Wer heute am #S-Bahnhof #Eichborndamm abfährt oder ankommt, hat nur eine Möglichkeit den #Bahnsteig zu verlassen. Der Wunsch eines zweiten Aufgangs wurde schon öfter geäußert. Nur das wird noch einige Zeit dauern, Grund ist der #Denkmalschutz.
Derzeit ist der S-Bahnhof Eichborndamm nur über die gleichnamige Straße zu erreichen. Ein zweiter Aufgang samt #Personenunterführung würde nach Süden zur #General-Barby-Straße und im Norden zur Straße Im #Hufenschlag führen und die Wohngebiete besser anschließen. Aber nicht nur für einen kürzeren Weg, sondern auch im Falle eines Notfalls könnten die Fahrgäste schneller den Bahnhof verlassen.
Das Bezirksamt begrüßt einen zweiten Aufgang, musste allerdings feststellen, dass das Landesdenkmalamt denkmalrechtliche Bedenken geäußert hat. Das Planstellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes als zuständige Behörde wurde daraufhin wieder eingestellt. Der Bezirk selbst wurde in die Planung nicht mit einbezogen, wie Bezirksbürgermeister Frank Balzer (CDU) in der Bezirksverordnetenversammlung sagte.
S-Bahnhof Eichborndamm: Eingang wird zurückhaltend gestaltet
Am 22. April findet bundesweit der #Mädchen-Zukunftstag statt. Auch die Deutsche Bahn (DB) beteiligt sich mit vielen Veranstaltungen und ermöglicht es den Teilnehmerinnen des Zukunftstages so, in verschiedene Berufe reinzuschnuppern. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Angebote diesmal online.
Neben den #Berufseinblicken gibt es Infos zu Ausbildungsangeboten an verschiedenen Standorten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ein weiterer Höhepunkt ist die Teilnahme am DB Escape Game.
Hier alle Veranstaltungen im Überblick ansehen und schnell einen Platz sichern:
Frage 1: Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen #S-Bahnhalts #Kamenzer Damm und des zusätzlichen #Regionalbahnhalts#Buckower Chaussee? Frage 2: Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021 abgeschlossen sein sollen? Antwort zu 1 und 2: Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen#Machbarkeit sowie eine verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur. 2 Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante #Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der #Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese #Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034. Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den #Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet. Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren abhängig.“ Frage 3: Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden Haltepunkte doch nicht erfolgt? Antwort zu 3: Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats. Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel einzuwerben. Frage 4: Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs erfolgen? Antwort zu 4: Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend beurteilt werden. Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden. 3 Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“ Frage 5: Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf. Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der #Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich. Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“ Frage 6: Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen, dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig angeschlossen.“ Frage 7: In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt? 4 Antwort zu 7: Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen#Sperrung für Baumaßnahmen auszugehen. Frage 8: Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden oder zumindest minimiert worden wären? Antwort zu 8: Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der #S-Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren #Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort zu 1: Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen, persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann. Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren 2 Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin. Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist. Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert werden konnte. Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt. Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben. Frage 2: Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben? Antwort zu 2: Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit: „Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische Fahrkarten.“ 3 Frage 3: Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt? Antwort zu 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt, das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist. Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden Unternehmen. Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht gesperrt ist. Frage 4: Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen? Antwort zu 4: Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war. Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall. 4 Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine besprochen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard nicht fristgerecht nachgekommen wurde. Frage 5: Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“? Antwort zu 5: Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung eines technisch defekten EFS, benannt wird. Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch Nichttätigwerden – anerkennt. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In einer jahrelang erwarteten #Konferenz nannte der Senat Lösungen für den #Verkehr in Pankows neuen Quartieren. Das ist geplant.
Berlin. Auf diese Konferenz wartete halb #Pankow schon vor der Pandemie. Nun erklärte die Senatsverkehrsverwaltung am Mittwochabend in einer großen, mehrstündigen Video-Schalte, wie die Mobilität im Nordosten Berlins trotz etlicher neuer Stadtquartiere funktionieren soll. Fast alle Bausteine waren schon seit Monaten bekannt. Neu ist vor allem die zeitliche Zuordnung von #Verkehrslösungen zum Bau der Quartiere. Dabei reicht der Zeitstrahl sehr weit nach vorn – bis zum Jahr 2037, wenn das Viertel #Blankenburger Süden mit mehr als 5000 Wohnungen fertiggestellt sein soll.
Verkehr in Pankow: Längere S-Bahnen, mehr Züge nach Buch
Erste Verbesserungen beim Verkehr kommen bereits in zwei Jahren: Ab Ende 2023 soll die S-Bahnlinie #S2 auf der Stettiner Bahn mit acht Wagen fahren können und damit ihre derzeit erschöpfte Kapazität so erhöhen. Von 2026 an soll der neue #Radschnellweg#Panke Trail erste Radpendler aus dem Norden Pankows ins Berliner Zentrum bringen. Zu dieser Zeit werden auch die ersten Wohnungen des Quartiers Buch – Am #Sandhaus mit bis zu 3000 Wohnungen bezugsfertig sein. Als Fertigstellungszeitpunkt für den neuen Kiez an der Bucher #Moorlinsenennt der Senat 2035.
Mios, Mios, Mios. Nirgendwo werden so viele #Verkehrsprojekte geprüft wie in Berlin- #Spandau. Logo, ist ja auch ewig nichts passiert – und hier im Berliner Westen entstehen ohne Ende Neubauwohnungen. #U-Bahn, #S-Bahn, #Regio, #Straßenbahn – sogar Busse mit Oberleitungsmasten bis Berlin-Staaken und Berlin-Kladow: alles steht auf der Agenda.
Und was kostet das alles in der Theorie? Die #U-Bahnverlängerung über die Pichelsdorfer Straße wird aktuell auf 580 Mio Euro geschätzt. Und auch für die anderen Ideen nennt Verkehrssenatorin Regine Günther, Grüne, Zahlen – und zwar im aktuellen „#Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“, liebevoll „#StEP MoVe“ abgekürzt. Der stand gerade erst im Fokus. Hier die Quelle: Stadtentwicklungsplan, Seite 40 – die Lektüre lohnt sich, ist interessant! Darüber hat der Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Spandau berichtet, denn kaum ein Thema bewegt die Menschen dort wie der zähe Verkehr im Alltag. Bitteschön, hier die groben Schätzung:
1.) 120 Mio für die Straßenbahn von der Paulsternstraße über Wasserstadt und wieder runter zum Rathaus. 2029 soll diese kilometerlange Strecke in Betrieb gehen, betonte jüngst ein Sprecher der Verwaltung und wollte damit Skeptiker überzeugen. Ob dieser Plan zu halten ist? Im Bezirk, im Abgeordnetenhaus und bei Stadtentwicklern gibt es daran Zweifel. Denn „vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im Bereich Spandau“ wurden in den letzten zwei Jahren gar nicht aufgenommen und Geld wurde auch nicht in die Hand genommen, wie der Senat im Herbst sagte: Tagesspiegel-Link.
2.) 70 Mio für die S-Bahnstrecke Rathaus bis Berlin-Albrechtshof. Dazu laufen …
#Stadler montiert in #Pankow die neuen S- und #U-Bahnen. Da darf #U-Bahn-Fan und SPD-Spitzenkandidatin Franziska #Giffey nicht fehlen.
Berlin. Beeindruckt schaut Franziska Giffey in die noch leere #Fabrikhalle. „Wenn hier die Fertigung losgeht, will ich dabei sein“, sagt die Bundesfamilienministerin und SPD-Landeschefin. Bei Stadler in Pankow werden in wenigen Monaten die ersten neuen U-Bahnwagen montiert, die die BVG mit politischer Rückendeckung des Senats bestellt hat. Dass in der 70 Millionen Euro teuren Halle vorher ab September schon #S-Bahnwagen der neuesten Generation für Berlin gefertigt werden, bewegt Giffey nicht ganz so stark. Die bauen sie auch schon in der älteren Halle nebenan zusammen.
Aber die SPD-Spitzenkandidatin steht eben besonders auf U-Bahnen. Der Ausbau des U-Bahnnetzes soll für die Sozialdemokraten ein entscheidendes Wahlkampfthema werden. Giffey will quasi in der U-Bahn ins Rote Rathaus rollen. Deshalb der Besuch am Donnerstagmorgen.
Rahmenvertrag mit der BVG für bis zu 1500 U-Bahnwagen „Ich hoffe, dass sie noch viele weitere U-Bahnen bauen“, sagt die Ministerin dem Stadler-Deutschland-Chef Jure #Mikolčić, der sie in die Feinheiten der Montage einführt. „Ich sehe, dass die Menschen das wollen. Mit einer guten Anbindung ziehen die Leute dann auch weiter raus“, fasst Giffey die verkehrs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele der SPD zusammen. Sie wirbt schon länger dafür, dass Berlin nicht nur verdichtet und in die Höhe wachsen solle, sondern eben auch in die Breite.
Frage 1: Welche #Bau- und #Sanierungsarbeiten wurden im Zeitraum der letzten 5 Jahre an der #Bahnstrecke der S- und Regionalbahn im Abschnitt zwischen den Bahnhöfen #Biesdorf und #Birkenstein (#Ostbahn) durchgeführt? Antwort zu 1: Auf dem Abschnitt erfolgten unter anderem Sperrungen der S-Bahn zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des #elektronischen Stellwerks (#ESTW) sowie des neuen Zugbeeinflussungssystems der S-Bahn Berlin (#ZBS) zwischen Biesdorfer Kreuz und Strausberg Nord. Bei der #Fernbahn ergaben sich durch den #ESTW-Umbau auch umfangreiche Sperrzeiträume. Die Sperrungen wurden zusätzlich für #Instandhaltungsarbeiten im Bereich der Gleise, Weichen und Bahnübergänge genutzt. Die Sperrungen fanden hauptsächlich in den Jahren 2019 und 2020 statt. Die DB AG hat Folgendes mitgeteilt: „S-Bahn 2016 Gleiserneuerung Hoppegarten – Fredersdorf / März, April 2 Weichenerneuerungen in Kaulsdorf / Mai Eisenbahnüberführung Thälmannstraße in Hoppegarten, 2 Laufende Instandhaltungsmaßnahmen Belastungsstopfgang nach der Gleiserneuerung Fredersdorf – Hoppegarten 2017 Eisenbahnüberführung Thälmannstraße, Hoppegarten, Mitte – Ende Oktober / Wochenende im November Neubau der Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost), Erneuerung, einzelne Wochenenden mit Ersatz zwischen Lichtenberg und Wuhletal Weichenerneuerungen in Mahlsdorf Laufende Instandhaltung mit geringen Einzelsperrzeiten 2018 Eisenbahnüberführung Thälmannstraße (in Hoppegarten) Ersatzneubau der Straßenüberführung Rhinstraße (Bauherr: Straßenbaulastträger) Beginn der Arbeiten für die Errichtung des elektronischen Stellwerks (ESTW) „S5 Ost, Streckenabschnitt Biesdorfer Kreuz bis Strausberg“ (einschl. neuem Zugsicherungssystem Berliner S-Bahn (ZBS)), Einzelsperrzeiten in verschiedenen Abschnitten Laufende Instandhaltung / geringe Einzelsperrzeiten; 2019 ESTW S5 Ost, Streckenausrüstung, Signalfüße, Signale stellen, Kabelarbeiten, Durchörterungen in verschiedene Abschnitte zwischen Biesdorfer Kreuz und Strausberg ESTW S7 Ost (Lichtenberg – Biesdorfer Kreuz – Ahrensfelde/Wartenberg), (einschl. neuem Zugsicherungssystem Berliner S-Bahn (ZBS)) Straßenüberführung Rhinstraße mit kleinen Einzelsperrzeiten Laufende Instandhaltung / geringe Einzelsperrzeiten. 2020 ESTW S5 Ost, div. kleinere Sperrzeiten: Signale stellen, Kabelarbeiten; Gleiserneuerung Mahlsdorf – Hoppegarten (März/April), Lichtenberg – Wuhletal, Einbau Weichentrapez in Friedrichsfelde Ost, ESTW S7 Ost, Restarbeiten am Gleis, Neubau Straßenüberführung Rhinstraße Gleiserneuerung und Weichenerneuerung zwischen Hoppegarten und Strausberg Fernbahn 2016 Belastungsstopfgang in Kaulsdorf Laufende Instandhaltung Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der Eisenbahnüberführung Thälmannstraße 2017 Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der Eisenbahnüberführung Thälmannstraße Errichtung des neuen Haltepunktes Mahlsdorf 3 2018 Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der Eisenbahnüberführung Thälmannstraße Neubau Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost) – analog SBahnbereich ESTW S7 Ost, Zusammenhangsmaßnahmen mit Auswirkung auf den Fernbahnbereich Beginn der Arbeiten zur Errichtung des ESTW Lichtenberg 2019 Neubau Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost) – analog S-Bahn ESTW Lichtenberg, Umbau des gesamten Biesdorfer Kreuzes mit elektronischer Technik; Auswirkungen auf alle Streckenteile ESTW S5 Ost – Zusammenhangsmaßnahmen S-Bahn mit Auswirkung auf den FBahnbereich (Kaulsdorf-Fredersdorf), 3 Weichenerneuerungen Laufende Instandhaltung 2020 ESTW Lichtenberg, Umbau des gesamten Biesdorfer Kreuzes sowie der Ostbahn im Abschnitt Biesdorfer Kreuz – Strausberg mit elektronischer Technik; Neubau mehrerer Bahnübergänge, Auswirkungen auf alle Streckenteile Kabelquerungen, Tiefbau, Signalfüße stellen, Signale stellen, infrastrukturelle Anpassungen, notwendige Änderungen in der Oberleitung, Logistik ESTW S5 Ost – Zusammenhangsmaßnahmen S-Bahn mit Auswirkung auf den F-Bahnbereich (Kaulsdorf-Fredersdorf), 9 Weichenerneuerungen“ Frage 2: Welche Bauarbeiten werden aktuell an dem genannten Streckenabschnitt vorgenommen und welchem Zweck dienen diese? Antwort zu 2: Der S-Bahn- und Regionalverkehr ist auf dem Abschnitt an unterschiedlichen Zeiträumen und Abschnitten in diesem Jahr gesperrt. 18.06. – 21.06.2021, Totalsperrung zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf 21.08. – 23.08.2021, Totalsperrung zwischen Biesdorfer Kreuz und Wuhletal 27.08. – 30.08.2021 sowie 03.09. – 06.09.2021, Totalsperrung zwischen Lichtenberg und Wuhletal/Springpfuhl 29./30.10.2021 Biesdorfer Kreuz Nord – Kaulsdorf (Vollsperrung nur bei der Fernbahn) Der Streckenabschnitt wird aufgrund der Brückenarbeiten im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der SÜ südl. Blumberger Damm gesperrt. Die DB AG hat folgendes mitgeteilt: „S-Bahn abschnittsweise Inbetriebnahme ESTW S5 Ost im Januar 4 Fernbahn Abschnittweise Inbetriebnahme der elektronischen Stellwerke Lichtenberg, Hoppegarten, Fredersdorf im Februar“ Frage 3: Wie schätzen der Senat und die Deutsche Bahn AG die durch die Bauarbeiten am genannten Streckenabschnitt entstehende Lärmbelastung für die Anwohnerinnen ein? Welche Lärmbelastungen entstehen durch die aktuellen Bauarbeiten konkret? Antwort zu 3: Hinsichtlich der Lärmbelastungen liegen keine konkreten Erkenntnisse der Vor-Ort Situation vor, sodass der Senat nur grundsätzlich darauf hinweist, dass in der Nachtzeit und an Sonnund Feiertagen im Sinne des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr und von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Ausnahmen gemäß § 10 LImSchG Bln zugelassen werden können. Diese Lärmbelastungen müssen im Rahmen des Zumutbaren bleiben. Dazu werden umfangreiche Nebenbestimmungen in den Ausnahmezulassungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erteilt werden. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung erfolgte hierzu nicht. Frage 4: Welche Beschwerden liegen hierzu dem Senat oder der DB AG vor? Antwort zu 4: Dem Senat liegen keine aktuellen Beschwerden zum Baulärm vor. Im Jahr 2020 wurde eine Beschwerde über Baulärm durch Gleisbauarbeiten in der Nacht zwischen dem S-Bhf. Wuhletal und Kaulsdorf für den Zeitraum vom 30.04. bis zum 03.05. an den Senat herangetragen. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden seitens der DB AG unternommen, um die Lärmbelastung der Anwohnerinnen durch die Bauarbeiten, gerade auch zu Zeiten der Nachtruhe, zu vermeiden? Antwort zu 5: Soweit die Lärmbelastungen trotz Einhaltung des Stands der Technik und weiterer Minderungsmaßnahmen in der Nachtzeit nicht zumutbar sind, wirkt die Immissionsschutzbehörde unter anderem mit der Forderung der Stellung von Schlafersatzraum oder Verschiebung der Arbeiten auf die Tagzeit ein. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht. 5 Frage 6: Wann ist der Abschluss der angesprochenen Bauarbeiten geplant? Welche Maßnahmen sind in den nächsten Jahren noch am entsprechenden Streckenabschnitt geplant? Antwort zu 6: Hierzu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht. Frage 7: Wie schätzt der Senat den Bedarf an zusätzlichen passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der betreffenden Strecke, gerade auch vor dem Hintergrund steigenden Personen- und Güterverkehrs auf der Strecke der Ostbahn, in Zukunft ein? Antwort zu 7: Zur Fragestellungen, wie hoch auf diesem Streckenabschnitt zukünftig der Bedarf an zusätzlichen passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen sein könnte, liegen dem Senat keine Schätzungen vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Frage 8: Welche Ergebnisse liegen aus der Machbarkeitsuntersuchung zu Lärmschutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und DB Netz für Schienenverbindungen im Bereich des Bezirks Marzahn-Hellersdorf vor? Antwort zu 8: Die DB AG hat Folgendes mitgeteilt: „Die Machbarkeitsuntersuchung wird derzeit aufgrund der Absenkung der Auslösewerte der freiwilligen Lärmsanierung zum 01.01.2022 auf 54 dB(A) nachts neu berechnet und überarbeitet. Der Schlussbericht der Machbarkeitsuntersuchung wird voraussichtlich Ende 2021 vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zum Lärmschutz getroffen werden.“ Frage 9: Zu welchem Ergebnis kommt die Machbarkeitsuntersuchung zu Lärmschutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und DB Netz für den betreffenden Streckenabschnitt? Sind daraus folgend bereits Lärmschutzmaßnahmen geplant? Wenn ja, wie fallen diese aus und wann sollen sie umgesetzt werden? Antwort zu 9: Der Streckenabschnitt vom S-Bhf. Biesdorf nach Birkenstein ist nicht Untersuchungsgegenstand der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin. Siehe zudem die Antwort zu Frage
6 Frage 10: Welche neuen Lärmschutzmaßnahmen würden aus Sicht des Senats bei einem zweigleisigen Ausbau der Ostbahn für den genannten Streckenabschnitt nötig? Wird ein möglicher Ausbau der Strecke bei allen neuen Lärmschutzmaßnahmen bereits eingeplant? Antwort zu 10: Dem Senat liegen keine konkreten Ausbaupläne vor. Sollte es für den genannten Streckenabschnitt vom S-Bhf. Biesdorf nach Birkenstein zu einem zweigleisigen Ausbau kommen, ist es in der Regel erforderlich, Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge umzusetzen. Da aktuell keine neuen Lärmschutzmaßnahmen auf dem genannten Streckenabschnitt im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin geplant sind, erübrigt sich die Frage, ob ein möglicher Ausbau der Strecke dabei eingeplant wird. Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Mit Beginn des Frühlings verstärkt die Deutsche Bahn ihre #Bauaktivitäten im Berliner #S-Bahnnetz – daher kommt es ab Freitag zu Einschränkungen auf dem westlichen #Ring und der Linie #S8 im nördlichen Bereich. Das sind die Auswirkungen auf den #S-Bahnverkehr im Detail:
Linien #S41, #S42, #S46: Bauarbeiten auf dem westlichen Ring Freitag, 19. März ab 22 Uhr durchgehend bis Montag, 12. April, 1.30 Uhr
Sperrung und daher kein S-Bahnverkehr zwischen #Halensee – Westkreuz – Messe Nord/ICC – Westend – Jungfernheide – #Beusselstraße.
Grund für die Bauarbeiten: Im Bahnhof Westend werden 1,3 km Gleise und sieben Weichen erneuert. Im Bahnhof Westkreuz werden beide Brückenüberbauten abgedichtet.
Die S41 und S42 fahren auf dem gesamten restlichen Ring, wobei im Abschnitt Beusselstraße – Wedding nur ein 10-Minutentakt angeboten werden kann. Die S46 fährt ab Halensee weiter nach Charlottenburg und bietet damit im 20-Minutentakt eine Verbindung zwischen dem Südring und der Stadtbahn. Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Halensee – Beusselstraße.
Eingeschränkter Zugverkehr zwischen Südkreuz und Halensee. Details dazu hier
Die Linie S46 wird ab Halensee nach Charlottenburg umgeleitet und erreicht dort die Linien S3, S5, S7, S9 und U7. Sie bietet damit zwischen Halensee und Charlottenburg eine Alternative zum Ersatzverkehr, allerdings nur alle 20 Minuten. Zur Umfahrung der Baustelle kann auch das verdichtete Zugangebot auf dem Ostring genutzt werden. Es wird empfohlen, den gesperrten Abschnitt weiträumig mit den S-Bahnlinien S3, S5, S7 oder S9 sowie den U-Bahnlinien U2, U7 und U9 zu umfahren. Ein Video (ab jetzt auch barrierefrei für Gehörlose) zu diesen Bauarbeiten gibt es unter youtube.com/sbahnberlin. Linie S8: Bauarbeiten zwischen Pankow-Heinersdorf/Mühlenbeck-Mönchmühle und Birkenwerder Freitag, 19. März ab 22 Uhr durchgehend bis 10. Mai, 1.30 Uhr
Die Arbeiten werden in vier Bauabschnitten durchgeführt.
Für den Bauabschnitt 1 ist vom 19. März (22 Uhr) bis 26. März (22 Uhr) die Strecke zwischen Schönfließ und Hohen Neuendorf gesperrt. Es fahren keine S-Bahnen. Ersatzverkehr mit Bussen: #S8#Mühlenbeck-Mönchmühle – #Birkenwerder
Hinweis: Da die Busse straßenbedingt nicht am S-Bahnhof #Schönfließ halten können, beginnt/endet der Ersatzverkehr in Mühlenbeck-Mönchmühle. Fahrgäste müssen daher zwischen der S8 und dem Ersatzverkehr in beiden Fahrtrichtungen in Mühlenbeck-Mönchmühle umsteigen. Weitere Bauabschnitte mit Ersatzverkehr:
S8 Pankow-Heinersdorf – Birkenwerder (ohne Halt in Blankenburg) Bauabschnitt 4 vom 8. April bis 10. Mai
S8 Mühlenbeck-Mönchmühle – Birkenwerder (wie Bauabschnitt 1) Grund für die Bauarbeiten: Die Gleise und die Stromschienen sowie ein unmittelbar an den Gleisanlagen verlaufendes Starkstromkabel werden erneuert. Vom 26. bis 29. März finden in Blankenburg zusätzlich Weichenarbeiten statt, an diesem Wochenende ist daher auch die Linie S2 von Einschränkungen betroffen.
Warum wird gebaut? Auf dem nördlichen Abschnitt der #S8, zwischen #Pankow-Heinersdorf / #Mühlenbeck-Mönchmühle und #Birkenwerder, finden ab dem 19. März Bauarbeiten statt. Die Gleise und die Stromschienen sowie ein unmittelbar an den #Gleisanlagen verlaufendes #Starkstromkabel werden erneuert. Die Arbeiten werden in vier Bauabschnitten durchgeführt und dauern insgesamt bis zum 10. Mai an.
Für den Bauabschnitt 1 ist vom 19. März (22 Uhr) bis 26. März (22 Uhr) die Strecke S8 zwischen #Schönfließ und Hohen Neuendorf gesperrt. Es fahren keine S-Bahnen.
Wie komme ich trotzdem ans Ziel? Es wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet, der aber eine Besonderheit aufweist: Da die Busse straßenbedingt nicht am S-Bahnhof Schönfließ halten können, beginnt/endet der Ersatzverkehr in Mühlenbeck-Mönchmühle. Fahrgäste müssen daher zwischen der S8 und dem Ersatzverkehr in beiden Fahrtrichtungen in Mühlenbeck-Mönchmühle umsteigen.
Wie geht es weiter? Zweiter Bauabschnitt: Vom 26. bis 29. März finden in Blankenburg zusätzlich Weichenarbeiten statt, an diesem Wochenende ist daher auch die Linie S2 von Einschränkungen betroffen. Zwischen Pankow-Heinersdorf <> Blankenburg wird in dieser Zeit ein SEV eingerichtet. Ebenfalls gibt es SEV für die S8 zwischen Pankow-Heinersdorf <> Birkenwerder, aber ohne Halt in Blankenburg.
Dritter Bauabschnitt: Vom 29. März bis 8. April wird ein SEV für die S8 zwischen Pankow-Heinersdorf <> Birkenwerder eingerichtet, wieder ohne Halt in Blankenburg.
Vierter Bauabschnitt: Vom 8. April bis 10. Mai wird ein SEV für die S8 zwischen Mühlenbeck-Mönchmühle <> Birkenwerder eingerichtet.