www.berlin.de
Frage 1:
Welche Planungen gibt es seitens des Senates, das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs #Tempelhof
wieder für den Wirtschaftsverkehr zu nutzen?
Frage 2:
Gibt es bereits konkrete Planungen für die Nutzung des Geländes, etwa als Umschlagpunkt für den
Wirtschaftsverkehr auf Schiene und Straße (#City-Logistik-Terminal)?
Frage 3:
Falls es Planungen für eine solche Nutzung gibt, wann soll auf dem Gelände mit der Realisierung des
Projekts begonnen werden? Wann ist eine Fertigstellung geplant?
Frage 4:
Falls seitens des Senats keine Nutzung durch den Wirtschaftsverkehr auf dem betreffenden Gelände
geplant ist, wie soll das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Tempelhof in Zukunft genutzt werden?
2
Frage 9:
Sind gegebenenfalls Ankäufe von notwendigen Flächen geplant oder soll der Planungsraum in Kooperation
mit privaten Investoren entwickelt werden?
Antwort zu 1, 2, 3, 4 und 9:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 sowie 9 gemeinsam
beantwortet.
Die Planungen des Landes sehen vor, die Fläche des ehemaligen #Güterbahnhofs (#Gbf)
Tempelhof als #Güterverkehrssubzentrum (#GVSZ) zu etablieren. Hier soll insbesondere ein
Umschlag Schiene – Straße in nachgeordneter Funktion zu den großen regionalen
#Güterverkehrszentren (#GVZ-Standorte #Westhafen, #Großbeeren) entstehen.
Konkrete Planungen bestehen nicht, die bisherigen Arbeiten liefen auf konzeptioneller
Ebene und untersuchten die generelle Machbarkeit sowie mögliche Betriebskonzepte.
Hierzu erfolgten in der Vergangenheit Abstimmungen u.a. mit möglichen Betreibern, der
DB Netz AG, dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg, der Logistikforschung und möglichen
Kooperationspartnern.
Abstimmungen zum Flächenerwerb durch das Land sind bisher nicht erfolgt,
entsprechende Mittel sind in der Haushaltsplanung derzeit nicht explizit vorgesehen.
Frage 5:
Welche Abstimmungen gibt es mit der Deutschen Bahn und dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg zur
Fortführung des Bebauungsplanes 7-43?
Antwort zu 5
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit, dass der Verfahrensstand unverändert
ist (Aufstellungsbeschluss vom 5. Januar 2010) und keine konkreten Anfragen einer
weitergehenden Entwicklungsabsicht vorliegen.
Frage 6:
Wurden für den Planungsraum bereits Teilflächen von der Bahnbefangenheit befreit?
Antwort zu 6:
Hierzu teilte die DB Netz AG mit:
„Nach unserem Kenntnisstand wurden die Flächen des ehemaligen Gbf. Tempelhof
südlich der heutigen Gleisanlagen und am 07.08.2012 von den Bahnbetriebszwecken
freigestellt. Über diese Fläche gibt es die Sicherung der Zuwegung zu bahnbetrieblichen
Anlagen. Die in Betrieb befindliche Gleisanlage ist gewidmet.“
Frage 7:
Welche Flächen im Planungsraum sind im Landesbesitz?
3
Antwort zu 7:
Keine der Flächen des ehemaligen Gbf. Tempelhof sind in Landesbesitz.
Das Flurstück 767 (der eigentliche Güterbahnhof – ohne Gleisflächen) ist in privatem
Eigentum, das nördlich angrenzende Flurstück 768 (mit allen Gleisflächen) ist im Eigentum
der DB Netz AG.
Frage 8:
Welche Pläne verfolgen gegebenenfalls private Eigentümer der Flächen?
Antwort zu 8:
Hierzu liegen dem Land Berlin keine Informationen vor.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz