U-Bahn: Berlin rechnet es kaputt Das Nein zur Verlängerung der U8 ist falsch Der Senat hat seine Pläne zum U-Bahn-Ausbau vorgestellt. Die 50.000 Einwohner des Märkischen Viertels werden davon – erneut – enttäuscht. Ein Kommentar GERD APPENZELLER, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-rechnet-es-kaputt-das-nein-zur-verlaengerung-der-u8-ist-falsch/26921950.html

Müssen die fast 50.000 Einwohner des Märkischen Viertels auf ihren -Bahn-Anschluss warten, bis die CDU in Berlin mal wieder mitregiert? Regine Günther hat der #Verlängerung der #U8 ins #Märkische Viertel am Dienstag eine Absage erteilt. Allerdings einigte sich der Senat darauf, eine Verlängerung der #U7 zu prüfen.

Es sieht so aus, als negiere die grüne Verkehrssenatorin Fakten auch deshalb, weil die Berliner Christdemokraten so vehement für die Fortführung der U-Bahnlinie 8 ins Märkische Viertel kämpfen. Eine andere Erklärung als ideologische oder parteipolitische Blindheit findet sich jedenfalls nicht, weshalb die seit vielen Jahren auf dem Tisch liegende Planung nicht umgesetzt werden soll.
Regine Günther lässt die Sinnhaftigkeit der Fortführung dieser U-Bahn einfach kaputt rechnen. So kann man natürlich jedes Konzept in den Müll befördern.

Das sind die Fakten: Der #Tunnel der U-Bahnlinie 8 ist über den jetzigen Endbahnhof #Wittenau hinaus bereits auf 400 Meter Länge im Rohbau fertig. Er müsste nur weitergeführt werden. Jetzt fahren stündlich 35 Busse, um die Bewohner des Märkischen Viertels aus den abgelegenen Hochhaussiedlungen zum U- und -Bahnhof Wittenau zu bringen.

Ihnen künftig statt der Fortführung der U-Bahn eine #Straßenbahn anzubieten, …

Radverkehr: Langzeit-Projekt Fahrradparkhaus Das ist der Berliner Zäh-Tarif, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/langzeit-projekt-fahrradparkhaus-das-ist-der-berliner-zaeh-tarif/26898308.html

In #Berlin-Spandau wird ein #Fahrradparkhaus geplant – auch am -Bahnhof #Haselhorst. Neulich gab es schon Jubel. Doch der kommt zu früh.

Der lange Traum vom Fahrradparkhaus im Berliner Westen: Seit vielen Jahren ist eins geplant am zentralen S- und #Regionalbahnhof Spandau, aber das kommt nur zäh voran. Seit einem Jahr gibt es ebenfalls die Idee für ein Fahrradparkhaus am U-Bahnhof Haselhorst. Darüber hat der Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Spandau berichtet.

Doch wie konkret steht es denn um dieses Projekt? Vorab: Die Senatsverwaltung für Verkehr unter Regine Günther, Grüne, prüft aktuell ganz viel in Spandau.

Hier eine kleine Übersicht im Spandau-Newsletter, Moment, da kommt einiges zusammen: Der Senat prüft gerade die Verlängerung der #Siemensbahn, prüft die Verlängerung der -Bahn ins #Falkenhagener Feld, prüft Radwege an und auf der Heerstraße, prüft Radwege Richtung Falkensee, prüft die #Verlängerung der U-Bahnlinie #U7, prüft #Straßenbahnrouten, prüft … Moment, Luft holen… und sie prüft nun eben auch ein Fahrradparkhaus am U-Bahnhof Haselhorst. Gibt’s keinen „Beschlossen“-Stempel beim Senat?

Selbst die Grünen murren längst im Berliner Westen, dass theoretische …

Straßenbahn: Tramstrecke zur Turmstraße erhält Baurecht, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231341694/Tramstrecke-zur-Turmstrasse-erhaelt-Baurecht.html

Noch in diesem Sommer könnte der Bau der #Verlängerung der #Straßenbahn vom Hauptbahnhof zur #Turmstraße beginnen.

Berlin. Der Bau der neuen #Tramstrecke zur Turmstraße wird wohl doch schon in diesem Sommer beginnen. Der dafür nötige #Planfeststellungsbeschluss ist nun erteilt worden. Neben der neuen #Straßenbahnverbindung in #Adlershof könnte es mit der Verlängerung der Linie #M10 ab Hauptbahnhof dadurch zum Baustart eines zweiten Straßenbahnprojekts in dieser Legislaturperiode kommen.

Die Entscheidung, über die zunächst das „Neue Deutschland“ berichtete, erging schon am 14. Dezember. Mittlerweile ist der gültige Planfeststellungsbeschluss auch im Internet einsehbar. Die 2,2 Kilometer lange Strecke führt vom Hauptbahnhof kommend über die #Invalidenstraße und #Alt-Moabit, biegt dann vor der JVA Moabit nach Norden in die #Rathenower Straße ab und schwenkt anschließend am Kriminalgericht nach Westen in die Turmstraße. Dieser folgen die #Tramgleise bis zum gleichnamigen U-Bahnhof. Von dort aus soll die Strecke künftig weiter bis zum S- und U-Bahnhof …

U5-Verlängerung – eine neue Masche im Netz, aus IGEB

U5-Verlängerung – eine neue Masche im Netz
Pressedienst vom 4.12.2020

Es ist geschafft! Mit der #Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 erfolgt ein wichtiger #Lückenschluss im Netz von S- und U-Bahn. Es gibt neue Direktverbindungen zum Hauptbahnhof. Die #Stadtbahn und wahrscheinlich auch die #U2 werden entlastet. Der beengte Umsteigebahnhof #Friedrichstraße wird entlastet. Das Berliner #Schnellbahnnetz wird leistungsfähiger und bei Störungen oder Bauarbeiten auf einer der innerstädtischen S- und U-Bahn-Strecken gibt es zusätzliche #Umfahrunsgmöglichkeiten.

Dauer und Kosten dieser U-Bahn-Verlängerung zeigen aber auch, dass U-Bahn-Bau nicht geeignet ist, das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel schnell und preiswert zu verbessern. Die Verkehrswende ist nur mit einem zügigen #Straßenbahnausbau zu schaffen.

Weiterhin zeigt die U5-Verlängerung, dass U-Bahn-Bau nicht generell „falsch“ ist, wenn er die #Vernetzung verbessert und in der Innenstadt erfolgt, wo aufgrund des beengten Platzes eine Begrenzung des Pkw-Verkehr besonders dringlich ist. Vor diesem Hintergrund sind alle aktuell durch Machbarkeitsstudien untersuchten U-Bahn-Verlängerungen am Stadtrand (#U6 Nord – Flughafen #Tegel, #U7 West – #Spandau, #U7 Süd – #BER, #U8 Nord – #Märkisches Viertel) abzulehnen. Für die Erschließung Berlins am #Stadtrand ist die U-Bahn das falsche Verkehrsmittel. Dort muss die großräumige Erschließung von der S-Bahn und die Feinerschließung von Straßenbahn und Bus geleistet werden.

Die U5-Verlängerung zeigt auch, dass gleichzeitige Einsparungen im Busnetz die Feinerschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln verschlechtern. Deshalb fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB, dass die Buslinie 245 weiterhin vom Hauptbahnhof durch das Charité-Gelände zum Brandenburger Tor fährt.

Der nächste U-Bahn-Tunnel, der nun schnellstmöglich gebaut werden muss, ist ein -Bahn-Tunnel: ein zweiter #Nordsüd-Tunnel vom Hauptbahnhof über #Potsdamer Platz und #Gleisdreieck zur #Yorckstraße.

Christfried #Tschepe, Vorsitzender Berliner Fahrgastverband #IGEB
Jens #Wieseke, stv. Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB

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Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.
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Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr + Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrskonzept Nord-Ost-Raum (NOR), aus Senat

www.berlin.de

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Verkehrslösung #Heinersdorf / #Straßenbahnausbau
Frage 1:
Wann werden die konkreten Planungen für die einzelnen Netzelemente N1, N2 und N4e der Verkehrslösung
Heinersdorf vorliegen?
Antwort zu 1:
N1: Das N1-Element ist Bestandteil des Bebauungsplans 3-72. Hier laufen aktuell
Vorbereitungen zum städtebaulichen Werkstattverfahren, welches im Januar 2021 starten
soll. Die planungsrechtliche Sicherung des N1 soll über die Aufstellung des
Bebauungsplanes mit planfeststellungsersetzenden Inhalten erfolgen, um die verkehrlichen
und städtebaulichen Anforderungen an das Plangebiet in einem Verfahren zu integrieren.
So werden im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung zum N1-Element
Varianten für die beiden Knotenpunkte, Varianten für die Linienführung, der Querschnitt des
N1 sowie die objektkonkrete Verkehrsprognose und verkehrliche Begründung untersucht.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll Ende 2020 vorliegen und ist Grundlage bzw.
Rahmensetzung für das folgende städtebauliche Werkstattverfahren. Das B-Planverfahren
2
soll nach jetzigem Stand und auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs im September
2021 in die frühzeitige Beteiligung gehen.
N2: Für das Netzelement N2 verläuft die Vorzugstrasse über die alte Industriebahn
zwischen Romain-Roland-Straße und Blankenburger Straße. Sobald die planerisch zu
bevorzugende Variante der Straßenbahntangente Pankow beschlossen ist, wird auf
Grundlage der bestehenden Planungen das Planfeststellungsverfahren für das N2-Element
vorbereitet.
N4e: Nach Abschluss der Untersuchung zur Verkehrserschließung (VE) Blankenburg
(voraussichtlich Ende des Jahres 2020) wird entschieden, wie mit dem N4e-Element weiter
vorgegangen wird. Hierbei wird es auch Bürgerinnen-/Bürgerbeteiligung geben.
Frage 2:
Verfolgt SenUVK die Planungen zum Netzelement N3 weiter? Wenn ja, warum?
Antwort zu 2:
Das Netzelement N3 der Verkehrslösung Heinersdorf (Durchbindung Straße Am Steinberg
zur Romain-Rolland-Straße) wird planerisch weiterverfolgt, (vergleiche auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/index.shtml).
Eine Realisierung ist erst nach 2030 vorgesehen. Das ist auch abhängig von einer
Wohnungsbauentwicklung entlang der Trasse. Neben der Erschließung wird durch die
Herstellung der Verbindung zwischen der Prenzlauer Promenade und der Romain-RollandStraße der Ortskern Heinersdorf (ergänzend zu den Netzelementen N1, N2 und N4)
verkehrlich entlastet.
Frage 3:
Wann ist mit der baulichen Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 3:
Gegenwärtig laufen die vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „Blankenburger Süden“. Erst mit der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes liegt die politische Willensbekundung zu den Entwicklungszielen und
Maßnahmen (z.B. Straßenbahnverlängerung) vor. Auf Grundlage der Festsetzung sowie der
Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen müssen dann die bisher ohne Straßenbahn
geplanten Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf angepasst werden. Aus
verkehrlicher, infrastruktureller und umweltplanerischer Sicht könnten insbesondere mit den
Netzelementen 1 und 2 bereits erste Entlastungen und Verbesserungen erzielt werden. Ein
Beginn weiterführender Planung wird auch beeinflusst von der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes Blankenburger Süden und den damit verbundenen Vorgaben zur
Erschließung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Erschließung) sowie einer ggf.
notwendigen Einbeziehung neu geplanter Netzverknüpfungen im Straßenbahnnetz in die
Planungen der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf.
3
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen zum Bauablauf von #Straßenbahn und Straßenbau im Ortsteil
Heinersdorf wurden seitens der SenUVK bereits vorgenommen?
Antwort zu 4:
Über die gesamte Prozesskette von der Planung bis zur Inbetriebnahme wird sichergestellt,
dass sowohl die Untersuchungen für den Bereich Straße als auch die für die Straßenbahn
eng verzahnt erarbeitet werden.
Konkrete Überlegungen und Planungen zum Bauablauf von Straße und Straßenbahn
können erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahren aufgezeigt werden.
Frage 5:
Wann wird der BVG der Planungsauftrag für die #Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf- #Pasedagplatz erteilt?
Antwort zu 5:
Nach Abschluss der Grundlagenuntersuchungen beschließt der Senat, ob weitere,
detaillierte Planungsschritte eingeleitet werden. Es wird angestrebt, zeitnah die
Untersuchungen abzuschließen und einen Senatsbeschluss zu erwirken. Bei positivem
Beschluss kann der Planungsauftrag erteilt werden.
Frage 6:
Welche verkehrlichen Auswirkungen erwartet sich der Senat von der Realisierung des Netzelements N4e?
Besteht die Aussicht für eine Entlastung der Bahnhofsstraße in Blankenburg?
Antwort zu 6:
Das Netzelement N4e (Verbindung von der Blankenburger Straße entlang
Schmöckpfuhlgraben zur Straße Am Feuchten Winkel) kann einen Teil der fehlenden bzw.
verkehrlich ungenügenden Querverbindungen in diesem Stadtraum übernehmen. Eine
teilweise Anbindung des Pankower Tors und eine teilweise Entlastung der Bahnhofstraße
wären damit möglich.
Turmbahnhof Karower Kreuz
Frage 7:
Aus welchem Jahr stammt die Kosten-Nutzungsuntersuchung für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
#Karower Kreuz?
Antwort zu 7:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde im Jahr 2009 durchgeführt.
Frage 8:
Auf welcher Bevölkerungsprognose basieren die Planungen für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
Karower Kreuz?
4
Antwort zu 8:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung verwendete eine damals vorliegende Prognose für das
Jahr 2015.
Frage 9:
Welche Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche Takte haben
die Linien?
Antwort zu 9:
Folgende derzeitige Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S2 im 10-Minuten-Takt,
 Regionalexpress #RE3 stündlich,
 Regionalbahn #RB12 stündlich,
#RB27 (Heidekrautbahn) Durchbindung nach Gesundbrunnen in Hauptverkehrszeit.
Folgende geplante Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S6 (Grünau – Buch) im 20-Minuten-Takt,
 Regionalbahn #RB32 (Oranienburg – BER – Ludwigsfelde) stündlich,
 RB27 soll perspektivisch ganztägig nach Gesundbrunnen durchgebunden werden,
 S-Bahn-Linie #S75 im Falle einer Verlängerung von Wartenberg.
Frage 10:
Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteiger*innen und wie hoch wird die Zahl der
Umsteiger*innen geschätzt?
Antwort zu 10:
Am Bahnhof Karower Kreuz werden pro Tag ca. 15.000 Ein- und Aussteigerinnen/Ein- und
Aussteiger erwartet, von denen ca. drei Viertel Umsteigerinnen/Umsteiger sind. Sofern die
S75 zum Bahnhof Karower Kreuz verlängert und Richtung Hohen-Neuendorf
durchgebunden wird, wird mit einer deutlichen Zunahme auf bis zu 30.000 Ein- und
Aussteigerinnen/Ein- und Aussteiger gerechnet, von denen 90 %
Umsteigerinnen/Umsteiger sind.
Frage 11:
In welchem Verhältnis stehen die Bau- und Betriebskosten zu den erwarteten Nutzer*innen? Entspricht das
Vorhaben noch den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den rechtlichen Anforderungen für den Bau
von Infrastrukturanlagen des SPNV?
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Antwort zu 11:
Die Nutzen-Kosten-Analyse hat für den Bahnhof Karower Kreuz ein positives Ergebnis
gezeigt. Die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens ist somit nachgewiesen und
damit die Vorgabe der Landeshaushaltsordnung erfüllt.
Frage 12:
Die Verlängerung der S75 bis zum Karower Kreuz war in den Planungen nicht vorgesehen. Im Bereich des
Außenrings besteht daher unterhalb der neuen Bahnbrücken der Stettiner Bahn nur die Möglichkeit zur
Errichtung von Außenbahnsteigen für den Fern- und Regionalverkehr. Jetzt plant der Senat die Einbindung
der S75. Welche konkreten Planungen wurden hierzu vorgenommen oder beauftragt? Welche Ergebnisse
liegen hierzu ggf. vor? Wie sehen die weiteren Schritte aus? Welcher zeitliche Ablauf ergibt sich für die
Realisierung?
Antwort zu 12:
Die DB Netz AG wurde im Rahmen des Gesamtvorhabens i2030 damit beauftragt, eine
Trassierungsstudie für die Verlängerung der S75 vom heutigen Endbahnhof Wartenberg bis
zur Einbindung in die bestehende S-Bahntrasse der #S8 nordwestlich des Karower Kreuzes
zu erstellen.
Das Ergebnis dieser #Trassierungsstudie wird im vierten Quartal 2020 erwartet. Dann werden
im Rahmen von i2030 gemeinsam mit den beteiligten Projektpartnern die nächsten Schritte
abgestimmt. Der Realisierungszeitraum wurde bislang noch nicht festgelegt.
Das Gesamtvorhaben steht unter dem Vorbehalt von weitergehenden Nutzen-KostenUntersuchungen und einer gesicherten Finanzierung.
Frage 13:
Wie stellt sich der Senat die Einbindung der Verlängerung der S75 am nahezu fertiggestellten Karower Kreuz
angesichts der nicht vorhandenen Baufreiheit am Außenring vor?
Antwort zu 13:
Wie in der Antwort zur Frage 12 beschrieben, wird gegenwärtig durch die DB Netz AG eine
Trassierungsstudie erstellt. Im Ergebnis dieser Studie werden Lösungsmöglichkeiten
erwartet, gegebenenfalls auch in unterschiedlichen Varianten, in welcher Lage die SBahntrasse der S75 den Bahndamm der Stettiner Bahn durchquert und wo die Bahnsteige
der S75 angeordnet werden können.
Frage 14:
Ist im Zusammenhang mit einem Standort für ein -Bahn-Betriebswerk im Bereich der Bucher Straße eine
Weiterführung der S75 zur heutigen S8 vorgesehen?
Antwort zu 14:
Ja, Zielstellung ist die Einbindung der S75 nordwestlich des Karower Kreuzes in die
bestehende Trasse der S8. Damit können dann auch S-Bahnzüge der S75 in das geplante
S-Bahn-Betriebswerk #Schönerlinder Straße einfahren. Im Bereich zwischen der
Schönerlinder Straße und der #Bucher Straße soll ein neuer S-Bahnhof errichtet werden, auf
dem dann das Ein- und Aussetzen der Züge betrieblich möglich sein wird.
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Frage 15:
Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und
Fernbahn auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist?
Antwort zu 15:
Gemäß den obenstehenden Antworten zu den Fragen 12 und 13 wird zur Klärung dieser
Thematik zurzeit eine Trassierungsstudie erstellt. Nach jetziger Einschätzung wird die S75
von Wartenberg bis zum #Turmbahnhof Karower Kreuz nordöstlich der Fernbahngleise des
Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR) geführt und kreuzt dann den Bahndamm der Stettiner
Bahn. Im weiteren Verlauf muss die S75 durch den Bau eines Überwerfungsbauwerkes auf
die Südwestseite des BAR geführt werden, um den Anschluss an die S8 herzustellen.
Frage 16:
Wie viele Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom VBB
angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren?
Antwort zu 16:
Im Umfeld des Turmbahnhofs profitieren bis zu 4.000 Einwohnerinnen/Einwohner (Stand
2014) von der direkten Anbindung an das Regional- und S-Bahn-Netz. Laut den Analysen
des Nahverkehrsplans Berlin 2019 -2023 (Anlage 2, Abbildung 29) gehört das Umfeld des
Karower Kreuzes zu den Gebieten in Berlin, die nicht den Erschließungsstandards genügen.
Neben seiner Umsteigefunktion kann der Bahnhof somit zu einer wesentlichen
Verbesserung der Flächenerschließung beitragen. Durch die Entwicklung neuer
Wohngebiete in Karow-Süd wird die Einwohnerzahl im Umfeld weiter steigen.
Frage 17:
Der Berliner Außenring ist eine stark befahrene #Hauptgüterstrecke. Eine Verdichtung mit #Personenverkehr
führt zur Verlagerung von Güterverkehren auf anderen Strecken und in die Nachtstunden! Welche
Auswirkungen ergeben aus Sicht des Senats?
Antwort zu 17:
Auf dem Berliner Außenring im Bereich des Karower Kreuzes ist entsprechend der
Ausschreibung und Vergabe des Netzes Elbe-Spree (NES) eine neue Regionalbahnlinie
vorgesehen, die RB32 mit dem Laufweg Oranienburg – BER – Ludwigsfelde. Die
Streckenkapazitäten wurden im Rahmen einer Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchung (#EBWU) geprüft. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Betrieb durchführbar ist
und der #Güterverkehr keine Einschränkungen erfährt und weder zeitlich verschoben noch
auf andere Strecken verlegt werden müsste.
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Frage 18:
Bisher ist der Turmbahnhof über die Straße nicht erreichbar. Das gilt ebenso für den Rad- und Fußverkehr.
Mit dem derzeitigen Umbau wird der bisherige Zustand verfestigt, bei dem die in allen vier Quadranten
vorhandenen Verbindungskurven die Zuwegung bzw. Erreichbarkeit verhindern. Welche konkreten
Möglichkeiten der Anbindung sieht der Senat, um eine Erschließung für den ÖPNV zu ermöglichen und
ausreichend Fahrradstellplätze zu errichten?
Frage 19:
Welche bisher als Anliegerstraßen einzustufenden Verbindungen müssten dafür mit welchem Ausbaustandard
(z.B. für die Gelenkbusse der BVG) umgebaut werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine Erreichbarkeit des geplanten Turmbahnhofs Karower Kreuz ist bislang nur im
Nordquadranten über die bestehende Boenkestraße gegeben. Darüber hinaus ist die
Anbindung des Turmbahnhofs Karower Kreuz für den Rad- und Fußverkehr auch aus den
drei anderen Quadranten durch den Bau von Über- oder Unterführungen der bestehenden
Verbindungskurven vorgesehen, so dass der neue Bahnhof aus allen umgebenden
Siedlungsbereichen erschlossen ist. In welchem Bereich zusätzlich eine ÖPNVErschließung (Busanbindung) erfolgen kann, ist im weiteren Verfahren zu untersuchen und
steht ebenfalls in Abhängigkeit von der Trassierungsstudie.
Frage 20:
Mit welchen Baukosten ist für diesen Straßenausbau zu rechnen? Wer wird diese Kosten aus welchen Mitteln
übernehmen und welche Finanzierungsmöglichkeiten sind dafür vorhanden?
Antwort zu 20:
Zu einem solchen Straßenumbau liegen noch keine Planungen und Kostenermittlungen
einschließlich Finanzierungsplanungen vor.
Potenziale für Straßenbahnverlängerungen bzw. Verdichtungen von Angeboten
Frage 21:
Welche Möglichkeiten zu einer #Verlängerung der Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof
Blankenburg Richtung Französisch-Buchholz mit Anschluss an die Straßenbahnlinie 50?
Antwort zu 21:
Der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 sieht vor, das
Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden durch eine Straßenbahnstrecke an die Innenstadt
und an den S-Bahnhof Blankenburg anzuschließen. Die planerisch zu bevorzugende
Trassenvariante der Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden folgt dieser
Vorgabe und endet am S-Bahnhof Blankenburg. Eine Weiterführung in Richtung
Französisch Buchholz weist unter den momentanen Gegebenheiten keinen hinreichenden
verkehrlichen Nutzen auf. Die Heranführung an die Straßenbahnlinie 50 in der Berliner
Straße würde erhebliche bauliche Maßnahmen, insbesondere die Aufweitung der
Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße erfordern. Diese sehr aufwändige Maßnahme wäre
kostenseitig dem Projekt anzulasten. Dem stünde jedoch nur ein geringer zusätzlicher
8
Fahrgastnutzen gegenüber, sodass die Wirtschaftlichkeit der gesamten Maßnahme
gefährdet wäre. Gleichwohl bleibt eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt möglich,
wenn sich die Rahmenbedingungen entsprechend ändern sollten.
Frage 22:
Welche Potenziale und Möglichkeiten bestehen für einen Abzweig der Straßenbahn am Blankenburger Süden
in Richtung Karow/Buch?
Antwort zu 22:
Hierzu liegt dem Senat keine belastbare Einschätzung vor. Eine solche StraßenbahnNeubaumaßnahme ist in den aktuellen Planwerken des Senats nicht enthalten und
demzufolge nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudien.
Frage 23:
Wann wird der Senat die Entscheidung zu den im NVP 2019 – 2023 aufgeführten Querverbindungen im
Busverkehr treffen?
Antwort zu 23:
Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht weiterhin einen sukzessiven, jährlichen
Aufwuchs der Verkehrsleistung bei Bus und Straßenbahn vor. Die konkreten
Angebotsverbesserungen sind hierbei nur für das nächste Fahrplanjahr fest definiert und
befinden sich für die Folgejahre noch in der Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BVG. Die Priorisierung bestimmter
Maßnahmen hängt dabei auch stark von der baulichen Entwicklung und der Entwicklung
der Fahrgastzahlen in den jeweiligen Stadtteilen ab.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Der Nahverkehrsplan benennt Prüfaufträge hinsichtlich zusätzlicher
Expressbuslinien/Einführung neuer Metrobuslinien mit entsprechender Anpassung von
Fahrplänen und Leistungsvolumen sowie ggf. auch Linienführungen. Konkret sind im NordOst-Raum folgende Relationen zu prüfen:
#X59: Französisch Buchholz – Schönholz – Wedding, Osloer Straße,
#M58: Buch – Karow – Blankenburg – Niederschönhausen – Schönholz – Osloer Straße.
Die BVG geht davon aus, dass diese Prüfungen voraussichtlich im Jahr 2021 zu einem
Abschluss gebracht werden.“
Frage 24:
Mit welchen Taktverdichtungen ist bei Straßenbahn und Bussen in den nächsten Jahren konkret zu rechnen?
9
Antwort zu 24:
Der Senat geht davon aus, dass sich diese Frage auf Angebotsverbesserungen im
Stadtbezirk Pankow bezieht. Zum Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 hat die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die folgenden
Angebotsverbesserungen bestellt:
• Der Takt auf der Linie #M2 wird im Abschnitt Am Steinberg bis Alexanderplatz von
Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 15:00 Uhr auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet.
• Die Straßenbahnlinie #M4 wird an Wochenenden sowohl auf dem Innenstadtabschnitt,
als auch bis zur Zingster Straße verdichtet. Künftig wird auf dem Abschnitt Hackescher
Markt bis Prerower Platz jeden Abend bis 0:00/0:30 Uhr im 7-/7-/6-Minuten-Takt
gefahren. Dies bedeutet auch für den Ast zur Zingster Straße eine Taktverdichtung auf
einen 7/13-Minuten-Takt bis nach Mitternacht. Diese Taktverdichtungen gelten zudem
auch an Sonntagen bereits ab 12:30 Uhr.
• Die Linie #12 wird montags bis freitags ab 6 Uhr (stadteinwärts) / 7 Uhr (stadtauswärts)
auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet, ebenso samstags von 10 bis 19 Uhr.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Im Pankower Raum wird es voraussichtlich weitere Taktverdichtungen bei den
Straßenbahnlinien #M1 und #50 geben. Voraussetzung dafür ist allerdings die Schaffung der
entsprechenden Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen im Bereich S+U Pankow und die
Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur (#Zwischenendstelle). Im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben Blankenburger Süden kommt der Straßenbahn eine wichtige
Erschließungsfunktion zu. Die Straßenbahn #M2 soll im 5-Minuten-Takt zu den
maßgeblichen Verkehrszeiten in das Neubaugebiet verlängert werden.
Bei den Buslinien ist ebenfalls eine Ausweitung der 10-Minuten-Angebote in den
kommenden Jahren geplant. Dabei sind vor allem die Bedienachsen der Linien #150 und #158
Gegenstand konzeptioneller Überlegungen.“
Frage 25:
Inwieweit beeinflusst die Eingleisigkeit der Brücke am #Pölnitzweg die Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes bei
der S21 bis Bernau?
Antwort zu 25:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage die S-Bahnlinie 2 gemeint ist.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB Netz AG erarbeitet derzeit im Rahmen des Projektes i2030 eine
Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) für den nördlichen Abschnitt
der #S2. Dabei wird geprüft, welche infrastrukturellen Maßnahmen zwischen Buch und
Bernau erforderlich sind, um die qualitätsgerechte Durchführung eines 10-Minuten-Taktes
auf der S2 zu gewährleisten. Die Prüfung zur Eingleisigkeit der Brücke am Pölnitzweg liegt
im Untersuchungsbereich. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2021
vorliegen.“
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Frage 26:
Welchen Sachstand gibt es zur OU Malchow, TVN und zur Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher
Leistungsphase befinden sich diese? Wann ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen?
Antwort zu 26:
Sachstand #Ortsumfahrung (OU) #Malchow: Mit dem Gesetz über den Ausbau der
Bundesfernstraßen (Fernstraßenausbaugesetz – FStrAbG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl.
I S. 3354) ist für das Land Berlin das Vorhaben „BE B 002n OU Malchow N 2/4“ als
vordringlicher Bedarf auch gesetzlich verankert worden. Die Vorhabens-Kategorie
„vordringlicher Bedarf“ sieht vor, dass im Zeitfenster der aktuellen
Bundesverkehrswegeplanung (bis 2030) die Planung aufgenommen und Baurecht
geschaffen werden soll. Zur Umsetzung des gesetzlich festgelegten Bedarfs stellen auch
die Länder eine eigene Reihung von Prioritäten für Straßenbauvorhaben auf, um
entsprechend der bestehenden Personalkapazitäten die Vorhaben abzuarbeiten.
Entsprechend dieser Prioritätenbildung sind bisher keine Planungsschritte zum o.g.
Vorhaben in die Wege geleitet worden. Die Zuständigkeit für Planung und Baudurchführung
liegt ab 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes.
Sachstand #Tangentialverbindung #Nord (TVN): Zur großräumigen Straßenverbindung TVN
gibt es über die Planungsergebnisse zum FNP und der Verkehrsuntersuchung Nordostraum
(NOR) keinen neuen Sachstand. Darüber hinaus läuft gegenwärtig im Rahmen der
Vorbereitenden Untersuchungen Blankenburger Süden die Machbarkeitsuntersuchung zur
Verkehrserschließung Blankenburg. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden zum
Jahresende 2020 erwartet.
Sachstand Verbindungsstraße #B2 – Karow: Derzeit wird die Planung hinsichtlich der
Ergebnisse der Erörterung und der Anforderungen des Mobilitätsgesetzes überarbeitet. Das
Planfeststellungsverfahren soll gemäß aktueller Zeitplanung Ende 2021 erneut begonnen
und Ende 2022 / Anfang 2023 abgeschlossen werden, so dass ein Baubeginn ab 2024
erfolgen könnte.
Frage 27:
Inwieweit berücksichtigt das Verkehrskonzept für den Pankower Norden, auch bezirksübergreifende nach/von
Reinickendorf, Verkehre aus/nach Brandenburg, insbesondere Lkw-Schwerlastverkehr?
Im Erläuterungsbericht der NOR-Untersuchung heißt es (Seite 36): „Durch den Bau der Verbindungsstraße [
B2-Karow, Anm. d. Verf.] nimmt die Belastung, südlich der Anbindung der Verbindungstraße an die B 2, auf
der B2 [also im Ortsteil Weißensee, Anm. Verf.] um 4.000 Kfz/24hw zu. Die Belastung der Ost-WestVerbindung durch den Ortskern Malchow [Blankenburger Pflasterweg – Dorfstr. – Wartenberger Str., Anm. d.
Verf.] nimmt um 2.000 Kfz/24hw zu.“
Antwort zu 27:
Bei der NOR-Untersuchung handelt es sich nicht nur um ein Verkehrskonzept für den
Pankower Norden, sondern um eine strategische Untersuchung zur Entwicklung,
Anpassung und ggf. Ergänzung des (übergeordneten) Straßennetzes im nordöstlichen
Quadranten von Berlin. Dieser Raum umfasst nicht nur den Bezirk Pankow. Die Verkehre
von und nach Brandenburg wurden berücksichtigt. Eine gesonderte Untersuchung zum
Lkw- bzw. Schwerlastverkehr gehörte nicht zum Untersuchungsdesign.
11
Frage 28:
Ist nicht der Sinn einer Tangentialstraße (hier: TVN) die Entlastung der Radialen (hier: B2) anstatt ihre
zusätzliche Belastung?
Antwort zu 28:
Grundsätzlich ja. Durch neue Trassen entstehen auch neue Verbindungen. Da nicht nur in
tangentialer oder radialer Richtung gefahren wird, könnte es auch auf Straßen zwischen
solchen „gerichteten“ Trassen zu verkehrlichen Zu- oder Abnahmen kommen.
Frage 29:
Warum soll Kfz-Verkehr von der #A114 auf die Berliner Allee verlagert werden?
Antwort zu 29:
Es ist nicht beabsichtigt, Verkehre von der Autobahn auf das Stadtstraßennetz zu verlagern.
Frage 30:
Warum gibt es zwar ein Straßenbaukonzept für den Nordostraum aber weder ein #ÖPNV-Konzept, noch ein
#Radwegekonzept?
Antwort zu 30:
Die für Berlin erstellten Planwerke Stadtentwicklungsplan Verkehr (umfassend) und der
Nahverkehrsplan 2019-23 (sektoral) beinhalten die Planungen im ÖPNV-Bereich und
erfüllen somit die Funktion einer ÖPNV-Konzeption. Hierbei sind sowohl Maßnahmen wie
Taktverdichtungen oder Angebotserweiterungen von ÖPNV-Linien als auch der Neu- und
Ausbau von Schieneninfrastruktur enthalten.
Für den Radverkehr in Berlin liegt seit Jahren ein Radial- und Tangentialroutennetz
öffentlich vor, welches ein Konzept darstellt. Dieses umfasst auch den Nordostraum von
Berlin. Da das Radial- und Tangentialroutennetz den neuen Anforderungen des
Mobilitätsgesetztes nicht in Gänze gerecht werden kann, wird aktuell ein engmaschigeres
Radverkehrsnetz für ganz Berlin (auch für den Nordostraum) entwickelt. Zusätzlich gibt das
Mobilitätsgesetz vor, dass an allen Hauptverkehrsstraßen in Berlin Radverkehrsanlagen
errichtet bzw. ertüchtigt werden sollen. Des Weiteren werden die Qualitätsstandards der
verschiedenen Netzkategorien im Radverkehrsplan festgehalten. Dieser befindet sich
aktuell ebenfalls in Arbeit. Somit wird neben dem ÖPNV-Konzept auch für den Radverkehr
ein Konzept für den Nordostraum vorliegen.
Berliner Allee
Bereits 2012 wurde dem Verkehrsausschuss der BVV Pankow „bei einem Vor-Ort-Termin deutlich, dass nur
durch eine Neuordnung des Straßenquerschnitts die Funktionsfähigkeit des gesamten Straßenraums
grundsätzlich verbessert werden kann.“ (Auszug VII-0241)
In der Beantwortung einer schriftl. Anfrage S18-20287 vom 29.07.2019 wurde erneut eine Neugestaltung des
gesamten Straßenraumes sowie die Beauftragung der seit fünf Jahren in Aussicht gestellten
Machbarkeitsstudie wiederholt angekündigt.
12
Mit der schriftlichen Anfrage S18-24475 vom 25.08.2020 wurde überraschend mitgeteilt, dass „die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße nur im Bestand (Borde
beibehalten) durchgeführt werden“ soll!
Frage 31:
Warum werden die seit 2012 mehrfach wiederholten Forderungen des Bezirkes, der BVV-Pankow nach einer
Umgestaltung der gesamten Straßenbreite entgegen aller vorherigen Verlautbarungen nunmehr offensichtlich
durch SenUVK ignoriert?
Frage 32:
Wie ist nun die weitere Vorgehensweise bzgl. der Gestaltung der Berliner Allee mit ÖPNV-Eigentrasse,
Fußgängerfurten, Radwege, Kfz.-Spur geplant?
Frage 34:
Wer war bei dem Ortstermin (Anfrage S18-24475) dabei und wer konkret hat diese Entscheidung genehmigt?
Antwort zu 31, 32 und 34:
Anlässlich eines verwaltungsinternen Ortstermins von Mitarbeitenden der
zuständigkeitshalber betroffenen Fachbereiche der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz in Vorbereitung der Untersuchung wurde festgestellt, dass eine
Machbarkeitsstudie für die Berliner Allee nicht mehr zielführend erscheint, da die
vorhandene Bordführung aufgrund bestehender Zwangspunkte (z.B. vorhandene
Baumpflanzungen) im Wesentlichen beibehalten werden soll. Daher wurde entschieden,
dass im Rahmen der Vorplanung verkehrliche Untersuchungen erfolgen und die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße „im Bestand“
ohne wesentliche Änderung der Bordführung durchgeführt wird. Die Möglichkeiten zur
Neuaufteilung des heutigen Fahrbahnbereiches werden im Rahmen der vorgenannten
verkehrlichen Untersuchungen erörtert und abgestimmt.
Die Grundsätze der geltenden Richtlinien und Vorschriften, sowie die Grundsätze des
Berliner Mobilitätsgesetzes kommen bei den Planungen zur grundhaften Erneuerung zur
Anwendung. Die genannten Zielstellungen aus den BVV-Beschlüssen sind damit
weitgehend abgedeckt.
Grundlegendes Ziel für die Neugestaltung des Straßenraumes ist, auf der Basis der
vorgenannten Grundsätze, die Belange aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere des
Umweltverbundes, angemessen zu berücksichtigen.
Frage 33:
Seit wann ist bekannt, dass die BVG in der Berliner Allee Gleise erneuern will?
Antwort zu 33:
Seit Juli 2019 ist bekannt, dass die BVG plant, die Gleisanlagen der Straßenbahn im Jahr
2021 in drei Abschnitten der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße
zu erneuern.
13
Frage 35:
Ist der Beantwortung aller Fragen seitens der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 35:
Nein.
Berlin, den 27.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Berliner Wunder: Ein Großprojekt, das fast im Kostenrahmen bleibt Anfang Dezember bekommt die Stadt eine neue Ost-West-Verbindung aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-wunder-ein-grossprojekt-das-fast-im-kostenrahmen-bleibt-li.109699

Die #U5 extended geht in Betrieb. So mancher wünscht sich schon weitere U-Bahnlinien

Ob es eine #Eröffnungsfeier geben wird, weiß Jörg #Seegers noch nicht. „Das wird davon abhängen, welche Coronaregeln dann gelten“, sagt der Technik-Geschäftsführer der BVG Projekt GmbH am Dienstag. Doch klar ist: Am 4. Dezember 2020 bekommt Berlin eine neue -Bahn-Strecke. Die #Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 geht wie angekündigt am Namenstag der Heiligen Barbara in Betrieb, bekräftigte Seegers. Parallel dazu wird der Kassensturz vorbereitet. So viel lasse sich jetzt schon sagen: „Wie es derzeit aussieht, werden wir bei den Finanzen fast eine Punktlandung hinlegen. Es gibt nicht viele #Großprojekte, von denen man das sagen kann.“

Natürlich ist auch bei dem -Bahn-Projekt, das zwischen den Stationen Alexanderplatz und Brandenburger Tor eine 2,2 Kilometer lange Lücke geschlossen hat, nicht alles glatt gelaufen. Mal behinderten #Findlinge den Tunnelbau, mal drang zu viel #Grundwasser in die unterirdische #Baustelle ein. Anfangs hieß es lange Zeit, dass die ersten Züge 2017 fahren und die gesamte Anlage 433 Millionen Euro kostet. Diese Prognosen mussten allerdings angepasst werden.

Seit 2013 wurden die Kosten auf 525 Millionen Euro veranschlagt. Etwas später wurde …

U-Bahn: U5-Verlängerung in Berlin fast fertig, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article230581612/Verlaengerung-U5-fast-fertig-neues-Tor-zu-Unter-den-Linden.html

Die neue U-Bahnlinie #U5 ist nach zehn Jahren #Bauzeit fast fertig. In den Herbstferien gibt es aber Einschränkungen.

Die #Verlängerung der U-Bahnlinie U5 in Berlin-Mitte ist nach rund zehn Jahren Bauzeit fast fertig.
Auf dem neuen Abschnitt der U5 läuft bereits der #Probebetrieb.
Fahrgäste der U6 müssen sich aber in den Herbstferien auf Einschränkungen einstellen.
Am 4. Dezember 2020 soll die neue Strecke der U5 dann #eröffnet werden.

Nach rund zehn Jahren Bauzeit ist die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 in Berlin-Mitte so gut wie fertiggestellt. Auf dem Mittelstreifen des Boulevards Unter den Linden stehen bereits Aufzüge und Zugänge zum U-Bahnhof – aber beide noch teilweise in Holz gehüllt. „Wir sind #betriebsbereit“, sagt Petra Nelken, Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) in Bezug auf den Stand des Großprojekts. Es müssten größtenteils nur noch kleine Bauarbeiten an der Strecke erledigt werden – etwa „Türklinken anbringen“.

Vor zwei Wochen hat die BVG die #Betriebserlaubnis für den neuen Streckenabschnitt der U5 bekommen. Damit startete auch der Probebetrieb der Züge auf der neuen Strecke. Seitdem lernen rund 480 BVG-Mitarbeiter unter der Anleitung von Fahrlehrern den Verlauf der 2,2 Kilometer langen …

Flughäfen: Flughafen BER: Verkehrsanbindung, Fahrradwege und E-Mobilität, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner hatten Berlin und das Berliner Umland zum Zeitpunkt des
ursprünglichen Eröffnungstermins 2012 und welche Zahlen stehen dem mit Stand 31.12.2019 gegenüber?
Antwort zu 1:
Der Bevölkerungsstand für Berlin und Brandenburg stellt sich für die Stichtage 31.12.2012
und 31.12.2019 wie folgt dar:
2
Bevölkerung 31.12.2012 31.12.2019
Land Berlin 3.375.222 Einwohner 3.669.491 Einwohner
Land Brandenburg 2.449.511 Einwohner 2.521.893 Einwohner
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Angaben für 2012: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/webapi/jsf/tableView/tableView.xhtml
Angaben für 2019: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/
Frage 2:
Wie hoch war jeweils das #Fluggastaufkommen in den Jahren 2012 und 2019 auf allen Berliner Flughäfen?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet die #FBB:
„2012: 25.261.477 Passagiere (gemäß ICAO-Code „PAX“) insgesamt (#Flughafen #Tegel:
18.164.203 PAX, Flughafen #Schönefeld: 7.097.274 PAX),
2019: 35.645.005 PAX insgesamt (Flughafen Tegel: 24.227.570 PAX, Flughafen
Schönefeld: 11.417.435 PAX).“
Frage 3:
Von welcher Entwicklung der Einwohnerzahlen und Fluggastzahlen wird in den kommenden zehn Jahren
ausgegangen und inwieweit wird diese Prognose hinsichtlich der verkehrlichen Erreichbarkeit des BER
berücksichtigt?
Antwort zu 3:
In der am 25.02.2020 vom Senat verabschiedeten Bevölkerungsprognose 2018-2030
Berlin wird geschätzt, dass die Gesamtstadt in der mittleren Variante bis zum Jahr 2030
auf 3.925.000 Einwohnende wachsen könnte.
Laut der am 17.06.2020 veröffentlichten 2. korrigierten Ausgabe des statistischen Berichts
„Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg Dezember 2019“
waren 996.684 Einwohnende im Berliner Umland erfasst. Gemäß der aktuellen
Ämterschätzung 2017-2030 wächst die Einwohnerzahl im Berliner Umland bis zum Jahr
2030 auf etwa 1.042.800 Personen. Die Angaben zum Berliner Umland beziehen sich in
der Ämterschätzung aus methodischen Gründen ohne Berücksichtigung der
amtsangehörigen Gemeinde Gosen-Neu Zittau.
Hierzu antwortet die FBB:
„Vor der Covid-19-Pandemie wurde eine Fluggastprognose erstellt. Diese ging von einem
Passagieraufkommen von ca. 47 Mio. Passagieren im Jahr 2030 aus.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Entwicklung des Fluggastaufkommens in den
nächsten zwei Jahren schwer einschätzbar. Sofern die Pandemie überstanden ist und der
Luftverkehr sich absehbar stabilisiert, können erste validere Fluggastprognosen
vorgenommen werden. Der Bedarf der verkehrlichen Erreichbarkeit des Flughafens BER
wird regelmäßig durch Befragungen ermittelt und validiert.
Die Ergebnisse vorgenommener Untersuchungen thematisiert die FBB in regelmäßig
stattfindenden Abstimmungsgesprächen mit dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
3
(VBB) und den einzelnen Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV)/Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie den zuständigen Ministerien der
Länder Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung – MIL) und Berlin
(Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK).“
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat die verkehrliche #Erreichbarkeit des Flughafenstandorts BER im Jahr 2012?
Antwort zu 4:
Die Anbindung des Flughafenstandortes erfüllte die Anforderungen an den Bedarf.
Für die Bundesfernstraßenanbindung des BER vorgesehene Neu- und
Ausbaumaßnahmen im Zuge der #A113 (nördlich Autobahnkreuz [AK] Schönefeld–
Autobahndreieck [AD] Neukölln), B 96 (A 10 – Landesgrenze Brandenburg [BB]/Berlin
[BE]) und B 96a (Schönefeld-Mahlow) sind in den Jahren 2006-2008 in Betrieb genommen
worden. Außerdem wurde auf dem Berliner Stadtgebiet der vierstreifige Lückenschluss im
Zuge des Kirchhainer Damms (#B96) und die Ertüchtigung der #B96a (Landesgrenze
Brandenburg/Berlin-Adlergestell) fertiggestellt.
Die seit 2011 bestehende #Schienenverbindung Berlin-Schönefeld Flughafen – Flughafen
Berlin-Brandenburg ermöglichte bereits 2012 eine hochwertige Anbindung für den
öffentlichen Verkehr durch Verlängerung bzw. Veränderung im Laufweg der bestehenden
Linien zum Bahnhof Flughafen Schönefeld. Der Bahnhof Flughafen Schönefeld war im
Jahr 2012 durch folgende Linien des Schnellbahnnetzes zu erreichen:
#S45 Richtung Neukölln/ Südkreuz (drei Zugpaare je Stunde),
#S9 Richtung Ostkreuz/ Pankow; baubedingt war der vorgesehene Abzweig zur
Stadtbahn nicht befahrbar (drei Zugpaare je Stunde),
#RE7 von Wünsdorf-Waldstadt zur Stadtbahn mit Halt an den Bahnhöfen Karlshorst,
Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Charlottenburg, Wannsee und weiter
nach Bad Belzig/ Dessau (ein Zugpaar je Stunde),
#RB14 zur Stadtbahn mit Halt an den Bahnhöfen Karlshorst, Alexanderplatz,
Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Charlottenburg, Spandau und weiter nach Nauen. (ein
Zugpaar je Stunde).
Der S-Bahnhof Flughafen Schönefeld war darüber hinaus mit verschiedenen Buslinien an
die Bezirke Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf angebunden. Für eine
verbesserte Busanbindung z.B. durch Verdichtung der #Buslinien vom U-Bahnhof #Rudow
an die Erfordernisse des Standortes BER waren die Voraussetzungen vorbereitet.
Frage 5:
Welche wesentlichen Untersuchungen, mit welchen konkreten Ergebnissen und Maßnahmen zur
bestmöglichen verkehrlichen Anbindung des BER gab es seit 2012?
4
Antwort zu 5:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB führt in regelmäßigen Abständen prognostische Untersuchungen und
Befragungen zur Anreise und zur Verkehrsmittelwahl von Passagieren und Beschäftigten
durch (Modal Split). Hierbei werden statistisch belastbare Daten aus ca. 30.000 jährlich
befragten Fluggästen einbezogen. Der ÖV-Anteil (Bus+Bahn) lag in 2018 in Schönefeld
bei 65 Prozent und TXL (nur Bus) bei ca. 47 Prozent. Mit der Inbetriebnahme des BER
wird sich das Angebot im ÖV spürbar verbessern, sodass die FBB von einem wachsenden
Anteil (ausgehend von 60 Prozent zur Inbetriebnahme) auf ca. 65 Prozent ÖV-Nutzende
im Jahre 2025 ausgeht und damit Steigerungen in den kommenden Jahren erwartet.
Zu den Untersuchungen Dritter kann die FBB keine Auskunft geben.“
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg teilt hierzu mit:
„Die verkehrliche Grundlagensuchung „Grundlagenermittlung Verkehr Flughafenregion
BER“ (Abschlussbericht, August 2019) des Büros SPV – Spreeplan Verkehr GmbH wurde
von der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG
Dialogforum) beauftragt, um vorrangig die verkehrliche Gesamtsituation im südlichen
Berlin und den Kommunen im Berliner Umland zu erfassen und diese als Grundlage für
die gemeinsame Arbeit und zur Ableitung von Handlungserfordernissen zu nutzen.“
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus hat 2019 eine Untersuchung im Sinne
eines Maximal-Szenarios durchgeführt, welche Effekte sich aus dem
Bevölkerungszuwachs auch im Umfeld des BER, der steigenden Anzahl an Arbeitsplätzen
in der Region sowie der Eröffnung des BER auf den Verkehr in der Region ergeben
würden.
Frage 6:
Aus welchen Bezirken ist der BER direkt und ohne Umsteigenotwendigkeit mit welchen öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar? (Bitte hierbei um Angaben der Linien.)
Antwort zu 6:
Nach der Eröffnung des Flughafens BER sind die Terminals 1 und 2 des Flughafens aus
diesen Bezirken umsteigefrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:
• Neukölln (S45, X7, X71)
• Treptow-Köpenick (S45, S9)
• Tempelhof-Schöneberg (S45, X71, 743)
• Friedrichshain-Kreuzberg (FEX, RE7, RB14, S9)
• Mitte (FEX, RE7, RB22, RB14, S9)
• Charlottenburg-Wilmersdorf (RE7, RB22, RB14, S9)
• Steglitz-Zehlendorf (RE7, RB22)
• Spandau (RB14, S9)
Das künftige Terminal 5 des Flughafens BER (derzeitiger Flughafen Schönefeld) ist ab
dem Eröffnungstermin des BER aus diesen Bezirken umsteigefrei mit öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar:
• Neukölln (S45, X7, X71, 171, 744)
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• Treptow-Köpenick (S45, S9, 163, 164)
• Friedrichshain-Kreuzberg (S9)
• Mitte (S9)
• Charlottenburg-Wilmersdorf (S9)
• Tempelhof-Schöneberg (S45, X71, 743)
• Spandau (S9)
Frage 7:
Welche #ÖPNV-Erweiterungen – insbesondere #Verlängerung der #U7, neue Buslinien, zweigleisige SBahnstrecken und #Trambau – sind in welchem Umfang und mit welchen Zeit- und Kostenplänen im Kontext
des BER vorgesehen?
Antwort zu 7:
Die Verkehrsanbindung des Flughafens BER mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf der
Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dargestellt:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/planungen/de/anbindung_flug
hafen.shtml.
Mit Eröffnung des Flughafens BER geht die bereits seit längerem baulich fertiggestellte
Schienenverkehrsanbindung des Flughafens BER in Betrieb. Hierzu zählt die
durchgehend zweigleisige Verlängerung der S-Bahn vom derzeitigen Endbahnhof
Schönefeld über Waßmannsdorf zu den Terminals 1 und 2 des BER sowie die
Regionalzuganbindung des BER-Terminals 1 und 2. Zudem wird das Busnetz im Bereich
BER erweitert. Darüber hinaus befindet sich die Dresdner Bahn im Bau, mit der die
Fahrzeiten der Regionalzuganbindung aus der Berliner Innenstadt zum BER (FlughafenExpress) verkürzt werden können.
Für die Linie U7 besteht auf Berliner Gebiet eine durch den Flächennutzungsplan
abgesicherte Trassenfreihaltung. Der Berliner Senat hat gemeinsam mit der Gemeinde
Schönefeld eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von Rudow in
Richtung Schönefeld/BER zur langfristigen Trassensicherung in Auftrag gegeben.
Erkenntnisse zur Weiterführung der U 7 bis BER werden für das 2. Halbjahr 2020 erwartet.
Eine Straßenbahnanbindung von Berlin kommend ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich des Baus der #Transversale, die die Autobahnen A113 und #A117
miteinander verbindet?
Antwort zu 8:
Dies fällt nicht in die Zuständigkeit des Senats von Berlin.
Frage 9:
Welche Bedeutung haben die Ortsumfahrung Ahrensfelde, die Tangentiale Verbindung Ost (#TVO) und der 17.
Bauabschnitt der A100 für die verkehrliche Anbindung des BER, wie ist jeweils der Stand der Abstimmungen
mit dem Bund und Brandenburg sowie insgesamt zur Planung?
6
Antwort zu 9:
Die verkehrliche Anbindung an den Flughafen erfolgt für den Kfz-Verkehr vorrangig über
den Autobahnanschluss der Bundesautobahn (BAB) A 113. Die Ortsumfahrung (OU)
Ahrensfelde, die Tangentiale Verbindung Ost und der 17. Bauabschnitt der A 100 sind
primär für die verkehrliche Anbindung des BER nicht erforderlich.
Frage 10:
Inwieweit sind die Dienstgebäude des BER und das Midfieldgebäude – insbesondere für die Beschäftigten –
aus naheliegenden Wohngebieten per Fahrrad erreichbar und in welchem Umfang werden entsprechende
Stellplätze vorgehalten? Welche sicheren Fahrradwege sind hierbei aus Rudow, Altglienicke und Bohnsdorf
bereits realisiert oder mit welchen Zeit- und Kostenplänen ins Auge gefasst?
Antwort zu 10:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB hat die Anbindung zum Flughafen BER per Fahrrad auf eigenem Areal
berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit dem Flughafenumfeld wird ein gemeinschaftliches
Strukturkonzept mit den umliegenden Gemeinden und Kommunen
erarbeitet, welches den #Radwegeausbau berücksichtigt. Die FBB unterstützt dies.
Der Realisierungshorizont und die Zeit- und Kostenpläne sind bei den zuständigen
Behörden der Gemeinden und Kommunen zu erfragen.“
Seitens des Senats wird gegenwärtig geprüft, ob und wie die Radschnellverbindung „YTrasse“ ab Adlershof in Richtung Flughafen BER bis zur Landesgrenze verlängert werden
kann oder ob in diesem Bereich ein gut ausgebauter Zubringer zur Y-Trasse realisiert
werden könnte. Ab der Landesgrenze liegt die Zuständigkeit für die Planung eines
Radweges bei der Gemeinde Schönefeld beziehungsweise beim Landkreis DahmeSpreewald. Durch diese müsste die Planung entsprechend aufgenommen und weiter
ausgeführt werden Entsprechend wurden hierzu erste Gespräche geführt, diese werden in
der nächsten Zeit fortgeführt. Konkrete Kosten- und Zeitpläne können noch nicht benannt
werden.
Frage 11:
In welchem Umfang wurde für die #Elektromobilität – für Beschäftigte, Fluggäste und den Fuhrpark des BER –
bezüglich Parkplätzen und E-Tankstellen Sorge getragen?
Antwort zu 11:
Die FBB berichtet hierzu:
„Der FBB-eigene Fuhrpark ist mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen ausgestattet. Am
BER stehen für die Fluggäste Auflademöglichkeiten für elektrisch betriebene Fahrzeuge
zur Verfügung. Zusätzlich befindet sich am BER eine #Wasserstofftankstelle.“
Frage 12:
Der Stuttgarter Flughafen hat allein 2016 durch die Umstellung des Fuhrparks auf Elektromobilität rund
250.000 Liter Diesel gespart – wie sind die Berliner Flughäfen gegenwärtig und mit der Eröffnung des BER
dahingehend aufgestellt?
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Antwort zu 12:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB unterstützt die Klimaschutzbekräftigungen und hat in einer gemeinsamen
Stellungnahme aller deutschen Flughäfen eine entsprechende Absichtserklärung
abgegeben. Im Rahmen der Klimaschutzbekräftigungen trifft die FBB weitergehende
Maßnahmen zur CO2-Reduzierung.“
Berlin, den 26.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Blankenburger Süden: Planungen für Straßenbahn-Trasse werden konkreter, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.942443.php

Pressemitteilung vom 09.06.2020
Aus der Sitzung des Senats am 9. Juni 2020:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung die nächsten #Planungsschritte für die #Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M2 in Richtung Norden, bis zum S-Bahnhof #Blankenburg, beschlossen.

Auf dieser Grundlage wird nun die BVG beauftragt, die Planungen aufzunehmen und detaillierte Entwurfsplanungen zu erarbeiten. Dazu zählen unter anderem der genaue Verlauf der Trasse und die Frage, welche Grundstücke tatsächlich betroffen sind. Ebenso wird die technische Machbarkeit untersucht, etwa durch Boden- und Schallgutachten.

Die Straßenbahnlinie M2 soll von der derzeitigen Endhaltestelle #Pankow-Heinersdorf durch den Ortsteil #Heinersdorf und das städtebauliche #Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden hindurch bis zum S-Bahnhof Blankenburg verlängert werden. Die derzeit planerisch zu bevorzugende Variante folgt zunächst der bestehenden Straßenbahntrasse an der Aidastraße und schwenkt dann nach Nordosten in Richtung der Kreuzung Blankenburger Straße/Romain-Rolland-Straße ab. Sie führt im Anschluss weiter nach Nordosten durch Heinersdorf in das künftige Wohngebiet, schwenkt um Richtung Nordwesten durch die #Erholungsanlage Blankenburg und trifft schließlich etwa 150 Meter östlich des S-Bahnhofs Blankenburg auf die Bahnhofstraße, der sie bis zum Bahnhof folgt. Der Standort und die Ausgestaltung einer #Wendeanlage stehen noch nicht fest – sie werden im Rahmen eines separaten städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter Beteiligung der BVG geplant.

Diese #Streckenführung stellt gleichwohl noch keine verbindliche Planung dar. Weitere Beteiligungstermine werden folgen, es wird in Kürze auch eine eigene Webseite für den Verkehrsraum im Pankower Osten freigeschaltet. Für die abschließenden Planungsunterlagen und -beschlüsse werden sowohl die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger als auch die Erkenntnisse aus erforderlichen Gutachten einbezogen. Das erforderliche #Planfeststellungsverfahren könnte – ein rascher Ablauf vorausgesetzt – etwa 2,5 Jahre nach diesem Senatsbeschluss eröffnet werden. Erst mit dem darauffolgenden #Planfeststellungsbeschluss werden die Planungen und konkreten Streckenverläufe verbindlich festgesetzt.

Dass die Straßenbahn das am besten geeignete Verkehrsmittel für diesen Korridor ist, der das Wohngebiet westlich Richtung S-Bahn und via Tram südlich Richtung Stadtmitte verbindet, hatte ein gründlicher Verkehrsmittelvergleich bereits ergeben. Für die Strecke wurden verschiedene #Trassenführungen untersucht und anhand eines umfänglichen Kriterienkatalogs nach berlinweit einheitlicher Methodik bewertet. Auch die Wirtschaftlichkeit der planerisch zu bevorzugenden Variante wurde nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren von #Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) nachgewiesen, sodass die Voraussetzungen für eine Finanzierung der Planungen bestehen. Auf dieser Grundlage kann Berlin Fördermittel des Bundes beantragen.

Die verkehrlichen Planungen für die #Straßenbahn werden nun weiter mit der städtebaulichen Planung des Gebietes verzahnt und mit dem laufenden Wettbewerbsverfahren synchronisiert.

U-Bahn: Planungen und Machbarkeitsstudie für Verlängerung der U6 nach Süden, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
In ihrem Beschluss vom 20.11.2019 empfahl die BVV Tempelhof-Schöneberg dem Bezirksamt, sich bei den
zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die #Verlängerung der -Bahnlinie 6 über Alt-Mariendorf hinaus
nach Süden Richtung Lichtenrade in die Planungen aufgenommen und zeitnah eine Machbarkeitsstudie
beauftragt wird. Am 10.12.2019 hat sich das Bezirksamt laut MzK vom 05.05.2020 mit der Bitte „um Prüfung
und Stellungnahme der Empfehlung“ der BVV an die Fachabteilungen der SenUVK gewandt.
Frage 1:
Welchen Inhalt hatte das Schreiben an die zuständige Senatsverwaltung vom 10.12.2019?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat mit Schreiben vom 10.12.2019 die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) über den Beschluss
der Bezirksverordnetenversammlung (Drucksache 1461/XX) informiert und um
Stellungnahme gebeten.
2
Frage 2:
Hat das Bezirksamt darin neben einer „Prüfung und Stellungnahme“ den Beschluss der BVV umgesetzt und
sich für die Aufnahme der Verlängerung der #U6 in die Planungen und eine zeitnahe Machbarkeitsstudie
eingesetzt?
Antwort zu 2:
Ja. Das Schreiben von Bezirksstadträtin Heiß an die SenUVK ist das übliche Verfahren,
mit welchem ein Beschluss einer Bezirksverordnetenversammlung an die
Hauptverwaltung herangetragen wird.
Frage 3:
Gab es nach dieser Bitte um Stellungnahme und dem dazugehörigen Antwortschreiben vom 03.03.2020
diesbezüglich weiteren Schriftverkehr oder Gespräche zwischen dem Bezirksamt und der zuständigen
Senatsverwaltung?
Antwort zu 3:
Einen weiteren Schriftverkehr und Gespräche hat es bisher nicht gegeben.
Frage 4:
Dem Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 03.03.2020 ist zu
entnehmen, dass „grundsätzlich keine Beantwortung der Anfragen einzelner Bezirksverordneter oder
Bürgeranfragen an das Bezirksamt“ durch die zuständige Senatsverwaltung erfolgen könne. Soweit das
Bezirksamt dazu keine eigenen Erkenntnisse habe, solle es dies den Fragestellenden so mitteilen.
a) Hält der Senat eine solche Antwort auf eine Bitte des Bezirksamtes für angemessen?
b) Ist sich die zuständige Senatsverwaltung darüber im Klaren, dass es sich bei dem Anliegen nicht um eine
Anfrage eines Bezirksverordneten o.ä., sondern um einen rechtsgültigen Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung handelt?
c) Kommt es oft vor, dass der Senat Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung ignoriert und sich
nicht zu einer adäquaten Antwort verpflichtet fühlt?
d) Gedenkt die zuständige Senatsverwaltung, nachdem sie nun über die Herkunft des Beschlusses
aufgeklärt wurde, dem Bezirksamt in naher Zukunft eine angemessene Auskunft zu geben?
Antwort zu 4:
Die Bezirksverordnetenversammlung ist ein Organ im jeweiligen Bezirk. Anfragen und
Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung werden in der Regel durch den Bezirk
innerhalb seiner Zuständigkeit – Aufgaben der örtlichen Verwaltung – und Kenntnis
bearbeitet und beantwortet.
Die Hauptverwaltung ist für die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung zuständig.
Der Senat beantwortet alle in seiner Zuständigkeit liegenden konkreten Anfragen direkt
und nicht über das Bezirksamt.
Frage 5:
Wie steht der Senat zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg
(Drucks. Nr:1461/XX)?
3
Antwort zu 5:
Der Berliner Senat hat am 26.02.2019 den ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des
Nahverkehrsplans (NVP) für den Zeitraum 2019-23 beschlossen. Darin formuliert das
Land Berlin seine Ziele und Anforderungen an die künftige Entwicklung im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV), u. a. mit Blick auf das Verkehrsangebot, die Qualität der
Verkehre und Infrastrukturausbaumaßnahmen. Als Teil des NVP benennt der ÖPNVBedarfsplan gemäß § 28 Abs. 8 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) die konkreten
langfristigen Planungen für die Weiterentwicklung der Infrastruktur und weitere für die
Entwicklung des ÖPNV wesentliche Investitionsentscheidungen.
Die Aufnahme einer Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan attestiert einen
verkehrsplanerischen Bedarf aus Sicht der heutigen und/oder der prognostizierten ÖPNVNachfrage im Zeitraum bis 2035. Bei der Erarbeitung des ÖPNV-Bedarfsplans wurde auch
der benannte Korridor geprüft. In der gesamtstädtischen Abwägung ist zu konstatieren,
dass unter den aktuellen Randbedingungen andere Maßnahmen für das Erreichen der
verkehrspolitischen Ziele in der Umsetzung gegenüber einer Verlängerung der U6 nach
Süden zu priorisieren sind.
Die Festlegungen des ÖPNV-Bedarfsplans werden mit Fortschreibung des
Nahverkehrsplans überprüft und bei Bedarf angepasst. Hierbei wird auch der betroffene
Korridor erneut einbezogen.
Frage 6:
Beabsichtigt der Senat zeitnah eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie 6
über Alt-Mariendorf hinaus nach Süden in Richtung Lichtenrade in Auftrag zu geben, nachdem sich auch die
Bezirksverordnetenversammlung des betroffenen Bezirkes dafür ausgesprochen hat?
a) Wenn ja, wie ist der Sachstand?
b) Wenn nein, wie begründet der Senat seine Entscheidung?
Antwort zu 6:
Nein.
Der Senat hat aktuell #Machbarkeitsstudien für die Verlängerungen der #U6 zur Urban Tech
Republic (#UTR), der #U7 nach Schönefeld/#BER, der #U8 zum #Märkischen Viertel und der #U7
über den Bahnhof #Rathaus Spandau hinaus verabredet. Nach Vorlage entsprechender
Ergebnisse werden diese im Senat bewertet und besprochen und das weitere Vorgehen,
z. B. im Hinblick auf die Durchführung etwaiger weiterer Prüfungen oder zusätzlicher
Machbarkeitsstudien festgelegt.
Frage 7:
Wie weit sind die Umplanungen der BVG hinsichtlich des geplanten Gleichrichterwerkes für
#Fahrstromversorgung fortgeschritten und wann werden die Planungen abgeschlossen sein?
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Antwort zu 7:
Die BVG teilt dazu mit:
„Die Umplanungen der BVG sind soweit fortgeschritten, dass ein neuer unterirdischer
Standort im Umfeld der Reißeckstraße umgesetzt werden kann. Hier liegen verschiedene
Varianten vor; das erforderliche Plangenehmigungsverfahren soll Mitte des Jahres 2020
gestartet werden. Somit besteht kein Konflikt mit einer späteren Verlängerung der U6 nach
Süden.“
Frage 8:
Wann soll mit den Bauarbeiten begonnen werden und wann ist mit der Fertigstellung des
#Gleichrichterwerkes zu rechnen?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt dazu mit:
„Nach Abschluss der erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren soll
voraussichtlich in der 2. Hälfte des Jahres 2022 mit dem Bau begonnen werden. Die
Bauzeit bis zur Inbetriebnahme beträgt ca. drei Jahre.“
Frage 9:
Lässt sich durch die begonnenen Umplanungen, durch die das Bauwerk später im Bedarfsfall für eine
Streckenverlängerung genutzt werden kann, darauf schließen, dass die BVG eine Verlängerung der U6 über
Alt-Mariendorf hinaus nach Süden Richtung Lichtenrade grundsätzlich für sinnvoll erachtet?
Antwort zu 9:
In Bezug auf die Sinnhaftigkeit einer verkehrlichen Maßnahme aus der Sicht des Senats
wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Der Senat trifft keine Aussagen über interne
Meinungsbildungen innerhalb der BVG.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz