Straßenbahn: Einwandfrei? Bleibt dabei! Die Berliner Verkehrsbetriebe inspizieren regelmäßig ihre Anlagen und Gleisrichterwerke und achten darauf, dass die viel genutzten …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe #inspizieren regelmäßig ihre Anlagen und Gleisrichterwerke und achten darauf, dass die viel genutzten #Gleisanlagen in einem #einwandfreien #Zustand sind. Deshalb macht sich die BVG von Montag, den 7. März, bis Montag, den 10. April 2022, am #Straßenbahn-Knotenpunkt #Rhinstraße / #Landsberger Allee an die Arbeit. Dort werden ein zweigleisiger Abzweig sowie die dazugehörigen Gleise ausgetauscht. Zusätzlich werden kleine Reparaturarbeiten im Gleisbereich und eine Inspektion am #Gleichrichterwerk durchgeführt. Zwischen Landsberger Allee und Allee der Kosmonauten sind die Linien #M17 und #27 daher nicht wie gewohnt im Einsatz. 

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Straßenbahn: Jetzt ist aber mal Schluss! Die Berliner Verkehrsbetriebe bauen von Montag, den 7. März, bis Donnerstag, den 17. März 2022 in der Prenzlauer Allee …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe bauen von Montag, den 7. März, bis Donnerstag, den 17. März 2022 in der #Prenzlauer Allee eine neue #Weiche ein und führen zusätzlich Deckenschlussarbeiten durch. Die #Straßenbahnlinie #M2 ist zwischen Danziger Straße und S+U Alexanderplatz/Dircksenstraße nicht wie gewohnt im Einsatz. Dafür ist ein barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Prenzlauer Allee/Danziger Straße und S+U-Bahnhof Alexanderplatz eingerichtet.  

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Straßenverkehr: Bauarbeiten in Pankow führen zu langen Staus, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article234712845/Bauarbeiten-in-Pankow-fuehren-zu-langen-Staus.html

Auf der Berliner Straße im Pankower Zentrum stockt es wegen Leitungsarbeiten. Weiter südlich legt die BVG Gleise auf die Straße.

Staus, Ketten von leuchtenden Bremslichtern, umkehrende Autos: Auf der #Berliner Straße in #Alt-Pankow führen #Leitungsarbeiten aktuell zu #Sperrungen in Fahrtrichtung Norden. Im Bereich zwischen #Florastraße und #Breite Straße kann der motorisierte Verkehr die wichtige #Nord-Passage deswegen für etwa eine Woche nicht mehr nutzen. Stattdessen sollen Autofahrer einer ausgeschilderten #Umleitung folgen – was etwa im Florakiez zu einem noch höheren Verkehrsaufkommen führt.

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Straßenverkehr: Abriss der alten Wuhletalbrücke in Marzahn-Hellersdorf beginnt: Arbeiten erfordern Sperrung der Wuhletalstraße, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1181845.php

Pressemitteilung vom 02.03.2022

Im Anschluss beginnen Arbeiten für den Ersatzneubau – geplante Fertigstellung: 2025

Die Arbeiten für den #Ersatzneubau der #Wuhletalbrücke in #Marzahn-Hellersdorf kommen in eine neue Phase: An diesem Wochenende wird der #Bestandsbau #abgetragen. Die Abbruchmassen werden sortenrein getrennt, deklariert und gemäß den gesetzlichen Vorschriften sach- und fachgerecht entsorgt.

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VBB + S-Bahn: Klima- und Umweltfolgen der vorgesehenen Werkstattstandorte im Rahmen der S-Bahn-Ausschreibung, aus Senat

Frage 1:
Welche Umwelt-, Lärm-, faunistische oder andere Gutachten liegen dem Senat zu den vier Grundstücken in
#Fredersdorf, #Schönerlinder Straße, #Waßmannsdorf und #Hennigsdorf vor, die im Rahmen der aktuellen S-Bahn-
#Ausschreibung für mögliche zukünftige #Werkstattstandorte vorgesehen sind und welche Gutachten sind bestellt,
liegen aber noch nicht vor (bitte nach Standorten einzeln angeben)?

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Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung und Klimaschutz, aus Senat

Frage 1:
Wer ist im Land Berlin zuständig für die #Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Grünanlagen und
Parks?
Antwort zu 1:
Gemäß Allgemeinem Zuständigkeitskatalog (#ZustKat AZG) Nr. 10 (14) obliegt die
Öffentliche Beleuchtung der Hauptverwaltung. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
#Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat gemäß Geschäftsverteilung des
Senats von Berlin Nr. 19 die Zuständigkeit für die Öffentliche Beleuchtung im
gewidmeten Straßenland einschließlich #Anstrahlung von Gebäuden/Orten von
besonderer Bedeutung.
Sofern Straßen und Wege nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, liegt die
Baulast und die #Verkehrssicherungspflicht für #Beleuchtungsanlagen beim
Eigentümer. In gewidmeten Grünanlagen besteht gemäß Grünanlagengesetz
keine Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen. Ein Teil der Grünanlagen Berlins
verfügt über Beleuchtungsanlagen welche im Regelfall durch die Bezirke erstellt
und betrieben werden.

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Museum: Sensation am Molkenmarkt – Welchen archäologischen Stellenwert hat der Fund einer der ältesten Straßen Berlins? Wie wird der Fund gesichert und erforscht?, aus Senat

Welchen Umfang und welchen #Erhaltungszustand hatte der im Januar 2022 am #Molkenmarkt gefundene historische #Bohlendamm bei seiner Freilegung?

Zu 1.: Der Bohlendamm im #Straßenland der Stralauer Straße in Berlin-Mitte besitzt eine Länge von 65 Metern und eine Breite von sechs Metern. Er besteht aus einer oberen, quer zur Fahrtrichtung orientierten #Bohlenlage als #Fahrdamm, drei Reihen von Längsbalken als Unterleghölzer sowie zuunterst Kiefernstämme quer zur Fahrtrichtung als Lagerhölzer. Der Erhaltungszustand der dreilagigen Holzkonstruktion kann als sehr gut bezeichnet werden.

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Straßenverkehr: Tiergartentunnel (Tiergarten): Wartungsarbeiten · Sperrungen (28.02.-04.03.), aus VIZ

B 96: Nächtliche #Vollsperrungen im #Tunnel #Tiergarten #Spreebogen ab 28.02.2022 wegen Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten

Die Autobahn GmbH des Bundes informiert:

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Straßenverkehr + Schiffsverkehr: Zustand der und Planungen für Uferwege an Berliner Gewässern, aus Senat

Frage 1:

Welche Länge haben die #Ufer an den Berliner Gewässern jeweils (nur #Bundeswasserstraßen und #Panke; bitte nach Gewässern in Kilometer oder Meter getrennt ausweisen)

Antwort zu 1:

Für Berlin ergeben sich in der Summe die folgenden Uferlängen an Bundeswasserstraßen:

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Straßenverkehr: Welche Beschränkungen für den Schwerlastverkehr gibt es in Berlin und wie werden diese kontrolliert?, aus Senat

Frage 1:

An wie vielen Stellen im öffentlichen Straßenland gibt es nach Kenntnis des Berliner Senats Beschränkungen der Straßennutzung für LKWs hinsichtlich Gewicht und / oder Höhe? (Bitte getrennt nach Bezirken sowie nach Gewicht bzw. Höhe ausweisen)

Antwort zu 1:

Eine Übersicht zu Lastbeschränkungen hinsichtlich der Berliner Straßenbrücken ist in nachfolgender Tabelle 1 dargestellt. Eine Unterscheidung nach Kraftfahrzeugarten erfolgt dabei nicht.

Tabelle 1

 BezirkLastbeschränkung auf Brücken
  24 t20 t18 t16 t12 t10 t7,5 t6 t5 t3,5 t2,8 tSumme
1Mitte1 21 1 1   6
2Friedrichshain-Kreuzberg  31      15
3Pankow   12     14
4Charlottenburg-Wilmersdorf  211 1  1 6
5Spandau  211    1 5
6Steglitz-Zehlendorf   11      2
7Tempelhof-Schöneberg           0
8Neukölln  6        6
9Treptow-Köpenick11112    1 7
10Marzahn-Hellersdorf   1    1  2
11Lichtenberg   1       1
12Reinickendorf  2        2
 Summe21189711113246

(Stand: 18. Februar 2022)

Die Angaben zu sonstigen Last- und Höhenbeschränkungen wurden bei den Berliner Bezirksämtern abgefragt und sind in der Tabelle 2 wiedergegeben. Soweit konkrete Angaben innerhalb der erbetenen Frist übermittelt wurden, sind diese mit aufgeführt.

Tabelle 2

 BezirkLast -und Höhenbeschränkungen nach Angabe der Bezirke
   
1Mitte28 Beschränkungen
2Friedrichshain-Kreuzbergkeine bekannt
3Pankowkeine statistische Erfassung
4Charlottenburg-Wilmersdorf2 Beschränkungen
5Spandaukeine Rückmeldung
6Steglitz-Zehlendorfvier Straßen mit LKW-Beschränkungen hinsichtlich des Gewichts
7Tempelhof-Schönebergkeine Rückmeldung
8Neukölln1 x über 7,5 t, 5 x Höhenbeschränkungen (1 x 3,70 m; 1 x 3,80 m; 3 x 4,00 m)
9Treptow-KöpenickTonnagebeschränkungen: 5, Höhenbeschränkungen (Straßen & Bahnunterführungen): 11
10Marzahn-Hellersdorf38 Stellen im öffentlichen Straßenland
11Lichtenberg1 x 7,5 t, 4 x Höhenbeschränkung, davon 2 x 3,80 m, 1 x Breitenbeschränkung
12Reinickendorfkeine statistische Erfassung

(Stand: 18. Februar 2022)

Frage 2:

Wie wird nach Kenntnis des Berliner Senats die Einhaltung von Beschränkungen der Straßennutzung hinsichtlich Gewicht und Höhe von LKWs in Berlin sichergestellt?

  1. Gab es hierzu Schwerpunktkontrollen und wenn ja, wann und wo (bitte für die Jahre 2016 bis heute getrennt nach Bezirken ausweisen)?
  2. Wie viele Verstöße gegen Beschränkungen der Straßennutzung hinsichtlich Gewicht und Höhe von LKWs wurden nach Kenntnis des Berliner Senats geahndet und wie (bitte für die Jahre 2016 bis heute nach Bezirken und Art der Ahndung ausweisen)?

Antwort zu 2:

Die Polizei Berlin fasst die Überwachung des Schwerlastverkehrs einschließlich der Überprüfung von Höhe und Gewicht unter der Begrifflichkeit „Personen-Güter- Gefahrgutverkehrsüberwachung“ statistisch zusammen. Die angefragten Daten sind der nachstehenden Tabelle 3 zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht möglich.

Tabelle 3

Einsatzanlass201620172018201920202021
Personen-Güter- Gefahrgut- verkehrsüberwachung485477361162176339

(Stand: 1. Februar 2022)

Die entsprechenden Verdachtsfälle von Verstößen wurden durch Ordnungswidrigkeitenanzeigen verfolgt. Die angefragten Daten sind der nachstehenden Tabelle 4 zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht möglich.

Tabelle 4

Tatbestand201620172018201920202021
Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 250/251/255/260).1843722532054220
Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 265 angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war.00249376258231
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.000058200
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war und behinderten dadurch Andere.000030
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 35231242053
Nr. 2 Buchstabe a) oder b) Straßenverkehrsordnung den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.      
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5t zulässige Gesamtmasse (ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibus) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/260 gesperrt war.1.079797452218201387
gesamt1.3151.200978819567841

(Stand: 31. Januar 2022)

Frage 3:

In wie vielen Fällen wurden seit 2016 nach Kenntnis des Berliner Senats LKWs von dafür nicht geeigneten Straßen durch Feuerwehr, Polizei und/oder THW geleitet (bitte für jedes Jahr einzeln getrennt nach Bezirken ausweisen)?

Antwort zu 3:

Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt in der Polizei Berlin nicht. Die Berliner Feuerwehr und das Technische Hilfswerk (THW) besitzt keine Regelungsbefugnis für den fließenden Verkehr.

Frage 4:

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, den durch Brückensanierungen bestehenden oder absehbaren Umfahrungsverkehr von LKWs über 12 t aus Nebenstraßen fernzuhalten? (bitte für jede Brückensanierung einzeln antworten)

Antwort zu 4:

Vom Grundsatz her ist die Nutzung der öffentlichen Straßen durch alle Kraftfahrzeuge entsprechend der nach § 34 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung) zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte gestattet. Eine pauschale Vorgabe zur Führung des Schwerlastverkehrs über das Hauptstraßennetz besteht nicht. Bei Ersatzneubauten insbesondere im Hauptstraßennetz ist es das Ziel, die Verkehrsbeziehungen durch eine halbseitige Verkehrsführung weiterhin auf dieser Route aufrecht zu erhalten und damit eine Verdrängung in das Nebenstraßennetz zu vermeiden. Des Weiteren werden je nach Erfordernis mittels Verkehrszeichen im Zusammenhang mit bauzeitlichen Verkehrsführungen Durchfahrtsverbote erlassen und bereits im weiteren Umfeld mit Hinweistafeln auf Umfahrungsstrecken umgeleitet.  Gegebenenfalls  wird  über  die   Verkehrsinformationszentrale   und

dynamische Verkehrsinformationsanzeiger auf Ausweichstrecken hingewiesen. Die Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgen immer in Abwägung von Durchgangsverkehr zu Anlieger- und Zielverkehr und unterliegen gegebenenfalls einer Anpassung infolge sich einstellender Ausweichverkehre.

Frage 5:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 5: Keine.

Berlin, den 22.02.2022

In Vertretung Markus Kamrad

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de