Ein neuer #Aufgang zu den Gleisen wird schon seit Jahren gewünscht: Da es aktuell so aussieht, als würde er erst 2029 realisiert, formiert sich Protest.
Es war ein wenig der Fluch der guten Tat: Die jüngste Bürgerversammlung der Bürgerinitiative #Zehlendorf geriet eher zu einer Debatte der Politikerinnen und Politiker als zu einem Austausch in der Bürgerschaft. Gefühlt die Hälfte der etwa 75 Anwesenden schien aus Bezirksverordneten und Parteienvertreterinnen, Stadträten und Abgeordneten aus Land und Bund zu bestehen.
Der #U-Bahnhof #Pankstraße wird zukünftig für Fahrgäste von zwei Seiten erreichbar sein. Zusätzlich zu einem #Aufzug, den die Berliner Verkehrsbetriebe seit Februar 2022 einbauen, erhält der Bahnhof einen weiteren #Zugang. Parallel zu den Arbeiten wird der Bahnhof #instandgesetzt.
Frage 1: Ist im Rahmen des geplanten Baus des neuen S-Bahnhofs #Perleberger Brücke ein #Zugang über oder unter den #Fernbahngleisen in Höhe des Quartiersplatzes #Lehrter Straße geplant? Antwort zu 1: Die DB AG teilt dazu mit: „Die mit dem Land Berlin abgestimmte Aufgabenstellung sieht derzeit keine direkte #Anbindung des Quartiersplatzes in Höhe Lehrter Straße an den neuen #Haltepunkt an der Perleberger Straße vor. Derzeit wird im Zuge einer Machbarkeitsstudie untersucht, welche Möglichkeiten bestehen, diese ggf. wichtige Verbindung zu realisieren. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz besprochen und weitere Schritte einer möglichen Umsetzung dieser Anbindung festgelegt.“
Die Deutsche Bahn (DB) erweitert den #S-Bahnhof Berlin #Alt-Reinickendorf: Er erhält bis zum Frühjahr 2023 einen weiteren #Zugang zu den Bahnsteigen. Die Deutsche Bahn beginnt in den kommenden Tagen mit den notwendigen Arbeiten.
Baugenehmigung liegt nun vor – Neue Gleise, neuer Bahnsteig – Barrierefreier Ausbau – Regionalverkehr von und nach Köpenick ab 2027
Mehr Bahn für #Köpenick: Die Deutsche Bahn startet im Frühjahr 2023 mit dem #Umbau des S-Bahnhofs zum S- und #Regionalbahnhof. Dafür liegt nun die #Baugenehmigung vor. Dieser #Planfeststellungsbeschluss des #Eisenbahn-Bundesamtes ist die rechtliche Voraussetzung für den Beginn der #Bauarbeiten. Ab 2027 sollen hier dann Züge des #RE1 halbstündlich, in der Hauptverkehrszeit sogar alle 20 Minuten halten.
Frage 1: Im Spätsommer 2022 soll der neue #Zugang zum Ortsteil #Johannisthal am Bahnhof Johannisthal fertig gestellt werden. Ist es richtig, dass es zu diesem Zeitpunkt keinen #Fahrstuhl an diesem Ausgang geben wird und der Ortsteil Johannisthal nicht #barrierefrei erreichbar sein wird? Frage 2: Ist es richtig, dass der Anbau eines Fahrstuhls erst für das Jahr 2024 geplant ist? Antwort zu 1 und 2: Derzeit wird die #Fußgängerüberführung und der Zugang zum Ortsteil Johannisthal saniert. Mit Beendigung der Sanierungsmaßnahmen wird der Zugang noch nicht barrierefrei durch einen Aufzug erschlossen sein. Die Inbetriebnahme des Aufzuges ist für das Jahr 2024 geplant.
Frage 1: Welchen Stand hat das #Planfeststellungsverfahren für den 2. #Zugang zum #S-Bahnhof #Prenzlauer Allee? Antwort zu 1: Die Planunterlagen für das Bauvorhaben „Bau eines 2. Zuganges zum S-Bf. Berlin Prenzlauer Allee“ lagen vom 13.04. bis 13.05.2015 im #Bezirksamt Pankow von Berlin zur allgemeinen Einsichtnahme aus. #Einwendungsschluss war der 27.05.2015. Zu den fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erwiderte die #Vorhabenträgerin (#DB Station & Service AG) mit Schreiben vom 14.10.2016 und 21.11.2016. Der #Erörterungstermin fand am 14.02.2017 statt. Frage 2: Im Februar 2017 fand ein Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens statt. Welche Erkenntnisse wurden aus den Stellungnahmen und Einwendungen der Anwohnenden gewonnen und inwieweit werden diese im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt? Antwort zu 2: Im Erörterungstermin stellte sich heraus, dass die #Entwässerung des geplanten Bauwerkes noch nicht geklärt ist. Eine #Einleitgenehmigung der Berliner Wasserbetriebe in den öffentlichen Mischwasserkanal liegt nicht vor. Weiterhin besteht für die Zugangsbereiche zur Überführung noch weiterer Optimierungsbedarf. Probleme wurden auch beim Grunderwerb aufgezeigt. 2 Die DB Station & Service AG hat im Erörterungstermin Optimierungen der Zugänge und einzelne Planänderungen (u.a. zur Entwässerungsproblematik und Grunderwerb) zugesagt. Bei den Themen insbesondere zur Planrechtfertigung, zum Variantenvergleich sowie weiteren Einwendungen der Anwohnenden (Lärm, Erschütterungen, Unfallgefahr, Unrat, Verslumung, Unsicherheit/Kriminalität,) blieben die Standpunkte zwischen den Einwendenden und der DB Station & Service AG konträr; eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Zur Lösung der Probleme hat die Vorhabenträgerin weitere Gespräche mit den Betroffenen angeboten. Frage 3: Über welche Grundstücke/Wege soll die Erschließung des S-Bahnhofs erfolgen? Antwort zu 3: Die Zuwegungen zur geplanten Fußgängerbrücke führen vom Süden über das private Grundstück Ahlbecker Straße 6 (derzeit Dienstbarkeit) und im Norden über das landeseigene Grundstück zwischen Kanzowstraße 11 und 13. Frage 4: Wann ist konkret mit der Planfeststellung und daraus abgeleitet mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Wann sind die Bautätigkeiten abgeschlossen? Antwort zu 4: Zum Termin der Planfeststellung und zum Baubeginn kann der Senat keine Aussagen treffen, da das Verfahren sich noch in der Anhörungsphase befindet und die Vorhabenträgerin Planänderungen angekündigt hat, die eine weitere Beteiligung Betroffener zur Folge haben kann. Frage 5: Welche Gründe machen das Bauvorhaben derartig komplex und rechtfertigen eine 27-jährige Entscheidungsfindung? Antwort zu 5: Den förmlichen Antrag auf Planfeststellung hat die DB Station & Service AG am 19.12.2013 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Damit ergibt sich eine Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Über die Dauer der Vorplanungszeit liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Aus Sicht des Senats ist das Bauvorhaben nicht sehr komplex. Es besteht im Wesentlichen aus einer Fußgängerbrücke, zwei Zugängen und einer Treppenanlage zum Bahnsteig. Auf bestehende Probleme und die durch DB Station und Service angekündigte Planänderung wurde bereits bei den Antworten zu den Fragen 2 und 4 hingewiesen. 3 Frage 6: Ist den Antworten auf meine Fragen seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 6: Nein. Berlin, den 20.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um zügig einen zweiten #Zugang am #S-Bahnhof #Eichborndamm mit #Personenunterführung nach Süden zur „#General-Barby-Straße“ und Norden zur Straße „Im Hufenschlag“ zu errichten? Frage 2: Wieso konnte der für Ende 2019 vorgesehene Termin für die Fertigstellung nicht gehalten werden? Wann wird der Neubau des zweiten Zugangs erfolgen? Antwort zu 1 und 2: Im Herbst 2019 wurde der Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen #Zulassungsentscheidung beim #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) durch die DB #Station & Service AG zurückgezogen und zwar auf Anraten des Senats und des EBA. Aufgrund von #Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahren hatten sich zu berücksichtigende Anforderungen ergeben, sodass die Planung angepasst werden musste. Durch den Senat wurde daraufhin eine neue #Variantenuntersuchung bei der DB Station & Service AG bestellt. Der Senat befindet sich in enger Abstimmung mit der DB Station & Service AG über die Gestaltung des zweiten Zugangs. Sobald die entsprechende Planung für die Personenunterführung vorliegt, wird der Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung erneut eingereicht. Ein konkreter Realisierungszeitraum kann derzeit aufgrund des frühen Planungsstadiums noch nicht genannt werden. 2 Frage 3: Welche konkreten Vorstellungen hat der Senat hinsichtlich der Gestaltung eines denkmalangepassten Eingangsportals? Welche Teile des S-Bahnhofes Eichborndamm stehen unter Denkmalschutz und inwiefern werden diese als schützenswert erachtet? Antwort zu 3: Der S-Bahnhof Eichborndamm, als Dammbahnhof mit Bahnsteigaufbauten, befindet sich als wichtiges Zeugnis der Reinickendorfer Verkehrsgeschichte und bzgl. der architektonischen Qualität des Entwurfs unter Denkmalschutz. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde eingebracht, dass die neue Überdachung zurückhaltend zu gestalten sei und ggf. ein Satteldach anstatt des geplanten Schmetterlingsdaches zu wählen sei. Frage 4: Wann hat der Senat seine Forderungen hinsichtlich des Denkmalschutzes eingebracht? Welche alternativen Optionen wurden der DB Station & Service AG aufgezeigt, damit der Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nicht zurückgezogen werden muss? Antwort zu 4: Der Senat hat seine Forderungen und Hinweise zum Denkmalschutz mit der gemeinsamen Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 02.10.2018 eingebracht. Es ist Aufgabe der Vorhabenträgerin DB Station & Service AG, aus den eingehenden, eventuell divergierenden Stellungnahmen eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Im vorliegenden Fall hat sich die Vorhabenträgerin aufgrund der ebenfalls ausstehenden Variantenuntersuchung der Personenunterführung dazu entschieden, den Antrag zurückzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt eine überarbeite Variante einzureichen. Frage 5: Aus welchen Gründen wurde die untere Denkmalschutzbehörde nicht am Planfeststellungsverfahren beteiligt? Antwort zu 5: Die Anhörungsbehörde hat mit Schreiben vom 08.08.2018 die Träger öffentlicher Belange – einschließlich des Bezirksamts Reinickendorf – angeschrieben und diese gebeten, unter Beteiligung aller fachlich betroffenen Stellen bis zum 04.10.2018 Stellung zu nehmen. Es liegt in der Verantwortung jedes Bezirkes, alle relevanten Sachverhalte zu ermitteln und der Anhörungsbehörde zu übersenden. Eine Stellungnahme des Bezirksamtes Reinickendorf (Stapl A1 vom 04.10.2018) liegt vor. Inwiefern beim Bezirksamt eine interne Beteiligung der unteren Denkmalschutzbehörde erfolgte, ist dem Senat nicht bekannt. Frage 6: Welche konkreten Vorstellungen hat der Senat, um den S-Bahnhof Eichborndamm inklusive des Neubaus des zweiten Zugangs barrierefrei zu gestalten? Inwiefern wird der Senat die DB Station & Service AG bei der Erarbeitung einer neuen Vorentwurfsplanung unterstützen? 3 Antwort zu 6: Durch den Senat wurde die Planung einer barrierefreien Lösung zur Variantenentscheidung bei der DB Station & Service AG bestellt, hierfür wird derzeit die Vorentwurfsplanung angefertigt. Mit Vorliegen der Planung und einer Kostenschätzung kann durch den Senat eine Entscheidung über die Realisierung der Barrierefreiheit getroffen werden. Das Bezirksamt Reinickendorf wird bezüglich der denkmalgerechten Gestaltung ebenfalls in die Planung eingebunden. Berlin, den 09.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der #Planungsstopp ist nach Auskunft der Grünen aufgehoben. Rampe oder Aufzug – das muss jetzt noch entschieden werden.
Der #S-Bahnhof #Zehlendorf wird künftig auch über den #Postplatz erreichbar sein. Der vorübergehende Planungsstopp sei nach weiteren Abstimmungen zwischen den beteiligten Stellen aufgehoben worden, teilten jetzt die Bezirksverordneten der Grünen mit. Die zuständige Senatsverwaltung für Verkehr hätte den Bezirk darüber informiert, dass die Planung nun mit der Deutschen Bahn AG weiter vorangetrieben werden könnten. Derzeit werde für den Zugang am Postplatz eine Kostengegenüberstellung für eine Aufzugs- und eine Rampenvariante erarbeitet, auf deren Basis die weitere Planung erfolgen könne.