http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1417853 Erkner (MOZ) Eine #Verlängerung der Berliner #Bus-Linie #161 zum City Center #Erkner haben Bürger aus Berlin angeregt. „Viele alte Leute aus Rahnsdorf und Hessenwinkel würden dann besser zum Center kommen“, argumentiert Christiane Rähm. Die Krankenschwester aus Erkner kennt viele Bürger in den angrenzenden Berliner Ortsteilen, die dieses Angebot gern annähmen, sagt sie. „Dort gibt es ja immer weniger Einkaufsmöglichkeiten.“ Der ovale Kreisel würde sich für die Rückfahrt eignen. Der Bus könnte dann wie bisher zum Bahnhof, seinem Endpunkt, fahren und die Rücktour antreten. „Der Bus müsste ja gar nicht jede Stunde fahren“, argumentiert sie. Die Leute würden sich nach dem Angebot richten, glaubt sie. Erkners Bürgermeister Jochen Kirsch hat nach eigenem Bekunden nichts gegen die Idee, mag aber auch nicht allzu viel versprechen. Die Bestellung von Verkehrsleistungen – und darum ginge es – ist zunächst Sache des …
Source: BerlinVerkehr
Schlagwort: Verlängerung
Straßenverkehr: Ab wann stehen die Wohnhäuser Beermannstr. 20 und 22 der BAB 100 wirklich im Weg?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche zeitlichen #Verzögerungen sind beim Bau der #Verlängerung der #BAB100 bis jetzt entstanden und welche Auswirkungen hat dies auf die Bautätigkeit im Bereich der Wohngebäude #Beermannstr. 20 und 22? Antwort zu 1: Die Baumaßnahmen der laufenden Bau-lose und die Vergabeverfahren der weiteren Lose entspre-chen im Wesentlichen dem Rahmenterminplan. Aus punktuellen Verzögerungen wie zum Beispiel der fehlen-den Baufreiheit in der Beermannstraße leiten sich Mehr-kostenforderungen und Schadensersatzforderungen der bauausführenden Unternehmen ab. Frage 2: Mit welchen Zeiträumen rechnet der Senat für den Abschluss der juristischen Auseinandersetzungen mit derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohnern der Ge-bäude Beermannstr. 20 und 22 und was veranlasst ihn zu dieser Einschätzung? Antwort zu 2: Es wird im Ergebnis der zurückliegen-den mündlichen Verhandlungen vor der Enteignungsbe-hörde mit einem kurzfristigen Abschluss des laufenden Verfahrens gerechnet. Frage 3: Wie sieht der aktuelle Bauablaufplan des Vorhabens aus und wann werden welche Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Ortsteils Treptow beginnen? Antwort zu 3: Der aktuelle Bauablaufplan sieht die weitere Umsetzung und Fertigstellung aller bauvorberei-tenden Maßnahmen vor. Entsprechend der erteilten Be-auftragungen der verschiedenen Bauaufträge werden derzeit die komplexen Bauleistungen und baubegleiten-den Maßnahmen im Bereich zwischen Autobahndreieck Neukölln und Kiefholzstraße ausgeführt. Im Februar 2015 beginnen die Bauleistungen zur Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung Kiefholzstraße und damit die ersten Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Ortsteils Trep-tow. Frage 4: Aus welchen Gründen hält der Senat an sei-ner Auffassung fest, der Abriss der Gebäude Beer-mannstr. 20 und 22 sei kurzfristig erforderlich? Antwort zu 4: Weitere Verzögerungen in der Bauab-laufplanung für den Bereich der Beermannstraße gefähr-den den gesamten Rahmenterminplan und in der weiteren Bauablaufplanung insbesondere die komplizierten und terminlich streng eingetakteten Bauleistungen zu den unmittelbar angrenzenden Ingenieurbaulosen RIN 01(Rahmenbauwerk im Zuge der Bundesautobahn [BAB] 100 unter der Ringbahnstrecke), RIN 02/RIN 03 (Trog-bauwerke im Zuge der BAB A 100 nördlich von RIN 01). Sie würden zudem zu Mehrkosten und Schadensersatz-forderungen führen. Frage 5: Welche bauvorbereitenden und baubegleiten-den Maßnahmen sollen auf dem Areal der jetzigen Wohngebäude Beermannstr. 20 und 22 vor dem Bau der eigentlichen Trasse durchgeführt werden? Antwort zu 5: Vor Beginn der Bauleistungen für die eigentliche Straßenbautrasse müssen im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen ausgeführt werden: Beweissiche-rung, Baumfällungen, Abriss/Beräumung Kleingartenla-ge, Herstellung Umfahrung Beermannstraße, Baustoff- und Materialuntersuchungen, Beräumung/Abriss der Gebäude Beermannstraße 22, Beräumung/Abriss der Gebäude Beermannstraße 20, Kampfmittelsondierung, Herstellung Grundstücksicherungszaun, Sicherungsarbei-ten am Bestandsgebäuden Beermannstraße 18, Herstel-lung Wendebereich Beermannstraße, Urgeländeauf-maß/Vermessung, Baustelleneinrichtung und Herstellung Baulogistikflächen, Herstellung der Ingenieurbauwerke RIN 01, RIN 02, RIN 03 und die Lärmschutzwände im Bereich Beermannstraße. Frage 7: Warum hat die zuständige Senatsverwaltung die mehrfachen Anfragen zur Nutzung leerstehender Wohnungen in den Gebäuden 20 und 22 als Notunter-künfte für Flüchtlinge abgelehnt, obwohl absehbar war, dass die Gebäude noch länger stehen werden, und eine kurzfristige Freimachung durch die für Flüchtlingsunter-bringung zuständige Stelle garantiert worden ist? Antwort zu 7: Die grundstücksbezogene Dringlichkeit zur Inanspruchnahme dieser Grundstücke ist aufgrund der terminlichen und kostenseitigen Zwangspunkte aus der laufenden Gesamtbaumaßnahme und den damit verbun-denen bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gege-ben. Ungeachtet der baulichen Situation der zum Teil seit mehreren Jahren leerstehenden Wohnungen, die umfang-reiche Instandhaltungen und Sanierungen vor einer erneu-ten Wohnnutzung erforderlich machen würde, bestand unter Berücksichtigung der Projektrandbedingungen und der damit verbundenen rechtlichen Zusammenhänge zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit einer weitergehenden Nutzung von leerstehenden Wohnungen. Berlin, den 12. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2015)
U-Bahn: Verlängerung der U-Bahn in Berlin Senator will U1 zum Ostkreuz, aus Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verlaengerung-der-u-bahn-in-berlin-senator-will-u1-zum-ostkreuz,10809148,29518290.html Der neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel findet die #Verlängerung der #U-Bahn-Trasse sinnvoll. Es gibt auch schon erste Ideen für die #Trassenführung.
Der Senat hält es für sinnvoll, die Strecke der U-Bahn-Linie U 1 über die heutige Endstation #Warschauer Straße hinaus bis zum Bahnhof #Ostkreuz zu verlängern. Das hat der neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel bekräftigt. „Wir haben große Sympathien für diesen Vorschlag, die Verlängerung wäre ein Bereicherung“, sagte der SPD-Politiker im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses. Berlin wächst, „das zieht den Ausbau des Nahverkehrs nach sich“. Wie berichtet sprechen der Senat, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn (DB) über das Projekt. Das Ostkreuz, künftig auch ein wichtiger Regionalbahnhof, werde …
Straßenbahn + U-Bahn: Pläne für Netzausbau bei der BVG Eine Tram mitten durch den Görlitzer Park, aus Der Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/plaene-fuer-netzausbau-bei-der-bvg-eine-tram-mitten-durch-den-goerlitzer-park/11124022.html Eine #U1 vom #Ostkreuz zum #Westkreuz, #Verlängerung der #Straßenbahn nach Moabit, die Anbindung von Tegel… Es gibt viele Ideen für einen Netzausbau bei der BVG, doch nicht alle sind realistisch.
Der Fahrgastverband #IGEB will Straßenbahnen und keine U-Bahnen. „Es gibt keinen Bedarf für den Weiterbau irgendeiner U-Bahn“, sagte der stellvertretende IGEB-Vorsitzende Jens Wieseke. Das gelte für das Ostkreuz wie für das Westkreuz. Wie berichtet will die BVG die U1 im Osten bis zum Ostkreuz verlängern, zudem gibt es bei der BVG Planer, die im Westen eine Verlängerung bis nach Westkreuz vorschlagen. „Westkreuz bleibt Utopie, bis Berlin den Welt-Jackpot gewinnt“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz am Montag. Eine Verlängerung bis zum Adenauerplatz sei dagegen „wünschenswert und ökonomisch darstellbar“. Eine U1 von Adenauerplatz bis Ostkreuz würde „große Fahrgastgewinne“ bringen, sagte Reetz, für die BVG habe dies Priorität. Für die IGEB kosten U-Bahnen dagegen zu viel Geld. Für jeden Kilometer bekomme man zehn …
U-Bahn: BVG dementiert Medienberichte Kein Ausbau der U1 nach Westen, aus Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/bvg-dementiert-medienberichte-kein-ausbau-der-u1-nach-westen,10809298,29336412.html Am Montagmorgen sorgten Medienberichte über eine mögliche #Verlängerung der #U1 bis zum #Westkreuz für Aufregung. Nun hat die BVG entschieden dementiert. Konkret sind hingegen Überlegungen für eine Ost-Verlängerung bis zum #Ostkreuz.
Die Idee, die U-Bahnlinie U 1 über den Endbahnhof Uhlandstraße hinaus Richtung Westen bis zum Westkreuz zu verlängern, ist „pure Utopie“. Das sagt Petra Reetz, Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), auf Anfrage. Allenfalls gebe es „eine gewisse Logik“, die U 1 bis zum Adenauerplatz, und damit zum Umstieg zur U 7, zu bauen. Auf dem Weg dorthin könne man auch auf „gewisse Fahrgastzuwächse“ hoffen. Doch selbst dieser Ausbau, der „einen gewissen Charme“ habe, sei unter der aktuellen Finanzausstattung der BVG nicht möglich. „Das kann vielleicht was werden, wenn wir in der Lotterie gewinnen.“ Ein möglicher weiterer Ausbau bis zum S-Bahnhof …
U-Bahn: U-Bahn zum Ostkreuz, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: 1. Existieren Planungen, die eine #Verlängerung der #U-Bahnlinie #U1 zum #Ostkreuz vorsehen? Wenn ja: a) Wurden bereits Machbarkeitsstudien durchge-führt? b) Welche Kosten würden voraussichtlich entstehen und wer würde welchen Anteil daran tragen? c) Welcher Zeitraum ist für den Bau veranschlagt worden? d) Inwieweit wird dann noch der Planung einer Ver-längerung der U1 zum Frankfurter Tor nachgegan-gen? e) Inwieweit haben diese Planungen Einfluss auf die Verlegung der Straßenbahnlinie 21 zum Ostkreuz? Antwort zu 1: Es bestehen derzeit keine konkreten Planungen für eine Verlängerung der U-Bahnlinie U1 zum Bahnhof Ostkreuz. Von der BVG wurde eine Kon-zeptstudie erarbeitet. Eine Machbarkeitsstudie bzw. sogar vertiefende Planungen wurden bisher nicht durchgeführt. Es liegen auch keine Aussagen zum Bauzeitraum bzw. zu den Kosten vor. Einer geplanten Verlängerung der U1 Richtung Frankfurter Tor wird derzeit nicht weiter nach-gegangen. Die Überlegungen zur Verlängerung der U-Bahnlinie U1 zum Ostkreuz haben keinen Einfluss auf die Verlegung der Straßenbahnlinie 21 zum Ostkreuz. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)
Tramverlängerung nach Ahrensfelde, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie beurteilt der Senat eine #Verlängerung der #Straßenbahn von #Falkenberg nach #Ahrensfelde, um eine attraktive Direktverbindung zwischen der Innenstadt, Weißensee, Hohenschönhausen und Ahrensfelde zu schaffen? Antwort zu 1: Die Überlegungen zum Bau einer Stra-ßenbahnverbindung zwischen Hohenschönhausen und Marzahn stammen noch aus DDR-Zeiten. Diese führten allerdings nicht direkt nach Ahrensfelde, sondern bis zur Wuhletalstraße und sahen dort einen Anschluss an die nach Ahrensfelde führende Straßenbahnstrecke vor. Auf Grund von Prioritätensetzungen ist diese Strecke nicht Bestandteil der aktuellen Straßenbahnplanungen. Andere Straßenbahnstrecken – vor allem im innerstädti-schen Bereich – erreichen deutlich höhere Fahrgastpoten-tiale und sind daher vorrangiger zu beplanen. Eine Auf-nahme der Maßnahme in den vom Berliner Senat im März 2011 verabschiedeten Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 ist daher nicht erfolgt. Ungeachtet dessen ist der Senat der Meinung, dass die Trasse weiterhin Bestandteil sehr langfristiger Überle-gungen sein sollte. Er unterstützt weiterhin eine Trassen-freihaltung. Frage 2: Gibt es eine Kosten-Nutzen-Analyse über ei-ne Straßenbahnverlängerung nach Ahrensfelde? Wenn nein. Wie hoch wären die Kosten für eine solche Analy-se? Antwort zu 2: Nein, eine solche Nutzen-Kosten-Analyse liegt nicht vor. Die Kosten für eine Nutzen-Kosten-Analyse sind u. a. abhängig von der Qualität der zur Verfügung stehenden Daten- und Arbeitsgrundlagen für die Bewertung eines Vorhabens oder auch von den für die Bearbeitung des jeweiligen Projektes notwendigen personellen Ressour-cen. Eine generelle konkrete Quantifizierung der Kosten zur Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) ist nicht möglich. Frage 3: Wenn ja. Liegen Erkenntnisse hinsichtlich der Umwelt- und Anwohnerbelastung, der Synergieeffek-te für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Planungs- und Baukosten und der Zeitdauer für planeri-sche Vorarbeit und des Planfeststellungverfahrens vor? Antwort zu 3: Entfällt. Frage 4: Wie beurteilt der Senat die derzeitige Er-reichbarkeit des Tierheims Berlin und des Barnim-Gymnasiums durch die Buslinie 197? Wie ist die durch-schnittliche Auslastung der Buslinie 197? Wie hoch ist die Auslastung an Schultagen zwischen 7 und 8 Uhr? Antwort zu 4: Die benannten Einrichtungen sind über die Haltestellen „Tierheim Berlin“ und „Dessauer Straße“ mit der Buslinie 197 gut mit dem ÖPNV erreichbar. Die Buslinie 197 (Prerower Platz/Falkenberg – S Mahlsdorf) bietet direkte Anbindungen an übergeordnete S-Bahn- bzw. Straßenbahnangebote in den umliegenden Ortsteilen Neu-Hohenschönhausen und Marzahn und sichert somit auch die Erreichbarkeit aus dem weiteren Stadtgebiet. Auf dem Falkenberger Abschnitt der Linie 197 umfasst das Angebot in der Hauptverkehrszeit einen 10-Minuten-Takt, in den weiteren Zeiten einen 20-Minuten-Takt. Zudem werden aufgrund der höheren Nachfrage zu Schulbeginn und Schulende des Barnim-Gymnasiums gezielte zusätz-liche Verstärkerfahrten auf der Linie 197 angeboten. Hinsichtlich der Auslastung der Linie 197 teilt die BVG AöR mit: „Die durchschnittliche Auslastung der Linie 197 liegt an den Haltestellen „Tierheim Berlin“ und „Dessauer Straße“ an einem Werktag mit Schulbetrieb in Fahrtrichtung S Ahrensfelde bei 22% und in Fahrtrich-tung Prerower Platz ebenfalls bei 22%. Speziell in der Zeit von 7:00 bis 8:00 Uhr hat die Li-nie 197 in dem Bereich eine Auslastung in Fahrtrichtung S Ahrensfelde von 24% und in Fahrtrichtung Prerower Platz von 39%.“ Hierbei ist zu ergänzen, dass im Schülerverkehr Spit-zenauslastungen bei einzelnen Fahrten charakteristisch sind und zu wesentlich höheren Auslastungen solcher Fahrten auch im Vergleich mit dem Stundenwert von 7:00 bis 8:00 Uhr führen können. Frage 5: Wie schätzt der Senat die Leistungsfähigkeit der Straßenbahn gegenüber dem Bus ein? Könnten derzeit zusätzliche Busfahrten, um die Schüler zum Gymnasium zu bringen, entfallen? Antwort zu 5: Im Allgemeinen weisen Straßenbahnen im Vergleich zu Bussen eine merkbar höhere Fahrzeug-kapazität (Sitz- und Stehplätze) auf. Hieraus ergibt sich unter Annahme der gleichen Taktfrequenz eine höhere Beförderungsleistung für Straßenbahn- gegenüber Bus-systemen. Zur Bewältigung eines gegebenen Verkehrs-aufkommens wären somit theoretisch weniger Straßen-bahn- als Busfahrten erforderlich. In der Praxis muss bei der Bemessung der Fahrtenanz-ahl jedoch auch die fahrplanseitige Einbindung in das bestehende ÖPNV-Angebot berücksichtigt werden. Es ist zudem abzuwägen, in welchem Verhältnis der Anteil der Schülerfahrten zum durchschnittlichen Tagesaufkommen einer Linie steht. Bei Linien, die ausschließlich im Schü-lerverkehr hohe Spitzennachfragen aufweisen, im Tages-verlauf dagegen eine vergleichsweise geringe Nachfrage haben, kann je nach Einzelfall der dauerhafte Einsatz zusätzlicher Busse dennoch wirtschaftlicher sein. Der wirtschaftliche Betrieb einer Straßenbahn ist in der Regel nur oberhalb einer bestimmten Grundnachfrage über den Tagesverlauf sinnvoll. Berlin, den 22. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2014)
Straßenverkehr: Verlängerung des Brunsbütteler Damms bis zur L20, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann hat der Senat mit dem Land Branden-burg zuletzt Gespräche über die #Verlängerung des an der Berliner #Stadtgrenze in Spandau endenden #Brunsbütteler Damms und dessen Anbindung an die #L20 auf dem Ge-biet der Gemeinde #Dallgow-Döberitz geführt und was war deren Ergebnis? Antwort zu 1: Eine Verlängerung bzw. Anbindung war in den Terminen der derzeitigen Abteilungsleiter vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt kein Thema. Frage 2: Wie beurteilt der Senat das Potenzial der in Frage 1 genannten Anbindung dafür, den Nennhauser Damm und die Falkenseer Chaussee in Spandau sowie die Spandauer Straße in Falkensee von Schwerlastverkehr zu entlasten? Antwort zu 2: Die Verlängerung des Brunsbütteler Dammes bis zur Landesstraße L 20 im Land Branden-burg/Gemeinde Dallgow-Döberitz ist eine Planung, die seit Anfang der 1990er Jahre besteht. Durch diese neue Straßenverbindung würden die Heerstraße und Teilstrecken des Nennhauser Dammes entlastet, sich die Verbindungen von Teilen Spandaus (ein-schließlich von Gewerbegebieten) mit dem Land Brandenburg, besonders der Gemeinde Dallgow-Döberitz, verbessern, die Flächen des ehemaligen Flugplatzes Staaken an eine überörtliche Straße L 20 und an das Berliner Straßennetz angebunden. Die letzten flächendeckenden Verkehrszählungen aus 2009 (s. Verkehrsmengenkarte 2009) ergeben folgende Lkw-Belastungen auf den angeführten Straßen: Die Daten machen deutlich, dass die Lkw-Anteile in Größenordnungen liegen, die für die Straßentypen und die angrenzenden Nutzungen (Zeppelinpark, Gewerbe u.a. am Brunsbüttler Damm) als erwartbar einzuschätzen sind. Die Zählungen machen auch deutlich, dass von nicht unerheblichen Zielverkehren in diesen Bereichen auszu-gehen ist. Verlagerungspotenziale des Lkw-Verkehrs ergäben sich vermutlich am ehesten für den Nennhauser Damm. Frage 3: Was unternimmt der Senat, um die inakzep-table Lücke im havelländischen Verkehrsnetz am in Frage 1 genannten Ort zu schließen? Antwort zu 3: Der Senat hat mit dem Bau bis zur Lan-desgrenze seinen Beitrag geleistet. Er ist nicht zuständig für das „havelländische Verkehrsnetz“. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2014)
S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (II) – Gibt es einen Nutzen vor Ort für eine S-Bahn ins Falkenhagener Feld?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welchen #Nutzen-Kosten-Faktor hat eine mögliche #Verlängerung der #S-Bahn ins #Falkenhagener Feld gegenüber der Streckenführung entlang des #Seegefelder Weges über die #Landesgrenze hinaus? Antwort zu 1: Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet, detaillierte Zahlen können deshalb zurzeit noch nicht genannt werden. Eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn von Spandau über die Landesgrenze hinaus ist nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen. Das Land Brandenburg hat sich in seinem Landesnahverkehrsplan 2013- 2017 gegen eine Verlängerung von S-Bahnen aus Berlin ins Land Brandenburg hinein ausgesprochen. Über eine Weiterführung über den Bahnhof Albrechtshof (Landesgrenze Berlin/Brandenburg) hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 2: Auf welcher politischen und gutachterlichen Basis wird die Variante einer S-Bahn-Verlängerung entlang der Seegefelder Straße und der Bötzow-Bahn durch die Senatsverwaltung geprüft? Antwort zu 2: Durch den Verzicht des Landes Brandenburg auf weitere S-Bahnstrecken konnte die Planung auf das Stadtgebiet von Berlin beschränkt und alle denkbaren bzw. für das Land Berlin zielführenden Varianten neu geprüft werden. Frage 3: Wurde diese Streckenvariante in den Studien im Jahr 2008 bereits untersucht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt umfassend begutachtet? Antwort zu 3: Nein. Diese Streckenvariante ist erst jetzt im Rahmen der aktualisierten Nutzen-Kosten- Untersuchung unter den neuen Rahmenbedingungen einbezogen worden. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Haltestellen fänden in dieser Überlegung Berücksichtigung, wo wäre der Endbahnhof? Antwort zu 4: Als Optionen für S-Bahnhöfe entlang der Streckenvariante ins Falkenhagener Feld wurden folgende Möglichkeiten zur Prüfung der baulichen und betrieblichen Machbarkeit sowie der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einbezogen: Nauener Straße, Seegefelder Straße, Falkenseer Chaussee und Johannisstift. Als Endbahnhöfe kämen Falkenseer Chaussee oder Johannisstift in Frage. Frage 5: Hält die Senatsverwaltung Schätzungen von der Firma I. C. GmbH aus dem Jahr 2008 für eine Verlängerung nach Falkensee auf eine Verlängerung nur ins Falkenhagener Feld für übertragbar, wonach täglich 8.000 bis 15.000 Kunden an den neuen Bahnhöfen die S-Bahn nutzen könnten? Antwort zu 5: Die Anzahl von Fahrgästen, die eine Infrastruktur nutzen, ist abhängig von den jeweiligen strukturellen gebietsbezogenen Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten wie zum Beispiel Einwohnerzahlen, Anzahl von Arbeitsplätzen, Verkehrsmittelnutzung u. a. Diese Fahrgastzahlen müssen für jede Streckenführungsvariante separat und auf wissenschaftlichem Weg ermittelt werden. Eine Übertragung von Ergebnissen einer Streckenführungsvariante auf eine andere ist nicht möglich. Frage 6: Mit welchen Fahrgastzahlen rechnet die Senatsverwaltung? Antwort zu 6: Die Fahrgastzahlen variieren je nach Art und Anzahl der S-Bahnhöfe entlang der Strecke und in Abhängigkeit vom Endbahnhof. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)
S-Bahn: Wiederaufbau und Verlängerung der 1961, 1980 und 1983 stillgelegten S-Bahn-Strecken, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: In der Koalitionsvereinbarung befürwortet der Senat nun wörtlich wieder „grundsätzlich […] die #Wiederherstellung aller #S-Bahn-#Strecken, die am 12. August #1961 bestanden“. Auf welchem Stand befinden sich die #Planung und die #Umsetzung des #Wiederaufbaus und der #Verlängerung folgender S-Bahn-Strecken? ● Blankenfelde – Dahlewitz – Rangsdorf ● Spandau – Nauener Straße – Hackbuschstraße – Albrechtshof – Seegefeld – Falkensee (– Falkensee Parkstadt – Finkenkrug) ● Wannsee – Dreilinden – Stahnsdorf [Friedhofsbahn] ● Jungfernheide – Wernerwerk – Siemensstadt – Gartenfeld (– Haselhorst – Daumstraße – Hakenfelde) [Siemensbahn] ● Zehlendorf – Zehlendorf Süd – Düppel- Kleinmachnow (– Kleinmachnow Schleusenweg – Dreilinden Europarc) [Stammbahn] ● Hennigsdorf – Hennigsdorf Marwitzer Straße – Hennigsdorf Nord – Hohenschöpping – Velten ● 2. Gleis zwischen Lankwitz und Lichterfelde Süd. Antwort zu 1.: Der Senat hält grundsätzlich den Anspruch aufrecht, die Einhaltung der im Zuge der deutschen Einheit 1990 gemachten Zusagen zur Wiederherstellung des S-Bahnnetzes von 1961 zu fordern. Dies bedeutet aber nicht, dass hier für alle stillgelegten Trassen konkrete Planungen zur Wiederinbetriebnahme bestehen. Grundlage für die Leitlinien der Verkehrspolitik des Berliner Senats sind der am 29.03.2011 beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) und der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (Amtsblatt [ABl.] S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019 f.). In Berlin werden gemäß FNP folgende S-Bahn- Trassen freigehalten: ● Hamburger Bahn: Spandau – Albrechtshof (– Falkensee) ● Siemensbahn: Jungfernheide – Gartenfeld (und weiter bis zur Wasserstadt) ● Stammbahn: Zehlendorf – Düppel/Kleinmachnow ● Östlicher Berliner Außenring: Karower Kreuz – Sellheimbrücke – Wartenberg und Springpfuhl – Biesdorfer Kreuz – Wuhlheider Kreuz – Grünauer Kreuz (als Nahverkehrstrasse, d.h. S- oder Regionalbahn) ● S 21: Hauptbahnhof – Potsdamer Platz – Yorckstraße sowie „Cheruskerkurve“ (Julius-Leber- Brücke – Südkreuz). Zu einer möglichen Verlängerung der S-Bahn-Strecke über Spandau hinaus zum Falkenhagener Feld (bei Freihaltung der Strecke nach Falkensee) hat sich der Senat kürzlich in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache Nr. 17/13 651 geäußert. Nach Ausschöpfung des sog. Altlastenfonds 2009 wurde zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) mittels einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) auch die Finanzierung der Grundsanierung der Berliner S-Bahn umgestellt. In dieses LuFVProgramm müsste auch das fehlende zweite Gleis zwischen Lankwitz und Lichterfelde Ost aufgenommen werden. Da die anderen in den vergangenen Jahren vorbereiteten oder umgesetzten Maßnahmen vom Land Berlin und der DB AG als verkehrlich wichtiger eingestuft wurden, wurde diese Anmeldung bisher nicht vorgenommen. Für Verlängerungen von S-Bahn-Strecken in das Berliner Umland ist das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zuständig. Berlin befürwortet grundsätzlich entsprechende Netzerweiterungen, soweit sie in Folge ihrer verkehrlichen Wirkungen zu den gewünschten Umweltentlastungen führen und finanzierbar sind. In dem Fall würde das Land Brandenburg unterstützt werden, indem Berlin sich an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von geplanten S-Bahnverlängerungen beteiligt und alle Voraussetzungen für die Verlängerung der S-Bahnstrecken von Berliner Seite her klärt. Im fortgeschriebenen Landesnahverkehrsplan (LNVP) des Landes Brandenburg für die Jahre 2013 bis 2017 ist jedoch der Wiederaufbau ehemaliger S-Bahn-Strecken, etwa nach Falkensee, Velten oder Rangsdorf, nicht vorgesehen. „Netzerweiterungen sind unter egebenen Finanzperspektiven nicht möglich aber auch nicht erforderlich“, heißt es im LNVP. Vielmehr setzt Brandenburg auf den schnelleren Regionalverkehr, der allerdings aufgrund größerer Bahnhofsabstände eine geringere Erschließungsqualität aufweist. Berlin, den 04. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014)




