S-Bahn: Der Weg ist frei für den neuen S-Bahn-Tunnel Im Streit um die Streckenführung am Reichstagsgebäude haben sich Bundestag und Bahn geeinigt., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/oeffentlicher-nahverkehr-der-weg-ist-frei-fuer-den-neuen-s-bahn-tunnel-li.3934

Mit der #City-S-Bahn wäre es möglich, mehr Züge auf den #Nordsüd-Linien einzusetzen. Außerdem könnte sich die Verbindung zum #Hauptbahnhof verbessern.

BerlinNur ein Jahr noch, dann können im erstmals Züge fahren. 2021 soll die U-Bahn-Baustelle verschwinden. Doch das nächste #Tunnelprojekt ist schon in Sicht: Die Gespräche über die geplante zweite Nordsüd-S-Bahn haben eine wichtige Hürde genommen. Nach Informationen der Berliner Zeitung haben sich die Deutsche Bahn und der #Bundestag auf die Streckenführung am Reichstagsgebäude verständigt.

Noch ein S-Bahn-Tunnel? Was ist das denn für ein Projekt? Kaum ein Berliner kennt das Vorhaben, an dem seit mehr als zwei Jahrzehnten meist im Verborgenen gearbeitet wird. Dabei sind sich die Fachleute darin einig, dass es sinnvoll wäre, den vor 80 Jahren eröffneten ersten Nordsüd-Tunnel der S-Bahn mit einer zweiten #Doppelröhre zu ergänzen.

Die 6,4 Kilometer lange Trasse, die vom nördlichen Ring zur #Yorckstraße führen soll, würde nicht nur die Verbindungen zum Hauptbahnhof verbessern. Nur mit ihr wäre es möglich, auf den Nordsüd-Linien mehr Züge …

S-Bahn: Umfangreiche Arbeiten im Nord-Süd-Tunnel: Fahrplanänderung an den ersten beiden Januarwochenenden, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Umfangreiche-Arbeiten-im-Nord-Sued-Tunnel-Fahrplanaenderung-an-den-ersten-beiden-Januarwochenenden-4715236

Sperrung von 3. bis 6. sowie von 10. bis 13. Januar 2020 zwischen #Yorckstraße und #Gesundbrunnen • Betroffen sind die S-Bahn Linien #S1, #S2, #S25, #S26#Schienenersatzverkehr eingerichtet

Notwendige #Instandhaltungsarbeiten machen eine Sperrung des #Nord-Süd-Tunnels der S-Bahn Berlin nötig. Gleisbauer, Techniker und Reinigungskräfte bringen die Infrastruktur auf Vordermann. Daher wird es folgende Sperrungen geben:

Von Freitag, 3. Januar, 22 Uhr bis Montag, 6. Januar, 1.30 Uhr, sowie
von Freitag, 10. Januar, 22 Uhr bis Montag 13. Januar, 1.30 Uhr

fallen die Züge der Linien S1, S2, S25 und S26 zwischen Yorckstraße (Großgörschenstraße)/Yorckstraße und Gesundbrunnen aus. Fahrgäste umfahren den gesperrten Abschnitt möglichst mit den Ringbahnlinien S41/S42 oder mit der fast parallel verkehrenden U-Bahn-Linie U6.

Vorwiegend zur lokalen Anbindung werden zwei Ersatzverkehrslinien mit Bussen eingerichtet:

Linie Süd: Yorckstraße <> Anhalter Bahnhof <> Potsdamer Platz/Voßstraße <> Bushaltestelle „Behrenstraße/Wilhelmstraße“ (Halt für Brandenburger Tor) <> Friedrichstraße (Reichstagufer) sowie

Linie Nord: Nord Friedrichstraße (Am Weidendamm) <> Oranienburger Straße <> Nordbahnhof (Gartenstraße) <> Humboldthain <> Gesundbrunnen (Hanne-Sobek-Platz)

Die S-Bahn Berlin informiert über das veränderte Verkehrsangebot im Internet unter sbahn.berlin. Fahralternativen bieten auch die Fahrinfo-Apps der DB und des VBB.

Straßenbahn + U-Bahn: Senatorin Günther will U7-Verlängerung bis Heerstraße prüfen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/12/ubahn-u7-berlin-bvg-guenther-spandau-heerstrasse.html

Beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs will sich Rot-Rot-Grün in Berlin vor allem auf die Straßenbahn konzentrieren – nun rückt aber auch die #U-Bahn immer stärker in den Fokus. Verkehrssenatorin Regine Günther hat bei der #U7 eine neue Variante ins Spiel gebracht.

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) will untersuchen lassen, ob eine Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von der aktuellen Endstation Rathaus Spandau in Südwestlicher Richtung bis zur #Heerstraße mit Stationen in der Seeburger Straße und der #Wilhelmstadt eine sinnvolle Investition ist. Dazu werde der Verkehrssenat in Kürze eine sogenannte #Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, sagte die Politikerin.

In der Studie gehe es unter anderem um die technische Machbarkeit, erste Einschätzungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis und damit um die Frage, wie viele Menschen von einer solchen neuen Anbindung profitieren würden. Alternativ könnte demnach auch eine #Tramlinie in Frage kommen, wobei in Spandau derzeit gar keine #Straßenbahn

Potsdam + Straßenbahn: Potsdam will 19 neue Trams kaufen Durch Potsdam sollen in den kommenden Jahren 19 neue Straßenbahnen rollen. , aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/finanzierung-noch-ungeklaert-potsdam-will-19-neue-trams-kaufen/25368472.html

Potsdam – #Potsdam will in den nächsten Jahren insgesamt 19 neue #Niederflurstraßenbahnen anschaffen. Das geht aus einer entsprechenden #Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union hervor. Dort wird noch bis zum 20. Januar eine sogenannte #Markterkundung ausgeschrieben. Die Beschaffung selbst soll dann anschließend, also gleich im nächsten Jahr, folgen – sofern der Aufsichtsrat zustimmt. Es wäre die größte Neuanschaffung von Trams in Potsdam seit der Wiedervereinigung.

Auf PNN-Nachfrage erklärte der Verkehrsbetrieb, er strebe die Beschaffung von bis zu insgesamt neunzehn normalspurigen #Niederflurtrams an. „14 davon stellen die Grundbestellung dar und sind voraussichtlich schrittweise ab 2024 zu liefern“, so Sprecher Stefan Klotz. Zudem sei vorgesehen, dass Optionen auf die Herstellung und Lieferung von fünf weiteren #Niederflurstraßenbahnfahrzeugen für Krampnitz enthalten sind. Bekanntlich soll die Neubaustrecke nach einer Verschiebung spätestens 2029 ans Netz gehen und nicht wie früher geplant 2025.

Bevor es soweit ist, will der Verkehrsbetrieb wissen, ob er für das von ihm gewählte Vergabe- und Vertragsmodell überhaupt Partner auf dem Markt findet. „Das von der #ViP gewählte Vergabe- und #Vertragsmodell besteht im Wesentlichen darin, dass der Auftrag in drei Verträge unterteilt wird“, heißt sein der Ausschreibung. Der erste davon betreffe die Herstellung und …

Bahnverkehr: ICE im S-Bahn-Takt? Wer seinen Fernzug verpasst, soll künftig nicht lange auf den nächsten warten müssen, aus MDR

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/bahn-iplant-ice-im-s-bahn-takt-kapzitaeten-gleise-bahnhoefe-100.html

Die Bahn plant einen #30-Minuten-Takt im #Fernverkehr und investiert Milliarden in neue Züge. Sie rechnet mit Millionen neuen Kunden. Doch genügen #Gleise und #Bahnhöfe den Anforderungen?

Zwischen den größten deutschen Städten plant die Bahn künftig einen Fernverkehr im #Halbstundentakt. Der Vorstand für Personenverkehr, Berthold Huber, nennt als Ziel eine „metropolenverbindende S-Bahn“.

Den 30-Minuten-Takt für die großen Städte hatte die Bahn bereits im Sommer angekündigt, als erstes zwischen #Hamburg und Berlin für 2021. Heute sind es tagsüber jeweils drei Züge in zwei Stunden. Ab 2025 ist das dann für die Strecken von Stuttgart nach München sowie von Frankfurt nach Köln und Hamburg geplant.

30 zusätzliche #Hochgeschwindigkeitszüge
Dafür investiert die Bahn Huber zufolge bis 2026 rund zwölf Milliarden Euro in ihre Züge. Die Hälfte der Summe entfällt auf den ICE4. Hinzu kommen neue Eurocity-Züge vom spanischen Hersteller #Talgo und #Doppelstock-Intercitys. Ein Teil der Züge ist bereits im Einsatz. Außerdem will die Bahn nach 2022 zusätzlich 30 weitere Hochgeschwindigkeitszüge kaufen. Auf Hauptrouten soll es dann 20 Prozent mehr …

BVG: Scheidende Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe Nikuttas Vision von der schnellen und klimafreundlichen BVG, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/scheidende-chefin-der-berliner-verkehrsbetriebe-nikuttas-vision-von-der-schnellen-und-klimafreundlichen-bvg/25367116.html

Jeder Berliner steht statistisch 154 Stunden pro Jahr im #Stau. Wer mehr Lebensqualität will, muss Verkehre bündeln. Ein Gastbeitrag der scheidenden BVG-Chefin

Vor fast 100 Jahren vergrößerte sich durch das Inkrafttreten des Groß-Berlin-Gesetzes das Berliner Stadtgebiet von 66 auf 878 Quadratkilometer. Über Nacht war Berlin damit – nach Los Angeles – die flächenmäßig zweitgrößte und mit 3,8 Millionen Bürgern nach London und New York die dritt-einwohnerstärkste Stadt der Welt.
Fast genau neun Jahre später wurde die BVG gegründet. Zuvor hatte es eine Vielzahl an #Straßenbahn-, #Omnibus- und #U-Bahn-Gesellschaften gegeben. Jede hatte einen eigenen Fahrplan, eigene Tarife. Kaum eine Verkehrsverbindung war aufeinander abgestimmt. Keine guten Voraussetzungen für eine aufstrebende Industriemetropole.
Der spätere Regierende Bürgermeister und damalige #Verkehrsstadtrat Ernst #Reuter erkannte die Bedeutung smarter #Mobilität für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Mit Gründung der #BVG verwirklichte er seine Vision, Mobilität aus einer Hand für alle Berlinerinnen und Berliner anzubieten. Unter dem Namen Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft – daher die Abkürzung BVG – wurden die Verkehrsunternehmen zusammengeschlossen, mit einheitlichem Tarif, abgestimmten Fahrplänen und Haltepunkten.
Heute bringt die BVG mit zehn U-Bahn-, 22 Straßenbahn- und über 150 Buslinien jeden Tag 3,6 Millionen Fahrgäste sicher, zuverlässig und umweltfreundlich ans Ziel. Dazu kommen noch rund 1,4 Millionen Fahrgäste der …

Bahnverkehr: Weihnachten 1989 – eine Sternstunde der Bahn, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227989291/Weihnachten-1989-eine-Sternstunde-der-Bahn.html

Wie die #Bundesbahn (West) und die #Reichsbahn (Ost) die riesige Feiertags-#Reisewelle nach dem #Mauerfall bewältigten.

Die Lage war dramatisch. Am 9. November 1989 hatten die DDR-Bürger die Öffnung der bis dahin fast unüberwindbaren Grenzanlagen erzwungen. Seither strömten sie zu Hunderttausenden in den anderen, ihnen bis dahin versperrten Teil Deutschlands. In endlosen Kolonnen tuckerten Trabis und Wartburgs in Richtung Westen. Denn Zugverbindungen gab es zwischen beiden deutschen Staaten damals so gut wie keine. Und die wenigen Interzonenzüge, die von Berlin nach Hamburg, Frankfurt am Main, Köln und München fuhren, waren schnell hoffnungslos #überfüllt.

Doch zur Weihnachtszeit 1989 drohte der Kollaps. Angesichts des zu erwartenden Ansturms könnte der Verkehr auf der Schiene komplett zusammenbrechen, befürchteten damals nicht wenige Experten. Dass es dazu nicht kam, ist einer inzwischen weitgehend vergessenen organisatorischen #Meisterleistung der heute so oft gescholtenen Bahn zu verdanken.

Experten aus Ost und West besprachen #Sofortmaßnahmen

Bereits am 13. und 14. November 1989 hatten Experten der Deutschen Bundesbahn (West) und der Deutschen Reichsbahn (Ost) erste Sofortmaßnahmen für den Reiseverkehr besprochen. Zu den 70 Fernzügen, die damals zwischen Ost und West fuhren, kamen bereits am 16. November 28 tägliche Verbindungen …

Straßenbahn: Straßenbahn-Neubaustrecken Teil III -Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stand haben die Planung und das Genehmigungsverfahren der #Straßenbahn-Tangentialstrecke
#Pankow#Heinersdorf#Weißensee?
Frage 2:
Welche Trassenführung ist die Vorzugsvariante? Wie lang ist sie?
Frage 3:
Wo im Streckenverlauf sind in welcher Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen
vorgesehen?
2
Frage 6:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug
aus der Präsentation vom 05.11.2018, Seite 26:
Frage 18:
Wie viele #Umsteiger von MIV auf Straßenbahn pro Tag werden prognostiziert?
Frage 19:
Welche Varianten wurden mit welchen Ergebnissen volkswirtschaftlich bewertet?
Antwort zu 1 bis 3, 6, 18 und 19:
Die vorbereitenden Planungsschritte #Verkehrsmittelvergleich und Trassenvergleich sind
abgeschlossen. Das Ergebnis des Verkehrsmittelvergleichs war, dass die Straßenbahn für
die Relation das bestgeeignete Verkehrsmittel ist. Die Trassenbewertung zur Ermittlung
der planerisch zu bevorzugenden Variante steht vor dem Abschluss. Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist derzeit in Bearbeitung.
Frage 4:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 2 Satz 1 MobG1 auf die Bewertung der Trassenvarianten?
Frage 5:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 5 MobG2 auf
a. die Bewertung der Trassenvarianten?
b. die gewählten Straßenraumaufteilungen?
c. die gewählte Querung der Prenzlauer Promenade/A 114?
d. die geplante Lage der Haltestellen vor oder hinter LSA?
Antwort zu 4 und 5:
Die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (MobG) sind dahingehend berücksichtigt, dass im
Rahmen des Planungsprozesses die prognostizierten Strukturdaten zugrunde gelegt sind
(z.B. Einwohner, Schulstandorte, Arbeits- und Ausbildungsstätten,
Einkaufsgelegenheiten).
1 „Der #ÖPNV soll insbesondere Wohngebiete, Arbeits- und Ausbildungsstätten, Bildungs- und
Gesundheitseinrichtungen, Einkaufsgelegenheiten, Sportzentren, kulturelle und soziale Einrichtungen sowie
Erholungsgebiete verkehrlich erschließen und verknüpfen.“
2 „Zur Absicherung eines verlässlichen und pünktlichen Angebotes sowie zur Realisierung attraktiver
Reisezeiten wird dem ÖPNV als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor
dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere
bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“
3
Im Rahmen der #Trassenbewertung wurde von Regelquerschnitten der Straßenbahn
ausgegangen, indem MobG-konforme Straßenraumaufteilungen (Fuß, Rad, Straßenbahn)
zugrunde gelegt wurden. Konkretisierungen (u.a. Querung der Prenzlauer Promenade/A
114 und geplante Lage der Haltestellen vor und hinter LSA) werden Bestandteil der
weiterführenden, vertiefenden Vorplanung sein.
Frage 7:
Welche Beiträge und Erkenntnisse aus der kurzen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 zur ersten Stufe der
Variantenbetrachtung hatten welchen Einfluss auf die Variantenbewertung?
Antwort zu 7:
Die Beiträge aus der zweiwöchigen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 wurden in der 2.
Stufe der Variantenbetrachtung berücksichtigt und eingehend geprüft. Sie führten zu
keiner Änderung der Rangfolge der Varianten zueinander, da die kritischen und
planungsrelevanten Einwände bereits im Vorfeld durch den Dienstleister erkannt und
berücksichtigt wurden.
Frage 8:
Warum wurde zur zweiten Stufe der Variantenuntersuchung (s. o.) keine Bürger- oder Verbändebeteiligung
durchgeführt?
Antwort zu 8:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gegen Ende der 1. Stufe der Variantenbewertung
durchgeführt, um die eingehenden Hinweise in der 2. Stufe berücksichtigen zu können.
Eine erneute Beteiligung in der 2. Stufe würde damit keine neuen planungsrelevanten
Erkenntnisse bringen.
Frage 9:
Welche Bürger- und/oder Verbändebeteiligungen (nicht nur „BürgerInnendialog“) in welchen
Planungsphasen mit welchen Mitwirkungsmöglichkeiten sind vor Fertigstellung der Entwurfsplanung und
dem Planfeststellungsverfahren mit seiner gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgesehen? Wenn nicht, warum sind diese vorgesehen?
Antwort zu 9:
Der Senat strebt an, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und über das gesetzlich
vorgeschriebene Maß hinaus zu beteiligen, um potenzielle Konfliktfelder zwischen den
Initiatoren und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Betroffenen
untereinander bereits frühzeitig zu erkennen. Durch den § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) entstand eine neue Rechtsgrundlage für die
sogenannte „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“. Dabei handelt es sich bei § 25 Abs. 3
VwVfG um eine Soll-Vorschrift. Aufgrund der erforderlichen Planungsschritte und der
vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat sich die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf einen mehrstufigen Beteiligungsprozess für die
laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In diesen verschiedenen Schritten
wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen abschließenden
4
(politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller
Interessierten einzusammeln und in das Verfahren einspeisen zu können. Hierzu werden
jeweils vor den großen, öffentlichen Veranstaltungen erste Informationsrunden mit den
institutionellen Akteuren („Akteursrunden“) durchgeführt, bevor die Informationen über die
Veranstaltung und die Website allen zugänglich gemacht werden.
Frage 10:
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 05.11.2018, jeweils Erläuterungen und Begründungen dazu
sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 10:
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich noch im
senatsverwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Die Untersuchungsergebnisse werden
erst nach deren Freigabe veröffentlicht.
Frage 11:
Wie soll mit welchen Wartezeiten in der Vorzugsvariante die Prenzlauer Promenade/A 114 gequert werden?
Antwort zu 11:
Es wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass derartige Detailfragen den ausstehenden,
vertiefenden Planungen vorbehalten sind.
Frage 12:
Inwieweit wird der Neubau der Straßenbahnstrecke zur städtebaulichen Aufwertung der durchfahrenen
Straßen genutzt?
5
Antwort zu 12:
Im Zuge des Straßenbahnprojekts werden zeitgemäße, attraktive Verkehrsanlagen mit
dem Ziel einer städtebaulichen Aufwertung angelegt. Eine detailliertere Planung erfolgt in
den weiteren Planungsschritten.
Frage 13:
Welche Konsequenzen zieht der Vorhabenträger BVG daraus, dass die schalltechnischen Berichte
(Lärmgutachten) für die letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise beauftragten Gutachters z.
T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur Neuauslegung
der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Frage 14:
Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, dass die schalltechnischen Berichte (Lärmgutachten) für die
letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise vom Vorhabenträger BVG beauftragten Gutachters
z. T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur
Neuauslegung der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Antwort zu 13 und 14:
Die BVG teilt hierzu mit, dass sich innerhalb der teilweise längeren Planungsphasen
sowohl grundlegende Vorgaben, Normungen und Richtlinien ändern können.
Die Planfeststellungsbehörde ergänzt hierzu:
„Es liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers vollständige und den rechtlichen
Rahmenbedingungen entsprechende Planfeststellungsunterlagen bei der Anhörungs- und
Planfeststellungsbehörde einzureichen.“
Anschließend haben diese Behörden im fortlaufenden Planfeststellungsverfahren die
Aktualität der maßgeblichen Unterlagen mit den am Feststellungsdatum geltenden
Gesetzen sicherzustellen, sonst könnten die Entscheidungen
(Planfeststellungsbeschlüsse etc.) vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich angefochten
werden.
Frage 15:
Welche Beförderungsgeschwindigkeiten sind für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorgesehen
und in die volkswirtschaftliche Bewertung eingeflossen?
Antwort zu 15:
Die Straßenbahn wird mit den jeweils im Straßenraum geltenden Geschwindigkeiten
unterwegs sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu1 verwiesen.
Frage 16:
Welche Kfz-Verkehrsmengen sind in welchem Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorhanden?
6
Antwort zu 16:
Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014 finden sich als Querschnittsbelastungswerte,
d.h. keine Trennung nach Fahrtrichtungen, im Internetangebot der SenUVK unter
folgendem Link: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Frage 17:
Welche Kfz-Verkehrsmengen werden für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung prognostiziert?
Antwort zu 17:
Der inhaltliche Schwerpunkt der Untersuchungen zur Straßenbahntangente Pankow lag in
der Verbesserung des Angebotes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVAngebotes)
zwischen den Ortsteilen Pankows und den Versorgungszentren und in der
möglichst umwelt-, stadt- und sozialverträglichen Abwicklung der Verkehre. Eine
streckenabschnittsweise Prognose der Kfz-Verkehrsmengen war nicht Gegenstand dieser
Untersuchung. Gleichwohl wird ermittelt, welche Verlagerungseffekte vom Kfz-Verkehr
sich aufgrund der Verbesserung des ÖPNV-Angebots einstellen könnten.
Frage 20:
Welches weitere Vorgehen ist mit welchen zeitlichen Abläufen geplant?
Antwort zu 20:
Die Untersuchung ist Grundlage für einen zukünftigen Beschluss zur Einleitung der
weiteren Planungsschritte. Es ist vorgesehen, diesen Beschluss im Frühjahr 2020
herbeizuführen. Erst nachdem die Straßenbahnverlängerung beschlossen wurde, folgen
weitere Planungsschritte (Vorplanung, Entwurfsplanung, etc.) und das
Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend bestimmt wird.
Frage 21:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 19.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Fahrradabstellanlagen in Marzahn-Hellersdorf und Radschnellverbindung in Tiergarten – Landsberger Allee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Fortschritte sind für die Realisierung eines Fahrradparkhauses am S-Bhf. Mahlsdorf seit
Beantwortung der Anfrage 18/19 039 erzielt worden und wie ist der Stand des Projektes?
Frage 3
Gibt es konkretere Aussagen zu einem Zeitplan und möglichen Kapazitäten eines Fahrradparkhauses?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fortschritte für die Realisierung eines Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Mahlsdorf
sind eng verknüpft mit der Verfügbarkeit von geeigneten Fläche am S-Bahnhof Mahlsdorf.
Nach derzeitigem Kenntnisstand steht mittelfristig für die Errichtung eines
Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Mahlsdorf keine geeignete Fläche zur Verfügung. Da
nach derzeitigem Kenntnisstand mittelfristig keine geeignete Fläche zur Verfügung steht,
sind auch keine konkreten Aussagen zu einem Zeitplan und den möglichen Kapazitäten
für ein Fahrradparkhaus möglich.
2
Frage 2:
Welche konkreten Verhandlungen mit den Eigentümern der potenziell geeigneten Flächen wurden in dieser
Zeit geführt?
Antwort zu 2:
In der Standort- und Potenzialanalyse Fahrradparken für den S-Bahnhof Mahlsdorf
wurden für die Errichtung eines Fahrradparkhauses drei Potenzialflächen im direkten bzw.
mittelbaren Umfeld des S-Bahnhofs ermittelt. Bei zwei Potenzialflächen handelte es sich
um Grundstücke in der Wodanstraße, die wegen eines genehmigten
Wohnungsbauvorhabens nicht mehr verfügbar sind.
Als dritte Potenzialfläche wurde das Grundstück auf der derzeitigen Wendeschleife der
Straßenbahn identifiziert, das sich im Eigentum des Landes Berlin bzw. des Bezirkes
Marzahn-Hellersdorf befindet. Da es sich bei diesem Grundstück um ein landes- bzw.
bezirkseigenes Grundstück handelt, sind Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer
nicht erforderlich.
Frage 4
Wie viele Fahrradparkhäuser werden derzeit in Berlin durch den Senat geplant und realisiert und wo sollen
diese entstehen?
Antwort zu 4:
Derzeit plant das Land Berlin ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Ostkreuz, dass auf dem
Nord-West-Quadranten errichtet werden soll. Weitere Standorte sind in Planung.
Frage 5:
Seit wann lagen dem Senat Anfragen und entsprechende Angebote für die Realisierung zu gesicherten
Fahrradabstellanlagen am S+U- Bhf. Elsterwerdaer Platz und S-Bhf. Marzahn übermittelt durch das
Bezirksamt vor?
Antwort zu 5:
Seit dem IV. Quartal 2018 liegen bzw. liegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz Anfragen bzw. ein Antrag auf Finanzierung aus Kapitel 0730 Titel 52108 für
gesicherte Fahrradabstellanlagen am U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz und S-Bahnhof
Marzahn vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vor.
Frage 6:
Wie wird die Auslastung der Abstellanlagen am S+U-Bhf. Elsterwerdaer Platz beurteilt?
3
Antwort zu 6:
Die Auslastung der Fahrradabstellanlagen am S+U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz wird
derzeit im Rahmen einer Standort- und Potentialanalyse überprüft. Nach Vorliegen der
Ergebnisse kann die Auslastung der Fahrradabstellanlagen abschließend beurteilt werden.
Frage 7:
Aus welchen Gründen wurde, trotz dieser Überauslastung ein Nachweis des Bedarfes für zusätzliche
gesicherte Abstellanlagen am U-Bhf. Elsterwerdaer Platz gefordert?
Antworten zu 7:
Derzeit wird im Rahmen einer Standort- und Potentialanalyse der Bestand auch der
Bedarf für gesicherte Fahrradabstellanlagen für das Jahr 2030 am U-Bahnhof
Elsterwerdaer Platz ermittelt. Ein über die Standort- und Potentialanalyse hinausgehender
Nachweis für den Bedarf an gesicherte Fahrradabstellanlagen für das Jahr 2030 wird von
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht gefordert.
Frage 8:
Welche Mittel wurden seither zu welchem Zeitpunkt für die Errichtung der Anlagen am Elsterwerdaer Platz
und am S-Bhf. Marzahn zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Die Fahrradabstellanlage am U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz wurde durch die BVG
errichtet und hat nach Auskunft der BVG rund 10.000 Euro gekostet.“
Frage 9:
Wie ist der Stand der Planungen für eine Radschnellverbindung „Tiergarten – Landsberger Allee“?
Antwort zu 9:
Für die Radschnellverbindung „Tiergarten – Landsberger Allee“ wird derzeit eine
Machbarkeitsuntersuchung erarbeitet. Im ersten Schritt wurden mögliche
Trassenvarianten untersucht, die Ergebnisse werden am 9.12.2019 in einer Informations-
& Dialogveranstaltung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert und
weitere Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen. Daran anschließend
werden konkrete Führungsvarianten innerhalb der Trassenvarianten untersucht und die
Machbarkeitsuntersuchung im 2. Quartal 2020 abgeschlossen.
Frage 10:
Welches Potenzial wird dieser Verbindung beigemessen?
4
Antwort zu 10:
Dieser Radschnellverbindung wird ein hohes Potenzial beigemessen. Eine
Trassenführung entlang der Straße des 17. Juni, Unter den Linden, Karl-Liebknecht-
Straße würde circa 260.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie Arbeitsplätze
anbinden. Eine weiter südlich geführte Trasse über die Tiergartenstraße, Hannah-Arendt-
Straße, Französische Straße weist ein Potenzial von rund 300.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern sowie Arbeitsplätzen auf.
Frage 11:
Wann kann diese Verbindung frühestmöglich realisiert werden?
Antwort zu 11:
Nach § 22 des Berliner Straßengesetzes dürfen Radschnellverbindungen nur dann gebaut
werden, wenn der Plan vorher festgestellt worden ist. Nach Fertigstellung der
Machbarkeitsuntersuchung schließen zeitnah die vorbereitenden Tätigkeiten und
Planungen für das Planfeststellungsverfahren an. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2023
zu rechnen.
Frage 12:
Welche Auswirkungen hat die Planung auf die derzeit laufenden Abstimmungen und Planungen zur
Sanierung der Marzahner Brücken?
Antworten zu 12:
Die Planungen für die Marzahner Brücken, die von der Tiefbau-Abteilung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz betreut werden, sind den
beauftragten Planungsbüros für die Radschnellverbindung in diesem Bereich bekannt und
werden in der Machbarkeitsuntersuchung berücksichtigt. Die Untersuchung möglicher
Trassenvarianten in diesem Abschnitt (Landsberger Allee – Landesgrenze zu Märkisch-
Oderland) wird im 1. Quartal 2020 abgeschlossen sein, sodass dann die ersten
Ergebnisse mit den bisherigen Planungen abgestimmt werden können.
Berlin, den 17.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Abbau von grünen Pfeilen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

An welchen Stellen in Berlin sind grüne Pfeile (Zeichen #720 #StVO), die das #Rechtsabbiegen deutlich erleich­ tern sollen, angeordnet und angebracht? (Bitte um standortgenaue Auflistung)

Antwort zu 1:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

Verkehrsknoten Bezirk Anzahl der Grünpfeile
Otto-Suhr-Allee/  Cauerstraße – Leibniz- straße Charlottenburg-Wilmersdorf 1
Angerburger Allee/ Glockenturmstraße Charlottenburg-Wilmersdorf 2
Brandenburgische Straße/ Konstanzer Straße  

Charlottenburg-Wilmersdorf

 

1

Bundesallee/  Hildegardstraße Charlottenburg-Wilmersdorf 1
Hubertusallee/  Koenigsallee Charlottenburg-Wilmersdorf 1
Spandauer Damm/ Reichsstraße Charlottenburg-Wilmersdorf 1
Tegeler Weg/ Olbersstraße Charlottenburg-Wilmersdorf 1
Spandauer  Damm/ Wiesendamm Charlottenburg-Wilmersdorf 1
Otto-Suhr-Allee/  Eosanderstraße – Wil- mersdorfer Straße  

Charlottenburg-Wilmersdorf

 

1

Reichsstraße/ Platanenallee – Mara- thonallee  

Charlottenburg-Wilmersdorf

 

1

Neue Kantstaße/ Herbartstraße Charlottenburg-Wilmersdorf 1
Schlüterstraße/  Mommsenstraße Charlottenburg-Wilmersdorf 1
Mecklenburgische Straße/ A 104 (West) Charlottenburg-Wilmersdorf 1

 

 

Köthener Brücke/ Reichpietschufer – Hai- lesches Ufer  

Friedrichshai n-Kreuzberg

 

1

Karl-Marx-Allee/ Straße der Pariser Korn- mune  

Friedrichshai n-Kreuzberg

 

1

Mühlenstraße – Stralauer Platz I Straße der Pariser Kommune  

Friedrichshai n-Kreuzberg

 

1

Karl-Marx-Allee  (Koppenstraße) Friedrichshain-Kreuzberg 1
Urbanstraße/  Blücherstraße Friedrichshain-Kreuzberg 1
Frankfurter Allee – Alt-Friedrichsfelde/  Ro- senfelder Straße  

Lichtenberg

 

1

Sewanstraße/ Volkradstraße Lichtenberg 1
Rhinstaße – Wartenberger Straße I

Hauptstraße

 

Lichtenberg

 

1

Dorfstraße/ Wartenberger Weg Lichtenberg 1
Landsberger Allee/  Pyramidenring Marzahn-Hellersdorf 1
Märkische Allee/  Poelchaustraße Marzahn-Hellersdorf 1
Spreeweg/ John-Foster-Dulles-Allee Mitte 1
Beusselstraße/ Behala – Ausfahrt Groß- märkte  

Mitte

 

1

Gradestraße (Nr. 73-81/ Einfahrt Berliner Stadtreinigungsbetriebe  – BSR)  

Neukölln

 

1

Berliner Allee/ Pistoriusstraße – Smetan- straße  

Pankow

 

1

Dietzgenstraße/ Blankenburger Straße Pankow 1
Mühlenstraße/  Maximilianstraße Pankow 1
Bucherstraße/  Pankgrafenstraße Pankow 1
Wiltbergstraße/ Alt-Buch – Walter-Fried- rich-Straße  

Pankow

 

1

Oranienburger Straße/ Hermsdorfer Straße  

Reinickendorf

 

1

Seidelstraße/ A 111 Reinickendorf 1
Holzhauser Straße/ A 111 Reinickendorf 1
Eichborndamm/ Alt-Wittenau  (Süd) Reinickendorf 1
Stresowstraße/  Stresowplatz Spandau 1
Seegefelder Straße/ Borkzeile Spandau 1
Falkenseer Chaussee/ Siegener Straße – Westerwaldstraße  

Spandau

 

2

Falkenseer Chausee/ Stadtrandstraße Spandau 1
Heerstraße/ Alt Pichelsdorf – Pichelsdor- fer Straße  

Spandau

 

1

Pionierstraße/ Kisselnallee – Zeppelin- straße  

Spandau

 

1

Klosterstraße – Wilhelmstraße/ Seeburger Straße  

Spandau

 

1

Drakestraße/ Curtiusstraße – Gardeschüt- zenweg  

Steglitz-Zehlendorf

 

1

Attilastraße/ Steglitzer Damm – Reutlinger Straße  

Steglitz-Zehlendorf

 

1

Joachim-Tiburtius-Brücke/  A 103 Nord (Teilknoten 1)  

Steglitz-Zehlendorf

 

1

 

Potsdamer Chaussee I Zufahrt Aldi (Teil- knoten 2)  

Steglitz-Zehlendorf

 

1

Platz der Luftbrücke : Tempelhofer Damm/  Manfred-von-Richthafen-Straße (Teilknoten 2)  

 

Tempel hof-Schöneberg

 

 

1

Tempelhofer  Damm – Platz der Luftbrü- cke (südliche Umfahrung)  

Tempel hof-Schöneberg

 

1

Grazer Damm/ Grazer Platz (Süd) Tempel hof-Schöneberg 1
Germaniastraße/  Felixstraße – Ringbahn- straße  

Tempel hof-Schöneberg

 

1

Berlinickeplatz – Manteuffelstraße/ Alt-Tempelhof  

Tempel hof-Schöneberg

 

1

Rathausstraße/  Ullsteinstraße Tempel hof-Schöneberg 1
An der Wuhlheide/ Triniusstraße Treptow-Köpenick 1
Schnellerstraße/  Fennstraße Treptow-Köpenick 1
Lange Brücke – Müggelheimer Straße I

Alt-Köpenick  (Schloßplatz)

 

Treptow-Köpenick

 

1

A 113/ Adlershof Treptow-Köpenick 1
Michael-Brückner-Straße/   Hasselwerder- straße (Teilknoten 2)  

Treptow-Köpenick

 

1

Frage 2:

Ist es zutreffend, dass auf Veranlassung des Senats diese an acht Kreuzungen abmontiert werden sollen? Wenn ja, mit welcher  Begründung?

Antwort zu 2:

Die Aussage ist zutreffend. Anlässlich eines Antrages wurden die Verkehrssituationen an den betroffenen Örtlichkeiten beobachtet und Gefährdungen der zu Fuß Gehenden im Zu­sammenhang mit den #Grünpfeilschildern geprüft. Im Ergebnis wurde im Interesse der Ver­ kehrssicherheit entschieden, die #Grünpfeile zu entfernen. Ausschlaggebend waren sowohl die fehlende blindengerechte Ausstattung als auch komplexe Verkehrsabläufe,  bei denen das Grünpfeilschild als verkehrsgefährdend eingeschätzt wurde.

Frage 3:

Ist dem Senat bekannt, dass die grünen Pfeile bereits seit 1978 zu DDR-Zeiten ein gutes Mittel waren, den Verkehr und das Rechtsabbiegen flüssiger zu gestalten und deshalb auch nach der Wiedervereinigung  in die StVO (West) übernommen worden sind?

Antwort zu 3:

Die Verwendung des Grünpfeils in der ehemaligen DDR und die Einführung des Grünpfeil­ schilds in die bundesweite Straßenverkehrs-Ordnung  (StVO) sind bekannt.

Im Zuge der jeweiligen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten wird im Einzelfall an der #Lichtzeichenanlage (LZA) geprüft, ob ergänzende verkehrssichere  Maßnahmen zur besseren Verkehrsabwicklung angeordnet werden können. Mögliche zum Einsatz kom­ mende Maßnahmen sind neben der Verwendung von Grünpfeilen auch Rechtsvorläufe und/oder verkehrsabhängige  Steuerungen.  Insoweit wird der Grünpfeil auch weiterhin dort

Anwendung finden, wo dessen Verwendung gemäß den Voraussetzungen  nach der Ver­ waltungsvorschrift  zu § 37 StVO zulässig, verkehrssicher sowie zur Verbesserung  des Verkehrsablaufs sinnvoll ist.

Frage 4:

Ist dem Senat ferner noch bekannt, dass es Mitte der 90er Jahre eine große Protestwelle gegen die Abmon­tierung von grünen Pfeilen gab, in dessen Ergebnis die meisten Standorte erneut angeordnet worden sind und bspw. der damalige Treptower  Bürgermeister Michael Brückner öffentlichkeitswirksam  an der Einmün­ dung des Sterndamms in die heutige Michael-Brückner-Straße  den grünen Pfeil wieder anschraubte – an einem Standort, der nun angeblich wieder zur Disposition steht, obwohl dort keine Unfallhäufung zu ver­ zeichnen  ist?

Antwort zu 4:

Die damaligen Proteste sind bekannt. Der Grünpfeil an der Michael-Brückner-Straße/ Sterndamm wird nunmehr entfernt, weil ein erhöhtes Gefährdungspotential  von zu Fuß Gehenden vorliegt.

Die Einmündung weist sehr starken Verkehr auf der Michael-Brückner-Straße auf, so dass die Konzentration auf das Finden von Verkehrslücken mit erforderlichen Blick nach links die Gefahr birgt, dass zu Fuß Gehende von rechts übersehen werden. Gleichzeitig gibt es starken fußläufigen Verkehr auch von Schülerinnen und Schülern wegen der benachbar­ ten Tramhaltestelle und des S-Bahnhofs Schöneweide. Die LZA ist auch nicht blindenge­ recht ausgestattet.

Berlin, den 20.12.2019 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz