www.berlin.de
Frage 1:
Welchen Stand hat das #Planfeststellungsverfahren für den 2. #Zugang zum #S-Bahnhof #Prenzlauer
Allee?
Antwort zu 1:
Die Planunterlagen für das Bauvorhaben „Bau eines 2. Zuganges zum S-Bf. Berlin
Prenzlauer Allee“ lagen vom 13.04. bis 13.05.2015 im #Bezirksamt Pankow von Berlin
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. #Einwendungsschluss war der 27.05.2015. Zu
den fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erwiderte die
#Vorhabenträgerin (#DB Station & Service AG) mit Schreiben vom 14.10.2016 und
21.11.2016. Der #Erörterungstermin fand am 14.02.2017 statt.
Frage 2:
Im Februar 2017 fand ein Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens statt.
Welche Erkenntnisse wurden aus den Stellungnahmen und Einwendungen der Anwohnenden
gewonnen und inwieweit werden diese im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt?
Antwort zu 2:
Im Erörterungstermin stellte sich heraus, dass die #Entwässerung des geplanten
Bauwerkes noch nicht geklärt ist. Eine #Einleitgenehmigung der Berliner
Wasserbetriebe in den öffentlichen Mischwasserkanal liegt nicht vor. Weiterhin
besteht für die Zugangsbereiche zur Überführung noch weiterer Optimierungsbedarf.
Probleme wurden auch beim Grunderwerb aufgezeigt.
2
Die DB Station & Service AG hat im Erörterungstermin Optimierungen der Zugänge
und einzelne Planänderungen (u.a. zur Entwässerungsproblematik und
Grunderwerb) zugesagt.
Bei den Themen insbesondere zur Planrechtfertigung, zum Variantenvergleich sowie
weiteren Einwendungen der Anwohnenden (Lärm, Erschütterungen, Unfallgefahr,
Unrat, Verslumung, Unsicherheit/Kriminalität,) blieben die Standpunkte zwischen den
Einwendenden und der DB Station & Service AG konträr; eine Einigung konnte nicht
erzielt werden. Zur Lösung der Probleme hat die Vorhabenträgerin weitere
Gespräche mit den Betroffenen angeboten.
Frage 3:
Über welche Grundstücke/Wege soll die Erschließung des S-Bahnhofs erfolgen?
Antwort zu 3:
Die Zuwegungen zur geplanten Fußgängerbrücke führen vom Süden über das
private Grundstück Ahlbecker Straße 6 (derzeit Dienstbarkeit) und im Norden über
das landeseigene Grundstück zwischen Kanzowstraße 11 und 13.
Frage 4:
Wann ist konkret mit der Planfeststellung und daraus abgeleitet mit dem Beginn der Baumaßnahmen
zu rechnen? Wann sind die Bautätigkeiten abgeschlossen?
Antwort zu 4:
Zum Termin der Planfeststellung und zum Baubeginn kann der Senat keine
Aussagen treffen, da das Verfahren sich noch in der Anhörungsphase befindet und
die Vorhabenträgerin Planänderungen angekündigt hat, die eine weitere Beteiligung
Betroffener zur Folge haben kann.
Frage 5:
Welche Gründe machen das Bauvorhaben derartig komplex und rechtfertigen eine 27-jährige
Entscheidungsfindung?
Antwort zu 5:
Den förmlichen Antrag auf Planfeststellung hat die DB Station & Service AG am
19.12.2013 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Damit ergibt sich eine
Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Über die Dauer der Vorplanungszeit liegen
dem Senat keine Kenntnisse vor.
Aus Sicht des Senats ist das Bauvorhaben nicht sehr komplex. Es besteht im
Wesentlichen aus einer Fußgängerbrücke, zwei Zugängen und einer Treppenanlage
zum Bahnsteig. Auf bestehende Probleme und die durch DB Station und Service
angekündigte Planänderung wurde bereits bei den Antworten zu den Fragen 2 und 4
hingewiesen.
3
Frage 6:
Ist den Antworten auf meine Fragen seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 6:
Nein.
Berlin, den 20.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz