Straßenverkehr: Die Verkehrsinfrastruktur von morgen – I DEGES-Projekte entlang der Stadtautobahn A 100, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welche Abschnitte an der #A100 bzw. benachbarter Zubringer (#A115 bzw. #A111) bezieht sich:
a) der Planungsraum für die verschiedenen Baumaßnahmen (hier insbesondere AD #Funkturm,
#Westendbrücke, #Rudolf-Wissel-Brücke und Dreieck #Charlottenburg)?
b) der Betrachtungsraum für die jeweilig vorgesehenen #Planfeststellungsverfahren? (Bitte die jeweiligen
Grenzen von Bauplanung und Planfeststellung detailliert ggf. auch grafisch darstellen)
Antwort zu 1:
Für das Autobahndreieck Funkturm werden die maßgebenden Projektgrenzen auf der
A 100 in Richtung Norden durch die Brücke „Neue Kantstraße“ und Richtung Süden durch
die Fernbahnbogenbrücken beschrieben. Auf der A 115 endet der Umbaubaubereich an
der #Eichkampsiedlung Höhe Alte Allee. Die exakten Planfeststellungsgrenzen stehen für
das Autobahndreieck Funkturm noch nicht fest, werden sich jedoch an den vorgenannten
Projektgrenzen orientieren.
Der Planungsraum für das Projekt Ersatzneubau der Westendbrücke wird auf der A 100
südlich begrenzt durch die #Knobelsdorffbrücke bzw. die Anschlussstelle (AS) #Kaiserdamm
(Auffahrt in Fahrtrichtung Nord) und nördlich durch die AS Spandauer Damm (Rampe
Ausfahrt Fahrtrichtung Nord und Rampe Auffahrt Fahrtrichtung Süd).
2
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck
Charlottenburg liegt die südliche Projektgrenze auf der A 100 in Fahrtrichtung Nord hinter
der AS Spandauer Damm im Rampenbereich Auffahrt Nord. Im weiteren Verlauf der A 100
in Fahrtrichtung Wedding endet der Planungsraum vor der Brücke über den Tegeler Weg.
Im Autobahndreieck Charlottenburg liegt die Projektgrenze auf der A 111 in Fahrtrichtung
Nord im Bereich des Troges Weltlinger Brücke. Im Stadtstraßennetz sind der
Siemensdamm bis zum Nikolaus-Groß-Weg, der Kurt-Schumacher-Damm bis
Heckerdamm und der Jakob-Kaiser-Platz bis zur Mörschbrücke (Tegeler Weg) im
Planungsraum enthalten. Die exakten Planfeststellungsgrenzen stehen für den
Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck Charlottenburg noch
nicht fest, werden sich jedoch an den vorgenannten Projektgrenzen orientieren.
Frage 2:
Inwieweit werden z.B. für das AD Funkturm auch die verkehrlichen und die Umweltauswirkungen (Lärm,
Feinstaub, Luftschadstoffe etc.) betrachtet, die im Zuge des Neubaus an benachbarten Anschlussstellen
(AS) z.B. an der AS „Kaiserdamm“ entstehen und falls nein, warum nicht?
Antwort zu 2:
Verkehrliche Auswirkungen und Umweltauswirkungen werden auch an den benachbarten
Anschlussstellen betrachtet. Verkehrlich wird insbesondere geprüft, inwieweit der Umbau
des Autobahndreiecks Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der bestehenden
Verkehrsanlagen hat und ob die ggf. veränderten Verkehrsverhältnisse maßgebende
Auswirkungen für das Umfeld haben. Dies gilt sowohl für den Endzustand nach dem
Umbau als auch für die diversen Bauzustände während der Umbauarbeiten. Bei den
Umfeldbetrachtungen werden u.a. die Fachbeiträge bzgl. Schall und Luftschadstoffen
einbezogen.
Frage 3:
Inwieweit erstreckt sich der Betrachtungsraum für die o.g. planfestzustellenden Neu- und Ersatzbauten
entlang der A100 auf die jeweiligen Zubringer (A115 und A111), sowie auf die an die AS angrenzenden
Stadtstraßen?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm auf der A 100 müssen insbesondere im
Verkehrsgutachten die Anschlussstellen Kurfürstendamm, Messedamm, Kaiserdamm,
Kaiserdamm Süd und Spandauer Damm und die direkt angrenzenden Stadtstraßen
detailliert untersucht werden.
Bei den Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg werden die wechselseitigen verkehrlichen
Auswirkungen sowohl auf die A 100 und A 111 wie auch auf das nachgeordnete
Stadtstraßennetz untersucht. Bei den Stadtstraßen sind hier insbesondere der
Siemensdamm, der Kurt-Schumacher-Damm, der Jakob-Kaiser-Platz, der Tegeler Weg
und der Fürstenbrunner Weg im verkehrlichen Untersuchungsbereich zu nennen.
3
Frage 4:
Inwieweit werden Auswirkungen auf die parallel zur A100 bestehende Wohnbebauung betrachtet und wenn
ja, in welcher räumlichen Tiefe (Entfernung als Luftlinie von der Autobahn aus)?
Antwort zu 4:
Die Wohnbebauung entlang der A 100 wird in einer schalltechnischen Untersuchung
grundsätzlich soweit betrachtet wie nach den geltenden Regeln der Technik
(Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV)) Lärmauswirkungen zu erwarten sind. Für das Autobahndreieck Funkturm ist
dies bis etwa 300 m von der A 100 entfernt der Fall. Im Bereich der Dernburgstraße ist
dieses Maß aufgrund der Abschirmwirkung der Hochhausbebauung allerdings deutlich
geringer.
Die Auswirkungen auf die Wohnbebauung und die Anspruchsberechtigung für aktiven und
passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg werden ebenfalls in einer schalltechnischen
Untersuchung ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Nach derzeitigem
Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, die eine deutliche
Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 5:
Welche Planungsvarianten (Phase 1) wurden für die drei (bzw. vier, sofern man das AD Charlottenburg
separat betrachtet) geplanten Neu- und Ersatzbauten an der A100 erstellt und wo sind diese, ggf. öffentlich,
einzusehen (Variantenspektrum bitte Anzahl pro Bauprojekt und Kurzbeschreibung beifügen)?
Antwort zu 5:
Bzgl. des Autobahndreiecks Funkturm hat es bereits mehrere Öffentlichkeitstermine
gegeben, in deren Rahmen die wesentlichen Varianten besprochen wurden. Die
Ergebnisse inkl. der wesentlichen Varianten sind auf der Internetseite der DEGES
veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Im Hinblick auf den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wurde ein europaweiter Realisierungswettbewerb ausgelobt. Anfang Mai
2018 wurde der Wettbewerbssieger im Rahmen einer Pressekonferenz durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bekannt gegeben. Auf der
Internetseite der DEGES sind u. a. der Siegerentwurf und die weiteren
Wettbewerbsbeiträge veröffentlicht.
Frage 6:
Welche Bewertungskriterien wurden für die Variantenvorauswahl (Phase 2) herangezogen (Bitte um
vollständige Bewertungsmatrix mit konkreter Gewichtung der einzelnen Faktoren)?
Antwort zu 6:
Die Hauptbewertungskriterien im Variantenvergleich sind Verkehr, Umwelt, Städtebau und
Wirtschaftlichkeit. Die Bewertungskriterien müssen im Detail jeweils projektbezogen
angepasst werden, da die maßgebenden Randbedingungen nicht in jedem Fall die
4
gleichen sind. Ein praktiziertes Beispiel für eine Bewertungsmatrix wurde auf der
Themenwerkstatt zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm vorgestellt und ist auf der
Internetseite der DEGES (Themeninsel – Grundzüge der Planung) einsehbar. Dabei
handelt es sich um ein teilformalisiertes Verfahren in Anlehnung an ein „Formalisiertes
Abwägungs- und Rangordnungsverfahren“. Dabei wird keine Gewichtung der Kriterien
vorgenommen. Es erfolgt eine rein qualitative Bewertung und Abwägung.
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg waren im Rahmen des europaweiten Wettbewerbs die
Hauptbewertungskriterien Verkehr, Projektlaufzeit, Konstruktion, Genehmigungsfähigkeit,
Umwelt und Wirtschaftlichkeit vorgegeben. Die einzelnen Kriterien und deren Wichtung
können auf der Internetseite der DEGES der Wettbewerbsbroschüre (Wettbewerb zum
Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke: Siegerentwurf und Einreichungen) entnommen
werden.
Frage 7:
Welche Kriterien hat der Senat als Vertreter des von den Bauprojekten betroffenen Landes Berlin aus Sicht
der Stadtentwicklung und des Gesundheitsschutzes für die Anwohner*innen in die Bewertungsmatrix
eingebracht und mit welcher jeweiligen Gewichtung?
Antwort zu 7:
Die o.g. Bewertungsmatrix wurde vom Vorhabenträger vorgeschlagen und mit den
Senatsverwaltungen abgestimmt. Der Senat hat insbesondere die städtebaulichen
Kriterien mitgestaltet.
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissel-Brücke und des Autobahndreieck Charlottenburg
wurde die Bewertungsmatrix im Vorfeld des europaweiten Wettbewerbs zwischen der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Auftragsverwaltung für den
Bund) und der DEGES abgestimmt.
Frage 8:
Auf welcher Grundlage (Kosten-Nutzen-Analyse, Verkehrsanalyse, Umwelt- und Gesundheitsbelastung etc.)
wurde in Phase 3 die Vorzugsvariante ermittelt und wie bzw. wo kann dieser Entscheidungsprozess z.B.
durch betroffene Anwohner*innen für das jeweilige Bauprojekt nachvollzogen werden?
Antwort zu 8:
Bzgl. des Autobahndreiecks Funkturm hat es bereits mehrere Öffentlichkeitstermine
gegeben, in deren Rahmen die wesentlichen Varianten und deren planerische und
gutachterliche Grundlagen besprochen wurden. Die Ergebnisse einschließlich der
wesentlichen Varianten und Planungsgrundlagen sind auf der Internetseite der DEGES
veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Bzgl. des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks
Charlottenburg: siehe Antwort auf Frage 6.
5
Frage 9:
Wurde als „#Null-Variante“, insbesondere am AD Funkturm, auch die #Sanierung einzelner Brückenbauwerke
in Erwägung gezogen, ohne die #Fahrbahngeometrie und AS zu verändern (und damit verbunden ein
Planfeststellungserfordernis zu verursachen) und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Im Rahmen der frühen Planungsphasen wurde auch eine Sanierung im Bestand
untersucht. Diese Variante musste verworfen werden, da eine Sanierung einzelner
Brücken nicht hinreichend möglich ist, sondern nahezu alle Brücken neu gebaut werden
müssen. Ein Neubau im Bestand ist ebenfalls keine realistische Option. Sie wäre bei der
erforderlichen Aufrechterhaltung des Verkehrs in einem vertretbaren zeitlichen und
wirtschaftlichen Rahmen nicht realisierbar. Zudem würden die erheblichen Defizite
insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit bei einer Wiederherstellung wie im
Bestand nicht bereinigt.
Die Entscheidungen für einen #Ersatzneubau der Westendbrücke und der Rudolf-WissellBrücke erfolgten auf der Basis umfangreicher ingenieurtechnischer Bewertungen der
bestehenden Brückenbauwerke. Eine Sanierung der Bauwerke wurde demnach mit Blick
auf die bestehenden statischen Defizite und die Risiken für das Tragwerk im Zuge von
bautechnischen Eingriffen nicht weiterverfolgt. Dies betrifft auch die Rampenbrücken über
den Siemensdamm bzw. Kurt-Schuhmacher-Damm im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg, welche demzufolge auch alle zu erneuern sind.
Frage 10:
Wie wurden bei den Variantenbewertungen die Umweltauswirkungen (insbesondere Luftschadstoffe wie
NOx und Feinstaub) berücksichtigt, wenn bis Ende 2019 offenbar keine realen Messwerte aus diesem
Bereich vorlagen und man sich ausschließlich auf Rechenmodelle gestützt hat, die von der zuständigen
Senatsverwaltung in Frage gestellt, bzw. revidiert wurden1?
Antwort zu 10:
Die Anwendung von Rechenmodellen ist anerkannte Regel der Technik und wird auch in
den Autobahnprojekten in Berlin mit der entsprechend standardisierten Software
praktiziert.
Frage 11:
Wurden im Rahmen der Planungen an den betroffenen AS entlang der A100 und die unmittelbar
anschließenden Wohngebiete und Stadtstraßen konkrete Lärm- und Schadstoffmessungen vorgenommen?
Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Lärm- und Luftschadstoffmessungen wurden nicht vorgenommen. Die Anwendung von
standardisierten Rechenmodellen ist die anerkannte Regel der Technik. Messwerte
werden dabei ggf. zur Kalibrierung verwendet, sind jedoch für eine allgemeingültige und

1 Vgl. Senats-Antworten in Drs. 18/21753, Drs. 18/20468 und abweichende Angaben im Luftreinhalteplan II
6
vergleichbare Bewertung nicht geeignet, da sie immer punktuellen und wechselnden
#Umweltauswirkungen (Witterung) ausgesetzt sind und den Prognosehorizont nicht
abbilden.
Frage 12:
Wann wurden die #Verkehrserhebungen entlang der A100 und den AS zwischen Hohenzollerndamm und
Heckerdamm (A111) bzw. Hüttenweg (A115) durchgeführt die den Variantenprüfungen und den aktuellen
Vorplanungen zu Grunde liegen und mit welchen Ergebnissen (bitte jeweils für die planungs-befangenen
Abschnitte der A100 und die AS für auf- bzw. abfahrende Fahrzeuge pro Fahrtrichtung/Tag und unterteilt
nach PKW und leichten bzw. schweren LKW tabellarisch zusammenstellen)?
Antwort zu 12:
Für das Autobahndreieck Funkturm und die betroffenen Anschlussstellen sind von den aus
den Umlegungsrechnungen resultierenden durchschnittlichen werktäglichen
Verkehrsmengen (DTVW) für die #Leistungsfähigkeitsberechnungen die maßgebenden
stündlichen Verkehrsstärken (MSV) abzuleiten. Hierzu wurden zunächst die
Dauerzählstellen an den Hauptfahrbahnen der Bundesautobahnen A 100 und A 115
ausgewertet. Aus den Daten konnte die MSV direkt entnommen werden. Für die einzelnen
Autobahnanschlussstellen und Verbindungsrampen sowie das Stadtstraßennetz wurden
die durch die Verkehrslenkung Berlin bereitgestellten Zähldaten ausgewertet. Abgeleitet
wurde ebenfalls die MSV – hier allerdings entsprechend der Spitzenstunde des Zähltages,
da keine Dauerzählstellen existieren.
Für den Ersatzneubau der Westendbrücke wurden bisher Daten aus der
Straßenverkehrszählung 2014 (Verkehrsmengenkarte 2014) verwendet:
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Spandauer Damm und AS Kaiserdamm): ca.
88.850 Kfz/24 h DTVw, 5.885 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell- Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wurden bisher Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014
(Verkehrsmengenkarte 2014) verwendet:
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Spandauer Damm und Abzweig
Reinickendorf/Hamburg): ca. 87.900 Kfz/24 h DTVw, 5.590 Lkw > 3,5 t zul.
Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Siemensdamm (Einfahrt Ri Süd) und AS
Spandauer Damm): ca. 87.900 Kfz/24 h DTVw, 5.590 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 111 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Jakob-Kaiser-Platz und AS Heckerdamm): ca.
50.600 Kfz/24 h DTVw, 3.650 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Frage 13:
Mit welchem Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den durchgeführten Verkehrszählungen rechnet der
Senat entlang der A100 bzw. der unmittelbar anschließenden Abschnitte der A115 und A111 bis 2030 (bitte
getrennt für PKW und LKW angeben)?
7
Antwort zu 13:
Für das Autobahndreieck Funkturm wurde der Prognoseplanfall 2030 im Rahmen der
letzten Themenwerkstatt an der Themeninsel „Verkehrsströme, Verkehrsmengen“
besprochen und ist auf der Internetseite der DEGES einsehbar.
Für den Ersatzneubau der Westendbrücke wird auf Basis des Verkehrsmodells Berlin
(Modellstand IV / 2017) die Verkehrsprognose 2030 mit folgendem Verkehrsaufkommen
gerechnet:
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Spandauer Damm und AS Kaiserdamm): ca.
92.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Kaiserdamm und AS Spandauer Damm): ca.
92.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell- Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wird auf Basis des Verkehrsmodells Berlin (Modellstand III / 2018) die
Verkehrsprognose 2030 mit folgendem Verkehrsaufkommen gerechnet:
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Spandauer Damm und Abzweig
Reinickendorf/Hamburg): ca. 90.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Siemensdamm (Einfahrt Ri Süd) und AS
Spandauer Damm): ca. 90.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 111 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Jakob-Kaiser-Platz und AS Heckerdamm): ca.
50.000 Kfz/24 h DTVw, 6,5 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Frage 14:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Es ist geplant, die #AVUS im Bereich der neu geplanten Anschlussstelle #Messedamm um mind. 4 Meter
anzuheben. Ab wo wird nach jetzigen Planungen, aus Richtung Südwesten kommend, die Fahrbahn der #A115 ansteigen und welche Hausnummern der #Eichkampsiedlung bzw. entlang der #Eichkampstraße werden
künftig davon betroffen sein, dass vor ihrer Haustür die A 115 ansteigt? (Bitte hausnummernscharf angeben.
Dies soll lt. #DEGES bereits jetzt möglich sein.) Wie hoch wird die tatsächliche Anhebung der Fahrbahn am
höchsten Punkt ausfallen?
Antwort zu 1:
Da die Autobahn etwas von der Siedlung abgerückt werden soll, ist der Geländebezug
nicht die bestehende Autobahn, sondern das östlich gelegene Gelände.
Die Anhebung der Autobahn A 115 ist aufgrund der technischen Zwangspunkte
(insbesondere der vorhandenen Bahnlinien) erforderlich. Sie beträgt voraussichtlich im
höchsten Punkt ca. 4 Meter bezogen auf das Gelände. Dies ist auf Höhe Eichkampstraße
Hausnummer 52, spätestens Höhe Maikäferpfad der Fall. Nach etwa 300 m Richtung
Südwest sollte die Autobahn nach dem aktuellen Kenntnisstand wieder in Lage der
bestehenden A 115 sein. Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt des frühen
#Planungsstandes und fortlaufender Planungsdetaillierungen.
Frage 2:
Auf Folie 31 der Präsentation vom 31.10. mit der Überschrift Visualisierung der neuen Anschlussstelle
Messedamm finden sich Darstellungen mit meterhohen Begrenzungsmauern zur A 115 und in Richtung der
neu geplanten Anschlussstelle Messedamm. Welche Höhe werden diese Mauern tatsächlich erreichen? Wo
sind die entsprechenden Schnittzeichnungen zum Gesamtprojekt öffentlich einsehbar? (Ich bitte zudem
darum, die Schnittzeichnungen zu exakt dem auf der genannten Folie visualisierten Bereich als Anlage an
die Beantwortung dieser Anfrage beizufügen.)
2
Antwort zu 2:
Bei den von Ihnen genannten „Begrenzungsmauern“ handelt es sich um
Lärmschutzwände, die nach aktuellem Planungsstand im Bereich der Eichkampsiedlung
ca. 7 m Höhe haben sollen, um einen möglichst effizienten Lärmschutz zu gewährleisten.
Zur Gestaltung der Ansicht von der Eichkampsiedlung kann die Lärmschutzwand
voraussichtlich im oberen Drittel transparent ausgebildet werden. Ebenso ist partiell eine
Bepflanzung vorstellbar. Schnittzeichnungen mit Bestands- bzw. Geländebezug stehen
derzeit wegen des aktuellen, frühen Planungsstandes noch nicht zur Verfügung. Vor
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll eine Themenwerkstatt zum Projekt
(voraussichtlich bereits im I. Quartal 2020) stattfinden, in der einzelne Sachverhalte
genauer und in einem fortgeschrittenen Planungsstand besprochen werden können.
Frage 3:
Laut Präsentation wird die Vorzugsvariante für den Umbau des AD Funkturm die „A 115 in Mittellage“ sein.
Dabei soll der künftige Verlauf der A 115 östlich des AVUS-Motels und mittig über das Gelände des heutigen
AVUS-Rasthofgeländes sein. Einmal abgesehen von der notwendigen technischen/baulichen Erneuerung
der A 115 ergibt sich die folgende Frage: Was rechtfertigt einen derartig großen Aufwand der Verschiebung
der bisherigen Trasse, zumal diese Trassenführung offenbar nur eine geringe Verbesserung der aktuellen
Lärm- und Luftbelastungssituation mit sich bringt (Folien 45 – 48 der DEGES-Präsentation) und zudem auch
kein Kapazitätsausbau stattfinden soll? (Kosten-Nutzen Gegenüberstellung).
Antwort zu 3:
Die Mittellage der A 115 auf dem Rasthofgelände ist vor allem erforderlich, um die
Verkehrsanlagen nach dem Stand der Technik regelwerkskonform und verkehrssicher
herstellen zu können. Die bestehende A 115 und deren Anbindung an die A 100 hat sich
im Laufe ihrer Entstehung an der AVUS-Nordkurve orientiert, auf der noch bis 1998
Autorennen durchgeführt wurden. Mit dem Umbau wird es nun möglich, die
Verbindungsrampen auf die A 100 in Richtung Nord und Richtung Süd gleichermaßen
ausgewogen und regelgerecht zu trassieren. Im Zuge des Umbaus wird die
Verkehrsführung im Knoten neu organisiert. Die Verbindungsrampen werden teilweise
verlängert, Ein- und Ausfädelungs- sowie Verflechtungsbereiche verlängert und soweit wie
möglich an heutige Standards angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen wird die
Orientierung und Durchfahrung des Autobahndreiecks Funkturm in Zukunft deutlich
einfacher, komfortabler und vor allem sicherer. Das Unfallrisiko sinkt, die Staugefahr wird
reduziert. Von herausragender Bedeutung für die Verkehrsführung während der Bauzeit ist
die Tatsache, dass die Bauwerke des neuen Autobahndreiecks in neuer Lage errichtet
werden können, während die Bestandsbauwerke des alten Autobahndreiecks noch unter
Verkehr bleiben können. In der beengten innerstädtischen Situation wäre ein
Ersatzneubau analog des Bestandes nicht unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der
A 100 und A 115 möglich.
Frage 4:
Insbesondere die künftige Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Eichkampsiedlung wird nur durch
die Anhebung der AVUS und dem Bau neuer Lärmschutzwände entstehen. Dafür werden die Bewohner der
dortigen Häuser künftig auf eine hohe Mauer schauen. Frage: Was rechtfertigt unter Berücksichtigung
dieses Punktes die favorisierte Variante, auch wenn die Kosten der Baumaßnahme nahezu komplett vom
Bund getragen werden?
3
Antwort zu 4:
Für die Gestaltung der Lärmschutzwände an der Eichkampsiedlung bestehen vielfältige
Optionen. Zunächst ist es Ziel, den vorhandenen Baumbestand vor der Autobahn soweit
wie möglich zu erhalten, ggf. zu ersetzen und bei entsprechender Flächenverfügbarkeit zu
erweitern. Ebenso bestehen unter Berücksichtigung der erforderlichen
Unterhaltungsrandbedingungen Möglichkeiten zur Teilbegrünung der Wände. Das obere
Drittel der Lärmschutzwand kann nach aktuellem Planungsstand transparent ausgebildet
werden.
Kontinuierliche Wartungen, Instandhaltungen und Sanierungen am Autobahndreieck
Funkturm haben insbesondere in den vergangenen 15 Jahren zunehmend zu temporären
Sperrungen und Baustellen sowie dauerhaften Verkehrseinschränkungen geführt. Mittelbis
langfristig reichen auch umfassende Instandhaltungsarbeiten nicht mehr aus, um das
Dreieck und seine Zulaufstrecken zu erhalten. Die Brückenbauwerke sind aufgrund ihrer
Konstruktion nur sehr bedingt sanierungsfähig und grundsätzlich nicht für die höheren
Verkehrslasten zu ertüchtigen. Dauerhafte Verkehrseinschränkungen sind bereits jetzt
erforderlich (u. a. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Nutzungseinschränkungen für
LKW). Der schlechte Zustand der Bausubstanz, das hohe Nutzungsalter und die starke
Verkehrsbelastung machen einen schnellstmöglichen Ersatzbau erforderlich. Ohne den
Ersatzneubau wird der Knoten seine Funktionsfähigkeit verlieren.
Frage 5:
Aus welchem Grund wird es zu keinem weiteren Kapazitätsausbau des AD Funkturm kommen,
insbesondere da doch die bisherige rechnerische Kapazität im Schnittpunkt A 115/A 100 schon jetzt deutlich
überschritten ist?
Antwort zu 5:
Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Autobahndreieck durch zusätzliche Fahrstreifen
o.ä. wäre nur sinnvoll, wenn auch die Streckenabschnitte, die durch das Dreieck
verbunden werden, entsprechend erweitert würden. Dies betrifft insbesondere die A 100,
die für die Leistungsfähigkeit auch des Autobahndreiecks maßgebend ist. Eine
Erweiterung der A 100 um z. B. einen Fahrstreifen pro Richtung ist jedoch wegen der
direkt angrenzenden Bebauung nicht möglich.
Frage 6:
Als einer der Vorteile der Variante „A 115 in Mittellage“ werden auf Folie 27 u. a. die Verlagerung der
bisherigen LKW-Parkplätze durch die Schließung des AVUS-Rasthofs und das Entstehen von Flächen für
städtebauliche Potentiale genannt. Frage: Welche städtebaulichen Potentiale könnten sich hier ergeben, an
einem Ort, der, prognostiziert für 2030, von 250.000 Fahrzeugen/24 Std. umflossen wird?
Antwort zu 6:
Die Entwicklung von städtebaulichen Konzepten für die freiwerdenden Flächen ist
Gegenstand von angelaufenen Abstimmungsgesprächen.
4
Frage 7:
Wohin sollen die LKW-Parkplätze nach bisherigen Planungen tatsächlich verlagert werden oder ist lediglich
geplant, die Parkplätze ersatzlos zurückzubauen?
Antwort zu 7:
Die Stellplätze des LKW-Fernverkehrs werden in Abstimmung mit dem Land Brandenburg
zum Rastplatz Parforceheide/Am Stern an der A 115 Höhe Potsdam verlagert.
Berlin, den 27.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: In Eichkamp droht ein Lärmkollaps durch eine verfehlte Verkehrsführung der grünen Verkehrssenatorin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie sieht das stadtplanerische Konzept für den Raum #Autobahndreieck #Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz aus, dessen erste Ergebnisse zum Jahreswechsel 2018/2019 erwartet wurden?
Antwort zu 1:
Da das stadtplanerische Konzept für den Raum Autobahndreieck Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz nicht abgeschlossen ist, können derzeit keine Ergebnisse genannt
werden.
Frage 2:
Wie sehen die Planungen zum #Umbau des #AD Funkturm aus?
Antwort zu 2:
Die Komplexität der Gesamtanlage des AD Funkturms (Anfang der 60er Jahre erbaut) in
Kombination mit umfangreichen Bahnanlagen und einer Gestaltungsform unter
Berücksichtigung der #AVUS-Nordkurve ist für ein #Autobahndreieck untypisch und
entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Insbesondere der schlechte Zustand der
baulichen Anlagen (im Besonderen diverse #Brückenbauwerke) sowie die erforderliche
Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit des Dreiecks erfordern
grundlegende Maßnahmen. Um diesen außerordentlich belasteten, für das Land Berlin
überaus wichtigen Verkehrsknoten dauerhaft aufrecht erhalten zu können, ist daher eine
Erneuerung mit einhergehender Umgestaltung des Dreiecks dringend erforderlich. Im
Zuge der Variantensuche wurde für das Autobahndreieck die Ausgestaltung als
aufgeweitetes Dreieck mit drei Bauwerken herausgearbeitet. Die #A115 (#AVUS) soll in
Mittellage über den derzeitigen Rasthof geführt werden.
2
Die Planung zum Umbau des #Autobahndreicks Funkturm sieht aktuell eine neue
#Anschlusstselle an der A 115 Höhe #Messedamm / Ecke #Jafféstraße vor. Durch diese neue
Anschlusstelle wird die Verkehrssicherheit im Autobahndreieck insbesondere auf der
#A100 wesentlich verbessert. Die auf der A 100 im Bestand vorhandenen Stadtstraßenanbindungen
zur Messe und zum ICC werden auf die geringer belastetete A 115 verlagert.
Die im Bestand vorhandenen unübersichtlichen Verkehrsverhältnisse mit der
Anschlussstelle Messedamm innerhalb des Autobahndreiecks und der dichten Abfolge
von Rampen mit ungewöhnlich kurzen Ein- und Ausfädelungsspuren sowie der dichten
Anschlussstellenfolge auf der A 100 werden aufgelöst.
Frage 3:
Wie sehen die Planungen für den Zeitraum der Baumaßnahmen aus?
Antwort zu 3:
Das wesentliche Merkmal der Verkehrsführung während der Bauzeit soll die
Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Stadtautobahn sein. Dies kann auf der A 115
durch den Bau der neuen Trasse außerhalb der Bestandautobahn gewährleistet werden.
Auf der A 100 wird dafür eine Verkehrsführung neben der Bestandstrasse erforderlich
sein. Die Anschlüsse Messe / ICC müssen auf Grund dessen zeitweise geschlossen
werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit über die nördlichen Anschlussstellen Kaiserdamm
und Spandauer Damm geführt werden.
Frage 4:
Inwieweit ist die Siedlung Eichkamp direkt oder indirekt von den Planungen betroffen bzw. inwieweit ist eine
Trassenführung im Bereich des S-Bahnhofs Eichkamp / Messe-Süd vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die Siedlung #Eichkamp liegt neben der neuen Anschlussstelle Messedamm.
Privatgrundstücke werden nicht in Anspruch genommen. Der erforderliche aktive und
passive #Lärmschutz wird vorgesehen. #Städtebaulich wird sich das direkte Umfeld am
Knotenpunkt Messedamm / Jafféstraße / Eichkampstraße und die Anbindung der
Waldschulallee durch die neue Anschlussstelle Messedamm verändern. Für die
Anschlussstelle wird das südliche Ende (etwa 6.000 m²) der Grünanlage an der
Eichkampstraße in Anspruch genommen. Die Verlängerung des Messedamms zur
Autobahnanschlussstelle wird über die Bahnanlagen am S-Bahnhof Messe Süd geführt.
Die Bahnsteigzugangstreppe wird an die neue Straßenführung angepasst.
Frage 5:
Wie wurden die Anwohner in die Planungen einbezogen bzw. inwieweit wurde dem Wunsch der Anwohner
bzw. Anwohnerinnen und deren Siedlerverein für ein Beteiligungsgespräch mit dem Senat von Berlin
entsprochen? Inwieweit wird vom Berliner Senat sichergestellt, dass auf der #Informationsveranstaltung der
#DEGES ein politisch Verantwortlicher und kompetenter Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Berliner Senats als
Ansprechpartner für die Anwesenden vor Ort sein wird?
3
Antwort zu 5:
Die Vertreterinnen und Vertreter der #Eichkampsiedlung wurden im März 2019 von der
DEGES über die Planungen frühzeitig informiert. Weitere Formate zur Information und
Beteiligung sind zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Information und
Beteiligung vorgesehen. An der Informationsveranstaltung am 31.10.2019 werden auch
Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
teilnehmen.
Frage 6:
Inwieweit ist die von den Anwohnern und deren Vertretern als am wenigsten schädlich angesehene
Planungsvariante favorisierte Tunnellösung realisierbar?
Antwort zu 6:
Der Autobahnanschluss des verlängerten Messedamms an die Autobahn ist als
Unterführung unter der Autobahn realisierbar.
Frage 7:
Inwieweit ist das Gelände ‚Zwischen den Gleisen‘ auch von der Halenseestraße oder über den nördlich
gelegenen Parkplatz aus anfahrbar?
Antwort zu 7:
Das Gelände des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Grunewald ist von der
Halenseestraße nicht öffentlich erschlossen. Vom nördlich gelegenen Parkplatz ist das
Gelände „Zwischen den Gleisen“ nicht anfahrbar.
Für eine Anbindung des Geländes am ehemaligen Güterbahnhof Grunewald über den
Bereich Rasthof AVUS wäre in jedem Fall ein Brückenbauwerk über die Gleisanlagen der
S-Bahn und Fernbahn erforderlich.
Frage 8:
Mit welchen Lärmemissionen wäre bei einer Realisierung einer Brückenlösung zu rechnen und welche
gesetzlichen Vorgaben für die Anlieger gibt es dazu? Inwieweit wird es eine Lösung geben, mit der „Straßen
mit Wohnbebauung so weit wie möglich gemieden werden sollen“?
Antwort zu 8:
Die exakten Lärmemissionsberechnungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den
ersten überschlägigen Berechnungen der Vorplanung sind im Vergleich zur Unterführung
bei einer Brückenlösung (Überführung des verlängerten Messdamms über die Autobahn)
leicht höhere Immissionen im nödlichen Bereich der Eichkampsiedlung zu erwarten, die
jedoch mit geeigenten Lärmschutzmaßnahmen kompensierbar sind. Der gesetzliche
Anspruch für die Anwohnerinnen und Anwohner richtet sich nach dem
4
Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der Bundesimmisionsschutzverordnung (16.
BImSchV). Straßen mit Wohnbebauung, hier die Waldschulallee und die Eichkampstraße,
werden nur bzgl. ihres Anschlusses an den Messedamm verändert.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz