VBB: Fahrplanwechsel zum 15. Dezember 2019, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/fahrplanwechsel-zum-15-dezember-2019

#RE6 im Stundentakt am Wochenende / Bessere Verbindungen für Pendler|innen von und nach #Rheinsberg / Neue Express S-Bahn zwischen Friedrichshagen und Ostbahnhof / erste #PlusBus-Linie im Landkreis MOL / Neuer Bahn-Haltepunkt in #Kyritz

Zum europaweiten #Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 gilt auch im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ein neuer Fahrplan. Im Fahrplanjahr 2020 wird das bestehende Angebot im Regional- und S-Bahnverkehr der Länder Berlin und Brandenburg weitgehend fortgeführt. Darüber hinaus gibt es im VBB einige verbesserte Angebote und Neuerungen. So fährt der Prignitz-Express künftig auch am Wochenende im Stundentakt, die Stadt Rheinsberg ist wochentags stündlich mit Bus oder Bahn zu erreichen und auf der S-Bahnlinie S3 fahren zwischen Friedrichshagen und Ostbahnhof Expresszüge. Im Landkreis Märkisch-Oderland startet die erste PlusBus-Linie und in Kyritz geht der neue Haltepunkt Am Bürgerpark in Betrieb.

Die neuen Fahrpläne ab dem 15. Dezember sind ab sofort in der VBB-Fahrinfo unter vbb.de sowie in der VBB-App Bus&Bahn abrufbar.

Am 15. Dezember 2019 ist Fahrplanwechsel. Der bisherige Fahrplan bleibt dabei im Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg weitestgehend erhalten. Es ergeben sich jedoch einzelne Verbesserungen. Die wesentlichen Änderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Regionalexpress-Linien

#RE1 Magdeburg <> Brandenburg <> Potsdam <> Berlin <> Frankfurt (Oder)

  • Verlängerung einer Abendverbindung über Brandenburg an der Havel hinaus nach Genthin, mit Anschluss an einen zusätzlichen Zug der RB40 nach Magdeburg: Berlin Hbf ab 21.41 Uhr, Genthin an 22.57 Uhr, Magdeburg Hbf an 23.39 Uhr.

#RE2 Wismar <> Berlin <> Cottbus

  • Der Verstärkerzug Berlin <> Cottbus fährt an Freitagen bereits um 15 Uhr ab Berlin Zoologischer Garten.

#RE5 Rostock/Stralsund <> Berlin <> Elsterwerda

  • Die Anzahl der Züge, die in Klasdorf Glashütte halten, wird erhöht. Neu werden die zweistündlichen Halte in Klasdorf Glashütte auf den gesamten Tag von 5:30 Uhr bis 22:30 Uhr ausgeweitet.

#RE6 Wittenberge <> Wittstock <> Neuruppin <> Hennigsdorf <> Berlin

  • An den Wochenenden wird zwischen Wittenberge und Neuruppin das Zugangebot auf einen Stundentakt verdichtet, so dass künftig die gesamte Linie täglich im Stundentakt fährt.
  • Am Abend werden gegen 22 Uhr ab Wittstock zusätzliche Fahrten Richtung Wittenberge und Berlin eingerichtet.

#RE10 Cottbus <> Leipzig

  • Aufgrund von Fahrplanänderungen in Sachsen verkürzt sich die Reisezeit zwischen Cottbus und Leipzig um etwa acht Minuten. Dadurch sind zusätzliche Anschlüsse in Leipzig in Richtung Gera möglich.
  • Die Abendverbindung von Cottbus nach Leipzig fährt neu im Takt gegen 21 Uhr ab Cottbus Hbf.

Regionalbahn-Linien

#RB12 Berlin Ostkreuz <> Berlin-Lichtenberg <> Oranienburg <> Templin Stadt und RB25 Berlin Ostkreuz <> Berlin-Lichtenberg <> Ahrensfelde <> Werneuchen

  • In Berlin Ostkreuz starten und enden die Fahrten an Gleis 7/8 (unten).

#RB20 Potsdam <> Hennigsdorf <> Oranienburg

  • In Oranienburg wird ein Anschluss von und zur neuen IC-Linie17 Richtung Rostock hergestellt.

#RB21 Berlin Friedrichstraße <> Potsdam <> Golm <> Wustermark und #RB22 Berlin Friedrichstraße <> Potsdam <> Golm <> Königs Wusterhausen

  • Die Haltestellen der Verstärkerzüge von und nach Berlin folgen nun einem einheitlichen Konzept: anstelle wechselnder Halte in Charlottenburg und Wannsee fahren künftig alle Züge in beiden Richtungen in Charlottenburg durch und halten dafür immer in Wannsee. Alternativ können die Linien RE1, RE7 und die S-Bahn nach Charlottenburg genutzt werden.

#RB24 Eberswalde <> Berlin <> Lübbenau <> Senftenberg

  • Am Abend steht ein zusätzliches Zugpaar zwischen Senftenberg und Lübbenau zur Verfügung, Abfahrt in Senftenberg um 22.38 Uhr, Rückfahrt ab Lübbenau gegen 0.00 Uhr
  • Aufgrund von Bauarbeiten am Karower Kreuz werden die Züge bis voraussichtlich Oktober 2020 zwischen Bernau und Berlin Ostkreuz ohne Halt umgeleitet. Zwischen Bernau und Berlin-Hohenschönhausen fahren ergänzend Busse, zwischen Hohenschönhausen, Lichtenberg und Ostkreuz kann die S-Bahn genutzt werden.

#RB43 Cottbus <> Finsterwalde <> Falkenberg (Elster) <> Herzberg

  • Die bisherige Verbindung um 21 Uhr ab Cottbus Hbf fährt neu im Takt gegen 22 Uhr.

#RB54 Rheinsberg (Mark) <> Löwenberg (Mark) <> Berlin

  • Von Montag bis Freitag soll die Anbindung von Rheinsberg für Pendler|innen verbessert werden. Tagsüber sind annähernd stündliche Verbindungen zwischen Rheinsberg, Lindow, Oranienburg und Berlin abwechselnd mit Zug über Löwenberg und mit dem Bus über Gransee geplant. Dafür sollen zusätzliche Busse der Linie 784 zwischen Rheinsberg, Lindow und Gransee (mit Anschluss von und zum RE5) und eine ganzjährig angebotene Zugfahrt wochentags um 19:41 Uhr ab Löwenberg (Mark) nach Rheinsberg fahren.
  • An den Wochenenden bleibt die etwa zweistündliche Anbindung Rheinsbergs mit der RB54 bestehen. Die Abendverbindung von Berlin nach Rheinsberg und zurück wird neu nun nicht mehr saisonal, sondern am Wochenende ganzjährig angeboten.

#RB66 Angermünde <> Stettin

  • Ab Stettin zusätzliche Frühverbindung gegen 4.30 Uhr nach Angermünde.
  • Ab Angermünde erste Fahrt nach Stettin bereits gegen 5.40 Uhr.
  • Ab Angermünde zusätzliche Spätverbindung gegen 23.45 Uhr nach Stettin.

#RB73 Neustadt (Dosse) <> Kyritz <> Pritzwalk

  • In Kyritz entsteht der neue Haltepunkt Am Bürgerpark. In diesem Zusammenhang werden alle Fahrten aus Neustadt (Dosse) bis Kyritz, Am Bürgerpark verlängert. Damit werden unter anderem die nahegelegenen Schulen, das Krankenhaus und die Behörden besser an die Schiene angebunden.

#Kulturzug Berlin <> Cottbus <> Wroclaw

  • Die Verbindung an Freitagen fährt neu gegen 14.30 Uhr ab Berlin.
  • Sukzessiv sollen klimatisierte, barrierefreie Fahrzeuge vom Typ Desiro eingesetzt werden.
  • Weitere Infos zum Kulturzug unter vbb.de/kulturzug.

Berliner S-Bahn

#S3 Erkner <> Spandau

  • Die S3 wird zwischen Friedrichshagen und Ostbahnhof durch zusätzliche Express-Fahrten verstärkt. Sie fahren in den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags alle 20 Minuten, ohne Halt in Hirschgarten, Wuhlheide, Betriebsbahnhof Rummelsburg und Rummelsburg.

#S5 Strausberg Nord <> Westkreuz

  • Die bisher in Warschauer Straße endenden Verstärkerfahrten von/nach Mahlsdorf am Morgen und Nachmittag werden bis Ostbahnhof verlängert

#S75 Wartenberg <> Warschauer Straße

  • Es enden neu alle Fahrten im Bahnhof Warschauer Straße. Es verkehren alle Fahrten mit vier Wagen.

#S85 Pankow <> Grünau

  • Wegen der gestiegenen Fahrgastzahlen fahren alle Züge mit sechs statt bisher mit vier Wagen.

Neue #PlusBus-Linie im Landkreis Märkisch-Oderland

Zum Fahrplanwechsel führt die Verkehrsgesellschaft mobus gemeinsam mit der Barnimer Busgesellschaft (BBG) den ersten PlusBus im Landkreis Märkisch-Oderland ein. Die neue PlusBus-Linie 889 fährt vom S-Bahnhof Strausberg Nord (S5) über Wriezen nach Bad Freienwalde. Damit gibt es wochentags jede Stunde regelmäßige Direktverbindungen zwischen den Zentren Strausberg und Bad Freienwalde, ohne Umstieg in Wriezen. Wochentags ergeben sich bspw. zwischen Bad Freienwalde, Altranft und Wriezen mit der Regionalbahnlinie RB60 und dem PlusBus mindestens halbstündliche Fahrmöglichkeiten. Am Wochenende fährt der PlusBus im Zweistundentakt.

Die neue PlusBus-Linie in Märkisch-Oderland ist die 26. PlusBus-Linie, die im Land Brandenburg nach vorgegebenen Qualitätskriterien unterwegs ist. Ein PlusBus in Brandenburg fährt grundsätzlich im Stundentakt von 6 bis 20 Uhr, hat einen kurzen Anschluss zur Bahn und ein gutes Wochenendangebot (www.vbb.de/plusbus).

Eberswalde + Bus: AM 15. DEZEMBER TRETEN IN UND UM EBERSWALDE ÄNDERUNGEN IN KRAFT MIT NEUEN LINIEN, DICHTEREM TAKT UND ANGEBOTEN AM WOCHENENDE., aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1768633/

Ein deutliches #Angebotsplus, das versprechen die #Barnimer Busgesellschaft #BBG und der Landkreis Barnim als Träger des öffentlichen #Personennahverkehrs den Kunden in und um Eberswalde mit dem #Fahrplanwechsel am 15. Dezember. Erweiterung der Linie #910 (Eberswalde – Finowfurt), nahezu ein Fünf-Minuten-Takt auf der Hauptachse in der Kreisstadt sowie verbesserte Verbindungen am Wochenende, das sind die wesentlichen Änderungen, über die die BBG am Montagabend während einer Bürgerversammlung informierte.
Vize-Landrat Holger Lampe wertete es als gutes Zeichen, nach vielen Jahren der Schrumpfung und der Stagnation wieder über Wachstum und damit den Ausbau von Infrastruktur nachdenken und reden zu können. Das sei auch für den Landkreis neu. Und habe natürlich seinen Preis. Allein die Umrüstung der #Obus-Flotte in Eberswalde auf #Batteriebetrieb kostet um die 1,4 Millionen Euro, so Lampe. Und auch die zusätzlichen 205 000 #Fahrplankilometer pro Jahr, die die Neuerungen in Summe ausmachen, gebe es nicht zum Nulltarif.

Defizite in #Finow abgebaut

Ausgangspunkt war eine Studie, ein Verkehrskonzept, das Studenten der #TU Dresden 2016/17 gemeinsam mit der BBG erarbeitet hatten, so BBG-Geschäftsführer Frank #Wruck. Dieses Konzept werde, nach Verhandlungen mit dem Landkreis, nun …

Bus + Straßenbahn: Untragbare Verzögerungen – Abschleppen von Falschparkern durch die BVG, aus Senat

www.berlin.de

1. Welche konkreten Gründe liegen vor, dass die #BVG bisher nicht, wie im „#Mobilitätsgesetz“ vorgesehen,
#verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge umsetzen kann?
Zu 1.: Schon vor Inkrafttreten des Berliner Mobilitätsgesetzes (BlnMobG) konnten die
Berliner Polizei und die bezirklichen Ordnungsämter von den Verkehrsflächen des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
umsetzen. Das BlnMobG stellt eine ergänzende Möglichkeit dar, dass neben der Polizei
und den Ordnungsämtern auch die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt öffentlichen
Rechts (BVG) #Falschparkende von den Verkehrsflächen des ÖPNV umsetzen
darf. Indem die BVG diese Aufgaben neben der Polizei und den Ordnungsämtern
übernimmt, werden die Polizei und die Ordnungsämter entlastet. Sobald die Voraussetzungen
geschaffen wurden, kann auch die BVG von #Bussonderfahrstreifen, #Haltestellenbereichen
und #Straßenbahngleisen verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
räumen. Dafür waren zunächst auf der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 #BlnMobG
die Ausführungsvorschriften zu § 23 BlnMobG – Aufgaben und Befugnisse der Berliner
Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung – (AV Fahrzeugumsetzung BVG)
vom 04. April 2019 zu erlassen. Im nachfolgenden Schritt wird die Gebührenordnung
für die Maßnahmen der BVG nach § 23 BlnMobG vom Senat erlassen. Nach dem Er-
2 –
lass der Gebührenordnung wird die BVG mit dem Umsetzen verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge von den Verkehrsflächen des ÖPNV beginnen.
2. Welche konkreten Herausforderungen gibt es im Rahmen der Verabschiedung / Änderung/ Anpassung
von Ausführungsvorschriften und Gebührenordnungen?
Zu 2.: Die Ausführungsvorschrift als Verwaltungsvorschrift und die Gebührenordnung
als Rechtsverordnung bedürfen zum Erlass einer gesetzlichen Ermächtigung. Vor Erlass
einer Rechtsverordnung muss geklärt werden, ob der mit einer Verordnung zu
regelnde Sachverhalt in eine bereits bestehende Rechtsvorschrift gefasst werden
kann oder ob es einer Neufassung bedarf. So ist zunächst die zuständige Verwaltung
für den Neuentwurf oder die Änderung einer bereits bestehenden Rechtsverordnung
zu bestimmen. Nachdem die zuständige Verwaltung einen Verordnungs- oder Vorschriftentext
entworfen hat, sind die Verfahrensvorschriften und Beteiligungsbefugnisse
anderer Mitglieder des Senats von Berlin nach §§ 48 ff. oder §§ 54 ff. Gemeinsame
Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) zu
beachten.
Bei Rechtsverordnungen, die Gebührentatbestände enthalten, sind zusätzlich ein
Gebührensatz oder die Gebühren in Euro festzulegen.
3. Inwieweit trifft es zu, dass sich die „Beteiligten“ bislang nicht auf eine Gebührenordnung einigen
konnten?
Zu 3.: Es ist zutreffend, dass der Senat bisher keine Gebührenordnung nach § 23
Abs. 5 BlnMobG erlassen hat.
4. Weshalb wurde die Gebührenordnung bisher nicht beschlossen? Welche konkreten Gründe/strittige
Aspekte sprachen bisher gegen eine zügige Verabschiedung der Gebührenordnung?
Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Abstimmung
mit der BVG eine BVG-eigene Gebührenordnung entworfen. Dieser Entwurf befindet
sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.
5. Wer sind die Beteiligten im Rahmen der Verabschiedung der Gebührenordnung im Einzelnen?
Zu 5.: Der Senat erlässt die Gebührenordnung gemäß § 10 Nr. 6 Geschäftsordnung
des Senats von Berlin (GO Sen) i. V. m. § 23 Abs. 5 BlnMobG und § 6 Abs. 1 Gesetz
über Gebühren und Beiträge (GebBtrG).
6. Was ist konkret Inhalt der Gebührenordnung? Welche Gebührenhöhe ist im Einzelnen vorgesehen?
Zu 6.: Die Gebührenordnung legt die Höhe der Gebühren fest, die die BVG für einen
von ihr oder von einem durch die BVG beauftragten Dritten vollzogenen oder begonnenen
Umsetzungsvorgang erheben wird. Über die konkrete Ausgestaltung der Gebührenordnung
einschließlich der Höhe der Gebühren im Einzelnen können noch
keine Angaben gemacht werden, da die verwaltungsinternen Abstimmungen noch
nicht abgeschlossen sind.
7. Ist die Gebührenordnung bereits unterzeichnet worden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht und für wann ist eine Unterzeichnung mit welchem Inhalt vorgesehen?
Zu 7.: Gemäß § 51 Abs. 1 GGO II wird eine vom Senat erlassene Rechtsverordnung
von dem federführenden Mitglied des Senats und danach vom Regierenden Bürger-
3 –
meister bzw. der Regierenden Bürgermeisterin unterzeichnet. Die Unterzeichnung
setzt insoweit den Erlass durch den Senat voraus.
8. Was ist im Einzelnen Bestandteil / Inhalt der Ausführungsvorschriften?
Zu 8.: Insoweit wird auf die Veröffentlichung der AV Fahrzeugumsetzung BVG im
Amtsblatt für Berlin vom 18. April 2019 verwiesen.
9. Welche konkreten Gründe existieren dafür, dass die Ausführungsvorschrift erst im Juni 2019 vorlag
(über ein Jahr nach Verabschiedung des „Berliner Mobilitätsgesetzes“)?
Zu 9.: Es ist nicht zutreffend, dass die AV Fahrzeugumsetzung BVG erst im Juni
2019 vorlag; sie ist datiert vom 04. April 2019 und wurde im Amtsblatt für Berlin am
18. April 2019 veröffentlicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung musste im
Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwaltung ein völlig neues
Verfahren für die Kfz-Umsetzung für die neu mit dieser Aufgabe betrauten BVG einschließlich
ihrer Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und der Ausbildung der mit
der Aufgabe betrauten Mitarbeitenden regeln. Im Sommer 2018 stimmten sich die
beiden Senatsverwaltungen hinsichtlich des Vorgehens ab und noch im August 2018
wurde zu einer entsprechenden Projektgruppe unter Beteiligung der Berliner Polizei,
der BVG und der für die Rechtsaufsicht über die BVG zuständigen Senatsverwaltung
eingeladen. Die Erarbeitung der Ausführungsvorschrift und ihrer vielen Detailregelungen
gestaltete sich zeitaufwendig. Im Ergebnis war es aber seit April 2019 möglich,
dass die mit der Aufgabe betrauten Beschäftigten der BVG von der Berliner Polizei
geschult werden konnten.
10. Warum wurden die Ausführungsvorschriften bisher nicht angepasst? Welche konkreten Gründe
liegen für die Verzögerungen in der Anpassung vor?
Zu 10.: Die derzeit geltenden Ausführungsvorschriften entsprechen den Vorgaben
des BlnMobG in der geltenden Fassung.
11. Über welche Aspekte besteht konkret Uneinigkeit hinsichtlich der Gebührenordnung und der Ausführungsvorschriften?
Zu 11.: Die AV Fahrzeugumsetzung BVG wurde am 04. April 2019 erlassen. Bezüglich
der Gebührenordnung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Welcher weiteren Genehmigungen bedarf es, damit die Angestellten der BVG Busspuren endlich
frei räumen dürfen? Wann werden diese erteilt sein und aus welchen Gründen sind diese nicht bereits
erteilt?
Zu 12.: Es bedarf keiner weiteren Genehmigungen.
13: Trifft es zu, dass es Schwierigkeiten / Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeiten zur Umsetzung
der Maßnahmen / Anpassungen gibt? Wenn ja, inwiefern? Was wird seitens des Senats unternommen,
um diese Unklarheiten zu beseitigen?
Zu 13.: Dem Senat sind derzeit keine Schwierigkeiten oder Unklarheiten in Bezug auf
die Zuständigkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen oder Anpassungen bekannt.
14. Wie viele Abschleppfahrzeuge wurden bisher von der BVG angeschafft? Wann wurden die drei im
Artikel bezeichneten Abschleppfahrzeuge konkret bestellt bzw. wann erfolgte der Einkauf?
15. Weshalb wurden die angeforderten / bestellten drei Abschleppfahrzeuge erst jetzt geliefert?
– 4 –
16. Wie viele Abschleppfahrzeuge (welcher Art) wurden in Summe wann bestellt? Wann sollen diese
konkret geliefert werden?
17. Ist es vorgesehen, alle geplanten Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu bestellen? Wenn
nein, warum wird nun so vorgegangen?
Zu 14. bis 17.: Die BVG teilt mit, dass sie beabsichtigt hatte, acht Abschleppwagen
als Neufahrzeuge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu beschaffen.
Aufgrund der eingegangenen Angebote konnten lediglich zwei große Abschleppfahrzeuge
bestellt werden. Das Vergabeverfahren für die weiteren ausgeschriebenen
sechs kleinen Fahrzeuge musste aufgehoben werden.
Die Lieferung der beiden bestellten großen Neufahrzeuge wird im Februar und im
April 2020 erfolgen. Um dennoch spätestens zum 01. Januar 2020 die Abschlepptätigkeit
aufnehmen zu können, hat die BVG beschlossen, kurzfristig zusätzlich zu den
Neufahrzeugen Gebrauchtfahrzeuge zu beschaffen. Nach sorgfältiger Markterkundung
und Begutachtung waren zu diesem Zeitpunkt drei den Anforderungen der BVG
entsprechende Abschleppfahrzeuge am Markt verfügbar. Diese wurden im September
2019 bestellt, die Übergabe an und Überführung durch die BVG erfolgten Mitte
Oktober 2019.
18. Wie viele BVG-Mitarbeiter sind bereits mit der Umsetzung von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen
beschäftigt?
Zu 18.: Die BVG teilt mit, dass derzeit 14 Beschäftigte der BVG an der polizeilichen
Umsetzung von Fahrzeugen mitwirken. Ab 01. November 2019 sollen hierfür 30 Beschäftigte
im Einsatz sein.
19. Trifft es zu, dass bisher lediglich sechs BVG-Mitarbeiter für die Umsetzung verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge ausgebildet wurden? Wodurch erklärt sich die geringe Anzahl an geschulten Personal?
20. Wann und wie viele weitere Mitarbeiter sollen ausgebildet werden (bitte mit Darstellung der Anzahl
der Mitarbeiter in einer entsprechenden Zeitschiene)?
21. Trifft es zu, dass insgesamt 79 hauptamtliche BVG-Mitarbeiter durch die Polizei für die Prozesse
rund um die Abschleppvorgänge ausgebildet werden sollen?
Zu 19. bis 21.: Die BVG teilte mit, dass bisher 46 Beschäftigte der BVG bei der Polizei
ausgebildet wurden. Weitere BVG-Beschäftigte werden bei Bedarf im nächsten
Jahr ausgebildet.
22. Welche weiteren Gründe gibt es im Einzelnen dafür, dass der Senat die Voraussetzungen zum
Umsetzen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen durch die BVG bisher nicht umfassend geschaffen
hat?
Zu 22.: Dem Senat sind keine weiteren Gründe bekannt.
23. Wie steht der Senat dazu, dass dem diesbezüglichen Beschluss durch das „Berliner Mobilitätsgesetz“
somit der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 MobG nur unzureichend bis gar nicht Rechnung getragen
wird?
Zu 23.: Der Senat teilt diese Einschätzung nicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung
hat im Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwal-
5 –
tung die Ausführungsvorschrift nach § 23 Abs. 4 BlnMobG vom 04. April 2019 erlassen.
Im nächsten Schritt erfolgt nach Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmung
der Erlass der Gebührenordnung nach § 23 Abs. 5 BlnMobG durch den Senat.
Parallel erfolgte die notwendige Schaffung der Voraussetzungen für die operative
Umsetzung des § 23 BlnMobG durch die BVG.
24. Was unternimmt der Senat konkret (bitte unter Ausführung der einzelnen Maßnahmen), um die
BVG so schnell wie möglich in die Situation zu versetzen, selbständig Falschparker umsetzen zu können?
Bis wann gedenkt der Senat, die hierfür entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen?
Zu 24.: Hierzu wird auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen verwiesen.
25. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 25.: Von Seiten des Senats ist der Beantwortung nichts hinzuzufügen.
Berlin, den 31. Oktober 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Bus + Straßenverkehr: Neue Busspuren für die BVG verzögern sich um Monate, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227608325/Neue-Busspuren-fuer-die-BVG-verzoegern-sich-um-Monate.html

Die #Fahrbahnen für die BVG waren noch für dieses Jahr angekündigt. Vor Frühjahr 2020 dürfte es jedoch nichts werden.

Die noch für dieses Jahr angekündigte Einführung neuer #Busspuren auf Berlins Straßen wird sich um mehrere Monate verzögern. Das erfuhr die Berliner Morgenpost aus Regierungskreisen. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hatte Mitte Juni bekannt gegeben, dass noch im Jahr 2019 gesonderte #Fahrspuren für die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit einer Länge von insgesamt 18,7 Kilometern eingeführt werden sollen. Doch daraus wird nichts werden.

Die Senatsverkehrsverwaltung nannte auf Anfrage keinen Streckenabschnitt, der bisher bereits angeordnet worden sei. „Absehbar ist, dass ein Teil der geplanten Strecken noch in diesem Jahr angeordnet werden kann“, hieß es. „Genauere Zeitpläne können wir Ihnen noch nicht nennen.“ Von den geplanten fast 19 Kilometern Strecke in diesem Jahr ist demnach keine Rede mehr. Nach Informationen der Berliner Morgenpost wird es voraussichtlich bis März 2020 dauern, ehe alle Abschnitte angeordnet wurden.

Doch selbst bei früherer Anordnung ist unklar, wann die BVG-Busse …

Straßenverkehr: Ab Montag werden Falschparker von der Polizei und den Verkehrsbetrieben bei gemeinsamer Aktion verstärkt kontrolliert und bestraft., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227597187/Polizei-kuendigt-erneute-Aktion-gegen-Zweite-Reihe-Parker-an.html

Aktion gegen Falschparker: 6500 Verstöße im Frühjahr geahndet

Innensenator Andreas Geisel (SPD) unterstützt die Aktion. „#Parken in zweiter Reihe sowie auf #Bus- und #Radspuren ist egoistisch und #rücksichtslos“, teilte der Senator mit. Die Polizei geht zum zweiten Mal in diesem Jahr gezielt gegen #Falschparker vor. Im Frühjahr 2019 seien bei einer vergleichbaren fünftägigen Kontrolle knapp 6500 Halt- und Parkverstöße festgestellt und geahndet worden. In fast 290 Fällen seien Autos umgesetzt worden.

Die Polizei wies erneut ausdrücklich darauf hin, dass auf #Radwegen und #Busspuren

Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn + zu Fuß mobil: Anzahl und Funktionsweise von Lichtsignalanlagen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtsignalanlagen (#LSA) gibt es in Berlin?
Antwort zu 1:
Es gibt in Berlin 2.120 LSA.
Frage 2:
Wie viele LSA sind hiervon mit akustischen #Signalgebern ausgestattet?
Antwort zu 2:
1.211 LSA sind mit akustischen Signalgebern ausgestattet.
Frage 3:
Wie viele LSA sind hiervon mit einer #Festzeitsteuerung ausgestattet?
Antwort zu 3:
Jede LSA ist mit einer Festzeitsteuerung ausgestattet, welche im Falle einer zusätzlichen
#verkehrsabhängigen Steuerung unter anderem als Rückfallebene dient.
Frage 4:
Wie viele LSA sind hiervon als #Sofortanforderungsampel ausgestaltet?
2
Antwort zu 4:
Die vorhandenen Datenbanksysteme lassen hierzu keine detaillierte Auswertung zu.
Frage 5:
Wie viele LSA laufen hiervon mit verkehrsabhängiger Steuerung?
Antwort zu 5:
1.432 LSA laufen mit verkehrsabhängiger Steuerung.
Frage 6:
Wie viele LSA sind am #Verkehrsrechner angeschlossen und leiten somit die Daten an die #Verkehrsregelungszentrale
der VLB weiter?
Antwort zu 6:
1.814 LSA sind an den Verkehrsrechner angeschlossen.
Im Rahmen der Modernisierung der Verkehrsrechner-Infrastruktur ist davon auszugehen,
dass die bisher nicht angeschlossenen Anlagen in den kommenden Jahren schrittweise
einen Anschluss erhalten.
Frage 7:
Wie viele der LSA beeinflussen Fahrzeuge der #BVG (bitte separat für #Bus und #Straßenbahn angeben) und in
welcher Weise?
Frage 8:
Wie viele der LSA sorgen dafür, dass die Fahrzeuge der BVG Vorrang haben (#Vorrangschaltung)?
Frage 10:
Wie funktioniert konkret der Prozess der #LSA-Beeinflussung (Prozess der Voranmeldung/Hauptanmeldung
etc.)?
Antwort zu 7,8 und 10:
Die Fragen 7,8 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die LSA beeinflussen nicht die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV),
vielmehr erfolgt die #bedarfsgesteuerte Beeinflussung von LSA durch Fahrzeuge des
ÖPNV per Funk.
Technische Voraussetzung hierfür ist ein Fahrzeugerfassungssystem mittels eines rechnergestützten
Betriebsleitsystems (RBL) über den Bordrechner. Zudem muss die LSA eine
Funk-Empfangs- und Auswerteeinheit (FEA) und die dafür programmierte LSA-Logik im
Steuergerät der LSA besitzen.
ÖPNV-Fahrzeuge melden sich dann über Funk an der LSA an. In der Regel werden pro
LSA und Zufahrtrichtung drei Meldepunkte gesendet: Die Voranmeldung aus größerer Entfernung,
die Hauptanmeldung zur Bestätigung der eingeleiteten Steuerungsprozesse in
3
verlässlicherer Entfernung und eine Abmeldung zur Beendigung der Beeinflussung nach
Passieren der beeinflussten Anlage.
Die individuell erarbeitete Steuerungssoftware in der LSA wertet den Zeitpunkt der Anmeldung
aus, vergleicht diesen mit einer berechneten, theoretischen Annäherungszeit und
bestimmt damit einen mutmaßlichen Eintreffzeitpunkt an der LSA. Danach wird in der
Steuerung entschieden, ob strategisch auf die Annäherung mit einem Verlängern der Freigabezeit
oder einem Vorziehen der nächsten Freigabe reagiert wird, was auch von der zur
Anmeldesekunde laufenden aktiven Freigabephase abhängt. Den Verlängerungsoptionen
sind dabei Grenzen gesetzt, da zum einen die Umlaufzeit (Dauer eines Signalprogrammzyklus)
des jeweils aktiven Programms eingehalten werden muss, um nicht aus der Koordinierung
mit anderen LSA zu fallen, und zum anderen die Wartezeiten der hiervon benachteiligten
Verkehrsströme begrenzt und die Schaltfolge dem Grunde nach erhalten
bleiben soll.
Nach statistischer Erfassung der BVG existieren gegenwärtig 760 LSA mit Bus-Beeinflussungen,
329 LSA mit Tram-Beeinflussungen sowie 189 LSA mit Bus- und Tram-Beeinflussungen.
Frage 9:
Wie viele Ampeln sollen mit LSA-Beeinflussung künftig wann ausgestattet werden? Wie viel Zeit nimmt diese
„Nachrüstung“ (Einbau) in Anspruch?
Antwort zu 9:
Grundsätzlich wird bei jedem Neu- bzw. Umbau einer LSA durch die BVG geprüft, ob an
dieser LSA eine Vorrangschaltung für den ÖPNV eingerichtet werden solle (Potenzialanalyse).
Darüber hinaus werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit der BVG Beschleunigungsprogramme
für bestimmte Linien der BVG entwickelt. Deren Umsetzungen an den LSA
werden von der BVG als beigestellte Unterlagen realisiert und von Ingenieurbüros unter
Führung der BVG erarbeitet.
Es ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Nachrüstung einen Umsetzungszeitraum
von ca. einem Jahr in Anspruch nimmt. Gleichwohl kann die Umsetzung anderer
wichtiger verkehrspolitischer Projekte, die signaltechnischer Änderungen an LSA bedürfen,
im Einzelfall zu zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung führen.
Eine konkrete Angabe über künftige Umsetzungszahlen für LSA-Vorrangschaltungen ist
insoweit nicht möglich.
Frage 11:
Wie viele Ampeln werden durch Induktionsschleifen beeinflusst?
Antwort zu 11:
826 LSA werden durch Induktionsschleifen beeinflusst.
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Frage 12:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 12:
Nein.
Berlin, den 01.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Cottbus: Hauptbahnhof Cottbus: Neuer Verkehrsknoten für die Lausitz Vier neue Linien im PlusBus-Netz Lausitz, aus VBB

Der Hauptbahnhof in #Cottbus und der #Bahnhofsvorplatz präsentieren sich als neuer zentraler #Verkehrsknoten für die Lausitz. Für die Fahrgäste bedeutet das nach den langen Umbauarbeiten nun deutlich kürzere Wege beim Umstieg, aufeinander abgestimmte Fahrpläne, neueste Standards bei der Barrierefreiheit und bessere Fahrgastinformation. Erweitert wird das Verkehrsangebot zusätzlich um vier weitere #PlusBus-Linien mit den Qualitätskriterien des PlusBus-Konzeptes: regelmäßiger Stundentakt, Wochenendverkehr und Anschluss zur Bahn mit maximal 15 Minuten Übergangszeit. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat alle Informationen zum Bahnhof Cottbus und den neuen PlusBus-Linien Lausitz in zwei Flyern zusammengestellt, die auf der VBB-Homepage unter vbb.de abrufbar sind.

Zur Bahnhofseröffnung geht auch der neue Bahnhofsvorplatz an den Start. Hier halten nun zentral alle Bus- und Straßenbahnlinien die am Hauptbahnhof ankommen und abfahren. Das erspart Ihnen lange Fußwege zwischen den acht bisherigen Haltestellen. Der neue durchgehende Tunnel am Bahnhof führt bequem aus der nördlichen Innenstadt zu den Bahnsteigen und dem neuen Vorplatz. Für Fahrräder und PKW gibt es zahlreiche Stellplätze. Alle Bahnsteige, der Tunnel mit den Aufzügen und der Vorplatz entsprechen den neuesten Standards für Barrierefreiheit.

Mit der Bahnhofseröffnung gehen auch vier weitere PlusBus-Linien an den Start. Neben der PlusBus-Linie 800 (Cottbus – Hoyerswerda), die bereits seit Januar unterwegs ist, fährt ab dem 22.10.2019 die Linie 47 von Cottbus nach Burg nach dem neuen PlusBus-Fahrplan. Die Linien 849 (Cottbus – Döbern), 851 (Forst – Döbern) und 858 (Forst – Guben) ergänzen ab 1.11.2019 das Netz des „PlusBus Lausitz“.

Die fünf PlusBus-Linien verbinden zum einen das Oberzentrum Cottbus mit Burg, Hoyerswerda und Döbern und zum anderen Forst mit Guben und Döbern. An den Bahnhöfen Cottbus, Forst oder Spremberg bestehen direkte Anschlüsse zum Regional- bzw. Fernverkehr der deutschen Bahn

mit einer maximalen Übergangszeit von 15 Minuten. Somit bestehen regelmäßige Anschlüsse unter anderem in Richtung Berlin sowie zum regional wichtigen Oberzentrum Cottbus. In Cottbus besteht darüber hinaus regelmäßig Anschluss an den Stadtverkehr mit Bus und Tram. Außerdem werden die Querverbindungen von Forst nach Döbern und von Forst nach Guben zum PlusBus aufgewertet.

Mit dem „PlusBus Lausitz“ entsteht ein zuverlässiges Angebot mit einem attraktiven und leicht verständlichen Stundentakt für Pendler|innen und Schüler|innen in der Lausitz. Aber auch Gäste der Region profitieren von dem Angebot, da Highlights wie beispielsweise der Spreewald, das Staatstheater Cottbus und das Lausitzer Seenland sowohl während der Woche als auch am Wochenende regelmäßig erreichbar sind.

Kathrin Schneider, Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung:

„Die Fertigstellung des Cottbuser Bahnhofes ist ein großer Schritt in Richtung einer modernen und gut vernetzten Mobilität in der Lausitz. Dazu gehören auch neue Verbindungen. Mit den vier neuen PlusBus-Strecken schaffen wir schnelle Linien mit attraktiven Umsteigezeiten ohne langes Warten zu den Zügen. Es gibt erstmals eine länderübergreifende Linie von Cottbus nach Hoyerswerda. Schneller und besser sind die Verbindungen jetzt auch zwischen #Guben und #Forst und zwischen #Döbern und Forst. Wir unterstützen die regionalen Partner bei der Einrichtung von PlusBus-Linien und werben dafür, dass weitere Verkehrsunternehmen und Landkreise das PlusBus-System einführen.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB):

„Als Verkehrsverbund haben wir die Aufgabe das gesamte VBB-Gebiet gut mit Bus und Bahn zu verbinden. Die vier neuen Linien des Lausitzer PlusBusses bringen einer Menge Fahrgäste definitiv große Vorteile: klare Takte, regelmäßiger Wochenendverkehr, kurze und abgestimmte Umsteigezeiten sowie mehr Komfort in den Fahrzeugen. Immer mehr Menschen schätzen das und fahren mit. Das freut uns sehr und zeigt, dass vor allem ein zuverlässiges und vernetztes Angebot ein überzeugendes Argument für Bus und Bahn ist. Die PlusBusse verbunden mit dem neuen Verkehrsknotenpunkt HBF Cottbus, verbessern die Mobilität der Menschen und sind dabei ein wichtiger Baustein, die Verkehrswende erfolgreich zu gestalten!“

Hintergrund

Die PlusBusse fahren in Brandenburg unter dem Slogan „Ein Takt, mit dem Sie rechnen können“. Seit der Einführung im Jahr 2014 wurden bereits 25 Linien im gesamten Verbundgebiet eingerichtet.

Die Marke PlusBus steht für hohe Qualitätsstandards in Brandenburg:

  • Einen regelmäßigen Taktverkehr von 6 Uhr bis nach 20 Uhr.
  • Eine maximale Übergangszeit zwischen Bahn und Bus von 15 Minuten
  • Eine Wochenendbedienung

Seit September 2018 unterstützt das Land Brandenburg jeden PlusBus-Kilometer zusätzlich zur Grundfinanzierung mit 0,40€. Damit wird die Landesregierung für das Abrechnungsjahr 2018 mehr als eine Millionen Euro für den Busverkehr im ländlichen Raum zur Verfügung stellen.

Cottbus: Neuer Verkehrsknoten geht in Betrieb Cottbus fährt auf neue Linien ab, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/neuer-verkehrsknoten-in-cottbus-geht-in-betrieb_aid-46407489

Der neue #Verkehrsknoten am Cottbuser #Bahnhof geht am Dienstag in Dienst. Das hat Auswirkungen auf alle Linien von #Straßenbahn und #Bus in der Stadt – und darüber hinaus in der Region.

Mit der Inbetriebnahme des neuen Verkehrsknotens geht für #Cottbusverkehr ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Denn er macht nicht nur für Fahrgäste das Umsteigen bequemer. Der Verkehrsbetrieb kann mit dem Knoten sein gesamtes Netz effektiver steuern und bewirtschaften. Das erklärt Unternehmenssprecher Robert #Fischer. „Damit können wir unseren Fuhrpark optimal ausnutzen.“ Es gebe weniger Leerfahrten und die Taktung der Straßenbahnen könne verdichtet werden, obwohl dem städtischen Betrieb nicht mehr Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

Der Verkehrsknoten wird der Taktgeber im neuen #Streckennetz. Deshalb hat der Start Auswirkungen auf fast alle Linien von Bus und Straßenbahn im Stadt- und #Regionalverkehr. Die Fahrzeiten werden sich auf fast allen Routen verändern. Hier die wichtigsten Neuerungen im …

Bus + Fahrplan: BVG: Taktverdichtung der Busse der Linien 124 und 125 in Reinickendorf erst ab 2020, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/reinickendorf/article227360855/BVG-Taktverdichtung-der-Busse-der-Linien-124-und-125-in-Reinickendorf-erst-ab-2020.html

Immer wieder fallen die Busse der Linien #124 und #125 aus. Die #BVG wollte den Takt verdichten. Doch die Pläne wurden verschoben.

Reinickendorf. Über die Kundgebung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), dass es eine #Taktverdichtung bei den Buslinien 124 und 125 geben wird und Ausfälle zukünftig vermieden werden sollen, hatten sich die Reinickendorfer gefreut. Doch die Pläne der BVG müssen erneut verschoben werden.

Zu oft haben viele Menschen vergebens auf eine der beiden #Buslinien an der Haltestelle gewartet – einige Busse kamen zu spät oder gar nicht. Ein Ärgernis besonders für diejenigen, die in den Ortsteilen am Rande des Bezirks wie Frohnau oder Heiligensee wohnen, in denen es keine Ausweichmöglichkeit auf andere Busse oder Bahnen gibt.

Der Reinickendorfer Bezirksverordnete Felix Schönebeck (CDU) hatte sich mit einem Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eingebracht, in dem er dem Bezirksamt Reinickendorf empfiehlt, sich bei der BVG und dem Senat dafür einzusetzen, dass …

Bus: Anhaltende Busausfälle bei der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist die aktuelle Situation bezüglich #Busverspätungen und/oder -ausfällen bei der BVG?
Antwort zu 1:
Die Pünktlichkeit im Busverkehr der BVG lag im Zeitraum Januar bis August 2019 bei 87,2
Prozent und ist deutlich geprägt von einer Vielzahl an – nicht von der BVG zu
beeinflussenden – Störungen im Oberflächenverkehr. Die Ausfälle von Januar bis August
i.H.v. 1,101 Mio. Nutzwagenkilometer ergeben eine Zuverlässigkeitsquote von 89,2
Prozent.
Frage 2:
Aus welchen Gründen sind zwischen dem 06. und dem 13.09. 2019 wieder mehrere Fahrten der Linie #222
ausgefallen?
Antwort zu 2:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Technische, verkehrliche und personelle Gründe haben zu Fahrtausfällen auf der Linie
222 geführt. Um Ausfällen entgegenzuwirken, entzerrt die BVG die #Koppelung der Linie
222 mit anderen Linien oder Teilfahrten. So soll das Weiterführen von Verspätungen aus
anderen Fahrten vermieden werden.“
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Frage 3:
Wie viele technische oder krankheitsbedingte Ausfälle gibt es insgesamt aktuell bei welchen Buslinien?
Antwort zu 3:
Die BVG AöR teilt zu der Frage mit, dass sich Ausfälle nicht nur auf einzelne Linien
beziehen und nur anzahlmäßig erfasst und ausgewertet werden. In der
Gesamtbetrachtung entfallen demnach auf Grundlage der Angaben der BVG ca. 55
Prozent der ausgefallenen Fahrten im genannten Zeitraum auf #personalbedingte Gründe
und jeweils ca. 22 Prozent auf #Störungen/#Verkehrsbehinderungen und auf technische
#Schäden an Fahrzeugen.“
Frage 4:
Welche Maßnahmen werden kurz-, mittel- und langfristig dagegen unternommen?
Antwort zu 4:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Um den steigenden Anforderungen der wachsenden Stadt gerecht zu werden, mobilisiert
die BVG im Bereich der #Busfahrerausbildung alle betrieblichen Möglichkeiten. Die BVG
stellt verstärkt Fahrerinnen und Fahrer ein, um den Omnibusbetrieb noch zuverlässiger
und pünktlicher zu machen. Bereits im letzten Jahr wurde eine große Ausbildungs- und
Einstellungskampagne gestartet. Auch im technischen Bereich wurden zusätzliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Es wurden 66 zusätzliche Stellen geschaffen,
um die technische Stabilität zu erhöhen.
Zusätzlich werden externe Fahrschulen hinzugezogen, um die Kapazitäten der
Fahrerausbildung deutlich zu erhöhen.
Die BVG ersetzt und erweitert außerdem ihren Fahrzeugbestand. Seit Oktober 2018
kommen kontinuierlich neue Fahrzeuge hinzu. Unter anderem zur Absicherung des
Ersatzverkehrs hat die BVG zusätzlich 30 Fahrzeuge #angemietet.
Um die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit beim Omnibus weiter zu erhöhen, müssen auch
die negativen Auswirkungen im Oberflächenverkehr reduziert werden. Mit der zuständigen
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz arbeiten wir daher an der
Einführung weiterer #Bussonderfahrstreifen und den Bus priorisierende
Lichtzeichenanlagen.“
Zudem hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgrund des seit
2012 stetig gestiegenen Ausfallniveaus die BVG gebeten, die Einführung eines
eingeschränkten Fahrplans zu prüfen. In den Betriebsbereichen U-Bahn und Straßenbahn
praktiziert die BVG dies bereits und hat dadurch trotz der verminderten Kapazitäten
zumindest die Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit des dann reduzierten Angebotes erhöht.
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Frage 5:
Ist geprüft worden, ob durch die Anmietung von Fremdfirmen, ggf. auch aus anderen Bundesländern,
kurzfristig eine höhere Flexibilität bei der Kompensation von Busausfällen erreicht werden kann?
Antwort zu 5:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG hat Ersatzverkehrs- und Linienleistungen ausgeschrieben, um Ausfälle noch
besser kompensieren zu können. Die #Ausschreibung ergab keine ausreichenden
Angebote, weder für #Linienleistungen, noch für #Ersatzverkehrsleistungen. Aus diesem
Grund muss die BVG AöR parallel zum regulären Linienangebot verstärkt
Ersatzverkehrsleistungen übernehmen.“
Frage 6:
Wie viele diesbezügliche Anfragen sind wann an welche Unternehmen oder andere Anstalten des
öffentlichen Rechts gerichtet worden?
Antwort zu 6:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die Leistungen sind offen ausgeschrieben worden. Aufgrund der allgemein sehr hohen
Nachfrage nach Fahrpersonal am Markt, ergab die Ausschreibung keine ausreichenden
Angebote.“
Frage 7:
Wann ist wieder mit einer vollständigen Versorgungssicherheit bezüglich des Busverkehrs in Berlin zu
rechnen?
Antwort zu 7:
Hierfür hat die BVG keinen konkreten Zeitpunkt benannt.
Berlin, den 10.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz