Radverkehr: Neue „Reinickendorf-Route“ vorgestellt So soll der Radschnellweg im Norden Berlins aussehen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-reinickendorf-route-vorgestellt-so-soll-der-radschnellweg-im-norden-berlins-aussehen/25943368.html

Mit der „#Reinickendorf-Route“ ist der Plan für neue #Radschnellwege komplett. Konflikte mit Autofahrern sind programmiert.

Nun hat einer der geplanten Radschnellwege den nördlichen Stadtrand in #Heiligensee erreicht – wenn auch nur auf dem Papier. Am Dienstagabend stellte die senatseigene Gesellschaft „#Infravelo“ die Pläne für die zehnte Radschnellverbindung per Livestream vor: die „Reinickendorf-Route“. Demnach soll die Trasse im nördlichen Abschnitt entlang der #Ruppiner Chaussee verlaufen. Im südlichen Teil soll sie über Wohnstraßen entlang der Autobahn verlaufen.

Die 16 Kilometer lange Strecke führt vom Ortsteil Heiligensee durch den Bezirk #Reinickendorf nach Süden und durch #Tegel und stößt dann auf die Route „Mitte – Tegel – Spandau“ (Nummer 2 in der Grafik), die eine Weiterführung in Richtung Mitte sowie nach Spandau bietet.

Die Reinickendorf-Route galt als eine der schwierigsten, schon weil die Autobahn gequert werden muss. Die erste #Radschnellverbindung war bereits im Januar 2019 vorgestellt worden, entlang dem #Teltowkanal im Südwesten.

Durch Reinickendorf waren verschiedene Routen untersucht worden, darunter eine auf der #Hauptautostrecke, also der #Seidelstraße und Berliner Straße.

Zwei Varianten führten im Norden durch die Heiligenseestraße, was natürlich …

S-Bahn: Baumfällungen entlang der Gleisanlagen am S-Bahnhof Alt-Reinickendorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass entlang der S-Bahnlinie #S25 u.a. am Bahnhof #Alt-Reinickendorf in großem
Umfang #Baumfällungen entlang der Gleisanlagen geplant sind und wenn ja, wie bewertet der Senat dies?
Frage 2:
Wie viele Bäume sind insgesamt betroffen und für welchen Zeitraum sind die Fällungen angesetzt?
Frage 3:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant, um den #Baumbestand zu ersetzen?
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Frage 5:
Auf welche Art und Weise werden die Anwohner*innen über die bevorstehenden Maßnahmen informiert?
Frage 6:
Trifft es zu, dass Bäume, die sich in einer Entfernung von weniger als 6 Metern von Gleisanlagen befinden,
generell aus Präventionsgründen gefällt werden sollen? Wird diese Entscheidung allein aufgrund des
Standorts getroffen oder wird das Alter bzw. die Standfestigkeit des jeweiligen Baums mit berücksichtigt?
Antwort zu 1, 2, 3, 5 und 6:
Die in Berlin existierenden Bahnanlagen, bestehend aus Gleisen und sonstigem
Betriebsgelände, sind Anlagen nach dem Eisenbahnrecht. Diese bundesrechtliche
Regelung bildet auch die Grundlage für die hier angesprochenen, gegebenenfalls
stattfindenden Baumfällungen entlang der Gleise zur #Streckensicherung. Denn nach dem
Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) § 4 Abs. 1 in Verbindung mit der Eisenbahn-Bauund Betriebsordnung (#EBO) sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu
führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in
betriebssicherem Zustand zu halten. Für Baumfällungen gilt die sogenannte
#Rückschnittszone. Diese grenzt direkt an den Gleisbereich und stellt einen Bereich
intensiver Vegetationsbearbeitung dar, die Ausdehnung der Rückschnittszone ist dabei
variabel. Sie umfasst mindestens einen Streifen von 6 Metern Breite, gemessen von der
Gleismitte des außenliegenden Gleises, und kann – in Abhängigkeit von Morphologie,
Bewuchs und Erfordernissen aus dem Betrieb – eine Ausdehnung von über 10 Metern
erreichen. In der Rückschnittszone soll verhindert werden, dass die Pflanzen Höhen bzw.
Ausdehnungen erreichen, die eine Gefahr für den sicheren Eisenbahnbetrieb darstellen
können. Bei Unterschreiten bestimmter Mindestabstände muss der Bewuchs
zurückgeschnitten werden. Akute Gefährdungen müssen sofort beseitigt werden. Diese
Arbeiten werden nach Kenntnis des Senats mit der entsprechenden Sorgfalt durchgeführt
und die Situation vor und nach der Maßnahmendurchführung dokumentiert.
Im Falle von geplanten Baumfällungen stellt die Deutsche Bahn AG im Bezirk
Reinickendorf nach dortiger Auskunft grundsätzlich vorher Anträge auf eine
Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das Bezirksamt hat weiter
mitgeteilt, dass gegenwärtig im zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt kein Antrag auf
Baumfällungen im unmittelbaren Bereich des Bahnhofs Alt-Reinickendorf vorliege, es
wurde ein Antrag auf Rückschnitt und Fällung für insgesamt drei Bäume im Bereich der
Flottenstraße / Ecke Montanstraße gestellt. Insgesamt habe die Deutsche Bahn im Bezirk
Reinickendorf zum jetzigen Zeitpunkt 14 Anträge auf Baumfällungen bzw. Rückschnitte
von Bäumen entlang der S-Bahnlinie S25 gestellt. Die Anträge auf Fällungen seien auf
Grund der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gestellt worden: Die beantragten
Bäume hätten zum Teil Stammschäden (Fäule), Kronenbrüche, Pilzbefall oder seien
bereits abgestorben. Die Nachfrage des Bezirkes bei der zuständigen Stelle der
Deutschen Bahn habe ergeben, dass dort momentan auch keine Planungen hinsichtlich
der Fällung von Bäumen im Bereich des Bahnhofs Alt-Reinickendorf bestünden. Woher
die kursierenden Informationen über etwaige Baumfällungen stammen, ist dem Senat
nicht bekannt; er weist jedoch darauf hin, dass Markierungen an Bäumen nicht unbedingt
die geplante Fällung bedeuten.
Das Bezirksamt Pankow hat mitgeteilt, das für den Pankower Abschnitt der S25
(Klemkestraße bis Behmstraße) keine Fällanträge vorlägen.
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Für den Bezirk Mitte hat das dortige Bezirksamt mitgeteilt, dass das Vorgehen der
Deutsche Bahn AG adäquat sei. Nach Mitteilung des Umwelt- und Naturschutzamtes Mitte
werde die Rückschnittzone freigehalten, die betroffenen Bäume erreichten nicht die
Maßgaben der Baumschutzverordnung. Sollten weiter entfernt vom Gleiskörper (auch auf
Privatgrundstücken) geschützte Bäume stehen, die aus bestimmten sicherheitsrelevanten
Gründen beseitigt oder verändert werden sollen, werde ein entsprechender Antrag
gestellt. Nach Prüfung vor Ort werde auf Grundlage der Berliner Baumschutzverordnung
entschieden, ob eine Fällung oder Veränderung wirklich erforderlich sei und, wenn ja, ob
ein ökologischer Ausgleich angemessen und zumutbar sei. Zurzeit gebe es im Bereich der
S25 auf Veranlassung der Deutsche Bahn AG einen Antrag auf Fällung einer Walnuss, die
in einer angrenzenden Kleingartenanlage stehe. Der Antrag sei noch in der Bearbeitung,
ob dem Antrag stattgegeben werde, könne erst nach dem Ortstermin entschieden werden.
Über eine massenhafte Beantragung von Genehmigungen zur Fällung von geschützten
Bäumen im Bereich der S25 sei nichts bekannt.
Für den S-Bahnbereich des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf hat das Bezirksamt mitgeteilt,
dass am 13.09.2019 eine Fällgenehmigung für 12 Bäume erteilt worden sei. Die Bäume
seien durchweg massiv geschädigt und damit nicht mehr verkehrssicher. Bis heute sei die
Genehmigung nicht in Anspruch genommen worden. Eine Verlängerung sei aktuell
beantragt worden. Ausgleichsmaßnahmen seien in diesem Fall nicht erforderlich. Eine
Aufforderung der Deutsche Bahn AG zur Fällung von diversen bezirklichen Bäumen im
Bereich der S-Bahn vor einigen Jahren habe das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
abgelehnt.
Frage 4:
Ist bekannt, dass die Bäume laut der Anwohner_innen einen gewissen Schutz vor den Staub- und
Geruchsemissionen des nahe liegenden Industrie- und Gewerbegebiets Lengeder Straße bieten?
Antwort zu 4:
Durch verschiedene Anfragen von Bürgerinnen oder Bürgern sind dem Senat diese
Einschätzungen von Anwohnerinnen und Anwohnern bekannt.
Berlin, den 23.06.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Tempo und Qualität der Berliner Radwegeplanung und deren Umsetzung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele km Gesamtlänge umfasst das #Hauptverkehrsstraßennetz in Berlin in der Zuständigkeit des Berliner
Senats?
Antwort zu 1:
Das Hauptverkehrsstraßennetz in Berlin umfasst ca. 1.400 Kilometer.
Frage 2:
Inwiefern ist der Senat zuversichtlich, dass das im #Mobilitätsgesetz festgelegte Ziel einer kompletten
Ausstattung mit sicheren #Radwegen bis zum Jahr 2030 beim bisherigen Tempo des Ausbaus annähernd zu
erreichen ist?
Antwort zu 2:
Der Senat ist weiterhin zuversichtlich, dass die im Mobilitätsgesetz (MobG BE) festgelegten
Ziele bis zum Jahr 2030 erreichbar sind. Die Fortschritte bei Planung und Bau von sicheren
Radverkehrsanlagen sind u. a. von den personellen Ressourcen in der zuständigen
Senatsverwaltung und in den jeweiligen Bezirksämtern abhängig, die in der Regel die
zuständigen Baulastträger für die Radverkehrsmaßnahmen sind.
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Frage 3:
Wie viele neue dauerhafte Radwege (in km) können in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden?
Antwort zu 3:
Im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz (SenUVK), koordiniert und organisiert die GB infraVelo GmbH (infraVelo)
als Tochterunternehmen der landeseigenen Grün Berlin GmbH seit diesem Jahr die
bezirklichen Steuerungsrunden zur Abstimmung der Radverkehrsmaßnahmen. Ziel dieses
Projektsteuerungsauftrages ist es unter anderem, eine umfassende Datenbank aufzubauen,
die ein einheitliches Monitoring des Radwegeausbaus gewährleisten kann.
Die GB #infraVelo GmbH stellt die avisierten, laufenden und abgeschlossenen
Radverkehrsmaßnahmen in dieser Datenbank ein. Die vorhabenbezogenen
Projektinformationen werden zwecks der Schaffung von Transparenz, der Identifikation von
Problemstellungen, der Effizienzsteigerung bei der Umsetzung der Maßnahmen und dem
Berichtswesen erfasst. Die Datenbank wird durch Informationen aus den Bezirken zu den
einzelnen Projekten erweitert und aktualisiert. Je nach personellen Kapazitäten in den
jeweiligen Bezirken ist die Datenbank mit Meilensteinen und Kennzahlen, wie z.B. Art der
Maßnahme, Projektphase und Bauzeiten befüllt oder noch zu befüllen.
Laut aktuellem Stand der Datenbank (01.06.2020) werden im Land Berlin derzeit insgesamt
311 durch SenUVK finanzierte Maßnahmen im Bereich Radverkehrswege umgesetzt bzw.
als aktiv bezeichnet. Darunter fallen Maßnahmen, die sich derzeit in Planung, im Bau oder
kurz vor Abschluss befinden. Diese 311 Maßnahmen umfassen eine Gesamtlänge von 285
km.
Von diesen 311 Maßnahmen haben 49 Maßnahmen mit einer Länge von 37 km ein
geplantes Bauende bis spätestens zum 31.12.2021. Die übrigen 262 Maßnahmen sind noch
nicht mit einem Bauabschlussdatum vermerkt.
Radverkehrswege Projekte Kilometer
Im Zeitraum vom 01.01.2017 –
31.05.2020 abgeschlossene
Maßnahmen
91 65
Aktiv laufende Maßnahmen 311 285
Davon aktiv mit Bauzeitende bis 2021 49 37
Davon aktiv ohne bekanntes Bauzeitende 262 248
Avisierte Maßnahmen 81 53
Davon avisierte mit einem geplanten
Bauzeitende bis 2021
1 2
Davon avisiert ohne bekanntes
Bauzeitende
80 51
Gesamt 483 403
Tabelle umfasst Werte inklusive temporäre Radfahrstreifen, da diese nur vorgezogene, aber avisierte/aktive
Radverkehrswege sind. Die Daten beinhalten neu erstellte sowie nach aktuellen Ausbaustandards sanierte
Radverkehrsinfrastruktur.
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Frage 4:
Welche neuen Radwege werden in Charlottenburg-Wilmersdorf bis zum Ende der Legislaturperiode
umgesetzt?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf antwortete wie folgt:
„Im Jahr 2020 erfolgt die Fertigstellung der Hardenbergstraße und der Bundesallee. Für das
Jahr 2021 sollen Maßnahmen in der Rönnestraße, am Goerdeler Damm und in der
Windscheidstraße umgesetzt werden. Für die Fasanenstraße und für die Diagonalsperre
und die Mischverkehrsfläche in der Prinzregentenstraße liegen die Ausführungsplanungen
vor. Maßnahmen am Spandauer Damm werden in Abhängigkeit der Maßnahmen der
Berliner Wasserbetriebe in 2021 umgesetzt.“
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Prozess der Planung und baulichen Umsetzung von Radwegen,
der über sechs Jahre dauern kann, im zweigliedrigen Berliner Verwaltungssystem zu beschleunigen und wo
gibt es aktuell Hemmnisse?
Antwort zu 5:
Hemmnisse bestehen aktuell in der personellen Ausstattung der Behörden. Möglichkeiten
zur Beschleunigung ergeben sich u. a. aus Prozessaufnahmen und –analysen etwa im
Rahmen von Projekten zur Geschäftsprozessoptimierung (GPO). Zur Verbesserung der
Abläufe wird das Projekt Prozessanalyse Radverkehr (PARI) durchgeführt.
Frage 6:
Wie sind die genauen Schnittstellen im Prozess der Planung eines Radweges bzw. wie sind die
Zuständigkeiten bei
a) der Abteilung Verkehrsmanagement (früher VLB)
b) beim Referat für Planung und Gestaltung von Straßen und Plätzen
c) bei der neuen “Koordinierungsstelle“
d) beim Grundsatzreferat der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
e) bei der „Infravelo.“
f) Wann ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig?
g) Ab wann sind die Bezirke zuständig und wie ist das Zusammenspiel zwischen Senat und der unteren
Straßenverkehrsbehörde und den Bereichen Verkehr und Ordnungsangelegenheiten?
h) Welche weiteren Akteure spielen bei der Abstimmung eines Radweges in Berlin außer der Polizei und
Feuerwehr noch eine Rolle?
Frage 7:
Wie sieht der Prozess bzw. die Zeitschiene bei der Planung und baulichen Umsetzung eines durchschnittlichen
Radweges anhand der Akteure in Frage 6 einschließlich der Ausschreibungen für externe Büros bisher aus?
Antwort zu 6 und 7:
Ein „durchschnittlicher Radweg“ existiert nicht. Die Schnittstellen und Zuständigkeiten
ergeben sich daher im Einzelfall aus dem konkreten Projekt. Für die Planung und den Bau
ist im Grundsatz der jeweilige Bezirk als Baulastträger zuständig. Ausnahmen ergeben sich
aus dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) Nr. 10 Abs. 2. Ein Abgleich der
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Planung mit den Planungsvorgaben der SenUVK erfolgt über das Referat für Planung und
Gestaltung von Straßen und Plätzen. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt im
übergeordneten Straßennetz durch Abteilung VI der SenUVK.
Frage 8:
Welche Rolle spielen die durch das Mobilitätsgesetz eingerichteten bezirklichen Fahr-Räte und wie ist die
Auswirkung auf den Planungsprozess, wenn dieses Gremium mit den Radwegeplanungen des Senats nicht
einverstanden ist und mit dem Stadtrat Gegenvorschläge unterbreiten.
Antwort zu 8:
Die bezirklichen FahrRäte sind nach § 37 Abs. 8 MobG BE beratende Gremien. Sie ersetzen
damit nicht die Abwägungen und Entscheidungen in den beteiligten Behörden. Die konkrete
Ausgestaltung der Arbeit der bezirklichen FahrRäte und deren Zusammensetzung obliegt
gemäß § 37 Abs. 8 MobG BE den zuständigen Stadträtinnen/Stadträten.
Frage 9:
Werden die Bezirke bei der Erarbeitung der Prioritäten des Radverkehrsplans bzw. der Netzplanung eingebunden?
Antwort zu 9:
Vertretende der Bezirke nehmen an dem Beteiligungsverfahren zum Radverkehrsplan teil.
An der Erarbeitung des Netzes werden die Vertretenden der Bezirke ebenfalls beteiligt.
Frage 10:
Nach welchen Kriterien wurden aus den Vorschlägen der Bezirke die Temporären Radwege ausgewählt?
Antwort zu 10:
Die Bewertung der Vorschläge erfolgte im Wesentlichen hinsichtlich der temporären
Realisierungswahrscheinlichkeit und der Möglichkeit zur Verstetigung im Anschluss an die
temporäre Anordnung.
Frage 11:
Warum konnten zahlreiche Vorschläge der Bezirke für temporäre Radwege (abgesehen vom Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg) nicht berücksichtigt werden?
Antwort zu 11:
Die Anordnung von temporären Radfahrstreifen eignet sich für Streckenabschnitte mit
geringer Komplexität. In Frage kommen unter Umständen auch Strecken, die zwar
komplexer, jedoch bereits vorgeplant sind. In diesen Fällen kommt dann zumindest eine
teilweise temporäre Umsetzung in Betracht. In jedem Fall müssen durch den zuständigen
Bezirk nötige Vorüberlegungen angestellt und mit der SenUVK abgestimmt werden, damit
von dort eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung erfolgen kann. Fehlt es an den
genannten Voraussetzungen, ist eine kurzfristige Anordnung einer Radverkehrsanlage nach
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den TEER-Regelplänen (Temporäre Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen)
im Regelfall nicht möglich. Einige Vorschläge konnten zudem nicht berücksichtigt werden,
weil es an notwendigen Kapazitäten zur Erstellung der Zeichnungen fehlt.
Frage 12:
Wie beurteilt der Senat die Umsetzung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf beim Temporären Radweg in
der Kantstraße, die im ganzen Bundesgebiet (z.B. im Stern) medienwirksame Beachtung fand.
a) Was waren aus Sicht des Senats die Hauptursachen für die lange Umsetzung bis Ende Mai
b) das nicht erfolgte Abschleppen von Falschparken auf dem Radweg?
c) Wurde die BVG in die Planung mit einbezogen hinsichtlich der Sicherheit rum um die Bushaltestellen?
Antwort zu 12:
a) Seitens SenUVK wurden dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) CharlottenburgWilmersdorf verschiedene Hinweise zu festgestellten Abweichungen der Umsetzung von
der getroffenen Anordnung gegeben. Diese wurden mindestens teilweise schon behoben.
Darüber hinaus kann sich der Senat ohne detaillierte Kenntnisse der Abläufe im Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf nicht äußern.
b) Die Umsetzung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der Gefahrenabwehr setzt eine korrekte
Beschilderung bzw. Markierung voraus, damit als Voraussetzung für Zwangsmaßnahmen
ein Verstoß gegen die Rechtsordnung ohne Zweifel vorliegt.
c) Die Anordnung basiert auf den veröffentlichten TEER-Regelplänen. Die Lösungen für
Haltestellen in diesen Regelplänen wurden mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe)
abgestimmt. Unklarheiten bezüglich der Anfahrbarkeit der Haltstellen wurden erörtert und
ausgeräumt.
Frage 13:
Wie beurteilt die Oberste Straßenverkehrsbehörde die veröffentlichten Ergebnisse der juristischen Expertise
der Verkehrsrechtsexpertin Charlotte Heppner „Zur rechtlichen Umsetzung sogenannter Pop Up Bike Lanes“,
nach der Temporäre Radwege auch ohne Mobilitätsgesetz und Corona-Virus als straßenverkehrsrechtliches
Instrument angeordnet werden können?
a) Wird der Senat nach Corona auch davon Gebrauch machen?
Antwort zu 13:
Den Ausführungen kann in diesen Punkten zugestimmt werden. Die
straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage von § 45
StVO (Straßenverkehrsordnung).
a) Der Senat wird, sofern zweckmäßig, auch nach Corona von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen.
Frage 14:
Ist der Senat bereit, die Planungen eines nachhaltigen Radweges in der Kantstraße entsprechend der
Qualitätsstandards des Mobilitätsgesetzes mit einer baulichen Umgestaltung der Kantstraße unter frühzeitiger
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Einbindung des Bezirks und des bezirklichen Fahr-Rates einzuleiten, so dass dieser zeitnah umgesetzt
werden kann?
Antwort zu 14:
Der Senat ist grundsätzlich bereit, nachhaltige Radwege entsprechend der
Qualitätsstandards des MobG BE zu errichten und umzusetzen, insbesondere auch in der
Kantstraße. Für die Umsetzung sind im Regelfall die notwendigen Kapazitäten beim als
Baulastträger zuständigen Bezirk notwendig. Der Senat ist bestrebt, eine zeitnahe
Umsetzung unter Einbeziehung aller Beteiligten zu erreichen.
Berlin, den 23.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Bekommt die A100 einen Überbau? Senat beschließt Machbarkeitsstudie für Autobahndeckel in Charlottenburg, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bekommt-die-a100-einen-ueberbau-senat-beschliesst-machbarkeitsstudie-fuer-autobahndeckel-in-charlottenburg/25943612.html

Die Deges soll eine Studie zur #Überdeckelung der #A100 zwischen #Knobelsdorff- und #Kaiserdammbrücke erarbeiten. Ergebnisse sind frühestens Ende 2020 zu erwarten.

Kommt ein Deckel auf die A 100 zwischen Knobelsdorff- und Kaiserdammbrücke? Der Senat hat dazu am Dienstag eine Machbarkeitsstudie beschlossen.

Die #Deges GmbH soll diese Studie erarbeiten. Ergebnisse sind wohl frühestens Ende 2020 zu erwarten.

Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat schon im Juni 2019 aufgefordert zu untersuchen, welche Verkehrsinfrastrukturflächen an Berliner Autobahn- oder Schienenabschnitten sich für eine Überdeckelung eignen könnten.

Im Umwelt- und Verkehrsausschuss wurde eine Machbarkeitsstudie für …

S-Bahn + Radverkehr: Schienenverkehr statt Restaurant in den Liesenbrücken?, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article229370388/Schienenverkehr-statt-Restaurant-in-den-Liesenbruecken.html

Investoren wollen für 35 Millionen Euro Veranstaltungsräume in den #Liesenbrücken und ein Hotel errichten. Die #VBB hat andere Pläne.

Es sind nur noch #Eisenträger. Alt, rostig, unnütz. Nicht einmal mehr Züge rattern durch die #Fachwerkkonstruktionen in #Gesundbrunnen. Die Liesenbrücken waren bis in die 1950er-Jahre eine wichtige Verbindung zum ehemaligen #Stettiner Bahnhof. Heute rollen die S-Bahnen auf einer kleineren neueren Brücke nebenan zwischen dem #Nordbahnhof und dem #Humboldthain.

Die denkmalgeschützten Liesenbrücken sollen nun wieder zum Leben erweckt und zukunftsfähig gemacht werden. Geplant sind eine Sanierung der Brücken aus dem 19. Jahrhundert und ein Restaurant sowie eine Bar zwischen den Eisenträgern. Für das Vorhaben hat es eigentlich schon grünes Licht von den Behörden gegeben. Doch nun könnten Pläne des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) die Vorstellungen der Investoren zunichte machen.

Geht es nach dem Geschäftsführer der Firma Caprate, Martin Freitag, soll der östliche Teil der Liesenbrücken zu einer Event-Location werden, in zwölf Metern Höhe und über 100 Meter Länge. Auf mehr als 2000 Quadratmetern Fläche über mehrere Etagen hinweg sollen Veranstaltungsräume für bis zu 800 Menschen entstehen. Auf einem angrenzenden Grundstück in der Scheringstraße soll ein Hotel mit 340 Zimmern entstehen, das mit den Veranstaltungsräumen in der großen Liesenbrücke …

Potsdam: Am ersten Juli-Wochenende Bahnsperrung zwischen Potsdam und Berlin, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/am-ersten-juli-wochenende-bahnsperrung-zwischen-potsdam-und-berlin/25941428.html

Am ersten Juli-Wochenende fahren zwischen #Potsdam und Berlin weder #S-Bahn noch #Regionalzüge. Grund sind Bauarbeiten an der #Hochstraßenbrücke an der #Nuthestraße.

Potsdam – Wer in der kommenden Woche in Potsdam mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, muss deutlich mehr Zeit einrechnen. Grund dafür sind mehrere Sperrungen aufgrund von Bauarbeiten. Bereits ab Montag, dem 29. Juni, bis zum 2. Juli ist abends der #Straßenbahnverkehr zwischen dem Platz der Einheit und der Haltestelle Waldstraße/Horstweg unterbrochen, wie der Verkehrsbetrieb #ViP mitteilte. Die Sperrung dauert jeweils ab 21 Uhr bis Betriebsschluss. In dieser Zeit werden um den Hauptbahnhofs Tiefbauarbeiten durchgeführt. Der ViP hat als Ersatz ein Nord- und Südnetz für die Straßenbahnlinien geplant.

Das Nordnetz sieht vor, dass die Linie 91 in Richtung Bahnhof Pirschheide und die Linie 92 in Richtung Kirschallee sowie die Linie 96 zum Campus Jungfernsee am Platz der Einheit Nord starten.

Die Linie 99 zur Fontanestraße beginnt am Platz der Einheit West. Im Süden Potsdams fährt die Straßenbahn 91 zwischen dem Bahnhof Rehbrücke und dem Halt Eduard-Claudius-Straße/Heinrich-Mann-Allee. Die Linie 96 fährt dann von dieser Haltestelle hin zur Marie-Juchacz-Straße. Der Umstieg zum Ersatzverkehr mit Bussen in Richtung Hauptbahnhof und Platz der Einheit erfolgt dann ebenfalls an der Haltestelle Eduard-Claudius-Straße/Heinrich-Mann-Allee.

Zwischen dem Platz der Einheit West und dem Bahnhof Rehbrücke wird ein …

Straßenbahn: So ist´s Gleis viel besser!, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe knöpfen sich im Bereich S-Bahnhof #Hackescher Markt und #Henriette-Herz-Platz die Gleise vor und erneuern sie. Die #Straßenbahnlinien #M4, #M5 und #M6 sind von Donnerstag, den 25. Juni 2020 bis Samstag, den 11. Juli 2020, zirka 4:30 Uhr nicht wie gewohnt unterwegs.

Die Linie M4 fährt zwischen Falkenberg beziehungsweise Zingster Straße und S+U #Alexanderplatz/Dircksenstraße. Die Linien M5 und M6 fahren zwischen den gewohnten Endzielen eine #Umleitung ab Mollstraße/Otto-Braun-Straße über Mollstraße, Torstraße und Alte Schönhauser Straße. Im #Nachtverkehr sind Busse als für die Linien M4 und M5 zwischen Mollstraße/Otto-Braun-Straße und S Hackescher Markt unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnhöfe: Wann wird der S-Bahnhof Nöldnerplatz barrierefrei?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Fahrgäste nutzen den #S-Bahnhof #Nöldnerplatz täglich? Wie hat sich die Fahrgastzahl in den
letzten 10 Jahren entwickelt?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Zurzeit nutzen den S-Bahnhof Nöldnerplatz ca. 18.000 Ein- und Aussteigende an
Werktagen.
Die Entwicklung der Zahlen in den letzten Jahren sieht wie folgt aus (dargestellt ist jeweils
die durchschnittliche Zahl an Ein- und Aussteigern pro Werktag):“
2010 14.990 2015 17.489
2011 14.990 2016 17.489
2012 14.990 2017 19.090
2013 17.489 2018 19.363
2014 17.483 2019 17.668
2
Frage 2:
Welche an den Bahnhof angebundenen Buslinien gibt es und wo führen diese hin? Können diese Buslinien
barrierefrei genutzt werden?
Antwort zu 2:
An der Haltestelle S Nöldnerplatz/Schlichtallee in der Nöldnerstraße halten folgende
Buslinien:
· 194 (U Hermannplatz<>Marzahn, Helene-Weigel-Platz)
· 240 (S Storkower Str.<>S Ostbahnhof)
· N94 (U Hermannplatz<>U Magdalenenstr.)
Am S Nöldnerplatz endet zudem die Linie 396 (S Nöldnerplatz<>S Karlshorst).
Der Busverkehr in Berlin ist fahrzeugseitig barrierefrei nutzbar. Dazu trägt die Ausstattung
der Fahrzeuge aufgrund der Vorgaben des Nahverkehrsplanes u.a. mit Kneeling
(Absenken der Fahrzeuge zur Minimierung der Übergänge zur Gehwegfläche) und der
jederzeit als Rückfallebene nutzbaren, durch das Fahrpersonal bedienten Rampe am
Fahrzeug bei. Damit ist die barrierefreie Nutzung der Buslinien gesichert.
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die #barrierefreie Erreichbarkeit der öffentlichen Einrichtungen in der direkten
Umgebung des S-Bahnhofes, wie des Kant-Gymnasiums, der Sportplätze in der Fischerstraße und
Hauffstraße, des Max-Taut-Oberstufenzentrums, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
Museum Lichtenberg im Stadthaus und weiterer Einrichtungen?
Antwort zu 3:
Die barrierefreie Erreichbarkeit der aufgeführten öffentlichen Einrichtungen ist
grundsätzlich gewünscht und wichtig. Mit dem seitens des Landes Berlin und der DB AG
angestrebten barrierefreien Umbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz in den nächsten Jahren
wird eine wesentliche Voraussetzung für die barrierefreie Erreichbarkeit dieser
Einrichtungen mit der S-Bahn geschaffen.
Frage 4:
Welche Vorgaben und Fristen gibt es in Berlin zum barrierefreien Ausbau von S-Bahnhöfen?
Antwort zu 4:
Gemäß den Zielsetzungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 zählt der barrierefreie
Ausbau aller S-Bahnhöfe Berlins zu den wesentlichen Qualitätsstandards, so dass für
Menschen, die dauerhaft oder vorübergehend durch körperliche, geistige oder sensorische
Behinderungen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ein im Vergleich mit nicht
eingeschränkten Fahrgästen gleichwertig auffindbarer, zugänglicher und nutzbarer
öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) gewährleistet werden kann.
Gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) soll eine vollständige Barrierefreiheit
im ÖPNV bis zum 01.01.2022 erreicht werden. Ausnahmen sind jedoch möglich und
ergeben sich in der Regel dann, wenn ein Zusammenhang zu sonstigen Um- oder
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Ausbaumaßnahmen an dem betroffenen Bahnhof besteht. Dies ist auch am S-Bahnhof
Nöldnerplatz der Fall; vgl. dazu die Antwort zu Frage 5.
Auf den S-Bahnhöfen erfolgt der Einbau von Aufzügen und Blindenleitsystemen in
Verantwortung der DB Station&Service AG. Der S-Bahnhof Nöldnerplatz ist bereits mit
einem Blindenleitsystem ausgestattet worden.
Hierzu teilt die DB AG ergänzend mit:
„Neu zu errichtende Verkehrsstationen werden durch DB Station&Service AG barrierefrei
hergestellt. Bei vorhandenen Stationen erfolgt die Herstellung der Barrierefreiheit im
Rahmen einer Grunderneuerung. Um die Nachrüstung der Stationen zu beschleunigen,
hat das Land Berlin in den vergangenen Jahren zusätzlich die Errichtung von Aufzügen
bestellt. Diese Qualitätsverbesserungen werden zwischen dem Land Berlin und DB
Station&Service AG vertraglich geregelt.“
Frage 5:
Welchen Zeitplan gibt es für einen barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz? Soll weiterhin erst
nach der Beendigung der Bauprojekte Warschauer Straße und Ostkreuz mit der Erneuerung der
Personenunterführung des Bahnhof Nöldnerplatz begonnen werden? Wenn ja, wann ist mit der Beendigung
dieser Bauprojekte zu rechnen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB Netz AG bereitet den Ersatz der Eisenbahnüberführung (EÜ) – die gleichzeitig
eine Unterführung darstellt – am S-Bahnhof Nöldnerplatz vor. Die betriebliche
Aufgabenstellung beinhaltet die stufenfreie Modernisierung des Brückenbauwerkes mit
seiner stadtteilverbindenden Funktion. Diese Baumaßahme soll bis vsl. 2026/27
abgeschlossen werden. Die DB Station&Service AG bereitet in diesem Zusammenhang
eine Aufgabenstellung für die barrierefreie Erschließung des S-Bahnsteiges mit einem
Aufzug über ein Erschließungsbauwerk vor, das an die neue Unterführung von DB Netz
AG anschließt.
Die Hauptbauarbeiten an den Bahnhöfen Ostkreuz und Warschauer Straße sind
weitgehend abgeschlossen, so dass der ehemals formulierte baulogistische Bezug nicht
mehr relevant ist.“
Frage 6:
Wo soll die mit der Instandsetzung einhergehende Errichtung der Aufzugsanlage am S-Bahnhof erfolgen?
Wann ist mit dem Baubeginn und der Fertigstellung dafür zu rechnen?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die örtlichen Verhältnisse empfehlen die Modernisierung der EÜ in gleicher Lage, da hier
die Stadtplatzverhältnisse die notwenigen Flächen- und Entwicklungsmöglichkeit bieten.
Die neue Zugangsanlage zum Bahnsteig wird sich dann bedarfsgerecht von der neuen
Unterführung in Richtung Lichtenberg entwickeln. Die Herstellung erfolgt zeitgleich mit der
Modernisierung der EÜ.“
4
Frage 7:
Wird die geplante Aufzugsanlage einen barrierefreien Zugang zu beiden Ausgängen (Richtung Victoriastadt
und Richtung Nöldnerplatz) des S-Bahnhofs ermöglichen?
Antwort zu 7:
Die genaue Gestaltung des barrierefreien Zugangs wird erst im Rahmen der Vorplanung
bzw. Entwurfsplanung ersichtlich werden. Gemeinsame Zielsetzung der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wie auch der DB AG ist die Schaffung einer
stufenfreien Zugänglichkeit zur neuen Unterführung sowohl von der Südseite
(Nöldnerplatz / Archibaldweg) als auch von der Nordseite (Victoriastadt / Kaskelkiez),
vorzugsweise durch die Errichtung von Rampenbauwerken oder geneigten
Verkehrswegen.
Frage 8:
Welche Kosten werden vom Bauträger für den barrierefreien Umbau veranschlagt?
Antwort zu 8:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Eine belastbare Kostenschätzung wird erst mit Abschluss der Vorentwurfsplanung
verfügbar sein.“
Frage 9:
Erachtet der Senat eine barrierefreie Unterführung auch für Fahrräder im Bereich des S-Bahnhofes
Nöldnerplatz unter den Gleisen für sinnvoll? Hält der Senat die Installation von Fahrradschienen für eine
Alternative zu einer Rampe, da die Platzverhältnisse in der Personenunterführung am Nöldnerplatz diese
nicht zu lassen?
Antwort zu 9:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erachtet am S-Bahnhof
Nöldnerplatz eine barrierefreie Zuwegung für Zu-Fußgehende und Radfahrende von den
jeweiligen Zugängen auf der Nord- und Südseite in die Unterführung und von dieser auf
den Bahnsteig für erforderlich. Für die Zuwegungen beidseitig der Gleisanlagen in die
Unterführung sind Fahrradschienen keine Alternative zu einer Rampe, da sie
insbesondere für Zu-Fußgehende eine Unfallgefahr darstellen.
Frage 10:
Welche konkreten Schritte unternahm der Senat bisher zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofes
Nöldnerplatz?
Frage 11:
Inwiefern kann der Senat den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs beschleunigen bzw. unterstützen?
5
Antworten zu 10 und 11:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Rahmen der
regelmäßig stattfindenden Abstimmungsrunden gegenüber der DB Station&Service AG als
Betreiberin der S-Bahnstationen den Wunsch nach einem baldigen barrierefreien Ausbau
des Bahnhofs dargelegt.
Die DB Station&Service AG hat diesbezüglich auf den funktionalen und zeitlichen
Zusammenhang mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Nöldnerplatz durch die DB Netz AG hingewiesen (vgl. die Antworten zu den Fragen 5 und 6).
Die Senatsverwaltung wird das Vorhaben begleiten und sich über den weiteren
Projektablauf in Kenntnis setzen lassen. Die Zuständigkeit für die Durchführung und
Koordinierung der Baumaßnahme liegt jedoch bei der DB AG als Vorhabenträgerin.
Frage 12:
Wie beurteilt der Senat die Anzahl der Fahrradabstellplätze in umliegender Umgebung?
Antwort zu 12:
Die GB infraVelo GmbH führt am S-Bahnhof Nöldnerplatz derzeit eine Standort- und
Potenzialanalyse für das Fahrradparken durch. Die Anzahl der bestehenden
Fahrradabstellplätze liegt bei rund 300 Stück. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass der
Bedarf bis 2030 nicht mit den vorhandenen Fahrradabstellplätzen abgedeckt werden kann.
Berlin, den 19.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Die Bahn erneuert Gleise – Einschränkungen im S-Bahnverkehr während der Berliner Sommerferien, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Die-Bahn-erneuert-Gleise-Einschraenkungen-im-S-Bahnverkehr-waehrend-der-Berliner-Sommerferien-5314128?contentId=1317080

Sperrung des Südrings ⋅ Einschränkungen auf der Strecke #Köpenick – Ostkreuz · #Taktänderungen und #Busersatzverkehr

Am 25. Juni beginnen die Sommerferien. Wenn viele Berliner und Brandenburger im Urlaub sind, nutzt die DB diese Zeit, um in die Infrastruktur zu verbessern. Daher wird in den kommenden Wochen intensiv gebaut, was sich auch auf den S-Bahnverkehr auswirkt. Die einzelnen Maßnahmen im Überblick:

Von Donnerstag, 25. Juni, 4 Uhr bis Freitag, 27. Juli, 1.30 Uhr werden die Gleise auf dem Südring erneuert. Der Streckenabschnitt #Baumschulenweg#Neukölln ist bis zum 4. September gesperrt.

Kein S-Bahnverkehr vom 25. Juni bis 27. Juli 2020 auf den Streckenabschnitten #Treptower Park – #Sonnenallee – Neukölln – #Tempelhof und Baumschulenweg – #Köllnische Heide – Neukölln – Tempelhof
Betroffene Linien: #S41, #S42, #S45, #S46, #S47

Stattdessen Ersatzverkehr mit Bussen, mit folgenden Bushaltestellen:

  • S41/S42: Elsenstraße/Treptower Park – Sonnenallee/Saalestraße – Neukölln – Hermannstraße/Silbersteinstraße – Tempelhof
  • S45, S46, S47:  Plänterwald – Dammweg/Sonnenallee (Halt für Köllnische Heide) – Sonnenallee/Saalestraße (Zusatzhalt) – Neukölln – Hermannstraße/Silbersteinstraße – Tempelhof

Achtung: In Treptower Park, Köllnische Heide und Hermannstraße halten die Busse des Ersatzverkehrs nicht direkt am S-Bahnhof. Wir empfehlen die weiträumige Umfahrung ab Ostkreuz über die Stadtbahn und mit der Nordsüd-S-Bahn sowie mit den U-Bahn Linien U6, U7 oder U8.

Kein S-Bahnverkehr vom 27. Juli bis 4. September 2020 im Streckenabschnitt Baumschulenweg – Neukölln.
Betroffene Linien: S45, S46, S47

Zur lokalen Anbindung der S-Bahnstation Köllnische Heide fährt ein Busersatzverkehr auf der Strecke Plänterwald – Köllnische Heide – Sonnenallee.

Wir empfehlen das Umfahren der Baustelle über Treptower Park (mit Umstieg und Bahnsteigwechsel).

Weitere Informationen und eine genaue Erläuterung zu den Sperrungen auf dem Südring gibt´s auf dem S-Bahn-YouTube-Kanal.

Von Donnerstag, 25. Juni, 4 Uhr, bis Montag, 13. Juli, 1.30 Uhr, werden Gleise in #Rummelsburg erneuert und eine Lärmschutzwand in #Karlshorst errichtet. Von Montag, den 22. Juni bis Donnerstag den 23. Juli, wird der Bahnsteig am S-Bahnhof Karlshorst erneuert und das Bahnsteigdach montiert.

 

Sperrung im Streckenabschnitt #Wuhlheide – Karlshorst – Rummelsburg

Betroffene Linie: #S3

Kein S-Bahnverkehr zwischen Wuhlheide – Rummelsburg.

Ein Busersatzverkehr fährt auf der Strecke Köpenick – Karlshorst – Tierpark – Betriebsbahnhof Rummelsburg (Michiganseestraße) – Rummelsburg – Ostkreuz

Im Zeitraum zwischen Montag, den 13. Juli bis Donnerstag, den 23. Juli wird der S-Bahnverkehr ab Karlshorst eingleisig wieder aufgenommen.

Achtung: Bitte beachten Sie den Ort der Haltestellen des Busersatzverkehrs und die Abfahrtszeiten. Mehr Infos auch auf YouTube.

Detaillierte Informationen, auch zum Ersatzverkehr, zu Fahrplan- und Gleisänderungen erhalten Fahrgäste im Internet unter sbahn.berlin und auf Twitter.
Fragen beantwortet gerne der S-Bahn-Kundenservice unter (030) 29743333.

Für die entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Radverkehr + zu Fuß mobil + S-Bahn: Siemensbahn: Auch Geh- und Radwege sollen gebaut werden, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article229363866/Siemensbahn-Auch-Geh-und-Radwege-sollen-gebaut-werden.html

Wenn die #Siemensbahn reaktiviert wird, sollen laut BVV Charlottenburg-Wilmersdorf neue #Geh- und #Radwege entstehen.

Wenn die Siemensbahn reaktiviert wird, sollen neben den Gleisen neue Wege für #Fußgänger und #Radfahrer errichtet werden. Einem entsprechenden Antrag der Grünen stimmten alle Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf in ihrer jüngsten Sitzung zu.

Um die Siemensbahn wiederzubeleben, sind umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten notwendig. Dabei soll unter anderem die Spreebrücke, die von der Siemensstadt nach Westend führt, neu gebaut werden. Auf dieser Brücke sollen dann dem Beschluss zufolge Rad- und Gehwege entstehen. „Diese Brücke schafft für viele Menschen beiderseits der Spree eine umweltverträgliche Verkehrsanbindung zu Fuß, per Fahrrad und S-Bahn zwischen Spandau und Charlottenburg“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Alexander Kaas Elias.

Um die Siemensbahn wiederzubeleben, sind umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten notwendig. Dabei soll unter anderem die Spreebrücke, die von der Siemensstadt nach Westend führt, neu gebaut werden. Auf dieser Brücke sollen dann dem Beschluss zufolge Rad- und Gehwege entstehen. „Diese Brücke schafft für viele Menschen beiderseits der Spree eine umweltverträgliche Verkehrsanbindung zu Fuß, per Fahrrad und S-Bahn zwischen Spandau und Charlottenburg“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, …