Radverkehr: Neue Fahrradstraßen im Bezirk Pankow, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Fahrradstraßen existieren derzeit im Bezirk Pankow?
Antwort zu 1:
Der Bezirk #Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Im Bezirk Pankow sind die #Choriner Straße, #Norwegerstraße und die #Schwedter Straße
zwischen Gleimstraße und Schwedter Steg als Fahrradstraße ausgewiesen.“
Frage 2:
Dem Artikel „ Weitere Fahrradstraßen geplant“ der Berliner Woche vom 22. Februar 2020
(https://www.berliner-woche.de/bezirk-pankow/c-verkehr/weitere-fahrradstrassen-geplant_a252409) war zu
entnehmen, dass der Bezirk Pankow 20 neue Fahrradstraßen bis Ende 2023 einrichten wird? Trifft diese
Aussage zu?
2
Antwort zu 2:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Das #Fahrradstraßenkonzept umfasst 20 Straßen bzw. Straßenzüge, die aus Sicht des
Straßen- und Grünflächenamtes eine wichtige Bedeutung für den Radverkehr besitzen
und darüber hinaus auch die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen
für die Einrichtung einer Fahrradstraße erfüllen. Das Konzept definiert realistische
Planungs- und Umsetzungshorizonte.“
Frage 3:
Welchen Inhalt und welchen konkreten Zeitplan enthält das entsprechende Konzept zur Einrichtung dieser
neuen Fahrradstraßen im Bezirk?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Der Entwurf des Fahrradstraßenkonzeptes befindet sich derzeit noch in Abstimmung und
beinhaltet die vorgesehenen Straßen sowie deren avisierte Planungs- und
Umsetzungszeiträume.“
Frage 4:
Ist das Konzept hierzu bereits fertig ausgearbeitet? Wenn nicht, wann wird dies erfolgt sein? Wenn ja,
welche Initiativen und Akteure wurden bei der Erarbeitung mit einbezogen und wo ist das Dokument
öffentlich einsehbar bzw. abrufbar?
Antwort zu 4:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Die Erarbeitung des Fahrradstraßenkonzeptes erfolgte auf Initiative und durch Mitwirkung
des zum Changing Cities e.V. gehörenden Netzwerk Fahrradfreundliches Pankow. Die
Beteiligung weiterer Initiativen und Akteure, wie #ADFC und #BUND, erfolgte durch die
Vorstellung des Entwurfs in der Sitzung des FahrRates am 05.02.2020. Die Fertigstellung
des Konzeptes soll in 2020 erfolgen und dann auf den Internetseiten des Bezirksamtes
veröffentlicht werden.“
Frage 5:
Wo sollen die Fahrradstraßen eingerichtet werden und welche Zielstellung verbindet der Bezirk hiermit?
Antwort zu 5:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen soll die Sicherheit und Attraktivität des
Radverkehrs erhöht werden. Fahrradstraßen können dazu beitragen, neue Nutzergruppen
für den #Radverkehr zu gewinnen und somit den Umweltverbund zu stärken. Die
Ausweisung von Fahrradstraßen steht im Einklang mit den Zielen des
3
Stadtentwicklungsplans Verkehr und des Berliner #Mobilitätsgesetzes. Bei der Auswahl der
Straßenzüge im derzeitigen Fahrradstraßenkonzept, wurde der Netzwirkung im
übergeordneten #Radroutennetz von Berlin eine hohe Priorität eingeräumt. Das sich bis
Ende 2023 baulich entwickelnde Fahrradstraßennetz soll wichtige Radverbindungen
verknüpfen bzw. schaffen.
Folgende Straßenzüge sind im Entwurf des Fahrradstraßenkonzeptes enthalten:
· #Ossietzkystraße zwischen Breite Straße und Majakowskiring im Ortsteil (OT) Pankow
(derzeitig im Bau)
· #Stargarder Straße im OT Prenzlauer Berg (Baubeginn in 2020)
· #Bizetstraße im OT Weißensee (avisierter Baubeginn in 2020/2021)
· #Dunckerstraße zwischen Stargarder Straße und Wichertstraße im OT Prenzlauer Berg
(avisierter Baubeginn in 2021)
· #Senefelderstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2021)
· #Kollwitzstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2021/2022)
· #Oderberger Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2021/2022)
· #Schwedter Straße zwischen Choriner Straße und Schönhauser Allee im OT Prenzlauer
Berg (avisierter Baubeginn in 2021/2022)
· #Hufelandstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2021/2022)
· #Gleimstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2021/2022)
· #Stille Straße – Güllweg im OT Niederschönhausen (avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Waldstraße im OT Niederschönhausen (avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Mahlerstraße im OT Weißensee (avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Erich-Weinert-Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Dunckerstraße zwischen Wichertstraße und Wisbyer Straße im OT Prenzlauer Berg
(avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Marienburger Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Saarbrücker Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2023)
· #Esplanade im OT Pankow (avisierter Baubeginn in 2023)
· #Lehderstraße im OT Weißensee (avisierter Baubeginn in 2023)
· #Wörther Straße – Knaackstraße – Sredzkistraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter
Baubeginn in 2023)“
Frage 6:
Welche geplante neue Fahrradstraße wird wann konkret eingerichtet und wo wird die Einrichtung konkret
erfolgen?
Antwort zu 6:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Aussagen zu konkreten Umsetzungsterminen sind erst nach Vorliegen der durch die
Straßenverkehrsbehörde genehmigten Entwurfsplanung möglich. Das
Fahrradstraßenkonzept definiert lediglich sinnvolle Maßnahmen und deren mögliche
Umsetzungstermine.“
4
Frage 7:
Welche weiteren Abschnitte oder Straßen sind derzeit noch bzw. zusätzlich in Prüfung?
Antwort zu 7:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Es sind zur Zeit keine weiteren Abschnitte oder Straßen in Prüfung.“
Frage 8:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 8:
Von Seiten des Senats ist nichts hinzuzufügen.

Berlin, den 10.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sperrungen auf der A10 für den achtspurigen Ausbau des südlichen Rings, aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Michendorf/Autobahn-Michendorf-Sperrungen-auf-der-A10-fuer-den-achtspurigen-Ausbau-des-suedlichen-Rings

Für den Ausbau der #A10 bei #Michendorf müssen in der kommenden Woche immer wieder #Fahrspuren an mehreren Tagen gesperrt werden. So bekommt die #Raststätte eine neue Ausfahrt.

Michendorf
Der Ausbau des südlichen Berliner Autobahnrings (A 10) auf acht #Fahrstreifen geht weiter. Für aktuelle Arbeiten müssen demnächst zeitweise Fahrspuren gesperrt werden.

Sperrung am #Autobahndreieck #Nuthetal am 18. und 19. März
Aufgrund eines Unfallschadens muss die Asphaltdeckschicht hinter dem Autobahndreieck Nuthetal in Richtung Autobahndreieck Potsdam erneuert werden. Dafür werden am Mittwoch, dem 18. März, ab 8 Uhr der Standstreifen sowie die beiden rechten Fahrstreifen gesperrt.

Damit stehen nur zwei von vier Fahrstreifen zur Verfügung. Ab 18 Uhr können zunächst wieder drei Fahrstreifen genutzt werden. Ab 6 Uhr am nächsten Morgen stehen wieder alle Fahrstreifen …

Radverkehr: Berliner fahren weniger Auto und mehr Fahrrad, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228690531/Berliner-fahren-weniger-Auto-und-mehr-Fahrrad.html

Der #Autoverkehr in Berlin nimmt ab. Dafür steigen immer mehr Berliner aufs #Fahrrad. Aktivisten und Politiker fordern bessere Radwege.

Berliner, die in der Stadt unterwegs sind, greifen dafür immer seltener aufs Auto zurück. Das zeigen neue Daten, die die #Senatsverkehrsverwaltung am Freitag veröffentlicht hat. Demnach legten die Berliner 2018 rund 26 Prozent aller ihrer Wege im „#motorisierten #Individualverkehr“, also per privatem Auto, Motorrad oder #Carsharing-Fahrzeug zurück.

In 74 Prozent der Fälle hingegen nutzten sie den #Umweltverbund, fuhren mit Bus oder Bahn (#ÖPNV), stiegen aufs #Rad oder gelangten zu #Fuß an ihr Ziel. Bei der vorherigen Untersuchung im Jahr 2013 machten die Autofahrten noch rund 30 Prozent aller Wege der Berliner aus, auf den Umweltverbund entfielen damals 70 Prozent.

Noch geringer ist nach den neuen Daten der Anteil der Autofahrten von Strecken, die Berliner nur innerhalb der Hauptstadt …

Straßenverkehr: Rückfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/22433 „Widmung von alliierten Privatstraßen“, aus Senat

Frage 1:
Welche Handlungsmöglichkeiten zur öffentlichen #Widmung bestehen, wenn keine förmlich festgestellten
Fluchtlinienpläne vorhanden sind und der #Baunutzungsplan für das Wohngebiet gilt wie bei der #Avenue Jean
Mermoz in #Berlin-Reinickendorf?
Frage 2:
Inwieweit wäre hilfsweise ein Verfahren nach #§125 Absatz 2 und 3 BauGB wie in Kommunen durchaus
praktiziert möglich?
Antwort zu 1 und 2:
Grundsätzlich enthält der #Bebauungsplan die #rechtsverbindlichen Festsetzungen für die
#städtebauliche Ordnung (vergleiche § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Baugesetzbuch
-BauGB-). § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ermöglicht dabei die Festsetzung von #Verkehrsflächen
sowohl als öffentliche als auch private Verkehrsflächen. Die Erschließung ist dabei
grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Das bedeutet, dass die Verkehrsflächen in der Regel
als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen sind.
2
Das erschließungsrechtliche #Planerfordernis wird mit § 125 BauGB für die (erstmalige)
Herstellung der in § 127 Abs. 2 BauGB genannten #Erschließungsanlagen, hier
hervorzuheben die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze,
bekräftigt. § 125 Abs. 2 BauGB bestimmt indes als Ausnahme von diesem erschließungsrechtlichen Planerfordernis, unter welchen Voraussetzungen eine #Erschließungsanlage
(hier öffentliche #Anbaustraße) für den Fall rechtmäßig hergestellt werden kann, dass ein
wirksamer Bebauungsplan mit Festsetzungen für die herzustellende Anlage nicht vorliegt,
etwa, weil ein entsprechender Bebauungsplan noch nicht in Kraft getreten ist oder ein in
Kraft getretener Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen nicht enthält. Im Einzelfall
kann auch planersetzend die Voraussetzung für eine nachfolgende Widmung geschaffen
werden. Die Zuständigkeit für die verbindliche Bauleitplanung und damit die Entscheidung
darüber, ob ein Planerfordernis besteht, liegt – mit Ausnahme der im Ausführungsgesetz
zum Baugesetzbuch (AGBauGB) genannten Fälle- in der Verantwortung der Berliner
Bezirksämter. Das gilt auch für die Feststellung nach § 125 Abs. 2 BauGB, ob eine
(öffentliche) Erschließungsanlage den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB
entspricht.
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin teilte ergänzend mit, dass derzeit für die Avenue
Jean Mermoz kein festgesetzter Bebauungsplan vorliegt und eine Genehmigungsfähigkeit
nach § 125 BauBG nicht gegeben ist.
Frage 3:
Inwiefern ist es richtig, das aktuelle Berliner Straßengesetz und den technischen Standard auf Straßen wie
zum Beispiel die Avenue Jean Mermoz anzuwenden, wenn diese im Zeitraum 1948-1954 auf Veranlassung
der alliierten Schutzmacht (der Französischen Militärregierung in Berlin (Général Chef du Gouvernement
Francais Berlin)) mittels alliierter Anordnungen gegenüber der Sondervermögens- und Bauverwaltung Nord
beim Senator für Finanzen bzw. vor 1950 durch eigene alliierte Baudienststellen errichtet wurden, also durch
internationales Recht geschaffen, welches bis 1990 dem Berliner Landesrecht vorging?
Antwort zu 3:
Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt muss gemäß § 7 Absatz 2 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) alle öffentlich gewidmeten Straßen im Rahmen seiner
Leistungsfähigkeit so unterhalten und verbessern, dass diese den regelmäßigen
Verkehrsbedürfnissen genügen. Dies gilt unabhängig davon, wann und durch wen die
Straße errichtet wurde. Aktuelle technische Standards, die für den heutigen Bau neuer
Straßen gelten, werden dabei nicht zwingend zugrunde gelegt.
Frage 4:
Warum konnten die Straßen in der Cité Joffre durch das damalige Bezirksamt Wedding öffentlich-rechtlich
gewidmet werden, obwohl in den Straßen keine öffentlichen Versorgungs-/ und Entsorgungsleitungen der
BWB vorhanden sind und auch hier keine Durchgangsverkehre und somit keine Verkehrsbedeutung für die
Allgemeinheit vergleichbar der Cité Guyemer vorhanden sind?
3
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilte hierzu mit:
„Die in Rede stehenden Straßen wurden 1954 verkehrsfähig ausgebaut und mit
Allgemeinverfügung vom 30. August 1971 als öffentliches Straßenland gewidmet. Am
21. September 1971 wurden die Straßen in das Straßenverzeichnis des Bezirkes Wedding
eingetragen, die Widmung war damit vollzogen. Durch Einspruch gegen die vorgenannte
Widmung ist festgestellt worden, dass diese Straßen zum Interessengebiet der
französischen Militärregierung am Kurt-Schumacher-Damm gehören und als Gelände des
Quartier Napoléon, welches seit 1945 konfisziert ist, zu betrachten sind. Die Widmung
wurde als schwebend unwirksam erachtet, von einem Einziehungsverfahren wurde
abgesehen. Im Februar 1996 wurden die Straßenflächen von den französischen
Streitkräften freigegeben und in das Vermögen des Landes Berlin – Bezirksamt Wedding
übertragen. Die Gründe für die als schwebend unwirksam erklärte Widmung sind mit
Rückgabe weggefallen, somit ist die Widmung als öffentliches Straßenland wirksam. Die
entsprechende Eintragung in das Straßenverzeichnis des Bezirkes ist ebenfalls im Februar
1996 erfolgt.“
Frage 5:
Wie beurteilt die Obere Straßenverkehrsbehörde die Ungleichbehandlung der Straßen beider Siedlungen (Cité
Guynemer und Cité Joffre) durch die Bezirksämter trotz vergleichbarer Situation?
Antwort zu 5:
Die Entscheidung über die Widmung obliegt den örtlichen Straßenbaulastträgern im
Rahmen des bezirklichen Selbstverwaltungsrechts. Es bedarf dabei für jede Privatstraße
einer differenzierten Einzelfallbetrachtung. Eine Ungleichbehandlung ist daher nicht zu
erkennen.
Frage 6:
Wieso verneint der Senat eine Koordinationsverantwortung, wenn diese vor 1990 errichteten Straßen durch
die Sondervermögens- und Bauverwaltung beim Senator für Finanzen gebaut wurden?
Frage 7:
Welche Schritte wird der Senat unternehmen, um die für die Bewohner der Cité Guynemer unbefriedigende
Erschließungssituation zu verbessern?
Antwort zu 6 und 7:
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Widmung liegt unabhängig vom Bauherrn
der Straßen gemäß § 3 Absatz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG)
ausschließlich bei den bezirklichen Straßenbaulastträgern. Für die Erschließung der
privaten Grundstücke sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich.
4
Frage 8:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 8:
Nein.
Berlin, den 10.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Wie weiter mit der Langen Brücke in Köpenick? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt sich der bauliche Zustand der #Langen Brücke in #Köpenick dar?
Frage 2:
Seit wann sind die baulichen Mängel der Langen Brücke bekannt (bitte zeitlich aufgeschlüsselt)?
Antwort zu 1 und 2:
Die Lange Brücke wird entsprechend den Vorgaben aus der DIN 1076 turnusmäßig
begangen, kontrolliert und begutachtet. Die letzte umfangreiche Prüfung erfolgte im
September 2018 mit der Zustandsnote 2,4. Dieser noch befriedigende #Bauwerkszustand
hat sich im Wesentlichen durch Rissbildungen und #Mauerwerksabplatzungen der Gewölbe
mit stellenweisen #Durchfeuchtungen, durch #Rissbildungen im tragenden Mauerwerk
aufgrund von Längs- und Querverschiebungen des Bauwerks und durch Beschädigungen
der Asphaltbeläge im Geh- und Fahrbahnbereich ergeben.
Frage 3:
Welche Maßnahmen sind unternommen worden, um den baulichen Zustand zu verbessern (bitte zeitlich
aufgeschlüsselt)?
Antwort zu 3:
Neben laufenden #Unterhaltungsmaßnahmen wurden nach der #Grundinstandsetzung in
den Jahren 1995 bis 1998 keine weiteren Maßnahmen an der Langen Brücke ergriffen,
um den baulichen Zustand zu verbessern.
2
Frage 4:
Wie lange wird die Brücke im momentanen Zustand noch befahren werden können?
Antwort zu 4:
Unter Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Richtungsverkehr und eingleisiger
Straßenbahnanlage kann nach Auswertung des aktuellen Bauwerkszustandes der Langen
Brücke davon ausgegangen werden, dass eine Befahrbarkeit bis zum #Ersatzneubau
gegeben sein wird.
Frage 5:
Welche kurzfristigen Maßnahmen werden unternommen, um das Befahren der Brücke zu sichern (bitte
zeitlich aufgliedern)?
Antwort zu 5:
Kurzfristige Maßnahmen sind aktuell an der Langen Brücke nicht vorgesehen. Hier liegen
die Prioritäten bei der Umsetzung von Instandsetzungsarbeiten an den benachbarten
Behelfsbrücken, wo noch im Jahr 2020 die Arbeiten beginnen sollen.
Frage 6:
Welche Planungen gibt es, um die Brücke wieder vollständig mängelfrei herzustellen (bitte konkrete zeitliche
Aufgliederung)?
Antwort zu 6:
Es ist geplant die Lange Brücke durch einen Neubau zu ersetzen.
Nach nunmehr vorliegenden Angaben zu den Planungsgrundlagen konnte die
Ausschreibungsunterlage der Planungsleistungen vervollständigt werden, so dass die
komplexen #Bauwerksplanungen noch in diesem Jahr aufgenommen werden können.
Die einzelnen Planungsphasen, inklusive der damit verbundenen und erforderlichen Prüf- und #Genehmigungsverfahren, sollen nach aktueller Terminbewertung bis ins Jahr 2023
abgeschlossen sein.
Anschließend erfolgt die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der Bauleistungen,
welche bis zum Jahr 2027 abgeschlossen sein sollen.
Frage 7:
Ist ein vollständiger #Abriss der #Brücke notwendig?
Antwort zu 7:
Ja.
Frage 8:
Wenn ja, welche Planungen liegen dann für die Verkehrsführung (sowohl ÖPNV als PKW) vor?
3
Antwort zu 8:
Konkrete Planungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da
mit den komplexen Bauwerksplanungen noch nicht begonnen wurde.
Die geplante Verkehrsführung soll den aktuellen Anforderungen und prognostizierten
Verkehrsbelastungen aller Verkehrsarten gerecht werden.
Frage 9:
Wenn nein, welche Beeinträchtigungen werden sich für den Verkehr (sowohl ÖPNV als auch PKW)
ergeben?
Antwort zu 9:
Entfällt.
Frage 10:
Wenn ja, wie sehen die Planungen für Abriss und Neubau der Langen Brücke aus (bitte zeitlich
aufgegliedert)?
Antwort zu 10:
In Ermangelung der Vorlage konkreter Planungsunterlagen können zum gegenwärtigen
Zeitpunkt auch noch keine Angaben zu den Detailplanungen zum Abbruch und Neubau
getroffen werden.
Auch bei dieser Baumaßnahme zum Ersatzneubau der Langen Brücke müssen
insbesondere die Randbedingungen aus dem Bauen im Bestand, Bauen unter beengten
und begrenzten Platzverhältnissen, Bauen unter weitestgehender Aufrechterhaltung der
Verkehrsbeziehungen und Bauen mit einer Vielzahl an Beteiligten berücksichtigt werden.
Frage 11:
Welche Beeinträchtigungen ergeben sich für den Schifffahrtsverkehr durch einen möglichen Brückenabriss?
Antwort zu 11:
Die Planungen werden so aufgestellt, dass das Beeinträchtigen für die Schifffahrt während
der Bauzeit auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wird.
Zeitlich begrenzte Verkehrseinschränkungen (Teil- und Vollsperrungen) der Wasserstraße
im Baubereich sind während des Brückenrückbaus sowie der Montage bzw. Herstellung
des neuen Brückenüberbaus zwingend erforderlich.
Frage 12:
In welcher Form und wann werden die Bürgerinnen und Bürger über die Baumaßnahmen informiert?
4
Antwort zu 12:
Die Öffentlichkeit wird über die üblichen Informationswege (Internet, Flyer,
Veranstaltungen, Presseinfo) in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsstände informiert.
Frage 13:
In welcher Form wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt (bitte zeitlich
aufgegliedert)?
Antwort zu 13:
Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über die üblichen Beteiligungsformen
und in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsstände während der gesamten
Realisierungsdauer sichergestellt.
Berlin, den 06.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsgeschichte Geheimnisse unter dem Beton der A 11, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1790068/

Es war eine ingenieurtechnische Meisterleistung: In etwas mehr als zwei Jahren wurde zwischen Berlin und #Stettin eine der ersten Autobahnen mit der Bezeichnung „#Strecke 54“ in den märkischen Sand getrieben. Die heutige #A11 ist in der ungeschlagenen Rekordzeit auf mehr als 110 Kilometer Länge in großen Teilen fertig geworden.
Im März 1934 begannen die Planungen, im Herbst 1936 war die gesamte Strecke vom Berliner Ring bis #Stettin-Süd befahrbar. Was schon damals enorme Aufmerksamkeit fand, nötigt Spezialisten und Historikern besonders unter den heutigen Planungs- und Bauproblemen Respekt ab. „Man muss vor dieser handwerklichen Leistung den Hut ziehen“, sagt Lars Kähler von der Arbeitsgemeinschaft #Autobahngeschichte. Wie kaum ein anderer kennt sich der #Autobahnmeister von Gramzow mit der Historie der Verkehrsachse aus.

Jetzt ist die A 11 genau 1001 Monate alt geworden. Im hoffnungslos überfüllten Pfarrhaus von Penkun zeigt Kähler dazu einen Bildervortrag mit einzigartigen Fotos und Dokumentationen. Auf der Leinwand zieht sich eine gigantische #Baustelle quer durch die Landschaft, noch viel größer als die heutige Eugaltrasse. Menschen und #Lorenbahnen bewegen mit einem gewaltigen Aufwand unvorstellbare Erdmassen, Kies und Baustoffe. Baugerüste aus Holz umrahmen in Hochgeschwindigkeit wachsende Betonbrücken. Überall herrscht noch Spaten- und #Schubkarreneinsatz. Die ersten Bagger muten wie Ungetüme an.

Viele Fotos stammen von Heinz Weinreich, einem Bauleiter aus Penkun. Er hat „sein“ Bauwerk geradezu penibel dokumentiert. Und so erlaubt das erhalten gebliebene Bilderalbum …

Straßenverkehr: Bauarbeiten in der Bahnhofstraße in Köpenick – lange Staus, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/treptow-koepenick/article228649353/Bauarbeiten-in-der-Bahnhofstrasse-in-Koepenick-lange-Staus.html

Am Morgen haben Gleis- und Straßenbauarbeiten in Köpenick begonnen. Umleitung ist eingerichtet. Auch Straßenbahnen sind betroffen.

Am Montagmorgen haben auf der #Bahnhofstraße in #Köpenick #Bauarbeiten begonnen, die zu erheblichen Einschränkungen für #Autofahrer, aber auch #Radfahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs führen – und das für mehrere Monate. Angesetzt sind die Bauarbeiten bis zum 1. Juni. Schon am Montagmorgen, kurz nach Beginn der Bauarbeiten, hatte sich laut Verkehrsinformationszentrale (VIZ) ein Stau auf der Umleitungsstraße gebildet; 40 Minuten mussten Autofahrer anstehen.

Die Bahnhofstraße ist für die Bauarbeiten in Richtung Mahlsdorfer Straße zwischen Friedrichshagener Straße und Seelenbinderstraße gesperrt. In Richtung Lindenstraße steht laut VIZ während der gesamten Bautätigkeit zwischen Seelenbinderstraße und Friedrichshagener Straße nur ein Fahrstreifen zur Verfügung.

Hintergrund der Bauarbeiten ist, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die #Gleise sowie die #Fahrleitungen zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße erneuern. Gleichzeitig sollen in diesem Bereich #barrierefreie Haltestellen errichtet werden.

Bauarbeiten in Köpenick: Umleitungen für Auto- und Radfahrer
Die Bauarbeiten haben Umleitungen für Auto- und Radfahrer zur Folge, auch die #Straßenbahnen

Radverkehr: Radschnellweg Königsweg: Fast 400 Parkplätze fallen weg, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article228651955/Radschnellweg-Koenigsweg-Fast-400-Parkplaetze-fallen-weg.html

#Infravelo hat erste Details aus der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Die Trasse führt vom S-Bahnhof Wannsee zum Kudamm.

Zehn #Radschnellwege sollen in den nächsten Jahren in Berlin gebaut werden, zwei davon führen durch den Bezirk Steglitz-Zehlendorf: die #Teltowkanalroute und die Route #Königsweg-Kronprinzessinenweg. Für die Strecke in Zehlendorf haben Mitarbeiterinnen der Infravelo GmbH im jüngsten #Verkehrsausschuss des Bezirks die ersten Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vorgestellt. So sollen unter anderen entlang der zwölf Kilometer langen Route insgesamt 374 Parkplätze wegfallen.

225 Plätze liegen in Steglitz-Zehlendorf
Mehr als die Hälfte der Parkplätze, die zugunsten der #Radstrecke nicht mehr genutzt werden können, liegt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Am #Kronprinzessinnenweg fallen insgesamt 225 Parkplätze weg. Die anderen liegen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, davon 51 an der Bornstedter Straße, 60 an der Trabener Straße, 17 am Knotenpunkt am S-Bahnhof Grunewald und 21 an der Auerbachstraße. Der Radweg wird entlang des Straßenverlaufs auf eine Breite von drei bis vier Meter ausgebaut. Die Strecken sind künftig asphaltiert und beleuchtet. „Es wird davon ausgegangen, dass der #Radschnellverbindung Königsweg aus Naturschutzgründen nichts im Wege steht, sofern Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden“, heißt es in der Machbarkeitsstudie, die kurz vor dem Abschluss ist. In einem nächsten Schritt soll der Bericht verfasst und veröffentlicht werden.

Die Radschnellverbindung Königsweg – Kronprinzessinnenweg führt vom S-Bahnhof Wannsee über Kronprinzessinnen- und Königsweg durch den Grunewald zur Messe Berlin und zum westlichen Ende des Kurfürstendamms. Im Süden verläuft die Trasse durch ein Wohngebiet. Der mittlere Bereich liegt neben der Avus in Richtung S-Bahnhof Grunewald. Der nördliche Teil endet am S-Bahnhof Halensee.

Bus + Straßenverkehr: Busspur (unter anderem) auf der Johannisthaler Chaussee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Aus welchen Gründen wurde die zeitliche Geltungsdauer des Halteverbotes auf der #Busspur auf der
nördlichen Fahrbahnseite der #Johannisthaler Chaussee zum Ende des Jahres 2019 ausgedehnt?
Antwort zu 1:
Beim Betrieb des öffentlichen Straßennetzes werden die Belange der unterschiedlichen
Nutzerkreise entsprechend ihren spezifischen Merkmalen, den örtlichen und verkehrlichen
Gegebenheiten, aber auch entsprechend den politischen Leitlinien berücksichtigt.
Gemäß der politischen Zielsetzung des Berliner #Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch eine
Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Attraktivität des Öffentlichen
Personennahverkehrs, als Bestandteil des sogenannten Umweltverbundes (d.h. Bus,
Bahn, Tram, Fahrrad und Fußverkehr), dessen Anteil am Gesamt-Modal-Split im Land
Berlin deutlich gesteigert werden (§ 26 Abs. 1 Mobilitätsgesetz).
Bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum wird demzufolge, sofern
Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen, der stetigen Ausweitung des
Umweltverbunds und damit auch des Öffentlichen Personennahverkehrs ein
grundsätzlicher Vorrang gegenüber den Interessen der Nutzenden des motorisierten
Individualverkehrs eingeräumt.
2
Die Einrichtung neuer #Bussonderfahrstreifen, als auch die Erweiterung der
Gültigkeitszeiten bestehender Bussonderfahrstreifen, orientiert sich dabei vorrangig am
Beschleunigungsbedarf der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
In der Johannisthaler Chaussee zwischen Töpferweg und Steinträgerweg in westlicher
Fahrtrichtung war bisher ein Bussonderfahrstreifen (BSF in Mittellage auf 405 m) von
Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr befristet eingerichtet. Es verkehren dort die
BVG-Linien #M11 und #X11.
Für diesen Abschnitt wurde von den Berliner Verkehrsbetrieben, angesichts der auf diesen
Abschnitten von der BVG ermittelten Behinderungen des dort eingesetzten öffentlichen
Busverkehrs, ein Antrag auf eine zeitliche Ausweitung des Bussonderfahrstreifens gestellt.
Nach Prüfung des Antrags in Bezug auf die verkehrlichen und rechtlichen
Randbedingungen wurde die Aufhebung der zeitlichen Befristung des BSF am 19.07.2019
angeordnet, sodass dieser künftig zeitlich unbefristet gültig ist. Der BSF befindet sich in
Mittellage, auf dem rechten Fahrstreifen daneben ist das Parken zugelassen. Da somit
kein ruhender Verkehr betroffen ist, wurde dem BVG-Antrag auf eine Ausweitung der
Geltungszeit auf 24-Stunden zugestimmt.
Frage 2:
Gibt es weitere Planungen für die Ausdehnung von Busspurgültigkeiten bzw. deren Schaffung auf
übergeordneten Straßen im südlichen Neukölln?
Antwort zu 2:
In Neukölln sind auf Antrag der BVG folgende Abschnitte mit bestehenden BSF zeitlich
angepasst worden:
#Marienfelder Chaussee vor An den Achterhöfen (65 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
 Marienfelder Chaussee von Delmer Steig bis vor An den Achterhöfen (280 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
 Die Marienfelder Chaussee nach Lichtenrader Damm bis Delmer Steig (1525 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
Alle #verkehrsbehördlichen Maßnahmen der drei Abschnitte der Marienfelder Chaussee
wurden bereits umgesetzt.
Des Weiteren sind in Neukölln folgende Abschnitte für neue BSF von der BVG beantragt
worden:
 In der #Sonnenallee von Treptower Straße bis gegenüber Schönstedtstraße (900 m)
wurde für die BVG-Linie #M41 als Lückenschluss zu bestehenden BSF ein neuer
BSF ohne zeitliche Befristung in Mittellage und ein zeitlich befristeter Abschnitt in
Randlage am 3.12.2019 angeordnet. Eine Umsetzung der verkehrsbehördlichen
Maßnahmen durch den Straßenbaulastträger ist noch nicht erfolgt.
3
 Auf dem #Britzer Damm von Mohriner Allee bis Fullhamer Allee (470 m) ist für die
BVG-Linie #M44 in nördlicher Fahrtrichtung die Anordnung eines unbefristeten BSF
in Randlage geplant.

Berlin, den 01.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Infrastruktur: Einnahmen Carsharing-Stellplätze, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde. Sie wird der Beantwortung zu Grunde gelegt.
Frage 1:
Wie viele #Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum gibt es derzeit in Berlin? Bitte Anzahl der
Stellplätze je Bezirk tabellarisch auflisten.
Antwort zu 1:
Bezirk Anzahl der Carsharing-Stellplätze
Charlottenburg-Wilmersdorf 10
Friedrichshain-Kreuzberg 43
Lichtenberg 2
Marzahn-Hellersdorf 4
Neukölln 4
Pankow 93
Reinickendorf 0
Spandau 0
Tempelhof-Schöneberg 10
Treptow-Köpenick 0
Gesamtzahl 166
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Frage 2:
Wie haben sich die Zahlen der Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Berlin in den letzten
fünf Jahren entwickelt? Bitte Entwicklung der Stellplätze je Bezirk tabellarisch darstellen.
Antwort zu 2:
Die Bezirke führen hierüber keine jahresbezogene statistische Erfassung. Als Vergleich
können die Antworten zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12848 vom 25.11.2017
über Car Sharing in Berlin und Frage 15 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18-13946 zum
Thema Car- und Bike-Sharing in Berlin zu Grunde gelegt werden.
Frage 3:
Welche #Einnahmen erzielten die einzelnen Bezirke in den vergangenen fünf Jahren jeweils durch
#Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze?
Antwort zu 3:
Sondernutzungsgebühren wurden im Land Berlin bisher nicht erzielt. Bislang wurden in
Berlin Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum im Wege der straßenrechtlichen
#Teileinziehung von Straßenland zur Verfügung gestellt. Mit der Teileinziehung wird die
Benutzung von #Stellflächen auf öffentlichem Straßenland nur noch Unternehmen gestattet,
die die wechselseitige Nutzung von Kraftfahrzeugen unter mehreren
#Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Die Bevorrechtigung einzelner Unternehmen erfolgt
hierbei nicht. Die Stellplätze werden bislang durch das Verkehrsschild absolutes
„Haltverbot“ (Zeichen 283 StVO) mit dem Zusatzzeichen „CarSharing-Unternehmen frei“
beschildert.
Frage 4:
Wofür wurden die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze jeweils
eingesetzt? Bitte Einsatz der Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren je Bezirk darstellen.
Antwort zu 4:
Die Beantwortung der Frage entfällt unter Verweis auf die Antwort zu 3.
Frage 5:
Wie oft wurden im vergangenem Jahr private Fahrzeuge, die auf Carsharing-Parkplätzen abgestellt wurden,
umgesetzt? Bitte Anzahl der #Abschleppvorgänge je Bezirk darstellen.
Frage 6:
Welche Einnahmen erzielten die Bezirke durch das Umsetzen privater Fahrzeuge von öffentlichen
Carsharing-Stellplätzen? Bitte Höhe der Einnahmen je Bezirk darstellen.
Antwort zu 5:
Die Polizei Berlin teilte mit, dass eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung
nicht geführt wird und daher eine mengenmäßige Ausweisung der Umsetzungen von
verbotswidrig auf Carsharing-Stellplätzen abgestellten Fahrzeugen nicht möglich ist.
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Auch die abgefragten Bezirke haben keine Umsetzungen im Zusammenhang mit
Carsharing-Stellplätzen zurückgemeldet.
Der Bezirk Pankow teilte mit:
„Die stationsgebundenen Stellplätze im Bezirk Pankow sind im Jahr 2011 mit
Veröffentlichung im Amtsblatt Berlin dem öffentlichen Straßenland teileingezogen und
nicht mehr uneingeschränkt als öffentliches Straßenland gewidmet. Daher werden diese
Stellplätze nicht vom Ordnungsamt kontrolliert. Die dort ansässigen Betreiber der
Stellplätze, wie beispielsweise #Stadtmobil, kümmern sich eigenständig um die Beseitigung
der Behinderung, sofern diese vorliegt.“
Frage 7:
Wofür wurden die Einnahmen aus den Fahrzeugumsetzungen jeweils eingesetzt? Bitte Einsatz der
Einnahmen aus den Abschleppvorgängen je Bezirk darstellen.
Antwort zu 7:
Die Beantwortung der Frage entfällt unter Verweis auf die Antwort zu 5 und 6.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat die Idee, die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren für CarsharingStellplätze sowie aus den Umsetzungen privater Fahrzeuge dafür einzusetzen, um das Carsharingangebot
auf die Berliner Außenbezirke auszuweiten
Antwort zu 8:
Bisher werden keine Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze
erzielt. Auf die Beantwortung zu Frage 3 wird insoweit verwiesen. Diese Frage stellt sich
daher derzeit nicht. Zudem legen die Carsharing-Anbieter ihre Geschäftsgebiete
selbständig fest.
Berlin, den 01.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz