Bahnhöfe: Wann erhält der S-Bahnhof Eichborndamm einen zweiten Zugang? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um zügig einen zweiten #Zugang am #S-Bahnhof #Eichborndamm mit
#Personenunterführung nach Süden zur „#General-Barby-Straße“ und Norden zur Straße „Im Hufenschlag“ zu
errichten?
Frage 2:
Wieso konnte der für Ende 2019 vorgesehene Termin für die Fertigstellung nicht gehalten werden? Wann wird
der Neubau des zweiten Zugangs erfolgen?
Antwort zu 1 und 2:
Im Herbst 2019 wurde der Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen
#Zulassungsentscheidung beim #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) durch die DB #Station &
Service AG zurückgezogen und zwar auf Anraten des Senats und des EBA. Aufgrund von
#Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahren hatten sich zu
berücksichtigende Anforderungen ergeben, sodass die Planung angepasst werden musste.
Durch den Senat wurde daraufhin eine neue #Variantenuntersuchung bei der DB Station &
Service AG bestellt. Der Senat befindet sich in enger Abstimmung mit der DB Station &
Service AG über die Gestaltung des zweiten Zugangs. Sobald die entsprechende Planung
für die Personenunterführung vorliegt, wird der Antrag auf Erteilung einer
planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung erneut eingereicht.
Ein konkreter Realisierungszeitraum kann derzeit aufgrund des frühen Planungsstadiums
noch nicht genannt werden.
2
Frage 3:
Welche konkreten Vorstellungen hat der Senat hinsichtlich der Gestaltung eines denkmalangepassten
Eingangsportals? Welche Teile des S-Bahnhofes Eichborndamm stehen unter Denkmalschutz und inwiefern
werden diese als schützenswert erachtet?
Antwort zu 3:
Der S-Bahnhof Eichborndamm, als Dammbahnhof mit Bahnsteigaufbauten, befindet sich
als wichtiges Zeugnis der Reinickendorfer Verkehrsgeschichte und bzgl. der
architektonischen Qualität des Entwurfs unter Denkmalschutz. Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens wurde eingebracht, dass die neue Überdachung zurückhaltend
zu gestalten sei und ggf. ein Satteldach anstatt des geplanten Schmetterlingsdaches zu
wählen sei.
Frage 4:
Wann hat der Senat seine Forderungen hinsichtlich des Denkmalschutzes eingebracht? Welche alternativen
Optionen wurden der DB Station & Service AG aufgezeigt, damit der Antrag auf Erteilung einer
planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nicht zurückgezogen werden muss?
Antwort zu 4:
Der Senat hat seine Forderungen und Hinweise zum Denkmalschutz mit der gemeinsamen
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 02.10.2018
eingebracht. Es ist Aufgabe der Vorhabenträgerin DB Station & Service AG, aus den
eingehenden, eventuell divergierenden Stellungnahmen eine tragfähige Lösung zu
erarbeiten. Im vorliegenden Fall hat sich die Vorhabenträgerin aufgrund der ebenfalls
ausstehenden Variantenuntersuchung der Personenunterführung dazu entschieden, den
Antrag zurückzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt eine überarbeite Variante
einzureichen.
Frage 5:
Aus welchen Gründen wurde die untere Denkmalschutzbehörde nicht am Planfeststellungsverfahren beteiligt?
Antwort zu 5:
Die Anhörungsbehörde hat mit Schreiben vom 08.08.2018 die Träger öffentlicher Belange –
einschließlich des Bezirksamts Reinickendorf – angeschrieben und diese gebeten, unter
Beteiligung aller fachlich betroffenen Stellen bis zum 04.10.2018 Stellung zu nehmen. Es
liegt in der Verantwortung jedes Bezirkes, alle relevanten Sachverhalte zu ermitteln und der
Anhörungsbehörde zu übersenden. Eine Stellungnahme des Bezirksamtes Reinickendorf
(Stapl A1 vom 04.10.2018) liegt vor. Inwiefern beim Bezirksamt eine interne Beteiligung der
unteren Denkmalschutzbehörde erfolgte, ist dem Senat nicht bekannt.
Frage 6:
Welche konkreten Vorstellungen hat der Senat, um den S-Bahnhof Eichborndamm inklusive des Neubaus des
zweiten Zugangs barrierefrei zu gestalten? Inwiefern wird der Senat die DB Station & Service AG bei der
Erarbeitung einer neuen Vorentwurfsplanung unterstützen?
3
Antwort zu 6:
Durch den Senat wurde die Planung einer barrierefreien Lösung zur Variantenentscheidung
bei der DB Station & Service AG bestellt, hierfür wird derzeit die Vorentwurfsplanung
angefertigt. Mit Vorliegen der Planung und einer Kostenschätzung kann durch den Senat
eine Entscheidung über die Realisierung der Barrierefreiheit getroffen werden.
Das Bezirksamt Reinickendorf wird bezüglich der denkmalgerechten Gestaltung ebenfalls
in die Planung eingebunden.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umrüstung von Gasaufsatzleuchten und Aufstellung von LED-Leuchten in Lichtenrade, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Gasaufsatzleuchten gibt es in Lichtenrade und wie viele Gasaufsatzleuchten sollen im Bereich des
Dorfteichs Lichtenrade von der Umrüstung auf #elektrischen Betrieb ausgenommen bleiben?
Antwort zu 1:
Aktuell betreibt das Land Berlin im Ortsteil Lichtenrade 1.970 Gasaufsatzleuchten. Im
Umfeld des Lichtenrader Dorfteiches sind darüber hinaus 67 #Gasmodelleuchten
vorhanden, diese sollen gasbetrieben erhalten werden.
Frage 2:
Bis zu welchem Jahr sollen die Gasaufsatzleuchten komplett auf elektrischen Betrieb umgestellt werden?
Antwort zu 2:
Jährlich werden ca. 2.000 Gasleuchten im Land Berlin umgerüstet. Bei dem derzeitigen
Bestand von etwa 25.000 Gasleuchten (3.300 davon sind gasbetrieben zu erhalten) wird
die Maßnahme noch mehr als zehn Jahre dauern.
Frage 3:
Wird die Umstellung der Leuchten unter Einsatz von #LED-Leuchtenköpfen erfolgen, die dem
Erscheinungsbild der ursprünglichen Leuchten in Form und Lichtfarbe entsprechen, oder werden auch
moderne #LED-Leuchtenformen zum Einsatz kommen?
2
a) In welcher Anzahl kommen sollen beide Varianten jeweils umgesetzt werden?
b) In welchen Bereichen Lichtenrades sollen moderne Leuchtenformen eingesetzt werden?
c) Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob eine moderne oder eine historische
Leuchtenkopfform zum Einsatz kommt?
Frage 4:
Wie viele zusätzliche LED-Straßenleuchten wurden in 2020 im Ortsteil Lichtenrade aufgestellt, um
#Beleuchtungslücken auszufüllen, und wie viele weitere zusätzliche LED-Straßenleuchten sind geplant?
Frage 5:
Ist davon auszugehen, dass die alten Gasaufsatzleuchten, zwischen denen die zusätzlichen LEDStraßenleuchten mit rundem, flachem Aufsatz (vermutlich Modell „#Townguide“) aufgestellt worden sind, nach
der Umrüstung dasselbe Design haben werden?
Antwort zu 3 bis 5:
Seit Beginn der #Gasumrüstung kommen sowohl Elektroleuchten mit modernen Formen als
auch Nachbildungen von Gasleuchten zum Einsatz.
Im Ortsteil Lichtenrade ist derzeit kein Bauvorhaben zur flächendeckenden Umrüstung
in Vorbreitung. Die jetzt erforderlich gewordenen und auch die für 2021 geplanten
Maßnahmen an einzelnen Lichtpunkten sind aufgrund defekter #Gasmaste zwingend.
Um an den betroffenen Standorten die #Verkehrssicherheit sicherzustellen, werden
vorübergehend provisorische Elektroleuchten errichtet. Eine Entscheidung über die
endgültige Leuchten- und Mastform und eine ggf. erforderliche Verdichtung der
Lichtpunkte wird erst getroffen, wenn die Gasumrüstung für den kompletten
Straßenzug erfolgt. Denkmalschutzrechtliche Rahmenbedigungen und verfügbare
Haushaltsmittel werden bei der Entscheidung des zu wählenden Leuchtentyps
berücksichtigt.
Frage 6:
Ist bekannt, dass die Gaslaternen in den Lichtenrader Wohnvierteln häufig defekt sind und über viele Monate
ausfallen? Wie häufig wird die Funktionsfähigkeit der Laternen überprüft und weshalb dauern Reparaturen
teilweise länger als ein halbes Jahr?
Antwort zu 6:
Es ist bekannt, dass die Gasleuchten um ein Vielfaches störanfälliger als elektrisch
betriebene Leuchten sind. Der Zeitraum für die Prüfung der Funktionsfähigkeit wurde
daher vertraglich wesentlich verkürzt. Die Gasbeleuchtung wird wöchentlich durch einen
Abfahrdienst nachts und monatlich tagsüber auf Funktionsfähigkeit überprüft. Die Wartung
der Gasbeleuchtung findet einmal jährlich statt. Auch der Reparaturzeitraum muss bei
Gasleuchten wesentlich größer veranschlagt werden. Gründe hierfür sind, dass
Instandsetzungsarbeiten an defekten Leuchten in der Regel nur in der Werkstatt
ausgeführt werden können sowie der Umstand, dass die Beschaffung von zugelassenen
Ersatzteilen für Gasleuchten erhebliche Lieferzeiten aufweisen bzw. funktionsfähige
3
Ersatzteile zum Teil gar nicht beschaffbar sind.
Berlin, den 10.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Nichtbefahrbare Radwege in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum ist es nicht möglich, eine Woche nach dem letzten #Schneefall die #Radwege in Berlin von Schnee zu
#räumen?
Antwort zu 1:
Die Räumung von #Radwegen oberhalb der Bordsteine, die in der Zuständigkeit der #BSR
liegen, ist an #Winterdienstfirmen vergeben. Stellen die BSR fest, dass die
#Qualitätsansprüche bei der Räumung der Radwege nicht erfüllt werden, erhalten die
Winterdienstfirmen die Aufforderung zur Nachbesserung. Bei andauernden Schlecht- und
Nichtleistungen greifen entsprechende vertraglich vereinbarte Malus Regelungen.
Frage 2:
Inwieweit ist es überhaupt vorgesehen, Radwege wie Straßen und Fußwege von Schnee zu räumen?
2
Antwort zu 2:
Die Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen und in der Baulast Berlins
liegenden Straßen wird durch das #Straßenreinigungsgesetz geregelt. Danach führen die
BSR für das Land Berlin den #Winterdienst nach einem vor Beginn der Wintersaison
aufzustellenden Streuplan durch. Aus diesem #Streuplan mit zwei Einsatzstufen ergibt sich
der Umfang des auf den Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen und Parkflächen sowie
den im Gesetz aufgeführten Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen erforderlichen
Winterdienstes. In die Einsatzstufe 1 werden die Straßen von besonderer
Verkehrsbedeutung und die Straßen mit liniengebundenem öffentlichen
Personennahverkehr einschließlich der mit anderen Straßen gebildeten Kreuzungs- und
Einmündungsbereiche, besondere Gefahrenstellen sowie die im Gesetz genannten
Fußgängerzonen und öffentliche Plätze, in die Einsatzstufe 2 die übrigen Straßen
aufgenommen.
Auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufen 1 und 2 ist
grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen.
Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen
die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen
Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei
extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden.
Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt. Auf den Straßen der
Einsatzstufe 2 ist der Einsatz von Feuchtsalz nur in besonderen Einzelfällen zulässig.
Streckenbezogen wird das Feuchtsalz in dieser Einsatzstufe nicht eingesetzt. Die BSR
müssen den Einsatz des Feuchtsalzes entsprechend den Witterungsverhältnissen auf das
unbedingt erforderliche Maß beschränken. Maximal dürfen je Einsatz 25 Gramm
Feuchtsalz pro Quadratmeter aufgebracht werden.
Hinsichtlich des Winterdienstes auf den Radwegen gilt, dass die BSR auf mit
Kehrmaschinen befahrbaren und ausgewiesenen Radwegen Schnee räumen müssen.
Eine Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet aufgrund des Baumschutzes nicht statt.
Bei Radwegen, die begleitend zu Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die
Schneeräumung zeitnah zu den Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1
durchführen. Zeitnah bedeutet hierbei unverzüglich im Anschluss an die Maßnahmen auf
der Fahrbahn, weil dann ein mögliches „Zuschippen“ des Radweges durch den
Schneepflug auf der Fahrbahn unmittelbar wieder beseitigt werden kann.
Nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ist auf den Gehwegen und den
diesen begleitenden Radwegen das Streuen mit jeglichen Auftaumitteln aus ökologischen
Gründen verboten.
Frage 3:
Wie soll die ‚Verkehrswende‘ aus Sicht des Senats gelingen, wenn die Nutzung von Fahrrädern im Winter
aufgrund der mangelhaften Räumung von Radwegen nicht möglich ist?
3
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist derzeit im Rahmen einer
Arbeitsgruppe Winterdienst mit den BSR im Gespräch, damit die Regelungen des
StrReinG zum Winterdienst dauerhaft besser umgesetzt werden. Das derzeit in
Erarbeitung befindliche Radverkehrsnetz wird in Zukunft eine Grundlage für eine
verbesserte Priorisierung bieten.
Inwieweit hierzu ebenso Anpassungen im StrReinG erfolgen müssen, wird ebenfalls
geprüft.
Frage 4:
Inwieweit wäre die Aufhebung des Fahrverbots auf Gehwegen bei nicht geräumten Fahrradwegen
vorstellbar?
Antwort zu 4:
Eine Aufhebung des Fahrverbotes auf Gehwegen ist nicht vorgesehen und aufgrund der
Konflikte mit dem Fußverkehr nicht zielführend. Wenn ausgewiesene Radwege nicht
befahrbar sind, dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer die Fahrbahnen benutzen. Ziel ist
eine verbesserte Räumung der Radverkehrsanlagen, siehe Antwort auf Frage 3.
Frage 5:
Warum kann beispielsweise der Parkplatz am City Cube in Eichkamp großflächig von Schnee geräumt
werden, die angrenzenden Fahrradwege aber nicht?
Antwort zu 5:
Bei dem Parkplatz am sogenannten City Cube handelt es sich nicht um öffentliches
Straßenland. Der Winterdienst auf dieser Fläche wird privatrechtlich durchgeführt.
Zum Winterdienst auf den angrenzenden Radwegen, soweit diese auf öffentlichem
Straßenland liegen, wird auf die Beantwortung der Fragen 1 – 3 verwiesen.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrssituation in der Mittelstraße in Rosenthal, Pankow, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern wurde in der #Mittelstraße, 13158 Berlin, eine #Verkehrszählung / -messung durchgeführt?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Es wurden auf Anfrage der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde durch die Direktion 1,
Polizeipräsident in Berlin, Verkehrszählung und -messungen durchgeführt.“
Frage 2:
Was sind die Ergebnisse der Verkehrszählung / -messung?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Ergebnisse ergaben, dass die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer vergleichbar
sind mit den in anderen Straßen ähnlichen Charakters in Berlin. #Verkehrsgefährdungen
wurden nicht festgestellt.“
2
Frage 3:
Wie werden die Ergebnisse eingeschätzt?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die dabei festgestellten Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer ließen keine
Rückschlüsse auf Erweiterung oder Anpassungen der bestehenden verkehrlichen
Maßnahmen zu.“
Frage 4:
Inwiefern ist beabsichtigt, #Geschwindigkeitskontrollen in der Mittelstraße durchzuführen?
Antwort zu 4:
Vor dem Hintergrund, dass die polizeiliche #Geschwindigkeitsüberwachung vorrangig der
Verkehrsunfallbekämpfung dient und seit dem 1. Januar 2016 in der Mittelstraße keine
deliktsbezogenen Verkehrsunfälle registriert wurden, ist eine gezielte
Geschwindigkeitsüberwachung in der nur ca. 200 Meter langen Straße momentan nicht
geplant.
Frage 5:
Inwiefern beabsichtigt das Land, das wechselseitige Parken in der Mittelstraße anzuordnen?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Eine zusätzliche Anordnung ist überflüssig, da das #Parken bereits in § 12 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt ist.
Bereits bestehende Regeln (Gebote/Verbote) nochmals durch Verkehrszeichen zu
verdeutlichen, ist somit nicht notwendig. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln
obliegt dem bezirklichen Ordnungsamt und wird im Rahmen der Einsatzplanung und
Notwendigkeit durchgeführt.“
Frage 6:
Inwiefern ist beabsichtigt, in der Mittelstraße eine Verkehrsinsel (Querungshilfe) für Fußgänger/innen zu
errichten?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Mittelstraße ist eine ca. 200 m lange Anliegerstraße mit einer Fahrbahnbreite von
maximal 7 m ohne einen besonderen/erhöhten Querungsbedarf (z.B. Schule, o.ä.) von
Fußgängern. Die Herstellung einer Mittelinsel ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite
nicht umsetzbar. Auch die Herstellung anderer baulicher Querungshilfen ist, auch in
Wertung der bisherigen dauerhaften Unterfinanzierung der bezirklichen
Straßenunterhaltung, nicht beabsichtigt.“
3
Frage 7:
Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Land, um Geschwindigkeitsübertretungen entgegenzuwirken und
um den Verkehr zu beruhigen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Mittelstraße ist eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo-30-Zone, sie ist somit
verkehrsberuhigt. Es gelten die angeordneten verkehrsbehördlichen Maßnahmen der StVO
und die anzuwendenden Verhaltensweisen für Verkehrsteilnehmer. Diese zu überwachen
und Maßnahmen gegen Verkehrsteilnehmer, welche die bestehenden Verkehrsregeln
missachten, vorzunehmen liegt in der unter 4 und 5 genannten Zuständigkeit.“
Frage 8:
Inwiefern ist beabsichtigt, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch von der Dietzgenstraße aus
(wie bereits von der Schönhauser Straße aus) zu untersagen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Eine einseitige Zufahrtsbeschränkung erfolgte bereits aus den Ermächtigungen in § 45
StVO mit seinen Absätzen 1 und 9. Eine weitere Beschränkung ist nicht gegeben, da keine
Verkehrsgefährdungen vorliegen.“
Frage 9:
Inwiefern besteht die Möglichkeit, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch durch bauliche
Maßnahmen tatsächlich aus der Straße fernzuhalten?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Bauliche Maßnahmen, um den Lkw-Verkehr über 7,5 t fernzuhalten, schließen sich aus, da
ja weiterhin der Anliegerverkehr (z.B. Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Lieferverkehr,
Feuerwehr, etc.) gewährleistet sein muss.“
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Immer teurer: Neue Berliner Autobahn kostet nun über 200.000 Euro pro Meter Ausgaben für die A100 nach Treptow steigen auf 650 Millionen Euro., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/immer-teurer-neue-berliner-autobahn-kostet-nun-ueber-200000-euro-pro-meter-li.144890

Ausgaben für die #A100 nach #Treptow steigen auf 650 Millionen Euro. Politiker fürchten #Verkehrschaos im Umkreis. Fahrstreifen sollen Radschnellweg werden.

Anfangs kalkulierten die Planer mit knapp 313 Millionen Euro, zuletzt war im vergangenen Jahr von 613 Millionen Euro die Rede. Aber auch das war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wird für die #Verlängerung der #Autobahn A100 von #Neukölln nach Treptow erneut ein anderer Betrag genannt – und wieder fällt er höher aus als die vorherige Summe. „Zurzeit wird mit #Gesamtkosten in Höhe von zirka 650 Millionen Euro gerechnet“, sagte Cornelia Mitschka, Sprecherin der Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH des Bundes, der Berliner Zeitung auf Anfrage. Damit hat der #Meterpreis die Marke von 200.000 Euro überschritten. Damit baut die teuerste Autobahn Deutschland ihre Spitzenposition weiter aus.

2013 wurde in Neukölln der erste #Spatenstich gefeiert, seitdem wird gebaut. Doch das Projekt, den Stadtring mit bis zu sechs Fahrstreifen um 3,2 Kilometer zur Straße Am Treptower Park in den Osten Berlins zu verlängern, gilt als anspruchsvoll. Zum 16. Bauabschnitt der A100 gehören komplizierte Bauwerke – allen voran ein 385 Meter langer #Tunnel und eine #Trogstrecke, die in einem 2,3 Kilometer langen #Geländeeinschnitt verläuft. Damit nicht genug: Schadstoffe mussten aufwendig entfernt, Tunnelanlagen im Erdreich am Treptower #Güterbahnhof abgebrochen werden.

Grüne: Ampeln sollen Zustrom regulieren
So stiegen die Kosten des Bundesprojekts immer weiter, und auch der #Terminplan musste mehrmals korrigiert werden. Hieß es eine Zeit lang, dass der Verkehr vom Jahreswechsel 2021/2022 an fließen kann, soll die Eröffnung nach jetzigem Stand unmittelbar nach der Fertigstellung im Jahr 2024 stattfinden, …

Radverkehr: Berlin-Zehlendorf – Fahrradstraße auf der Havelchaussee: BVG hat Bedenken, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article231755745/Fahrradstrasse-auf-Havelchaussee-BVG-hat-Bedenken.html

Ein Journalist startet eine Onlinepetition mit dem Ziel, die #Havelchaussee für den privaten #Fahrzeugverkehr sperren zu lassen.

Berlin. Knapp elf Kilometer windet sich die Havelchaussee durch den #Grunewald und die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf. Sie ist eine schnelle kurze Verbindung von Zehlendorf nach Spandau und wird vor allem von Berufstätigen gern genutzt. Vor einem Jahr startete der Journalist Jan-Eric Peters eine Onlinepetition, um die Havelchaussee in eine #Fahrradstraße umzuwidmen. Peters will den knapp acht Kilometer langen Abschnitt im Grunewald zwischen #Postfenn und #Kronprinzessinnenweg für den privaten Fahrzeugverkehr sperren lassen. Während die Bezirksverordneten in Charlottenburg-Wilmersdorf diesen Vorschlag mehrheitlich unterstützen, wird in Steglitz-Zehlendorf noch darüber diskutiert, ob sich die Idee vielleicht am Wochenende umsetzen lässt. Schon klar ist: Gar nicht begeistert sind die Berliner Verkehrsbetriebe von der Fahrradstraße.

Mit rot-rot-grüner Mehrheit beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Charlottenburg-Wilmersdorf zwei Anträge, in der sie eine Fahrradstraße sowie mehr #Busverkehr auf der Havelchaussee fordert. In den Anträgen heißt es, die Straße solle aus dem Hauptverkehrsnetz gestrichen werden, um sie für Autos zu sperren. Anrainer und Gäste der anliegenden Restaurants sollen die Straße jedoch weiterhin mit dem Auto passieren dürfen. Die Havelchaussee soll auch für Busse passierbar bleiben, ihr #Fahrtakt soll verdichtet werden.

Busse müssen sich dem Radverkehr unterordnen
Mehr Busse und mehr Radverkehr – das lasse sich auf der Havelchaussee nicht so leicht vereinen, erklärt ein Sprecher der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) auf Anfrage der Berliner Morgenpost. „Eine Fahrradstraße, so wie sie von der Bezirksverordnetenversammlung vorgeschlagen wird, darf nämlich ausschließlich von Radfahrenden befahren werden“, sagt der Sprecher. Andere Fahrzeuge wie Busse dürften die Fahrradstraße nur benutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild …

Regionalverkehr + S-Bahn: S-Bahn kommt nach Falkensee: Keine Regionalbahnanbindung zum Hallenbad möglich?, aus Falkensee.aktuell

Im September 2020 wurde das „Projekt #i2030“ auch in #Falkensee vorgestellt. Ziel ist es, die Bahnverbindungen im Land deutlich zu verbessern und die „#Verkehrswende hin zur Schiene“ einzuläuten. Beim Ausbau der Schiene zwischen #Spandau und dem Bahnhof #Finkenkrug steht Großes auf der Agenda: Die Züge sollen bis 2030 auf gleich sechs Gleisen durch Falkensee rollen. Falkensee befürchtet nun, dass dieser Ausbau mehr Nach- als Vorteile mit sich bringt.

Die Falkenseer können sich das noch nicht so richtig vorstellen: Da kommt ein ganz dickes Ding auf sie und ihre Stadt zu.
Das „Projekt i2030“ bringt die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) zusammen an einen Tisch. Sie arbeiten gemeinsam an einem kleinen Baustein zum Ausbau des transeuropäischen Kernnetzes, das für einen starken EU-Binnenmarkt wachsen soll. Ziel ist es im Lokalen, das Angebot auf der Schiene zwischen Spandau und Falkensee auszubauen. Noch rollt der #Schienenverkehr hier nur auf zwei Gleisen. Bis 2030 sollen die Züge auf sechs Gleisen unterwegs sein.

Zwei Gleise wären dann allein dem #Fernverkehr zuzuordnen. Schnelle ICE-Züge würden mit Maximalgeschwindigkeit und ohne Zwischenstopp durch die Gartenstadt rasen. Ab 2022 soll jede halbe Stunde ein Fernzug zwischen Berlin und Hamburg rollen. Der „#Deutschlandtakt“ soll die 30 größten deutschen Städte noch besser über die Bahn miteinander verbinden. Bewegen sich diese Züge auf einem eigenen Gleis, können sie komplett unabhängig …

Bahnhöfe: Bleibt der Süden ohne Anschluss? Die Pläne der Bahn, aus Der Tagesspiegel

Die jüngsten Aussagen der Deutschen Bahn zu einem geplanten neuen #S-Bahnhof #Kamenzer Damm und einem #Regionalbahnhof #Buckower Chaussee sind vor allem bei Unternehmensinitiativen im Süden des Bezirks auf heftige Kritik gestoßen. In einer Antwort auf eine Anfrage (hier als PDF) des CDU-Abgeordneten Christian Zander gab die Senatsverkehrsverwaltung die Stellungnahme der Bahn wieder. Darin heißt es: „Nach ersten Erkenntnissen hätte ein zusätzlicher #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee negative Auswirkungen auf die #Betriebsqualität auf der Strecke. Die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes Kamenzer Damm würde grundsätzlich zu einer #Reisezeitverlängerung in Richtung #Blankenfelde führen. Da südlich von #Lichtenrade eingleisige Abschnitte vorliegen, würde eine Verlagerung der Zugkreuzung entstehen, sodass voraussichtlich ca. 5 Minuten Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde entstehen würden.“

#Dresdner Bahn mit Vorrang. Das Land plant laut der Antwort des Verkehrsstaatssenrektärs Ingmar Streese (Grüne) zwar, beide Bahnhöfe zu realisieren; Vorrang haben aber die Ausbauarbeiten für die Dresdner Bahn, und bestellt bei der Deutschen Bahn hat das Land die Bahnhöfe auch noch nicht. Zudem heißt es: „Bedingung für eine Umsetzung ist die nachgewiesene betriebliche #Machbarkeit sowie ein positiver #Wirtschaftlichkeitsnachweis.“ Wenn man die Stellungnahme der Bahn liest, scheinen dort daran auf jeden Fall Zweifel zu bestehen.

Ein zentrales Element. Der S-Bahnhof Kamenzer Damm ist aus Sicht des Mariendorfer Unternehmensnetzwerks Großbeerenstraße, in dem sich vor allem mittelständische #Unternehmen zusammengeschlossen haben, „ein wichtiges zentrales Element der modernen und klimagerechten Standortentwicklung unseres Gewerbegebiets nicht nur zwischen der Kamenzer Damm/Lankwitzer Straße und Ringstraße“. Der Bahnhof sei sinnvoll und #ökologisch notwendig. „Verkehr – egal welcher Natur – gehört wenn …

Güterverkehr: City-Logistik-Terminal auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Tempelhof, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Planungen gibt es seitens des Senates, das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs #Tempelhof
wieder für den Wirtschaftsverkehr zu nutzen?
Frage 2:
Gibt es bereits konkrete Planungen für die Nutzung des Geländes, etwa als Umschlagpunkt für den
Wirtschaftsverkehr auf Schiene und Straße (#City-Logistik-Terminal)?
Frage 3:
Falls es Planungen für eine solche Nutzung gibt, wann soll auf dem Gelände mit der Realisierung des
Projekts begonnen werden? Wann ist eine Fertigstellung geplant?
Frage 4:
Falls seitens des Senats keine Nutzung durch den Wirtschaftsverkehr auf dem betreffenden Gelände
geplant ist, wie soll das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Tempelhof in Zukunft genutzt werden?
2
Frage 9:
Sind gegebenenfalls Ankäufe von notwendigen Flächen geplant oder soll der Planungsraum in Kooperation
mit privaten Investoren entwickelt werden?
Antwort zu 1, 2, 3, 4 und 9:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 sowie 9 gemeinsam
beantwortet.
Die Planungen des Landes sehen vor, die Fläche des ehemaligen #Güterbahnhofs (#Gbf)
Tempelhof als #Güterverkehrssubzentrum (#GVSZ) zu etablieren. Hier soll insbesondere ein
Umschlag Schiene – Straße in nachgeordneter Funktion zu den großen regionalen
#Güterverkehrszentren (#GVZ-Standorte #Westhafen, #Großbeeren) entstehen.
Konkrete Planungen bestehen nicht, die bisherigen Arbeiten liefen auf konzeptioneller
Ebene und untersuchten die generelle Machbarkeit sowie mögliche Betriebskonzepte.
Hierzu erfolgten in der Vergangenheit Abstimmungen u.a. mit möglichen Betreibern, der
DB Netz AG, dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg, der Logistikforschung und möglichen
Kooperationspartnern.
Abstimmungen zum Flächenerwerb durch das Land sind bisher nicht erfolgt,
entsprechende Mittel sind in der Haushaltsplanung derzeit nicht explizit vorgesehen.
Frage 5:
Welche Abstimmungen gibt es mit der Deutschen Bahn und dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg zur
Fortführung des Bebauungsplanes 7-43?
Antwort zu 5
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit, dass der Verfahrensstand unverändert
ist (Aufstellungsbeschluss vom 5. Januar 2010) und keine konkreten Anfragen einer
weitergehenden Entwicklungsabsicht vorliegen.
Frage 6:
Wurden für den Planungsraum bereits Teilflächen von der Bahnbefangenheit befreit?
Antwort zu 6:
Hierzu teilte die DB Netz AG mit:
„Nach unserem Kenntnisstand wurden die Flächen des ehemaligen Gbf. Tempelhof
südlich der heutigen Gleisanlagen und am 07.08.2012 von den Bahnbetriebszwecken
freigestellt. Über diese Fläche gibt es die Sicherung der Zuwegung zu bahnbetrieblichen
Anlagen. Die in Betrieb befindliche Gleisanlage ist gewidmet.“
Frage 7:
Welche Flächen im Planungsraum sind im Landesbesitz?
3
Antwort zu 7:
Keine der Flächen des ehemaligen Gbf. Tempelhof sind in Landesbesitz.
Das Flurstück 767 (der eigentliche Güterbahnhof – ohne Gleisflächen) ist in privatem
Eigentum, das nördlich angrenzende Flurstück 768 (mit allen Gleisflächen) ist im Eigentum
der DB Netz AG.
Frage 8:
Welche Pläne verfolgen gegebenenfalls private Eigentümer der Flächen?
Antwort zu 8:
Hierzu liegen dem Land Berlin keine Informationen vor.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Mögliche Schließung der Havelchaussee für den motorisierten Individualverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Überlegungen stellt der Berliner Senat zurzeit bezüglich einer möglichen #Schließung der
#Havelchaussee für den motorisierten #Individualverkehr an?
Antwort zu 1:
Es liegt eine Anfrage des Bezirks zur Einrichtung einer Fahrradstraße vor, diese wird
momentan geprüft. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
beabsichtigt, die beiden Bezirke zeitnah zu einem Austausch über das weitere Vorgehen
einzuladen.
Frage 2:
Wie viele Verkehrsunfälle in welcher Schwere haben in den Jahren 2019 und 2020 auf der Havelchaussee
stattgefunden?
2
Antwort zu 2:
Die in der Havelchaussee im oben genannten Zeitraum polizeilich registrierten
Verkehrsunfälle (VU) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Unfallart 2019 2020 Gesamt
VU mit Getöteten 0 0 0
VU mit Schwerverletzten 2 4 6
VU mit Leichtverletzten 4 3 7
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder
Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein
Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0 1 1
Alle übrigen VU 38 34 72
Sonstiger VU unter dem Einfluss berauschender Mittel 1 0 1
Gesamt 45 42 87
(Stand: 3. Februar 2021)
Frage 3:
Wie begründet die Verkehrssenatorin ihre Aussage, dass bei Einhaltung von Tempo 30 die Straße „schnell
zur gefährlichen Slalomtour“ wird?
Antwort zu 3:
Dem Senat ist nicht bekannt, in welchem Zusammenhang und wann die
Verkehrssenatorin diese Aussage getroffen haben soll.
Frage 4:
Wie viele Unternehmen liegen zwischen Kronprinzessinnenweg und Am Postfenn?
Frage 5:
Welche Auffassungen haben die Anlieger/ Unternehmen, die an der Havelchaussee liegen nach Kenntnis
des Berliner Senats?
Frage 6:
Welche Bedeutung haben die Unternehmen für das Land Berlin?
Antwort zu 4 bis 6:
Vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde wie folgt geantwortet:
„Derzeit befinden sich im genannten Bereich auf dem Gebiet von CharlottenburgWilmersdorf fünf Unternehmen.
Ein Gastronomiebetrieb hat große Sorgen um Umsatzeinbußen geäußert.
Die Gastronomiebetriebe tragen zweifelsohne zur Attraktivität des Bereiches entlang der
Havelchaussee bei.“
Seitens des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf wurden diesbezüglich keine Information
geliefert.
3
Frage 7:
Welche Bedeutung hat der Erholungswert der Havel für die Berliner und Berlinerinnen sowie für die
Besucher unserer Stadt insbesondere zwischen dem Kronprinzessinnenweg und der Straße Am Postfenn?
Frage 8:
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass insbesondere ältere, mobilitätseingeschränkte und behinderte
Menschen bei einer möglichen Schließung der Havelchaussee der Zugang zu dem betroffenen Teil der
Havel damit unmöglich gemacht wird?
Frage 9:
Inwieweit sieht der Berliner Senat hier nicht auch Probleme im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe
behinderter Menschen im Sinne des Bundesteilhabegesetzes?
Antwort zu 7 bis 9:
Zur möglichen Schließung der Havelchaussee liegen dem Senat keine
Planungsunterlagen vor, sodass auch nicht beurteilt werden kann, ob der Zugang zu dem
betroffenen Teil der Havel tatsächlich für Menschen mit Behinderungen unmöglich
gemacht wird. Es wird davon ausgegangen, dass ein Zugang für diese Menschen
weiterhin möglich ist.
Berlin, den 05.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz