allg.: 3 Jahre Mobilitätsgesetz: Wat bewegt sich in Berlins City und Außenbezirken?, aus Senat

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Frage 1:
Gem. § 1 Abs. 1 Berliner #Mobilitätsgesetz (MobG BE) ist der Zweck des besagten Gesetzes die
Gewährleistung gleichwertiger Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins. Mithilfe welcher Kriterien wird
die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten bemessen?
Frage 2:
Welche Kriterien zur Messung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten legt der #StEP Mobilität und
Verkehr zugrunde?
Frage 3:
Sind die Mobilitätsangebote basierend auf den erarbeiteten Kriterien im StEP Mobilität und Verkehr
a. in den einzelnen Teilen Berlins
b. im Vergleich City und #Außenbezirke
gleichwertig? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Welche Daten wurden zur
Evaluation genutzt?
Frage 4:
Wie wird die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten
a. aller Teile Berlins
b. im Vergleich #City und Außenbezirke
seitens des Senats weiter gewährleistet?
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Frage 8:
Welche Vorkehrungen werden seitens des Senats und seitens der Bezirke getroffen, um die gem. § 3 MobG
BE angestrebte Mobilität von Menschen unabhängig von
a. Alter
b. Geschlecht
c. Einkommen
d. Persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen
e. Lebenssituation
f. Herkunft
g. individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit
zu gewährleisten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk und Jahr)?
Antworten zu 1 bis 4 und 8:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Der entsprechende
Paragraph 3 lautet:
‚Mobilität in Berlin soll bezogen auf die wesentlichen Wegezwecke

  1. an allen Tagen des Jahres und rund um die Uhr
  2. in allen Teilen Berlins gleichwertig und
  3. unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen
    Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller
    Verkehrsmittelverfügbarkeit
    gewährleistet werden.‘
    Die Formulierung im Gesetzestext bezieht sich auf Mobilität, d.h. die Ermöglichung von
    Ortsveränderungen und nicht auf eine gleichförmige Ausgestaltung des in der Stadt
    realisierten Verkehrs. Qualitativ wird ein gleichwertiges Angebot über die Setzung von
    berlinweit gültigen und anzuwendenden Qualitätsstandards, beispielsweise zur
    Pünktlichkeit oder Sauberkeit, stadtweit gewährleistet. Quantitativ bedeutet die Vorgabe,
    dass die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs, ganz
    unabhängig vom jeweiligen Bezirk, nach den gleichen, durch den Nahverkehrsplan (NVP)
    des Landes Berlin festgelegten Maßstäben erfolgt. Dies erfordert aber nicht ein stadtweit
    gleiches und damit einheitliches Taktangebot oder eine völlig gleichartige
    Bedienungsweise, zumal bspw. die Taktangebote auch von anderen Kriterien wie z. B. der
    erforderlichen Platzkapazität, abhängig sind. Ebenso ist in der Angebotsgestaltung den
    Vorgaben des Mobilitätsgesetzes entsprechend auch die Wirtschaftlichkeit und damit die
    tatsächlich erreichbare Nachfrage zu beachten (vgl. § 26 Abs. 2 Satz 2 MobG). Auch hier
    ist die Anwendung einheitlicher Maßstäbe gefordert, um stadtweit nicht nur ein
    Mindestangebot, sondern auch im Sinne der verkehrspolitischen Ziele des Landes ein
    attraktives Angebot zu erreichen. Wesentliche Maßstäbe zur Beurteilung des
    Vorhandenseins gleichwertiger Angebote sind die Erschließungswirkung, also das
    Vorhandensein von Haltestellen in ausreichender Nähe und Dichte zu den
    Wohnstandorten, sowie die Angebotsdichte und die möglichen Reisezeiten.
    Ein weiterer Fokus liegt durch die Formulierung auf den wesentlichen Wegezwecken,
    hierunter sind im Kern Ausbildungs- und Arbeits- sowie Versorgungs- und Einkaufswege
    zu verstehen. Orientiert ist der Ansatz an der Daseinsvorsorge und der Möglichkeit, die
    jeweiligen zentralen Orte möglichst unabhängig vom eigenen Wohnort in der Stadt und
    den individuellen Voraussetzungen erreichen zu können. Da die öffentliche Hand vor allem
    bei der „kollektiven Mobilität“ Möglichkeiten der Sicherstellung einer Gleichwertigkeit hat,
    3
    ist der Nahverkehrsplan ein wesentliches Element zur Sicherstellung der gleichwertigen
    Mobilitätsoptionen.“
    Kriterien zur Beurteilung können damit, wie bereits erläutert, die Qualitätsstandards des
    Nahverkehrsplans und die Erreichbarkeitsbewertungen gemäß #Nahverkehrsplan oder
    Stadtentwicklungsplan #Mobilität und Verkehr (StEP #MoVe) sein. Die Erarbeitung des StEP
    MoVe hat 2016 begonnen, damit vor der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes. Eine
    Beurteilung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten wird sich auch künftig an
    diesen Kriterien (bspw. der Erreichbarkeit der nächsten Ortsteilzentren, Bezirkszentren
    und zentralen Orten) orientieren.
    Frage 5:
    Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um
    a. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins zu forcieren (aufgeschlüsselt nach
    Bezirk und Jahr)?
    b. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten zwischen Berlins City und Außenbezirken zu forcieren
    (aufgeschlüsselt nach Bezirk und Jahr)?
    Antwort zu 5:
    Eine gleichwertige Ausgestaltung des Berliner Angebots des Öffentlichen
    Personennahverkehrs (ÖPNV) erfolgt bei entsprechendem Potenzial insbesondere durch
    die Ausweitung des sogenannten #10-Minuten-Netzes, in dem im Tagesverkehr an
    Werktagen mindestens zwischen 6 und 20 Uhr ein 10-Minuten-Takt angeboten wird. Diese
    wie auch andere Maßnahmen wurden im Zuge der Bestellung der Verkehrsleistungen bei
    den Verkehrsunternehmen in den vergangenen Jahren schrittweise weiter umgesetzt. Der
    Ausbau des 10-Minuten-Netzes erfolgt orientiert an den Strecken, die der
    Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) im Kapitel V.1.1.3 (Abbildungen 61 bis 63) benennt.
    Eine bezirksweise Aufschlüsselung dieser ÖPNV-Mehrleistungen ist nicht möglich, da die
    Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein bezirksübergreifendes ÖPNVNetz plant und die Mehrleistungen daher auch nicht nach Bezirken differenziert erfasst.
    Das Land Berlin schloss, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
    Klimaschutz, im Juli 2016 mit dem Unternehmen nextbike GmbH einen Vertrag
    (Dienstleistungskonzession) über den Aufbau und Betrieb eines öffentlichen
    Leihfahrradsystems für das Land Berlin. Die Ausdehnung des Systems über den S-BahnRing (sogenanntes Kerngebiet) hinaus ist dabei heute gelebte Praxis (vgl. Anlage „Karte
    Systemstatus“, vorgelegt als Rote Nummer 3483 zur 89. Sitzung des Hauptausschusses
    am 28. April 2021; Ablehnungen von Stationen erfolgten jeweils im Prozess der
    Beantragung einer Sondernutzung durch die jeweils zuständigen Bezirksämter).
    Frage 6:
    Gibt es weitere Bestrebungen des Senats, um die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten
    a. in allen Teilen Berlins zu gewährleisten?
    b. Zwischen Berlins City und Außenbezirken zu gewährleisten?
    Wenn ja, welche Bestrebungen gibt es und wann und wo werden sie umgesetzt?
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    Antwort zu 6:
    Die Untersuchung der Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote im aktuellen Nahverkehrsplan
    2019-2023 des Landes Berlin erfolgte durch Vergleich der ÖPNV-Angebote in den 60
    Prognoseräumen der „Lebensweltlich orientierten Räume (LOR)“ (siehe NVP-Kapitel
    I.1.5.5). Hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung im 10-Minuten-Takt benennt der
    Nahverkehrsplan in sieben Prognoseräumen außerhalb des S-Bahn-Rings Defizite im
    Vergleich zu den anderen Prognoseräumen. Der ÖPNV-Aufgabenträger hat daher seit
    dem Jahr 2016 (Datengrundlage der NVP-Analyse) zusätzliche Verkehrsangebote in
    diesen sieben Prognoseräumen bestellt (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage
    18/23950) und beabsichtigt gemeinsam mit der BVG AöR eine weitere Ausweitung des
    ÖPNV-Angebots in diesen Prognoseräumen.
    Beim öffentlichen Leihfahrradsystem das Land Berlin wird eine weitere räumliche
    Ausdehnung des Systems im laufenden Vertragsverhältnis realisiert werden.
    Entsprechende Abstimmungen zur Definition von Umfang und Standorten laufen derzeit.
    Frage 7:
    Ist das Land Berlin in der Lage, eine gem. § 3 MobG BE gleichwertige Mobilität an allen Tagen des Jahres
    und rund um die Uhr zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?
    Antwort zu 7:
    Der Senat verweist für den öffentlichen Personennahverkehr auf die Aussagen im
    Nahverkehrsplan des Landes Berlin (insb. Kapitel I.1.5.5).
    Frage 9:
    Ist der Senat der Ansicht, dass eine gleichwertige Mobilität für alle iSd § 3 in allen Bezirken Berlins in der
    City und in den Außenbezirken gewährleistet wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein,
    durch welche Maßnahmen soll das erreicht werden?
    Antwort zu 9:
    Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Die gesetzlichen
    Zielsetzungen werden durch den 2019 verabschiedeten Nahverkehrsplan
    umfangreich und konkret untersetzt. Mit dem Bedarfsplan des Nahverkehrsplans (NVP)
    werden sogar Projekte bis 2035 definiert. Mit diesem Nahverkehrsplan werden die oben
    skizzierten Ansätze und damit auch die Vorgaben des Gesetzes sukzessive umgesetzt.
    Die Umgestaltung von Infrastrukturen im Sinne des Mobilitätsgesetzes ist ein wesentlicher
    Baustein zur Erreichung einer gleichwertigen Mobilität für alle.“
    Frage 10:
    Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
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    Antwort zu 10:
    Nein.
    Berlin, den 25.06.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Dänemark/Schweden: Eröffnungsfahrt des Nachtzuges nach Berlin am 27. Juni, aus Lok Report

https://www.lok-report.de/news/europa/item/26087-daenemark-schweden-eroeffnungsfahrt-des-nachtzuges-nach-berlin-am-27-juni.html

Im Rahmen der #Wiederbelebung des Nachtzugs in Europa und anlässlich des Europäischen Jahres der Schiene starten #Transdev und seine schwedische Tochtergesellschaft #Snälltåget den ersten transeuropäischen #Nachtzug, der drei Hauptstädte miteinander verbindet: #Stockholm, #Kopenhagen und Berlin am Sonntag, 27. Juni.

Snälltåget hat die Strecke #Malmö – Berlin bereits zwischen 2012 und 2019 mit der Fähre zwischen #Trelleborg (Schweden) und #Sassnitz (Deutschland) bedient. Die Linie Stockholm – Kopenhagen – Berlin ist ein neuer Service, der die alte Linie Malmö – Berlin ersetzt und entspricht eindeutig dem Bestreben von Snälltåget/Transdev, Nachtzüge in Europa wiederzubeleben, ohne öffentliche Subventionen, mit eigenen Mitteln und mit den einzigen Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf an die Fahrgäste.

Bei dieser neuen Verbindung gibt es drei wesentliche Neuerungen:
• Stockholm und Kopenhagen, die beiden größten skandinavischen Hauptstädte, sind nun direkt per Nachtzug mit Berlin verbunden, was bisher nicht der Fall war;
• Es wird die erste reguläre #Nachtzugverbindung zwischen Schweden, Dänemark und Deutschland seit den 1990er Jahren sein, also seit fast 30 Jahren;
• Eine Vervierfachung der Anzahl der Abfahrten im Vergleich zu 2019 mit täglich einer Abfahrt in jede Richtung während der Sommerzeit, anstatt zwei Abfahrten in jede Richtung pro Woche, wie es bisher auf der Strecke Malmö-Berlin der Fall war.

Die Eröffnungsfahrt findet am Sonntag, den 27. Juni, mit Abfahrt um 16:22 Uhr vom Stockholmer Hauptbahnhof statt und erreicht den Berliner Hauptbahnhof am Montag, den 28. Juni, um 8:52 Uhr, was einer …

U-Bahn: Mit Spannung erwartet In Vorbereitung für ein neues elektronisches Stellwerk auf der U7 führen …, aus BVG

In Vorbereitung für ein neues elektronisches #Stellwerk auf der #U7 führen die Berliner #Verkehrsbetriebe verschiedene Aufbau-, Montage- und Kabelverlegarbeiten durch. Bereits im nächsten Jahr wird ein Teil des neuen elektronischen Stellwerks rund um den #U-Bahnhof #Berliner Straße in Betrieb genommen. Zwischen den U-Bahnhöfen #Fehrbelliner Platz und #Möckernbrücke fährt die U7 von Sonntag, den 27. Juni 2021 bis Donnerstag, den 7. Oktober 2021, jeweils sonntags bis donnerstags in der Zeit von zirka 22:30 bis 03:30 Uhr, nicht wie gewohnt. Am Sonntag, den 12. September 2021 fährt die U7 normal.

Die Bahnen der U7 fahren zwischen den U-Bahnhöfen Rathaus Spandau und Fehrbelliner Platz sowie zwischen Möckernbrücke und Rudow. Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen den U-Bahnhöfen Fehrbelliner Platz und Möckernbrücke eingerichtet. Da der Zugang zum U-Bahnhof Möckernbrücke derzeit noch nicht barrierefrei zu erreichen ist, hält der Ersatzverkehr zusätzlich am U-Bahnhof Mehringdamm. Die BVG empfiehlt auch allen durchfahrenden Fahrgästen, aufgrund der kürzeren Reisezeit, den Umstieg zum Ersatzverkehr am U-Bahnhof Mehringdamm.

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Straßenbahn: Drahtige Angelegenheit Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Guyotstraße …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der #Guyotstraße in zwei Bauabschnitten gleich 1000 Meter #Fahrdraht der Straßenbahnanlagen. Die erste Bauphase geht von Samstag, den 26. Juni von zirka 01:00 Uhr bis Montag, den 28. Juni 2021, zirka 04:30 Uhr. Die zweite Bauphase geht von Samstag, den 3. Juli von zirka 01:00 bis Montag, den 5. Juli 2021, zirka 04:30 Uhr. Die Straßenbahnlinien #M1 und #50 sind in dieser Zeit nicht wie gewohnt unterwegs.

Die Linie M1 fährt zwischen Am Kupfergraben und #Schillerstraße. Die Linie 50 ist zwischen #Virchow-Klinikum beziehungsweise #Björnsonstraße und #Rosenthal als Ersatz für die M1 im Einsatz. Ein #Ersatzverkehr mit Bussen der Linie 50 ist zwischen S+U #Pankow und Guyotstraße eingerichtet.

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Flughäfen: Ab in die Ferien – Mit Bus und Bahn zum BER – umweltfreundlich, schnell und preisgünstig!, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/ab-in-die-ferien-mit-bus-bahn-zum-ber/

Die Ferien beginnen und damit auch das Reisefieber.

Nachdem nun die Reiseeinschränkungen überwiegend aufgehoben wurden, zieht es die Berliner*innen und Brandenburger*innen wieder in die weite Welt. Viele werden zum ersten Mal vom neuen #Flughafen #BER abheben. Wer stressfrei in den Urlaub starten möchte, sollte die umfangreichen #ÖPNV-Verbindungen zum Flughafen nutzen.

Das Angebot des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs ist vielfältig und bringt Fahrgäste aus allen Regionen des Verbundgebiets zum BER und von dort nach Hause – egal ob mit der S-Bahn, Regionalbahn, dem neuen #Flughafen-Express (#FEX), dem #Bus oder dem #Nachtbus!

Der gesamte #Flugverkehr erfolgt aktuell ausschließlich vom #Terminal 1.

Der BER ist mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln und aus allen Richtungen des VBB-Landes angebunden. Konkret bedeutet das:

mit der Bahn:

Der BER (Terminal 1-2) ist mit dem neuen Flughafen-Express (FEX), Regionalzügen, S-Bahnen sowie einigen IC-Verbindungen und Busverbindungen von Berlin, Potsdam und dem Umland angebunden.

  • Zwischen Berlin Hauptbahnhof und dem BER Terminal 1-2 fährt der Flughafen-Express (FEX) von morgens bis abends im Halbstundentakt. Die Züge benötigen dafür etwa 30 Minuten und halten zusätzlich auch in Berlin Gesundbrunnen und am Bahnhof Ostkreuz. Zusammen mit den Linien RE7 und RB14 bestehen somit tagsüber viermal in der Stunde schnelle Verbindungen zwischen Berlin Hauptbahnhof bzw. Ostkreuz und dem BER Terminal 1-2.
  • Die Linien #RE7, #RB14 und #RB22 bieten darüber hinaus auch von Potsdam, Königs Wusterhausen, Nauen und Wünsdorf-Waldstadt stündliche Direktverbindungen zum BER Terminal 1-2.
  • Die S-Bahn-Linien #S9 und #S45 fahren jeweils im 20-Minuten-Takt bis zum Terminal 1-2 und bilden somit einen 10-Minuten-Takt.

Die Intercity-Linie Rostock-Berlin-Dresden hält alle zwei Stunden am Flughafen BER Terminal 1-2 und bindet somit den BER an das deutsche Fernverkehrsnetz an. Die Züge halten auch in Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain und können ab dort zum VBB-Tarif genutzt werden.

Aufgrund von Baumaßnahmen können sich zeitweise Änderungen an den Fahrplänen ergeben. Die VBB-Fahrauskunft und die VBB App Bus&Bahn gibt für die Fahrgäste jeweils die beste Auskunft vor der Anreise zum Flughafen.

mit dem Bus:

Der Busverkehr bietet eine attraktive Ergänzung zum Schienenverkehr auf dem Weg zum Flughafen.

  • Alle 10 Minuten können Fahrgäste die Expressbus-Linien #X7 und #X71 vom U-Bahnhof #Rudow (#U7) zum BER nutzen. Die neue Linie X71 kommt dabei alle 20 Minuten aus #Alt-Mariendorf (#U6), ab Rudow fahren beide Linien auf derselben Strecke.
  • Die Buslinie #743 fährt von Lichtenrade (S2) über Großziethen stündlich zum BER.
  • Die Buslinie #600 ist vom S-Bahnhof Mahlow zum S-Bahnhof Waßmannsdorf verlängert, dort ist der Umstieg in die S-Bahn direkt zum Flughafen möglich.
  • Die Buslinie #720 ist von S Blankenfelde zum S-Bahnhof Waßmannsdorf verlängert. Dort ist der Umstieg in die S-Bahn direkt zum Flughafen möglich.
  • Montags bis freitags kann stündlich die Buslinie #621 aus Teltow zum Bahnhof Ludwigsfelde-Struveshof genutzt werden, dort besteht direkter Anschluss zur RB22 zum Flughafen BER – Terminal 1-2
     
  • #PlusBus:
    Der PlusBus ist ein Erfolgsmodell: Busse im Stundentakt, direkte Anschlüsse zur Bahn und regelmäßige Fahrten am Wochenende auch im Umland. Bereits 32 Linien in 11 Landkreisen wurden umgesetzt. Der PlusBus Airport-Region umfasst zwei Linien (735 und 736) von Königs Wusterhausen zum Flughafen BER.
    Sie fahren während der Woche im Stundentakt, am Wochenende und an Feiertagen im Zweistundentakt und bieten zeitnahe Anschlussbeziehungen zur Bahn an den Bahnhöfen Königs Wusterhausen, Wildau und am Flughafen BER (Terminal 1-2).
  • Nachtbus:
    Auch am späten Abend und nachts können Fahrgäste aus Berlin mit den Nachtbusverbindungen N7 (Spandau/Rudow – Flughafen), N7X (Zoologischer Garten – Flughafen) und N60 (Alexanderplatz – Flughafen) anreisen. Aus Richtung Dahme-Spreewald fährt die Linie N36 von Mittenwalde über Königs Wusterhausen zum BER.

Weitere Informationen

Alle Details zur Flughafenanbindung einschließlich der Busanbindungen finden Sie unter: www.vbb.de und www.vbb.de/BER

Bahnhöfe: Janz schön liftig hier Die Berliner Verkehrsbetriebe arbeiten stets daran alle derzeit 174 U-Bahnhöfe barrierefrei auszubauen., aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe arbeiten stets daran alle derzeit 174 U-Bahnhöfe #barrierefrei auszubauen. Der #U-Bahnhof Rathaus #Schöneberg ist der nächste, der mit einem #Aufzug und einem zweiten Ausgang ausgestattet wird. Für die Arbeiten ist auf der #U4 von Donnerstag, den 24. Juni 2021 bis Donnerstag, den 31. März 2022 der Halt am U Rathaus Schöneberg in beide Richtungen nicht möglich.

Als Alternative können die U-Bahnhöfe Bayerischer Platz oder Innsbrucker Platz (knapp 600 Meter entfernt) genutzt werden. Auch die Buslinien #104 oder #M46 (Haltestelle Rathaus Schöneberg) bieten eine Alternative, um in die Nähe vom U-Bahnhof Rathaus Schöneberg zu gelangen.

Mit freundlichen Grüßen

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U-Bahn: Steglitzeblank Die Berliner Verkehrsbetriebe machen sich am U-Bahnhof Rathaus Steglitz an die Erneuerung der Bahnsteigflächen und -wände. aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe machen sich am #U-Bahnhof Rathaus #Steglitz an die Erneuerung der #Bahnsteigflächen und -wände. Auch die #Hintergleiswände erhalten einen frischen Look in Form von neuen Fliesen. Von Donnerstag, den 24. Juni 2021 zirka 0:30 Uhr bis Montag, den 9. August 2021 zirka 03:30 Uhr ist die #U9 nicht zwischen den U-Bahnhöfen #Walther-Schreiber-Platz und Rathaus Steglitz im Einsatz. Zwischen den Bahnhöfen Osloer Straße und Walther-Schreiber-Platz sind die U-Bahnen wie gewohnt unterwegs.

#Ersatzweise können die #Buslinien M48, M82, M85, 186, 285 und N88 genutzt werden. Die Buslinien #M82, #285 und #N88 werden von S+U-Bahnhof Rathaus Steglitz bis zum U-Bahnhof #Walther-Schreiber-Platz verlängert. Vom U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz kann der zirka 300 Meter entfernte #S-Bahnhof #Feuerbachstraße genutzt werden, um zum U-Bahnhof Rathaus Steglitz zu gelangen.

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Straßenbahn: Platz für neue Gleise Die Berliner Verkehrsbetriebe machen sich an die alten Gleise am Alexanderplatz. , aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe machen sich an die alten Gleise am #Alexanderplatz. Von der #Gontardstraße über den Alexanderplatz zur Alexanderstraße bis hin zur #Bernhard-Weiß-Straße werden die Schienen einschließlich der #Tragschicht erneuert. Von Donnerstag, den 24. Juni 2021 zirka 3:30 Uhr bis Montag, den 11. Oktober 2021 zirka 3:30 Uhr sind die Straßenbahnlinien #M4, #M5 und #M6 nicht wie gewohnt im Einsatz. Alle drei Straßenbahnlinien werden ab Spandauer Straße/Marienkirche bis Mollstraße/Otto-Braun-Straße über Karl-Liebknecht-Straße bis zur Mollstraße #umgeleitet. Der Alexanderplatz ist weiterhin über die Haltestelle S+U Alexanderplatz/Memhardstraße erreichbar.

In der Zeit von 26. Juli 2021 bis 11. Oktober 2021 kommt es auf den drei Straßenbahnlinien erneut zu Veränderungen im #Linienverlauf.

Die BVG informiert wie gewohnt über alle Änderungen in der BVG #FahrInfo-App, auf BVG.de, im BVG-navi sowie an den Aushängen vor Ort.

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Schiffsverkehr: Verstärkung ahoi! Die Fähre „MS Wannsee“ auf der Linie F10 bekommt in den Sommerferien Verstärkung., aus BVG

Die #Fähre „#MS Wannsee“ auf der Linie #F10 bekommt in den Sommerferien #Verstärkung. Da deutlich mehr Berliner*innen ihren Urlaub dieses Jahr voraussichtlich in der Stadt verbringen werden, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bei der BVG für die Sommerferien ein zweites Schiff bestellt. Los geht es am 24. Juni 2021. Der #Sommereinsatz endet am 8. August 2021. In den Ferien gibt es damit von 10 bis 19 Uhr einen 30-Minuten-Takt auf der beliebten Verbindung zwischen dem #S-Bahnhof #Wannsee und #Alt-Kladow.

Zum Einsatz kommt die „#MS Condor“. Eigner ist – wie bei der „MS Wannsee“ – die #Reederei #STERN+KREIS, die die Linie F10 im Auftrag der BVG befährt. Das 1954 gebaute Schiff ist normalerweise als #Ausflugsdampfer vom Hafen Treptow aus unterwegs. Es bietet auf dem Unter- und Oberdeck Platz für insgesamt rund 100 Passagier*innen. Die „#Condor“ hat zwei #Rollstuhlplätze ist aber, anders als das für den Nahverkehr gebaute Fährschiff „Wannsee“, nicht barrierefrei. Es ist daher auch ausdrücklich nur als temporäre Verstärkung geplant und eingetaktet.

Fahrgäste, die auf eine barrierefreie Beförderung oder den Transport eines Fahrrads angewiesen sind, sollten weiterhin das bestehende #Fährschiff nutzen, das zu den bekannten Zeiten ablegt (ab Wannsee zur vollen Stunde, ab Alt-Kladow zur halben Stunde), was auch in der #Fahrplanauskunft erkennbar ist. Die erste Fahrt des Verstärkungsschiffs startet jeweils um 10:30 Uhr ab dem Anleger S Wannsee, die letzte Fahrt um 19:00 Uhr ab Alt-Kladow.


Mit freundlichen Grüßen

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Fahrplan: Mehr Busse fahren in den Sommerferien abends zum Müggelsee, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232515555/Mehr-Busse-fahren-in-den-Sommerferien-abends-zum-Mueggelsee.html

Weil die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie unsicher ist, wollen viele Berliner im Sommer zu Hause bleiben – das hatte erst kürzlich eine Umfrage der Berliner Sparkasse bestätigt. Fast jeder Zweite plant demnach, keine Urlaubsreise zu unternehmen. Entsprechend könnte der Andrang auf die #Ausflugsziele in der Stadt größer werden – und auch auf die #öffentlichen Verkehrsmittel, die dorthin fahren.

Damit rechnet auch die #Senatsverkehrsverwaltung. Während der #Sommerferien erwarte man „eine hohe #Nachfrage nach Verkehrsleistungen im Berliner ÖPNV, gerade auf Strecken, die schwerpunktmäßig dem innerstädtischen #Freizeitverkehr dienen“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Die Verkehrsverwaltung habe die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) daher gebeten, Vorschläge für die Verstärkung ihres Angebots mit Blick auf sommerliche Ziele in der Stadt zu machen. Wie berichtet, bekommt die #Fähre #F10 zwischen #Wannsee und #Kladow in den Ferien einen dichteren Takt, sie soll tagsüber zweimal pro Stunde statt nur alle 60 Minuten fahren. Aber auch bei Buslinien wird nachgesteuert.

Das betrifft zum einen die Buslinie #169, die zwischen #Köpenick und #Müggelheim fährt. „Hier gibt es am Wochenende in den Abendstunden (18-21 Uhr) einen dichteren Takt wegen des erwarteten Freizeitverkehrs zum Südufer des #Müggelsees und in die #Müggelberge“, erklärt die Sprecherin der Verkehrsverwaltung. Bislang fahren die Busse an Wochenenden bis etwa 18 Uhr im zehn-Minuten-Takt, danach …