Bahnhöfe: S-Bahnhof Storkower Straße wird modernisiert, aus Berliner Abendblatt

Der #Bahnhof #Storkower Straße auf der Grenze zwischen Lichtenberg und Prenzlauer Berg an der Berliner #Ringbahn ist jetzt Teil der #Investitionsoffensive „1.000-Bahnhöfe-Programm“.

Durch die bereits vorhandenen Aufzüge am Bahnsteig und an den Abgängen zum Gelände des ehemaligen Alten Schlachthofes und dem #Gewerbezentrum #Storkower Bogen gilt der Bahnhof zwar als #barrierefrei, doch gerade in der Kombination mit der lang geführten #Fußgängerbrücke ist der Auf- und Abgang für einige Fahrgäste problematisch. Gerade für Menschen mit Rollator, mit Kinderwagen oder Rollstuhl soll der Zugang nun verbessert und weiter erleichtert werden. Dafür wird der Bahnhof modernisiert und erhält eine bessere #Wegeführung. Markierungen, #taktile Hilfen und klare Informationen für Reisende werden dazu ergänzt.

Mehr #Qualität für mehr Fahrgäste
„Um unsere Stadt klimafreundlich und zukunftsfähig zu gestalten, brauchen wir einen starken öffentlichen Personennahverkehr. Selbstverständlich ohne Barrieren und Hürden und für alle”, umschreibt der Pankower Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup (SPD) die Notwendigkeit von Ausbaumaßnahmen an den Berliner S-Bahnhöfen. Dieser Einsatz zur barrierefreien Gestaltung und Verbesserung sei nötig, um die nötige Verdopplung der Fahrgastzahlen bis zum Jahr 2030 zu erreichen. „Eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen wird mit der weiteren Umgestaltung des Bahnhofes Rechnung getragen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, schon bis 2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV in Deutschland auszudehnen, kommen wir damit ein gutes Stück näher“, ergänzt dazu Cansel Kiziltepe, die …

Radverkehr: Winterdienst auf Radverkehrsanlagen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Abstimmungen und Vereinbarungen mit den #BSR enthält der #Streuplan zur Reinigung der
#Fahrradstreifen, #Fahrradwege und im speziellen der nach StVO benutzungspflichtigen #Radverkehrsanlagen?
Antwort zu 1:
Der Streuplan, der vor jedem Winter neu erstellt wird, enthält eine Aufzählung von
öffentlichen Straßen einschließlich Radfahrstreifen die aufgrund ihrer besonderen
Verkehrsbedeutung der Einsatzstufe 1 zugeordnet sind. Zudem sind besondere
Gefahrenstellen des öffentlichen Straßenlandes aufgeführt. Die Durchführung des
Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen wird durch das Straßenreinigungsgesetz
geregelt.
Frage 2:
Welche Vorschriften und Regelungen gibt es über das #Straßenreinigungsgesetz hinaus zum Einsatz von
Streu- und Enteisungsmitteln auf Radverkehrsanlagen?
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Antwort zu 2:
Über das Straßenreinigungsgesetz hinaus, zum Beispiel im #Mobilitätsgesetz, gibt es für
den Bereich der öffentlichen Straßen einschließlich der Radverkehrsanlagen keine
weiteren Vorschriften und Regelungen über den Einsatz von Streu- und Auftaumitteln. In
den Vorgaben für die Radverkehrsplanung ist geregelt, dass in Zusammenarbeit mit den
BSR die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Beseitigung von Laub, Schnee
und Eis verbessert werden soll.
Frage 3:
Wie viele #Räumfahrzeuge stehen der BSR zur Verfügung, um Fahrradwege und Radverkehrsanlagen zu
räumen?
Frage 4:
Ist die eingesetzten Räumtechnik geeignet und ausreichend verfügbar, um eine zeitnahe Räumung von
Radverkehrsanlagen zu gewährleisten?
Antwort zu 3 und 4:
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) teilen hierzu mit:
„Radwege werden über Unterauftragnehmer im Auftrag der BSR bearbeitet. Für die
Unterauftragnehmer ist vertraglich geregelt, dass sie im ausreichendem Maß Kapazitäten
zur Verfügung haben, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.“
Frage 5:
Warum werden Radwege nicht bevorzugt geräumt, obwohl die Verletzungsgefahr der Verkehrsteilnehmer
größer ist?
Antwort zu 5:
Die gesetzliche Grundlage für den Winterdienst auf Radwegen ist das
Straßenreinigungsgesetz (§ 3 Abs. 9). Danach findet die Schneeräumung zeitnah zu den
Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 statt. Ein Bevorzugung von
Radwegen sieht das Straßenreinigungsgesetz nicht vor. Eine zeitnahe Räumung der
Radwege ist sinnvoll und praktikabel, weil dadurch von Schneepflügen verursachte
Schneeanhäufungen auf den Radwegen gleich im Anschluss wieder beseitigt werden
können.
Frage 6:
Aus welchem Grund werden beim Räumen und Streuen von Fahrbahnen Fahrradstreifen, anders als mit der
BSR vereinbart, regelmäßig nicht mit geräumt und gestreut?
Antwort zu 6:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die Bearbeitung von Radfahrstreifen erfolgt entsprechend dem Straßenreinigungsgesetz.
Weil Radfahrstreifen aber wesentlich weniger befahren werden, verteilt sich das
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Auftaumittel hier wesentlich langsamer und es entsteht teilweise der Eindruck, dass eine
gleichwertige Bearbeitung nicht stattgefunden hat.“
Frage 7:
Was tut der Senat, damit die Vereinbarung mit der BSR zum Räumen und Streuen der Radstreifen auf
Fahrbahnen eingehalten werden?
Antwort zu 7:
Die BSR sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts und führen daher ihre Aufgaben in
eigener Verantwortung durch. Die Aufgaben hierzu sind den BSR vom Gesetzgeber
übertragen worden. Eine Fachaufsicht ist hierbei nicht gegeben. Gleichwohl finden
Abstimmungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit den BSR
statt, um eine verbesserte Räumung der Radverkehrsanlagen zu erreichen.
Frage 8:
Welche Vorkehrungen werden getroffen, um Radfahrenden eine möglichst gefahrlose Nutzung der Fahrbahn
zu ermöglichen, falls Radwege und -streifen nicht befahrbar sind?
Antwort zu 8:
Alle Verkehrsteilnehmenden sind insbesondere bei schwierigen Witterungsbedingungen
zu besonderer Rücksicht angehalten. Es wird zudem angestrebt, dass die wichtigsten
Radverkehrsverbindungen gefahrlos befahrbar sind.
Frage 9:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zur Bedeutung des Radverkehrs in den Wintermonaten – nicht zuletzt im
Zusammenhang mit der Corona-Krise?
Antwort zu 9:
Die im Stadtgebiet installierten automatischen Raddauerzählstellen ermöglichen einen
detaillierten Überblick über die Entwicklung des Radverkehrs in Berlin. Auf der Homepage
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz können unter dem folgenden
Link
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/karte/
Daten der automatischen Raddauerzählstellen eingesehen und die Entwicklung des
Radverkehrs monatsbezogen dargestellt werden.
Frage 10:
Über welche technischen und personellen Ressourcen verfügt die BSR um durch Poller gesicherte Radwege
zu räumen und werden diese als ausreichend eingeschätzt?
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Antwort zu 10:
Die BSR haben hierzu mitgeteilt, dass die geschützten Radfahrstreifen gemäß den
Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes im Rahmen des Winterdienstes bearbeitet
werden. Es findet eine Schneeräumung und Glättebeseitigung mit Auftaumitteln statt. Die
Bearbeitung der geschützen Radfahrstreifen ist im Gegensatz zu ungeschützten
Radfahrstreifen aufgrund der baulichen Abgrenzung nicht zeitgleich mit der Fahrbahn
möglich. Für die mit Pollern oder ähnlichen Vorrichtungen abgetrennten Radfahrstreifen
müssen Spezialfahrzeuge eingesetzt werden, die diese im Rahmen gesonderter
Winterdiensttouren bearbeiten. Die Touren für den Winterdienst auf Fahrbahnen und die
gesonderten Touren für die Bearbeitung geschützter Radfahrstreifen starten jedoch
grundsätzlich zur selben Zeit von unseren Betriebshöfen, so dass eine zeitnahe
Bearbeitung der geschützten Radfahrstreifen sichergestellt wird.
Die Bearbeitung von geschützten Radfahrstreifen ist mit personellem und technischen
Zusatzaufwand im Vergleich zu ungeschützten Radfahrstreifen verbunden. Mit steigender
Zahl der geschützten Radfahrstreifen steigt auch der personelle und technische Aufwand.
Berlin, den 02.03.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie: Deutsche Bahn zieht nach Marienfelde, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article231713153/Deutsche-Bahn-zieht-nach-Marienfelde.html

Im Juli sollen die Räume am #Nahmitzer Damm mit einer Gesamtfläche von 3800 Quadratmetern an die #Deutsche Bahn übergeben werden.

Die Deutsche Bahn AG will im Juli nach #Marienfelde ziehen. Wie ein Konzernsprecher bestätigte, hat das Unternehmen am Nahmitzer Damm Büros mit einer Fläche von insgesamt 3800 Quadratmetern angemietet. Dort sollen die Mitarbeiter aus dem Bereich #Bauüberwachung bei DB Netz angesiedelt werden. Auf die Pläne der Deutschen Bahn, in den #Gasometer in #Schöneberg zu ziehen, habe das keinen Einfluss.

Die Deutsche Bahn will offenbar längerfristig in Marienfelde bleiben. Für zehn Jahre habe man die Räume angemietet. „Der Standort ist ideal, weil die Büros in der Nähe bestimmter #Bauprojekte konzentriert werden können“, teilt ein Konzernsprecher auf Nachfrage mit. Mit 195 Mitarbeitern will man sich dort niederlassen. Diese sind vor allem Teil der Projektbüros zur #Dresdner Bahn, zum #Anhalter Bahn und zur #City-Bahn, ehemals #S21. Gut fünf Prozent werden Neueinstellungen sein. „Ansonsten handelt es sich um feste Mitarbeiter aus anderen Standorten“, so der Sprecher weiter. Neben der Bürofläche sind auch 80 #Fahrzeugstellplätze mitangemietet worden.

Marienfelde überzeugt durch gute Anbindung
Eigentümer des Gebäudes ist die Commodus Real Estate Capital GmbH mit Sitz in München und Berlin. Im Juni 2019 hatte Commodus die 1986 errichtete Büroimmobilie am Nahmitzer Damm …

Schiffsverkehr + Tourismus: Berlins Häfen: Von Umschlagplätzen und Ausflugszielen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/best-of-berlin/article231718715/Berlins-Haefen-Von-Umschlagplaetzen-und-Ausflugszielen.html

#Westhafen, #Urbanhafen, Tempelhofer #Hafen: Wie Berlins Häfen entstanden – und wie sie heute genutzt werden.

Neben der #Havel, der #Dahme und der #Spree durchziehen viele Kanäle die Hauptstadt. Davon sind 220 Kilometer #schiffbar. Zahlreiche Häfen liegen an den Ufern der Berliner Gewässer. Einige von ihnen sind schon jahrzehntelang nicht mehr aktiv und werden heute anderweitig genutzt. Ein Überblick.

Kreuzberg: Der erste städtische Umschlagplatz in Berlin
Erbaut wurde der Urbanhafen zwischen 1891 und 1896 am Landwehrkanal in Kreuzberg. Bis Ende des 19. Jahrhunderts war er der einzige städtische Handelsplatz auf den Berliner Wasserstraßen und verlor dann zusehends an Bedeutung. Mehr als 50 Jahre ist es her, dass der Hafen geschlossen und aufgeschüttet wurde. Auf seinem ehemaligen Gelände steht heute ein unübersehbarer Erweiterungsbau des Krankenhauses Am Urban. Die noch am Südufer des Hafens liegenden Schiffe werden nur noch gastronomisch genutzt.

Urbanhafen Kreuzberg

Moabit: Noch immer ist der Westhafen von großer Bedeutung

Mit einer Fläche von 430.000 Quadratmetern ist der Westhafen in Moabit der größte Hafen Berlins. Pläne für seinen Bau gab es schon Anfang des 20. Jahrhunderts. Deren Umsetzung verzögerten sich jedoch unter anderem kriegsbedingt, sodass erst 1923 ein erster Teilbereich des heutigen Westhafens …

Regionalverkehr: Neue Seedammbrücke auf der Zielgeraden: Ende März fahren wieder Züge durch Neuruppin, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neue-Seedammbruecke-auf-der-Zielgeraden-Ende-Maerz-fahren-wieder-Zuege-durch-Neuruppin-5974392?contentId=1317080

Neue Brücke wird am Wochenende eingehoben • 750-Tonnen-Kran im Einsatz • Straße am #Seedamm vom 5. bis 8. März gesperrt • Schienenersatzbusse fahren, brauchen aber länger

Am kommenden Wochenende hebt die Deutsche Bahn mit einem #750-Tonnen-Kran die neue 85 Tonnen schwere #Seedammbrücke in #Neuruppin ein. Die Erneuerung der knapp 17 Meter langen Brücke ist damit auf der Zielgeraden. Ab 29. März rollen die Züge wieder durch die #Fontanestadt. Seit 13. Juni des vergangenen Jahres besteht #Schienenersatzverkehr, um die Lücke auf der Bahnstrecke Neuruppin Seedamm–Neuruppin West zu schließen. Dafür hatte die DB am Seedamm eigens einen #Behelfsbahnsteig errichtet, um die Fahrzeiten so kurz wie möglich zu halten.

Für Autofahrer bedeuten die Arbeiten eine viertägige Vollsperrung der ohnehin halbseitig gesperrten Straßenbrücke am Seedamm, von 5. bis 8. März.

Für Bahnfahrer auf der Linie #RE6 bedeutet der #Brückeneinhub eine Reisezeitverlängerung von fünf Minuten, da die Ersatzbusse zwischen dem Haltepunkt Neuruppin Seedamm und der Stadt um den Ruppiner See herum umgeleitet werden. In der Richtung Neuruppin West nach Neuruppin Seedamm fahren die Busse in Neuruppin West und in #Rheinsberger Tor grundsätzlich früher ab. In der Gegenrichtung kommen die Busse dort später an. Für den allgemeinen Straßenverkehr erfolgt die Umleitung wie gewohnt um Neuruppin.

Das Bauvorhaben bleibt bis zuletzt technisch anspruchsvoll. Die Nähe der Bahnstrecke zur #Landesstraße 167, deren Brücken jeweils direkt an die Überführungen der Bahn grenzen, eine #Abwasserdruckleitung der Stadtwerke im Baufeld und der schwierige Untergrund waren echte Herausforderungen.

Für das Einheben des neuen Stahlüberbaus kommt ein 750-Tonnen-Kran zum Einsatz, der jeweils an einem Tag auf- und abgerüstet werden muss. Dafür kommt ein zweiter kleinerer Kran zum Einsatz.

Die Deutsche Bahn modernisiert und erneuert zwischen 2020 und 2024 bundesweit insgesamt 875 Brücken. In die Seedammbrücke Neuruppin werden fast vier Millionen Euro investiert.

Regionalverkehr: Heidekrautbahn ― Planung eines Bahnhofs „Wilhelmsruher Damm “, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Planungsstand für eine #Wiederinbetriebnahme ist die in Berlin liegende Trasse der
#Heidekrautbahn und was sind die nächsten Verfahrensschritte, insbesondere in den Jahren 2021 und
2022 (ggf. nach Planungsabschnitten differenziert)?
Antwort zu 1:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung steht kurz vor der Fertigstellung. Die
Einreichung des Planrechtsantrages für den Berliner Abschnitt bei der
Genehmigungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (#SenUVK) wird für das Ende des 1. Quartals 2021 vorbereitet. Zwischen
den beiden Ländern und der #NEB wird gegenwärtig der Abschluss einer Planungsund Finanzierungsvereinbarung für die Ausführungsplanung vorbereitet, so dass im
Sommer dieses Jahres der nächste Planungsschritt beauftragt werden kann.
Die für die Beauftragung der Ausführungsplanung des Neubaus des Bahnhofs BerlinWilhelmsruh (NEB) – 2. Bauabschnitt – notwendigen Bauplanungsunterlagen (BPU)
liegen der zuständigen Stelle bei der SenUVK vor. Hier wartet die NEB auf einen
Förderbescheid.“
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Frage 2:
Ist bei diesen Planungen ein #Bahnhof/#Haltepunkt direkt am #Wilhelmsruher Damm vorgesehen, soll der
Bahnhof nördlich oder südlich des Wilhelmsruher Damms liegen und ist dieser Bahnhof identisch mit
dem Bahnhof #Rosenthal auf dem Übersichtsplan auf www.i2030.de?
Antwort zu 2:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Der neue Bahnhof Rosenthal wird nördlich des Wilhelmsruher Damms errichtet und
ist identisch mit dem auf der Webseite des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
(VBB) ausgewiesenen Bahnhof Rosenthal.“
Frage 3:
Welches sind die in beide Fahrtrichtungen jeweils nächstgelegenen Bahnhöfe und wie weit sind sie vom
Bahnhof am Wilhelmsruher Damm jeweils entfernt, wie lange wird die Fahrzeit zwischen den Bahnhöfen
jeweils sein?
Antwort zu 3:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Die nächstgelegenen Stationen sind südlich der Haltepunkt #Pankow Park (Abstand
ca. 1,1 km, Fahrzeit zwei Minuten) und nördlich der Haltepunkt #Blankenfelde (Abstand
etwa 2,1 km, Fahrzeit ca. drei Minuten).“
Frage 4:
Gibt es bereits einen Planungstand hinsichtlich des Layouts des Bahnhofs Wilhelmsruher Damm,
insbesondere hinsichtlich eines Bahnhofsvorplatzes/einer Vorfahrt in Richtung Märkisches Viertel oder
einem zweiten in Richtung Rosenthal und damit verbunden der Verlagerung der Buswendeschleife vom
Wilhelmsruher Damm dorthin? Befinden sich die dafür notwendigen Flächen im Eigentum der
öffentlichen Hand?
Antwort zu 4:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Bereich des Wilhelmsruher Damms wird der Haltepunkt Rosenthal liegen. Dieser
wird über die Quickborner Straße sowie dem Mauerradweg erschlossen werden. Ein
Bahnhofsvorplatz ist nicht vorgesehen. Die bestehende Buswendeschleife wird in
Absprache mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) nicht verschoben. Lediglich die
Lage der Bushaltestelle wird in Absprache mit der BVG angepasst. Flächen sind daher
vrsl. nicht erforderlich.“
Frage 5:
Wie wird bei den Planungen für den Bau des Bahnhofs Wilhelmsruher Damm die Möglichkeit
berücksichtigt, dass fortschrittliche politische Verantwortliche die Verlängerung der U8 in das Märkische
Viertel realisieren wollen und dann ein Umsteigebahnhof U8/Heidekrautbahn eine sich geradezu
aufdrängende Optimierung des ÖPNV in diesem Bereich darstellen würde? Sind dafür vorsorglich im
Untergrund Bauwerke mit zu errichten, die nachträglich während des Betriebs der Heidekrautbahn nur
unter Stilllegung des Bahnverkehrs möglich wären? (Sofern es keine Berücksichtigung dieser
Umsteigevariante bei den Planungen gibt, bitte begründen).
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Antwort zu 5:
Es ist nicht vorgesehen, Vorratsbauwerke für einen U-Bahnhof in der Nähe der
Heidekrautbahn im Bereich des Wilhelmsruher Damms zu errichten.
Eine Verlängerung der U8 bis zu einem Kreuzungsbahnhof mit der Heidekrautbahn im
Bereich des Wilhelmsruher Damms ist nicht vorgesehen und in den relevanten
Planwerken Flächennutzungsplan, Stadtentwicklungsplan Verkehr sowie Bedarfsplan
des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Bedarfsplan) nicht aufgeführt. Ein
ausreichender verkehrlicher Nutzen für eine derartige Linienführung der U8 mit einer
Verknüpfung zur Heidekrautbahn im Bereich des Wilhelmsruher Damms ist bei der
derzeit in diesem Bereich vorhandenen Siedlungsstruktur nicht erkennbar. Durch die
geplante Fortführung der Heidekrautbahn bis zum Bahnhof Gesundbrunnen wird der
zentrale Umsteigepunkt zwischen U8 und Heidekrautbahn im Bahnhof
Gesundbrunnen entstehen.
Frage 6:
Wird es eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Bahnhofsplanungen geben und ggf. ab wann?
Antwort zu 6:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Veranstaltungen zu frühzeitigen Bürgerbeteiligungen für die Baumaßnahmen in Berlin
erfolgten bereits im Frühjahr 2019 in Wilhelmsruh und Blankenfelde. Weitere
Informationen der Öffentlichkeit wird es von der NEB im Rahmen der Auslegung der
Planrechtsunterlagen geben.“
Frage 7:
Wann kann dieser Abschnitt der Heidekrautbahn nach den Planungen des Senats frühestens in Betrieb
gehen?
Antwort zu 7:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen musste der Zeitplan gemeinsam mit
den i2030-Partnern Berlin und Brandenburg und der NEB aktualisiert werden. Nach
derzeitiger Planung ist zum Fahrplanwechsel 2024 die Wiederinbetriebnahme des
Streckenabschnitts der Heidekrautbahn von Berlin-Wilhelmsruh (NEB) über
Schönwalde bis Basdorf vorgesehen.“
Berlin, den 28.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Aktueller Stand (ehemaliger) Güterbahnhof und Regionalbahnhof Köpenick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des neuen Stadtquartiers (ehemaliger) Güterbahnhof Köpenick? Liegt
dieser im Zeitplan und wann ist mit der Umsetzung und der Fertigstellung zu rechnen – und wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 1:
Die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof
Köpenick erfolgt nach dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung über den städtebaulichen
Entwicklungsbereich im Mai 2020 in drei Realisierungsstufen. Die Maßnahmenplanung liegt
im Zeitplan. Zur Verwirklichung der in der Rechtsverordnung festgelegten Ziele und Zwecke
werden derzeit insbesondere Planungsleistungen durchgeführt. Hierzu zählen u.a. die
Aufstellung von Bebauungsplänen, Bodenordnungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie als
erste Realisierungsstufe die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für den geplanten
Hochbau. In der zweiten Realisierungsstufe sollen ab 2026 die Ostumfahrung
Bahnhofstraße sowie der Hauptanteil des Wohnungsbaus errichtet werden. Die
Durchführung der letzten Baumaßnahmen in der dritten Realisierungsstufe soll plangemäß
bis zum Jahr 2034 erfolgen.
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Frage 2:
Welche verkehrlichen Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang bzw. im Umfeld in den kommenden Jahren
geplant?
a) Wie sieht der aktuelle Stand der „#Westumfahrung #Bahnhofstraße“ aus? Liegt die Planung im ursprünglichen Zeitplan und wann kann mit der Umsetzung und der Fertigstellung gerechnet werden – und wenn nein,
warum nicht?
b) Wie ist der aktuelle Stand bezgl. des Weiterbaus der #TVO (Tangentiale Verbindung Ost) von der Straße An
der Wuhlheide Richtung Märkische Allee? Liegt die Planung im ursprünglichen Zeitplan und wann kann mit
der Umsetzung und der Fertigstellung gerechnet werden – und wenn nein, warum nicht?
c) Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen, vor allem zur Entlastung der Bahnhofstraße geplant?
Antwort zu 2:
a) Zurzeit werden die Antragsunterlagen für die (neue) Planfeststellungsunterlage finalisiert.
Die Übergabe der überarbeiteten Unterlage an die Anhörungsbehörde wird noch in 2021
angestrebt. Mit der Umsetzung kann, nach Unanfechtbarkeit des Beschlusses, aufgrund der
Abhängigkeiten zur Maßnahme „#ABS Berlin – #Frankfurt/Oder – Grenze D/PL“ der Deutschen
Bahn AG erst ab 2025 gerechnet werden. Avisiert wird eine Fertigstellung in 2027.
b) Die Vor-und Entwurfsplanung der Strecke ist abgeschlossen. Die Knotenpunkte werden
gegenwärtig mit Hilfe von Simulationen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit untersucht. Die
Vorplanung der Straßenüberführungsbauwerke wurde im Januar 2021 zur Prüfung gemäß
den Ausführungsvorschriften zu § 24 LHO (Landeshaushaltsordnung) eingereicht. Die
Vorplanung der Eisenbahnüberführungsbauwerke sowie der Baulogistik ist in Arbeit. Für die
Einreichung dieser Unterlagen wird das zweite Quartal 2021 avisiert. Die Einreichung der
Antragsunterlagen für die #Planfeststellungsunterlage für das Bauvorhaben Tangentiale
Verbindung Ost (TVO) wird voraussichtlich in 2022 erfolgen. Belastbare Aussagen zur
Fertigstellung können erst nach Abschluss des planrechtlichen Verfahrens getroffen werden
(mögliche Klageverfahren).
c) Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Verkehr, Umwelt
und Klimaschutz bereiten im Rahmen der Ausgestaltung des Städtebaulichen
Entwicklungsgebietes „Güterbahnhof Köpenick“ aktuell auch den Neubau der
Ostumfahrung Köpenick vor.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des geplanten #Regionalbahnhofes #Köpenick? Liegen die Planungen dazu
im Zeitplan und wann ist mit der Umsetzung und der Fertigstellung zu rechnen – und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Im Zusammenhang mit der Ausbaustrecke Berlin – Frankfurt/Oder – Grenze D/PL ist der
Neubau des Regionalbahnhofs Berlin-Köpenick geplant. Zurzeit läuft noch das
Planfeststellungsverfahren; der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss durch das
Eisenbahn-Bundesamt wird seitens der Deutschen Bahn AG bis März 2022 erwartet. Die
Ausschreibung für die Vergabe der Bauleistungen ist bereits in Vorbereitung.
Das Projekt liegt im Zeitplan. Nach jetzigem Stand soll die Gesamtmaßnahme zum Umbau
des S-Bahnhofs und Neubau des Regionalbahnhofs Köpenick im März 2023 mit der
Verschwenkung der S-Bahngleise beginnen. Die Fertigstellung des Vorhabens erfolgt nach
derzeitiger Planung im Juni 2027.
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Frage 4:
Ist durch die Ansiedlung u.a. von #Tesla ein Ausbau des #Güterverkehrs am S-Bahnhof Köpenick geplant? Wenn
ja, in welchem Umfang und welchem Zeitplan?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Im Bereich des heutigen Bahnhofes Berlin-Köpenick sind keine weiteren Ausbauten für den
Schienengüterverkehr geplant.“
Berlin, den 02.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Ausbau öffentlicher Toiletten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Toiletten werden berlinweit an den bereits vorhandenen öffentlichen Standorten mit neuen Modelltypen der Wall GmbH ausgestattet (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Frage 2:

Wie viele öffentliche Toiletten wurden berlinweit an den bereits vorhandenen öffentlichen Standorten mit den neuen Modelltypen der Wall GmbH ausgestattet und wann soll der Prozess abgeschlossen sein (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Antwort zu 1 und 2:

Auf der Basis des mit der Firma Wall geschlossenen berlinweiten Toilettenvertrages werden insgesamt 162 alte City-Toiletten durch neue „Berliner Toiletten“ (barrierefreie Unisex-Modultoilettenanlagen) ausgetauscht. Aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie kam es bei der Realisierung der ersten Aufbaustufe (sog. Grundversorgung) zu Verzögerungen, die aufgrund der Witterungsbedingungen nicht im ersten Quartal 2021 aufgeholt werden können.

Demzufolge verschiebt sich der Aufbau einiger in der Grundversorgung geplanter Toilettenanlagen in das Jahr 2021. Der nachfolgenden Übersicht können die Anzahl der Alt-Standorte sowie der aktuelle Aufbaustand jeweils pro Bezirk (Stand: 18.02.2021) entnommen werden:

  Bezirk  Anzahl austauschende Alt-Standorte  bereits ausgetauscht
Charlottenburg-Wilmersdorf2217
Friedrichshain-Kreuzberg1514
Lichtenberg97
Marzahn-Hellersdorf1313
Mitte1918
Neukölln117
Pankow1912
Reinickendorf65
Spandau64
Steglitz-Zehlendorf1010
Tempelhof-Schöneberg1918
Treptow-Köpenick1313
Gesamt162138

Frage 3:

Liegt eine Priorisierung der Standorte hinsichtlich der Neuausstattung mit neuen Modelltypen der Wall GmbH vor und wenn ja, nach welchen Kriterien wurde diese Priorisierung erstellt?

Antwort zu 3:

Aus Produktionsgründen wurden zunächst die einfachen Einplatzanlagen, dann die Einplatzanlagen mit zusätzlichen Pissoirs und zum Schluss die großen Mehrplatzanlagen geplant, wobei der Aufbauplan eine gleichmäßige Verteilung über die Bezirke vorsah. Da die für die Errichtung erforderlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse in den Berliner Bezirken auch aufgrund der Corona-Pandemie unterschiedlich lange dauern, erfolgt der Aufbau nun unabhängig von der Anlagenart in Abhängigkeit von der Zuarbeit der Bezirke, um Verzögerungen im Projektterminplan zu vermeiden.

Frage 4:

Wie viele neue Standorte zur Aufstellung von Toiletten des neuen Modelltyps der Wall GmbH wurden berlinweit geschaffen (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Frage 5:

Wie viele neu geschaffene Standorte wurden bereits mit einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH ausgestattet (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Frage 6:

Wie viele neu geschaffene Standorte müssen noch mit einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH ausgestattet werden und wann soll dieser Prozess abgeschlossen sein (bitte aufgliedert nach den Berliner Bezirken)?

Antwort zu 4, 5 und 6:

In der Grundversorgung sind 28 Berliner Toiletten an neuen Standorten vorgesehen. Wie zuvor unter 1 und 2 ausgeführt, verschiebt sich der Aufbau der Grundversorgung corona- und witterungsbedingt in das Jahr 2021. Ab 2021 wird aber schon parallel mit dem weiteren Ausbau der Toiletteninfrastruktur im Rahmen der Verbesserten Versorgung begonnen und weitere 85 neue Berliner Toiletten realisiert. Dieser Prozess wird voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen werden. In der nachfolgenden Übersicht sind die Anzahl an neuen Toilettenstandorten (gesamt: 113) sowie der aktuelle Aufbaustand jeweils pro Bezirk (Stand: 18.02.2021) dargestellt.

  Bezirk  Anzahl Neu- Standorte  bereits errichtet  noch zu errichten
Charlottenburg-Wilmersdorf3 3
Friedrichshain-Kreuzberg22616
Lichtenberg13211
Marzahn-Hellersdorf6 6
Mitte17314
Neukölln716
Pankow312
Reinickendorf8 8
Spandau615
Steglitz-Zehlendorf5 5
Tempelhof-Schöneberg14113
Treptow-Köpenick5 5
Ersatzstandorte*4 4
Gesamt1131598

* für von einzelnen Bezirken als ersatzlos entfallend gemeldete Standorte

Frage 7:

Liegt eine Priorisierung hinsichtlich der neu geschaffenen Standorte vor, um diese mit einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH auszustatten und wenn ja, nach welchen Kriterien wurde diese vorgenommen?

Antwort zu 7:

Wie bereits in der Antwort zu 3. dargestellt, ist die konkrete Aufbauplanung seitens der Fa. Wall stets abhängig vom Vorliegen der erforderlichen Entscheidungen und Genehmigungen der hierfür zuständigen Bezirksämter sowie der Leitungsauskünfte der Leitungsunternehmen. Die Aufbauzeitpunkte orientieren sich hieran, die Reihenfolge des Aufbaus bestimmt sich somit danach, wann die notwenigen Zuarbeiten und Genehmigungen vorliegen.

Frage 8:

War bzw. ist es den Berliner Bezirken sowie den Bürgerinnen und Bürgern möglich, geeignete Standorte zur Aufstellung einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH zu melden und wenn ja, bis wann und unter welchen Voraussetzungen und wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 8:

Die Auswahl und Festlegung der Standorte der neuen Berliner Toiletten ist durch die hierfür zuständigen Bezirke erfolgt. Diese Standortfestlegungen beruhen auf dem auf Standortvorschlägen aus dem im Rahmen der Toilettenkonzepterstellung durchgeführten Partizipationsprozess, in den neben den Bezirken auch verschiedene Interessenvertretungen, insbesondere von Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren, einbezogen waren. Die Standorte für die Grundversorgung sind bereits Ende 2017 und die Standorte der verbesserten Versorgung im Frühjahr 2020 final festgelegt worden. Im Rahmen der konkreten Umsetzungsplanung hat sich jedoch gezeigt, dass zahlreiche zunächst ausgewählte Toilettenstandorte nicht bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar sind, insbesondere aufgrund fehlender Anschlussmöglichkeiten an die Wasser/Abwasser- bzw. Stromversorgung. In diesen Fällen sind die Bezirke aufgefordert, zügig konkrete bereits erschlossene bzw. erschließbare Ersatzstandorte zu benennen. Den Bezirksämtern können insofern Standortvorschläge zur Prüfung unterbreitet werden.

Frage 9:

Welche Kosten entstehen durch die Produktion, Aufstellung sowie Anschluss einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH und welche Kosten davon tragen der Senat, die Bezirke und die Wall GmbH selbst?

Frage 10:

Ist es korrekt, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nur Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 € für die Aufstellung einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH pro Standort übernimmt und welche Konsequenzen ergeben sich für die Bezirke, sollten diesen sich weigern, die über diesen Betrag hinausgehenden Kosten auszugleichen?

Antwort zu 9 und 10:

Zu den konkreten Anschaffungskosten inklusive Gründung können keine Angaben gemacht werden, da hierdurch Rückschlüsse auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot der vorangegangenen Ausschreibung gezogen und zukünftige Wettbewerbe nachteilig beeinflusst werden können. Die Höhe der Kosten für den Anschluss der Berliner Toiletten an die Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom und Wasser/Abwasser) hängt insbesondere davon ab, wie weit eine Anlage vom Übergabepunkt entfernt liegt. Gemäß Toilettenvertrag trägt die Fa. Wall die durch den Anschluss entstehenden Kosten bis zu einer Entfernung von drei Metern, bei einer größeren Entfernung sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten vom Land Berlin zu tragen. Für den Austausch der alten City-Toiletten fallen regelmäßig keine Mehrkosten für den Anschluss an, da die Leitungen und Anschlüsse bereits vorhanden sind. Bei den neuen Toilettenstandorten hingegen sind die Entfernungen zu den Übergabepunkten und somit die Höhe der Anschlusskosten von Standort zu Standort sehr unterschiedlich.

Gemäß Bezirksanschreiben vom 23.10.2019 werden etwaige entstehende Mehrkosten bis zu einer Höhe von 10.000 € vom Senat übernommen. Sollten die Anschlusskosten ausnahmsweise höher sein, müssen die Bezirke die Mehrkosten aus den eigenen Haushalten finanzieren. Sollten einzelne von den Bezirken ausgewählte Standorte nur mit großem Aufwand und sehr hohen Mehrkosten zu realisieren sein und die Bezirke dennoch an deren Umsetzung festhalten, ist eine Beteiligung an diesen Kosten durch die Bezirke,

denen die Standortauswahl und -festlegung obliegt, vorgesehen. Viele Bezirke haben bereits bei einzelnen Standorten ihre Zustimmung hierzu und die entsprechende Kostenübernahme erklärt.

Frage 11:

Inwieweit wurden die Bezirke beim Entscheidungsprozess, berlinweit Toiletten des neuen Modelltyps der Wall GmbH aufzustellen, beteiligt?

Antwort zu 11:

Grundlage des berlinweiten Toilettenvertrages und der damit verbundenen deutlichen Verbesserung der Toilettenversorgung ist das sog. Toilettenkonzept für Berlin, das der Rat der Bürgermeister mit Beschluss vom 24.08.2017 (RdB-Beschluss Nr. R-166/2017) zur Kenntnis genommen hat. Die Bezirke waren eng in die Konzepterstellung und somit in alle Entscheidungsprozesse sowie den durchgeführten Partizipationsprozess eingebunden.

Wie zuvor ausgeführt, erfolgte zudem die Standortfestlegung durch die einzelnen Bezirke.

Frage 12:

Ist vom Senat gewollt, dass einige Bezirke durch die auf sie zukommenden zusätzlichen Kosten ggf. weniger Standorte realisieren lassen, als ursprünglich angemeldet, und somit eine Ungleichverteilung in der Stadt entsteht?

Frage 13:

Nachdem es sich bei der Finanzierung der Toiletten des neuen Modelltyps der Wall GmbH an den berlinweiten Standorten um keine Regelaufgabe einzelner Ämter innerhalb der Bezirke und auch nicht um eine Regelaufgabe der Bezirksämter insgesamt handelt, sollen aus welchen Kapiteln/Titeln der Bezirke, die über die 10.000 € Beteiligung der Senatsverwaltung hinausgehenden Kosten, bezahlt werden?

Antwort zu 12 und 13:

Bei dem überwiegenden Teil der neuen Toilettenstandorte erfolgt keine Kostenbeteiligung der Bezirke, da die Mehrkosten für den Anschluss den maximal übernommenen Betrag nicht übersteigen. Von den bislang vorliegenden Kostenschätzungen der Leitungsunternehmen für 54 Neu-Standorte ist bei lediglich 17 Standorte eine – meist nur sehr geringfügige – Kostenbeteiligung der Bezirke erforderlich. Es liegen diesbezüglich bereits zahlreiche Erklärungen der Bezirke zu Kostenübernahmen vor. Die Finanzierung erfolgt aus unterschiedlichen Bezirkstiteln, z. B. den Unterhaltungstiteln für das öffentliche Straßenland bzw. die Grünflächen.

Berlin, den 02.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: U-Bahnzüge in Berlin, Brandschäden und Brandursachen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Ursachen konnten für den #U-Bahn-Brand am 4. Januar 2021, festgestellt am #U-Bahnhof #Weberwiese,
ermittelt werden?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der leichte #Schwelbrand an einem #U-Bahn-Wagen der Baureihe F, festgestellt am U-Bahnhof Weberwiese, wurde durch einen Defekt einer Diode in der Steuerung des
Schaltwerksmotors ausgelöst. Durch Hitzeentwicklung verklebten die Kontakte, was
letztendlich zum #Schwelbrand führte. Ein konstruktiver Mangel liegt nicht vor.“
Frage 2:
Wurden systematische Probleme festgestellt, die bei vergleichbaren U-Bahnzügen gegebenenfalls zu
ähnlichen #Brandschutzproblemen in der Zukunft führen könnten, und wie wird zukünftig sichergestellt, dass
sich solche gefährlichen Situationen nicht wiederholen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG antwortet hierzu:
„Es wurden keine #systematischen Fehler an der technischen Ausrüstung festgestellt. Die
Ursache für den #Brandschaden war ein Einzelfehler bei der Aufarbeitung eines
Schaltwerkes. Der Aufarbeitungsprozess wurde daraufhin analysiert. Es konnten keine
Prozessfehler festgestellt werden, die eine Wiederholung eines Brandschadens befürchten
lassen.“
Frage 3:
Sind ansonsten Brandschutzprobleme mit Lüftungsanlagen in U-Bahnzügen bekannt, die zu einer Gefährdung
von Betriebssicherheit und Fahrgästen führen könnten, und welche Strategie verfolgt die BVG, um diese
Risiken möglichst auszuschließen oder zu minimieren?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Es sind keine Brandschutzprobleme in den U-Bahnzügen bekannt. Die Heizungs- und
Lüftungsanlagen der U-Bahnfahrzeuge entsprechen den gültigen Vorschriften und Normen.
Regelmäßig erfolgen Inspektionen und Prüfungen der Heizungs- und Lüftungsanlagen in UBahnfahrzeugen.“
Frage 4:
Welche Lehren wurden aus dem U-Bahn-Großbrand am Spittelmarkt 1994 gezogen, und ist das noch
angemessen für die heutige Zeit angesichts der Tatsache, dass Personal auf den Bahnhöfen mittlerweile stark
reduziert wurde, so dass sich Fahrgäste heutzutage im Brandfall zunächst weitgehend selbst helfen müssen,
wenn es brennt, da an versiertem Personal üblicherweise einzig der U-Bahn-Fahrer vor Ort ist?
Antwort zu 4:
Die BVG antwortet hierzu:
„Im Falle eines Brandes ist das Fahrpersonal dafür ausgebildet, die Selbstrettung der
Fahrgäste zu unterstützen und zur gegenseitigen Hilfeleistung aufzufordern. Aufgrund der
technischen Ausbildung kann durch das Fahrpersonal auch die Ausbreitung eines
Fahrzeugbrands eingedämmt werden.
Nach den Bränden 1994 am Spittelmarkt und 2000 Deutsche Oper wurden u. a. folgende
Maßnahmen beschlossen:
· Eröffnung zweiter Rettungswege;
· Einbau von Brandmeldeanlagen;
· Ausbau von Bahnhofszu- und -abgängen;
· Besetzung der Bahnhöfe mit Personal als Brandwachen bei Bahnhöfen mit nur
einem geöffneten Ausgang;
· Eröffnung einer Notfallübungsanlage im U-Bahnhof Jungfernheide.“
3
Der Senat ergänzt hierzu:
Die Personalreduktion war überhaupt nur aufgrund der dafür eingesetzten technischen
Systeme (automatische Ansagen, zweite und verbesserte Rettungswege,
Brandschutzertüchtigungen etc.) möglich. Das Sicherheitsniveau ist heute deutlich höher
als 1994 und entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Berlin, den 27.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Erster Teil der Berliner City-S-Bahn wird Ende 2022 fertig Intensive Nachverhandlungen mit den Baufirmen haben Geld gespart und Zeit gekostet, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Erster-Teil-der-Berliner-City-S-Bahn-wird-Ende-2022-fertig-5979590?contentId=1317080

Die Deutsche Bahn nimmt das erste #Teilstück der neuen Berliner #City-S-Bahn (#S21) Ende nächsten Jahres in Betrieb. Zum #Fahrplanwechsel im Dezember #2022 können Fahrgäste die Strecke zwischen #Hauptbahnhof und nördlicher Ringbahn nutzen. Dann sind erstmals die stark frequentierten Stationen #Gesundbrunnen und Hauptbahnhof durch eine direkte S‑Bahn-Linie miteinander verbunden. Die Züge fahren damit ein Jahr später als geplant. Grund für die Verzögerung sind unter anderem zeitintensive #Nachverhandlungen mit den beteiligten #Baufirmen.

Alexander #Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für das Land Berlin: „Wir waren im Projekt City-S-Bahn in den letzten Wochen und Monaten mit vielen #Nachforderungen der bauausführenden Firmen konfrontiert. Es ging um einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Über Berechtigung und Höhe dieser Nachforderungen wurde zäh gerungen. Nun sind die Verhandlungen abgeschlossen. Die gute Nachricht: Wir konnten die Forderungen auf gut die Hälfte reduzieren und Geld sparen. Die schlechte Nachricht: Dadurch haben wir Zeit verloren, da während der Verhandlungen wenig gebaut wurde. Und aufgrund der #Pandemie ist die #Aufholjagd, die wir uns wünschen, leider nicht sicher machbar. Deshalb haben wir uns entschieden, die Inbetriebnahme auf den übernächsten Fahrplanwechsel zu verschieben.“

Die DB hat das Projekt City-S-Bahn bereits im Herbst 2020 organisatorisch und personell neu aufgestellt. Die neue #Projektleitung hat nun alle bestehenden Planungen überprüft und, wo nötig, angepasst und korrigiert. Aktuell verlegt die DB auf der neuen Strecke erste Gleise und installiert Signale. Wenn die Strecke mit dem sogenannten #Interimsbahnsteig unter der #Invalidenstraße fertig ist, gelangen Fahrgäste der City-S-Bahn direkt in die Ebene -1 des Hauptbahnhofs mit Übergang zur #U5 und zur #Straßenbahn.