Welche Länge haben die #Ufer an den Berliner Gewässern jeweils (nur #Bundeswasserstraßen und #Panke; bitte nach Gewässern in Kilometer oder Meter getrennt ausweisen)
Antwort zu 1:
Für Berlin ergeben sich in der Summe die folgenden Uferlängen an Bundeswasserstraßen:
An wie vielen Stellen im öffentlichen Straßenland gibt es nach Kenntnis des Berliner Senats Beschränkungen der Straßennutzung für LKWs hinsichtlich Gewicht und / oder Höhe? (Bitte getrennt nach Bezirken sowie nach Gewicht bzw. Höhe ausweisen)
Antwort zu 1:
Eine Übersicht zu Lastbeschränkungen hinsichtlich der Berliner Straßenbrücken ist in nachfolgender Tabelle 1 dargestellt. Eine Unterscheidung nach Kraftfahrzeugarten erfolgt dabei nicht.
Tabelle 1
Bezirk
Lastbeschränkung auf Brücken
24 t
20 t
18 t
16 t
12 t
10 t
7,5 t
6 t
5 t
3,5 t
2,8 t
Summe
1
Mitte
1
2
1
1
1
6
2
Friedrichshain-Kreuzberg
3
1
1
5
3
Pankow
1
2
1
4
4
Charlottenburg-Wilmersdorf
2
1
1
1
1
6
5
Spandau
2
1
1
1
5
6
Steglitz-Zehlendorf
1
1
2
7
Tempelhof-Schöneberg
0
8
Neukölln
6
6
9
Treptow-Köpenick
1
1
1
1
2
1
7
10
Marzahn-Hellersdorf
1
1
2
11
Lichtenberg
1
1
12
Reinickendorf
2
2
Summe
2
1
18
9
7
1
1
1
1
3
2
46
(Stand: 18. Februar 2022)
Die Angaben zu sonstigen Last- und Höhenbeschränkungen wurden bei den Berliner Bezirksämtern abgefragt und sind in der Tabelle 2 wiedergegeben. Soweit konkrete Angaben innerhalb der erbetenen Frist übermittelt wurden, sind diese mit aufgeführt.
Tabelle 2
Bezirk
Last -und Höhenbeschränkungen nach Angabe der Bezirke
1
Mitte
28 Beschränkungen
2
Friedrichshain-Kreuzberg
keine bekannt
3
Pankow
keine statistische Erfassung
4
Charlottenburg-Wilmersdorf
2 Beschränkungen
5
Spandau
keine Rückmeldung
6
Steglitz-Zehlendorf
vier Straßen mit LKW-Beschränkungen hinsichtlich des Gewichts
7
Tempelhof-Schöneberg
keine Rückmeldung
8
Neukölln
1 x über 7,5 t, 5 x Höhenbeschränkungen (1 x 3,70 m; 1 x 3,80 m; 3 x 4,00 m)
1 x 7,5 t, 4 x Höhenbeschränkung, davon 2 x 3,80 m, 1 x Breitenbeschränkung
12
Reinickendorf
keine statistische Erfassung
(Stand: 18. Februar 2022)
Frage 2:
Wie wird nach Kenntnis des Berliner Senats die Einhaltung von Beschränkungen der Straßennutzung hinsichtlich Gewicht und Höhe von LKWs in Berlin sichergestellt?
Gab es hierzu Schwerpunktkontrollen und wenn ja, wann und wo (bitte für die Jahre 2016 bis heute getrennt nach Bezirken ausweisen)?
Wie viele Verstöße gegen Beschränkungen der Straßennutzung hinsichtlich Gewicht und Höhe von LKWs wurden nach Kenntnis des Berliner Senats geahndet und wie (bitte für die Jahre 2016 bis heute nach Bezirken und Art der Ahndung ausweisen)?
Antwort zu 2:
Die Polizei Berlin fasst die Überwachung des Schwerlastverkehrs einschließlich der Überprüfung von Höhe und Gewicht unter der Begrifflichkeit „Personen-Güter- Gefahrgutverkehrsüberwachung“ statistisch zusammen. Die angefragten Daten sind der nachstehenden Tabelle 3 zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht möglich.
Tabelle 3
Einsatzanlass
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Personen-Güter- Gefahrgut- verkehrsüberwachung
485
477
361
162
176
339
(Stand: 1. Februar 2022)
Die entsprechenden Verdachtsfälle von Verstößen wurden durch Ordnungswidrigkeitenanzeigen verfolgt. Die angefragten Daten sind der nachstehenden Tabelle 4 zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht möglich.
Tabelle 4
Tatbestand
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 250/251/255/260).
184
372
253
205
42
20
Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 265 angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war.
0
0
249
376
258
231
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.
0
0
0
0
58
200
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war und behinderten dadurch Andere.
0
0
0
0
3
0
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 3
52
31
24
20
5
3
Nr. 2 Buchstabe a) oder b) Straßenverkehrsordnung den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5t zulässige Gesamtmasse (ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibus) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/260 gesperrt war.
1.079
797
452
218
201
387
gesamt
1.315
1.200
978
819
567
841
(Stand: 31. Januar 2022)
Frage 3:
In wie vielen Fällen wurden seit 2016 nach Kenntnis des Berliner Senats LKWs von dafür nicht geeigneten Straßen durch Feuerwehr, Polizei und/oder THW geleitet (bitte für jedes Jahr einzeln getrennt nach Bezirken ausweisen)?
Antwort zu 3:
Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt in der Polizei Berlin nicht. Die Berliner Feuerwehr und das Technische Hilfswerk (THW) besitzt keine Regelungsbefugnis für den fließenden Verkehr.
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, den durch Brückensanierungen bestehenden oder absehbaren Umfahrungsverkehr von LKWs über 12 t aus Nebenstraßen fernzuhalten? (bitte für jede Brückensanierung einzeln antworten)
Antwort zu 4:
Vom Grundsatz her ist die Nutzung der öffentlichen Straßen durch alle Kraftfahrzeuge entsprechend der nach § 34 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung) zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte gestattet. Eine pauschale Vorgabe zur Führung des Schwerlastverkehrs über das Hauptstraßennetz besteht nicht. Bei Ersatzneubauten insbesondere im Hauptstraßennetz ist es das Ziel, die Verkehrsbeziehungen durch eine halbseitige Verkehrsführung weiterhin auf dieser Route aufrecht zu erhalten und damit eine Verdrängung in das Nebenstraßennetz zu vermeiden. Des Weiteren werden je nach Erfordernis mittels Verkehrszeichen im Zusammenhang mit bauzeitlichen Verkehrsführungen Durchfahrtsverbote erlassen und bereits im weiteren Umfeld mit Hinweistafeln auf Umfahrungsstrecken umgeleitet. Gegebenenfalls wird über die Verkehrsinformationszentrale und
dynamische Verkehrsinformationsanzeiger auf Ausweichstrecken hingewiesen. Die Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgen immer in Abwägung von Durchgangsverkehr zu Anlieger- und Zielverkehr und unterliegen gegebenenfalls einer Anpassung infolge sich einstellender Ausweichverkehre.
Frage 5:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 5: Keine.
Berlin, den 22.02.2022
In Vertretung Markus Kamrad
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1: Wann soll die #Seilbahn in #Marzahn-Hellersdorf Teil des öffentlichen Nahverkehrs betrieben durch die #BVG und Teil des Tarifverbundes #VBB werden? Frage 2: Welches sind die nächsten #Planungsschritte, um die Seilbahn als Bestandteil der o.g. Rahmenbedingungen (Betrieb durch BVG, Teil des VBB) zu etablieren? Frage 3: Gibt es bereits Gespräche mit der BVG? a. Wenn ja, mit welchem Inhalt und welcher Zielsetzung? b. Wenn nein, warum nicht und sind welche angedacht? Frage 4: Gibt es bereits Gespräche mit dem VBB? Frage 5: Welche zusätzlichen fachlichen #Qualifikationen benötigt das #Personal der BVG, um die Seilbahn betreiben zu können?
Frage 1: Strebt der Berliner Senat an, die #Trasse der #Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn in Gänze oder in Teilen für eine künftige Nutzung für den #spurgeführten#Personennahverkehr zu sichern? Frage 2: Welche Trassen, Flächen, Grundstücke und #Bahnbetriebsanlagen sollen gesichert werden? Frage 3: Mit welchen Verfahren sollen die Flächen, Grundstücke und Bahnbetriebsanlagen gesichert werden und wie ist der aktuelle Stand jeweils? Frage 4: Hat der Berliner Senat Pläne oder Kenntnis von Plänen für die künftige Nutzung der Trasse der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn?
Frage 1: Ab wann beginnt die #Erneuerung der #Brücke auf der #Schönhauser Allee und wann wird sie planmäßig abgeschlossen? a) Bis wann soll nach Auffassung des Berliner Senats eine detaillierte Planung erfolgen? Antwort zu 1: Aufgrund des aktuellen Planungsstandes kann kein gesicherter Baubeginn bzw. ein Abschluss der Arbeiten angegeben werden. Nach einer groben Einschätzung ist von einem Baubeginn voraussichtlich in 2025 auszugehen. a) Der Abschluss einer detaillierteren Planungsstufe wird Ende 2022 angestrebt.
Frage 1: Welche #Abstellkapazität hat die vorhandene #Zugbildungsanlage (#ZBA) am #S-Bahnhof #Tempelhof in Bezug auf die Anzahl der Gleise, die Gleislänge und die Anzahl der abstellbaren Wagen? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „In der derzeit vorhandenen ZBA lassen sich 9 Vollzüge abstellen. Es wird eine Erweiterung der Kapazität um bis zu 8 Vollzüge angestrebt.“ Frage 2: Um wie viele Gleise und jeweilige Gleislängen soll die dortige ZBA nach derzeitigem Planungsstand #erweitert werden?
Frage 1: Plant der #VBB die Nutzung der #Mobility Inside App? Frage 2: Wenn ja: a. Welche Art der #Partnerschaft ist dabei mit der Mobilty #inside Holding geplant (1. die Unterzeichnung des Teilnahmevertrags, 2. zusätzlich Mitglied im assoziierten Verein oder 3. Kommanditis der Mobility inside Holding werden)? b. Wann ist mit der #Nutzbarkeit des #VBB-Angebotes in der Mobility Inside App zu rechnen?
Die #BVG-Guthabenkarte ist jetzt noch bequemer nutzbar. Seit dieser Woche können Fahrgäste die Karte auch an allen #Ticketautomaten in U-Bahnhöfen und an Haltestellen #aufladen und als #Zahlungsmittel nutzen. Die BVG-Guthabenkarte gibt es bereits seit Oktober 2021. Mit ihr konnten die Nutzer*innen bisher schon in Bussen und BVG-Kundenzentren (neben #Giro- und #Kreditkarten oder #Smartphone) kontakt- und #bargeldlos bezahlen.