Fahrdienst + barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst (SFD) X, aus Senat

  1. Wie beurteilt der Senat den #Betreiberwechsel beim #Sonderfahrdienst zum 01. Oktober?
  2. Welche Probleme ergaben sich aus Sicht des Senats ggf beim #Leistungsübergang?
  3. Welche Probleme wurden bisher durch Nutzerinnen und Nutzer an den Senat herangetragen?
    Zu 1. bis 3.: Der Senat beurteilt den Wechsel des besonderen Fahrdienstes zur #ViaVan
    GmbH zum 01.10.2021 grundsätzlich positiv. Der Übergang vom bisherigen Betreiber
    WBT eG zur ViaVan GmbH fand in einer kooperativen Zusammenarbeit dieser beiden
    Akteure statt und wurde stetig von den, für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit
    Behinderungen, zuständigen Verwaltungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
    und Soziales (SenIAS) sowie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
    begleitet. Hierzu wurden entsprechende Arbeitsgremien zwischen den Verwaltungen und
    der ViaVan GmbH etabliert, die monatlich bzw. wöchentlich zusammentrafen. Die
    Zusammenarbeit war sehr zielgerichtet und effektiv. Rechtzeitig vor dem 01.10.2021
    wurden die Nutzerinnen und Nutzer in einem umfänglichen Infobrief des LAGeSo zu allen
    Fragen rund um den Fahrdienst sowie Änderungen von Kontaktdaten informiert. In einem
    Arbeitstreffen zur Auswertung des einwöchigen Betriebs nach dem Betreiberwechsel
    zwischen der ViaVan GmbH, der SenIAS und dem LAGeSo am 06.10.2021 wurden
    kleinere Probleme in der Umsetzung thematisiert, die jedoch nur marginale
    Auswirkungen auf das Kerngeschäft des Fahrdienstes und damit für die Nutzerinnen und
    Nutzer hatten.
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  4. Welche #Reaktionszeit sind für die Anmeldung/Registrierung künftiger Nutzerinnen und Nutzer des SFD
    beim Betreiber angemessen oder sind auch dem Senat 14 Tage Schweigen von Berlinmobil zu viel?
  5. Wie bewertet der Senat den praktizierten #Datenschutz, wenn als Antwort auf eine versuchte
    Registrierung mit persönlichen Daten (Art des Rollstuhls, Treppenhilfe, usw.) eine englischsprachige
    Eingangsbestätigung der Bewerbung von der Personalabteilung erfolgt?
    Zu 4. und 5.: Dem Senat ist lediglich ein Einzelfall bekannt, in dem sich die betreffende
    Person offensichtlich nicht im BerlMobil-Portal, sondern in einem anderen Portal von
    ViaVan (vermutlich dem Viavan driver Portal– das erscheint bei der Suche im Internet mit
    den Begriffen „viavan“ und „registrierung“ ganz oben) angemeldet hat. Dies erklärt die
    späte Reaktion und auch die englischsprachige Eingangsbestätigung. Ein
    datenschutzrechtlicher Verstoß seitens der Betreiberin ist nicht gegeben.
    Grundsätzlich besteht – wie bisher auch – für alle Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit,
    sich mit konkreten Beschwerden zu „BerlMobil – Fahrdienst für Menschen mit
    Behinderungen“ an die Beschwerdestelle des LAGeSo zu wenden. Konkreten
    Problemschilderungen kann dann nachgegangen werden und damit auch für die Zukunft
    eine Verbesserung der Qualität erreicht werden.
  6. Wann wird sich der #Fahrgastbeirat des #SFD erstmals mit dem Ablauf des Betreiberwechsels befassen?
    Zu 6.: Der Fahrgastbeirat tagte zu diesem Thema bereits am 28.09.2021. An dieser
    Sitzung nahm die Geschäftsführerin sowie eine weitere Mitarbeiterin der neuen
    Betreiberin ViaVan GmbH teil, die sich allen Fragen der Mitglieder des Beirats zu den bis
    dahin erfolgten Vorbereitungen der Umsetzung des Betreiberwechsels aufgeschlossen
    stellten und die Anregungen aus diesem Gremium mit den Mitgliedern ausführlich
    erörterten.
  7. Über Verzögerungen oder Terminänderungen beim SFD wird bei amtlicher Betreuung des Fahrgastes
    der Betreuer informiert. Auch wenn dies ein getrennt lebender Angehöriger ist und z.B. die
    Wohngemeinschaft sinnvoller wäre, da diese auf Änderungen vor Ort reagieren könnte. Wann wird diese
    Praxis geändert?
    Zu 7.: Grundsätzlich entscheidet die/der Berechtigte selbst bzw. die/der
    Fahrtanmeldende über die zu verwendenden Kommunikationswege.
    Bei der Registrierung werden u. a. folgende Informationen aufgenommen (Auszug aus
    www.berlmobil.de zur Registrierung):
    · Vorname und Nachname,
    · Berechtigten-Nummer,
    · Kontaktdaten (Telefonnummer, Handynummer oder E-Mail)
    · Informationen zu benötigten Hilfsmitteln sowie
    · Informationen zu benötigten Assistenzleistungen oder Treppenhilfe.
    Bei jeder Fahrtanmeldung sind folgende Informationen wichtig (Auszug aus
    www.berlmobil.de zur Fahrtbestellung):
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    · Vorname und Nachname,
    · Berechtigten-Nummer,
    · Start-Adresse und Ziel-Adresse der Fahrt inklusive Details,
    · Informationen zu benötigten Hilfsmitteln,
    Informationen zu Assistenzleistungen oder Treppenhilfe
    · Telefonnummer oder Handynummer zur Erreichbarkeit vor Ort sowie
    · Anzahl an Begleitpersonen (max. 2 Personen).
    Die aktive und vorausschauende Mitwirkung der Fahrtanmeldenden ist von besonderer
    Bedeutung. Informationen zu Telefonnummer oder Handynummer, zur Erreichbarkeit vor
    Ort bzw. mit wem die Kommunikation eine Stunde vor der Abholung telefonisch oder per
    SMS erfolgen soll, kann nur von diesem Personenkreis erfolgen. Werden bei der
    Fahrtanmeldung dazu keine gesonderten Angaben gemacht, werden die bei der
    Registrierung gemachten Angaben verwendet.
    Berlin, den 26. Oktober 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

www.berlin.de

Fahrdienst + Mobilität: ViaVan GmbH übernimmt den Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen: als „BerlMobil“ sind Fahrten künftig auch über digitale Kanäle buchbar, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1129377.php

Pressemitteilung vom 23.09.2021

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Der #Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen steht vor einem grundsätzlichen Wandel zugunsten seiner Fahrgäste. Ab dem 1. Oktober übernimmt das Unternehmen #ViaVan GmbH nach einer europaweiten Ausschreibung den Berliner Sonderfahrdienst, den jährlich bis zu 25.000 Menschen in Berlin nutzen können.

Das Unternehmen plant, den Fahrdienst im Dialog mit den Fahrgästen weiter zu verbessern. In diesem Zuge bekommt der Sonderfahrdienst auch einen neuen Namen: #BerlMobil. Der Name wurde aus mehr als 30 Vorschlägen von Nutzerinnen und Nutzern ausgewählt. BerlMobil steht für Berlin und Mobil sein.

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Fahrdienst: Fahrten im Sonderfahrdienst II, aus Senat

Vorbemerkung der Abgeordneten: Nach der Beantwortung der Anfrage vom 1.7.21 sind weitere Fragen aufgeworfen worden, bzw. einige der Antworten brauchen aus meiner Sicht eine Konkretisierung.

  1. Anschließend an die Beantwortung der Frage 5: entstehen im Rahmen der Fahrten weitere Kosten und ist die Fahrt im #Solobus / #Doppelbus mit den 22,80€/38,74€ vollständig abgegolten? Entstehen weitere Kosten für die Einsatzkilometer? Wenn ja, in welcher Höhe pro Fahrt (gerne Durchschnittswerte)?

Zu 1.: Sowohl für die Fahrten in den Solobussen als auch Doppelbussen zählen zu den #Beförderungskosten die gefahrenen Kilometer:

·   bis 30.06.2019 = 2,07 € pro km,

·   ab 01.07.2019 = 2,08 € pro km,

·   ab 01.01.2020 = 2,09 € pro km.

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BVG + Sharing: Limeted Edition Das Jelbi-Angebot wächst weiter., aus BVG

Das #Jelbi-Angebot wächst weiter. Ab dem heutigen Donnerstag, den 5. August 2021, wird ein neues Update der #Jelbi-App schrittweise ausgerollt. Mit der neuesten Version, welche stufenweise in den App-Stores verfügbar sein wird, können nun auch die Fahrzeuge des US-amerikanischen Sharing-Anbieters „#Lime“ gebucht werden.

Zu Beginn stehen mehrere Tausend -Scooter sowie nach erfolgreichem Roll-Out in wenigen Wochen dann auch die -Bikes von Lime zur Verfügung. Damit sind insgesamt über 35.000 Fahrzeuge in der Jelbi-App buchbar, so viele wie auf keiner anderen Mobilitätsplattform Europas.

Jelbi ist die erste ÖPNV-Plattform weltweit, in die sich „Lime“ tiefenintegriert. Das Unternehmen hat mit 150 Quadratkilometern eines der größten Geschäftsgebiete der Stadt – seit neuestem auch in Buch. Damit wird erstmalig die Nutzung von Sharing-Angeboten im Nordosten Berlins möglich und mit Jelbi ganz einfach gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Taxi + Fahrdienst: Eskalation im Berliner Taxistreit: Strafanzeige gegen Verkehrssenatorin Der Vorwurf lautet: Beihilfe zur Steuerhinterziehung., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/eskalation-im-berliner-taxistreit-strafanzeige-gegen-verkehrssenatorin-li.174624

Der Vorwurf lautet: Beihilfe zur #Steuerhinterziehung. Behörden in Berlin unternähmen zu wenig gegen #Mietwagenbetreiber, die sich nicht an Gesetze halten.

Dieser Streit schwelt schon seit langem in Berlin: #Taxibetreiber beschweren sich darüber, dass ihnen Unternehmen, die für #Uber und #FreeNow fahren, einen ruinösen #Wettbewerb aufdrängen. Die #Verwaltung unternehme zu wenig gegen die unlautere Konkurrenz, die der #Taxibranche die Luft abschnüre, heißt es. Jetzt haben sich fünf Taxibetreiber zusammengetan, um den Konflikt vor Gericht zu bringen. Die Unternehmer haben bei der Staatsanwaltschaft Berlin #Strafanzeige erstattet, wie Justizsprecher Martin Steltner auf Anfrage der Berliner Zeitung bestätigte. Die Anzeige richtet sich gegen Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) sowie einen Gruppenleiter des #Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz #LABO. Ihnen wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung, zur #Schwarzarbeit und zum Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelten vorgeworfen.

Taxi? Es gibt doch Alternativen! Wer preiswerter durch die Stadt chauffiert werden möchte, bestellt sich bei Uber & Co. einen Mietwagen mit Fahrer. Rund 5000 Fahrzeuge dieser Art, so eine aktuelle Schätzung, gibt es derzeit in Berlin. Während sich #Taxifahrer an ihre #Tarifordnung halten müssen, steht es der Konkurrenz frei zu bestimmen, welche Fahrpreise sie berechnet. Doch legal seien die meist niedrigeren Tarife nicht zu erwirtschaften, heißt es bei den Taxiunternehmern, die am 12. Juli Anzeige erstattet haben. Sie wittern Steuerhinterziehung und #Leistungsbetrug. Das LABO als zuständige Behörde kümmere sich nicht intensiv …

Mobilität: Ausschreibung des Sonderfahrdienstes (SFD), aus Senat

www.berlin.de

  1. Mit welchem Datum und mit welchem Titel wurde die #Ausschreibung veröffentlicht und welche
    Abgabefrist wurde gesetzt? Kann die Sen IAS formale Fehler hinsichtlich der Standards für europäische
    Ausschreibungen voll umfänglich ausschließen oder gibt es diesbezüglich noch juristische Risiken zu
    befürchten?
    Zu 1.: Die Ausschreibung wurde am 01.04.2021 mit dem Titel „Durchführung der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen #Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“
    veröffentlicht. Die Angebotsfrist endete am 10.05.2021, 10 Uhr. Der Zuschlag wurde
    rechtskräftig erteilt. Sollten Bieterinnen und Bieter #Verfahrensmängel vermuten, hätten
    diese vor #Zuschlagserteilung zunächst bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber
    und dann bei der #Vergabekammer angezeigt werden müssen. Die Vergabekammer hätte
    dann ein Zuschlagsverbot erteilt. Da dies nicht erfolgt ist, sind nunmehr keine
    vergaberechtlichen Risiken zu befürchten.
  2. Wie erklärt Sen IAS die inhaltlichen Abweichungen zwischen den Ausschreibungen des SFD von 2018
    und 2021?
    Zu 2.: Die inhaltlichen Abweichungen bei der Vergabe der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst resultieren insbesondere aus den im
    vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen bei der
    Umsetzung des besonderen Fahrdienstes durch den bisherigen Betreiber „#WBTeG“.
    Ferner sind auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
    2
    #Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fanden.
  3. Welche behindertenpolitische Neuausrichtung bezüglich der Umsetzung des Teilhabegesetztes verfolgt
    Sen IAS mit dem Wechsel des Betreibers und warum wurde dieser nicht vorher parlamentarisch debattiert?
    Bedeutet ein „Mehr“ an Inklusion nicht auch ein „Weniger“ an sozialpolitscher Verantwortung und das
    faktische Ende des SFD zugunsten einer inklusiven Fiktion in den ÖPNV?
    Zu 3.: Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Sonderfahrdienstes (SFD) sind § 9
    Absatz 2 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sowie die dazu erlassene
    Verordnung. Dem Abgeordnetenhaus liegt mit der Drucksache 18/3817 der Entwurf eines
    Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
    von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vor. Artikel 1 des Gesetzentwurfes sieht
    im § 12 „Sicherung der Mobilität“ weiterhin einen Sonderfahrdienst vor. Dort heißt es: „Für
    Menschen mit Behinderungen, die aufgrund besonderer Umstände das Angebot des
    öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrten zur sozialen Teilhabe nicht nutzen können,
    wird im Sinne von angemessenen Vorkehrungen ein besonderer Fahrdienst
    vorgehalten.“ Insofern kann der Senat kein faktisches Ende des SFD erkennen.
    Gleichwohl spricht sich der Senat dafür aus, den ÖPNV weitestgehend barrierefrei zu
    gestalten, um mehr Menschen mit Behinderungen eine inklusive Nutzung des ÖPNV zu
    ermöglichen.
  4. Ist von der Sen IAS vor der Neuvergabe geprüft worden, dass ein inklusiver Ansatz automatisch zu einer
    Verschiebung der Anspruchsvoraussetzungen der Nutzung des SFD führt, weil in Zukunft nicht nur
    Behinderte, sondern auch andere Fahrgäste mitfahren werden bzw. konzeptionell und wirtschaftlich
    müssen? Wurde bedacht, dass eine Vermischung mit anderen Fahrgästen im Kontext einer On Demand
    Vermittlung steuerliche Auswirkungen haben kann – z. B. hinsichtlich der #Umsatzsteuer?
    Zu 4.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass neben den anspruchsberechtigten Nutzenden
    des Sonderfahrdienstes und deren Begleitpersonen andere Personen den
    Sonderfahrdienst nutzen werden.
  5. Inwieweit waren Berechtigte oder Interessensvertretungen von Behinderten in die Vorbereitung des
    strategischen Paradigmenwechsels mit eingebunden. Hat dabei, wenn ja, eine offene Debatte der Chancen
    und Risiken bei einem möglichen Paradigmenwechsel für die Gesamtheit aller dabei zu berücksichtigenden
    Berechtigten stattgefunden?
    Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Einen strategischen
    #Paradigmenwechsel im engeren Sinne kann der Senat bei der Neuvergabe der Leistung
    nicht erkennen.
    6.Hat der Gewinner der Ausschreibung im Rahmen seiner Bewerbung dargelegt, wie er beabsichtigt die
    ausgeschriebene Beförderungsleistung zu realisieren? Hat die Vergabestelle u. a. voll umfänglich geprüft,
    ob der Bewerber über die erforderlichen Erfahrungen in der Durchführung eines besonderen Fahrdienstes
    für Menschen für Behinderungen verfügt und die ggf. vorgelegten Referenzen durch Einholung
    entsprechender Einkünfte verifiziert? Woran machte die Vergabestelle die besondere Kompetenz des
    Bewerbers für die qualifizierte Behindertenbeförderung im SFD des Landes Berlin fest? Wurde dabei die
    Funktionalität der App des neuen Betreibers auf den besonderen Mobilitätsbedarf der SFD-Berechtigten
    im Vorfeld repräsentativ getestet und wurde dabei ihre Tauglichkeit für den SFD festgestellt?
  6. Hat Sen IAS einen Plan B für den Fall, dass der ausgewählte neue Betreiber – trotz Erteilung des
    Auftrages – nicht in der Lage ist, seinen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen oder sachgerecht anzutreten?
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    Zu 6. und 7.: Der Senat geht mit seiner Vergabeentscheidung davon aus, dass die #ViaVan
    GmbH die vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen wird. Die Bereitstellung
    einer #App war im Übrigen nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
  7. Wie viele Berechtigte des SFD verfügen bereits über die App des ausgewählten möglichen Betreibers
    oder wären in der Lage, sie überhaupt zu benutzen? Gab es dazu vorab eine Evaluation? Besteht derzeit
    die Möglichkeit, über die App eine Fahrt mit Treppenhilfe zu bestellen? Können die Nutzer über das oder
    die Bestellportale von ViaVan auftragsrelevante Zusatzangaben machen, z. B. ob sie mit einem Faltrollstuhl
    oder mit einem E-Rollstuhl unterwegs sind? Erfolgt die Auftragsvermittlung entsprechend der
    Bedarfssituation des Fahrgastes vor Ort?
  8. Sind alle Berechtigten, welche die App des Betreibers nicht nutzen wollen oder können in Zukunft vom
    Fahrdienst ausgeschlossen? Gibt es Alternativen zur Nutzung der App bei der Bestellung der Aufträge und
    wenn ja, welche? Verfügt der neue Betreiber ggf. über die erforderlichen Kapazitäten und Programme in
    seiner Zentrale, um Aufträge, die nicht via App bestellt werden, zeitnah und mindestens in der bisherigen
    Zuverlässigkeit an die Fahrdienste zu vermitteln und mit den Nutzern bzw. über das LaGeSo abzurechen
    wie bisher? Wird die Chipkarte zur Erfassung der Fahrten noch eine Rolle spielen oder soll sie durch die
    App ersetzt werden?
    Zu 8. und 9.: Die Buchung der Fahrten wird wie bisher per Telefon, E-Mail, Fax oder
    Internet erfolgen können. Mittelfristig wird dann als zusätzliche Option auch eine App zum
    Einsatz kommen. Hinsichtlich der Abrechnung mit dem Landesamt für Gesundheit und
    Soziales (LAGeSo) und dem Einsatz von Magnetkarten erfolgt derzeit eine Abstimmung
    zwischen der ViaVan GmbH und dem LAGeSo.
  9. Wie kann die Senatorin glauben, die Qualität des SFD wird besser, wenn insgesamt maximal nur 54
    Fahrzeuge bei 12 Stadtbezirken, davon vielleicht 24 doppelt und 30 solo, zur Verfügung stehen? Geht es
    nicht überwiegend um Nutzer, die nicht auf den fahrplangebundenen ÖPNV oder auf PKW bzw. Kleinbusse
    mit anderen Fahrgästen umsteigen können, teilweise sogar auf Treppenhilfe, aber grundsätzlich immer auf
    eine Tür zu Tür Beförderung angewiesen sind und die eben nicht nur grundsätzlich, sondern per
    Verordnung und aufgrund ihres festgestellten Status als SFD-Berechtigte nicht „on-demand-kompatibel“
    sind?
    Zu 10.: Die Anzahl der mindestens zum Einsatz kommenden Fahrzeuge bleibt
    unverändert bei 54. Eine #Tür-zu-Tür-Beförderung wird es weiterhin geben wie auch
    #Treppenhilfe oder andere notwendige #Assistenzleistungen. Die #Leistungsbeschreibung
    für den Sonderfahrdienst enthält weiterhin alle bisher bereits erbrachten
    #Unterstützungsleistungen.
  10. Woher nimmt Sen IAS die Zuversicht, dass es bei der Übergabe auf den neuen Betreiber nicht zu einer
    Lücke in der #Mobilitätsversorgung der #SFD-Berechtigten kommen wird? Die bisher tätigen Betriebe müssen
    ihr Personal zum 30.9. entlassen, Fahrzeuge stilllegen usw. Ist der bisherige Betreiber, der sich in der
    Liquidation befindet, noch im Vollbesitz seiner Kräfte oder kann er nur noch eine kleine Grundversorgung
    anbieten, ausgerechnet jetzt, wo alle nach Rückgang der Inzidenz wieder am öffentlichen Leben
    teilnehmen möchten?
    Zu 11.: Dem Senat liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es eine Versorgungslücke
    geben wird bzw. der bisherige Betreiber seinen vertraglichen Verpflichtungen bis zum
  11. September 2021 nicht im vollen Umfang nachkommen wird. Zwischen dem bisherigen
    und dem künftigen Betreiber des Sonderfahrdienstes erfolgt derzeit ein intensiver
    Informationsaustausch.
    4
  12. Worin besteht die konkrete Beratungsleistung der ViaVan zu einer kombinatorischen Nutzung des SFD
    mit dem fahrplangebundenen ÖPNV bzw. mit der von Via Van betriebenen on-demand-Nutzung? Gibt es
    dafür einen empirisch belegten Bedarf? Wann und wo wurde von der ViaVan dargelegt, wie die Beratung
    erfolgt? Handelt es sich dabei um eine Form der App-Nutzung, eine Bandansage oder um eine persönliche
    Beratung?
    Zu 12.: Der Senat verweist hierzu auf § 8 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes:
    „(2) Der Betreiber berät die Nutzer im Hinblick auf die Nutzung des öffentlichen
    Personennahverkehrs (ÖPNV) als Mobilitätszentrale über die Beförderungsalternativen
    bei der Fahrtwunschannahme. Die Empfehlung einer Beförderungsalternative des ÖPNV
    darf dabei nicht zur Ablehnung von Fahrtwünschen führen. Wenn behindertengerechter
    ÖPNV nutzbar ist, sollte dieser vorrangig genutzt werden.
    (3) Bei der Realisierung der Fahrtwünsche ist jeweils die Verknüpfung mit den
    behindertengerechten Angeboten des ÖPNV zu prüfen.“
    Diese Verpflichtung ist insofern nicht neu und war auch Gegenstand der
    Leistungsbeschreibung. Ihr soll jedoch künftig wieder eine größere Bedeutung
    beigemessen werden. Die Beratung erfolgt dabei auf allen zur Verfügung stehenden
    Kommunikationswegen.
  13. Ist die Sen IAS in der Lage, die besonderen innovativen Leistungen des neuen Betreibers gegenüber
    den Mitbewerbern z.B. in einer Synopse der Leistungsmodule der Bewerber darzustellen und ihre
    Bewertungsmatrix dazu zu erklären?
    Zu 13.: Der Senat sieht hierfür nach Abschluss des Vergabeverfahrens keine
    Veranlassung.
  14. Besteht bei Sen IAS die Absicht, die Verantwortung für den SFD einschließlich der damit verbundenen
    Haushaltmittel (Kapitel und Haushaltstitel) perspektivisch an eine andere Senatsverwaltung abzugeben?
    Wenn ja, mit welcher Begründung.
  15. Kann von Seiten der Sen IAS eine Doppelzuständigkeit mehrerer Verwaltungen für den SFD in Zukunft
    ausgeschlossen werden? Wer wird bei Sen IAS für den SFD zuständig sein. Oder ist geplant, die
    Verantwortung für den SFD vollständig auf das LaGeSo zu übertragen und die Bedeutung der sozialen
    Frage der Mobilität der Schwerbehinderten und ihrer damit verschweißten Teilhabe am Leben in der
    gesellschaftspolitischen Wertigkeit unserer Stadt endgültig in die zweite Reihe zu verschieben?
    Zu 14. und 15.: Zu den in den Fragen geäußerten Mutmaßungen liegen dem Senat aktuell
    keine konkreten Informationen vor. Das schließt jedoch eine künftige
    Aufgabenverlagerung nicht aus.
  16. Sind die von der Senatorin bemerkten Stimmen für die Neuausrichtung des SFD empirisch validiert
    oder beruhen sie mehr auf einer Einschätzung von Stimmen aus dem Umfeld der LFB, des Landesbeirates
    für Behinderte, des Fahrgastbeirates oder bestimmter Organisationen, die dem politischen Lager der
    Senatorin (wie der BBV) nahestehen?
    Zu 16.: Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist dem Senat in Umsetzung der
    UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiges Anliegen.
    5
    Dabei werden insbesondere die bestehenden Strukturen, die eine solche Partizipation
    ermöglichen – wie im konkreten Fall z. B. der Fahrgastbeirat – intensiv genutzt.
    Berlin, den 29. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Mobilität: Fahrten im Sonderfahrdienst, aus Senat

www.berlin.de

  1. Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den #Sonderfahrdienst in Solobussen durchgeführt?
    Zu 1.: Im Jahr 2019 wurden 101.085 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 58.976 Fahrten
    durchgeführt.
    2
  2. Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den Sonderfahrdienst in doppelt besetzten Bussen
    durchgeführt?
    Zu 2.: Im Jahr 2019 wurden 20.640 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 13.338 Fahrten in
    doppelt besetzten Bussen durchgeführt.
  3. Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienst wurden in 2019 und 2020 über das #Taxikonto durchgeführt?
    Zu 3.: Das sogenannte Taxikonto ist nicht Teil des Sonderfahrdienstes (SFD), sondern
    eine zusätzliche Beförderungsmöglichkeit außerhalb des Sonderfahrdienstes. Hierbei
    werden ausschließlich Fahrten mit regulären Taxis abgerechnet, für die im Taxi selbst
    der Fahrpreis nach gültigem Taxitarif bezahlt wird. Berechtigte des besonderen
    Fahrdienstes haben dann die Möglichkeit, für diese Taxifahrten ausgestellte Quittungen
    beim Versorgungsamt einzureichen und bis zu einer in der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes (#SFD-VO) festgelegten Höchstgrenze
    erstattet zu bekommen.
    Der Senat geht davon aus, dass bei der Frage Fahrten gemeint sind, die von der
    Regiezentrale an die sogenannten Teletaxis weitervermittelt wurden. Hierbei handelt sich
    um Taxis des Regiebetreibers, die über ein Magnetkarten-Lesegerät verfügen. Sie
    werden vom Regiebetreiber als „Überlauf“ für den Personenkreis der berechtigten
    Nutzerinnen und Nutzer genutzt, die vom Rollstuhl in das Fahrzeug umgesetzt werden
    können bzw. sich umsetzen können. Diese Fahrten wurden im Jahr 2019 für 6.371
    Fahrten und im Jahr 2020 für 3.413 Fahrten als Sonderfahrdienstfahrten abgerechnet.
  4. Wie oft wurden Fahrten in 2019 und 2020 mit #Treppenhilfe unternommen?
    Zu 4.: Siehe Antwort zu 2., da Fahrten in doppelt besetzten Bussen, Fahrten mit
    Treppenhilfeleistung sind.
  5. Wie teuer war im Durchschnitt im Jahr 2019 und 2020 eine Fahrt mit dem Sonderfahrdienst im #Solobus,
    im doppelt besetzten Solobus und im #Taxi?
    Zu 5.: Im Jahr 2019 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,80 €, im doppelt besetzten
    Solobus (Doppelbus) 38,74 € und im Teletaxi (siehe hierzu Antwort zu 3.) 34,44€
    vergütet. Im Jahr 2020 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,18 €, im doppelt besetzten
    Solobus (Doppelbus) 39,38 € und im Teletaxi 34,44 € vergütet.
  6. Welche Anzahl der Berechtigten des Sonderfahrdienstes nutzten
  • nur den SFD?
  • nur das Taxikonto?
  • beides?
    Zu 6.: Im Zeitraum von 09/2018 bis 09/2019 nutzten 5.477 #Berechtigte den SFD, 678
    Berechtigte nutzten Taxis und 585 nutzten beide Möglichkeiten.
    Im Zeitraum von 07/2019 bis 06/2020 nutzten 4.558 Berechtigte den SFD, 610
    Berechtigte nutzten Taxis und 480 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
    3
    Im Zeitraum von 12/2019 bis 12/2020 nutzten 4.137 Berechtigte den SFD, 584
    Berechtigte nutzten Taxis und 411 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
    Berlin, den 19. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bus: Ein Berlkönig für den Stadtrand Berliner Osten soll eigenen BVG-Rufbus bekommen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ein-berlkoenig-fuer-den-stadtrand-berliner-osten-soll-eigenen-bvg-rufbus-bekommen/27384000.html

Zwischen #Ostkreuz und östlichem #Stadtrand soll spätestens ab 2022 ein neuer #Fahrdienst eingeführt werden. Der Berlkönig dürfte dagegen bald Geschichte sein.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) sollen den östlichen Berliner Stadtrand spätestens ab 2022 mit einem digitalen #Rufbus besser anschließen. Dem Tagesspiegel liegt nun ein finales Konzept vor, wie der Dienst betrieben werden soll.

Demnach soll das Angebot auf einem Gebiet von mindestens 41 Quadratkilometern zwischen dem Ostkreuz und dem östlichen Berliner Stadtrand eingeführt werden. Der Bereich umfasst Teile der Bezirke #Lichtenberg, #Marzahn-Hellersdorf und den nördlichen Rand #Treptow-Köpenicks. Im Norden wird das Betriebsgebiet durch die Trasse der S-Bahnlinie #S5 begrenzt. Südlich endet der Bereich mit der Strecke der #S3.

Das Angebot soll sich insbesondere als #Zubringerdienst an Pendler richten und für sie eine Fahrt mit den Zügen im öffentlichen Nahverkehr auch aus schlechter angebundenen Stadtgebieten attraktiver machen. Dazu sieht das Projekt die kostengünstige Fahrt von und zu …

Fahrdienst: Vergabeverfahren der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst), aus Senat

www.berlin.de

  1. Inwieweit trifft es zu, dass der Zuschlag im Rahmen der #Ausschreibung des Sonderfahrdienstes ab dem
  2. Juli 2021 dem US-Konzern #Via, vertreten durch die #ViaVan GmbH, erteilt wurde? Wenn ja, welche
    Kriterien waren hierbei ausschlaggebend?
  3. Welche Gründe waren ausschlaggebend, den Mitbewerbern nicht den Zuschlag zu erteilen?
    Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die ViaVan GmbH im Rahmen eines europaweiten
    Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat, allerdings erst ab Oktober 2021. Der
    jetzige Betreiber führt bis Ende September den #Sonderfahrdienst fort. Ausschlaggebend
    für den Zuschlag an die ViaVan GmbH bei der Gesamtwertung der Angebote waren
    insbesondere die konzeptionellen und innovativen Ansätze der ViaVan GmbH. In der
    Gesamtbewertung handelt es sich um das wirtschaftlichste Angebot.
  4. Inwieweit wurde vom Senat eine Vergabe des Sonderfahrdienstes an KMU in Erwägung gezogen? Wenn
    ja, mit welchen Akteuren wurden vorab Gespräche geführt? Welche Unternehmen haben sich beworben?
    Zu 3.: Grundsätzlich wird vor jedem Vergabeverfahren überlegt, wie kleinere und mittlere
    Unternehmen (KMU) bei einer #Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden
    können. Eine Begrenzung ausschließlich auf KMU wäre aber #vergaberechtlich nicht
    zulässig gewesen. Gleiches gilt für vorherige Gespräche mit potentiellen Bieterinnen und
    Bietern.
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  5. Inwieweit wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem Sonderfahrdienst in Regie der #WBT eG –
    #Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG im Rahmen der Neuvergabe berücksichtigt? Wie
    beurteilt der Senat diese rückblickend?
    Zu 4.: Die Basis für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
    Fahrdienst bildeten die bisher im Sonderfahrdienst vom Betreiber
    Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBTeG) erbrachten, vertraglich
    vereinbarten Leistungen sowie die im vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen
    Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes. Hierbei
    sind insbesondere auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
    Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fand.
    Der bisherige Betreiber, die WBTeG hat den Fahrdienst fast zwei Jahrzehnte erfolgreich,
    engagiert und zur Zufriedenheit der Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer geprägt.
  6. Inwieweit spielten die Kriterien wie Regiezentrale, Software, Abrechnungstechnik, Kartenerfassung und
    Ortskenntnis im Rahmen der Zuschlagserteilung eine zentrale Rolle und in welcher Weise werden diese
    durch den neuen Betreiber erfüllt?
  7. Im Rahmen der Bereitstellung des Sonderfahrdienstes ist der Betrieb eines Callcenters zentral. Welche
    Referenzen hat die ViaVan GmbH hinsichtlich der Bereitstellung eines Callcenters? Wie viel Personal ist
    hier vorgesehen und welcher Tarifvertrag kommt hier zur Anwendung?
    Zu 5. und 6.: In der Leistungsbeschreibung für die „Durchführung der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ sind
    die Anforderungen des Auftraggebers an die
    #Regieleistungen (z. B. Vorhaltung einer Regiezentrale, Bereitstellung und
    Vorhaltung einer Notfallbereitschaft, Besetzung eines Notfalltelefons),
    #Assistenzleistungen,
    #Beförderungsleistungen,
    #Beförderungsmittel,
     Nutzung einer #Magnetkarte etc. ausführlich benannt.
    Die ViaVan GmbH hat im #Vergabeverfahren dargelegt, dass diese Anforderungen des
    Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren erfüllt werden. Mit dem erteilten Zuschlag ist
    dies nun auch vertraglich gewährleistet.
    Neben bereits praktizierten und den Nutzerinnen und Nutzern bekannten Verfahren z. B.
    bei der Fahrtenbestellung per Telefon, per Fax, per E-Mail setzt die ViaVan GmbH
    innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte
    Menschen, etwa durch eine onlinebasierte Erreichbarkeit und per App.
    Der neue Betreiber garantiert eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und
    Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird
    eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
    Besondere Referenzen für ein Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten.
    Die o. a. Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch
    zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Es gibt nach dem Berliner
    Vergabegesetz keine rechtliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten
    Tarifvertrages. Grundlage ist der Landesmindestlohn i. H. v. derzeit 12,50 € pro Stunde.
  8. Welche Vertragslaufzeit liegt der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst zu Grunde? Inwieweit kann im
    Rahmen der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln
    bezuschusst werden muss?
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    Zu 7.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH endet zum 30. Juni 2024. Bei Ziehung
    einer Verlängerungsoption durch das Land Berlin (längstens um weitere zwei Jahre)
    würde der Vertrag am 30. Juni 2026 enden. Der Sonderfahrdienst wird aus öffentlichen
    Mitteln finanziert. Eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus
    kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind
    eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.
  9. Inwieweit ist seitens der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs
    einzusetzen?
    Zu 8.: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, ob die ViaVan GmbH vorgesehen
    hat, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen. Grundsätzlich sind –
    entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen – Fahrzeuge einzusetzen, für die
    eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die
    barrierefrei ausgestattet sind. Es ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass mit der
    entsprechenden technischen Ausstattung der Fahrzeuge eine Beförderung aller
    Berechtigten des Sonderfahrdienstes gewährleistet sein muss.
  10. Inwieweit hat die Senatsverwaltung bei ihrer Vergabe-Entscheidung den Umstand berücksichtigt bzw.
    wertend betrachtet, dass die ViaVan GmbH bereits den BerlKönig nicht etatgerecht umsetzen konnte?
    Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus?
    Zu 9.: Bei dem BerlKönig handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG
    und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste Verkehrsleistung. Insoweit kann
    der Senat hieraus keine Schlüsse ziehen.
  11. Inwieweit liegen dem Senat bereits Beschwerden gegen die Vergabe-Entscheidung vor?
    Zu 10.: Dem Senat liegen einzelne Schreiben von Fuhrunternehmerinnen und
    Fuhrunternehmern und Nutzerinnen und Nutzern vor, in denen sich diese kritisch zur
    Vergabeentscheidung äußern bzw. ihre Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung des
    Fahrdienstes durch ViaVan GmbH zum Ausdruck bringen. Es liegen jedoch auch
    Schreiben vor, in denen sich Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmer für die gute
    Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und dem neuen Betreiber für die
    kommenden Jahre gutes Gelingen wünschen.
  12. Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
    Zu 11.: Weitere Informationen zum Vergabeverfahren des Sonderfahrdienstes können
    Sie den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/27782 und Nr. 18/27863
    entnehmen.
    Berlin, den 29. Juni 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Fahrdienst: Vergabe des Sonderfahrdienstes an die ViaVan GmbH, aus Senat

www.berlin.de

  1. Welche prozentuale Differenz liegt zwischen der Preisvorstellung des Auftraggebers und dem Angebot
    der #ViaVan GmbH bei der Vergabe des Sonderfahrdienstes?
  2. Entstehen hierdurch begründete Zweifel an der Angemessenheit des Angebotes, was laut
    Angebotsaufklärung der Fall ist, wenn der angebotene Preis mindestens 10% unter den Preisvorstellungen
    des Auftraggebers (Schätzpreis) liegt? Wenn ja, wurde vom Bieter (ViaVan GmbH) eine Aufklärung
    verlangt?
    Zu 1. und 2.: Der Angebotspreis der ViaVan GmbH im Vergabeverfahren
    „#Sonderfahrdienst“ lag über dem Schätzpreis des Auftraggebers. Es bestanden keine
    Zweifel an der #Angebotskalkulation.
    Eine Veröffentlichung der Preisdifferenzen -auch prozentual- ist als Betriebs- und
    Geschäftsgeheimnis nicht zulässig.
  3. Kann für die vollständige #Ausschreibungsdauer von 3 Jahren (+ 2 Jahre Verlängerung als Option) mit
    Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden
    muss?
    Zu 3. Ja, eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus kann
    grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind eindeutig, das
    heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet. Im Übrigen der
    Hinweis, dass diese Vergütung aus öffentlichen Mitteln erfolgt.
  4. Ist von der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen?
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    Zu 4.: Dazu liegen dem Senat keine Informationen vor.
  5. Sind diese ganz oder teilweise mit BVG- oder #Landesmitteln angeschafft worden?
    Zu 5.: Hierzu teilte die BVG auf Anfrage dem Senat mit: Die #BerlKönig-Fahrzeuge sind
    von ViaVan beschafft und es gab keine Zahlungen der BVG an ViaVan, um diese
    Beschaffung zu ermöglichen.
    Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt hierzu aus: Es sind keine Mittel von
    der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an ViaVan geflossen, da es
    sich bei dem BerlKönig um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG handelt und keine
    vom Land Berlin bestellte und bezuschusste #Verkehrsleistung.
  6. Ist der Senat der Auffassung, dass die ViaVan GmbH, die den BerlKönig nicht ansatzweise etatgerecht
    umsetzen konnte, dies nun beim Sonderfahrdienst schaffen wird? Wenn ja
    a) Welche Referenzen hat die ViaVan GmbH bezüglich eines für den Sonderfahrdienst unbedingt
    erforderlichen CallCenters für die Nutzer vorzuweisen?
    b) Wieviel Personal ist dafür vorgesehen?
    Zu 6.: Auch unter Bezugnahme auf die Antworten zu 1. und 2. scheint die dem Senat
    vorliegende Kalkulation angemessen. Besondere Referenzen für ein #Call-Center wurden
    von den Bietern nicht erbeten. Die #Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben
    zur Buchung, nicht jedoch zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals.
    Berlin, den 21. Juni 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales