#Infravelo hat erste Details aus der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Die Trasse führt vom S-Bahnhof Wannsee zum Kudamm.
Zehn #Radschnellwege sollen in den nächsten Jahren in Berlin gebaut werden, zwei davon führen durch den Bezirk Steglitz-Zehlendorf: die #Teltowkanalroute und die Route #Königsweg-Kronprinzessinenweg. Für die Strecke in Zehlendorf haben Mitarbeiterinnen der Infravelo GmbH im jüngsten #Verkehrsausschuss des Bezirks die ersten Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vorgestellt. So sollen unter anderen entlang der zwölf Kilometer langen Route insgesamt 374 Parkplätze wegfallen.
225 Plätze liegen in Steglitz-Zehlendorf
Mehr als die Hälfte der Parkplätze, die zugunsten der #Radstrecke nicht mehr genutzt werden können, liegt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Am #Kronprinzessinnenweg fallen insgesamt 225 Parkplätze weg. Die anderen liegen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, davon 51 an der Bornstedter Straße, 60 an der Trabener Straße, 17 am Knotenpunkt am S-Bahnhof Grunewald und 21 an der Auerbachstraße. Der Radweg wird entlang des Straßenverlaufs auf eine Breite von drei bis vier Meter ausgebaut. Die Strecken sind künftig asphaltiert und beleuchtet. „Es wird davon ausgegangen, dass der #Radschnellverbindung Königsweg aus Naturschutzgründen nichts im Wege steht, sofern Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden“, heißt es in der Machbarkeitsstudie, die kurz vor dem Abschluss ist. In einem nächsten Schritt soll der Bericht verfasst und veröffentlicht werden.
Die Radschnellverbindung Königsweg – Kronprinzessinnenweg führt vom S-Bahnhof Wannsee über Kronprinzessinnen- und Königsweg durch den Grunewald zur Messe Berlin und zum westlichen Ende des Kurfürstendamms. Im Süden verläuft die Trasse durch ein Wohngebiet. Der mittlere Bereich liegt neben der Avus in Richtung S-Bahnhof Grunewald. Der nördliche Teil endet am S-Bahnhof Halensee.
Die #U3 zum #Mexikoplatz verlängern? Jetzt reagiert der Bezirk – und diskutiert über die Verlängerung einer zweiten U-Bahnlinie.
Wie die U-Bahn-Linie U3 verlängert? Im Berliner Südwesten wurde in den letzten Jahrzehnten schon viel, leidenschaftlich und mit verkehrspolitischem Sachverstand über die Verlängerung der U-Bahnlinie U3 vom bisherigen Endbahnhof Krumme Lanke bis zum S-Bahnhof Mexikoplatz diskutiert.
Jetzt gibt es neuen Schwung in der Debatte. Wie Jörn Hasselmann, der Verkehrsexperte des Tagesspiegels, neulich berichtet hat, könnte der U-Bahnbau im Südwesten auf Druck der SPD zum Thema für den Senat werden: „Nirgendwo sonst würde ein derart geringer Aufwand einen neuen Umsteigepunkt im Netz bringen.“
Für den Aufbau der #elektrischen Flotte muss die #BVG enorm investieren. Neben Fahrzeugen sind neue Standorte nötig.
Die Kosten für die Umstellung der #Busflotte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) auf Elektroantrieb sind immens. Welche Beträge genau anfallen, zeigt nun erstmals ein detaillierter Bericht der BVG, der der Berliner Morgenpost vorliegt. Bis 2030 müssen die Verkehrsbetriebe demnach insgesamt 5,4 Milliarden Euro für ihre Busflotte aufwenden. Diese Summe errechnet sich durch die Kosten, die die BVG ohnehin ausgeben muss plus der Investition für die Umstellung auf #E-Busse. Die Mehrausgaben durch den Kauf von #Elektrobussen im Vergleich zu #Dieselfahrzeugen belaufen sich dabei auf 1,734 Milliarden Euro.
Auch beim Betrieb der Flotte entstehen dem Bericht zufolge deutlich höhere Kosten als durch den ausschließlichen Einsatz von Dieselbussen. Den Aufpreis vor allem durch zusätzliches Personal beziffert die BVG bis zum Ende des Jahrzehnts auf rund 600 Millionen Euro. Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten für E-Busse in den kommenden zehn Jahren demnach auf 2,334 Milliarden Euro. Das sind rund 530 Millionen Euro mehr, als die Senatsverkehrsverwaltung vergangenes Jahr im aktuellen #Nahverkehrsplan prognostiziert hat.
Die enormen Summen setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Enthalten sind darin die Ausgaben für den Kauf der neuen Fahrzeuge und den Aufbau der nötigen #Lade- und #Werkstattinfrastruktur. Auch die Erweiterung von #Betriebshöfen sowie der Bau ganz neuer #Busdepots, die durch den Batteriebetrieb auf den Buslinien zwingend werden, beschreibt das …
Frage 1:
Aus welchen Gründen wurde die zeitliche Geltungsdauer des Halteverbotes auf der #Busspur auf der
nördlichen Fahrbahnseite der #Johannisthaler Chaussee zum Ende des Jahres 2019 ausgedehnt?
Antwort zu 1:
Beim Betrieb des öffentlichen Straßennetzes werden die Belange der unterschiedlichen
Nutzerkreise entsprechend ihren spezifischen Merkmalen, den örtlichen und verkehrlichen
Gegebenheiten, aber auch entsprechend den politischen Leitlinien berücksichtigt.
Gemäß der politischen Zielsetzung des Berliner #Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch eine
Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Attraktivität des Öffentlichen
Personennahverkehrs, als Bestandteil des sogenannten Umweltverbundes (d.h. Bus,
Bahn, Tram, Fahrrad und Fußverkehr), dessen Anteil am Gesamt-Modal-Split im Land
Berlin deutlich gesteigert werden (§ 26 Abs. 1 Mobilitätsgesetz).
Bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum wird demzufolge, sofern
Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen, der stetigen Ausweitung des
Umweltverbunds und damit auch des Öffentlichen Personennahverkehrs ein
grundsätzlicher Vorrang gegenüber den Interessen der Nutzenden des motorisierten
Individualverkehrs eingeräumt.
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Die Einrichtung neuer #Bussonderfahrstreifen, als auch die Erweiterung der
Gültigkeitszeiten bestehender Bussonderfahrstreifen, orientiert sich dabei vorrangig am
Beschleunigungsbedarf der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
In der Johannisthaler Chaussee zwischen Töpferweg und Steinträgerweg in westlicher
Fahrtrichtung war bisher ein Bussonderfahrstreifen (BSF in Mittellage auf 405 m) von
Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr befristet eingerichtet. Es verkehren dort die
BVG-Linien #M11 und #X11.
Für diesen Abschnitt wurde von den Berliner Verkehrsbetrieben, angesichts der auf diesen
Abschnitten von der BVG ermittelten Behinderungen des dort eingesetzten öffentlichen
Busverkehrs, ein Antrag auf eine zeitliche Ausweitung des Bussonderfahrstreifens gestellt.
Nach Prüfung des Antrags in Bezug auf die verkehrlichen und rechtlichen
Randbedingungen wurde die Aufhebung der zeitlichen Befristung des BSF am 19.07.2019
angeordnet, sodass dieser künftig zeitlich unbefristet gültig ist. Der BSF befindet sich in
Mittellage, auf dem rechten Fahrstreifen daneben ist das Parken zugelassen. Da somit
kein ruhender Verkehr betroffen ist, wurde dem BVG-Antrag auf eine Ausweitung der
Geltungszeit auf 24-Stunden zugestimmt.
Frage 2:
Gibt es weitere Planungen für die Ausdehnung von Busspurgültigkeiten bzw. deren Schaffung auf
übergeordneten Straßen im südlichen Neukölln?
Antwort zu 2:
In Neukölln sind auf Antrag der BVG folgende Abschnitte mit bestehenden BSF zeitlich
angepasst worden:
#Marienfelder Chaussee vor An den Achterhöfen (65 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
Marienfelder Chaussee von Delmer Steig bis vor An den Achterhöfen (280 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
Die Marienfelder Chaussee nach Lichtenrader Damm bis Delmer Steig (1525 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
Alle #verkehrsbehördlichen Maßnahmen der drei Abschnitte der Marienfelder Chaussee
wurden bereits umgesetzt.
Des Weiteren sind in Neukölln folgende Abschnitte für neue BSF von der BVG beantragt
worden:
In der #Sonnenallee von Treptower Straße bis gegenüber Schönstedtstraße (900 m)
wurde für die BVG-Linie #M41 als Lückenschluss zu bestehenden BSF ein neuer
BSF ohne zeitliche Befristung in Mittellage und ein zeitlich befristeter Abschnitt in
Randlage am 3.12.2019 angeordnet. Eine Umsetzung der verkehrsbehördlichen
Maßnahmen durch den Straßenbaulastträger ist noch nicht erfolgt.
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Auf dem #Britzer Damm von Mohriner Allee bis Fullhamer Allee (470 m) ist für die
BVG-Linie #M44 in nördlicher Fahrtrichtung die Anordnung eines unbefristeten BSF
in Randlage geplant.
Berlin, den 01.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde. Sie wird der Beantwortung zu Grunde gelegt.
Frage 1:
Wie viele #Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum gibt es derzeit in Berlin? Bitte Anzahl der
Stellplätze je Bezirk tabellarisch auflisten.
Antwort zu 1:
Bezirk Anzahl der Carsharing-Stellplätze
Charlottenburg-Wilmersdorf 10
Friedrichshain-Kreuzberg 43
Lichtenberg 2
Marzahn-Hellersdorf 4
Neukölln 4
Pankow 93
Reinickendorf 0
Spandau 0
Tempelhof-Schöneberg 10
Treptow-Köpenick 0
Gesamtzahl 166
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Frage 2:
Wie haben sich die Zahlen der Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Berlin in den letzten
fünf Jahren entwickelt? Bitte Entwicklung der Stellplätze je Bezirk tabellarisch darstellen.
Antwort zu 2:
Die Bezirke führen hierüber keine jahresbezogene statistische Erfassung. Als Vergleich
können die Antworten zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12848 vom 25.11.2017
über Car Sharing in Berlin und Frage 15 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18-13946 zum
Thema Car- und Bike-Sharing in Berlin zu Grunde gelegt werden.
Frage 3:
Welche #Einnahmen erzielten die einzelnen Bezirke in den vergangenen fünf Jahren jeweils durch #Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze?
Antwort zu 3:
Sondernutzungsgebühren wurden im Land Berlin bisher nicht erzielt. Bislang wurden in
Berlin Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum im Wege der straßenrechtlichen #Teileinziehung von Straßenland zur Verfügung gestellt. Mit der Teileinziehung wird die
Benutzung von #Stellflächen auf öffentlichem Straßenland nur noch Unternehmen gestattet,
die die wechselseitige Nutzung von Kraftfahrzeugen unter mehreren #Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Die Bevorrechtigung einzelner Unternehmen erfolgt
hierbei nicht. Die Stellplätze werden bislang durch das Verkehrsschild absolutes
„Haltverbot“ (Zeichen 283 StVO) mit dem Zusatzzeichen „CarSharing-Unternehmen frei“
beschildert.
Frage 4:
Wofür wurden die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze jeweils
eingesetzt? Bitte Einsatz der Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren je Bezirk darstellen.
Antwort zu 4:
Die Beantwortung der Frage entfällt unter Verweis auf die Antwort zu 3.
Frage 5:
Wie oft wurden im vergangenem Jahr private Fahrzeuge, die auf Carsharing-Parkplätzen abgestellt wurden,
umgesetzt? Bitte Anzahl der #Abschleppvorgänge je Bezirk darstellen.
Frage 6:
Welche Einnahmen erzielten die Bezirke durch das Umsetzen privater Fahrzeuge von öffentlichen
Carsharing-Stellplätzen? Bitte Höhe der Einnahmen je Bezirk darstellen.
Antwort zu 5:
Die Polizei Berlin teilte mit, dass eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung
nicht geführt wird und daher eine mengenmäßige Ausweisung der Umsetzungen von
verbotswidrig auf Carsharing-Stellplätzen abgestellten Fahrzeugen nicht möglich ist.
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Auch die abgefragten Bezirke haben keine Umsetzungen im Zusammenhang mit
Carsharing-Stellplätzen zurückgemeldet.
Der Bezirk Pankow teilte mit:
„Die stationsgebundenen Stellplätze im Bezirk Pankow sind im Jahr 2011 mit
Veröffentlichung im Amtsblatt Berlin dem öffentlichen Straßenland teileingezogen und
nicht mehr uneingeschränkt als öffentliches Straßenland gewidmet. Daher werden diese
Stellplätze nicht vom Ordnungsamt kontrolliert. Die dort ansässigen Betreiber der
Stellplätze, wie beispielsweise #Stadtmobil, kümmern sich eigenständig um die Beseitigung
der Behinderung, sofern diese vorliegt.“
Frage 7:
Wofür wurden die Einnahmen aus den Fahrzeugumsetzungen jeweils eingesetzt? Bitte Einsatz der
Einnahmen aus den Abschleppvorgängen je Bezirk darstellen.
Antwort zu 7:
Die Beantwortung der Frage entfällt unter Verweis auf die Antwort zu 5 und 6.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat die Idee, die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren für CarsharingStellplätze sowie aus den Umsetzungen privater Fahrzeuge dafür einzusetzen, um das Carsharingangebot
auf die Berliner Außenbezirke auszuweiten
Antwort zu 8:
Bisher werden keine Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze
erzielt. Auf die Beantwortung zu Frage 3 wird insoweit verwiesen. Diese Frage stellt sich
daher derzeit nicht. Zudem legen die Carsharing-Anbieter ihre Geschäftsgebiete
selbständig fest.
Berlin, den 01.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wer legt die Preise an den #be-emobil Ladesäulen des Landes Berlin fest?
Frage 2:
Wie setzen sich diese Preise zusammen? Wo entstehen Kosten, was ist die Gewinnmarge?
Frage 4:
Wo liegen die Berliner Preise an den Ladesäulen im bundesweiten Vergleich?
Frage 7:
Sind weitere Preissteigerungen an den be-emobil Ladesäulen geplant?
Antwort zu 1, 2, 4 und zu 7:
Die Fragen 1, 2, 4 und 7 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Preise an den #Ladesäulen werden durch den Betreiber der #Ladeinfrastruktur
festgelegt. Er muss sich dabei an die Vorgaben des einheitlichen #Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin („Berliner Modell“) halten. Diese beziehen
sich u.a. darauf, dass jeder Betreiber von Ladeeinrichtungen jedem #Mobilitätsanbieter den
diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen gewähren muss. Hierzu
gehört insbesondere die Erhebung marktüblicher und angemessener #Zugangsentgelte.
Darüber hinaus ist jeder Betreiber verpflichtet, Zugangsentgelte gegenüber allen
Mobilitätsanbietern nach gleichen Bedingungen zu erheben. Auf der Grundlage eines
zwischen dem Betreiber und den einzelnen Mobilitätsanbietern geschlossenen
Zugangsvertrages ermöglicht der Betreiber den Kunden der Mobilitätsanbieter den Zugang
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zu seinen Ladeeinrichtungen. Auf Basis der Zugangsentgelte, welche die
Mobilitätsanbieter an die Ladeinfrastrukturbetreiber zu entrichten haben, legen die
Mobilitätsanbieter die Preise für ihre Kundinnen und Kunden fest. Der Senat gibt somit
weder die Preise zwischen Betreibern und Mobilitätsanbietern vor, noch die Preise
zwischen Mobilitätsanbietern und Endkunden. Preisänderungen sind daher möglich. Da es
keine vorgegebenen oder einheitlichen „Berliner Preise an den Ladesäulen“ gibt, ist ein
bundesweiter Vergleich nicht möglich.
Die am Ladeinfrastrukturkonzept des Landes Berlin teilnehmenden
Ladeinfrastrukturbetreiber und Mobilitätsanbieter melden ihre internen Kosten und
Gewinnmargen nicht dem Senat.
Frage 3:
Die im August erfolgte Tarifumstellung an den Ladesäulen geschah ohne weitreichende Ankündigungen und
brachte eine deutliche Preissteigerung mit sich. Wo Kunden zuvor noch 6 € für 44 kWh zahlen mussten, sind
es nun mitunter über 18 €. Wie begründet der Senat diese enorme Anpassung der Preise (+200 %) und
inwieweit ist dieser mit der Verkehrswende vereinbar?
Antwort zu 3:
Bis zum 15. Juli 2017 wurde an den von der Allego GmbH errichteten und betriebenen
Ladeeinrichtungen ein Zeittarif angewendet. Als das zuständige Landesamt für Mess- und
Eichwesen die Abrechnung nach Zeit als nicht eichrechtskonform darstellbar bewertete,
wurde die Umsetzung auf eine „Session Fee“ im Sinne einer Anschlussgebühr
erforderlich. Diese wurde am 15. Juli 2017 eingeführt. Danach betrugen die
Zugangsentgelte für die Mobilitätsanbieter an den Allego-Ladeeinrichtungen pro
Ladevorgang 4,50 € an AC-Ladepunkten mit bis zu 4,6 kW, 6,00 € an AC-Ladepunkten mit
11 kW und 9,50 € an Schnellladesäulen mit AC-Ladepunkten mit 43 kW und DCLadepunkten mit 50 kW.
Sobald die mess- und eichrechtlichen Anforderungen geklärt wurden und die technischen
Voraussetzungen vorlagen, war eine Abkehr von der „Session Fee“ möglich und die Allego
GmbH hat die Abrechnung auf einen kWh-basierten bzw. verbrauchsabhängigen Tarif
umgestellt. Der neue Tarif mit 0,39 €/kWh an AC-Ladepunkten mit bis zu 11 kW bzw.
0,59 €/kWh an Schnellladesäulen gilt seit dem 15.08.2019 an den von der Firma Allego
betriebenen Ladeeinrichtungen und regelt die Zugangsentgelte für die Mobilitätsanbieter.
Damit wurde dem Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer entsprochen, das Tarifmodell
einfacher und fairer zu gestalten und die Preistransparenz zu erhöhen. Verglichen mit der
Session Fee werden mit diesem verbrauchsabhängigen Tarif Pkw mit hoher
Batteriekapazität und Ladeleistung nicht bevorteilt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die aktuelle Auslastung der be-emobil Ladesäulen?
Frage 6:
Wie hat sich die Nutzung der be-emobil Ladesäulen seit Tarifumstellung entwickelt?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
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Die Anzahl der Ladevorgänge und die Geladenen kWh haben sich im 4. Quartal 2019 im
Vergleich zum 1. Quartal 2019 annähernd verdreifacht und die Anzahl der Ladevorgänge
pro Ladeeinrichtung pro Tag hat sich mehr als verdoppelt. Trotz des stetigen Wachstums
ist die Auslastung der durch die Allego GmbH betriebenen Ladeinrichtungen vor und nach
der Tarifumstellung weiterhin als gering zu bewerten. Mit einem Ladepunkt für fünf
Elektroautos hat Berlin im Vergleich zu anderen Städten eine hohe Zahl an
Ladeeinrichtungen.
Berlin, den 03.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Sanierungsarbeiten auf dem #U-Bahnhof #Spichernstraße schreiten weiter voran. Neben zwei neuen #Aufzügen, an denen fleißig weitergearbeitet wird und einem runderneuerten Bahnsteig der Linie #U9, ist nun der Bodenbelag des #U3-Bahnsteigs an der Reihe. Neben einer neuen Asphaltierung werden in den kommenden Wochen auch Granitbahnsteigkanten und zwei Blindenleitstreifen verlegt.
Von Montag, den 9. März bis Freitag, den 20. März können die Züge in Richtung S+U #Warschauer Straße wegen der laufenden Bauarbeiten nicht am U-Bahnhof #Spichernstraße (#U3) halten. Von Montag, den 23. März bis Freitag, den 3. April geht es auf der anderen Seite des Bahnsteigs weiter, weshalb dann die Züge Richtung Krumme Lanke den Bahnhof ohne Halt passieren müssen.
Die Politik diskutiert über die #Verlängerung von #U-Bahn-Linien. Nun gibt es Prognosen zu Kosten und Fahrgastzahlen. Die BVG hofft auf rasche Entscheidungen.
Das Geld ist da – allein, es fehlt der Wille. Ende 2019 hatte der Bund viele zusätzliche Milliarden für den öffentlichen Nahverkehr bewilligt, ausdrücklich wird der Bau neuer #U-Bahnen genannt.
Doch Berlin will keine U-Bahnen verlängern, dies hatte die Koalition vereinbart. Die Regierungsparteien Grüne und Linke setzen ausschließlich auf die Straßenbahn.
Nur die SPD kämpft in der Koalition für den Ausbau des Netzes, scheitert aber an der Haltung von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). „Die Verkehrswende werden wir nicht mit der Tram alleine bewältigen“, sagt der SPD-Verkehrsexperte Tino Schopf. CDU und FDP sind auch für die U-Bahn.
Erst 2050 könnte eine #U-Bahn nach Buch erstmals rollen, warnt Pankows Bezirksbürgermeister #Benn. Er greift Befürworter scharf an.
Zu spät, zu teuer – und eine unverantwortliche Irreführung von Bürgern: Pankows Bezirksbürgermeister Sören Benn (Linke) hat sich in die Debatte um eine mögliche #U-Bahnlinie 10 vom #Alexanderplatz über #Weißensee nach Buch eingeschaltet. Und nennt die Behauptung der Befürworter, eine solche Linie könne anstelle einer #Straßenbahn den #Blankenburger Süden mit bis zu 6000 Wohnungen erschließen „grob fahrlässig“. Denn der frühestmögliche Baubeginn sei das Jahr 2050. Und die Kosten gingen in Richtung der Eine-Milliarde-Euro Marke. Die #U10 – für Sören Benn eine Utopie.
Teil der Pankower SPD will Tram – Landes-Genossen setzen auf U-Bahnen
Auf seiner Seite weiß er Verkehrspolitiker der Linken, Grünen und der Bezirks-SPD, die sich offen gegen ihre eigenen U 10-Befürworter auf Landesebene stellt. Und gegen die CDU, die lieber große Bauprojekte absagen will, als „leistungsschwache“ Verkehrslösungen für Pankow hinzunehmen. Sören Benn selbst möchte durchaus U-Bahnstrecken prüfen lassen. Aber nur als Extra-Optionen für die fernere Zukunft. Gleichzeitig hält er an einer eigenen #Projektidee für die Lösung von #Verkehrsproblemen in den bis 21.000 geplanten Neubau-Wohnungen in Pankow fest: die Idee einer Erschließung durch die Luft.
Frage 1:
Wie gestaltet sich die Planung der temporären #Umleitung in #Malchow hinsichtlich der grundhaften #Straßensanierung im Dorf Malchow? Bitte detaillierten Zeitplan angeben.
Frage 2.
Wer ist in die Planung der temporären Umleitung einbezogen und welche Verantwortlichkeiten ergeben sich
für das Bezirksamt Lichtenberg und die beteiligten Ämter?
Antwort zu 1 und 2:
Die Planungen der temporären Umleitung für die grundhafte #Erneuerung der #B2 in der
Dorflage Malchow und die vorlaufenden Arbeiten der Berliner #Wasserbetriebe wurden mit
den entsprechenden Ämtern und den jeweiligen Bezirksstadträten der Bezirke Pankow und
Lichtenberg abgestimmt und sind seit Langem abgeschlossen. Auf Grund anderweitiger
Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe im örtlichen Straßennetz konnten die
Baumaßnahmen bisher nicht initiiert werden. Mit der Erneuerung der #A114 bis
voraussichtlich 2023 ist nunmehr eine weitere Verschiebung der Maßnahme verbunden. Zur
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit werden dem betreffenden Bezirk (Lichtenberg)
jedoch finanzielle Mittel für Maßnahmen der baulichen Unterhaltung zur Verfügung gestellt.
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Frage 3:
Mit welchen konkreten verkehrlichen Auswirkungen rechnet der Senat im Dorf Malchow, nachdem im Oktober
2020 der Autobahnzubringer in Pankow gesperrt werden wird?
Frage 5:
Welche konkreten Umleitungsregelungen sind ab Oktober 2020, nachdem der Autobahnzubringer Pankow
gesperrt sein wird, für das Dorf Malchow geplant?
Antwort zu 3 und 5:
Es wird für die Beantwortung der Frage davon ausgegangen, dass mit dem
“Autobahnzubringer Pankow“ die A 114 gemeint ist. Diese wird im Rahmen der
Erneuerungsmaßnahme nicht gesperrt. Das Baugeschehen wird jeweils auf einer
Richtungsfahrbahn stattfinden. Somit steht für den Verkehr weiterhin jeweils eine Spur je
Richtung zur Verfügung. In den Tagesspitzenstunden wird es auf der A 114 infolgedessen
zu einer erhöhten #Stauanfälligkeit kommen. Der Verkehr wird sich großräumig sowie auch
kleinräumig umverteilen.
Eine großräumige Umverteilung wird sich über die westlich und östlich der A 114
befindlichen Hauptverkehrswege (A 111, B 96, B 96a, B 2, B 158) einstellen.
Eine kleinräumige Umverteilung wird auf dem westlich der A 114 gelegenen Straßenzug
Schönerlinder Straße – Hauptstraße – Berliner Straße – Pasewalker Straße erwartet. Dieser
Straßenzug wurde hinsichtlich seines baulichen Zustandes und der Möglichkeit von
kapazitätserhöhenden Maßnahmen untersucht und als markante Entlastungsstrecke
definiert. In Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkungsbehörde und dem Straßen- und
Grünflächenamt Pankow wurden folgende Maßnahmen im Vorfeld sowie unmittelbar vor
Baubeginn definiert:
Ertüchtigung Hauptstraße (Fahrbahndeckensanierung):
Knotenpunktumbauten zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit (Ergänzung von
Abbiegespuren/Aufweitungen für den Einsatz von provisorischen Lichtsignalanlagen.
Unmittelbar vor Baubeginn auf der A 114 werden weitere Maßnahmen entlang der
Entlastungsstrecke umgesetzt:
Umprogrammierung von vorhandenen Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten entlang der
Entlastungsstrecke sowie im Umfeld der A 114,
Errichtung von provisorischen Lichtsignalanlagen mit zugehörigen Markierungsarbeiten.
Diese vorgenannten Maßnahmen entlang der Entlastungsstrecke sowie im Umfeld der A
114 dienen der Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit. Die Lichtsignalanlagen
werden während des Baugeschehens auf der A 114 in regelmäßigen Abständen kontrolliert
und optimiert.
Für die B 2 in der Ortslage Malchow sind keine Umleitungsregelungen vorgesehen.
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Frage 4:
Wie gedenkt der Senat mit Blick auf die weitere Zunahme des Durchgangsverkehrs ein Verkehrschaos im Dorf
Malchow zu verhindern?
Antwort zu 4:
Neben der geplanten Erneuerungsmaßnahme wurde der Neubau einer Ortsumgehung im
Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans durch das Land Berlin
angemeldet und vom Bund bestätigt.
Berlin, den 27.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz