Frage 1:
Wer ist im Land Berlin zuständig für die #Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Grünanlagen und
Parks?
Antwort zu 1:
Gemäß Allgemeinem Zuständigkeitskatalog (#ZustKat AZG) Nr. 10 (14) obliegt die
Öffentliche Beleuchtung der Hauptverwaltung. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
#Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat gemäß Geschäftsverteilung des
Senats von Berlin Nr. 19 die Zuständigkeit für die Öffentliche Beleuchtung im
gewidmeten Straßenland einschließlich #Anstrahlung von Gebäuden/Orten von
besonderer Bedeutung.
Sofern Straßen und Wege nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, liegt die
Baulast und die #Verkehrssicherungspflicht für #Beleuchtungsanlagen beim
Eigentümer. In gewidmeten Grünanlagen besteht gemäß Grünanlagengesetz
keine Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen. Ein Teil der Grünanlagen Berlins
verfügt über Beleuchtungsanlagen welche im Regelfall durch die Bezirke erstellt
und betrieben werden.
Frage 2:
Wie viele dieser Beleuchtungseinrichtungen werden mit Gas, wie viele mit elektrischer Energie
betrieben?
Antwort zu 2:
Im Bestand der öffentlichen Beleuchtung sind aktuell 24.000 #Gasleuchten und
201.000 elektrisch betriebene Leuchten.
Frage 3:
Wie viele der mit elektrischer Energie betriebenen Beleuchtungseinrichtungen sind mit #LED-Leuchtmitteln
versehen, wie viele mit herkömmlichen #Glühfadenleuchtmitteln, wie viele mit
#Gasentladungslampen?
Antwort zu 3:
Von den #Elektroleuchten sind 50.500 LED-Leuchten, 40 Leuchten mit einem
Leuchtmittel mit Glühfaden. Die verbleibende Anzahl von Elektroleuchten haben
Gasentladungslampen.
Frage 4:
Wie viel elektrische Arbeit benötigten die Beleuchtungseinrichtungen pro Jahr? (Bitte jeweils einzeln
für die vergangenen fünf Jahre angeben.)
Frage 6:
Welche Einsparungen hinsichtlich der benötigten elektrischen Arbeit sind durch den Einsatz von
LED-Leuchten im Vergleich zu den herkömmlichen Leuchtmitteln bei gleicher Beleuchtungsstärke
(Gütemerkmal Em) und Gleichmäßigkeit (Gütemerkmal UEO) möglich?
Frage 7:
Welche Einsparungen konnten bisher durch Umrüstungen realisiert werden?
Antworten zu 4, 6 und 7:
Der jährliche Energieverbrauch (kWh) betrug:
Gasleuchten Elektroleuchten (ohne Tunnelleuchten)
2017 140.610.607 70.566.889
2018 128.468.316 67.776.782
2019 125.319.236 66.370.419
2020 119.014.581 63.776.253
2021 107.967.408 62.382.895
3
Die größten Einspareffekte konnten durch die Umrüstung der Gasleuchten erzielt
werden.
Eine Gasaufsatzleuchte zum Beispiel verbraucht jährlich ca. 4.500 kWh Gas, ein
LED-Nachbau der Gasleuchte 84 kWh Strom. Beim Ersatz elektrisch betriebener
durch LED-Leuchten liegt die Energieeinsparung zwischen 30 und 70 Prozent.
Frage 5:
Welche Menge Kohlenstoffdioxid wird bei der Bereitstellung einer kWh elektrischer Energie im
Berliner Mittel emittiert?
Antwort zu 5:
Hierzu wird auf Veröffentlichungen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
verwiesen.
Frage 8:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich des weiteren Austausches der herkömmlichen Leuchtmittel
durch LED-Leuchtmittel konkret?
Frage 9:
Wann werden sämtliche herkömmlichen Leuchtmittel durch energiesparende LED-Leuchtmittel in
Berlin ersetzt sein?
Antwort zu 8 und 9:
Die zur Verfügung stehenden investiven Haushaltsmittel (einschließlich Fördermittel)
werden zur Modernisierung der Beleuchtungsanlagen verwendet, ein Großteil der
verfügbaren Mittel fließt in die Projekte zur Umrüstung der Gasleuchten. Auch bei
den Trägerstrukturen der elektrischen Beleuchtungsanlagen besteht ein großer
Modernisierungsbedarf. Eine Abschätzung, wann alle Leuchten durch LEDLeuchten
ersetzt sein werden, steht in Abhängigkeit zu den verfügbaren künftigen
Haushaltsmitteln und ist aus heutiger Sicht daher nicht möglich.
Frage 10:
Welche Menge Kohlenstoffdioxid kann durch die Umrüstung aller Beleuchtungseinrichtungen auf
LED-Technik pro Jahr eingespart werden?
4
Antwort zu 10:
Jede umgerüstete Gasleuchte reduziert die CO2-Emission jährlich um etwa eine
Tonne.
Berlin, den 28.02.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de