Erweiterung der Tram nach Jungfernheide und Hitzeschutz, aus Senat

22.10.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Der Senat hat für die #Straßenbahnerweiterung nach #Jungfernheide am 17.12.2019 die nach umfassender Untersuchung ausgewählte #Trassenvariante V3-7 (u.a. Kaiserin-Augusta-Allee und Osnabrücker Straße) bestätigt und ihre Weiterplanung beauftragt. Am 14.04.2021 wurden die räumlichen Auswirkungen im Straßenraum vorgestellt und Betroffenen konnten Hinweise geben. Seitdem wurden jedoch immer wieder stark unterschiedliche Zahlen zu #Baumfällungen entlang der Trasse kommuniziert.

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Schiffsverkehr + zu Fuß mobil: Baumfällungen am Wannseeufer in Berlin: Der Umbau des Fähranlegers wird vorbereitet, Ab dem Sommer 2023 soll die Ronnebypromenade am Berliner S-Bahnhof Wannsee umgebaut werden, aus Der Tagesspiegel

16.12.2022

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/sechs-baumfallungen-am-wannseeufer-in-berlin-der-umbau-des-fahranlegers-wird-vorbereitet-9045607.html

Ab dem Sommer 2023 soll die #Ronnebypromenade am Berliner #S-Bahnhof #Wannsee umgebaut werden: Ein neuer #Hafen ist geplant. Dafür müssen schon jetzt Bäume weichen.

Damit an der Ronnebypromenade am S-Bahnhof Wannsee im kommenden Sommer der #Umbau des Hafens und der #Grünanlage beginnen kann, finden bis Ende Februar „bauvorbereitende Maßnahmen“ statt, teilt das Bezirksamt mit. Es handele sich um #Baumpflege und #Baumfällungen.

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S-Bahn: Baumfällungen entlang der Gleisanlagen am S-Bahnhof Alt-Reinickendorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass entlang der S-Bahnlinie #S25 u.a. am Bahnhof #Alt-Reinickendorf in großem
Umfang #Baumfällungen entlang der Gleisanlagen geplant sind und wenn ja, wie bewertet der Senat dies?
Frage 2:
Wie viele Bäume sind insgesamt betroffen und für welchen Zeitraum sind die Fällungen angesetzt?
Frage 3:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant, um den #Baumbestand zu ersetzen?
2
Frage 5:
Auf welche Art und Weise werden die Anwohner*innen über die bevorstehenden Maßnahmen informiert?
Frage 6:
Trifft es zu, dass Bäume, die sich in einer Entfernung von weniger als 6 Metern von Gleisanlagen befinden,
generell aus Präventionsgründen gefällt werden sollen? Wird diese Entscheidung allein aufgrund des
Standorts getroffen oder wird das Alter bzw. die Standfestigkeit des jeweiligen Baums mit berücksichtigt?
Antwort zu 1, 2, 3, 5 und 6:
Die in Berlin existierenden Bahnanlagen, bestehend aus Gleisen und sonstigem
Betriebsgelände, sind Anlagen nach dem Eisenbahnrecht. Diese bundesrechtliche
Regelung bildet auch die Grundlage für die hier angesprochenen, gegebenenfalls
stattfindenden Baumfällungen entlang der Gleise zur #Streckensicherung. Denn nach dem
Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) § 4 Abs. 1 in Verbindung mit der Eisenbahn-Bauund Betriebsordnung (#EBO) sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu
führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in
betriebssicherem Zustand zu halten. Für Baumfällungen gilt die sogenannte
#Rückschnittszone. Diese grenzt direkt an den Gleisbereich und stellt einen Bereich
intensiver Vegetationsbearbeitung dar, die Ausdehnung der Rückschnittszone ist dabei
variabel. Sie umfasst mindestens einen Streifen von 6 Metern Breite, gemessen von der
Gleismitte des außenliegenden Gleises, und kann – in Abhängigkeit von Morphologie,
Bewuchs und Erfordernissen aus dem Betrieb – eine Ausdehnung von über 10 Metern
erreichen. In der Rückschnittszone soll verhindert werden, dass die Pflanzen Höhen bzw.
Ausdehnungen erreichen, die eine Gefahr für den sicheren Eisenbahnbetrieb darstellen
können. Bei Unterschreiten bestimmter Mindestabstände muss der Bewuchs
zurückgeschnitten werden. Akute Gefährdungen müssen sofort beseitigt werden. Diese
Arbeiten werden nach Kenntnis des Senats mit der entsprechenden Sorgfalt durchgeführt
und die Situation vor und nach der Maßnahmendurchführung dokumentiert.
Im Falle von geplanten Baumfällungen stellt die Deutsche Bahn AG im Bezirk
Reinickendorf nach dortiger Auskunft grundsätzlich vorher Anträge auf eine
Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das Bezirksamt hat weiter
mitgeteilt, dass gegenwärtig im zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt kein Antrag auf
Baumfällungen im unmittelbaren Bereich des Bahnhofs Alt-Reinickendorf vorliege, es
wurde ein Antrag auf Rückschnitt und Fällung für insgesamt drei Bäume im Bereich der
Flottenstraße / Ecke Montanstraße gestellt. Insgesamt habe die Deutsche Bahn im Bezirk
Reinickendorf zum jetzigen Zeitpunkt 14 Anträge auf Baumfällungen bzw. Rückschnitte
von Bäumen entlang der S-Bahnlinie S25 gestellt. Die Anträge auf Fällungen seien auf
Grund der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gestellt worden: Die beantragten
Bäume hätten zum Teil Stammschäden (Fäule), Kronenbrüche, Pilzbefall oder seien
bereits abgestorben. Die Nachfrage des Bezirkes bei der zuständigen Stelle der
Deutschen Bahn habe ergeben, dass dort momentan auch keine Planungen hinsichtlich
der Fällung von Bäumen im Bereich des Bahnhofs Alt-Reinickendorf bestünden. Woher
die kursierenden Informationen über etwaige Baumfällungen stammen, ist dem Senat
nicht bekannt; er weist jedoch darauf hin, dass Markierungen an Bäumen nicht unbedingt
die geplante Fällung bedeuten.
Das Bezirksamt Pankow hat mitgeteilt, das für den Pankower Abschnitt der S25
(Klemkestraße bis Behmstraße) keine Fällanträge vorlägen.
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Für den Bezirk Mitte hat das dortige Bezirksamt mitgeteilt, dass das Vorgehen der
Deutsche Bahn AG adäquat sei. Nach Mitteilung des Umwelt- und Naturschutzamtes Mitte
werde die Rückschnittzone freigehalten, die betroffenen Bäume erreichten nicht die
Maßgaben der Baumschutzverordnung. Sollten weiter entfernt vom Gleiskörper (auch auf
Privatgrundstücken) geschützte Bäume stehen, die aus bestimmten sicherheitsrelevanten
Gründen beseitigt oder verändert werden sollen, werde ein entsprechender Antrag
gestellt. Nach Prüfung vor Ort werde auf Grundlage der Berliner Baumschutzverordnung
entschieden, ob eine Fällung oder Veränderung wirklich erforderlich sei und, wenn ja, ob
ein ökologischer Ausgleich angemessen und zumutbar sei. Zurzeit gebe es im Bereich der
S25 auf Veranlassung der Deutsche Bahn AG einen Antrag auf Fällung einer Walnuss, die
in einer angrenzenden Kleingartenanlage stehe. Der Antrag sei noch in der Bearbeitung,
ob dem Antrag stattgegeben werde, könne erst nach dem Ortstermin entschieden werden.
Über eine massenhafte Beantragung von Genehmigungen zur Fällung von geschützten
Bäumen im Bereich der S25 sei nichts bekannt.
Für den S-Bahnbereich des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf hat das Bezirksamt mitgeteilt,
dass am 13.09.2019 eine Fällgenehmigung für 12 Bäume erteilt worden sei. Die Bäume
seien durchweg massiv geschädigt und damit nicht mehr verkehrssicher. Bis heute sei die
Genehmigung nicht in Anspruch genommen worden. Eine Verlängerung sei aktuell
beantragt worden. Ausgleichsmaßnahmen seien in diesem Fall nicht erforderlich. Eine
Aufforderung der Deutsche Bahn AG zur Fällung von diversen bezirklichen Bäumen im
Bereich der S-Bahn vor einigen Jahren habe das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
abgelehnt.
Frage 4:
Ist bekannt, dass die Bäume laut der Anwohner_innen einen gewissen Schutz vor den Staub- und
Geruchsemissionen des nahe liegenden Industrie- und Gewerbegebiets Lengeder Straße bieten?
Antwort zu 4:
Durch verschiedene Anfragen von Bürgerinnen oder Bürgern sind dem Senat diese
Einschätzungen von Anwohnerinnen und Anwohnern bekannt.
Berlin, den 23.06.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Strassenbahn: Baumfaellungen in der Bernauer Strasse fuer Tramneubau und Umgestaltung

Baumfällungen in der Bernauer Straße – erst sägen, dann erklären?

Ereignis

Die Abgeordnete Claudia Hämmerling fragte nach den Baumfällungen entlang der Bernauer Straße im Zusammenhang mit dem geplanten Straßenbahnausbau. Der Senat verwies auf mehrere Bürgerinformationen seit 2002 und erklärte, dass die Fällungen wegen verzögerter haushaltsrechtlicher Voraussetzungen erst während der Vegetationsperiode vorgenommen wurden. Als Ausgleich sollen im Frühjahr 2006 insgesamt 146 neue Straßenbäume gepflanzt werden. 【1-ead61e】

Details

Quelle: Drucksache 15/11652, Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen). 【1-ead61e】

Baumfällungen in der Bernauer Straße – erst sägen, dann erklären? 【1-ead61e】

Antwort

Zu 1. bis 3.:

Bereits im Oktober 2002 wurde ein Faltblatt zum Zustand der Straßenbäume in der Bernauer Straße an die Anwohner verteilt. Der Bauausschuss Mitte sowie der Umweltausschuss Mitte wurden informiert. Am 16. November 2002 fand eine Begehung mit Bezirksverordneten und interessierten Bürgern statt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Straßenbahn wurde Anfang September 2003 eine weitere Bürgerinformation verteilt. Zusätzlich bestand Schriftverkehr mit dem Bürgerverein Brunnenviertel e.V. 【1-ead61e】

Die Verteilung umfasste unter anderem die Bernauer Straße, die Invalidenstraße sowie angrenzende Bereiche bis etwa 100 Meter in die Querstraßen hinein. Die Planfeststellungsunterlagen lagen vom 8. September bis 8. Oktober 2003 öffentlich aus. 【1-ead61e】

Zu 4.:

Die Voraussetzungen für die Auftragserteilung lagen erst nach Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes 2004/2005 am 8. April 2004 vor. Deshalb konnten die Baumfällungen erst zu diesem Zeitpunkt vorgenommen werden. 【1-ead61e】

Zu 5. und 6.:

Der Fahrradverkehr sollte nicht zur Vermeidung von Baumfällungen auf dem Gehweg geführt werden. Nach Angaben des Senats ließ die vorgesehene Nutzung des rechten Fahrstreifens für Lieferverkehr und nächtliches Parken keine Anlage von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu. Daher wurde eine Radweglösung vorgesehen. Eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit werde nicht erwartet. 【1-ead61e】

Zu 7. und 8.:

Als Kompensation für die gefällten Straßenbäume sollen im Frühjahr 2006 insgesamt 146 neue Straßenbäume gepflanzt werden. Bereits in den verteilten Informationsbroschüren wurde eine vollständige beziehungsweise weitgehende Neubepflanzung angekündigt. 【1-ead61e】

Zu 9.:

Der Senat erklärte, die Fertigstellung der Straßenbahnneubaustrecke bis zur geplanten Eröffnung des Hauptbahnhofs sicherzustellen. Die tatsächliche Inbetriebnahme sei jedoch vom Fertigstellungstermin des Bahnhofs durch die Deutsche Bahn AG abhängig. 【1-ead61e】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Stadtentwicklung: 61 Linden sollen fuer den Umbau Unter den Linden weichen

Unter den Linden ohne Linden? Wie viele Bäume fallen der Umgestaltung zwischen Wilhelmstraße und Glinkastraße zum Opfer?

Ereignis

Die Abgeordnete Claudia Hämmerling fragte nach den geplanten Baumfällungen im Zuge der Umgestaltung der Straße Unter den Linden. Der Senat erklärte, dass von 67 vorhandenen Linden 61 gefällt und sechs verpflanzt werden sollen. Begründet wurde dies mit dem Alter der Bäume, notwendigen Bauarbeiten an Leitungen und Fahrbahnen sowie dem Ziel einer einheitlichen Neupflanzung. 【2-a71f32】

Details

Quelle: Drucksache 15/10886, Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen). 【2-a71f32】

Unter den Linden ohne Linden? Wie viele Bäume fallen der Umgestaltung zwischen Wilhelmstraße und Glinkastraße zum Opfer? 【2-a71f32】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-a71f32】

Zu 1.:

Von 67 vorhandenen Bäumen sollen 61 gefällt werden. 【2-a71f32】

Zu 2.:

Die Fällungen sollen nicht während der Vegetationszeit erfolgen. 【2-a71f32】

Zu 3.:

Die Bäume befinden sich trotz langjähriger Belastungen durch Salz, Bauarbeiten und Leitungsanlagen in einem stabilen Zustand. Ihr ökologischer Wert wird jedoch als eingeschränkt bewertet. Der finanzielle Wert soll durch ein gesondertes Gutachten ermittelt werden. 【2-a71f32】

Zu 4. und 5.:

Sechs Linden sind zur Verpflanzung vorgesehen. Die tatsächliche Verpflanzbarkeit kann erst nach Prüfung des Wurzelzustands festgestellt werden. Das Pflanzenschutzamt und das zuständige Fachamt des Bezirks Mitte tragen die Einschätzung des Senats grundsätzlich mit. 【2-a71f32】

Zu 6. und 7.:

Nach Angaben des Bezirksamtes befinden sich rund 90 Prozent der Bäume in den Schadensstufen 1 bis 2. Dem Pflanzenschutzamt wurde diese konkrete Einschätzung jedoch nicht übermittelt. 【2-a71f32】

Zu 8.:

Da die meisten Linden ihren Lebenszenit überschritten hätten und die geplanten Bauarbeiten zu weiteren Belastungen führen würden, sei eine vollständige Neupflanzung aus stadtgestalterischen und gärtnerischen Gründen sinnvoller. 【2-a71f32】

Zu 9. und 10.:

Der Abstandsstreifen zwischen Fahrbahn und Mittelpromenade soll entfallen. Für bis zu zehn Bäume der Mittelpromenade werden geringfügige Aufastungen notwendig. 【2-a71f32】

Zu 11.:

Der Senat kündigte an, den Sonderfahrstreifen für Busse und Radfahrende so zu gestalten, dass ein sicheres Nebeneinanderfahren weiterhin möglich bleibt. 【2-a71f32】

Berlin, den 04. September 2003

In Vertretung

Dr. Hans Stimmann

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.