Bus + Fahrdienst: Ein Rufbus für Mahlsdorf und Kaulsdorf, aus Senat

Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für den #Rufbus für #Mahlsdorf und #Kaulsdorf?
Antwort zu 1:
Für das geplante #On-Demand-Angebot eines neuen, digitalen Rufbusses in dem in
der Antwort zu 3 dargestellten Bediengebiet haben der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) am 29. März 2022 den Zuschlag an die Firma #Via erteilt. Sie stellt als
Subunternehmerin nach Auskunft der BVG die App mit #Ridepooling-Algorithmus,
die #Fahrzeugflotte und das Fahrpersonal.


Frage 2:
Ist der Start des Angebotes im Sommer 2022 weiter im Blick?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt mit, dass der Start im Q3 2022 geplant ist.
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Frage 3:
Welche Klärungen in Sachen Bediengebiet und Tarifgestaltung konnten seit Oktober 2021 geklärt
werden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt mit, dass der Rufbus im Ergebnis der Ausschreibung die im Folgenden
benannten Teile der Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-
Köpenick bedienen wird. Im Westen wird das Bediengebiet von der Ringbahn
zwischen den Bahnhöfe Ostkreuz und Frankfurter Allee begrenzt. Im Norden
verläuft die Grenze zwischen den Bahnhöfen Frankfurter Allee und Lichtenberg
entlang der Frankfurter Allee, ab dort bis zur Stadtgrenze entlang der von der S5
bedienten Bahnstrecke in Richtung Strausberg und Kostrzyn. Darüber hinaus wird
auch das nördliche Kaulsdorf durch den Rufbus erschlossen. Im Süden begrenzt
die Spree das Bediengebiet bis Köpenick und im Osten die Stadtgrenze zwischen
der Bahnstrecke und der Spree. Insgesamt beträgt das Gebiet etwa 60 km². Eine
straßengenaue Karte sei laut BVG in Bearbeitung und könne somit aktuell noch
nicht zur Verfügung gestellt werden.
Jeder Fahrgast und Mitfahrer benötigt bei Nutzung des BVG-Rufbusses einen
gültigen Fahrausweis, der das VBB-Tarifgebiet Berlin B umfasst. Für die drei
Buchungsfälle ist zum Start des Pilotprojektes folgendes Grundkonzept bei der
Tarifgestaltung geplant:
1) Bei einfacher Zubringung/Abholung zur nächstgelegenen Haltestelle
innerhalb der unterversorgten Gebiete: gültiger Fahrausweis für das VBBTarifgebiet
Berlin B, auch für alle Mitfahrenden.
2) Bei Zubringung/Abholung zu oder von einer als Knotenpunkt dienenden
Haltestelle an S- oder U-Bahnhöfen: gültiger Fahrausweis für das VBBTarifgebiet
Berlin B und ein pauschaler Zuschlag von 1,50 EUR für den
buchenden Fahrgast und ein reduzierter Zuschlag von 0,50 EUR je
Mitfahrenden.
3) Direktfahrt: gültiger Fahrausweis für das VBB-Tarifgebiet Berlin B und
kilometerbasierter Zuschlag für den buchenden Fahrgast von 1,50 EUR je km
und reduzierter Zuschlag von 0,50 EUR je Mitfahrenden.
Frage 4:
Welche Entscheidungen für die virtuellen Haltestellen sind bereits getroffen und wann wird darüber
im Bediengebiet informiert?
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Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit, dass der BVG Rufbus von virtuellem Haltepunkt zu
virtuellem Haltepunkt befördert. Wenn geeignet, kann der virtuelle Haltepunkt
auch an einer realen Bushaltestelle liegen. Die Entfernung zwischen den virtuellen
Haltepunkten beträgt circa 300 Meter. Die Zulässigkeit des Haltens am
Fahrbahnrand im Sinne von § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an den virtuellen
Haltepunkten wird vorab geprüft. Die Standorte der virtuellen Haltestellen sollen so
gewählt werden, dass bei barrierefreien Fahrzeugen für die darauf angewiesenen
Fahrgäste der Ein- und Ausstieg gewährleistet ist, ggf. unter Nutzung
fahrzeugseitiger Einrichtungen.
An welchem virtuellen Haltepunkt der Fahrgast später einsteigt bzw. aussteigt, wird
vom Algorithmus mit dem Ziel berechnet, eine maximale Bündelung von
Fahrtanfragen zu erreichen.
Frage 5:
Welche Absprachen sind oder werden mit sozialen Einrichtungen im Bediengebiet getroffen
(Stadtteilzentren, etc.)?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die Absprachen auf Bezirksebene noch ausstehen.
Berlin, den 14.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de