 2019 fand der im #Planrechtsverfahren
vorgesehene #Erörterungstermin (Scoping-Termin) des voraussichtlichen
Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vertreterinnen und
Vertretern der Naturschutzverbände und der Umweltbehörden statt. Im Hinblick auf die
Bürgerbeteiligung wurde zwischenzeitlich eine Agentur für Kommunikation beauftragt. Die
Agentur wird entsprechende Konzepte unter Einbeziehung der aktuellen Standards für
Beteiligungsprozesse und der neuen Medien erarbeiten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, bei der Neugestaltung der Rudolf-Wissell-Brücke und des umliegenden
Areals das Thema Lärmschutz stärker als bisher in den Fokus zu rücken?
Antwort zu Frage 13:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wird in einer
schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der
Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung) ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Nach derzeitigem Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen,
die eine deutliche Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 14:
Was will der Senat gegen voraussichtliche Betriebsschließungen im Umfeld auf Grund von Schwierigkeiten
bei An- und Ablieferung von Gütern und Material unternehmen?
Antwort zu Frage 14:
Durch die weitestgehende Erhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit während der
einzelnen Bauphasen liegen derzeit keine Anhaltspunkte für mögliche Schwierigkeiten bei
der Andienung von Betrieben im Umfeld der Baumaßnahme vor.
Berlin, den 10. Februar 2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Vorbereitungen am Hochbahnviadukt, aus BVG

Wie bereits Ende 2018 angekündigt finden ab diesem Frühjahr noch einmal umfangreiche #Sanierungsarbeiten an den #Bauwerken der #ältesten #U-Bahnlinie Deutschlands statt. Im Mittelpunkt steht das #Kreuzberger #Hochbahnviadukt, auf dem die Züge der Linien #U1 und #U3 unterwegs sind.

Ab dem 14. April arbeitet die BVG rund zwölf Monate lang, erneuert die Gleise, Kabelanlagen und -kanäle auf der Strecke und setzt Treppen und Bahnsteigplatten auf den Bahnhöfen instand. Für die umfangreichen Arbeiten muss der #U-Bahnbetrieb zwischen #Kottbusser Tor und #Warschauer Straße unterbrochen werden. Auf dem Abschnitt werden barrierefreie Busse im Einsatz sein.

In der kommenden Woche beginnen die unmittelbaren #Vorbereitungsarbeiten für das Großprojekt. Zunächst werden im Streckenabschnitt vom #Görlitzer Bahnhof bis zum #Schlesischen Tor Profilfreischnitte an Straßenbäumen durchgeführt, sieben kleinere Bäume müssen gefällt werden. Die entsprechenden Ersatzpflanzungen finanziert die BVG.

Zudem finden #Straßenbauarbeiten zur Vorbereitung des Schienenersatzverkehrs statt. Zum Schutz der Anwohner, Anlieger und Bauarbeiter gegen Lärm und Verunreinigungen werden entlang des Hochbahnviadukts großflächige Schutzeinhausungen montiert.

Bereits während der Vorbereitungsarbeiten kommt es zu Änderungen in der #Spurführung für den Individualverkehr auf der Skalitzer Straße. Ab Mitte April werden die Ersatzbusse und der Individualverkehr dann auf jeweils eigenen Spuren fahren.

Die detaillierte Information der BVG-Fahrgäste zu Ersatzverkehr und Umfahrungsmöglichkeiten erfolgt rechtzeitig vor Beginn der Unterbrechung der Linien U1 und U3.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: Verkehr in Berlin: Bahnhof Zoo – So lange bleibt die Hardenbergstraße noch eine Baustelle, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article228407285/Die-ewige-Baustelle-vom-Bahnhof-Zoo.html

Schotterpisten für Fußgänger, Slalom für Autos: Seit sieben Jahren wird an der Hardenbergstraße am Zoo gebaut. Ende nicht in Sicht.

Im Sommer wuchsen in den Baugruben Bäume, inzwischen haben sich Obdachlose zwischen den Absperrungen eingerichtet: Die BVG-Baustelle auf der Hardenbergstraße am Bahnhof Zoo dürfte inzwischen eine der ältesten Wander-Baustellen der Stadt sein. Seit sieben Jahren holpern Touristen zwischen Bahnhof, Hotels und Amerika-Haus über eine chaotische Schotterpiste, Busse und Autos stauen sich durch einen immer wieder neu gestalteten Slalom. Schon seit 2013 dichten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hier die Tunneldecke der U-Bahnlinie 2 zwischen Ernst-Reuter-Platz und Zoo ab – und eigentlich sollte alles schon vor vier Jahren fertig sein.

BVG will bis zum Sommer an der Hardenbergstraße weiterbauen
Zuletzt hieß es bei der BVG: Herbst 2019, dann aber wirklich. Im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist man der Meinung, Ende Februar werde die BVG nun tatsächlich fertig. Doch die sagt nun: Erst “voraussichtlich bis zum Sommer“ werde die Baustelle fertig, so BVG-Sprecher Jannes Schwentu. Grund für die weitere Verzögerung sei einerseits die aufwändige Entsorgung von Baumaterial. „Davon abgesehen sorgen Baumaßnahmen Dritter, die ebenfalls in diesem Bereich tätig sind, für …

Straßenverkehr: Stellplätze und Garagenstellplätze in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Stellplätze und #Garagenstellplätze – im Sinne der Ausführungsvorschriften zu § 67 der #Bauordnung
für Berlin vom 16.01.1980 sowie früherer und späterer Fassungen – sind in Berlin insgesamt bis heute
eingerichtet worden?
Antwort zu 1:
Die Anzahl der errichteten Stellplätze und Garagenstellplätze aufgrund der #Stellplatzpflicht
nach § 67 BauO Bln vom 29. Juli 1966 in der Fassung vom 13. Februar 1971 in Berlin sind
nicht auswertbar erfasst worden.
Frage 2:
Wie hoch war der jeweilige Ablösungsbetrag pro Platz für nicht durch den Bauherren eingerichtete Stellplätze
seit Schaffung der Ablöseregelung?
Antwort zu 2:
Mit § 67 Abs. 7 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. Juli 1966, in der Fassung vom
13. Februar 1. Juli 1979 wurde die Ablösung der Stellplatzpflicht – durch die Zahlung einer
Geldsumme vor Baubeginn – in Berlin erstmals gesetzlich geregelt. Die Höhe der
Ablösebeträge wurde durch Rechtsverordnung der ehemaligen SenBauWohn allgemein
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festgelegt. Für die Zeit der Verordnung vom 07.08.1979 betrug der Ablösebetrag je
Stellplatz oder Garagenstellplatz 17.600 DM. Die Ablösebeträge waren zweckgebunden.
Sie durften nach § 67 Abs. 7 Satz 5 BauO Bln nur für die Herstellung zusätzlicher
Parkeinrichtungen, die der öffentlichen Benutzung zur Verfügung stehen, verwendet
werden. Eine örtliche Bindung war mit der Zweckbestimmung der Ablösebeträge nicht
verbunden.
Frage 3:
Welche Ablösebeträge sind seit Schaffung der Regelung in den jeweiligen Jahren gezahlt worden?
Antwort zu 3:
Dazu wurden keine auswertbaren Daten erfasst.
Frage 4:
Sind – wenn ja, wie viele und in welchen Bezirken – ausgewiesene „abgelöste Stellplätze“ seit dem 01.01.1990
anderweitig genutzt worden?
Antwort zu 4:
„Abgelöste Stellplätze“ sind nicht entstanden, die Ablösebeträge wurden zweckgebunden
nur für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen, die der öffentlichen Benutzung zur
Verfügung stehen, verwendet.
Frage 5:
Wie viele Stellplätze müsste es in Berlin gegenwärtig geben, wenn die Ausführungsvorschriften zu 1)
angewendet würden?
Antwort zu 5:
Dazu wurden keine auswertbaren Daten erfasst.
Mit der ersatzlosen Streichung der Ablösung von der Verpflichtung zur Herstellung von
Stellplätzen wurde auch die Verordnung über die Höhe der Ablösungsbeträge für Stellplätze
vom 7. Februar 1992 durch Art. II des 5. Änderungsgesetzes zur BauO Bln aufgehoben.
Berlin, den 07.02.2020
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen