Straßenverkehr: Parkraumbewirtschaftung II, aus Senat

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Frage 1:
Ist der Senat in der Lage, die in der Koalitionsvereinbarung (KoaV) bis 2021 vorgesehene Ausweitung der
#Parkraumbewirtschaftung „mit dem Ziel einer Flächendeckung innerhalb des S-Bahn-Rings“ umzusetzen?
Hat der Senat die „rechtlichen, verkehrlichen und personellen Voraussetzungen geprüft“ (Zitat KoaV))?
Antwort zu 1:
Planung, Umsetzung und Betrieb der Parkraumbewirtschaftung liegen im
Zuständigkeitsbereich der Berliner Bezirke. Die Zielsetzung aus der
Koalitionsvereinbarung wurde in einigen Innenstadtbezirken bereits sehr früh angegangen
und durch entsprechende Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV)
gestützt.
Eine Prüfung zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung fand 2018/19 im Rahmen des
Berliner Luftreinhalteplans statt.
Nach Rücksprache mit den Bezirken wurde daraufhin zur Umsetzung einer
Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahn-Rings das Ziel Ende 2023 definiert (siehe
Antwort 3 vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803). Die weitere Prüfung
erfolgt im Rahmen der für die Einführung notwendigen, teilweise noch laufenden
Machbarkeitsstudien.
Frage 2:
Hat der Senat Vorsorge getroffen, dass für die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung die finanzielle
Unterstützung der Bezirke auch für den Mehrbedarf an Parkraumüberwachungskräften, Mitarbeiter*innen
der Ordnungsämter einschließlich des Mehrbedarfs an Raumkapazitäten und ggf. deren Anmietung
gesichert sein muss?
2
Antwort zu 2:
Da die Parkraumbewirtschaftung im Zuständigkeitsbereich der Berliner Bezirke liegt,
können die notwendigen Ressourcen nur von diesen über die jeweiligen
Haushaltsanmeldungen und -beratungen abgesichert werden. Bedarfe der Ordnungsämter
und Einnahmen aus Parkgebühren sind Bestandteil der bezirklichen Wirtschaftspläne.
Die bis Ende 2021 zusätzlich benötigten Mittel wurden im Berliner Luftreinhalteplan
verankert. Der Senat war über den jetzigen Doppelhaushalt bzw. SIWA V mit der
Absicherung der größeren Investitionen und Sachkosten unterstützend tätig (siehe Antwort
6 vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803).
Die weitere Umsetzung ist abhängig von der zukünftigen Priorisierung der Bezirksämter
und den anstehenden Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2022/23. Hier wird es
darauf ankommen, dass die zusätzlichen Bedarfe bei den Bezirken und der
Hauptverwaltung (Bußgeldstelle, LABO) berücksichtigt werden.
Frage 3:
Trifft es zu, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgrund des zusätzlichen Stellenbedarfs von
über 100 Stellen für Parkraumüberwachungskräfte und Mitarbeiter*innen in den Ordnungsämtern (z.B. für
die Vignettenstelle) die Parkraumbewirtschaftung für mehrere Jahre gar nicht erweitern werden kann, selbst
wenn es von den zuständigen Stadträt*innen bzw. dem Bezirksamt politisch gewollt wäre?
Antwort zu 3:
Die im S-Bahn-Ring gelegenen, unbewirtschafteten Gebiete des Bezirks sind derzeit Inhalt
einer Machbarkeitsstudie. Pandemiebedingt kam es hier zu zeitlichen Verzögerungen
(Nachfrageerfassung).
Konkrete Bedarfe (Ausgaben) und Finanzierung (Einnahmen) liegen erst zu einem
späteren Zeitpunkt als Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung vor. Sie sind u.a. abhängig
von der Fläche (Erfüllung der StVO-Kriterien) und Art der Bewirtschaftung.
Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Trifft es zu, dass sich die Maßnahme Parkraumbewirtschaftung in der Wirkungsanalyse sowohl im neuen
Luftreinhalteplan als auch im Entwurf des neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (so wie er am
Runden Tisch den verkehrspolitischen Sprecher*innen aller Fraktionen präsentiert wurde) als die Maßnahme
mit der besten Wirkung zur Erreichung der verkehrspolitischen Ziele (Saubere Luft, weniger Lärm,
Verlagerung des Quell- und Zielverkehr auf den Umweltverbund) erwiesen hat?
Antwort zu Frage 4:
In der Untersuchung der „Wirkungsschätzung und Szenarienberechnung im Rahmen der
zweiten Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr“ wurden 14
Einzelmaßnahmen und drei Szenarien erstellt und bewertet. Die Einzelmaßnahme
„räumliche und kostenseitige Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung“ erhielt dabei die
höchste Punktzahl in Bezug auf Verkehrswirksamkeit, Raumordnung sowie
Umweltverträglichkeit und war somit die wirksamste der betrachteten Einzelmaßnahmen.
3
Eine im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans durch den
Senat in Auftrag gegebene Untersuchung ergab, dass durch eine flächendeckende
Parkraumbewirtschaftung im gesamten S-Bahn-Ring bei gleichzeitiger Förderung des
Umweltverbundes die Fahrleistungen um knapp 10 % gesenkt werden können. Hierdurch
sinken die NOx-Emissionen um ca. 6,5 %. Die darauf aufbauende Modellierung der NO2-
Jahresmittelwerte ergab Rückgänge von 0,5 bis 4 μg/m³ für das Jahr 2020.
+Da Luftschadstoffgrenzwertüberschreitungen in Berlin nur an verkehrsreichen Straßen
auftreten, sind streckenbezogene Maßnahmen für die am höchsten belasteten Straßen
auch bei einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung weiter erforderlich. Die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Kraftfahrzeuge an hochbelasteten
Straßenzügen führt zu einer Reduzierung der NO2-Belastung von bis zu 5 µg/m.
Frage 5:
Stimmt der Senat mit der Aussage des früheren Abteilungsleiters der Verkehrsverwaltung Dr. Kunst in einem
Interview des Tagesspiegels überein, dass der Senat die Ausdehnung Parkraumbewirtschaftung, die gut zur
polyzentrischen Stadtstruktur Berlins passt, zügig umsetzen sollte, bevor man Diskussionen über eine
ergänzende komplizierte und aufwendige City-Maut beginnt?
Antwort zu Frage 5:
Die derzeitigen Prioritätensetzungen des Senats sehen eine zügige Umsetzung der
Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahn-Rings vor. Dies hat der Senat mit dem
Beschluss zum Luftreinhalteplan ausdrücklich bestätigt. Weitere Maßnahmen oder
Instrumente sind noch nicht beschlossen.
Frage 6:
Nimmt der Senat hinsichtlich der Ausdehnung der gesamtstädtischen Maßnahme Parkraumbewirtschaftung
nur eine passive Position ein, d. h. verzichtet der Senat auf Umsetzung dieser Maßnahme, wenn ein/e
Stadtrat/rätin sich aus politischen Gründen weigert, diese Maßnahme umsetzen? Wenn ja, ist dies im Sinne
der Verfassung von Berlin bzw. der Einheitsgemeinde Berlin, nach dem die Bezirke die Grundsatzstrategie
des Senats umzusetzen haben?
Antwort zu Frage 6:
Planung, Umsetzung und Betrieb der Parkraumbewirtschaftung liegen im
Zuständigkeitsbereich der Berliner Bezirke.
Der Senat hat insofern eine aktive Rolle übernommen, als dass er die Förderung der
Anschaffung von Parkscheinautomaten abgesichert hat und Anträge bewilligt. Er setzt sich
zudem gegenüber den betroffenen und zuständigen Bezirken für eine schnelle Umsetzung
ein (siehe Antwort 6 e vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803).
Frage 7:
Hat der Senat in Erwägung gezogen, die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung effizienter zu
gestalten, z. B. durch schnelles Scannen der Kennzeichen von fahrenden Dienstwagen der Ordnungsämter
und einer automatisierten Überprüfung, so wie es z. B. die Stadt Amsterdam erfolgreich praktiziert?
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Frage 8:
Sofern dies aus datenschutzrechtlichen Gründen derzeitig nicht möglich erscheint: Welche
Bundesratsinitiativen wären nötig? Betrifft dieses Problem dann auch die Überlegungen des Senats zur CityMaut, oder sehen die von der Senatsverkehrsverwaltung beauftragten Studien zur City-Maut eine City-Maut
nach dem „Maut-Häuschen-Modell“ vor, so wie es beim mautpflichtigen Tunnel im Hafen von Lübeck und
Rostock praktiziert wird.
Antwort zu Fragen 7 und 8:
Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet
Diese Fragen werden derzeit geprüft, weitere Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht möglich.
Frage 9:
Trifft es zu, dass die Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung in den neunziger Jahren bei der
Senatsverkehrsverwaltung lag und von dieser auch zügig eingeführt und umgesetzt wurde? Warum wurde
diese wichtige verkehrspolitische Stellschraube auf die Bezirke verlagert und wer müsste eine Entscheidung
treffen, damit die Zuständigkeit wieder bei der Senatshauptverwaltung liegt? Wäre dies aus Sicht des Senats
wünschens- und erstrebenswert?
Antwort zu Frage 9:
In den 1990er Jahren lagen u.a. nach dem damaligen Gesetz über die Zuständigkeit der
Ordnungsbehörden alle straßenverkehrsbehördlichen Zuständigkeiten und damit auch die
Zuständigkeit für die Anordnung einer Parkraumbewirtschaftungszone beim
Polizeipräsidenten in Berlin. Dies wurde im Zuge der Reform der Landesämter und
verbunden mit einer Verlagerung von Aufgaben in die Bezirke mit dem Gesetz zur
Errichtung bezirklicher Ordnungsämter vom 24.06.2004 geändert. Danach wurden den
Bezirken im Wesentlichen die Aufgaben im untergeordneten Straßennetz sowie einzelne
Aufgaben im übergeordneten Straßennetz, insbesondere Maßnahmen für den ruhenden
Verkehr einschließlich der Anordnung von Parkraumbewirtschaftungsgebieten und der
damit verbundenen Ausgabe von Bewohnerparkausweisen, zugewiesen. Die Aufgaben
der Hauptverwaltung – seinerzeit durch die damalige Verkehrslenkung Berlin
wahrgenommen – beziehen sich seither vor allem auf den fließenden Verkehr im
Hauptstraßennetz.
Eine Änderung der Zuständigkeitsaufteilung zwischen Bezirks- und Hauptverwaltung im
Bereich der Ordnungsaufgaben bedarf einer Änderung des Zuständigkeitskatalogs als
Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz.
Angesichts dieser grundsätzlich sachgerechten Aufgabenteilung bestehen derzeit keine
Bestrebungen, die Anordnung von Parkraumbewirtschaftungszonen als
straßenverkehrsbehördliche Aufgabe der Hauptverwaltung zu deklarieren.
Frage 10:
Ist der Masterplan Parken, der als Entwurf bereits in der letzten Legislaturperiode erarbeitet wurde
inzwischen abgeschlossen, so wie es die KoaV fordert?
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Antwort zu Frage 10:
Es wird auf die Antwort 6 a / b vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803
verwiesen.
Frage 11:
Wie ist der Stand der Erarbeitung einer „Stellplatzobergrenzenverordnung in gut ÖPNV erschlossenen
Gebieten“, die bereits im letzten Stadtentwicklungsplan Verkehr 2011 als wichtige Maßnahme neben der
Parkraumbewirtschaftung angekündigt wurde und in der KoaV bekräftigt wurde? Gab es in dieser
Legislaturperiode hierzu Aktivitäten des Senats und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu Frage 11:
Ein Entwurf für eine Stellplatzobergrenzen-Verordnung wurde in einem breiten
Beteiligungsverfahrens in den Jahren 2008 – 2011 erstellt, vom Senat nicht beschlossen.
Im Rahmen der Fortschreibung des Berliner Mobilitätsgesetzes wird derzeit die
Erarbeitung von Vorgaben für die Schaffung von Stellplatzflächen und deren qualitativen
Anforderungen als Grundlage der Bauleitplanung diskutiert.
Frage 12:
Warum wird in Berlin im Parkraummanagement nicht mehr vom reinem Anwohnerparken Gebrauch
gemacht, wie es in anderen Großstädten üblich ist? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die
Bezirke Anwohnerparken anordnen können?
Antwort zu Frage 12:
g
Gemäß dem geltenden Leitfaden „Parkraumbewirtschaftung“ des Landes Berlin1 gilt, dass
bei „Nachfrageüberlagerungen von Bewohnern und Berufspendlern oder von Bewohnern
und Besuchern von Freizeit-/Gastronomieeinrichtungen […] die Einrichtung von Bewohnerparkbereichen zweckmäßig sein“ kann. „Da für den öffentlichen Straßenraum
Gemeingebrauch gilt, ist das reine Bewohnerparken räumlich zu begrenzen“.
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autofreie Friedrichstraße nun auch offiziell eröffnet Seit zwei Wochen ist ein 500 Meter langer Abschnitt der Berliner Friedrichstraße für Autos gesperrt, , aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6283463-4357821-autofreie-friedrichstrasse-nun-auch-offi.html

Seit zwei Wochen ist ein 500 Meter langer Abschnitt der Berliner #Friedrichstraße für Autos #gesperrt, seit einer Woche gibt es dort eine Flaniermeile für Fußgänger und Radfahrer. Am Freitag nun wurde das Pilotprojekt autofreie Friedrichstraße auch offiziell eröffnet. Zwischen Französischer und Leipziger Straße bleiben Autos bis Ende Januar tabu.

Eigentlich hatten sich das Verkehrssenatorin Regine Günther und Mittes Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (beide Grüne) schon für vergangenen Samstag vorgenommen. Doch dann musste der Eröffnungstermin wegen der Demonstrationen von Gegnern der Corona- Maßnahmen verschoben werden.
Die Flaniermeile zwischen Französischer und Leipziger Straße, an der das #Luxus-Kaufhaus Galeries #Lafayette liegt, umfasst Sitzgelegenheiten, Schaukästen, Außengastronomie und Bäume. Sie soll erlebbar machen, wie sich Großstadt ohne Autoabgase, #Verkehrslärm und #Stau anfühlt. Zudem ist eine Hoffnung, dass die Geschäfte an der zuletzt kriselnden #Einkaufsstraße mehr Umsatz machen. Das Projekt könnte zum Vorbild auch für andere …

Tarife: An einem Tag im Jahr sollen große Berliner Straßen autofrei sein Rot-Rot-Grün will regelmäßig autofreie Tage und Gratisfahrten mit Bus und Bahn., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/parlamentsdebatte-zur-verkehrspolitik-an-einem-tag-im-jahr-sollen-grosse-berliner-strassen-autofrei-sein/26154054.html

Der Berliner Senat soll künftig jedes Jahr am europaweiten „#autofreien Tag“ teilnehmen, der auch 2020 wieder am 22. September stattfindet. „In Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern und der Zivilgesellschaft sollen an diesem Tag Straßen oder Straßenabschnitte zu #autofreien Zonen erklärt werden, beispielsweise die Friedrichstraße oder der Kurfürstendamm“, hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen beschlossen.

Die CDU enthielt sich der Stimme, FDP und AfD halten nichts vom autofreien Tag und stimmten dagegen.

Um den Verzicht aufs Auto wenigstens an einem Tag im Jahr zu unterstützen, plant Rot-Rot-Grün für den 22. September auch einen „#fahrscheinlosen Tag“. Alle können dann in Berlin Busse und Bahnen gratis nutzen. Die Einnahmeausfälle für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn sollen aus dem Landeshaushalt ausgeglichen werden. Soweit die Theorie. In die Wirklichkeit ist dieser Plan wohl frühestens 2021 umsetzbar.

Im vergangenen Jahr gab es einen ersten Versuch, da bot die BVG im Rahmen des autofreien Tages ein Einzelticket an, mit dem man den …

Straßenverkehr: Bauarbeiten : Sperrungen auf dem nördlichen Berliner Ring bis Ende des Jahres, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/sperrungen-auf-dem-noerdlichen-berliner-ring-bis-ende-des-jahres-li.101664

Bis Ende 2020 läuft im #Ausbau der #Autobahn in Richtung Norden die heiße Phase. Ein Überblick über kommende Vollsperrungen und Bahnausfälle.

Der Sommerreiseverkehr in Richtung Ostsee ebbt langsam ab, doch auf der Autobahn in Richtung Norden wird es bald noch hakeliger als sonst. Ab Anfang September müssen sich Autofahrer und Pendler auf Sperrungen auf dem nördlichen Berliner Ring, der #A10, einstellen. Und auch Bahnfahrer kommen nicht um Einschränkungen herum.

„Ab September 2020 startet das Projekt in eine neue Phase, bei der bis Ende des Jahres mit erheblichen Verkehrseinschränkungen gerechnet werden muss“, sagt Steffen Schütz von der #Havellandautobahn GmbH & Co. KG. Der private Autobahnbauer informierte kürzlich über #Baumaßnahmen bis Ende des Jahres.

Demnach sollen bis Ende Dezember 2020 zwischen dem #Autobahndreieck Pankow und der Anschlussstelle #Neuruppin mehr als die Hälfte der 120 Kilometer ausgebaut oder modernisiert werden. 24 von 38 Brücken und acht von elf Anschlussstellen sollen bis dahin fertig sein.

Damit das klappt, müssen Verkehrsteilnehmer tapfer sein und unvermeidliche …

Straßenverkehr: Spandau: Sperrung der Seegefelder Straße am Bahnhof wird geprüft, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article230246746/Seegefelder-Strasse-Bezirk-will-Sperrung-am-Bahnhof-pruefen.html

An der Kreuzung am #Bahnhof #Spandau gibt es besonders viele Unfälle. Der Bezirk überlegt nun, die #Seegefelder Straße zu sperren.

Es ist einer der größten #Knotenpunkte im Bezirk – und einer der #unfallreichsten: Die Kreuzung von Altstädter Ring, Klosterstraße, Seegefelder Straße und Stabholzgarten am Bahnhof Spandau. 102 Unfälle wurden 2019 gezählt. Und erst in der vergangenen Woche starb eine Radfahrerin, die von einem Auto erfasst wurde, das von der Seegefelder Straße nach rechts in die #Klosterstraße abbog, wobei die Hintergründe des Unfalls noch unklar sind.

Im Bezirk ist die Kreuzung und die Situation am #Bahnhofsvorplatz schon seit Jahren Thema, auch vor dem Hintergrund, dass diese als Unfallschwerpunkt bekannt ist und regelmäßig auch Fußgänger beteiligt sind, sagt Verkehrsstadtrat Frank Bewig (CDU). Jetzt strebt der Bezirk an, eine durchaus folgenreiche Veränderung der Kreuzung zu untersuchen: Die Sperrung der Seegefelder Straße auf Höhe des Bahnhofs für den motorisierten Individualverkehr. Autos könnten so nicht mehr von der Seegefelder Straße in die Kreuzung fahren und umgekehrt.

Bahnhof Spandau: Bezirk hofft auf Landesmittel
„Wir wollen mit der Senatsverkehrsverwaltung diesen Weg einschlagen und das tiefergehend und ergebnisoffen …

Radverkehr: Ein Radweg ohne Radler, aus Senat

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Frage 1:
Wer hat den am 30. Juni übergebenen sogenannten #Pop-Up-Radweg auf dem #Adlergestell zwischen
#Sterndamm und #Rudower Chaussee (Bezirk Treptow-Köpenick) in Auftrag gegeben?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat die Anordnung einer temporären geschützten
Radverkehrsanlage bei der Abteilung VI (Verkehrsmanagement) der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beantragt.
Frage 2:
Wann erfolgte durch wen die entsprechende Anordnung und mit welcher rechtlichen und fachlichen
Begründung?
Antwort zu 2:
Der temporäre geschützte Radfahrstreifen wurde am 25.06.2020 von der Abteilung VI der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeordnet. In Teilen der
Michael-Brückner-Straße und des Adlergestells sind keine Radverkehrsanlagen
2
vorhanden, ansonsten war in Fahrtrichtung Süden nur ein schmaler gemeinsamer Gehund Radweg vorhanden, der nicht den Anforderungen an Radverkehrsanlagen entspricht.
Im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs war es erforderlich, kurzfristig eine
Verbesserung herbeizuführen. Die Anordnung erfolgte gem. § 45 Abs. 1 der
Straßenverkehrs-Ordnung.
Frage 3:
Gab es Voruntersuchungen, wie viele Radfahrer und Fußgänger bisher den gemeinsamen Rad- und
Fußweg in diesem Bereich genutzt haben? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Nein. Im Vorfeld der Einrichtung dieses sogenannten Pop-Up-Radweges gab es keine
Voruntersuchungen im Sinne einer Verkehrszählung.“
Die Michael-Brückner-Straße und das Adlergestell sind stark befahrene Ein- und
Ausfahrtsstraßen, die durch ihre direkte Verbindung von der Lage her auch eine attraktive
Verbindung für den Radverkehr darstellen. Es ist daher notwendig, hier angemessene
Radverkehrsanlagen zu schaffen, unabhängig von dem derzeit vorhandenen
Radverkehrsaufkommen.
Frage 4:
Gab es Untersuchungen, ob die verbleibenden zwei Fahrspuren auch in Spitzenzeiten für den motorisierten
Verkehr ausreichen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Eine Untersuchung wurde nicht durchgeführt. Die Leistungsfähigkeit von Straßen bemisst
sich regelmäßig an den Knotenpunkten. An diesen wurden im Wesentlichen keine
Veränderungen durchgeführt. Auf der Strecke dazwischen sind zwei Fahrstreifen
ausreichend. Dies hat sich auch bereits für den Bereich südlich der Rudower Chaussee
herausgestellt.
Die Einrichtung des Radfahrstreifens geht zudem auf das Planfeststellungsverfahren zur
A 113 zurück. Mit dem Bau dieses Autobahnabschnittes wurde ein wesentlicher Teil des
Kraftfahrzeugverkehrs von der B 96a auf die Autobahn verlagert.
Frage 5:
Kommt es in Spitzenzeiten, zum Beispiel am Knoten Adlergestell/Rudower Chaussee, jetzt zum Rückstau?
Antwort zu 5:
Die geschützte Radverkehrsanlage endet vor dem Stauraum der Lichtzeichenanlage
Adlergestell / Dörpfeldstraße – Rudower Chaussee. Dadurch wurde die Leistungsfähigkeit
durch die Radverkehrsanlage nicht beeinträchtigt.
3
Frage 6:
Was hat die Einrichtung des Radwegs gekostet, wer hat das finanziert? Wurden dafür auch Mittel aus der
Straßenunterhaltung des Bezirks Treptow-Köpenick eingesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu Frage 6:
Die Einrichtung der temporären Radverkehrsanlage hat Kosten in Höhe von 40 T€
verursacht.
Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz.
Frage 7:
Welche Folgekosten entstehen, zum Beispiel für die Miete der Absperrbaken?
Antwort zu Frage 7:
Die Vorhaltekosten für die bestehende Verkehrssicherung belaufen sich auf 65,- € pro
Tag.
Frage 8:
Wann wird der Pop-Up-Radweg wieder abgebaut, da es sich ja um eine temporäre Einrichtung handeln soll?
Antwort zu 8:
Die erteilte straßenverkehrsbehördliche Anordnung gilt vorläufig bis zum 31.12.2020. Ob
die Anordnung verlängert, in eine dauerhafte Anordnung überführt oder aufgehoben wird,
ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Grundsätzlich wird eine Überführung der temporären
Radfahrstreifen in dauerhafte Radverkehrsanlagen angestrebt.
Berlin, den 20.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Schäden durch Alkali-Kieselsäure Reaktionen alias „Betonkrebs“, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
An der Brücke #Anschlussstelle #Adlershof sind keine Schäden durch #Alkali-KieselsäureReaktion (#AKR) bekannt. Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten an den #Brückenlagern
werden auch rückwärtige Stützwände an den Widerlagern ergänzt. Gleichzeitig wird auf
beiden Fahrbahnen die #Übergangskonstruktion zur Brücke erneuert.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bereits seit Jahren werden immer wieder einzelne Abschnitte der Berliner Autobahnen wg. Schäden durch
Alkali-Kieselsäure-Reaktionen („#Betonkrebs“) saniert. Aktuell die Autobahnbrücke an der Anschlussstelle
Adlershof. (https://www.tagesspiegel.de/berlin/autobahnbruecke-nahe-ber-von-betonkrebs-befallen-nachzwoelf-jahren-schon-ein-sanierungsfall/26016294.html)
Frage 1:
Welche Autobahnabschnitte und -bestandteile (z.B. Betonschutzwände) müssen künftig noch wg. des o.b.
Sachverhaltes saniert werden?
Frage 2:
Welche Ingenieurbauwerke gem. DIN 1076 (Tunnel, Brücken, Trogbauwerke etc.) an Berliner Autobahnen
sind aktuell noch von AKR betroffen?
Antwort zu 1 und 2:
Von AKR-Schäden sind Teile der Stützwände an den Anschlussstellen Stubenrauchstraße
und Späthstraße an der Bundesautobahn (BAB) #A113 betroffen.
Ebenso sind eine Vielzahl von Verkehrszeichenbrückenfundamenten an der BAB #A100
durch AKR geschädigt. Mit den Planungen zum Ersatz der Fundamente wurde begonnen.
2
Im Übrigen sind im Bereich der Berliner Autobahn nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Streckenabschnitte bekannt, welche aufgrund von Schäden durch Alkali-KieselsäureReaktionen (AKR) zu sanieren sind. Ebenso liegen keine Informationen über notwendige
Autobahnbestandteile (wie z.B. Betonschutzwände) vor, die vor dem Hintergrund der AKR
einer notwendigen Sanierung bedürfen. Der Streckenabschnitt der BAB A 113 hatte
Schäden durch AKR zu verzeichnen; jedoch ist die Sanierung weitgehend abgeschlossen.
Frage 3:
Abgesehen von den Autobahnen: welche Straßen und Verkehrsingenieurbauwerke gem. DIN 1076 müssen
künftig ebenfalls wg. AKR saniert werden?
Antwort zu 3:
Vornehmlich an in den siebziger und achtziger Jahren errichteten Brücken in den östlichen
Stadtbezirken sind AKR-Schäden erfasst. Hier sind in erster Linie die Widerlager und deren
Flügelwände betroffen.
Frage 4:
Welche Kenntnisse hat der Senat über die Umstände und Verantwortlichkeiten zu diesen Schäden?
Antwort zu 4:
In den meisten Fällen waren zum Zeitpunkt der Errichtung der Bauwerke die technischen
Kenntnisse und der Stand der Wissenschaft zur AKR noch nicht so fortgeschritten wie
heute. Erst nach dem Eingang der sog. „Alkali-Richtlinie“ des Deutschen Ausschusses für
Stahlbeton in die technischen Regelwerke zählen Prüfungen der Betonausgangsstoffe
hinsichtlich AKR zum Stand der Technik.
Frage 5:
Welche gesicherten Erkenntnisse hat der Senat über eine mangelhafte Bauausführung und mangelhafte
Bauüberwachung im Zusammenhang mit den jeweils betroffenen Straßen und Bauwerken?
Antwort zu 5:
Kenntnisse liegen dem Senat hierzu nicht vor.
Frage 6:
Wurde vonseiten des Senats jemals versucht, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend
zu machen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 6:
Der Streckenabschnitt der BAB A 113 zwischen der Anschlussstelle Späthstraße bis zur
Anschlussstelle Adlershof wurde auf Grund einer ablaufenden AKR in den Sommermonaten
der Jahre 2016 bis 2019 grundhaft erneuert. Vor dem Landgericht Berlin wurde im Rahmen
der Bundesauftragsverwaltung gem. Art. 90 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) a.F. im
3
Dezember 2016 eine Schadensersatzklage gegen die damalige Baufirma erhoben; über die
Klage ist noch nicht entschieden worden.
Frage 7:
Wer wurde beim Bau der betroffenen Straßen und Bauwerke mit der Materialprüfung beauftragt und war
hierbei auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beteiligt?
Antwort zu 7:
Beim Bau der o.g. BAB A 113 waren verschiedene, durch die Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) nach der „Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe
und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) zertifizierte Prüfinstitute beauftragt.
Frage 8:
Inwieweit ist bei der Feststellung, Beurteilung und Behebung der Schäden überhaupt die BAM involviert?
Antwort zu 8:
Bei der Feststellung, Beurteilung und Behebung der AKR-Schäden auf der BAB A 113 war
u.a. auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachbereich
Baustoffe beteiligt.
Frage 9:
Wer wurde nach dem ersten Auftreten von Schäden mit der Begutachtung und Beurteilung ebendieser
beauftragt?
Antwort zu 9:
An der BAB A 113 sind die Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus sowie
der vom Gericht festgelegte Gutachter, im Rahmen des „Selbstständigen Beweisverfahrens“, welches der Klage vorgeschaltet war, tätig geworden.
Frage 10:
Welche Kosten sind dem Land Berlin bisher durch die o.b. Art von Schäden entstanden?
Frage 11:
Mit Kosten in welcher Höhe resultierend aus diesen Schäden kalkuliert das Land Berlin für die Zukunft?
Antwort zu 10 und 11:
Dem Land Berlin sind im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung auf der BAB A 113
in den Jahren 2016 bis 2019 Kosten i.H. von rd. 540 T€ entstanden. Diese Summe ist
Bestandteil der Schadensersatzklage. Die angegebenen Kostenanteile sind
Verwaltungskosten, welche das Land Berlin im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung
gem. Art. 90 Absatz 2 GG a.F. aufgebringen musste.
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Bei den unter Antwort zur Frage 3 genannten Brücken ist eine individuelle Schadensermittlung allein bezogen auf AKR-Schäden nicht möglich, da Brückenbauwerke in der Regel
nicht ausschließlich aufgrund von festgestellten AKR-Schäden saniert beziehungsweise
ersetzt werden müssen, sondern eine Kombination verschiedener Parameter berücksichtigt
werden muss. Hierzu zählen zum Beispiel die Anwendung der Nachrechnungsrichtlinie
aufgrund der heutigen erhöhten Verkehrsbelastung oder eine festgestellte Gefährdung
durch Spannungsrisskorrosion oder alters- und abnutzungsbedingten Schäden.
Berlin, den 21.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr + Güterverkehr: Tesla-Vertreter spricht erstmals über Verkehrskonzept Bahnhofsverlegung, separate Autobahnausfahrten, mehr Radfahrwege:, aus berlin.de

https://www.berlin.de/wirtschaft/nachrichten/tesla/6269254-5973744-teslavertreter-spricht-erstmals-ueber-ve.html

Schiene für Logistik im Fokus
Zum #Verkehrskonzept gehört dem Tesla-Vertreter zufolge eine Ausrichtung der #Logistik auf die #Schiene, um unter anderem auch die Folgen des Durchgangsverkehrs für die Gemeinden zu minimieren. Außerdem plant das Unternehmen lokale Zulieferketten für die Produktion der Fahrzeuge. #Tesla wolle Fahrzeuge entwerfen, entwickeln und für den Weltmarkt produzieren. Dafür würden Lösungen gebraucht, die leistungsfähig seien und sich schnell umsetzen ließen.
Entlastung kleiner Straßen geplant
Das Unternehmen plant unter anderem auch eine #Autobahnausfahrt im Norden, um die umliegende Landesstraße L38 zu entlasten. Notwendig sei aus Sicht von Tesla auch, den Bahnhof #Fangschleuse weiter in den Westen zu verlegen, um Wege zu verkürzen. Zudem sei eine zusätzliche Haltestelle im Süden geplant. Eine #Fahrplanstudie habe Tesla bereits in Auftrag gegeben. «Wir brauchen Lösungen, die leistungsfähig sind und sich schnell umsetzen lassen», betonte Riederer.
Tesla will #Fahrradwege fördern
Besonderen Wert lege das Unternehmen auch auf den Ausbau der Fahrradwege. Mit dem Rad zur Arbeit zu gelangen, sei umweltschonender und platzsparender. Zudem seien weniger Autos auf der Straße unterwegs, so der Tesla-Vertreter, der nach eigenen Angaben in Amsterdam lebt und dort gute Erfahrungen gemacht hat. Das neue Werk könne in Brandenburg ein «#Leuchtturmprojekt» werden.
Elon Musk bedankt sich öffentlich beim Land und der Gemeinde Grünheide

Flughafen: Diskussionsrunde am Hauptstadtflughafen Für die Verkehrsplaner bleibt der BER eine Baustelle, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/diskussionsrunde-am-hauptstadtflughafen-fuer-die-verkehrsplaner-bleibt-der-ber-eine-baustelle/26103242.html

Erfahrenere Berlin-Touristen und Einheimische, die per #Flugzeug die deutsche Hauptstadt ansteuern, wissen bereits, dass eine Fahrt in die Innenstadtbezirke zum Ende ihrer Reise nochmal viele Nerven kosten kann: Staus im Flughafentunnel in #Tegel, unwürdiges Gedränge an der Haltestelle um #Expressbus #TXL. In #Schönefeld lästiges Umsteigen vom Bus in die #U7 oder langes Schlangestehen vor einem der Fahrkartenautomaten.

Die Inbetriebnahme des #BER, die nach Jahren der Pannen nun für den 31. Oktober angesetzt ist, wäre die große Chance, den bald einzigen #Airport vernünftig an Berlin und die wichtigsten Kleinstädte im Umland anzubinden – und zwar Klima- wie nervenschonend mit dem Öffentlichen Personen-Nahverkehr (#ÖPNV). Immerhin: Die Grundvoraussetzung dafür – ein Bahnhof direkt unter dem Hauptterminal 1 – ist erfüllt. Für Verkehrsexperten gibt es dennoch noch viel zu tun in den kommenden Jahren. Das wurde bei einer Diskussionsrunde am BER, die live im Internet übertragen wurde, am Montagabend deutlich.

Laut Gastgeber Engelbert Lütke #Daldrup, dem Chef der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, geht es nicht nur darum, Berlin und Umland gut anzubinden und die Quote der Reisenden, die mit Öffis zum Flughafen kommen, von aktuell 60 Prozent im Schnitt auf 66 Prozent im Jahr 2025 und sogar 70 Prozent in 2030 zu steigern. Dann sei man in Deutschland führend …

BVG + Straßenverkehr: BVG will mehr Falschparker abschleppen Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen künftig verstärkt Falschparker abschleppen., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6262360-4357821-bvgabschleppwagen-sollen-noch-mehr-zum-e.html

Seit Januar sind dafür eigene #Abschleppfahrzeuge im Einsatz. Nachdem in der vergangenen Woche ein weiterer #Abschleppwagen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geliefert wurde, ist der #BVG-Bestand auf mittlerweile neun gewachsen, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Bis einschließlich Juli seien rund 2100 falsch parkende Fahrzeuge abgeschleppt worden plus rund 180 durch einen Dienstleister im Auftrag der BVG.
#Falschparker sind weiterhin ein großes Problem
«Falschparker auf #Busspuren, #Straßenbahngleisen und in #Haltestellenbereichen sind weiterhin ein großes Problem, dem wir mit ausgeweiteten Einsätzen künftig noch gezielter begegnen wollen», sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu der Deutschen Presse-Agentur. Die Gebühren fürs Abschleppen liegen bei 208,33 Euro, bei größeren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gewicht bei 650,32 Euro.
Eine coronabedingte Pause beim Abschleppen hat es der BVG zufolge nicht gegeben. Dennoch habe sich die Pandemie ausgewirkt: Acht #Schleppwagenfahrer sind zwar fast fertig ausgebildet gewesen, konnten Schwentu zufolge aber keine Führerscheinprüfung ablegen.
BVG schleppt immer mehr selbst ab
«Der Einsatz der BVG-eigenen Abschleppwagen ist im Januar mit ersten Nachtschichten gestartet und wird seitdem kontinuierlich ausgeweitet», sagte Schwentu. «Während zu Beginn des Jahres noch der Großteil der Umsetzungen durch die Polizei …