Museum: Besuchsrekord im Deutschen Technikmuseum, Das beliebte Familienmuseum in Berlin-Kreuzberg besuchten im Jahr 2023 insgesamt 716.517 Menschen – so viele Besuchende wie nie zuvor., aus DTMB

10.01.2024

https://technikmuseum.berlin/pressemitteilung/besuchsrekord-im-deutschen-technikmuseum/

Das Deutsche #Technikmuseum in Berlin hat im Jahr 2023 einen neuen #Besuchsrekord aufgestellt. 716.517 Menschen besuchten im vergangenen Jahr das beliebte #Familienmuseum und das dazugehörige Science Center #Spectrum – mehr als jemals zuvor. Der bisherige Rekord wurde im Jahr 2019 mit 635.382 Besuchenden erzielt. Die erfolgreichen Sonderausstellungen „#Reparieren!“ (2022/ 2023) und „Dünnes #Eis“ (seit November 2023 bis September 2024) haben erheblich zur #Sichtbarkeit des Museums beigetragen. Der Zuwachs an Besuchenden ist auch dem eintrittsfreien #Museumssonntag, der an jedem ersten Sonntag im Monat stattfindet, zu verdanken: Hier verzeichnet das Deutsche Technikmuseum berlinweit regelmäßig die meisten Besuche aller teilnehmenden Häuser. Auch der freie Eintritt für alle unter 18 Jahren seit Dezember 2022 hat zu einem weiteren Zuwachs an Kindern und Jugendlichen unter den Besuchenden beigetragen.

„Museum: Besuchsrekord im Deutschen Technikmuseum, Das beliebte Familienmuseum in Berlin-Kreuzberg besuchten im Jahr 2023 insgesamt 716.517 Menschen – so viele Besuchende wie nie zuvor., aus DTMB“ weiterlesen

Güterverkehr: City-Logistik-Terminal auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Tempelhof, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Planungen gibt es seitens des Senates, das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs #Tempelhof
wieder für den Wirtschaftsverkehr zu nutzen?
Frage 2:
Gibt es bereits konkrete Planungen für die Nutzung des Geländes, etwa als Umschlagpunkt für den
Wirtschaftsverkehr auf Schiene und Straße (#City-Logistik-Terminal)?
Frage 3:
Falls es Planungen für eine solche Nutzung gibt, wann soll auf dem Gelände mit der Realisierung des
Projekts begonnen werden? Wann ist eine Fertigstellung geplant?
Frage 4:
Falls seitens des Senats keine Nutzung durch den Wirtschaftsverkehr auf dem betreffenden Gelände
geplant ist, wie soll das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Tempelhof in Zukunft genutzt werden?
2
Frage 9:
Sind gegebenenfalls Ankäufe von notwendigen Flächen geplant oder soll der Planungsraum in Kooperation
mit privaten Investoren entwickelt werden?
Antwort zu 1, 2, 3, 4 und 9:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 sowie 9 gemeinsam
beantwortet.
Die Planungen des Landes sehen vor, die Fläche des ehemaligen #Güterbahnhofs (#Gbf)
Tempelhof als #Güterverkehrssubzentrum (#GVSZ) zu etablieren. Hier soll insbesondere ein
Umschlag Schiene – Straße in nachgeordneter Funktion zu den großen regionalen
#Güterverkehrszentren (#GVZ-Standorte #Westhafen, #Großbeeren) entstehen.
Konkrete Planungen bestehen nicht, die bisherigen Arbeiten liefen auf konzeptioneller
Ebene und untersuchten die generelle Machbarkeit sowie mögliche Betriebskonzepte.
Hierzu erfolgten in der Vergangenheit Abstimmungen u.a. mit möglichen Betreibern, der
DB Netz AG, dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg, der Logistikforschung und möglichen
Kooperationspartnern.
Abstimmungen zum Flächenerwerb durch das Land sind bisher nicht erfolgt,
entsprechende Mittel sind in der Haushaltsplanung derzeit nicht explizit vorgesehen.
Frage 5:
Welche Abstimmungen gibt es mit der Deutschen Bahn und dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg zur
Fortführung des Bebauungsplanes 7-43?
Antwort zu 5
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit, dass der Verfahrensstand unverändert
ist (Aufstellungsbeschluss vom 5. Januar 2010) und keine konkreten Anfragen einer
weitergehenden Entwicklungsabsicht vorliegen.
Frage 6:
Wurden für den Planungsraum bereits Teilflächen von der Bahnbefangenheit befreit?
Antwort zu 6:
Hierzu teilte die DB Netz AG mit:
„Nach unserem Kenntnisstand wurden die Flächen des ehemaligen Gbf. Tempelhof
südlich der heutigen Gleisanlagen und am 07.08.2012 von den Bahnbetriebszwecken
freigestellt. Über diese Fläche gibt es die Sicherung der Zuwegung zu bahnbetrieblichen
Anlagen. Die in Betrieb befindliche Gleisanlage ist gewidmet.“
Frage 7:
Welche Flächen im Planungsraum sind im Landesbesitz?
3
Antwort zu 7:
Keine der Flächen des ehemaligen Gbf. Tempelhof sind in Landesbesitz.
Das Flurstück 767 (der eigentliche Güterbahnhof – ohne Gleisflächen) ist in privatem
Eigentum, das nördlich angrenzende Flurstück 768 (mit allen Gleisflächen) ist im Eigentum
der DB Netz AG.
Frage 8:
Welche Pläne verfolgen gegebenenfalls private Eigentümer der Flächen?
Antwort zu 8:
Hierzu liegen dem Land Berlin keine Informationen vor.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Güterverkehr: Güterbahnhof Greifswalder Straße: Ein Deal, der Fragen aufwirft, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass bei Grundstücken aus Bahnbe-sitz, die nicht mehr für Bahnbetriebszwecke benötigt werden, die Kommune nach der Freistellung von Bahnbe-triebszwecken ein Vorkaufsrecht hat? Wenn ja, wie ist dieses Vorkaufsrecht geregelt, wer übt es im Land Berlin jeweils aus und an welche weiteren Bedingungen ist es geknüpft? Zu 1.: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Vor-kaufsrechtes durch das Land Berlin sind die §§ 24 und 25 Baugesetzbuch. Nur bezüglich dieser Vorkaufsrechte erfolgt eine Prüfung durch den Bezirk. Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch für Flächen im Bereich des ehemali-gen #Güterbahnhofs #Greifswalder Straße.“ 2. Was ist beim Verkauf eines Grundstückes, das für #Bahnbetriebszwecke benötigt wird, von einem Bahnbe-triebsunternehmen an ein Unternehmen ohne Bahnbe-triebszweck zu beachten? 3. Welchen Gesellschaftszweck hatte die „Bahnge-lände Greifswalder Straße GmbH“ zum Zeitpunkt des Verkaufs? Wurde der Gesellschaftszweck in den Jahren 2011 oder 2012 geändert? 4. Ist es richtig, dass ein erstes Teilstück des ehema-ligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße im Jahr 2011 an die „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“ verkauft worden ist? Wenn ja, wann genau wurde das Grundstück verkauft und wann übertragen? 5. Wurde dieses Grundstück verkauft, bevor die Frei-stellung von Bahnbetriebszwecken stattgefunden hatte? Zu 2. – 5.: Über die Grundstücksgeschäfte der Deut-schen Bahn AG und deren Tochterunternehmen mit priva-ten Dritten hat der Senat keine Kenntnis. Insofern liegen dem Senat auch keine Erkenntnisse über die bahninternen Verfahrensvorgaben, die vereinbarten Konditionen oder den Gesellschaftszweck der privaten Erwerber vor. 6. Wann genau wurde die Freistellung von Bahnbe-triebszwecken beantragt und wann wurde sie genehmigt? Zu 6.: Ein erster Antrag auf Freistellung von Bahnbe-triebszwecken wurde am 14.01.2011 gestellt. Antragstel-ler war die DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH. Der Antrag, bekannt gemacht vom #Eisenbahn-Bundesamt im elektronischen #Bundesanzeiger am 11.04.2011, umfasste die Flurstücke 62 tw. der Flur 216, 83 tw. der Flur 217 und 111 tw. der Flur 317. Den Trägern der Landes- und Regionalplanung, Gemeinden und Eisenbahninfrastrukturunternehmen wurde bis 23.05.2011 Gelegenheit gegeben, sich zur beantragten Freistellung zu äußern. Laut Antrag sollten die freizustel-lenden Flächen in das Eigentum der Bahngelände Greifs-walder Straße GmbH übergehen. Die bezeichneten Flä-chen wurden mit Bescheid vom 22.06.2011 von Bahnbe-triebszwecken freigestellt. Ein zweiter Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken wurde mit Datum 11.04.2013 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Freistellungantrag am 27.05.2014 im elektronischen Bun-desanzeiger bekannt gegeben. Den Trägern der Landes- und Regionalplanung, Gemeinden und Eisenbahninfra-strukturunternehmen wurde bis 07.07.2014 Gelegenheit gegeben, sich zur beantragten Freistellung zu äußern. Dem Antrag der DB Services Immobilien GmbH, NL Berlin Liegenschaftsmanagement im Auftrag der DB Netz AG vom 11.04.2013 für die Flurstücke 223, 238, 234, 229, 235 der Flur 217, Flurstücke 189, 180, 177 tw., 178, 183, 184 der Flur 317 und Flurstücke 131, 128, 130 der Flur 216 war zu entnehmen, dass die von Bahnbetriebs-zwecken freizustellende Fläche an die Bahngelände Greifswalder Straße GmbH mit Sitz in Berlin verkauft worden ist. Nach Kenntnisstand des Senats wurde über die Freistellung für die hier beantragten Flurstücke seitens des Eisenbahn-Bundesamtes bisher nicht entschieden. 7. Wenn das Grundstück erst nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken stattgefunden hat: wie wurde ggf. das Vorkaufsrecht mit welchem Ergebnis wahrgenom-men? 8. Ist es richtig, dass ein weiteres Teilstück des ehe-maligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße im Jahr 2012 in einem ähnlichen Vorgehen an die „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“ veräußert worden ist? Wenn nein, unter welchen Umständen fand dieser Verkauf statt und warum wurde nunmehr kein Vorkaufsrecht wahrge-nommen? Wann hat der Verkauf genau stattgefunden? Wann genau wurde die Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken beantragt und wann wurde sie genehmigt? Zu 7. – 8.: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit, dass für die beiden 2010 und 2011 zwischen der DB Netz AG und der Bahngelände Greifswalder Straße GmbH geschlossenen Kaufverträge am 12.01.2011 bzw. 29.12.2012 Negativzeugnisse erteilt wurden. Hinsichtlich der Frage nach dem eisenbahnrechtlichen Status der von der DB Netz AG veräußerten Flächen wird ergänzend auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 11. No-vember 2014 (Drucksache 17/14 919) zu den Eigentums-verhältnissen und dem Planungsstand der ehemaligen Güterbahnhofsflächen verwiesen. Berlin, den 09. März 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2015)

Bahnverkehr + Güterverkehr: Ehemaliger Güterbahnhof Grunewald, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist das Gelände des ehemaligen #Güterbahnhofs #Grunewald bereits nach § 11 AEG #entwidmet? Wenn nicht, wie weit ist das Verfahren? Antwort zu 1: Das Gelände des ehem. Güterbahnhofs Grunewald ist als Bahnfläche gewidmet. Die Entwidmung einer Eisenbahnfläche richtet sich nicht nach § 11 Allge-meines Eisenbahngesetz (AEG), sondern nach § 23 AEG – Freistellung von Bahnbetriebsflächen. Ein Antrag auf Freistellung gem. § 23 AEG des Antragstellers Deutsche Bahn AG, DB-Immobilien-Region Ost, wurde im Bun-desanzeiger vom 17. November 2014 vom Eisenbahn-Bundesamt bekannt gegeben. Die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemein-den sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen wurden darin mit Fristsetzung 29.12.2014 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat zum Freistellungsantrag am 19.12.2014 Stellung genommen. Über den Freistellungsantrag hat das Eisenbahn-Bundesamt noch nicht abschließend entschie-den. Frage 2: Will der Senat das Gelände zukünftig für Zwecke der Eisenbahn teilweise oder ganz vorhalten? Wenn nein, welche Absichten verfolgt der Senat mit die-sem Gelände? Antwort zu 2: Die Fläche des Güterbahnhofs Grune-wald ist planfestgestellte Fläche für Bahnbetriebszwecke. Der Flächennutzungsplan Berlin stellt das Gelände als Bahnfläche dar. Eine #Freistellung von #Bahnbetriebszwecken ist mit den gegenwärtigen Zielsetzungen des Flächennutzungs-planes nicht vereinbar. Auch wenn gegenwärtig seitens der DB AG kein Be-darf für Eisenbahnzwecke bzw. künftig kein Verkehrsbe-dürfnis gesehen wird, ist das Areal aus gesamtstädtischer Sicht eine #Reservefläche für noch nicht absehbare Anfor-derungen nach #schienengebundenen #Logistikfunktionen. Berlin, den 02. März 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2015)