Seit 2013 wird an der #Verlängerung der #Stadtautobahn#A100 zwischen #Neukölln und dem #Treptower Park gebaut. Eine #Megabaustelle, die voraussichtlich im Jahr 2022 fertig sein soll. Schon jetzt ist der nur 3,2 Kilometer langen 16. Bauabschnitt der A100 mit #Baukosten in Höhe von rund 500 Million Euro eine der #teuersten#Straßenbaustellen Deutschlands. Und sie könnte noch mehr Geld verschlingen, als bisher angenommen. Eine Kostensteigerung von bis zu 60 Million Euro ist möglich.
Preiserhöhung von bis zu 60 Million Euro
Wie Jan Thomsen, Pressesprecher der Verkehrssenatsverwaltung, nun gegenüber der Berliner Morgenpost mitteilte, befänden sich momentan die „Baukosten in der Überprüfung“. Grund: „Die Preise für die ausstehenden Leistungen sind teils erheblich angestiegen“, so Thomsen. Dazu gehören unter anderem Materialkosten wie auch Löhne.
Frage 1: Welche #Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung stehen für die neuen #Stadtquartiere an? Frage 2: Wie ist deren Planungsstand (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich muss für jeden Wohnungsbaustandort, spätestens im Bebauungsplanverfahren, nachgewiesen werden, dass die verkehrliche Erschließung gewährleistet ist. Dies wird anhand von verkehrlichen Untersuchungen geprüft und nachgewiesen, die durch den Vorhabenträger für das #Bebauungsplanverfahren beauftragt werden müssen. Nicht bei allen neuen Stadtquartieren sind verkehrliche Vorhaben von überörtlicher Bedeutung erforderlich. Nachfolgend wird nur auf die „betroffene“ Vorhaben eingegangen.
#Blankenburger Süden Auf Grund der bisherigen #Bestandsverdichtung und weiterer realisierungsfähiger Baupotenziale ist die Verbesserung und Erweiterung der vorhandenen Verkehrserschließung dringend erforderlich und Voraussetzung für die planerische Entwicklung des Stadtquartiers. Hierzu gehören die Umsetzung der bekannten Verkehrslösung Heinersdorf und die Entwicklung und Umsetzung der sog. „Verkehrserschließung Blankenburg“. Für letztere wird aktuell eine Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, die zum Ziel hat, die notwendige verkehrliche Infrastruktur für den Raum zwischen B 2 und A 114 sowie für das neue Stadtquartier als 2 integrierte Lösung zu ermöglichen. Für die Entwicklung eines Stadtquartiers ist zudem die #Verlängerung der #Straßenbahnlinie#M2 bis zum #S-Bahnhof #Blankenburg notwendig inklusive der Verbesserung der Umsteigequalität des S-Bahnhofs Blankenburg. Die Wirtschaftlichkeit für die zu bevorzugende Trasse ist bestätigt. Für die notwendigen Betriebshofkapazitäten der Straßenbahn werden Standorte im Bereich des neuen Stadtquartiers genauer untersucht. Mit der Deutschen Bahn laufen Gespräche zur Modernisierung, Ertüchtigung und baulichen Integration des S-Bahnhofs Blankenburg in die zukünftige „Verkehrserschließung Blankenburg“ (Kooperationsprojekt der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Deutschen Bahn AG (DB AG)).
#Buch Die nördlichen Gebiete des Wohnungsbaustandortes Buch sind nicht durch den Schienenverkehr erschlossen und liegen mit ca. 1 km Luftlinienentfernung im weiteren Einzugsbereich des S-Bahnhofs Berlin-Buch. Für den Wohnungsbaustandort ist die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Erweiterung des #Linienbusverkehrs erforderlich. Die Erschließung des Wohnbaustandortes für Kfz muss über die Hobrechtsfelder Chaussee erfolgen, da die Straße Am Sandhaus nicht leistungsfähig an die Wiltbergstraße angeschlossen werden kann. Dafür ist die Erweiterung der Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße westlich der Straße Am Sandhaus mit Gehwegen, Bushaltestellen und Radwegen durch den Bezirk Pankow notwendig. Insbesondere für die Entwicklung auf der Ostseite der Bahn ist die Planung der verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und Erschließung des neuen Wohnungsbaus ebendort.
#Buckower Felder Das Plangebiet wird über die Gerlinger Straße und den Buckower Damm erschlossen. In beiden Straßen verkehren #Buslinien der BVG. Durch die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner entsteht eine zusätzliche Nachfrage für den öffentlichen Personennahverkehr, die eine Verdichtung und Verlängerung von Buslinien erfordert. Durch die Sicherung einer Buswendeschleife im Bebauungsplan werden hierfür die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Die nächstgelegene U-Bahn-Station (#U7) ist in etwa zehn Minuten mit dem Bus und #Fahrrad erreichbar. Südlich an das Plangebiet grenzt der Berliner Mauerweg an. Das neue Quartier soll im Inneren autoarm sein, wofür zwei Quartiersgaragen am Quartiersrand vorgesehen sind. Zudem wird die absolut zulässige Anzahl der Stellplätze im Gebiet begrenzt. Am Buckower Damm soll – unabhängig von der Entwicklung des Stadtquartiers – ein Zweirichtungsradweg ausgebaut werden.
#Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick Zur verkehrlichen Entlastung der Dammvorstadt (beidseitig der Bahnhofsstraße) und der Köpenicker Altstadt ist mittels #Umfahrungsstraßen ein „#Tangentenviereck“ geplant. Der fehlende nördliche Teil dieser Planung ist die Ost-West-Trasse. Im Zuge der Entwicklung 3 des neuen Wohnquartiers soll der Ostteil als sog. Ostumfahrung Bahnhofstraße, über die auch das Gebiet einschließlich ÖPNV-Anbindung erschlossen werden soll, geprüft werden. Mit der Entlastung einher geht die Betriebsstabilisierung des Straßenbahnverkehrs, insbesondere in der Bahnhofsstraße. Der Neubau einer #Regionalbahnhofs#Köpenick mit neuem Ostzugang und der Ausbau der Regionalbahn (2027) sind avisiert. Die Deutsche Bahn AG wird das Planfeststellungsverfahren zeitnah starten.
#Gartenfeld Die Insel Gartenfeld wird derzeit nicht durch einen qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen ÖPNV erschlossen. Der nächstgelegene U-Bahnhof #Paulsternstraße liegt, je nach Lage 1-2 km entfernt. Straßenseitig besteht die Erschließung nur über die Gartenfelder Straße, die die Insel im Osten in Nord-Süd-Richtung kreuzt. Die bisherigen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung der Insel bedürfen einer Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Planungen zum #Innovationscampus#Siemensstadt. Die geplante übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der Insel Gartenfeld verbindet das neue Wohngebiet mit den östlich gelegenen Entwicklungsgebieten, wie z.B. der Urban Tech Republic und dem Schumacher Quartier, der Wasserstadt Oberhavel, den Ortsteilen Hakenfelde und Spandau und dient der Erschließung der Entwicklungen auf der Insel Gartenfeld. Zur Ermöglichung einer #Straßenbahn wird im zentralen Teil und im westlichen Teil der Insel Gartenfeld eine mögliche Trasse freigehalten bzw. an den Verlauf der geplanten übergeordneten Hauptverkehrsstraße angepasst. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu #Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte- Tegel-Spandau geprüft.
#Johannistal / Adlershof Die #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II durch das Entwicklungsgebiet Johannistal/Adlershof nach Schöneweide befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Zur Erschließung der benachbarten Gewerbefläche Gleislinse und des Ortsteils Johannisthal wird der Betriebsbahnhof Schöneweide zum Entwicklungsgebiet hin geöffnet. Eine Fuß und #Radwegebrücke wird über das Adlergestell auch als Anbindung an die Köllnische Heide hergestellt. Der Radschnellweg entlang der A 113, der Adlershof mit der Innenstadt verbindet, ist Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Adlershof und am S-Bahnhof Betriebshof Schöneweide sind in der Prüfung.
#Michelangelostraße Die Ausgestaltung des Wohnungsbaustandortes und die Realisierung an sich sind derzeit noch von den Dialogverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) abhängig. Eine Erschließung im ÖPNV besteht bereits für weite Teile des Gebietes durch die vorhandene Straßenbahntrasse mit dicht getaktetem Angebot in der Greifswalder Straße. 4 Im Zuge der städtebaulichen Verdichtung und Verlegung der Michelangelostraße wird eine Straßenbahntrasse weiterhin stadtplanerisch gesichert. Für die weiter östlich gelegenen Flächen kann eine Straßenbahnanbindung dann untersucht werden, wenn eine hinreichende Konkretisierung der Planungen durch SenStadtWohn erfolgt ist. Dabei ist geplant, die Michelangelostraße einschließlich Straßenbahntrasse und Geh-/Radverkehrsanlage Richtung Osten bis zum Weißenseer Weg zu verlängern.
#Schumacher Quartier Der Wohnungsbaustandort ist durch seine Lage östlich der zukünftigen #Urban Tech Republic eng mit dieser verbunden und die verkehrliche Verknüpfung mit dieser von großer Bedeutung. Derzeit wird die Machbarkeit eines U-Bahn-Anschlusses untersucht, weiterhin wird die Ausschreibung zur #Straßenbahnanbindung vorbereitet. Bis zur Realisierung plant Tegel Projekt mit einer Buserschließung. Maßgeblich für die Entwicklung des Quartiers zu einem Wohnungsbaustandort sind der Rückbau des heutigen Autobahnzubringers zur A 111 und der Neubau der Meteorstraße als übergeordnete Stadtstraße im Quartier. Die Planungen zur neuen Meteorstraße sind noch nicht abgeschlossen.
#Wasserstadt Oberhavel Das Entwicklungsgebiet ist straßenseitig erschlossen. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt derzeit ausschließlich über den Bus und Andienung an den U-Bahnhof #Haselhorst (U7) oder an den Bahnhof #Spandau. Die Kapazitäten der #Busanbindungen an die Altstadt Spandau sind ausgeschöpft. Um eine attraktive Erreichbarkeit auch ohne motorisierten Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten, ist die Anbindung an das ÖPNV -Netz zu verbessern. Mögliche Entwicklungsperspektiven stellen die #Trassenfreihaltungen auf der Wasserstadtbrücke bzw. in der Daumstraße für die #Straßenbahn, die #Flächenfreihaltung der #S-Bahntrasse und eine qualitativ hochwertige Zubringeranbindung an die U-Bahnlinie U7 dar. Die bisherigen Überlegungen zur Verkehrserschließung bedürfen einer Weiterentwicklung bei der Ausgestaltung der Planungen zum Innovationscampus Siemensstadt. Mit der vorgesehenen neuen Straßenverbindung der Insel Gartenfeld würde die Wasserstadt Oberhavel mit anderen Entwicklungsgebieten, wie z.B. Urban Tech Republic und das Schumacher Quartier, den Ortsteilen Hakenfelde verbunden. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-Tegel-Spandau geprüft. Die „Waterkant Berlin“ ist Teil des praxisorientierten Forschungsprojekts MoveUrban, das zeitnah zur Planung des Wohnungsbaus hier Vorschläge zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität im Gebiet erarbeiten wird.
#Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow Vor dem Hintergrund der mit Kfz-Verkehr hoch belasteten Situation um das Gebiet ist in den anstehenden Bebauungsplänen die Frage nach der verkehrlichen Erschließung 5 gesamthaft zu klären. Die Untersuchung zur #Straßenbahntangente Weissensee – Pankow, die auch das Gebiet erschließen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für die Planfeststellungsverfahren und die Erlangung der Planreife aus (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 3: In Abhängigkeit der einzelnen Planrechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz – PBefG oder nach Berliner Straßengesetz BerlStrG bzw. nach Bebauungsplanrecht) sind die vorgeschriebenen gesetzlichen Zeitschienen einzuhalten. Konkrete Angaben für jedes Einzelvorhaben können auf Grund des jeweiligen aktuellen Planungsstands noch nicht gemacht werden. Frage 4: Gibt es Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung in den neuen Stadtquartieren, über die zwischen den Bezirken und dem Senat noch keine Einigung erzielt werden konnte; wenn ja, welche sind dies und worin besteht der Dissens; welche Schritte sind nötig, um unverzüglich zu einem Konsens zu kommen, um schnell mit dem Bauen beginnen zu können? Antwort zu 4: Bei der Erarbeitung der verkehrlichen Konzepte für die neuen Stadtquartiere erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SenStadtWohn, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und den jeweiligen Bezirken. Mögliche Dissense werden im Planungsprozess Schritt für Schritt aufgelöst. Frage 5: Wer ist im Senat für den Wiederaufbau der Siemensbahn verantwortlich; wie gestalten sich die Abstimmungen mit Siemens hinsichtlich der Kostenbeteiligung? Antwort zu 5: Für die Planung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Unterstützung der DB AG zuständig. Die Finanzierung bedarf einer Klärung. Frage 6: Wer ist im Senat für die Abstimmungen zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens „Regionalbahnhof Köpenick“ verantwortlich? Antwort zu 6: Der Regionalverkehrshalt Köpenick ist eine Bestellung des Landes Berlin bei der DB AG. Die effiziente Gestaltung des Verfahrens obliegt dem Vorhabenträger. Abstimmungen zur 6 Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens liegen nicht in der Verantwortung des Vorhabenbestellers. Frage 7: An welchen Darstellungen von Verkehrsprojekten im Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der neuen Stadtquartiere wird nach wie vor festgehalten, welche werden aufgegeben und durch Änderung des FNP korrigiert? Antwort zu 7: Grundsätzlich stellt der Flächennutzungsplan (FNP) für das übergeordnete Verkehrsnetz die aktuellen Verkehrsplanungen zur Erschließung der neuen Stadtquartiere dar. In Einzelfällen erfolgt im Rahmen von FNP-Änderungen eine Überprüfung und Aktualisierung dieser Planungen. Derzeit befinden sich für folgende neue Stadtquartiere FNPÄnderungen im Verfahren, die die Darstellung von übergeordneten Verkehrsprojekten betreffen: „Ehem. Rangierbahnhof Pankow“, FNP-Änderungsverfahren 05/16: Die Änderung umfasst Flächen, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Im Zuge der FNP-Änderung ist der Verzicht der dargestellten übergeordneten Hauptverkehrsstraße zwischen Mühlenstraße und Prenzlauer Promenade vorgesehen. „Blankenburger Süden“, FNP-Änderungsverfahren 09/17: Parallel wird eine Vorbereitende Untersuchung nach § 165 BauGB durchgeführt. In der gegenwärtigen Planungsphase werden alternative Standorte für den Betriebsbahnhof zu Gunsten des Wohnquartiers geprüft. Eine diesbezügliche Änderung des FNP ist nicht auszuschließen. Die Trassenlage der übergeordneten Hauptverkehrsstraße des Netzelementes 4 der Verkehrslösung Heinersdorf wird im FNP-Änderungsverfahren aufgenommen. „Kurt-Schumacher-Quartier“, FNP-Änderungsverfahren 09/15: Die Änderung beinhaltet den Autobahnzubringer vom Kurt-Schumacher-Damm zur Bundesautobahn (BAB) 111. Dieser wird im Rahmen der FNP-Änderung durch eine Stadtstraße in der Kategorie einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße ersetzt. „Insel Gartenfeld“, FNP-Änderungsverfahren 01/16: Im Rahmen der FNP-Änderung werden die am nördlichen Rand der Insel verlaufende übergeordnete Hauptverkehrsstraße sowie die südlich der Insel verlaufende schienengebundene ÖPNV-Trasse verschoben und parallel über das Zentrum der Insel Gartenfeld geführt. Für das Stadtquartier „Güterbahnhof Köpenick“ ist die Einleitung eines FNPÄnderungsverfahrens beabsichtigt, in dessen Rahmen auch die Lage der Ost-West- Straßenverbindung (hier Abschnitt sog. Ostumfahrung der Bahnhofstraße) entsprechend den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen geändert werden soll. Frage 8: Wie wird die neue Richtlinie bezüglich der FNP-Darstellung umgesetzt, im FNP Straßenbahntrassen auszuweisen? 7 Antwort zu 8: Das Straßenbahnnetz, wie insgesamt die überörtliche Verkehrsinfrastruktur, wird bei allen Änderungen des FNP in die planerische Abwägung einbezogen. Basierend auf dem Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Bestand und Planung) und überlagert mit der Planzeichnung des FNP, ist das Straßenbahnnetz in der den Flächennutzungsplan ergänzenden „Themenkarte Straßenbahnnetz“ dargestellt. Diese Themenkarte ist über die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf Frage 9: Warum wird für die Insel Gartenfeld nicht die Darstellung „S-Bahn“ gewählt? Antwort zu 9: Der Senatsbeschluss zur FNP-Änderung „Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm“ (Lfd.-Nr. 01/16) vom 08.01.2019 stellt für die Insel Gartenfeld eine schienengebundene Nahverkehrstrasse (U-, S- oder Regional-Bahn, mit Bahnhof) in unterirdischer Lage dar. Nachfolgende Planfeststellungsverfahren werden dies präzisieren. Frage 10: Welche Abstimmungen gibt es derzeit zwischen dem Senat und dem Bezirk Treptow-Köpenick zum Bau einer überörtlichen Straße zwischen Brandenburgplatz und Mahlsdorfer Straße als Fortführung der Ost- West-Trasse? Antwort zu 10: Der Bezirk Treptow-Köpenick ist in die verkehrlichen Untersuchungen zur vorbereitenden Untersuchung eingebunden und unterstützt die Planung einer übergeordneten Straße (Ostumfahrung Bahnhofstraße), die darüber hinaus eine Erschließungsfunktion für das Entwicklungsgebiet hat und eine Verbindung der beiden durch die Bahnanlagen getrennten Gebietsteile darstellt. Frage 11: Hält der Senat an dieser Trasse fest und falls ja, womit begründet er dies? Antwort zu 11: Ja. Wie unter 10. bereits beschrieben erfüllt die Ostumfahrung Bahnhofstraße auch für das Gebiet wichtige Funktionen. Zudem wäre eine Gebietsentwicklung ohne diese neue Straßenverbindung nicht möglich. Verkehrspolitisches Ziel in diesem Raum ist es, die Bahnhofstraße in Köpenick von übergeordnetem Verkehr zu entlasten und damit den ÖPNV (Straßenbahnen und Busse) nachhaltig zu verbessern einschließlich des Ausbaus barrierefreier Haltestellen sowie sichere und angemessene Anlagen für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Die Bahnhofstraße ist eine der wichtigsten Geschäftsstraßen im Bezirk. Ihre Funktion als Nahverkehrstrasse wird durch den in Planung befindlichen Regionalbahnhof zukünftig weiter gestärkt. 8 Frage 12: In welcher Tiefe wurde eine „Nullvariante“ geprüft? Antwort zu 12: Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Entwicklungsfähigkeit des Areals ohne Infrastruktur analog zur Betrachtung anderer Varianten untersucht. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 11. Frage 13: Um wie viel Jahre verzögert sich der Bau des neuen Stadtquartiers ehemaliger Güterbahnhof Köpenick durch die Ost-West-Trasse gegenüber einem Verzicht („Nullvariante“)? Antwort zu 13: SenStadtWohn geht von einer Zeitschiene aus, die abhängig vom Planfeststellungsverfahren der DB AG zur Ausbaustrecke Frankfurt Oder (einschl. dem neuen Regionalbahnhof Köpenick) in Ausbaustufen erfolgen kann. Hierbei ist berücksichtigt, dass parallel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue Straßenverbindung geschaffen werden könnten, um diese zeitgleich mit dem Kerngebiet des Wohnungsbaus umzusetzen. Berlin, den 27.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1417853 Erkner (MOZ) Eine #Verlängerung der Berliner #Bus-Linie #161 zum City Center #Erkner haben Bürger aus Berlin angeregt. „Viele alte Leute aus Rahnsdorf und Hessenwinkel würden dann besser zum Center kommen“, argumentiert Christiane Rähm. Die Krankenschwester aus Erkner kennt viele Bürger in den angrenzenden Berliner Ortsteilen, die dieses Angebot gern annähmen, sagt sie. „Dort gibt es ja immer weniger Einkaufsmöglichkeiten.“ Der ovale Kreisel würde sich für die Rückfahrt eignen. Der Bus könnte dann wie bisher zum Bahnhof, seinem Endpunkt, fahren und die Rücktour antreten. „Der Bus müsste ja gar nicht jede Stunde fahren“, argumentiert sie. Die Leute würden sich nach dem Angebot richten, glaubt sie. Erkners Bürgermeister Jochen Kirsch hat nach eigenem Bekunden nichts gegen die Idee, mag aber auch nicht allzu viel versprechen. Die Bestellung von Verkehrsleistungen – und darum ginge es – ist zunächst Sache des …
Source: BerlinVerkehr
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche zeitlichen #Verzögerungen sind beim Bau der #Verlängerung der #BAB100 bis jetzt entstanden und welche Auswirkungen hat dies auf die Bautätigkeit im Bereich der Wohngebäude #Beermannstr. 20 und 22? Antwort zu 1: Die Baumaßnahmen der laufenden Bau-lose und die Vergabeverfahren der weiteren Lose entspre-chen im Wesentlichen dem Rahmenterminplan. Aus punktuellen Verzögerungen wie zum Beispiel der fehlen-den Baufreiheit in der Beermannstraße leiten sich Mehr-kostenforderungen und Schadensersatzforderungen der bauausführenden Unternehmen ab. Frage 2: Mit welchen Zeiträumen rechnet der Senat für den Abschluss der juristischen Auseinandersetzungen mit derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohnern der Ge-bäude Beermannstr. 20 und 22 und was veranlasst ihn zu dieser Einschätzung? Antwort zu 2: Es wird im Ergebnis der zurückliegen-den mündlichen Verhandlungen vor der Enteignungsbe-hörde mit einem kurzfristigen Abschluss des laufenden Verfahrens gerechnet. Frage 3: Wie sieht der aktuelle Bauablaufplan des Vorhabens aus und wann werden welche Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Ortsteils Treptow beginnen? Antwort zu 3: Der aktuelle Bauablaufplan sieht die weitere Umsetzung und Fertigstellung aller bauvorberei-tenden Maßnahmen vor. Entsprechend der erteilten Be-auftragungen der verschiedenen Bauaufträge werden derzeit die komplexen Bauleistungen und baubegleiten-den Maßnahmen im Bereich zwischen Autobahndreieck Neukölln und Kiefholzstraße ausgeführt. Im Februar 2015 beginnen die Bauleistungen zur Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung Kiefholzstraße und damit die ersten Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Ortsteils Trep-tow. Frage 4: Aus welchen Gründen hält der Senat an sei-ner Auffassung fest, der Abriss der Gebäude Beer-mannstr. 20 und 22 sei kurzfristig erforderlich? Antwort zu 4: Weitere Verzögerungen in der Bauab-laufplanung für den Bereich der Beermannstraße gefähr-den den gesamten Rahmenterminplan und in der weiteren Bauablaufplanung insbesondere die komplizierten und terminlich streng eingetakteten Bauleistungen zu den unmittelbar angrenzenden Ingenieurbaulosen RIN 01(Rahmenbauwerk im Zuge der Bundesautobahn [BAB] 100 unter der Ringbahnstrecke), RIN 02/RIN 03 (Trog-bauwerke im Zuge der BAB A 100 nördlich von RIN 01). Sie würden zudem zu Mehrkosten und Schadensersatz-forderungen führen. Frage 5: Welche bauvorbereitenden und baubegleiten-den Maßnahmen sollen auf dem Areal der jetzigen Wohngebäude Beermannstr. 20 und 22 vor dem Bau der eigentlichen Trasse durchgeführt werden? Antwort zu 5: Vor Beginn der Bauleistungen für die eigentliche Straßenbautrasse müssen im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen ausgeführt werden: Beweissiche-rung, Baumfällungen, Abriss/Beräumung Kleingartenla-ge, Herstellung Umfahrung Beermannstraße, Baustoff- und Materialuntersuchungen, Beräumung/Abriss der Gebäude Beermannstraße 22, Beräumung/Abriss der Gebäude Beermannstraße 20, Kampfmittelsondierung, Herstellung Grundstücksicherungszaun, Sicherungsarbei-ten am Bestandsgebäuden Beermannstraße 18, Herstel-lung Wendebereich Beermannstraße, Urgeländeauf-maß/Vermessung, Baustelleneinrichtung und Herstellung Baulogistikflächen, Herstellung der Ingenieurbauwerke RIN 01, RIN 02, RIN 03 und die Lärmschutzwände im Bereich Beermannstraße. Frage 7: Warum hat die zuständige Senatsverwaltung die mehrfachen Anfragen zur Nutzung leerstehender Wohnungen in den Gebäuden 20 und 22 als Notunter-künfte für Flüchtlinge abgelehnt, obwohl absehbar war, dass die Gebäude noch länger stehen werden, und eine kurzfristige Freimachung durch die für Flüchtlingsunter-bringung zuständige Stelle garantiert worden ist? Antwort zu 7: Die grundstücksbezogene Dringlichkeit zur Inanspruchnahme dieser Grundstücke ist aufgrund der terminlichen und kostenseitigen Zwangspunkte aus der laufenden Gesamtbaumaßnahme und den damit verbun-denen bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gege-ben. Ungeachtet der baulichen Situation der zum Teil seit mehreren Jahren leerstehenden Wohnungen, die umfang-reiche Instandhaltungen und Sanierungen vor einer erneu-ten Wohnnutzung erforderlich machen würde, bestand unter Berücksichtigung der Projektrandbedingungen und der damit verbundenen rechtlichen Zusammenhänge zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit einer weitergehenden Nutzung von leerstehenden Wohnungen. Berlin, den 12. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2015)
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verlaengerung-der-u-bahn-in-berlin-senator-will-u1-zum-ostkreuz,10809148,29518290.html Der neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel findet die #Verlängerung der #U-Bahn-Trasse sinnvoll. Es gibt auch schon erste Ideen für die #Trassenführung.
Der Senat hält es für sinnvoll, die Strecke der U-Bahn-Linie U 1 über die heutige Endstation #Warschauer Straße hinaus bis zum Bahnhof #Ostkreuz zu verlängern. Das hat der neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel bekräftigt. „Wir haben große Sympathien für diesen Vorschlag, die Verlängerung wäre ein Bereicherung“, sagte der SPD-Politiker im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses. Berlin wächst, „das zieht den Ausbau des Nahverkehrs nach sich“. Wie berichtet sprechen der Senat, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn (DB) über das Projekt. Das Ostkreuz, künftig auch ein wichtiger Regionalbahnhof, werde …
http://www.tagesspiegel.de/berlin/plaene-fuer-netzausbau-bei-der-bvg-eine-tram-mitten-durch-den-goerlitzer-park/11124022.html Eine #U1 vom #Ostkreuz zum #Westkreuz, #Verlängerung der #Straßenbahn nach Moabit, die Anbindung von Tegel… Es gibt viele Ideen für einen Netzausbau bei der BVG, doch nicht alle sind realistisch.
Der Fahrgastverband #IGEB will Straßenbahnen und keine U-Bahnen. „Es gibt keinen Bedarf für den Weiterbau irgendeiner U-Bahn“, sagte der stellvertretende IGEB-Vorsitzende Jens Wieseke. Das gelte für das Ostkreuz wie für das Westkreuz. Wie berichtet will die BVG die U1 im Osten bis zum Ostkreuz verlängern, zudem gibt es bei der BVG Planer, die im Westen eine Verlängerung bis nach Westkreuz vorschlagen. „Westkreuz bleibt Utopie, bis Berlin den Welt-Jackpot gewinnt“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz am Montag. Eine Verlängerung bis zum Adenauerplatz sei dagegen „wünschenswert und ökonomisch darstellbar“. Eine U1 von Adenauerplatz bis Ostkreuz würde „große Fahrgastgewinne“ bringen, sagte Reetz, für die BVG habe dies Priorität. Für die IGEB kosten U-Bahnen dagegen zu viel Geld. Für jeden Kilometer bekomme man zehn …
http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/bvg-dementiert-medienberichte-kein-ausbau-der-u1-nach-westen,10809298,29336412.html Am Montagmorgen sorgten Medienberichte über eine mögliche #Verlängerung der #U1 bis zum #Westkreuz für Aufregung. Nun hat die BVG entschieden dementiert. Konkret sind hingegen Überlegungen für eine Ost-Verlängerung bis zum #Ostkreuz.
Die Idee, die U-Bahnlinie U 1 über den Endbahnhof Uhlandstraße hinaus Richtung Westen bis zum Westkreuz zu verlängern, ist „pure Utopie“. Das sagt Petra Reetz, Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), auf Anfrage. Allenfalls gebe es „eine gewisse Logik“, die U 1 bis zum Adenauerplatz, und damit zum Umstieg zur U 7, zu bauen. Auf dem Weg dorthin könne man auch auf „gewisse Fahrgastzuwächse“ hoffen. Doch selbst dieser Ausbau, der „einen gewissen Charme“ habe, sei unter der aktuellen Finanzausstattung der BVG nicht möglich. „Das kann vielleicht was werden, wenn wir in der Lotterie gewinnen.“ Ein möglicher weiterer Ausbau bis zum S-Bahnhof …
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: 1. Existieren Planungen, die eine #Verlängerung der #U-Bahnlinie #U1 zum #Ostkreuz vorsehen? Wenn ja: a) Wurden bereits Machbarkeitsstudien durchge-führt? b) Welche Kosten würden voraussichtlich entstehen und wer würde welchen Anteil daran tragen? c) Welcher Zeitraum ist für den Bau veranschlagt worden? d) Inwieweit wird dann noch der Planung einer Ver-längerung der U1 zum Frankfurter Tor nachgegan-gen? e) Inwieweit haben diese Planungen Einfluss auf die Verlegung der Straßenbahnlinie 21 zum Ostkreuz? Antwort zu 1: Es bestehen derzeit keine konkreten Planungen für eine Verlängerung der U-Bahnlinie U1 zum Bahnhof Ostkreuz. Von der BVG wurde eine Kon-zeptstudie erarbeitet. Eine Machbarkeitsstudie bzw. sogar vertiefende Planungen wurden bisher nicht durchgeführt. Es liegen auch keine Aussagen zum Bauzeitraum bzw. zu den Kosten vor. Einer geplanten Verlängerung der U1 Richtung Frankfurter Tor wird derzeit nicht weiter nach-gegangen. Die Überlegungen zur Verlängerung der U-Bahnlinie U1 zum Ostkreuz haben keinen Einfluss auf die Verlegung der Straßenbahnlinie 21 zum Ostkreuz. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie beurteilt der Senat eine #Verlängerung der #Straßenbahn von #Falkenberg nach #Ahrensfelde, um eine attraktive Direktverbindung zwischen der Innenstadt, Weißensee, Hohenschönhausen und Ahrensfelde zu schaffen? Antwort zu 1: Die Überlegungen zum Bau einer Stra-ßenbahnverbindung zwischen Hohenschönhausen und Marzahn stammen noch aus DDR-Zeiten. Diese führten allerdings nicht direkt nach Ahrensfelde, sondern bis zur Wuhletalstraße und sahen dort einen Anschluss an die nach Ahrensfelde führende Straßenbahnstrecke vor. Auf Grund von Prioritätensetzungen ist diese Strecke nicht Bestandteil der aktuellen Straßenbahnplanungen. Andere Straßenbahnstrecken – vor allem im innerstädti-schen Bereich – erreichen deutlich höhere Fahrgastpoten-tiale und sind daher vorrangiger zu beplanen. Eine Auf-nahme der Maßnahme in den vom Berliner Senat im März 2011 verabschiedeten Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 ist daher nicht erfolgt. Ungeachtet dessen ist der Senat der Meinung, dass die Trasse weiterhin Bestandteil sehr langfristiger Überle-gungen sein sollte. Er unterstützt weiterhin eine Trassen-freihaltung. Frage 2: Gibt es eine Kosten-Nutzen-Analyse über ei-ne Straßenbahnverlängerung nach Ahrensfelde? Wenn nein. Wie hoch wären die Kosten für eine solche Analy-se? Antwort zu 2: Nein, eine solche Nutzen-Kosten-Analyse liegt nicht vor. Die Kosten für eine Nutzen-Kosten-Analyse sind u. a. abhängig von der Qualität der zur Verfügung stehenden Daten- und Arbeitsgrundlagen für die Bewertung eines Vorhabens oder auch von den für die Bearbeitung des jeweiligen Projektes notwendigen personellen Ressour-cen. Eine generelle konkrete Quantifizierung der Kosten zur Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) ist nicht möglich. Frage 3: Wenn ja. Liegen Erkenntnisse hinsichtlich der Umwelt- und Anwohnerbelastung, der Synergieeffek-te für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Planungs- und Baukosten und der Zeitdauer für planeri-sche Vorarbeit und des Planfeststellungverfahrens vor? Antwort zu 3: Entfällt. Frage 4: Wie beurteilt der Senat die derzeitige Er-reichbarkeit des Tierheims Berlin und des Barnim-Gymnasiums durch die Buslinie 197? Wie ist die durch-schnittliche Auslastung der Buslinie 197? Wie hoch ist die Auslastung an Schultagen zwischen 7 und 8 Uhr? Antwort zu 4: Die benannten Einrichtungen sind über die Haltestellen „Tierheim Berlin“ und „Dessauer Straße“ mit der Buslinie 197 gut mit dem ÖPNV erreichbar. Die Buslinie 197 (Prerower Platz/Falkenberg – S Mahlsdorf) bietet direkte Anbindungen an übergeordnete S-Bahn- bzw. Straßenbahnangebote in den umliegenden Ortsteilen Neu-Hohenschönhausen und Marzahn und sichert somit auch die Erreichbarkeit aus dem weiteren Stadtgebiet. Auf dem Falkenberger Abschnitt der Linie 197 umfasst das Angebot in der Hauptverkehrszeit einen 10-Minuten-Takt, in den weiteren Zeiten einen 20-Minuten-Takt. Zudem werden aufgrund der höheren Nachfrage zu Schulbeginn und Schulende des Barnim-Gymnasiums gezielte zusätz-liche Verstärkerfahrten auf der Linie 197 angeboten. Hinsichtlich der Auslastung der Linie 197 teilt die BVG AöR mit: „Die durchschnittliche Auslastung der Linie 197 liegt an den Haltestellen „Tierheim Berlin“ und „Dessauer Straße“ an einem Werktag mit Schulbetrieb in Fahrtrichtung S Ahrensfelde bei 22% und in Fahrtrich-tung Prerower Platz ebenfalls bei 22%. Speziell in der Zeit von 7:00 bis 8:00 Uhr hat die Li-nie 197 in dem Bereich eine Auslastung in Fahrtrichtung S Ahrensfelde von 24% und in Fahrtrichtung Prerower Platz von 39%.“ Hierbei ist zu ergänzen, dass im Schülerverkehr Spit-zenauslastungen bei einzelnen Fahrten charakteristisch sind und zu wesentlich höheren Auslastungen solcher Fahrten auch im Vergleich mit dem Stundenwert von 7:00 bis 8:00 Uhr führen können. Frage 5: Wie schätzt der Senat die Leistungsfähigkeit der Straßenbahn gegenüber dem Bus ein? Könnten derzeit zusätzliche Busfahrten, um die Schüler zum Gymnasium zu bringen, entfallen? Antwort zu 5: Im Allgemeinen weisen Straßenbahnen im Vergleich zu Bussen eine merkbar höhere Fahrzeug-kapazität (Sitz- und Stehplätze) auf. Hieraus ergibt sich unter Annahme der gleichen Taktfrequenz eine höhere Beförderungsleistung für Straßenbahn- gegenüber Bus-systemen. Zur Bewältigung eines gegebenen Verkehrs-aufkommens wären somit theoretisch weniger Straßen-bahn- als Busfahrten erforderlich. In der Praxis muss bei der Bemessung der Fahrtenanz-ahl jedoch auch die fahrplanseitige Einbindung in das bestehende ÖPNV-Angebot berücksichtigt werden. Es ist zudem abzuwägen, in welchem Verhältnis der Anteil der Schülerfahrten zum durchschnittlichen Tagesaufkommen einer Linie steht. Bei Linien, die ausschließlich im Schü-lerverkehr hohe Spitzennachfragen aufweisen, im Tages-verlauf dagegen eine vergleichsweise geringe Nachfrage haben, kann je nach Einzelfall der dauerhafte Einsatz zusätzlicher Busse dennoch wirtschaftlicher sein. Der wirtschaftliche Betrieb einer Straßenbahn ist in der Regel nur oberhalb einer bestimmten Grundnachfrage über den Tagesverlauf sinnvoll. Berlin, den 22. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2014)
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann hat der Senat mit dem Land Branden-burg zuletzt Gespräche über die #Verlängerung des an der Berliner #Stadtgrenze in Spandau endenden #Brunsbütteler Damms und dessen Anbindung an die #L20 auf dem Ge-biet der Gemeinde #Dallgow-Döberitz geführt und was war deren Ergebnis? Antwort zu 1: Eine Verlängerung bzw. Anbindung war in den Terminen der derzeitigen Abteilungsleiter vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt kein Thema. Frage 2: Wie beurteilt der Senat das Potenzial der in Frage 1 genannten Anbindung dafür, den Nennhauser Damm und die Falkenseer Chaussee in Spandau sowie die Spandauer Straße in Falkensee von Schwerlastverkehr zu entlasten? Antwort zu 2: Die Verlängerung des Brunsbütteler Dammes bis zur Landesstraße L 20 im Land Branden-burg/Gemeinde Dallgow-Döberitz ist eine Planung, die seit Anfang der 1990er Jahre besteht. Durch diese neue Straßenverbindung würden die Heerstraße und Teilstrecken des Nennhauser Dammes entlastet, sich die Verbindungen von Teilen Spandaus (ein-schließlich von Gewerbegebieten) mit dem Land Brandenburg, besonders der Gemeinde Dallgow-Döberitz, verbessern, die Flächen des ehemaligen Flugplatzes Staaken an eine überörtliche Straße L 20 und an das Berliner Straßennetz angebunden. Die letzten flächendeckenden Verkehrszählungen aus 2009 (s. Verkehrsmengenkarte 2009) ergeben folgende Lkw-Belastungen auf den angeführten Straßen: Die Daten machen deutlich, dass die Lkw-Anteile in Größenordnungen liegen, die für die Straßentypen und die angrenzenden Nutzungen (Zeppelinpark, Gewerbe u.a. am Brunsbüttler Damm) als erwartbar einzuschätzen sind. Die Zählungen machen auch deutlich, dass von nicht unerheblichen Zielverkehren in diesen Bereichen auszu-gehen ist. Verlagerungspotenziale des Lkw-Verkehrs ergäben sich vermutlich am ehesten für den Nennhauser Damm. Frage 3: Was unternimmt der Senat, um die inakzep-table Lücke im havelländischen Verkehrsnetz am in Frage 1 genannten Ort zu schließen? Antwort zu 3: Der Senat hat mit dem Bau bis zur Lan-desgrenze seinen Beitrag geleistet. Er ist nicht zuständig für das „havelländische Verkehrsnetz“. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2014)