Straßenverkehr: Verlängerung des Brunsbütteler Damms bis zur L20, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann hat der Senat mit dem Land Branden-burg zuletzt Gespräche über die #Verlängerung des an der Berliner #Stadtgrenze in Spandau endenden #Brunsbütteler Damms und dessen Anbindung an die #L20 auf dem Ge-biet der Gemeinde #Dallgow-Döberitz geführt und was war deren Ergebnis? Antwort zu 1: Eine Verlängerung bzw. Anbindung war in den Terminen der derzeitigen Abteilungsleiter vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt kein Thema. Frage 2: Wie beurteilt der Senat das Potenzial der in Frage 1 genannten Anbindung dafür, den Nennhauser Damm und die Falkenseer Chaussee in Spandau sowie die Spandauer Straße in Falkensee von Schwerlastverkehr zu entlasten? Antwort zu 2: Die Verlängerung des Brunsbütteler Dammes bis zur Landesstraße L 20 im Land Branden-burg/Gemeinde Dallgow-Döberitz ist eine Planung, die seit Anfang der 1990er Jahre besteht. Durch diese neue Straßenverbindung würden  die Heerstraße und Teilstrecken des Nennhauser Dammes entlastet,  sich die Verbindungen von Teilen Spandaus (ein-schließlich von Gewerbegebieten) mit dem Land Brandenburg, besonders der Gemeinde Dallgow-Döberitz, verbessern,  die Flächen des ehemaligen Flugplatzes Staaken an eine überörtliche Straße L 20 und an das Berliner Straßennetz angebunden. Die letzten flächendeckenden Verkehrszählungen aus 2009 (s. Verkehrsmengenkarte 2009) ergeben folgende Lkw-Belastungen auf den angeführten Straßen: Die Daten machen deutlich, dass die Lkw-Anteile in Größenordnungen liegen, die für die Straßentypen und die angrenzenden Nutzungen (Zeppelinpark, Gewerbe u.a. am Brunsbüttler Damm) als erwartbar einzuschätzen sind. Die Zählungen machen auch deutlich, dass von nicht unerheblichen Zielverkehren in diesen Bereichen auszu-gehen ist. Verlagerungspotenziale des Lkw-Verkehrs ergäben sich vermutlich am ehesten für den Nennhauser Damm. Frage 3: Was unternimmt der Senat, um die inakzep-table Lücke im havelländischen Verkehrsnetz am in Frage 1 genannten Ort zu schließen? Antwort zu 3: Der Senat hat mit dem Bau bis zur Lan-desgrenze seinen Beitrag geleistet. Er ist nicht zuständig für das „havelländische Verkehrsnetz“. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2014)

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (II) – Gibt es einen Nutzen vor Ort für eine S-Bahn ins Falkenhagener Feld?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welchen #Nutzen-Kosten-Faktor hat eine mögliche #Verlängerung der -Bahn ins #Falkenhagener Feld gegenüber der Streckenführung entlang des #Seegefelder Weges über die #Landesgrenze hinaus? Antwort zu 1: Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet, detaillierte Zahlen können deshalb zurzeit noch nicht genannt werden. Eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn von Spandau über die Landesgrenze hinaus ist nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen. Das Land Brandenburg hat sich in seinem Landesnahverkehrsplan 2013- 2017 gegen eine Verlängerung von S-Bahnen aus Berlin ins Land Brandenburg hinein ausgesprochen. Über eine Weiterführung über den Bahnhof Albrechtshof (Landesgrenze Berlin/Brandenburg) hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 2: Auf welcher politischen und gutachterlichen Basis wird die Variante einer S-Bahn-Verlängerung entlang der Seegefelder Straße und der Bötzow-Bahn durch die Senatsverwaltung geprüft? Antwort zu 2: Durch den Verzicht des Landes Brandenburg auf weitere S-Bahnstrecken konnte die Planung auf das Stadtgebiet von Berlin beschränkt und alle denkbaren bzw. für das Land Berlin zielführenden Varianten neu geprüft werden. Frage 3: Wurde diese Streckenvariante in den Studien im Jahr 2008 bereits untersucht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt umfassend begutachtet? Antwort zu 3: Nein. Diese Streckenvariante ist erst jetzt im Rahmen der aktualisierten Nutzen-Kosten- Untersuchung unter den neuen Rahmenbedingungen einbezogen worden. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Haltestellen fänden in dieser Überlegung Berücksichtigung, wo wäre der Endbahnhof? Antwort zu 4: Als Optionen für S-Bahnhöfe entlang der Streckenvariante ins Falkenhagener Feld wurden folgende Möglichkeiten zur Prüfung der baulichen und betrieblichen Machbarkeit sowie der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einbezogen: Nauener Straße, Seegefelder Straße, Falkenseer Chaussee und Johannisstift. Als Endbahnhöfe kämen Falkenseer Chaussee oder Johannisstift in Frage. Frage 5: Hält die Senatsverwaltung Schätzungen von der Firma I. C. GmbH aus dem Jahr 2008 für eine Verlängerung nach Falkensee auf eine Verlängerung nur ins Falkenhagener Feld für übertragbar, wonach täglich 8.000 bis 15.000 Kunden an den neuen Bahnhöfen die S-Bahn nutzen könnten? Antwort zu 5: Die Anzahl von Fahrgästen, die eine Infrastruktur nutzen, ist abhängig von den jeweiligen strukturellen gebietsbezogenen Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten wie zum Beispiel Einwohnerzahlen, Anzahl von Arbeitsplätzen, Verkehrsmittelnutzung u. a. Diese Fahrgastzahlen müssen für jede Streckenführungsvariante separat und auf wissenschaftlichem Weg ermittelt werden. Eine Übertragung von Ergebnissen einer Streckenführungsvariante auf eine andere ist nicht möglich. Frage 6: Mit welchen Fahrgastzahlen rechnet die Senatsverwaltung? Antwort zu 6: Die Fahrgastzahlen variieren je nach Art und Anzahl der S-Bahnhöfe entlang der Strecke und in Abhängigkeit vom Endbahnhof. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)

S-Bahn: Wiederaufbau und Verlängerung der 1961, 1980 und 1983 stillgelegten S-Bahn-Strecken, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: In der Koalitionsvereinbarung befürwortet der Senat nun wörtlich wieder „grundsätzlich […] die #Wiederherstellung aller -Bahn-#Strecken, die am 12. August #1961 bestanden“. Auf welchem Stand befinden sich die #Planung und die #Umsetzung des #Wiederaufbaus und der #Verlängerung folgender S-Bahn-Strecken? ● Blankenfelde – Dahlewitz – Rangsdorf ● Spandau – Nauener Straße – Hackbuschstraße – Albrechtshof – Seegefeld – Falkensee (– Falkensee Parkstadt – Finkenkrug) ● Wannsee – Dreilinden – Stahnsdorf [Friedhofsbahn] ● Jungfernheide – Wernerwerk – Siemensstadt – Gartenfeld (– Haselhorst – Daumstraße – Hakenfelde) [Siemensbahn] ● Zehlendorf – Zehlendorf Süd – Düppel- Kleinmachnow (– Kleinmachnow Schleusenweg – Dreilinden Europarc) [Stammbahn] ● Hennigsdorf – Hennigsdorf Marwitzer Straße – Hennigsdorf Nord – Hohenschöpping – Velten ● 2. Gleis zwischen Lankwitz und Lichterfelde Süd. Antwort zu 1.: Der Senat hält grundsätzlich den Anspruch aufrecht, die Einhaltung der im Zuge der deutschen Einheit 1990 gemachten Zusagen zur Wiederherstellung des S-Bahnnetzes von 1961 zu fordern. Dies bedeutet aber nicht, dass hier für alle stillgelegten Trassen konkrete Planungen zur Wiederinbetriebnahme bestehen. Grundlage für die Leitlinien der Verkehrspolitik des Berliner Senats sind der am 29.03.2011 beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) und der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (Amtsblatt [ABl.] S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019 f.). In Berlin werden gemäß FNP folgende S-Bahn- Trassen freigehalten: ● Hamburger Bahn: Spandau – Albrechtshof (– Falkensee) ● Siemensbahn: Jungfernheide – Gartenfeld (und weiter bis zur Wasserstadt) ● Stammbahn: Zehlendorf – Düppel/Kleinmachnow ● Östlicher Berliner Außenring: Karower Kreuz – Sellheimbrücke – Wartenberg und Springpfuhl – Biesdorfer Kreuz – Wuhlheider Kreuz – Grünauer Kreuz (als Nahverkehrstrasse, d.h. S- oder Regionalbahn) ● S 21: Hauptbahnhof – Potsdamer Platz – Yorckstraße sowie „Cheruskerkurve“ (Julius-Leber- Brücke – Südkreuz). Zu einer möglichen Verlängerung der S-Bahn-Strecke über Spandau hinaus zum Falkenhagener Feld (bei Freihaltung der Strecke nach Falkensee) hat sich der Senat kürzlich in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache Nr. 17/13 651 geäußert. Nach Ausschöpfung des sog. Altlastenfonds 2009 wurde zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) mittels einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) auch die Finanzierung der Grundsanierung der Berliner S-Bahn umgestellt. In dieses LuFVProgramm müsste auch das fehlende zweite Gleis zwischen Lankwitz und Lichterfelde Ost aufgenommen werden. Da die anderen in den vergangenen Jahren vorbereiteten oder umgesetzten Maßnahmen vom Land Berlin und der DB AG als verkehrlich wichtiger eingestuft wurden, wurde diese Anmeldung bisher nicht vorgenommen. Für Verlängerungen von S-Bahn-Strecken in das Berliner Umland ist das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zuständig. Berlin befürwortet grundsätzlich entsprechende Netzerweiterungen, soweit sie in Folge ihrer verkehrlichen Wirkungen zu den gewünschten Umweltentlastungen führen und finanzierbar sind. In dem Fall würde das Land Brandenburg unterstützt werden, indem Berlin sich an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von geplanten S-Bahnverlängerungen beteiligt und alle Voraussetzungen für die Verlängerung der S-Bahnstrecken von Berliner Seite her klärt. Im fortgeschriebenen Landesnahverkehrsplan (LNVP) des Landes Brandenburg für die Jahre 2013 bis 2017 ist jedoch der Wiederaufbau ehemaliger S-Bahn-Strecken, etwa nach Falkensee, Velten oder Rangsdorf, nicht vorgesehen. „Netzerweiterungen sind unter egebenen Finanzperspektiven nicht möglich aber auch nicht erforderlich“, heißt es im LNVP. Vielmehr setzt Brandenburg auf den schnelleren Regionalverkehr, der allerdings aufgrund größerer Bahnhofsabstände eine geringere Erschließungsqualität aufweist. Berlin, den 04. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014)

S-Bahn: Über Spandau hinaus: Wann und wie geht es weiter auf der S-Bahnlinie S5?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen bezüglich der #Verlängerung der S-Bahnlinie #S5 von #Spandau bis nach #Falkensee, wie sie im Einigungsvertrag vorgesehen und mehrfach von Bahn und S-Bahn begrüßt wurde? Frage 11: Was besagt die aktuelle Planung der Senats-verwaltung zur Finanzierung des Projektes, der Varianten zum Bahnhof Falkensee oder zum #Falkenhagener Feld bzw. einzelner Teilstrecken? Antwort zu 1 und 11: Die Fragen 1 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwor-tet: Das Land Brandenburg hat die Planung einer S-Bahn nach Falkensee aufgegeben. Sie ist im Landesnahver-kehrsplan Brandenburg 2013–2017 nicht enthalten. Das Land Berlin hat daraufhin die Planung entsprechend auf das Stadtgebiet begrenzt und führt derzeit eine Aktualisie-rung der Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2008 durch. Der Bund hat zugesagt, das Vorhaben nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (u.a. Nachweis der Wirtschaftlichkeit, zeitnahe Realisierung) aus dem GVFG1-Bundesprogramm zu finanzieren. Der Bund wür-de Mittel in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Kos-ten bewilligen. 40% der zuwendungsfähigen Kosten und die nicht zuwendungsfähigen Kosten müssten vom Land Berlin als Komplementärfinanzierung bereitgestellt wer-den. Frage 2: Gibt es einen Zeitplan, und wenn ja, wie sieht dieser aus? Für welchen Zeitraum ist das Planfeststel-lungsverfahren geplant? 1 GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Antwort zu 2: Sobald ein politischer Beschluss für die Realisierung einer S-Bahnverlängerung vorliegt, sind die weiteren Planungsschritte zeitnah einzuleiten. Für eine Finanzierung im Rahmen des GVFG-Bundesprogrammes wäre eine Inbetriebnahme in 2019 vorgesehen. Die Ein-reichung der Planfeststellungsunterlagen ist in 2015 ge-plant. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfah-rens wird mit einer Dauer von ca. zwei Jahren gerechnet. Frage 3: Mit welchem Ergebnis werden in der Kosten-Nutzen-Analyse des Gutachtens von 2008 die Varianten zum Bahnhof Falkensee bzw. zum Falkenhagener Feld beurteilt? Antwort zu 3: Die Untersuchung einer S-Bahn nach Falkensee in 2008 ergab Nutzen-Kosten-Faktoren in Höhe von 1,27 (Regionalverkehr aus Nauen endet in Falkensee, Fahrgäste in die Berliner Innenstadt steigen in die S-Bahn um) bis 1,31 (Regionalverkehr von Nauen ist durchge-bunden bis Berlin Charlottenburg). Die erste Variante wurde auf Grund negativer verkehrlicher Wirkungen vom Bund für eine Realisierung abgelehnt. Die Variante einer Verlängerung zum Falkenhagener Feld wurde in der Untersuchung 2008 nicht berücksich-tigt. Frage 4: Wird in der bisherigen Planung auch die Va-riante zum Falkenhagener Feld in Betracht gezogen und geprüft? Antwort zu 4: Ja. Im Rahmen der Überprüfung der Untersuchung aus dem Jahr 2008 wird die Variante zum Falkenhagener Feld einbezogen und geprüft. Frage 5: Welche Ergebnisse erbrachte die Kosten-Nutzen-Analyse des Gutachtens für die Verlängerung der S5 entlang der RB10 und RB14 jeweils für die einzelnen Bahnhöfe Nauener Straße, Klosterbuschweg und Finken-kruger Weg bzw. Hackbuschstraße sowie Albrechtshof? Wie ist die Bewertung der Verlängerung für die S-Bahnhöfe Seegefeld und Bahnhof Falkensee? Antwort zu 5: Die einzelnen Bahnhöfe wurden nicht separat bewertet. Die Ergebnisse sind in der Gesamtbe-wertung der Maßnahme enthalten. Frage 6: Wo sind das Gutachten bzw. die Ergebnisse veröffentlicht? Antwort zu 6: Die Ergebnisse der „Standardisierten Bewertung der S-Bahn nach Falkensee“ wurden vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (www.mil.brandenburg.de) veröf-fentlicht. Frage 7: Wurde die Entlastung des momentan durch MIV und Busverkehr stark belasteten Zentrums Spandau in die Bewertungen mit einbezogen bzw. eine nötige Verlagerung des Busverkehrs als Zubringer zur S-Bahn berücksichtigt? Antwort zu 7: Ja. Für Untersuchungen zum verkehrli-chen Nutzen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wer-den die Betriebskonzepte sowohl für die neue Strecke als auch die anderen Verkehrsmittel, hier beispielsweise den Bus, mit dem Ziel einer optimierten Erschließung, der Verlagerungen vom Motorisierten Individualverkehr (MIV) zum Öffentlichen Verkehr (ÖV) und zur Steige-rung der Nachfrage im ÖV angepasst. Frage 8: Wie viele und welche Bauabschnitte sind ge-plant und warum? Antwort zu 8: Die Zahl der Bauabschnitte ist noch nicht festgelegt. Frage 9: Welche Teilstrecken müssen einspurig ausge-führt werden und warum? Antwort zu 9: Für einen leistungsfähigen, ungestörten und möglichst flexiblen S-Bahn-Betrieb wird in der Regel ein zweigleisiger Streckenausbau vorgesehen. Aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte zwischen den Bahnhöfen Spandau und Nauener Straße kann dort voraussichtlich nur ein Gleis für die S-Bahn errichtet werden. Die genaue Lage eingleisiger Teilstrecken wird erst mit der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Frage 10: Wie begegnet der Senat der vielfach geäu-ßerten Befürchtung, dass die Taktdichte der Regionalbahn bei Engpässen wegen des priorisierten Fernverkehrs ver-ringert werden könnte? Antwort zu 10: Das Land Berlin nutzt zusammen mit dem Land Brandenburg alle gegebenen Möglichkeiten, die sich aus den Rahmenbedingungen der einschlägigen Gesetze und Verordnungen ergeben, damit die bestellten Verkehrsleistungen der Regionalverkehrszüge auch reali-siert werden können. Die DB Netz hatte beispielsweise in der Folge der vorgeschriebenen Untersuchung für den Plan zur Erhö-hung der Kapazität des überlasteten Schienenverkehrs-knotens Spandau Auflagen mit Einschränkungen bei den Verkehrsleistungen der Regionalverkehrszüge vorgese-hen. Das Land Berlin konnte sich im Rahmen des Verfah-rens erfolgreich dagegen wehren, dass diese Einschrän-kungen von der DB Netz umgesetzt werden. Berlin, den 29. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2014)

Straßenbahn-Verlängerung nach Moabit

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Planungsstand hat die Baumaßnahme #Verlängerung #Straßenbahn vom #Hauptbahnhof zum U-Bahnhof #Turmstraße? Welche Planungsschritte zur Erreichung der Planreife sind noch nötig? Wie sind die Zeithorizonte der Planung, wann soll Planungsreife hergestellt werden, wann soll Baubeginn sein? Antwort zu 1.: Ein Verkehrsmittelvergleich hat gezeigt, dass die Straßenbahn ein geeignetes Verkehrsmittel ist, um bestehende, vor allem qualitative Defizite, im Korridor Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße zu beseitigen. Der daran anschließende Trassenvergleich zur Bestimmung einer Vorzugsvariante für die Führung der Straßenbahn erbrachte ein knappes Ergebnis zugunsten der Trasse Alt-Moabit. Daher wurden vertiefende Untersuchungen zur Verifizierung des Ergebnisses erforderlich, die zurzeit noch laufen. Außerdem müssen die begonnenen technischen Detailuntersuchungen und die Berechnungen zur Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens abgeschlossen werden, bevor ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt sind daher keine Aussagen zum Zeitplan möglich. Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt werden die BürgerInnen an den Planungsprozessen beteiligt? Wird es auch außerhalb des formalen Planungsschrittes Bürgerbeteiligung in Form der Auslegung eine zusätzliche Beteiligung der BürgerInnen durch Workshops oder Informationsveranstaltungen geben? Antwort zu 2.: Zur Erhöhung der Akzeptanz in der Öffentlichkeit und u.a. aufgrund der engen Ergebnisse in der fachlichen Bewertung bezüglich einer Vorzugsvariante ist vorgesehen, vor Auslösung des Planungsauftrags bei der BVG und der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (mit den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen der Beteiligung), einen oder ggf. mehrere Termine vor Ort durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss der derzeit laufenden Untersuchungen; in Abhängigkeit auch von den personellen Ressourcen werden Art und Umfang einer Bürgerinformation bzw. -beteiligung entwickelt. Im Januar 2014 hat es bereits eine erste Bürgerinformation im Stadtteilplenum Moabit (west) gegeben. Frage 3: Welche Kernaussagen zum jetzigen Planungsstand lassen sich zum Umgang mit dem Kleinen Tiergarten ableiten? Antwort zu 3.: Alle Planungsvarianten mit großräumigen Eingriffen in den Kleinen Tiergarten wurden verworfen. Ob sich auch am Randbereich des Kleinen Tiergartens kleinteilige Eingriffe vermeiden lassen, die z.B. durch den zusätzlichen Flächenbedarf für barrierefreie Haltestellen erforderlich werden können, kann beim derzeitigen Stand der Untersuchungen noch nicht mit Sicherheit beurteilt werden. Frage 4: Ist an eine Weiterführung der Straßenbahn über den U-Bahnhof Turmstraße hinaus gedacht worden? Mit welchem Ziel und mit welchem zeitlichen Planungshorizont? Plant der Senat die Straßenbahnbaumaßnahme mit Zweirichtungsfahrzeugen, um die Problematik von großflächigen Wendeschleifen umgehen? Antwort zu 4.: Weiterführungen über den U-Bahnhof Turmstraße hinaus sind im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr 2025 bspw. zur Beusselstraße ausgewiesen. Der Kernauftrag bezog sich auf die Betrachtung bis U-Bf Turmstraße; die jetzigen Untersuchungen dürfen diese Aspekte aber nicht außer Acht lassen. Überlegungen zur Verlängerung der Straßenbahn über U-Bahnhof Turmstraße hinaus zum Mierendorffplatz oder zum S-Bahnhof Beusselstraße werden im Planungsprozess ebenfalls angestellt. Die Problematik großflächiger Wendeschleifen wird auch senatsseitig gesehen. Der Senat plant deshalb auf der Neubaustrecke zum U-Bahnhof Turmstraße den Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen. Frage 5: Wie wird nach Fertigstellung der Strecke mit denjenigen Buslinien umgegangen, die dann Parallelverkehre sind? Antwort zu 5.: Parallelverkehr führt häufig zu unwirtschaftlichem Betrieb und wird deshalb weitestgehend vermieden. Insofern ist vorgesehen, nach Inbetriebnahme der Straßenbahnneubaustrecke die Buslinien, die dann parallel zur Straßenbahn verkehren würden, bis zum UBahnhof Turmstraße zurückzuziehen. Frage 6: Wie beurteilt der Senat die beiden Trassenführungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Doppelknotens Alt-Moabit Stromstraße Turmstraße bzw. die Trassenführung über Thusnelda-Allee der Südvariante auf den PKW-Verkehr? Antwort zu 6.: Ausschlaggebend für die Leistungsfä- higkeit ist die Beeinträchtigung der dominierenden Verkehrsströme auf der Stromstraße. Da die Stromstraße von beiden möglichen Trassenführungen der Straßenbahn betroffen ist, sind auch die Auswirkungen beider Trassenführungen auf die Leistungsfähigkeit vergleichbar. In beiden Fällen würde die Leistungsfähigkeit durch Hinzukommen der Straßenbahn zwar sinken, jedoch eine ausreichende Verkehrsqualität der Knoten verbleiben. Berlin, den 24. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)

Straßenverkehr: PROTEST GEGEN AUTOBAHN A 100 Gegner der A100 vom Baum geholt, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/protest-gegen-autobahn-a-100-gegner-der-a100-vom-baum-geholt,10809148,26078942.html

Mit heftiger Gegenwehr haben Gegner der #Verlängerung der Berliner #Stadtautobahn #A100 am Montag in Neukölln die Räumung eines Protestbaumhauses über Stunden hinausgezögert. Doch die Polizei setzt sich durch. Zwangsmittel wurden angedroht, und Zwang wurde auch tatsächlich ausgeübt. Eine Frau und zwei Männer, die aus Protest gegen den Weiterbau der Autobahn A 100 mehrere Bäume in Neukölln besetzt hatten, bekamen ihn am Montag zu spüren. Nacheinander wurden die #Umweltaktivisten, die sich in den Pappeln angeseilt oder festgekettet hatten, nach unten geholt, wo die Polizei ihre Personalien feststellte. Fas fünf Stunden dauerte die Räumung des Grundstücks Neuköllnische Allee 33, die von rund hundert Polizisten gesichert wurde. „Damit ist der Weg frei für die Verlängerung der A 100“, sagte Petra Rohland, Sprecherin von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD). Plötzlich wehte ein Hauch von High Noon durch das Neuköllner Gewerbegebiet. Es war kurz vor zwölf Uhr mittags, als dunkel gekleidete Männer in wehenden Mänteln das …

U-Bahn: Wer braucht die U 55? Stummellinie zum Hauptbahnhof unnötig, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002808

Bei der #Nahverkehrs-Erschließung des neuen Berliner #Hauptbahnhofs spielt in den offiziellen Planungen die #Verlängerung der #U5 vom #Alexanderplatz eine zentrale Rolle. Der Berliner #Fahrgastverband #IGEB hatte das wiederholt kritisiert und gefordert, die neue #Nord-Süd-S-Bahn (#S21) vor der parallel zur Stadtbahn in Ost-West-Richtung verkehrenden U 5 zu bauen. Die politischen Weichenstellungen erfolgten jedoch anders.

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Straßenbahn: Geplante Mißstände Anmerkungen zur Straßenbahnplanung am Nordbahnhof, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002671

Als im Dezember 2004 das veränderte #Liniennetz der BVG eingeführt wurde, galten die ersten Blicke im neuen #Atlas den veränderten Wegen zur Arbeit, zum Arzt oder zum Supermarkt. Aber beim zweiten Blick entdeckte so mancher, daß erstmals die im Bau befindliche #Verlängerung der #Straßenbahnstrecke von der jetzigen Endstelle an der Eberswalder Straße zum #Nordbahnhof eingezeichnet wurde. Diese Trasse ist Teil der späteren #Straßenbahnerschließung des Hauptbahnhofs – Lehrter Bahnhof.

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Literatur: Neues Buch im S-Bahn-Online-Shop, Die Kremmener Bahn im Auf und Ab der Geschichte, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Peter #Bley ist ein bekannter Name unter Freunden der #Eisenbahnliteratur, haben sie ihm doch das Standardwerk „#Berliner S-Bahn“, das 2003 im #alba-Verlag in der 8., gründlich überarbeiteten und aktualisierten Auflage erschienen ist, zu verdanken.

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Bahnhöfe: Ostkreuz-Sanierung verzögert sich weiter – Beginn 2005, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article103628872/Ostkreuz-Sanierung-verzoegert-sich-weiter-Beginn-2005.html

Die #Sanierung des maroden S-Bahnhofs #Ostkreuz verschiebt sich erneut. Wegen #Planungsänderungen werde der Umbau des größten Berliner Verkehrsknotenpunktes wahrscheinlich „erst im kommenden Jahr beginnen“, kündigte Michael #Baufeld, Sprecher der DB Projektbau, an.

Schuld an der erneuten #Verzögerung ist nach Auffassung der Bahn die Senatsverwaltung für Verkehr. Diese habe im Juni überraschend eine Änderung an den #Bahnbrücken über der #Hauptstraße gefordert. Nach den bisherigen Plänen sollte dort eine #zweispurige #Straßenunterführung gebaut werden. Nun wünscht die Verkehrsverwaltung aber Platz für vier Fahrspuren. Daraufhin musste DB Projektbau die Pläne erneut ändern und die Änderungen dem #Eisenbahnbundesamt (EBA) zur Prüfung vorlegen. „Wie lange diese Prüfung dauert, ist unklar“, sagte Baufeld.

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