Wetterfeste #Abstellanlagen sind ein sinnvoller Beitrag zur #Verkehrswende. 2015 sollten die ersten in Berlin entstehen. Wo es hakt.
Es war ein Sonnabend im September 2014, als Berlins Senat die Nachricht zum ersten Mal publik machte: Berlin bekommt #Fahrradparkhäuser, kündigte der damalige Verkehrsstaatssekretär und heutige Senatskanzleichef Christian Gaebler (SPD) bei einer Veranstaltung an. Noch im Jahr 2015 sollten wetterfeste Abstellanlagen für Räder am #S-Bahnhof #Mexikoplatz und am #U-Bahnhof #Krumme Lanke entstehen. Mittelfristig sollten Fahrradparkhäuser am S-Bahnhof #Zehlendorf und in #Pankow entstehen.
Am Stand von damals hat sich nicht viel getan: Fünfeinhalb Jahre später steht berlinweit keine der Anlagen. Auch mit dem Bau wurde noch nirgends begonnen. Die Fahrradparkhäuser, Bestandteil der von Senat und Bezirken geförderten #Radpolitik, drohen zur unendlichen Geschichte zu werden.
Die nachfolgenden Daten haben den Stand vom 28. Januar 2020. Die Daten für 2017 beziehen sich auf die Monate August – Dezember.
Wie viele #Verkehrsunfälle registrierte die Berliner Polizei in Berlin seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom September 2017 (Drs. 18/12361)? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln.
Zu 1.:
Die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Wie viele Personen wurden dabei aufgrund welcher Ursachen leicht oder schwer verletzt oder getötet? Bitte aufschlüsseln nach Unfallursachen und Unfallfolgen für den Rad- und Fußverkehr.
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und E-Scootern?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrollern?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrädern?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und PKW?
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und LKW?
Zu 2.:
Die Verunglückten (sowohl leicht verletzt I schwer verletzt I getötet) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Die häufigsten Ursachen gegenüber Radfahrenden waren: Ungenügender Sicherheitsabstand
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
Fehler beim Abbiegen
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“.
Die häufigsten Ursachen von Radfahrenden waren: Ungenügender Sicherheitsabstand
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen Geschwindigkeit in anderen Fällen
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“.
Die häufigsten Ursachen gegenüber zu Fuß Gehenden waren:
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen Stellen.
Die häufigsten Ursachen von zu Fuß Gehenden waren:
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war.
2 a. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen?
Zu 2 a.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
187
465
483
2 b. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen?
Zu 2b.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
87
322
306
2 c. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und E-Scootern?
Zu 2 c.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
0
0
38
2 d. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrollern?
Zu 2 d.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
21
52
47
2 e. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrädern?
Zu 2 e.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
24
69
55
2 f. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und PKW?
Zu 2 f.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
1.943
5.292
4.889
2 g. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und LKW?
Zu 2 g.:
Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
1 74
440
372
Wie viele leicht schwer verletzte oder getötete Radfahrer*innen trugen jeweils einen Fahrradhelm in den oben genannten Verkehrsunfällen?
Zu 3.:
Diese Daten werden durch die Polizei Berlin statistisch nicht erhoben.
Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrer*innen leicht schwer verletzt oder getötet wurden, waren die Unfallverursacher*innen Links- oder Rechtsabbieger*innen? (Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.
Bei wie vielen Verkehrsunfällen benutzen die Radfahrer*innen den Fahrradstreifen?
Zu 4.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Beteiligt mit Ursache
Radfahrende
25
1 57
125
E-Scooter
0
0
0
motorisiertes Zweirad mit Versicherungskennzeichen
2
8
8
motorisiertes Zweirad mit amtlichen Kennzeichen
1
4
13
Pkw I Pkw mit Anhänger
351
1.190
1.085
Lkw
49
1 54
142
Bus
1
20
8
Andere
4
21
26
Gesamtergebnis
433
1.554
1.407
4 a. Bei wie vielen Verkehrsunfällen benutzen die Radfahrer*innen den Fahrradstreifen?
Zu 4 a.:
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Abbiegeunfälle, bei denen verunglückte Radfahrende Radverkehrsanlagen an Kreuzungen oder Einmündungen benutzten.
Jahr
2017
2018
2019
Unfallanzahl
226
793
786
Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, war die Unfallursache ein sogenanntes „Dooring“, dem abrupten Öffnen der Fahrzeugtür, verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen?
Zu 5.:
Das abrupte Öffnen der Fahrzeugtür ist kein Erfassungskriterium. Derartige Verkehrsunfälle werden regelmäßig mit der Ursache „verkehrswidriges Verhalten
beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen“ erfasst. Insofern liegen hierzu keine validen Daten vor.
Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, war die Unfallursache ein zu knappes überholen? Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.
Zu 6.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Beteiligt mit Ursache
Radfahrende
28
87
64
E-Scooter
0
0
0
motorisiertes Zweirad mit amtlichen Kennzeichen
0
1
1
Pkw I Pkw mit Anhänger
37
1 16
1 32
Lkw
13
25
29
Bus
6
1 1
12
Andere
8
16
18
Gesamtergebnis
92
258
256
Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, kam es zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort? Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.
Zu 7.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2017
2018
2019
Anzahl Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
253
750
788
Beteiligte mit Verstoß gegen
§ 142 StGB
2017
2018
2019
Radfahrende
83
221
220
E-Scooter-Führende
0
0
1 1
Führende motorisierter Zweiräder mit Versicherungskennzeichen
1
5
3
Führende motorisierter Zweiräder mit amtl. Kennzeichen
0
2
2
Pkw-Führende
122
362
401
Lkw-Führende
16
55
54
Bus-Führende
4
1 1
3
Andere
33
108
1 16
Die Anzahl der Beteiligten mit Verstoß gegen § 142 StGB kann höher ausfallen als die Anzahl an registrierten Verkehrsunfällen, da sich pro Verkehrsunfallflucht mehrere Beteiligte unerlaubt vom Ort entfernen können.
Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich im Bezirk Berlin-Neukölln, bei denen leicht oder schwer verletzte oder getötete Radfahrende involviert waren, seit der 18/12361? Bitte nach Monaten aufschlüsseln und nach den aufgestellten Kriterien in den Fragen 2-6 beantworten.
In welchen Straßenzügen an welchen Straßenecken im Bezirk Berlin-Neukölln ereigneten sich diese Verkehrsunfälle?
Wie viele von diesen Unfällen ereigneten sich davon auf dem Tempelhofer Feld?
Zu 8.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Monate
2017
2018
2019
Januar
0
15
12
Februar
0
12
16
März
0
12
22
April
0
35
28
Mai
0
47
27
Juni
0
37
61
Juli
0
29
35
August
25
37
47
September
38
51
32
Oktober
28
28
34
November
27
26
24
Dezember
13
14
8
Gesamt
131
343
346
Die Verunglückten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Monat I Jahr
2017
Rad- fahr- ende
Zu Fuß Geh- ende
2018
Rad- fahr- ende
Zu Fuß Geh- ende
2019
Rad- fahr- ende
Zu Fuß Geh- ende
Januar
–
–
–
16
15
0
12
1 1
1
Februar
–
–
–
12
12
0
16
16
0
März
–
–
–
15
12
0
22
20
2
April
–
–
–
38
35
1
28
27
1
Mai
–
–
–
51
47
3
28
25
1
Juni
–
–
–
38
36
1
63
62
1
Juli
–
–
–
30
28
2
35
33
0
August
28
23
2
39
38
1
49
45
3
September
38
35
3
52
48
3
34
32
2
Oktober
30
26
1
31
28
2
35
31
2
November
29
26
3
30
27
1
25
24
0
Dezember
13
1 1
2
15
13
1
9
7
0
Gesamt
138
121
1 1
367
339
15
356
333
13
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
0
2
Februar
–
–
2
März
–
2
2
April
–
1
3
Mai
–
3
2
Juni
–
2
3
Juli
–
2
1
August
2
3
7
September
4
3
2
Oktober
2
3
2
November
3
4
1
Dezember
2
1
1
Gesamt
13
24
28
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
0
0
Februar
–
0
0
März
–
0
0
April
–
0
0
Mai
–
4
1
Juni
–
0
2
Juli
–
0
2
August
2
4
1
September
1
4
1
Oktober
0
1
0
November
1
1
0
Dezember
0
0
2
Gesamt
4
14
9
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von E-Scootern:
Monat
2017
2018
2019
Januar
0
0
0
Februar
0
0
0
März
0
0
0
April
0
0
0
Mai
0
0
0
Juni
0
0
0
Juli
0
0
0
August
0
0
0
September
0
0
0
Oktober
0
0
0
November
0
0
0
Dezember
0
0
1
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Motorrollern:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
0
0
Februar
–
0
0
März
–
0
0
April
–
1
0
Mai
–
0
1
Juni
–
0
0
Juli
–
0
0
August
1
0
1
September
0
1
0
Oktober
0
0
1
November
0
0
0
Dezember
0
0
1
Gesamt
1
2
4
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Motorrädern:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
0
0
Februar
–
0
0
März
–
0
0
April
–
0
0
Mai
–
0
0
Juni
–
1
1
Juli
–
0
0
August
0
1
0
September
0
1
0
Oktober
1
2
1
November
0
0
0
Dezember
0
0
0
Gesamt
1
5
2
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Pkw:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
18
15
Februar
–
14
16
März
–
19
25
April
–
39
28
Mai
–
50
36
Juni
–
43
62
Juli
–
32
35
August
24
31
53
September
37
49
40
Oktober
33
28
32
November
30
29
25
Dezember
17
17
5
Gesamt
141
369
372
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Lkw:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
3
2
Februar
–
1
1
März
–
1
1
April
–
0
2
Mai
–
1
1
Juni
–
3
4
Juli
–
2
2
August
1
7
4
September
4
2
3
Oktober
2
0
2
November
2
2
3
Dezember
2
0
0
Gesamt
1 1
22
25
Zur Anzahl der leicht oder schwer verletzten beziehungsweise getöteten Radfahrenden, die einen Fahrradhelm trugen, wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.
Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallverursachenden Links- oder Rechtsabbieger waren – Gesamtaufkommen:
Abbiegeunfälle/ Jahr/ Monate
2017
2018
2019
Januar
–
2
2
Februar
–
2
4
März
–
5
2
April
–
10
4
Mai
–
10
9
Juni
–
13
17
Juli
–
4
6
August
5
7
17
September
12
14
12
Oktober
6
7
5
November
4
4
6
Dezember
4
1
0
Gesamt
31
79
84
Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallverursachenden Links- oder Rechtsabbieger waren, aufgeschlüsselt nach Beteiligungsart.
Hinweis: Es wurden keine Führenden motorisierter Zweiräder als Verursachende registriert.
Beteiligte mit Ursache
Jahr
Jahr
Jahr
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
2
2
Radfahrende
–
0
1
Pkw
–
1
0
Lkw
–
1
0
Andere
–
0
1
Februar
–
2
4
Pkw
–
2
3
Lkw
–
0
1
März
–
5
2
Radfahrende
–
0
1
Pkw
–
4
1
Lkw
–
1
0
April
–
10
4
Pkw
–
10
4
Mai
–
10
9
Radfahrende
1
0
Pkw
8
8
Lkw
1
0
Andere
0
1
Juni
13
17
Radfahrende
0
1
Pkw
11
10
Lkw
1
3
Andere
1
3
Juli
4
6
Radfahrende
0
1
Pkw
4
5
August
5
7
17
Radfahrende
0
2
0
Pkw
4
4
14
Lkw
1
1
3
September
12
14
12
Radfahrende
2
1
1
Pkw
9
11
11
Lkw
0
1
0
Andere
1
1
0
Oktober
6
7
5
Radfahrende
0
1
0
Pkw
6
6
4
Andere
0
0
1
November
4
4
6
Radfahrende
1
0
0
Pkw
3
3
5
Lkw
0
1
0
Andere
0
0
1
Dezember
4
1
0
Pkw
4
1
0
In der nachfolgenden Tabelle werden Verkehrsunfälle dargestellt, die sich auf Radfahrstreifen bzw. Radverkehrsführungen auf der Fahrbahn ereigneten:
Anzahl Verkehrsunfälle
2017
2018
2019
Januar
–
1
1
Februar
–
1
3
März
–
2
0
April
–
5
0
Mai
–
2
2
Juni
–
4
7
Juli
–
2
1
August
0
1
6
September
4
8
5
Oktober
2
4
0
November
1
2
1
Dezember
1
1
0
Gesamt
8
33
26
Zur Anzahl der Verkehrsunfälle auf Grund des sogenannten „Doorings“ – also ein abruptes Öffnen der Fahrzeugtür – wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.
Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallursache ein zu knappes Überholen war – Gesamtaufkommen:
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
3
0
Februar
–
1
0
März
–
1
1
April
–
1
2
Mai
–
2
1
Juni
–
3
5
Juli
–
5
2
August
0
1
1
September
2
4
2
Oktober
1
1
1
November
2
0
2
Dezember
0
1
1
Gesamt
5
23
18
Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallursache ein zu knappes Überholen war, aufgeschlüsselt nach Beteiligungsart:
Beteiligte mit Ursache
Jahr
Jahr
Jahr
Monat
2017
2018
2019
Januar
–
3
0
Pkw-Führende
–
1
0
Lkw-Führende
–
1
0
Andere
–
1
0
Februar
–
1
0
Pkw-Führende
–
1
0
März
–
1
1
Pkw-Führende
–
1
1
April
–
1
2
Pkw-Führende
–
0
2
Andere
–
1
0
Mai
–
2
1
Radfahrende
–
1
0
Pkw-Führende
–
1
1
Juni
–
3
5
Radfahrende
–
1
1
Pkw-Führende
–
2
4
Juli
–
5
2
Pkw-Führende
–
3
2
Lkw-Führende
–
2
0
August
0
1
1
Pkw-Führende
0
1
1
September
2
4
2
Radfahrende
0
1
1
Führende motorisierter Zweiräder mit amtlichen Kennzeichen
0
1
0
Pkw-Führende
1
1
1
Lkw-Führende
1
1
0
Oktober
1
1
1
Pkw-Führende
1
1
0
Andere
0
0
1
November
2
0
2
Pkw-Führende
2
0
1
Andere
0
0
1
Dezember
0
1
1
Pkw-Führende
0
1
1
8 a. In welchen Straßenzügen bzw. an welchen Straßenecken im Bezirk Berlin-Neukölln ereigneten sich diese Verkehrsunfälle?
Zu 8 a.:
Die Unfallörtlichkeiten sind nach Häufigkeit der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
FLUGHAFENSTR. I FULDASTR. I KARL- MARX-STR.
2
8
2
12
HASENHEIDE I HERMANNSTR. I KARL- MARX-STR. / HERMANNPLATZ
4
3
2
9
LAHNSTR. I NIEMETZSTR.
1
3
4
8
MAYBACHUFER I PANNIERSTR. I THIELENBRÜCKE
3
2
3
8
LAHNSTR. I
NAUMBURGER STR.
2
4
2
8
KORMORANWEG I MÖWENWEG I RUDOWER STR.
0
4
3
7
KOTTBUSSER DAMM I URBANSTR. / HERMANNPLATZ I SONNENALLEE
0
4
3
7
FLUGHAFENSTR. I HERMANNSTR. I U-BHF. BODDINSTR.
0
1
5
6
HERTZBERGSTR. I SONNENALLEE I TREPTOWER STR.
0
4
2
6
THIEMANNSTR. I
SONNENALLEE
1
2
2
5
SPÄTHSTR. 12
2
1
2
5
RUDOWER STR. I JOHANNISTHALER CHAUSSEE
1
4
5
NEUKÖLLNER STR. I ZWICKAUER DAMM I STUBENRAUCHSTR.
0
3
2
5
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
COLUMBIADAMM 160
0
3
2
5
BUSCHKRUGALLEE I GRENZALLEE I KARL- MARX-STR.
0
2
3
5
WEIGANDUFER I WILDENBRUCHBRÜCKE I WILDENBRUCHPARK I WILDENBRUCHSTR.
2
1
1
4
SONNENALLEE 260
1
3
4
SONNENALLEE 256
1
2
1
4
KARL-MARX-STR. 270
1
3
4
KARL-MARX-STR. I
SCHÖNSTEDTSTR.
1
2
1
4
REUTERSTR. I
SONNENALLEE
0
3
1
4
KARL-MARX-STR. 259
0
1
3
4
KANALSTR. / SEIDELBASTWEG I STUBENRAUCHSTR.
1
1
2
4
HERMANNSTR. I
THOMASSTR.
1
1
2
4
HERMANNSTR. I
LEINESTR.
1
1
2
4
HERMANNSTR. I HERRFURTHSTR. I WERBELLINSTR.
0
2
2
4
ERKSTR. I SONNENALLEE I WILDENBRUCHSTR.
1
2
1
4
ALT-BRITZ I BRITZER DAMM I BUCKOWER DAMM I MOHRINER ALLEE
1
2
1
4
GRENZALLEE I DAMMWEG / SONNENALLEE
1
1
2
4
HOBRECHTSTR. I
SONNENALLEE
0
1
3
4
KARL-MARX-STR. I
WEICHSELSTR.
0
0
3
3
ROSEGGERSTR. I
SONNENALLEE
0
1
2
3
REUTERSTR. I
WESERSTR.
1
1
1
3
MORUSSTR. / WERBELLINSTR.
0
1
2
3
TEUPITZER STR. I HEIDELBERGER STR. I TREPTOWER STR.
0
2
1
3
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
SAALESTR. / SONNENALLEE
2
1
3
WEIGANDUFER I TREPTOWER BRÜCKE I TREPTOWER STR.
2
1
3
WESERSTR. I
WILDENBRUCHSTR.
0
3
0
3
WESERSTR. I
TREPTOWER STR.
0
2
1
3
ODERSTR. 182
0
2
1
3
MAYBACHUFER 32
0
2
1
3
PANNIERSTR. I
SONNENALLEE
1
1
1
3
GLASOWER STR. I KARL- MARX-STR.
0
1
2
3
ELSENSTR. / HARZER STR.
1
1
1
3
BILDHAUERWEG I
NEUKÖLLNER STR.
0
1
2
3
AGNES-STRAUB-WEG I
FRITZ-ERLER-ALLEE
0
1
2
3
BLASCHKOALLEE I BRITZER DAMM I GRADESTR.
1
2
0
3
BUSCHKRUGALLEE I GIELOWER STR. I GRÜNER WEG I RUDOWER STR.
1
1
1
3
COLUMBIADAMM I FLUGHAFENSTR. I FONTANESTR.
0
0
3
3
BENDASTR. / GLASOWER STR.
1
2
0
3
DONAUSTR. I ERKSTR.
1
1
1
3
FLUGHAFENSTR. I
MAINZER STR.
1
1
1
3
HERMANNSTR. I
NOGATSTR.
2
1
0
3
FRITZ-ERLER-ALLEE I
LIPSCHITZALLEE
0
2
1
3
BRITZER DAMM I
GERMANIAPROMENADE
1
1
1
3
GANGHOFERSTR. I KARL- MARX-STR. / RICHARDSTR. I WERBELLINSTR. I
ALFRED-SCHOLZ-PLATZ
0
2
1
3
ERKSTR. 15
1
2
0
3
ERKSTR. 5
0
1
2
3
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
WEIGANDUFER 0. NR.
1
1
0
2
SONNENALLEE 29
1
0
1
2
SAALESTR. / WIPPERSTR.
0
1
1
2
KARL-MARX-STR. 234
0
0
2
2
STUBENRAUCHSTR. 101
0
2
0
2
KARL-MARX-STR. 33
0
1
1
2
WILDENBRUCHSTR. 1
0
0
2
2
KÖPENICKER STR. I ALT- RUDOW
0
1
1
2
SILBERSTEINSTR. 54
0
0
2
2
JULIUSSTR. I KARL- MARX-STR.
0
1
1
2
SONNENALLEE 98
0
0
2
2
LAHNSTR. I
MITTELBUSCHWEG
1
1
2
WEICHSELSTR. I
SONNENALLEE
0
1
1
2
LIBERDASTR. I
MAYBACHUFER
0
2
0
2
WERBELLINSTR. I HANS- SCHIFTAN-STR.
0
1
1
2
MALCHINER STR. I
PARCHIMER ALLEE
0
0
2
2
NIEMETZSTR. I
SAALESTR.
0
2
0
2
MANITIUSSTR. I
PANNIERSTR.
1
1
0
2
SILBERSTEINSTR. I
WALTERSTR.
0
1
1
2
MARESCHSTR. I
SONNENALLEE
0
1
1
2
SONNENALLEE 128
1
1
0
2
MAYBACHUFER 23
1
0
1
2
SONNENALLEE 5
0
1
1
2
MAYBACHUFER 39
0
1
1
2
STEINTRÄGERWEG I HEIDELÄUFERWEG I JOHANNISTHALER CHAUSSEE
1
0
1
2
MICHAEL-BOHNEN-RING I
SONNENALLEE
1
0
1
2
TISCHLERZEILE I KÖLNER DAMM I JOHANNISTHALER CHAUSSEE
0
2
0
2
MOHRINER ALLEE 30
0
0
2
2
WEICHSELSTR. I
WESERSTR. (ENDE)
0
1
1
2
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
NAUMBURGER STR. 33
0
2
0
2
WEIGANDUFER 3
0
1
1
2
NEUHOFER STR. I
SCHÖNEFELDER STR.
0
1
1
2
WESERSTR. 45
1
0
1
2
NEUHOFER STR. I WALTERSDORFER CHAUSSEE
0
2
0
2
WILDENBRUCHSTR. 83
1
0
1
2
NEUKÖLLNER STR. I SCHÖNEFELDER STR. I WALTERSDORFER CHAUSSEE
1
0
1
2
KARL-MARX-STR. I
REUTER STR.
0
1
1
2
HARZER STR. / TREPTOWER STR.
0
1
1
2
FRIEDELSTR. I
WESERSTR.
1
0
1
2
EMSER STR. I KARL- MARX-STR. I SAALESTR.
1
1
0
2
BLASCHKOALLEE I BUSCHKRUGALLEE I SPÄTHSTR.
1
0
1
2
GERLINGER STR. I WARMENSTEINACHER STR.
1
1
0
2
BLASCHKOALLEE I ONKEL-BRÄSIG-STR. I RIESESTR.
1
1
0
2
HERMANNSTR. 74
0
1
1
2
BÖHMISCHE STR. I
HERTZBERGSTR.
0
0
2
2
ILSESTR. I THOMASSTR.
0
0
2
2
BÖHMISCHE STR. I
SCHUDOMASTR.
1
1
0
2
BAUMLÄUFERWEG I JOHANNISTHALER CHAUSSEE
0
2
0
2
BRAUNSCHWEIGER STR.
I KARL-MARX-STR.
0
1
1
2
GRENZALLEE 6
1
0
1
2
BRITZER DAMM I FULHAMER ALLEE I TEMPELHOFER WEG
0
0
2
2
HERMANNSTR. I
SILBERSTEINSTR.
0
0
2
2
BRITZER DAMM 185
0
0
2
2
HOBRECHTSTR. I
0
2
0
2
Unfallörtlichkeit
2017
2018
2019
Gesamt
WESERSTR.
BRITZER DAMM 201
0
1
1
2
ERKSTR. I KARL-MARX- STR.
1
1
0
2
BUCKOWER DAMM I
GUTSCHMIDTSTR.
0
1
1
2
FLUGHAFENSTR. 45
0
2
0
2
BUCKOWER DAMM I HÜFNERWEG I KGA ZUR WINDMÜHLE
1
1
0
2
FULDASTR. I WEIGANDUFER I WEICHSELPLATZ I WEICHSELPARK
0
1
1
2
BUCKOWER DAMM 11
0
1
1
2
GERLINGER STR. I
CHRISTIAN-HENKEL-STR.
1
1
0
2
BUCKOWER DAMM 268
0
1
1
2
ALLERSTR. / HERMANNSTR.
0
0
2
2
BUCKOWER DAMM 70
1
1
0
2
GROSS-ZIETHENER CHAUSSEE I ZITTAUER STR. I PARK AM RUDOWER FLIESS
0
1
1
2
BÜRKNERSTR. I FRIEDELSTR. I MAYBACHUFER I HOBRECHTBRÜCKE
0
1
1
2
HARZER STR. / WILDENBRUCHSTR.
0
2
0
2
COLUMBIADAMM 111
0
1
1
2
HERMANNSTR. I
WARTHESTR.
0
1
1
2
COLUMBIADAMM 122
0
2
0
2
ALT-BUCKOW I AN DEN ACHTERHÖFEN I MARIENFELDER CHAUSSEE / RUFACHER WEG
Frage 1:
An welchen Straßen auf welcher Länge sind seit dem 09.12.2016 in Berlin sogenannte „Poller“ zur #Abgrenzung von #Radwegen eingerichtet worden? Welche Variante „#Poller“ (Stahlpoller, Leitboys etc.) wurde
dabei jeweils verwendet?
Antwort zu 1:
Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die im
Regelfall nicht der für die betreffenden Straßen zuständige Baulastträger ist, sind seit
Dezember 2016 in folgenden Straßen auf der Fahrbahn durch #Sperrpfosten abgegrenzte
Radverkehrsanlagen („Geschützte #Radfahrstreifen“) geschaffen worden (Länge jeweils in
Klammern):
· Kolonnenstraße (ca. 100 m)
· Dahlemer Weg (ca. 550 m)
· Holzmarktstraße (ca. 450 m)
· Mehringdamm (ca. 100 m)
· Hasenheide (ca. 1000 m)
· Karl-Marx-Straße (ca. 400 m)
· Tamara-Danz-Straße (ca. 300 m)
· Bernauer Straße (ca. 50 m)
Im Rahmen der bisherigen Vorhaben wurden verschiedene Varianten von Sperrpfosten
verwendet. Da die Auswahl der Art der Sperrpfosten durch die Straßenbaulastträger
erfolgte und die verwendeten Produkttypen voraussichtlich ab 2021 durch das mit der
Begleituntersuchung beauftragte Ingenieurbüro bei den Straßenbaulastträgern abgefragt
und ausgewertet werden, können hierzu derzeit noch keine näheren Angaben gemacht
werden.
2
Frage 2:
In welchem Abstand zueinander sind diese Poller zu 1) jeweils aufgestellt worden? Wie sind diese im Boden
verankert und welcher Aufprallenergie halten diese stand?
Antwort zu 2:
Der Regelabstand zwischen den Sperrpfosten beträgt 2 m (von Sperrpfostenmitte zu
Sperrpfostenmitte gerechnet). Im Einzelfall sind Abweichungen nach oben oder unten
möglich, zumal die Maßnahmen üblicherweise individuell geplant werden. Die Art der
Verankerung ist den zuständigen Straßenbaulastträgern weitestgehend freigestellt.
Werden die Sperrpfosten nicht durch Markieren einer Sperrfläche, sondern nur durch eine
Fahrbahnbegrenzungslinie abgesichert, sollen die Sperrpfosten flexibel sein. Das
Verhalten, das die verschiedenen Sperrpfostenformen bei Berührungen bzw. Kollisionen
mit Fahrzeugen zeigen, wird im Rahmen der bis 2022 angesetzten Begleituntersuchung
ab 2021 anhand von Befragungen der Baulastträger durch das beauftragte Ingenieurbüro
näher untersucht.
Frage 3:
Wie konkret wird der Bereich zwischen den jeweiligen Pollern (durch die #BSR?) #gereinigt? Sind die
eingesetzten #Kehrfahrzeuge der BSR wegen der Größe der Zwischenräume dazu in der Lage oder muss die
Reinigung manuell erfolgen?
Antwort zu 3:
Vorherige Abstimmungen mit den Berliner #Stadtreinigungsbetrieben (BSR) haben
ergeben, dass die Geschützten Radfahrstreifen aufgrund ihrer lichten Breite von
regelmäßig mindestens 2 m mit Kehrfahrzeugen gereinigt werden können. Das #Reinigungsergebnis im Bereich des #Protektionsstreifens zwischen den Sperrpfosten wird
bis Ende 2022 im Rahmen der oben genannten Begleituntersuchung untersucht. Bisher
sind der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine besonderen
Probleme bezüglich der Straßenreinigung der Geschützten Radfahrstreifen bekannt
geworden.
Frage 4:
Als welche Art Verkehrseinrichtung im Sinne des § 43 StVO sind diese zu qualifizieren?
Antwort zu 4:
Verkehrseinrichtungen werden durch § 43 Absatz 1, 3 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) in Verbindung mit der Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO) definiert. Im Rahmen der
Anordnung von geschützten Radfahrstreifen können als Protektionselemente zur
physischen Trennung von Radverkehr und motorisiertem Verkehr die darin angeführten
Sperrpfosten, Leitschwellen mit Baken oder Leitborde mit Baken verwendet werden.
3
Bei den bisher eingesetzten Verkehrseinrichtungen handelt es sich ganz überwiegend um
auf Sperrflächen oder Fahrbahnbegrenzungslinien montierte Sperrpfosten, die auch
wegen des durch die Markierungen bestehenden Verbots, die entsprechenden Flächen zu
befahren, als solche erkennbar sind.
Frage 5:
Hat der Gesetzgeber Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften des § 7 des Berliner
Straßengesetzes vorgesehen? Falls nein, ergeben sich entsprechende Möglichkeiten, den Verpflichteten zur
Einhaltung der dort genannten Pflichten einzuhalten aus anderen Normen? Falls ja, welchen?
Antwort zu 5:
Als öffentliche Aufgabe besteht die Straßenbaulast gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht daher
kein Rechtsanspruch Dritter – auch nicht von anderen Straßenbaulastträgern – darauf, wie
und wann die Straßenbaulast erfüllt wird. Der Straßenbaulastträger kann im Rahmen
seiner (auch finanziellen) Leistungsfähigkeit über Art, Maß und Zeitpunkt aller
Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben aus der Straßenbaulast in eigener Verantwortung
entscheiden.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wann bekommt die Müllerstraße im Ortsteil Wedding einen sicheren Radweg? Diese Frage beschäftigt den Bezirk Mitte seit Jahren. Radfahrer fordern immer wieder eine sichere Abtrennung zum Autoverkehr auf der stark frequentierten Fahrbahn zwischen #Seestraße und #S-Bahnhof-Wedding.
Nun legte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Mitte den aktuellen Stand der Planungen offen. Vorausgegangen war eine Anfrage von Tobias Schulze (Linke) aus dem Abgeordnetenhaus.
Etliche Parkplätze müssen zudem einer extra Busspur in der Hermannstraße weichen. Baustart in Neukölln soll Anfang 2021 sein.
In Neukölln wird die #Hermannstraße ab Anfang 2021 umgebaut.
Die Hermannstraße soll eine #Busspur und eine sogenannte #Protected Bike Lane bekommen
Dafür werden viele Parkplätze an der Hermannstraße wegfallen.
Kritik an den Umbauplänen kommt von der FDP.
Die Hermannstraße, eine der meistbefahrenen Straßen Neuköllns, bekommt eine Bus- und #Fahrradspur. Das teilte nun das Bezirksamt auf Nachfrage mit. Die Hermannstraße wird für Autos und Lkw dann in beide Richtungen nur noch einspurig sein. Zudem werden voraussichtlich etliche #Parkplätze entlang der Straße dem Bus- und Fahrradweg weichen müssen. Die Bauarbeiten sollen Anfang 2021 beginnen. Derzeit befände man sich noch in der Planungsphase, sagte ein Sprecher des Bezirksamts.
Verkehrsbetriebe erproben #Warnsysteme, um #Busunfälle zu verhindern – nicht nur in Berlin, wo es jüngst zu einem tödlichen Zusammenstoß kam.
Für die Passagiere gehören Linienbusse zu den sichersten Verkehrsmitteln, und schwere Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern sind ebenfalls relativ selten. Aber die Frage, wie man die Busse möglichst sicher durch den chaotischen Stadtverkehr bewegt, beschäftigt viele deutsche Verkehrsunternehmen – nicht erst seit letzter Woche, aber seit dem tödlichen Zusammenstoß eines abbiegenden BVG-Busses mit einer #Rennradfahrerin ganz besonders. Die Versuche und Erkenntnisse sind höchst unterschiedlich, wie ein Blick in andere Städte zeigt.
So erwarten die Bremer Verkehrsbetriebe in den nächsten Wochen 43 Busse von Mercedes mit genau den #Abbiegeassistenten, die die BVG wegen angeblich zu vieler Fehlalarme ablehnt. „Das werden die ersten sein mit dieser Ausstattung – und aller Voraussicht nach nicht die letzten“, sagt Jens-Christian Meier, Sprecher der Bremer Verkehrsbetriebe.
Die Fußgängerlobby #FUSS e.V. warnt vor einer überstürzten
Einführung des #Rad-Grünpfeils. Dieser soll nach dem Plan von
Verkehrsminister Andreas Scheuer Radfahrern erlauben, auch bei Rot an
Kreuzungen nach rechts abzubiegen. Für FUSS e.V. sagt Roland Stimpel:
„Schon der für Kraftfahrzeuge eingeführte Grünpfeil hat sich als
gefährlich und nutzlos erwiesen. Er hat das Tabu durchbrochen, dass bei
Rotlicht grundsätzlich nicht gefahren werden darf. Ein Rad-Grünpfeil
würde die Verkehrsdisziplin weiter senken und vor allem Fußgänger
zusätzlich behindern oder gefährden.“
FUSS e.V. verweist darauf, dass bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) derzeit ein Pilotversuch für Rad-Grünpfeile in neun Städten
läuft, der noch nicht beendet und ausgewertet ist. Stimpel: „Der
Minister, der sich neuerdings als Fahrradfreund gibt, veräppelt seine
eigenen Experten. Er lässt sie aufwendig forschen, aber wartet das
Ergebnis nicht ab. Jetzt liegt die Entscheidung beim Bundesrat. Er darf
sie erst fällen, wenn die BASt dazu fundierte Erkenntnisse hat.“
Zum bestehenden #Grünpfeil für Kfz verweist FUSS e.V. darauf, dass laut
einem Forschungsbericht (1) schon heute viele dieser Blechpfeile den
Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen, die in der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwW-StVO) festgelegt
sind. Zudem halten sich nach der genannten Studie drei Viertel der
Autofahrer nicht an die hier geltenden Regeln. Stimpel: „Mit jedem
Grünpfeil droht mehr Chaos. Fußgänger können sich immer weniger darauf
verlassen, dass ihnen niemand in die Quere kommt, wenn sie selbst Grün
haben.“
*****
FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508 Heute ausnahmsweise Stefan Lieb 0176/80 235 524
****
Weitere Informationen von FUSS e.V. zum Grünpfeil: www.gruenpfeil.de
160.000 Euro – 0 Meter #Radweg. Das ist die dürre Bilanz an der #Heerstraße, der wichtigsten #Pendlerpiste im Berliner Westen zwischen Charlottenburg, Spandau und dem Berliner Umland. An der #fünfspurigen Straße soll bekanntlich ein Fahrradweg entstehen – der jetzige ist eine Zumutung (holprig, eng, hier ein Video). Berlins Verkehrsplaner um Senatorin Regine Günther, Grüne, haben sich beim Neubau leider schwer verhoben. Erst wurden 2018 alle 60 Bäume abgesägt, dann war die Planung Murks und wurde gestoppt – vor 2023 taucht da kein Bauarbeiter mehr auf. Letztens haben die Landschaftsgärtner die 60 Stummel ausgebuddelt, damit die im Frühjahr nicht mehr austreiben und Radfahrern ins Gesicht pieksen. Was die Baustelle bisher gekostet hat? Bitteschön, ein Bürger aus Gatow hat …
Der Senat will das #Bike-Sharing-Angebot auf die #Außenbezirke ausweiten. Dafür wird das System neu konzipiert.
Ob Berliner oder Tourist: Wer zu Fuß in der Stadt unterwegs ist, kann bei Bedarf schnell auf ein Leihfahrrad zurückgreifen. Kurz mit dem Smartphone entsperren, schon sitzt man auf dem Rad – zumindest im Zentrum. Alle Berliner in den Außenbezirken hingegen gucken meist in die Röhre. Shared Mobility, also #Leihangebote, um von A nach B zu kommen? Am Stadtrand Fehlanzeige. Dieses Problem will der Senat jetzt angehen. Das #Leihfahrradsystem wird auf Druck der rot-rot-grünen Koalition gerade neu konzipiert und künftig auf die Außenbezirke ausgeweitet.
Die Entscheidung ist das Ergebnis der Haushaltsverhandlungen im vergangenen Dezember. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen forderten auf Vorschlag der Linken, das vom Land mit Millionen geförderte Leihradsystem von #Nextbike bis an den Stadtrand zu erweitern. Da dies nicht einfach möglich ist, wie die von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) geführte Senatsverkehrsverwaltung urteilte, erteilten die Parlamentarier an Günthers Haus den Auftrag zur Neukonzeptionierung und Ausdehnung. Damit soll das ganze Leihfahrradsystem für die Zeit ab 2022 neu ausgeschrieben werden.
Frage 1:
Welche Fortschritte sind für die Realisierung eines Fahrradparkhauses am S-Bhf. Mahlsdorf seit
Beantwortung der Anfrage 18/19 039 erzielt worden und wie ist der Stand des Projektes?
Frage 3
Gibt es konkretere Aussagen zu einem Zeitplan und möglichen Kapazitäten eines Fahrradparkhauses?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fortschritte für die Realisierung eines Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Mahlsdorf
sind eng verknüpft mit der Verfügbarkeit von geeigneten Fläche am S-Bahnhof Mahlsdorf.
Nach derzeitigem Kenntnisstand steht mittelfristig für die Errichtung eines
Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Mahlsdorf keine geeignete Fläche zur Verfügung. Da
nach derzeitigem Kenntnisstand mittelfristig keine geeignete Fläche zur Verfügung steht,
sind auch keine konkreten Aussagen zu einem Zeitplan und den möglichen Kapazitäten
für ein Fahrradparkhaus möglich.
2
Frage 2:
Welche konkreten Verhandlungen mit den Eigentümern der potenziell geeigneten Flächen wurden in dieser
Zeit geführt?
Antwort zu 2:
In der Standort- und Potenzialanalyse Fahrradparken für den S-Bahnhof Mahlsdorf
wurden für die Errichtung eines Fahrradparkhauses drei Potenzialflächen im direkten bzw.
mittelbaren Umfeld des S-Bahnhofs ermittelt. Bei zwei Potenzialflächen handelte es sich
um Grundstücke in der Wodanstraße, die wegen eines genehmigten
Wohnungsbauvorhabens nicht mehr verfügbar sind.
Als dritte Potenzialfläche wurde das Grundstück auf der derzeitigen Wendeschleife der
Straßenbahn identifiziert, das sich im Eigentum des Landes Berlin bzw. des Bezirkes
Marzahn-Hellersdorf befindet. Da es sich bei diesem Grundstück um ein landes- bzw.
bezirkseigenes Grundstück handelt, sind Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer
nicht erforderlich.
Frage 4
Wie viele Fahrradparkhäuser werden derzeit in Berlin durch den Senat geplant und realisiert und wo sollen
diese entstehen?
Antwort zu 4:
Derzeit plant das Land Berlin ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Ostkreuz, dass auf dem
Nord-West-Quadranten errichtet werden soll. Weitere Standorte sind in Planung.
Frage 5:
Seit wann lagen dem Senat Anfragen und entsprechende Angebote für die Realisierung zu gesicherten
Fahrradabstellanlagen am S+U- Bhf. Elsterwerdaer Platz und S-Bhf. Marzahn übermittelt durch das
Bezirksamt vor?
Antwort zu 5:
Seit dem IV. Quartal 2018 liegen bzw. liegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz Anfragen bzw. ein Antrag auf Finanzierung aus Kapitel 0730 Titel 52108 für
gesicherte Fahrradabstellanlagen am U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz und S-Bahnhof
Marzahn vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vor.
Frage 6:
Wie wird die Auslastung der Abstellanlagen am S+U-Bhf. Elsterwerdaer Platz beurteilt?
3
Antwort zu 6:
Die Auslastung der Fahrradabstellanlagen am S+U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz wird
derzeit im Rahmen einer Standort- und Potentialanalyse überprüft. Nach Vorliegen der
Ergebnisse kann die Auslastung der Fahrradabstellanlagen abschließend beurteilt werden.
Frage 7:
Aus welchen Gründen wurde, trotz dieser Überauslastung ein Nachweis des Bedarfes für zusätzliche
gesicherte Abstellanlagen am U-Bhf. Elsterwerdaer Platz gefordert?
Antworten zu 7:
Derzeit wird im Rahmen einer Standort- und Potentialanalyse der Bestand auch der
Bedarf für gesicherte Fahrradabstellanlagen für das Jahr 2030 am U-Bahnhof
Elsterwerdaer Platz ermittelt. Ein über die Standort- und Potentialanalyse hinausgehender
Nachweis für den Bedarf an gesicherte Fahrradabstellanlagen für das Jahr 2030 wird von
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht gefordert.
Frage 8:
Welche Mittel wurden seither zu welchem Zeitpunkt für die Errichtung der Anlagen am Elsterwerdaer Platz
und am S-Bhf. Marzahn zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Die Fahrradabstellanlage am U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz wurde durch die BVG
errichtet und hat nach Auskunft der BVG rund 10.000 Euro gekostet.“
Frage 9:
Wie ist der Stand der Planungen für eine Radschnellverbindung „Tiergarten – Landsberger Allee“?
Antwort zu 9:
Für die Radschnellverbindung „Tiergarten – Landsberger Allee“ wird derzeit eine
Machbarkeitsuntersuchung erarbeitet. Im ersten Schritt wurden mögliche
Trassenvarianten untersucht, die Ergebnisse werden am 9.12.2019 in einer Informations-
& Dialogveranstaltung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert und
weitere Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen. Daran anschließend
werden konkrete Führungsvarianten innerhalb der Trassenvarianten untersucht und die
Machbarkeitsuntersuchung im 2. Quartal 2020 abgeschlossen.
Frage 10:
Welches Potenzial wird dieser Verbindung beigemessen?
4
Antwort zu 10:
Dieser Radschnellverbindung wird ein hohes Potenzial beigemessen. Eine
Trassenführung entlang der Straße des 17. Juni, Unter den Linden, Karl-Liebknecht-
Straße würde circa 260.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie Arbeitsplätze
anbinden. Eine weiter südlich geführte Trasse über die Tiergartenstraße, Hannah-Arendt-
Straße, Französische Straße weist ein Potenzial von rund 300.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern sowie Arbeitsplätzen auf.
Frage 11:
Wann kann diese Verbindung frühestmöglich realisiert werden?
Antwort zu 11:
Nach § 22 des Berliner Straßengesetzes dürfen Radschnellverbindungen nur dann gebaut
werden, wenn der Plan vorher festgestellt worden ist. Nach Fertigstellung der
Machbarkeitsuntersuchung schließen zeitnah die vorbereitenden Tätigkeiten und
Planungen für das Planfeststellungsverfahren an. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2023
zu rechnen.
Frage 12:
Welche Auswirkungen hat die Planung auf die derzeit laufenden Abstimmungen und Planungen zur
Sanierung der Marzahner Brücken?
Antworten zu 12:
Die Planungen für die Marzahner Brücken, die von der Tiefbau-Abteilung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz betreut werden, sind den
beauftragten Planungsbüros für die Radschnellverbindung in diesem Bereich bekannt und
werden in der Machbarkeitsuntersuchung berücksichtigt. Die Untersuchung möglicher
Trassenvarianten in diesem Abschnitt (Landsberger Allee – Landesgrenze zu Märkisch-
Oderland) wird im 1. Quartal 2020 abgeschlossen sein, sodass dann die ersten
Ergebnisse mit den bisherigen Planungen abgestimmt werden können.
Berlin, den 17.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz