VBB + S-Bahn: Klima- und Umweltfolgen der vorgesehenen Werkstattstandorte im Rahmen der S-Bahn-Ausschreibung, aus Senat

Frage 1:
Welche Umwelt-, Lärm-, faunistische oder andere Gutachten liegen dem Senat zu den vier Grundstücken in
#Fredersdorf, #Schönerlinder Straße, #Waßmannsdorf und #Hennigsdorf vor, die im Rahmen der aktuellen S-Bahn-
#Ausschreibung für mögliche zukünftige #Werkstattstandorte vorgesehen sind und welche Gutachten sind bestellt,
liegen aber noch nicht vor (bitte nach Standorten einzeln angeben)?

Antwort zu 1:
Zu den in der Frage benannten potentiellen Werkstattstandorten liegen den Ländern verschiedene
Gutachten vor. Dabei handelt es sich teilweise um von den derzeitigen Eigentümern übergebene
oder mit deren Zustimmung angeforderte oder beauftragte Gutachten, zu denen die Eigentümer
ausschließlich für die Bekanntgabe an den Kreis der nach dem #Teilnahmewettbewerb
qualifizierten Bewerber ihre Zustimmung erteilt haben. Einige Gutachten liegen ausschließlich
auszugsweise vor, da sie sich auch auf über die potentiellen Werkstattflächen hinausgehende
Flächen der derzeitigen Eigentümer oder Dritter beziehen.
Zum Standort Fredersdorf liegen Teilergebnisse der #Baugrunduntersuchung, verschiedene auf
etwaige #Altlasten bezogene Untersuchungsberichte, eine naturschutzfachliche Kartierung,
Vermessungsergebnisse und eine Studie zur Trassierung der schienenseitigen Standortanbindung
vor.
Zum Standort Schönerlinder Straße liegen eine #naturschutzfachliche sowie eine #bodenkundliche
Kartierung, Teilergebnisse einer Baugrunduntersuchung und #Vermessungsergebnisse vor. Die
Studie zur Trassierung der schienenseitigen Anbindung dieses Standortes befindet sich in
Bearbeitung.
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Zum Standort Waßmannsdorf liegen Ergebnisse der Baugrunduntersuchung, auf etwaige Altlasten
bezogene Behördenauskünfte, eine naturschutzfachliche Kartierung, Vermessungsergebnisse,
Ergebnisse einer Ermittlung zur #Kampfmittelbelastung und eine Studie zur #Trassierung der
schienenseitigen Standortanbindung vor.
Zum Standort Hennigsdorf liegen Ergebnisse der Baugrunduntersuchung, verschiedene auf
etwaige Altlasten bezogene Untersuchungsberichte, eine naturschutzfachliche Kartierung,
Vermessungsergebnisse und eine Studie zur Trassierung der schienenseitigen Standortanbindung
vor.
Frage 2:
Welche Kenntnisse hat der Senat aus diesen Gutachten oder anderen Quellen zu den umwelttechnischen
Besonderheiten der oben genannten Grundstücke (bitte einzeln detailliert ausführen)?
Antwort zu 2:
Aus den in 1 benannten Gutachten ergeben sich umweltbezogene Darstellungen zu den jeweiligen
Gegenständen der Begutachtung bzw. Untersuchung. Im Ergebnis der Begutachtungen werden
Aussagen zur Bodenbeschaffenheit, zu etwaigen schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
und zum vorhandenen Bestand von Schutzgütern nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf den potentiellen Werkstattstandorten getroffen. Diese
gutachterlichen Feststellungen werden dann relevant, wenn ein im Ergebnis des
Vergabeverfahrens mit der Instandhaltung beauftragtes Unternehmen einen der optionalen
Werkstattstandorte für die Errichtung einer Werkstatt nutzen möchte. Das Unternehmen kann
dann die Bestandsaufnahme der Schutzgüter nach UVPG als Grundlage für die von ihm
vorzunehmenden bzw. zu veranlassenden Umweltfachgutachten und eine ggf. erforderliche
Umweltverträglichkeitsprüfung heranziehen. Diese weitergehenden Untersuchungen und
Prüfungen sind in Vorbereitung des für die Werkstatterrichtung erforderlichen
eisenbahnrechtlichen Zulassungsverfahrens durchzuführen.
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Frage 3:
Welche Auswirkung haben die umwelttechnischen Besonderheiten der oben genannten vier Grundstücke nach der
Einschätzung des Senats auf deren #Eignung für den Bau neuer S-Bahn-Werkstätten?
Antwort zu 3:
Es bestehen keine umweltbezogenen Kenntnisse, die die Eignung eines Grundstücks als
#Werkstattstandort ausschließen.
Frage 4:
Welche Auswirkung haben die umwelttechnischen Besonderheiten der oben genannten vier Grundstücke nach der
Einschätzung des Senats auf die zu erwartenden Kosten für den Bau neuer Werkstätten?
Antwort zu 4:
Es werden Kosten für erforderliche Schutz- und #Kompensationsmaßnahmen anfallen, deren Höhe
von den jeweiligen Planungen und Umsetzungen des/der im Ergebnis des Vergabeverfahrens mit
der #Werkstatterrichtung bezuschlagten Unternehmen/s im Rahmen des planungsrechtlich
zulässigen Rahmens abhängig ist. Ohne Kenntnis der konkreten Planung wären auftraggeberseitige
Einschätzungen zu den Kosten rein spekulativ.
Frage 5:
Welche Maßnahmen sind zur Erschließung der genannten vier Grundstücke für den Bau von Werkstätten notwendig
und welche sind bereits erfolgt?
Antwort zu 5:
In Abhängigkeit der Werkstattkonzeption des/der im Ergebnis des Vergabeverfahrens mit der
Instandhaltung beauftragten Unternehmen sind die straßen- und schienenseitigen Anbindungen
herzustellen. Zur Vorbereitung und Klärung der grundsätzlichen Möglichkeit der Erschließung der
Standorte wurden hinsichtlich der straßenseitigen Erschließung Vorklärungen mit zuständigen
Behörden vorgenommen. Zur schienenseitigen Anbindung wurden Trassierungsstudien durch das
für das Schienennetz zuständige Eisenbahninfrastrukturunternehmen erarbeitet. Zudem werden
die erforderlichen Maßnahmen für die jeweilige Ermöglichung der schienenseitigen Anbindung im
Rahmen von i2030 berücksichtigt. Welche Maßnahmen ein beauftragtes Unternehmen dann
tatsächlich in welcher Form umsetzt, hängt wiederum davon ab, ob und ggf. welches der
optionalen Grundstücke in Anspruch genommen wird und wie hier die konkrete
Werkstattkonzeption vorgesehen ist.
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Frage 6:
Wie schätzt der Senat die Folgen für die #Biodiversität, Umwelt und Klima – insbesondere in Bezug auf die
#Flächenversiegelung und Bedrohung von Tierarten – bei der Bebauung der oben genannten Grundstücke ein (bitte
einzeln ausführen)?
Frage 7:
Welche Kompensationsmaßnahmen sind für die einzelnen Standorte und deren durch den evtl. Werkstattbau
versiegelten Flächen geplant?
Antwort zu 6 und 7:
Die Folgen der Werkstatterrichtung hängen im Einzelnen von den jeweiligen Planungen und
Umsetzungen des/der im Ergebnis des Vergabeverfahrens mit der Instandhaltung bezuschlagten
Unternehmen/s im Rahmen des planungsrechtlich zulässigen Rahmens und unter
Berücksichtigung der danach voraussichtlich vorzunehmenden naturschutzrechtlichen Ausgleichsund
Ersatzmaßnahmen und ggf. weiterer erforderlicher naturschutzrechtlicher Maßnahmen ab.
Als Auftraggeber legen die Länder Berlin und Brandenburg großen Wert auf eine nachhaltige
bauliche Umsetzung der Werkstattanlagen. Daher stellen sie entsprechende Anforderungen an die
Qualität der zu errichtenden Werkstattanlagen bzw. an etwaige umzubauende Bestandsanlagen
(vgl. sogleich unter 8.). Diese treten neben die nach rechtlichen Vorgaben ohnehin
durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Frage 8:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Berliner -Bahn-Ausschreibung in Übereinstimmung mit dem
Klimaschutz zu gestalten und sind diese im Einklang mit den Klima-Zielvereinbarungen des Koalitionsvertrags?
Antwort zu 8:
Als Auftraggeber haben die Länder Berlin und Brandenburg im Rahmen des Vergabeverfahrens
unter ganzheitlicher Betrachtung der ausgeschriebenen Leistungen zur Lieferung und
Instandhaltung von S-Bahn-Fahrzeugen als auch von deren Einsatz für die Erbringung der
Verkehrsleistungen verschiedene Qualitätsanforderungen zum Klima- und Umweltschutz
aufgestellt. Hierzu zählen hinsichtlich der Errichtung bzw. Komplettsanierung von
Werkstattanlagen und diesen zugehörigen Gebäuden die Aufnahme von Vorgaben der
Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) vom 23.10.2012 (ABl. vom 02.11.2012,
S. 1983), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16.03.2019 (ABl. vom 15.03.2019, S.
1612). Des Weiteren werden unter Berücksichtigung der Anforderungen des Berliner Solargesetzes
vom 5. Juli 2021 (GVBl. vom 15.07.2021, S. 837) für die Werkstattanlagen und alle zugehörigen
Gebäude Vorgaben zur Errichtung und Nutzung von Photovoltaik-Anlagen aufgestellt.
Zusätzlich zu den an die Werkstattanlagen aufgestellten Umweltanforderungen haben die Länder
im Vergabeverfahren Ausgestaltungen vorgenommen, die Anreize für Angebote über möglichst
energieeffiziente und weniger lärmemittierende S-Bahn-Fahrzeuge setzen. Zudem ist für die zu
beschaffenden Fahrzeuge hinsichtlich des hierfür erforderlichen Materialeinsatzes vorgegeben,
dass so weit wie möglich nachhaltige Werkstoffe zum Einsatz kommen und eine größtmögliche
Rezyklierbarkeit der Fahrzeugkomponenten vorzusehen ist. Zudem wird mit der nach der
5
Vergabekonzeption vorgesehenen Beauftragung der Instandhaltung der Fahrzeuge über ihre
gesamte Lebensdauer ein hoher wirtschaftlicher Anreiz für das beauftragte Unternehmen
geschaffen, dass die Fahrzeuge bis zum Erreichen des Endes ihres Lebenszyklus in einem
einsatzbereiten Zustand gehalten werden und damit einen langfristigen zuverlässigen Betrieb
ermöglichen. Hierdurch werden die zum Fahrzeugbau eingesetzten Ressourcen im größtmöglichen
Umfang einer tatsächlichen Nutzung zugeführt, was ebenfalls der Ressourcenschonung dient.
Schließlich werden die Länder auch nach Vertragsende weiterhin den Zugriff auf die Werkstätten
haben, so dass die auf Basis der Verträge finanzierten Investitionen in die
Instandhaltungsinfrastruktur dauerhaft für den Schienenpersonennahverkehr in den Ländern
Berlin und Brandenburg nutzbar bleiben.

Berlin, den 28.02.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de