Fahrdienst: Deutsche Bahn spart CleverShuttle klein, aus Manager Magazin

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/clevershuttle-deutsche-bahn-verkleinert-fahrdienst-a-1307366.html

Die Deutsche Bahn will ihren #Fahrdienst #CleverShuttle deutlich verkleinern. Der Staatskonzern will den taxiähnlichen Service künftig nur noch in Düsseldorf und Leipzig anbieten. Aus Berlin, Dresden, Kiel und München hingegen wird sich das Unternehmen in Kürze #zurückziehen. Das erfuhr das manager magazin aus Unternehmenskreisen.

Hinter dem Schritt stehen offenbar Sparzwänge. Das Start-up CleverShuttle ist von der Corona-Krise stark betroffen. Allerdings soll es schon vor der Pandemie hohe Verluste eingefahren haben. Die Deutsche Bahn als Mehrheitseigner – sie hält 76 Prozent der Anteile – kämpft ebenfalls mit Fahrgastschwund und …

Fahrdienst: Ridesharing in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Fahrzeuge welcher Unternehmen sind in Berlin im Rahmen des Experimentierparagraphs des
Personenbeförderungsgesetzes mit welcher Fahrzeuganzahl zugelassen?
Antwort zu 1:
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) hat den #Erprobungsverkehr
des #BerlKönig mit bis zu 300 Fahrzeugen sowie den Erprobungsverkehr von
#CleverShuttle mit bis zu 150 Fahrzeugen genehmigt. Laut LABO waren mit Stand vom
September 2019 für den Erprobungsverkehr des BerlKönig 185 Fahrzeuge sowie für das
Unternehmen CleverShuttle 133 Fahrzeuge konzessioniert.
Frage 2:
Was ist über die Anstellungs- und Arbeitsverhältnisse bei diesen Angeboten bekannt (Arbeitszeit/Woche,
Entlohnung, Wochenend- und Feiertagszuschläge, befristet/unbefristet, Urlaub)?
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Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Fahrerinnen und Fahrer sind in unterschiedlichen Vertragsmodellen befristet
eingestellt (Vollzeit, Teilzeit, Minijob). Die Arbeitsstunden der Fahrerinnen und Fahrer
betragen zwischen 5 und 45 Stunden pro Woche. Die Entlohnung der Fahrerinnen und
Fahrer liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Zusätzlich werden ein Nachtzuschlag von
25 % sowie freiwillige Zuschläge an Wochenenden und Feiertagen gezahlt. Der
Stundenlohn ist im Vergleich zu anderen Fahrdienstanbietern vollkommen unabhängig von
der Anzahl Fahrten oder dem akquirierten Umsatz und erlaubt den Fahrerinnen und
Fahrern Stabilität und Planbarkeit. Der Urlaubsanspruch entspricht mindestens dem
gesetzlichen Mindesturlaub nach Vorgabe des Bundesurlaubgesetzes.“
Im Weiteren wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/20033 und 18/18499
verwiesen.
Das Unternehmen CleverShuttle bekundet gegenüber dem Senat die faire Behandlung
seiner Fahrerinnen und Fahrer. Diese sind nach Angaben des Unternehmens fest
angestellt und verdienen mindestens 11 Euro brutto pro Stunde, zzgl. Zuschläge und
Trinkgelder (ca. 1-2 Euro pro Fahrerstunde). Zusätzlich gewährt CleverShuttle seit
September 2018 leistungsabhängig einen Bonus i. H. v. 1,50 Euro je Stunde, für den sich
nach Angaben des Unternehmens mittlerweile ca. 80,4 % der Fahrer qualifizieren.
Zusätzlich wurde ein Karrieresystem für Fahrerinnen und Fahrer institutionalisiert, das
einen zusätzlichen Anreiz bietet, Leistung (z.B. präventives Fahren) und
Einsatzbereitschaft zu belohnen.
Frage 3:
Mit wie vielen Fahrgästen sind die Berliner Taxen durchschnittlich besetzt?
Antwort zu 3:
Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.
Frage 4:
Mit wie vielen Fahrgästen ist der Berlkönig durchschnittlich besetzt?
Frage 5:
Wie hoch ist der Anteil der Leerfahrten des BerlKönigs?
Antwort zu 4 und 5:
Der BerlKönig war im Durchschnitt der Monate November 2018 bis September 2019 mit
1,5 Fahrgästen besetzt. Dabei wurden 71 % der Fahrten geteilt, d.h. es waren mehrere
Fahrgäste im Fahrzeug, und 40 % der Fahrten gebündelt.
Die BVG teilt zu Leerfahrten ergänzend mit:
„Bei Buchungen können auch unbesetzte Streckenteile entstehen, um neue Fahrgäste
abzuholen. Der Großteil der Leerfahrten entsteht aber bei An- und Rückfahrten zwischen
Betriebshof und der ersten/letzten Buchung pro Fahrerschicht sowie bei den
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Ladevorgängen der elektrischen Fahrzeuge.“
Der Anteil der Leerfahrten wurde von der BVG wegen der vertraglichen Regelungen der
mit ViaVan bestehenden Forschungs- und Entwicklungskooperation in diesem
Zusammenhang nicht mitgeteilt, da dieser als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
eingestuft wird.
Frage 6:
Welche Leistungen finanzieller (mit Angabe des Gegenstandes und der Höhe), personeller (Stellenanteile,
Aufgaben) oder infrastruktureller Art erbringt die BVG für den Berlkönig?
Frage 7:
Wer erhält die Einnahmen aus dem Fahrbetrieb?
Antwort zu 6 und 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig ist eine Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der BVG und
ViaVan. Während ViaVan die wesentlichen Kosten des Experiments übernimmt,
insbesondere die operative Fahrleistung (Fahrerinnen und Fahrer sowie Fahrzeuge) sowie
die Bereitstellung von Software, stellt die BVG bestehende Betriebshöfe sowie personelle
Unterstützung (v.a. Betriebsleiter, Projektleitung, Marketing) aus Eigenmitteln ohne
gesonderte Finanzierung zur Verfügung. Die BVG ist Genehmigungsinhaber und
Kundenvertragspartner. Die Einnahmen werden verwendet, um die laufenden Kosten zu
decken.“
Frage 8:
Wer ist mit der Evaluation der in Berlin zugelassenen Ride-Sharing-Dienste beauftragt?
Frage 9:
Wann liegen aussagekräftige Evaluationen der verkehrlichen Wirkung des Berlkönigs und anderer Ride-
Sharing-Dienste vor? Wo werden sie veröffentlicht?
Antwort zu 8 und 9:
Der BerlKönig wird als auf vier Jahre begrenzter Erprobungsverkehr betrieben. Zusammen
mit der BVG hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hierfür ein
Monitoringkonzept entwickelt, das aus den Zielen des Mobilitätsgesetzes abgeleitet wurde.
Das Monitoringkonzept soll die Grundlage für die Bewertung bilden, ob der BerlKönig-
Erprobungsverkehr mit öffentlichen Verkehrsinteressen vereinbar ist. Auf dieser Grundlage
können das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) und die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Erprobungsverkehr
evaluieren. Für eine abschließende Bewertung ist es noch zu früh, der
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Senat wird zu gegebener Zeit dem Abgeordnetenhaus berichten und Ergebnisse
veröffentlichen.
Berlin, den 23.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: Uber gegen Taxi Straßenkampf in Berlin aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/uber-gegen-taxi-strassenkampf-in-berlin-31900954?dmcid=nl_20190120_31900954

Rumen Milkow hat den #Taxifahrerblick. Wenn er mit seinem Auto in Berlin unterwegs ist, registriert er sehr genau, wer von den Kollegen wo auf Fahrgäste wartet. Und er erkennt auch die Fahrer, die für die Konkurrenz von #Uber in zumeist unscheinbaren schwarzen Wagen unterwegs sind. „Da ist einer“, sagt er mit Blick auf den schwarzen Toyota Hybrid. Dann blinkt Milkow, rollt auf die Linksabbiegerspur und langsam an dem Wagen vorbei. Auf dem Fahrersitz sitzt ein junger Mann und blickt auf ein Smartphone, das in einer Halterung mittig vor der Frontscheibe befestigt ist. „Ich wusste es, ein Uber-Fahrer“, sagt Milkow und haut einmal mit der rechten unteren Handfläche aufs Lenkrad. Dann dreht er das Lenkrad, und es geht weiter Richtung Mitte.

#Clevershuttle, #Blacklane und Uber
Rumen Milkow ist 52, er fährt seit 23 Jahren #Taxi in Berlin, fast sein halbes Leben lang. Er bekommt Mindestlohn plus ein wenig Urlaubsgeld dafür, Berliner, Geschäftsleute und Touristen durch die Stadt von A nach B zu kutschieren.
„#Taxikrieg“ – so ist der Konflikt zwischen dem #Taxigewerbe und Uber in Schlagzeilen grob zusammengefasst worden. Taxikrieg – das bedeutet: Uber, der Konkurrent, stößt in einen Markt, der sowieso schon hart umkämpft ist. In Berlin sind rund 8000 Taxen gemeldet. Das sind viele im Vergleich zu anderen Großstädten. Knapp 450 Berliner kommen auf ein Taxi. In Köln und Dresden zum Beispiel ist das Verhältnis für Fahrgäste deutlich …

Fahrdienst: Einführung neuer Systeme zur Entlastung der Verkehrssituation in Berlin (Ride Pooling Systeme), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum blockiert der Berliner Senat neue nachhaltige, private Mobilitätsangebote wie #MOIA oder #door2door
in Berlin, obwohl durch die Konzepte der zunehmende #Mobilitätsbedarf der wachsenden Stadt gedeckt, die
Verkehrsprobleme Berlins gelindert werden könnten und dies bereits in anderen deutschen Städten möglich
ist?
Antwort zu 1:
Berlin erfreut sich großer Resonanz bei der Erprobung neuer Mobilitätsformen. Insofern
führt der Senat seit Jahren Gespräche mit Anbietern, die die Neuzulassung von „#Ridepooling-
Verkehren“ als Erprobungsverkehr auch in Berlin anstreben. Es liegt in der Natur der
Sache, dass eine neue Mobilitätsform ein verkehrlich relevantes Alleinstellungsmerkmal
besitzen sollte. Zudem sollte sie nicht von verschiedenen Anbietern mehrfach im selben
Gebiet erprobt werden. Das würde die bestehende Nachfrage zersplittern und damit dem
Ziel, möglichst viele gepoolte Fahrten zu erreichen, entgegenstehen. Zudem würde die
Aussagekraft bereits laufender gleichartiger Probebetriebe dadurch deutlich geschmälert.
Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist
in aller Regel nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig. Zur
praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel können nach pflichtgemäßem
Ermessen gemäß § 2 Abs. 7 PBefG auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von
den Vorschriften des PBefG zeitlich befristet (bis zu vier Jahre) genehmigt werden, soweit
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öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Sinn dieses Genehmigungstatbestandes
ist es, Erfahrungsdaten sammeln zu können, die dem Gesetzgeber die Prüfung
erlauben, ob er durch Änderung des #PBefG den erprobten Verkehr zulassen will.
Das Unternehmen door2door hat im Jahr 2016 parallel zum seinerzeit genehmigten #CleverShuttle-
Betrieb mit dem Senat Gespräche über das „#Ally“-Projekt geführt, in Berlin allerdings
keinen Antrag auf Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gestellt.
Auch der von der Firma MOIA in diesem Jahr beantragte „#Ridepooling-Verkehr“ mit virtuellen
Haltestellen setzt sich aus Komponenten der bereits laufenden Erprobungen zusammen.
Frage 2:
Warum gab es bei der Genehmigung, Einführung und im Nachgang der Einführung des „#BerlKönig“ der landeseigenen
BVG, keine Ausschreibung, so dass sich auch andere Unternehmen auf den Testpiloten der
Stadt hätten bewerben können?
Frage 6:
Wann ist mit einem diesbezüglich offenen, transparenten und nachvollziehbaren Ausschreibungsverfahren
zu rechnen, bei dem sich andere Bewerber um die Durchführung des Angebotes bewerben können?
Antwort zu 2 und 6:
Eine Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gemäß § 2 Abs. 7 PBefG stellt
keine #Dienstleistungskonzession dar, da es an der erforderlichen Gegenleistungsverpflichtung
des Wirtschaftsteilnehmers fehlt. Diese rechtliche Bewertung wurde erst jüngst vom
Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Verfahren bestätigt, in dem die Erteilung einer
Genehmigung an MOIA in Hannover mit dem Hinweis auf eine vermeintliche Ausschreibungspflicht
verhindert werden sollte. Für eine Ausschreibung von eigenwirtschaftlichen
Genehmigungen zu „Experimentierzwecken“ fehlt es somit an einer Rechtsgrundlage.
Frage 3:
Warum operieren die derzeitigen beiden Anbieter wie „CleverShuttle“ und der „BerlKönig“ nur mit geringen
Fahrzeugstückzahlen und in sehr begrenzten Bediengebieten, welche Erkenntnisse erhofft sich der Senat
davon?
Antwort zu 3:
Den beiden Erprobungen dürfen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Es
sind daher insbesondere die Vereinbarkeit mit den Angeboten im Öffentlichen Personennahverkehr
(#ÖPNV), mit dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des örtlichen #Taxigewerbes
und sonstige nicht konkretisierte öffentliche Verkehrsinteressen zu berücksichtigen. Daher
sind nur geringe Fahrzeugzahlen und begrenzte Bediengebiete genehmigt worden.
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Das Abgeordnetenhaus hat durch das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG)1 den Rahmen für
die Bestimmung „sonstiger“ öffentlicher Verkehrsinteressen abgesteckt. Zentrale Maßgabe
des Berliner Mobilitätsgesetzes ist, dass der Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
gesteigert werden soll. Dem Umweltverbund zugerechnet werden der Fußverkehr, der
Radverkehr und der ÖPNV.
Auf Basis dieser und weiterer Vorgaben des Mobilitätsgesetzes wird auch der künftige
Nahverkehrsplan 2019 – 2023 (NVP) konkretisieren, unter welchen Maßgaben davon ausgegangen
werden kann, dass „Ridepooling“-Verkehre das Berliner Verkehrssystem im
Sinne der Zweckbestimmung und der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes optimieren.
Daher ist den beiden Anbietern durch geeignetes Monitoring auferlegt, Daten zu generieren,
die eine Bewertung erlauben, welche Auswirkungen die „Ridepooling“-Verkehre in
Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse haben. Das Land Berlin hat auf diese Weise
die Grundlage für eine systematische Datenerhebung zur Beurteilung der verkehrlichen
Wirkungen der „Ridepooling“-Verkehre gelegt und strebt an, im bundesweiten Austausch
mit Genehmigungsbehörden, Ländern und Bund eine Harmonisierung der Kennziffern und
der Methodik des Monitorings zu erreichen.
Frage 4:
Wann gelten die derzeitigen Ride Pooling-Tests wie der „BerlKönig“ der BVG als erfolgreich?
Antwort zu 4:
Erklärtes Ziel der „Ridepooling“-Verkehre ist es, individuelle Mobilitätsbedürfnisse zu bündeln
und dadurch das individuelle Kraftfahrzeugaufkommen zu reduzieren. Somit dürfen
die Erprobungen nicht zu einer relevanten Beeinträchtigung des ÖPNV, der Funktionsfähigkeit
des örtlichen Taxigewerbes oder gar zur Zunahme des Kraftfahrzeugaufkommens
zu Lasten des Umweltverbundes führen.
Frage 5:
Was würde dies für die Zulassung weiterer Unternehmen in Berlin bedeuten?
Antwort zu 5:
Das Land Berlin wird im Einzelfall nach den o. g. Kriterien entscheiden.
Frage 7:
Gilt bei der Zulassung von Ride Pooling-Anbietern das Gebot der Eigenwirtschaftlichkeit oder werden Verkehrskonzepte
wie der „BerlKönig“ der landeseigenen BVG durch Landesmittel subventioniert?
Antwort zu 7:
Die Erprobungsverkehre werden nicht durch Landesmittel subventioniert.
1 Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung
vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)
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Frage 8:
Bejahendenfalls zu 7. – Wie hoch ist der zu erwartende Subventionsbetrag?
Antwort zu 8:
Entfällt.
Berlin, den 27.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Modern und entspannt unterwegs: Deutsche Bahn präsentiert Innovationen entlang der gesamten Reisekette Zweite Auflage der interaktive Veranstaltungsreihe „Mobilität erleben“, aus DB

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/12534414/p20161020.html

Zweite Auflage der interaktive Veranstaltungsreihe „Mobilität erleben“ • Fahrt mit dem neuen #ICE4 • Dr. Rüdiger Grube: „Wir treiben die #Digitalisierung voran!“

Fachleute aus unterschiedlichen Geschäftsfeldern der Deutschen Bahn (DB) haben heute in Berlin Innovationen entlang der gesamten Reisekette vorgestellt. Nach dem erfolgreichen Auftakt im letzten Jahr war dies die zweite Auflage der interaktiven Veranstaltungsreihe „Mobilität erleben“. Rund 250 Multiplikatoren aus Presse, digitalen Medien, Politik, Verkehrsverbünden, Aufgabenträgern, Verbänden und Kundenbeirat waren dazu eingeladen, die neuen Produkte und Angebote zu testen. Der Zukunftsbahnhof Berlin Südkreuz bot dafür die passende Umgebung: Dort entwickelt und erprobt die DB stetig innovative Mobilitäts-, Informations- und Energiekonzepte für ihre Kunden. Höhepunkt des Tages war die Fahrt mit dem ICE 4, dem Rückgrat des neuen Fernverkehrs. Daneben wurden rund 30 neue Angebote und Services vorgestellt, die Reisende der Deutschen Bahn in naher Zukunft erleben werden.

„Viele der heute vorgestellten Innovationen werden bereits in kurzer Zeit absolut selbstverständlich und unverzichtbar sein. Die technologische Entwicklung verändert die Kundenbedürfnisse rasant und wir als Deutsche Bahn stellen uns dieser Dynamik nicht nur – wir treiben sie voran!“, sagte Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn.

Enak Ferlemann, Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Die Digitalisierung betrifft uns in nahezu allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen. Mit rasanter Geschwindigkeit ist so ein dynamisches Innovationsfeld entstanden, das enormes Wertschöpfungspotential bietet. Deutschland muss ein Treiber dieser Entwicklung werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Deutsche Bahn geht dabei mit gutem Beispiel voran.“

Berthold Huber, Vorstand Verkehr und Transport: „Mehr Reisequalität ist der Schlüssel zum Kundenerfolg. Mit den vorgestellten Neuerungen machen wir das Reisen nicht nur einfacher und verlässlicher, sondern bieten unseren Kunden das gute Gefühl, jederzeit bestens informiert und komfortabel unterwegs zu sein.“

Birgit Bohle, Vorstandsvorsitzende DB Fernverkehr: „Mobilität erleben bietet die Möglichkeit, Innovationen direkt und persönlich auszuprobieren. Ich freue mich sehr, dass wir auch in diesem Jahr zahlreiche neue Angebote und Produkte vorstellen können, die die Reise mit der Deutschen Bahn künftig noch attraktiver machen. Dabei ist die Fahrt mit dem ICE 4 auch für mich ein besonderes Highlight.“

Folgende neue Produkte und Angebote wurden von den Fachleute der verschiedenen Geschäftsfelder vorgestellt:

Der neue ICE 4

#Kinderbetreuung im ICE

Neues #Entertainmentangebot von maxdome im ICE-Portal

Neue Funktionen im „DB Navigator“ wie die digitale #Wagenreihung und der #Umstiegswecker

Prototyp der DB Information 4.0, die neben persönlicher Beratung künftig auch Infoscreens und Selbstbedienungsterminals bietet

WIFI@DB Regio mit neuer #Multiproviderunterstützung und Kanalbündelung im Nahverkehr

Erweiterung des Angebots von DB Rent mit dem neuen Call a Bike-Fahrrad, #CleverShuttle und #Roller-Sharing

Neue Warte- und #Aufenthaltsbereiche für einen angenehmen Aufenthalt im Bahnhofsgebäude und am Bahnsteig

Neue Gestaltung der DB #Lounge

#App „Bahnhof Live“ mit allen wichtigen Informationen zu den Bahnhöfen in Deutschland, zum Beispiel Ankunfts- und Abfahrzeiten, Wagenreihung, Einkaufsmöglichkeiten, Lagepläne und Umgebungskarte sowie Aufzugsdaten für Mobilitätseingeschränkte Reisende

App „DB Barrierefrei“, speziell orientiert an den Bedürfnissen von Reisenden mit Behinderungen

Innovative #Schließfächer „DB BahnhofsBox“ mit neuer Schließfachtechnologie

Hinweis für Redaktionen: 
Weitere Informationen und Fotos zu den einzelnen Neuheiten sind als Medienpaket unterdeutschebahn.com/mobilitaet-erleben-2016 abrufbar.