Eigentlich dürfte sich auf diesem Teil der #Stadtautobahn tagsüber kein Rad mehr bewegen. Rein rechnerisch müsste auf der #A100 am #Dreieck#Funkturm täglich Stillstand herrschen. „Die #Kapazitätsgrenze ist längst überschritten“, sagt der Bauingenieur Burkhard Pott. Dieser Bereich des Stadtrings habe Platz für 120.000 Fahrzeuge pro Tag, stattdessen wälzten sich an Arbeitstagen 180.000 bis 200.000 Autos, Lkw, Busse und Motorräder dort entlang. Meist rollt der Verkehr, vor allem wegen der platzsparenden Fahrweise der Pendler, lobt Pott. Doch Berlins Hauptschlagader stehen Operationen am offenen Herzen bevor – Großbaustellen. Dazu gibt es neue Details.
Burkhard #Pott ist Projektleiter bei einem Bund-Länder-Unternehmen, das einen ziemlich langen Namen hat: #Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, kurz #Deges. Im Hauptsitz an der Zimmerstraße spricht der Planer über den Umbau des Dreiecks Funkturm, an dem die Avus in den Stadtring mündet. Die jüngsten Verlautbarungen liegen schon einige Zeit zurück, doch inzwischen hat die Entwurfsplanung begonnen. Es ist Zeit für ein Update.
Bauprojekt wird sieben bis acht Jahre dauern
Die wichtigste Frage lautet: Wie sieht der Zeitplan aus? „Das #Planfeststellungsverfahren soll 2021 beginnen. Mit einem #Baubeginn rechnen wir nicht vor 2023.“ Die Bauzeit wurde zwischendurch auf bis zu zwölf Jahre veranschlagt, was aber als zu lang erschien, so …
Der #barrierefreie Umbau des #Bahnhofs#Marquardt zu einer #Mobilitätsdrehscheibe verzögert sich – kommt er vielleicht gar nicht? Der DBV-Regionalverband hat hierfür kein Verständnis. Nach Zeitungsberichten sieht das Land Brandenburg keine Notwendigkeit, die Statiion im Potsdamer Ortsteil barrierefrei auszubauen. Heute hat der Halt in Marquardt zwei Außenbahnsteige, die über eine rostige Eisentreppe miteinander verbunden sind und es gibt nur einen Ausgang.
Wie ernst meint es das Land Brandenburg mit demm Ausbau des umweltfreundlichen Verkehrs? Nicht nur, dass den mobilitätseingeschränkten Fahrgästen weiter der Zugang zum Bahnverkehr erschwert bzw. sogar verhindert wird. Man behindert auch die sinnvolle Schaffung einer wirklichen Mobilitätsdrehscheibe, die Autofahrer zum Umsteigen bewegen könnten. Mit dem Umbau könnte die Zahl der Fahrgäste erheblich gesteigert werden – eine Voraussetzung, um den Potsdamer Nordwesten besser an das #ÖPNV-Angebot anzuschließen.
Wir fordern das Land Brandenburg auf, die Weigerung zur Umgestaltung aufzugeben und das Projekt zu beschleunigen. Die Beteiligten sollten sich endlich an einen runden Tisch setzen und Probleme aus dem Weg räumen.
Pressekontakt: Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon 01 63 / 5 54 33 94
Die Planung der #Trasse zwischen #Spandau und der City West soll bis 2023 dauern. Planer rechnen dann mit einer Bauzeit von zwei Jahren.
Berlin. Viele bunte Punkte konnten am Dienstagabend geklebt werden im Rathaus #Charlottenburg. Das macht man heute so, wenn man mit vielen Menschen gemeinsam ein Konzept entwickeln will und im Vorfeld schon ein paar Ideen kanalisieren möchte. Die bunten Punkte konnte man auf eine Karte kleben, auf der ermittelt werden sollte, aus welchem Teil der Stadt man kommt.
Die meisten der rund 100 Besucher der immerhin nun schon sechsten Diskussionsveranstaltung zum #Radschnellweg zwischen der City West und Spandau kamen auch aus den Bezirken, durch die die künftige Trasse führen soll. Ein paar wenige klebten ihre Punkte in den Weißraum außerhalb des auf der Karte gezeigten Gebiets. Es gab auch ein Tableau mit der Frage, welches Verkehrsmittel man denn bevorzugt benutze. Da gab es viele Punkte im Feld „Fahrrad“, was vermutlich in der Natur der Sache liegt.
Radschnellweg zwischen der City West und Spandau: Schnelle Verbindung ohne Konflikte
17 Kilometer lang soll die sogenannte #West-Route sein, die vom S-Bahnhof #Tiergarten über den #Ernst-Reuter-Platz, Bismarckstraße, Kaiserdamm über den Theodor-Heuss-Platz und die Heerstraße bis Spandau führen und die Konflikte zwischen Rad- und motorisiertem Verkehr beseitigen soll. Doch der Weg dahin ist noch weit. Die landeseigene #InfraVelo GmbH plant einen Baustart nicht vor …
Wie hat sich die Zahl der #Ladestationen für #Elektroautos in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bezirken)?
Antwort zu 1:
In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Zahl der #Ladeeinrichtungen dargestellt, die in den Jahren 2016 bis 2019 durch die Allego GmbH (Allego) im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen und halböffentlichen Raum in Berlin in Betrieb genommen worden sind. Dem Senat liegen keine genauen Daten zum Jahr der Inbetriebnahme der Ladeeinrichtungen der anderen Ladeinfrastrukturbetreiber im öffentlichen und halböffentlichen Raum vor.
Inbetriebnahmen von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum nach Bezirken (Allego):
Zudem werden derzeit nach vorliegenden Informationen 99 Ladeeinrichtungen der innogy SE (innogy) und der Vattenfall Smarter Living GmbH (Vattenfall) im öffentlichen und halböffentlichen Straßenland betrieben (s. Antwort auf Frage 4).
Zur Anzahl an #Ladeinfrastruktur im privaten (nicht-öffentlich zugänglichen) Raum liegen keine Daten vor.
Da es keine Verpflichtung von Ladeinfrastrukturbetreibern im halböffentlichen Raum gibt, ihre Ladeeinrichtungen dem Senat zu melden, wird auf Daten der Internetseiten
www. goingelectric.de zurück gegriffen. Diese Daten stellen jedoch nur den „IST-Zustand“ dar (Stand Juli 2019).
Bestand an Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum in Berlin
Anzahl Davon Normallader (AC) Davon Schnelllader (DC)
Ladeeinrichtunqen 314 278 36
Ladepunkte 646 589 57
Quellen: goingelectric.de
Über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe #Elektromobilität“ (#WELMO) der Senatsver waltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurden bisher über 370 private Ladepunkte (ggf. öffentlich-zugänglich) beantragt, die in den nächsten Monaten errichtet werden.
Frage 2:
Bei wie vielen Ladestationen handelt es sich um Schnellladesäulen (bitte unter Angabe der Standorte)?
Antwort zu 2:
Es wurden 13 #Schnellladesäulen im Rahmen des be emobil-Programmes im öffentlichen und halböffentlichen Raum durch Allego errichtet und in Betrieb genommen. Zu den Standorten von anderen Ladeinfrastrukturbetreibern liegen dem Senat keine Angaben vor.
Wer sind die Betreiber der Ladestationen (bitte tabellarisch dargestellt und unter Angabe der Zahl der jeweils von ihnen errichteten Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken)?
Frage 5:
Hat der Senat Kenntnis davon, welche privaten Anbieter Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den einzelnen Bezirken betreiben (falls ja, bitte bezirksscharf unter Angabe der Betreiber auflisten)?
Antwort zu 4 und 5:
Die Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, #innogy SE, #Vattenfall Smarter Living GmbH und #Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH (Ubitricity) haben Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland errichtet. Zudem hat Allego Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum aufgebaut, die öffentlich zugänglich sind.
Von diesen vier Betreibern liegen folgende Zahlen vor:
Die #Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity können bislang ausschließlich mit einem Ladekabel benutzt werden, das mit der Mobile-Metering-Technik der Firma kompatibel ist. Im Rahmen des mit Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Forschungsprojektes
„EIMobileBerlin“ wird untersucht, wie die Mobile-Metering-Technik in das Berliner Modell integriert werden kann, sodass alle Nutzerinnen und Nutzer an den Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity mit einem Standard-Ladekabel laden können (s. auch Antwort auf Frage 7).
Im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur sind darüber hinaus folgende Betreiber registriert:
• Autobahn Tank & Rast GmbH
• Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG
• Porsche Zentrum Berlin-Adlershof, Porsche Niederlassung Berlin GmbH
• Kaufland
• APCOA PARKING Deutschland GmbH
• inno2grid GmbH
• Senertec Center Berlin Brandenburg GmbH
• NATURSTROM AG
• Riller & Schnauck GmbH
• Nefzger GmbH & Co. KG
Frage 6:
Wie viele Ladestationen wurden bisher in den einzelnen Bezirken sowie stadtweit beantragt und wie viele davon wurden angeordnet?
Antwort zu 6:
Nach dem aktuellen Stand wurden 267 be emobil-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland in Berlin durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, das Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern geprüft und genehmigt. Zudem wurden die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse und straßenverkehrsrechtlichen
Anordnungen durch die Bezirksämter erteilt.
Frage 7:
Wie viele Ladestationen befinden sich aktuell im Planungsstadium (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und unter Angabe der Standorte)?
Antwort zu 7:
Im Rahmen der aktuell laufenden angebotsorientierten Ausbauphase werden bis zu 200 weitere Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichtet. Das Ziel ist, bis Ende 2020 insgesamt bis zu 1.140 „be emobil“-Ladepunkte durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego in Berlin errichtet zu haben, darunter 40 Schnellladepunkte. Die genannten 1.140 Ladepunkte ergeben sich aus der Anzahl von rund 580 Ladeeinrichtungen
(Normalladeeinrichtungen mit zwei Ladepunkten und Laternenladeeinrichtungen mit einem Ladepunkt) im öffentlichen und halböffentlichen Raum. Falls die Prüfung von einzelnen geplanten Standorten eine fehlende Eignung für die Errichtung einer
Normalladeeinrichtung ergibt, werden dort teilweise als Alternative Laternenladeeinrichtungen aufgebaut.
An 136 der 200 für den Ladeeinrichtungsaufbau geplanten Standorte erfolgte bisher eine Erfassung vor Ort durch Allego und eine Netzanschlussanfrage bei Stromnetz Berlin.
Somit können diese 136 Standorte bereits in den Prüfungs- bzw. Genehmigungsprozess überführt werden. Bei den restlichen Standorten kann es abhängig von den verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort zu Änderungen kommen, weshalb hier keine Standortangaben beigefügt sind.
Im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase liegen aktuell 170 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern vor.
Anzahl der für den Aufbau beantragten und geplanten Ladeeinrichtungen
k nachfrageorien- tierte AP angebotsorien- tierte AP
Mitte 25 42
Charlottenburg- Wilmersdorf 18 20
Friedrichshain-Kreuzberg 16 27
Pankow 26 25
Tempelhof-Schöneberg 25 16
Steglitz-Zehlendorf 26 20
Neukölln 7 6
Lichtenberg 10 15
Treptow-Köpenick 5 11
Reinickendorf 3 10
Spandau 7 6
Marzahn-Hel lersdorf 2 1
Insgesamt 170 199
Aus Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ sind bis zu 1.000 öffentlich zugängliche sowie 600 private „Mobile-Metering-Laternenladeeinrichtungen“ in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf in Planung.
Frage 8:
Wie ist der Ablauf des Antrags- und Genehmigungsprozesses?
Antwort zu 8:
Die erste angebotsorientierte Errichtungsphase basierte auf der Grundlage eines Standort konzepts und wurde erfolgreich abgeschlossen.
Seit Januar 2016 konnten im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen, bei nachgewiesenem Bedarf, die Errichtung von Ladeinfrastruktur in der Nähe ihres Wohnsitzes oder regelmäßigen Arbeitsortes im öffentlichen Raum in Berlin beantragen. Dazu musste insbesondere ein Nachweis über Erwerb bzw. Gebrauchsüberlassung eines Elektrofahrzeugs I Plug-ln Hybrid erbracht werden. Bürgerinnen und Bürger stellten dazu beim Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder über die Website https://www.be-emobil.de/ eine Anfrage zur Prüfung ihres Antrags auf Errichtung einer Ladeeinrichtung an dem von ihnen gewünschten Standort. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Zusendung der vollständigen Antragsunterlagen sendet die Allego GmbH die Vorprüfungsunterlagen mit einer Standortaufnahme an das Ladeinfrastrukturbüro. Im Falle einer Genehmigung durch das Ladeinfrastrukturbüro
werden die Anträge an die Mitarbeiter des jeweils zuständigen Bezirksamtes geschickt, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzungserlaubnis und für die Erteilung von
straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen verantwortlich sind. Bei Freigabe der Standorte werden die finalen Antragsunterlagen durch die Allego GmbH an das zuständige Bezirksamt eingereicht; die Allego GmbH beauftragt die Stromnetz Berlin GmbH mit der Einrichtung eines Netzanschlusses. Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch das Straßen- und Grünflächenamt des zuständigen Bezirksamtes erfolgt die Errichtung der Ladeeinrichtung, nach Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des zuständigen Bezirksamtes die Anbringung der Beschilderung und der Parkplatzmarkierung. Anschließend meldet der Ladeinfrastrukturbetreiber die Umsetzung der Maßnahmen beim Bezirksamt an. Die Inbetriebnahme-Protokolle werden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschickt.
Die aktuell laufende angebotsorientierte Ausbauphase basiert auf der Grundlage eines Standortkonzeptes. In dieser Phase führt das Ladeinfrastrukturbüro eine Vorprüfung der Standorte durch. Die weiteren Schritte sind identisch mit dem Verfahren bei der Bearbeitung von Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern.
Frage 9:
Wer trifft die Entscheidung über die Genehmigung von Standorten für Ladestationen?
Antwort zu 9:
Die Anträge werden durch den Ladeinfrastrukturbetreiber und durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft. Damit die Standorte errichtet werden können, ist die Genehmigung durch die für die Bereiche Sondernutzung und straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständigen Stellen des jeweiligen Bezirksamtes notwendig.
Frage 10:
Welche Kriterien müssen für die Genehmigung eines Standortes zur Errichtung einer Ladestation erfüllt sein?
Antwort zu 10:
In der nachfrageorientierten Errichtungsphase mussten insbesondere vier Voraussetzungen von den Antragsteilenden erfüllt werden:
• Von den Antragsteilenden ist ein Nachweis über den Erwerb bzw. über die Gebrauchsüberlassung (z. B. Leasing) eines Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden zu erbringen.
• Der Nachweis über den Ort des regelmäßigen Ladebedarfs, in dessen Umkreis die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wird, ist ebenfalls zu erbringen. Die Antragsteilenden müssen einen Nachweis über ihren aktuellen Wohnsitz oder Arbeitsplatz hinzufügen – je nachdem, wo die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wurde.
• Eine Bestätigung über eine geplante (weitere) NutzungsdauerNertragsdauer des Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden von mindestens zwei Jahren ab Vorlage der Dokumente ist einzusenden.
• Die Antragsteilenden müssen eine Bestätigung beifügen, dass ein Wegfall des Ladebedarfs, z. B. durch einen Wechsel des Wohnsitzes bzw. des Arbeitsplatzes, nicht absehbar ist.
Zudem muss sich der Standort mehr als 200 Meter von einer bereits errichteten Ladeeinrichtung entfernt befinden. Bei der Prüfung der Anträge wird zudem untersucht, ob die verkehrliche Eignung und ein öffentlicher Nutzen durch die Zugänglichkeit der Ladeeinrichtung für eine möglichst große Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern vorliegen.
Frage 11:
Wer ist für die Instandhaltung und Erneuerung der Ladesäulen verantwortlich?
Antwort zu 11:
In den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Ladeinfrastrukturbetreibern ist geregelt, dass sie für die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Ladeeinrichtungen verantwortlich sind.
Frage 12:
In wessen Zuständigkeitsbereich fällt das Thema #Elektromobilität in den einzelnen Bezirken? Gibt es in Berlin und/ oder den Bezirken einen Beauftragten für Elektromobilität und wenn nein, ist die Schaffung einer solchen Stelle geplant (bitte begründen)?
Antwort zu 12:
Die Zuständigkeit für das Thema Elektromobilität ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich zugeteilt. Es gibt bislang keinen Beauftragten für Elektromobilität in Berlin und in den Bezirken. Jedoch hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Koordination des Ladeinfrastrukturausbaus im öffentlichen Raum ein zentrales Ladeinfrastrukturbüro eingerichtet. Neben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist auch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für das Thema Elektromobilität zuständig. Die Zuständigkeit ist zwischen den beiden Senatsverwaltungen aufgeteilt. So ist für den Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und im privaten sowie halböffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die derzeitige Ladeinfrastruktur a) stadtweit und in Relation zur Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge sowie b) im Hinblick auf die Versorgungslage in den einzelnen Bezirken?
Antwort zu 13:
Im Verhältnis zu den in Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Durch den kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum
Laden auf privaten Grund, wird der steigenden Nachfrage begegnet und der Umstieg für Carsharing und E-Mobilität auf diese Systeme attraktiver.
Mit dem Ladeinfrastrukturaufbau wird der steigende #Ladebedarf innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings berücksichtigt.
Berlin, den 07.08.2019 In Vertretung
lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In der Nacht vom 12. auf den 13. August wurde am #BER erfolgreich ein sogenannter „#Black-Building-Test“ durchgeführt. Dabei kam es zu einer weiträumigen kontrollierten #Stromabschaltung im Hauptterminal, um die #Sicherheitsstromversorgung im Falle eines #Netzausfalls zu überprüfen. Der Test wurde im Rahmen der laufenden Wirk-Prinzip-Prüfungen durchgeführt. Getestet wurden neben dem Hauptterminal T1, dem Pier Nord und dem Pier Süd unter anderem auch der Tower, die Befeuerung der nördlichen Start- und Landebahn, verschiedene Betriebsgebäude und zwei Feuerwachen.
Der „Black-Building-Test“ fand unter Federführung des TÜV Rheinland im Zeitraum zwischen 24.00 Uhr und 2.30 Uhr statt. Bei diesem gesetzlich vorgeschriebenen Test wird überprüft, ob im Falle eines Stromausfalls #Notstromaggregate rechtzeitig anspringen und die Versorgung relevanter technischer Einrichtungen und Sicherheitsanlagen gesichert ist.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der BER hat einen sehr wichtigen Test innerhalb der Wirk-Prinzip-Prüfungen erfolgreich bestanden.“
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Berlin – Wenn an diesem Dienstag der Lichtenberger #Fahr-Rat tagt, wird es um eine wichtige Frage gehen: Wie könnte die #Siegfriedstraße für den #Radverkehr sicherer werden? Dazu hat das Bezirksamt jetzt eine Empfehlung vorgelegt. Doch bei Radfahrern und dem Verband Changing Cities stößt die Beschlussvorlage für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf Kritik.
„Hauptsache, #Parkplätze bleiben erhalten“, hieß es. „Wenn sich der Bezirk nicht besinnt und ein rechtskonformes Verhalten an den Tag legt, sehen wir die Verkehrssenatorin in der Pflicht, die Maßnahme an sich zu ziehen“, sagte Malte Preuß vom Netzwerk #fahrradfreundliches Lichtenberg.
Es geht um den 500 Meter langen Abschnitt zwischen der Bornitz- und der Rüdigerstraße. An den Rändern parken Autos, in der Mitte liegen zwei Gleise für die Straßenbahn – da kann es für #Radfahrer schon mal eng werden. Der Plan des Senats sah vor, auf beiden Seiten geschützte Radfahrstreifen einzurichten: je zwei Meter breit, grün eingefärbt und mit 80 bis 90 Zentimeter hohen, fest verankerten #Pollern geschützt. Doch im Bezirk stieß der Plan …
Ab 26. August wird der Osten der Stadt vom #S-Bahn-Netz abgehängt, Regionalzüge enden bis Mitte November am Zoo oder in Charlottenburg.
Zwei Projekte ragen aus der Vielzahl der Bauarbeiten der Bahn heraus, für Fahrgäste sind beide echte Hiobsbotschaften. Ab 26. August wird der Osten der Stadt vom S-Bahn-Netz abgehängt, teilweise sind die drei Linien #S7 (#Ahrensfelde), #S75 (#Wartenberg) und #S5 nach #Strausberg gleichzeitig stillgelegt – und zwar ab #Nöldnerplatz. Busse sollen die Menschenmassen ersatzweise in die City bringen.
Und am 10. September wird der Hauptbahnhof für Regionalzüge zum Kopfbahnhof. Die Linien #RE1 – die am stärksten befahrene der Region -, der #RE2, der #RE7 und die #RB14 enden am Zoo oder in Charlottenburg. Fahrgäste müssen in die S-Bahn umsteigen. Hunderttausende werden sich neue Wege suchen müssen, Politiker aus Marzahn und Hellersdorf befürchten, dass ihre Bezirke abgehängt werden und die geplanten Ersatzbusse den Verkehr nicht …
Sehr geehrte Fahrgäste,
vom 26.08. (Mo) 4 Uhr durchgehend bis 14.11.2019 (Do) 1:30 Uhr wird der Streckenabschnitt #Wartenberg <> #Hohenschönhausen <> #Springpfuhl für den S-Bahnverkehr #gesperrt. In dieser Zeit werden die #Gleise erneuert und
moderne Zugsicherungstechnik (#ZBS) installiert. Dafür sind umfangreiche Arbeiten, wie z.B. das Aufstellen von
Signalen und der Einbau von Achszählern erforderlich.
Die #S75 fährt bis 04.10.2019 (Fr) 1:30 Uhr als S7 Ahrensfelde <> Ostbahnhof, zusammen mit der regulären S7
besteht dadurch tagsüber bis ca. 21 Uhr ein 5-Minutentakt. Im Abendverkehr wird der Abschnitt Ahrensfelde <>
Ostbahnhof durch eine zusätzliche Fahrt innerhalb von 20 Minuten, im Nachtverkehr Fr/Sa und Sa/So der
Abschnitt Springpfuhl <> Lichtenberg auf einen ungefähren 15-Minutentakt verdichtet. Ersatzverkehr mit Bussen
wird zwischen Wartenberg <> Marzahn eingerichtet, nutzen Sie bitte zwischen Marzahn <> Ostbahnhof die S7.
Logistikfahrten zur und von der Baustelle erfolgen mit Arbeitszügen über Ahrensfelde. Dafür ist an zahlreichen
Tagen (siehe Kalender) zusätzlich der Abschnitt Ahrensfelde <> Marzahn <> Springpfuhl zeitweise (Mo-Fr jeweils
10:30 bis 13 Uhr, Sa+So jeweils 10 bis 15 Uhr) sowie an zwei Tagen (14.09. und 15.09. (Sa+So)) ganztägig
gesperrt. Die S7 fährt dann Springpfuhl <> Potsdam Hbf (im 10-Minutentakt), die S75 entfällt. Ersatzverkehr mit
Bussen (Bus S7) wird auf der Strecke Ahrensfelde <> Springpfuhl eingerichtet, der bestehende Ersatzverkehr (Bus
S75) Wartenberg <> Marzahn wird bis/ab Springpfuhl verlängert.
Wir empfehlen, auch die zahlreichen #Umfahrungsmöglichkeiten mit dem #Bahnregionalverkehr (#RB12, #RB24, #RB25), TRAM (#M4, #M6, #M8, #M17, #16) oder Buslinien zu nutzen (siehe Seite 7).
Über die Einschränkungen und Ersatzverkehrsangebote im Zeitraum bis 04.10.2019 (Fr) 1:30 Uhr informiert
dieser Bauflyer. Ab 04.10.2019 (Fr) 4 Uhr wird die Baustelle wesentlich erweitert, dann sind auch die S5 auf dem
Abschnitt Wuhletal <> Ostkreuz, die S7 auf dem Abschnitt Ahrensfelde <> Nöldnerplatz und die S75 auf
gesamter Linie betroffen. Ein weiterer Bauflyer informiert ab September über die Einschränkungen und
Ersatzverkehre.
Einen Ausblick auf weitere Bauarbeiten in diesem Bereich enthält auf dieser Bauflyer auf Seite 10.
Es kommen überwiegend barrierefreie Busse zum Einsatz. Bitte haben Sie Verständnis, sollten einzelne Fahrten
nicht barrierefrei angeboten werden können. Die Beförderung von Kinderwagen, Rollstühlen und Fahrrädern, ist
nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten möglich. Dabei haben Kinderwagen und Rollstühle Vorrang.
Bitte erwerben Sie Ihre Fahrausweise möglichst vor Fahrtantritt, in den Bussen ist leider kein Erwerb von
Fahrausweisen möglich.
Wir empfehlen, kurz vor Fahrtantritt eine Reiseverbindung aus den elektronischen Fahrplanauskunftsprogrammen
unter sbahn.berlin, www.vbb.de oder www.bahn.de abzurufen. Die Daten sind auch per App verfügbar. Hier
werden Ihnen alternative Routen angezeigt.
Ihre S-Bahn Berlin GmbH
30.8. (Fr), 10:30 bis 13 Uhr
2.9. (Mo) bis 6.9. (Fr), jeweils 10:30 bis 13 Uhr
7.9. (Sa) und 8.9. (So) jeweils 10 bis 15 Uhr
9.9. (Mo) bis 13.9. (Fr), jeweils 10:30 bis 13 Uhr
13.9. (Fr) 22 Uhr durchgehend bis 16.9.2019 (Mo) 1:30 Uhr
16.9. (Mo) bis 20.9. (Fr), jeweils 10:30 bis 13 Uhr
21.9. (Sa) und 22.9. (So), jeweils 10 bis 15 Uhr
23.9. (Mo) bis 27.9. (Fr), jeweils 10:30 bis 13 Uhr
30.9. (Mo) bis 2.10. (Mi), jeweils 10:30 bis 13 Uhr
3.10.2019 (Do), 10 bis 15 Uhr
Ausblick auf weitere Bauarbeiten in diesem Bereich
Ab 04.10.2019 (Fr) wird die Baustelle wesentlich erweitert, dann sind auch die #S5 zwischen #Wuhletal <> #Ostkreuz, die S7 zwischen Ahrensfelde <> #Nöldnerplatz und die S75 auf gesamter Linie betroffen.
Alle S-Bahn-Linien rund um das Biesdorfer Kreuz (S5, S7, S75) einschließlich S-Bahnhof #Lichtenberg können auf
Grund der Umstellung auf moderne Zugsicherungstechnik (ZBS) nicht fahren.
Die Sperrung dauert für die #S5 (Wuhletal <> Ostkreuz) bis 12.11. (Di) 1:30 Uhr, die Sperrung für die #S7
(Ahrensfelde <> Nöldnerplatz) und die #S75 (gesamte Linie) bis 14.11.2019 (Do) 1:30 Uhr.
Vom 9. bis 19. August werden auf dem Streckenabschnitt zwischen #Baumschulenweg und #Treptower Park auf ca. 1,2 Kilometern die #Gleise umgebaut. Gleichzeitig werden an zwei #Weichen in Treptower Park Schweiß- und Schleifarbeiten sowie auf der gesamten Strecke #Vegetationsarbeiten mit Seilklettertechnik ausgeführt.
Deshalb ist der Abschnitt gesperrt.
Ersatzverkehr und Umfahrungsmöglichkeiten
Wir empfehlen, die Sperrung über Neukölln zu umfahren. In Neukölln erfolgt die Weiterfahrt vom selben Bahnsteig gegenüber.
Zur Anbindung des S-Bahnhofs #Plänterwald wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.
Fahrgäste von und nach #Flughafen Schönefeld kommen mit dem Airport-Express (#RE7 und #RB14) gut ans Ziel.
Zusätzliche Fahrten der #S45 und #S46 ergeben in Kombination mit den U-Bahn-Linien #U6 und #U8 gute Verbindungen vom Flughafen Schönefeld und aus dem Südosten in das Stadtzentrum.
Die Kurve Treptower Park <> Warschauer Straße wird während der Bauarbeiten nicht bedient. Der Abschnitt Ostkreuz <> Spandau wird durch die auf einen 10-Minutentakt verdichtete #S3 übernommen, sie ist über Umstieg in Ostkreuz erreichbar
Tarifhinweis
Fahrausweise des Kurzstreckentarifs werden auf dem Streckenabschnitt Schöneweide <> Baumschulenweg <> Köllnische Heide <> Neukölln (Umstieg) <> Sonnenallee <> Treptower Park <> Ostkreuz bis zu maximal 5 Stationen anerkannt.
Die Entwertung muss dabei zwingend in Schöneweide oder Baumschulenweg bzw. Treptower Park oder Ostkreuz erfolgen.
Auf der #U-Bahnlinie 5 erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe seit dem heutigen Montag, den 12. August, bis 3. November 2019 die Weichen. Hierfür ist zwischen den U-Bahnhöfen #Hellersdorf und #Hönow ein #Pendelverkehr im 10-Minuten-Takt eingerichtet. Fahrgäste aus beiden Richtungen können somit am U-Bahnhof Hellersdorf bequem umsteigen und in die gewünschte Richtung weiterfahren. Zwischen den Bahnhöfen Hellersdorf und Alexanderplatz gilt weiterhin der Regelbetrieb.
Bei diesen Arbeiten werden insgesamt sieben #Weichen sowie #Gleise auf einer Länge von bis zu 1.500 Metern erneuert. Die dortige Gleisanlage stammt aus den Jahren 1985-89. Die damals verbauten Holzschwellen werden während der Baumaßnahme gegen Betonschwellen ausgetauscht. Hierdurch wird eine deutlich längere Liegezeit für die Gleisanlagen erzielt.