Bahnverkehr + Tarife: IC-Linie Dresden – Berlin – Rostock zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf mit VBB-Fahrscheinen nutzbar, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/ic-linie-dresden-berlin-rostock-zwischewerda-und-berlin-hbf-mit-vbb-fahrscheinen-nutzbar

Ab dem 28. Juni 2020 können die neuen Doppelstockzüge der IC-Linie #Dresden-Berlin-Rostock-Warnemünde im Abschnitt zwischen #Elsterwerda und #Berlin Hbf mit #Fahrscheinen des #VBB und weiteren Nahverkehrsfahrscheinen, zum Beispiel #Berlin-Brandenburg-Ticket oder #Quer-durchs-Land-Ticket, genutzt werden. Das gilt für die Halte in Elsterwerda, #Doberlug-Kirchhain, Berlin Schönefeld Flughafen/BER, Berlin Südkreuz und Hauptbahnhof.

Darüber hinaus ist zwischen #Prenzlau und Berlin Südkreuz beziehungsweise #Cottbus Hbf und #Potsdam Hbf die derzeitige #Tarifanerkennung langfristig gesichert. Zwischen Prenzlau und Berlin Südkreuz gilt die derzeitige Tarifanerkennung mit werktags 8 Zügen und an Wochenende und Feiertagen 14 Zügen weiter. Gleiches gilt für die 2 Züge zwischen Cottbus Hbf und Potsdam Hbf. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dezember 2026 und verlängert sich jährlich in Abhängigkeit vom jeweiligen Verkehrsangebot des Fernverkehrs bis maximal Dezember 2035.

Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann:
„Mit der VBB-Tarifanerkennung verbessern wir die Möglichkeiten für die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die gute Anbindung an die Lausitz in der Region Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain zu nutzen. Zudem setzen wir ein weiteres Ziel des Landesnahverkehrsplans um. Für VBBKunden, insbesondere Pendlerinnen und Pendler, bieten wir damit eine Verbindung mit einer Reisezeitersparnis von bis zu 25 Minuten an.“

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther:
„Berlin und Brandenburg verfolgen das Ziel, attraktive Schienenverbindungen für Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland und aus weiter entfernten Regionen zu schaffen. Der neue VBB-Tarif im Intercity aus Dresden ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Wir werden in den kommenden Jahren mit dem gemeinsamen Schienenausbau-Projekt i2030 von beiden Ländern, der DB und dem VBB viele weitere Verbesserungen aufs Gleis bringen. Es sind Milliardeninvestitionen in klimafreundliche, komfortable Mobilität – ein sehr wichtiges Stück Verkehrswende.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):
„Die Anerkennung des VBB-Tarifes auf dieser Strecke verknüpft Nah-und Fernverkehr ganz im Sinne der Fahrgäste. Ich freue mich hier besonders für die vielen Pendlerinnen und Pendler im VBB-Land und darüber hinaus. Die Strecke Dresden – Berlin – Rostock – Warnemünde im Zweistundenstakt, sowie die Anbindung ab Oktober zum BER wird so eine der attraktivsten Bahnstrecken in der Region. Herzlichen Dank an alle Beteiligten für dieses erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren.“

Stefanie Berk, Vorstand Marketing DB Fernverkehr:
„Die neue Intercity-Linie Dresden-Berlin-Rostock ist ein wichtiger Bestandteil unserer Angebotsoffensive im Fernverkehr. Ich freue mich, dass durch die Kooperation mit dem VBB nun auch Kunden mit Nahverkehrsfahrscheinen von den neuen Zügen profitieren werden. Gemeinsam ermöglichen wir attraktive und klimafreundliche Mobilität.“

Der VBB hatte ein Vergabeverfahren zur Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen in Fernverkehrszügen durchgeführt. Mit dieser Kooperation entsteht ein attraktives integriertes Angebot von Nah- und Fernverkehrszügen in Berlin und Brandenburg.

Bereits seit März verkehren die modernen Doppelstockzüge im Zweistundentakt zwischen Dresden, Berlin und Rostock und seit 19. Mai weiter bis Warnemünde. Durch die Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen bietet diese Intercity-Linie gemeinsam mit der zweistündlichen RE-Linie 5 zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf in jeder Stunde eine Verbindung. Die IC-Züge halten auch in Doberlug-Kirchhain und am Flughafen Berlin – ab 31. Oktober 2020 am neuen Flughafen BER – und erreichen Berlin Hbf ab Elsterwerda bis zu 25 Minuten schneller als die RE-Züge. Besonders attraktiv für Pendler ist die morgendliche Abfahrt in Elsterwerda um 5.56 Uhr bzw. 6.09 Uhr in Doberlug-Kirchhain mit Ankunft in Berlin Hbf um 7.32 Uhr. Für die Rückfahrt bieten sich die Abfahrten um 16.26 Uhr oder 18.26 Uhr ab Berlin Hbf besonders an. Anerkannt werden VBB- und weitere Nahverkehrsfahrscheine. Fahrräder können auch mitgenommen werden, wenn eine Fernverkehrsfahrradkarte und eine Stellplatzreservierung vorhanden sind.

VBB + Mobilität: VBB Bus & Bahn-Begleitservice – Leistungen, Zahlen, Beschäftigte und langfristige Angebotssicherung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wann und welche Leistungen des #VBB #Bus & Bahn-Begleitservice werden für wen angeboten? Wie erfolgen Informationen hierüber und – mit welchen zeitlichen Vorläufen – die jeweilige Anmeldung?

Antwort zu 1:

Der VBB teilt dazu mit:

„Die Dienstleistung des VBB Bus & Bahn-Begleitservice  richtet sich an alle #mobilitätseingeschränkten Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehr  (#ÖPNV) in Berlin nutzen möchten und dabei für sich eine personelle Unterstützung wünschen.

Dies umfasst im Wesentlichen seh- und geheingeschränkte  Fahrgäste, Fahrgäste die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind sowie Menschen, die sich unsicher fühlen und schwer orientieren können.

Die Kundeninnen und Kunden haben die Möglichkeit, den Auftrag per Telefon, Fax bzw. online oder per Mail über begleitservice@vbb.de  aufzugeben.

Grundsätzlich wird die Dienstleistung Montag bis einschließlich Sonntag von 7:00-22:00 Uhr angeboten. Einsatzgebiet ist ganz Berlin (AB Bereich), zuzüglich Fahrten zum Flughafen Schönefeld SXF – Tarifbereich C.

Die Auftragsannahme  erfolgt Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr.

Das Angebot des VBB Begleitservice wird mittels eines Kundenflyers, online auf VBB.de, sowie auf Facebook, lnstagram und Twitter beworben. Auf den Homepages der in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen wird auf das Angebot verwiesen.  In den für die potenzielle Zielgruppe vorhandenen bezirklichen Veröffentlichungen,  wie auch dem Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderungen, wird ebenfalls über die Dienstleistung informiert.

Darüber hinaus steht der VBB Begleitservice mit Betroffenenverbänden, Selbsthilfeinitiativen  sowie den Sozialdiensten und Pflegestützunkten in Kontakt, die ebenfalls über das Angebot informieren.

Auf Anfrage werden durchschnittlich zwölf Informationsveranstaltungen  pro Jahr in Senioren- und Nachbarschaftsheimen  u. ä. Einrichtungen durchgeführt.

Um den Kunden eine möglichst kurzfristige Inanspruchnahme der Dienstleistung anbieten zu können, erfolgt die Auftragsannahme  spätestens bis zum Vorabend bzw. maximal 1 Woche vor. der gewünschten Begleitung.“

Frage 2:

Wie viele Anfragen von mobilitätseingeschränkten  Menschen gab es seit 2016? (Bitte zur Betrachtung von saisonalen Verläufen  und Bedarfen um monatliche Darstellung.)

Frage 3:

Wie viele Begleitungen sind gegenüber 2. tatsächlich durchgeführt worden?  (Bitte um tabellarische Gegenüberstellung.)

Antwort zu 2 und 3: Der VBB teilt dazu mit:

„Detaillierte Darstellung, siehe Anlage 1 und 2

  2016 201 7 2018 2019
Anzahl der KundenanfraQen 18.565 10.272 10.619 16.947
Storno Kunden 1.669 984 977 1.487
Storno VBB 1.117 442 208 652
Realisierte  Begleitungen 15.779 8.846 9.434 14.808

Insgesamt gab es im Zeitraum von 2016 bis 2019:

  • 403 Anfragen für eine Begleitung,
  • davon wurden 864 Begleitungen realisiert.
  • 5117 Aufträge wurden von Kunden, und 2419 Aufträge mussten vom VBB Begleitservice storniert „

Frage 4:

Wie haben sich die jährlichen  Gesamtkosten seit 2016 entwickelt?

Antwort zu 4:

Der VBB teilt dazu mit:

J1

  2016 2017 2018 2019
0 Personalkosten

pro MA

 

325,-

 

 

550,-

 

 

572,-

 

ca.210,-

0 Regiekosten

pro MA

 

200,-

 

ca. 221,-

(Durchschnittliche  Beteiligung des Landes an den Personalkosten der Arbeitsmarkt­

finanzierung/pro  MA/pro Monat, in Abhängigkeit von der Gesetzgebung des Bundes. )

Da die Anzahl der Mitarbeitenden (MA) selbst unter den Jahren sehr schwankt (Arbeits­ marktinstrumente I Zuweisungen der JobCenter (JC)), wird hier zur Verdeutlichung die Entwicklung der Kosten durchschnittlich pro MA aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass es in den Jahren unterschiedliche Arbeitszeitverträge  gab – 40 bzw. 30 h pro Woche. Die Steigerungen sind im Wesentlichen auf die Anpassungen des Mindestlohns in 2017 und 2019 zurückzuführen.“

Die Zahlen geben die durchschnittliche  monatliche Soll-Beteiligung des Landes Berlin pro vollem Teilnehmermonat  durch das Arbeitsmarktinstrument  FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen)  bzw. den § 16i Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) (ab 2019) in den Jahren 2016 – 2019 wieder.  In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Einzelpauschalen zu einer Pauschale zusammengefasst,  ab 2019 mit Einführung des neuen Förderinstruments „§ 16i“ fällt die nur zu schätzende Beteiligung des Landes geringer als in den Vorjahren aus, da das JC dabei in den ersten Jahren 100 % der Personalkosten trägt.

Frage 5:

Welchen Anteil zu 4. haben jeweils die S-Bahn, JobCenter,  EU, BVG, DB Regio und ggf. weitere Partner? Frage 6:

Inwieweit unterstützt der Berliner Senat den Bus & Bahn-Begleitservice finanziell und durch welche weiteren

Maßnahmen?

Antwort zu 5 und 6: Der VBB teilt dazu mit:

„Der VBB Begleitservice wurde bis 2018 ausschließlich über Arbeitsmarktmaßnahmen

finanziert.  Dies hatte vielfache und massive Einschränkungen der Dienstleistung zur Folge (siehe Anlage 2). Insbesondere war nicht gewährleistet, dass eine kontinuierlich

finanzierte Basisstruktur mit entsprechend qualifiziertem Personal für das Routing, die Einsatzplanung, die Auftragsannahme  und die durchgängige Schulung und Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Arbeitsmarktmaßnahmen  zur Verfügung stand.

Seit Oktober 2018 wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) eine Grundfinanzierung bereitgestellt, um diese Aufgaben dauerhaft wahrnehmen lassen zu können. Diese Aufgaben erfüllt die D&B Dienstleistung

und Bildung Gemeinnützige GmbH nunmehr auf Basis einer Zuwendung (Projekt VBB Bus

& Bahn-Begleitservice: „Soziale Teilhabe durch Begleitung im ÖPNV“). Seither kann diese Dienstleistung erfreulicherweise  stabil angeboten werden.

Seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenlAS) ist der VBB Begleitservice als Gesamtberliner Arbeitsmarktmodell eingestuft und mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit eine mögliche Unterstützung mit Stellen aus der Arbeitsmarktförderung abgestimmt.  Die Personalkosten für die Begleitenden werden daher bisher aus der Arbeitsmarktförderung  des Bundes I Job Center für langzeitarbeitslose Menschen finanziert und mit Landesmitteln kofinanziert. Das Fördervolumen aus Arbeitsmarktmaßnahmen  beläuft sich bei einer Zuweisung von 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf insgesamt rd. 2,35 Mio.€.

Nach intensiven Bemühungen ist es ferner gelungen 50 Stellen aus dem Berliner Arbeitsmarktmodell  Solidarisches Grundeinkommen (SGE) für den VBB Begleitservice zu budgetieren.“

Die o.g. Grundfinanzierung durch SenUVK hat ein Volumen von 650.000,00 € (Kapitel 0730, Titel 68569) und umfasst folgende Leistungen: Personalkosten (insgesamt 26 Mitarbeitende, u.a. zuständig für Koordinationsaufgaben  mit den JC, Einsatzleitung, Fachanleiter/innen in den Bereichen Auftragsannahme,  Routing, Begleitung, Schulung der geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern), sowie weitere Kosten (insbesondere Sachkosten für das Servicebüro, IT Ausstattung,  Dienstkleidung, Telefonanlage und die Mobilkommunikationsmittel  der  Begleitenden).

Mit 30.000 € p.a. gleicht SenUVK den zusätzlichen Aufwand aus, der beim VBB insbesondere für das Zuwendungscontrolling  sowie die fortlaufende Schulung der Begleitenden im Hinblick auf ÖPNV-spezifisches  Know-how entsteht.

Die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen  erkennen die Dienstfahrausweise als Fahrberechtigung der Begleitenden an, die durch die S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung gestellt werden. Die BVG, die Bundespolizei sowie Betroffeneninitiativen sind in die Qualifizierung kostenneutral eingebunden.

Frage 7:

Wie viele Beschäftigte sind beim Bus & Bahn-Begleitservice tätig? Welche Sollstärke ist zur Aufrechterhaltung  des Angebots  erforderlich?

Antwort zu 7:

Der VBB teilt dazu mit:

„Im Mai 2020 waren 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Begleitservice angestellt. Aktuell laufen weitere Arbeitsverträge aus dem Arbeitsmarktprogramm  aus. Bisher gibt es aus der Arbeitsmarktfinanzierung  ausschließlich eine Stellenzusicherung bis Ende 2020.

Für ein optimales und an den Bedarfen ausgerichtetes Dienstleistungsangebot

(2 Schichten, einschließlich WE) wären stabil 80 – 100 Personalstellen erforderlich.“

Frage 8:

Welche Qualifikation müssen die Beschäftigten haben, wie werden diese geschult und fortgebildet?

Antwort zu 8:

Der VBB teilt dazu mit:

„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realisieren mit Ihrer Einstellung in den VBB Begleitservice eine 3- monatige Qualifizierung mit einem Stundenumfang von 320 h. Dies umfasst u.a. Themen wie: Grundlagen des ÖPNV, Netzkenntnisse und Umfeldanalysen zu Barrierefreiheit und Fahrgastinformation,  Grundlagen einer diskriminierungsfreien Kommunikation, ein Mobilitätstraining einschließlich diverser Führtechniken, eine Outfitberatung zum ersten Eindruck, eine Schulung durch die Bundespolizei zum Thema Sicherheit im ÖPNV, sowie die Schulung in der Begleitung von demenziell erkrankten Menschen durch die Alzheimer Angehörigen-Initiative.  Im Anschluss erfolgt eine Prüfung, die mit dem Zertifikat – Mobilitätsfachkraft  im ÖPNV – abschließt.

Die Qualifizierung erfolgt durch den Zuwendungsempfänger  (D&B) in enger Kooperation mit dem VBB. „

 Frage 9:

Welche Kosten würden entstehen, den Bus & Bahn-Begleitservice  mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen  und einer ortsüblichen Vergütung zu finanzieren?

Antwort zu 9:

Alle aktuell finanzierten Beschäftigungsverhältnisse  sind bereits sozialversicherungspflichtig.

Frage 9:

Mit welchen Interessenvertretungen  ist der Senat zur langfristigen Aufrechterhaltung  im Gespräch, wie ist der Sachstand und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Antwort zu Frage 9:

Der VBB ist mit einschlägigen Interessenvertretungen, z. B Selbsthilfe e. V., Blinden – und Sehbehindertenverband, im Hinblick auf die Ausgestaltung der Dienstleistungen des Begleitservice im ständigen Austausch.

Der Senat strebt an, den Begleitservice als niedrigschwellige Ergänzung der öffentlichen Daseinsvorsorge im Bereich der barrierefreien Mobilität langfristig zu etablieren. Jedoch ist wegen der momentanen Situation – Covid 19-Pandemie – nicht abzusehen, wie sich die Arbeitsmarktsituation  gestaltet und wie die Instrumente der Arbeitsmarktförderung  nach 2020 weitergeführt werden. Grundsätzlich ist die Verknüpfung eines zusätzlichen

Angebots für mobilitätseingeschränkte  Personen mit einem sehr wirksamen  Instrument der

Qualifizierung arbeitsloser Personen aus Sicht des Senats ein Erfolgsmodell, das gerade auch in dieser Form fortgeführt werden sollte.

Frage 10:

Welche Leistungen wurden in welchem Umfang seit Beginn der Corona-Pandemie – etwa für Erledigungen für mobilitätseingeschränkte  Menschen – erbracht? Plant der Senat eine besondere Wertschätzung  dieser Arbeit, da der Nutzerkreis des Begleitservice zur besonders schützenswerten  Risikogruppe gehört?

Antwort zu 10:

Der VBB teilt dazu mit:

„Im Zusammenhang  mit den Ausgangsbeschränkungen  in Zeiten der Pandemie hat der VBB Begleitservice einen Hol- und Bringeservice für die Kundinnen und Kunden eingerichtet, damit diese zu Hause bleiben können. Dieser Service wird vorerst weiterhin angeboten, zuzüglich zu den ab dem 2. Juni 2020 wieder angebotenen Begleitungen.“

Mit der Verfügung der Ausgangsregelungen  zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Pandemie hat auch der VBB Begleitservice die Begleitungen eingestellt und unmittelbar in Abstimmung mit SenUVK ein Konzept für einen „Aussen­ Erledigungsservice“ entwickelt. Ziel war es dabei, den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit zu bieten, notwendige Erledigungen realisieren zu können und dabei selbst zu Hause zu bleiben.

Die Telefonnummer,  über die bisher 98 % aller Begleitanfragen eingehen, wurde konzeptionell in ein Kunden- und Sorgentelefon umgewandelt.“

Frage 11:

Gibt es für den eigentlichen Begleitservice und den gegenwärtigen „Erledigungsservice“  Bezirke und Ortsteile in der Innenstadt oder in den Außenbezirken, welche besonders stark die Angebote  nachfragen? Zu welchen Schlussfolgerungen  führen diese Erkenntnisse hinsichtlich der Bedarfe und Bedarfsabdeckung sowie Angebotssicherung?

Antwort zu 11:

Der VBB teilt dazu mit:

„Grundsätzlich verteilen sich die Begleitanfragen für den VBB Begleitservice über alle Berliner Bezirke (siehe Anlage 3) und entsprechen damit auch den Anforderungen an ein Berliner Modellprojekt. Dies trifft auch für den Außen-Erledigungsservice  zu. Einen deutlichen Anstieg der Hilfeanfragen gab es im Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Hier werden im Durchschnitt 10 % aller Begleitungen realisiert. Mit 18 % der Hilfeanfragen ist hier eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Erklärbar ist dies möglicherweise mit der Altersstruktur  in Berlin. In diesem Stadtbezirk wohnen mit 80.540 Menschen die meisten über 65-Jährigen, gefolgt von den Bezirken Steglitz-Zehlendorf  und Tempelhof – Schöneberg.

Eine statistische Erfassung der Begleitungen basiert auf der Zuordnung der Aufträge zu

den Stadtbezirken, jedoch nicht nach den Postleitzahlen. Vor diesem Hintergrund kann zu möglichen bezirklichen Schwerpunkten  keine Aussage erfolgen.“

Berlin, den 12.06.2020 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

Anlage  1

 

2016
 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

Storno

VBB

{D

MA

Januar 1295 133 78  

 

 

 

 

 

 

84

3.345,283

€Februar

1326 145 45
März 1309 122 92
April 1523 141 102
Mai 1273 1 14 95
Juni 1315 191 67
Juli 1409 183 73
August 1289 1 14 23
September 1383 158 130
Oktober 1 194 1 10 169
November 1360 159 180
Dezember 1 103 99 63
  15.779 1.669 1.117  

 

Det a1„II“1erte Übers1.c ht Beq1e1. tunqen 2016 -2019                  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2017
 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

 

Storno VBB

{D

MA

Januar 1 142 160 102  

 

 

 

 

 

 

58

Februar 770 102 20
März 831 74 19
April 644 50 30
Mai 762 87 14
Juni 722 70 108
Juli 653 76 82
Auoust 670 72 8
September 656 85 3
Oktober 640 68 34
November 795 82 14
Dezember 561 58 8
  8.846 984 442  

 

 

 

2018

 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

Storno

VBB

{D

MA

Januar 713 85 10  

 

 

 

 

 

 

64

Februar 694 80 6
März 697 92 16
April 694 63 48
Mai 619 70 1 1
Juni 634 63 14
Juli 752 76 28
Auqust 777 88 2
September 765 86 0
Oktober * 975 74 6
November 1206 1 1 1 41
Dezember 908 89 26
  9.434 977 208  

 

2019
Monat Begleitungen Storno Kunde Storno VBB {DMA
Januar 994 88 37  

 

 

 

 

 

 

80

Februar 1 168 1 19 143
März 1250 127 149
April 1 188 129 55
Mai 1243 97 67
Juni 1 1 13 128 13
Juli 1237 122 18
Auqust 1298 141 33
September 1353 130 10
Oktober 1477 152 19
November 1230 128 89
Dezember 1257 126 19
  14.808 1.487 652  

Anlage 2

 

 

Änderungen der Begleitzeiten durch Absinken der MA-Anzahl
Zeitraum Begleitungen / Mo.-Fr. Wochenende
2016 7:00 – 22:00 ja
2017    
01.2017 7:00 – 22:00 ja
02.2017 – 06.2017 7:00 – 18:00 nein
07.2017 – 12.2017 9:30 – 17:30 nein
2018    
01.2018 – 09.2018 9:30 – 17:30 nein
10.2018 – 12.2018 07:00 – 22:00 ja
2019    
01.2019 – 12.2019 07:00 – 22:00 ja
2020    
01.2020 – 16.03.2020 07:00 – 22:00 ja

Regionalverkehr + Flughäfen: Flughafen BER Direkte Zugverbindungen aus Südbrandenburg erst 2030, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2020/06/direkte-zugverbindung-aus-suedbrandenburg-2030-RB24-RE2.html

Wer aus Südbrandenburg zum neuen Großflughafen #BER mit der Bahn anreisen will, muss noch Jahre auf eine Direktverbindung warten. Die werde es nach umfangreichen Bauvorhaben voraussichtlich erst ab 2030 geben, teilte der Verkehrsverbund #VBB der Nachrichtenagentur DPA mit. Bis dahin ist der Flughafen, der Ende Oktober eröffnet werden soll, aus dem Süden Brandenburgs am schnellsten über den bereits heute zeitweise überlasteten Umsteigebahnhof Königs Wusterhausen zu erreichen.

Den Angaben zufolge wird Königs Wusterhausen zunächst wie bisher schon von der Regionalbahnlinie #RE2 von den Haltestellen in #Cottbus, Vetschau, Lübbenau und Lübben angefahren. Fluggäste können dann innerhalb von zehn Minuten zur Linie #RB22 umsteigen, um zum BER zu gelangen. Dieses Angebot soll laut VBB jeden Tag stündlich von 4 Uhr morgens bis gegen Mitternacht gelten. Allerdings könne es noch zu geringen Fahrplanänderungen kommen.
Stündlich bis zu drei Züge zwischen Königs Wusterhausen und Lübbenau
Ab Ende Dezember 2022 will der Verkehrsverbund das Angebot zwischen Berlin (Stadtbahn) und Lübbenau deutlich ausweiten. Im neuen Bahnnetz Elbe-Spree sollen die Züge der Linie RE2 dann um einen weiteren Doppelstockwagen auf fünf erweitert werden; die Zahl der Sitzplätze soll auf 550 steigen. In Spitzenzeiten sollen dann auf dieser Linie zusätzliche Züge ebenfalls mit 550 Sitzplätzen im Stundentakt zwischen Berlin und Lübbenau verkehren.

Allerdings soll die bisherige Linie #RB24 zwischen Berlin und Senftenberg durch den #RE7 ersetzt werden. Der Regionalexpress hält wie die heutige RB24 an allen Stationen zwischen Königs Wusterhausen und Senftenberg, soll aber künftig weitere Bahnhöfe der Berliner Stadtbahn …

Bahnverkehr: Reisen und Verkehre nach Polen ab dem 15. Juni 2020 wieder nach regulärem Fahrplan, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/verkehre-nach-polen-wieder-nach-regulaerem-fahrplan

Die Entscheidung der polnischen Regierung zur vorläufigen Schließung der Staatsgrenze und die damit verbundenen Regeln im #Bahnverkehr werden gelockert. Die Einschränkungen bei den Bahnlinien nach #Polen werden damit zum 15. Juni aufgehoben. Die Fahrten des beliebten Kulturzuges werden wieder ab Freitag, den 26. Juni angeboten. Eine dritte virtuelle Kulturreise startet morgen, am 5. Juni.

Nach neuesten Erkenntnissen wird der Bahnverkehr von und nach Polen ab Montag, den 15. Juni, wieder in den Regelfahrplan übergehen. Die RB #26, #91, und #93, sowie RE und RB #66 fahren dann wieder regulär nach dem bis zum Beginn der Corona-Pandemie gültigen Fahrplan. Der Bahnverkehr war im März zunächst durch die Grenzschließung zwischen Deutschland und #Polen eingestellt worden. Nachdem Polen bereits vor zwei Wochen die Grenzen für den Personenverkehr von Berufspendlern langsam öffnete, sollten jetzt auch die Einschränkungen im gesamten Bahnverkehr fallen. Mit der Aufhebung der Reisewarnung des Auswärtigen Amts zum 15. Juni ist der Weg von deutscher Seite für Pendlerinnen und Ausflugsgäste frei, um beispielsweise mit der RE/ RB 66 wieder von Berlin-Gesundbrunnen und Angermünde nach Stettin (#Szczecin) oder mit der RB 26 von Berlin Ostkreuz über Seelow-Gusow nach #Kostrzyn nad Odrą und #Gorzów Wielkopolski zu reisen. Die Linien RB91 von Frankfurt (Oder) nach #Zielona Góra und RB 93 von Forst (Lausitz) nach #Żagań könnten ebenfalls wieder angeboten werden.
Für Reisende zwischen dem #VBB-Land und Breslau (#Wrocław) bestehen am Wochenende außerdem Umsteigeverbindungen über Cottbus und Forst, sowie der tägliche Nachtzug (#Nightjet) Berlin – Frankfurt (Oder) – Breslau (Wrocław) – Wien, Budapest, #Przemyśl. Die verschiedenen Fahrtmöglichkeiten sind hier abgebildet.

Der beliebte #Kulturzug startet erstmals wieder am Freitag, den 26. Juni., zwischen Berlin und Breslau (Wrocław). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Bestimmungen in Polen dementsprechend ändern und auch die Unterkünfte in Breslau wieder öffnen. Nach den bisherigen Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, dass die Lockerung dieser Regelungen bis zum 26. Juni erfolgen.

Mit dem Kulturzug auf virtuelle Reise
Am Freitag den 5. Juni ist der Kulturzug mit seiner dritten virtuellen Reise auf voller Fahrt im Netz zu erleben.
Corona hatte den preisgekrönten Kulturzug zum Stillstand gezwungen. Die letzten Wochen haben aber gezeigt, dass man Kultur und Bahnfahren auch virtuell erleben kann! So feierte der Kulturzug in diesem Jahr, seinen bereits vierten Geburtstag, via Livestream. Vier Stunden wurde live aus dem VBBStudio gesendet. Mit dabei waren Senator Klaus Lederer, Ministerpräsident Dietmar Woidke & der ehemalige Stadtpräsident Breslaus Rafał Dutkiewicz. Am 9. Mai ging das Team in Kooperation mit dem Kulturland Brandenburg erneut auf Sendung. Das Motto: „Wir erinnern uns in Europa“- anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Kriegsendes und des Europatags. Die dritte virtuelle Kulturreise startet nun an diesem Freitag.
Am 26. Juni fährt dann der Kulturzug das erste Mal wieder real auf den Gleisen zwischen Berlin und Breslau (Wrocław), sofern die Regelungen beider Staaten dies erlauben.

Tickets und eine begrenzte Zahl an Reservierungen sind bereits unter www.bahn.de/kulturzug erhältlich.

Der Spezialpreis für den Kulturzug hat sich nicht geändert und liegt weiterhin bei 19 Euro für die einfache Fahrt, Kinder bis einschließlich 14 Jahre zahlen die Hälfte. Im Fahrpreis eingeschlossen ist die freie Fahrt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Breslau für das gesamte Wochenende. Fahrgäste mit Kulturzugticket bekommen zudem Rabatte in ausgewählten Hotels in Breslau.
Die virtuelle Fahrt des Kulturzugs können Sie am Freitag, den 5. Juni, live miterleben auf www.berlinalive.de

Weitere Informationen:
www.vbb.de/polen
www.vbb.de/kulturzug

App + Fahrplan: Der VBB führt digitale Innovationen ein – neue „multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de“ ist online, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/neue-multi-mobile-fahrinfo-auf-vbbde-ist-online

Verbesserung der #Barrierefreiheit#Multi-mobiles Routing ∙ neue #Sharing-Anbieter implementiert ∙ Einbindung von eigenem Fahrrad & PKW in die Routenplanung

Die #VBB-Fahrinfo hat ein umfangreiches Update hinter sich und präsentiert sich jetzt als multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de.
In die Routenplanung können nun auch eigene Fahrzeuge sowie Sharing-Dienstleister mit einbezogen werden. Zusätzlich werden dazu auch Parkmöglichkeiten in Berlin und Brandenburg angezeigt. Auch die Livekarte ist nun in die Ansicht (vbb.de/fahrinfo) integriert. Weiterhin wurde die barrierefreie Auskunft für blinde, seh- und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in der multi-mobilen Fahrinfo auf vbb.de optimiert.

Der VBB sammelte auf vielen verschiedenen Kommunikationskanälen kontinuierlich die Meinungen und Vorschläge der Nutzer*innen der VBB-Fahrinfo. Im letzten Update wurden die Anregungen aufgenommen und etliche Verbesserungen und Erweiterungen eingeführt. Die neue multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de ist dadurch z.B. nun barrierefreier. Zudem ist das Feld der Routenplanung im Verhältnis zur Karte angepasst. Die neue Livekarte mit den aktuell fahrenden Bussen und Bahnen sowie Bike- und Carsharing-Fahrzeugen, Fahrradvermietern für den Freizeitverkehr, Park&Ride- und Taxistationen ist nun ebenfalls in die multimobile Fahrinfo auf vbb.de integriert.

Multi-mobil auf allen Wegen im VBB-Land unterwegs

Neu ist, dass nun auch Verbindungen unter Berücksichtigung des eigenen Fahrrads und PKWs sowie von Sharing-Fahrzeugen berechnet werden können. Das Routing ist dabei sowohl nur mit dem eigenen Fahrrad bzw. Fahrzeug als auch in Kombination unterschiedlichster Verkehrsmittel möglich. So lassen sich Wege flexibel und in Kombination mit dem ÖPNV umweltfreundlich gestalten. Zusätzlich hat der VBB neue Sharing-Angebote ins multi-mobile Routing aufgenommen. Zum Carsharing-Angebot in Berlin wurde neben DB Flinkster auch SHARE NOW in den Pool aufgenommen. Zum Bikesharing sind neben nextbike und DB Call A Bike weiterhin die Brandenburger Fahrradvermieter für individuelle Radtouren vertreten. Die Integration weiterer Anbieter, z.B. von E-Tretrollern, ist in Planung.

Barrierefreiheit für seheingeschränkte und blinde Fahrgäste optimiert

Die neue multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de ist gemäß der sog. Web Content Accessibility Guidelines (#WCAG) 2.0 in der Konformitätsstufe „AA“ #barrierefrei. Verschiedene Einstellungen, wie die Bedienung der VBB-Fahrinfo über die Tastatur, ermöglichen eine optimierte Nutzung durch blinde und seheingeschränkte Fahrgäste im VBB-Land. Außerdem sind dynamische Inhalte optimiert und die #Screenreader-Funktion liest den Fahrgästen die Texte auf dem Bildschirm vor.

Für alle Fahrgäste, die mit Koffern, Kinderwagen oder Rädern unterwegs oder mobilitätseingeschränkt sind, eine wichtige Verbesserung: Für S- und U-Bahnhöfe werden auch #Aufzugsstörungen angezeigt und alternative Routen mit funktionierenden Aufzügen angeboten. Bei der Routenplanung wird an jedem Abschnitt der Betreiber der Fahrt genannt. So können Fahrgäste leicht Kontakt zum Verkehrsunternehmen aufnehmen, falls sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.

Die multi-mobile Fahrinfo ist über www.vbb.de/fahrinfo erreichbar und nicht Teil der VBB-App Bus&Bahn. Die Routenberechnung selbst ist bei manchen verkehrsmittelübergreifenden Kombinationen noch optimierbar, hier lädt der VBB zum Testen ein. Auch in Zukunft werden Anregungen sowie die barrierefreien Richtlinien bei der Weiterentwicklung der multi-mobilen Fahrinfo auf vbb.de berücksichtigt.

Mobilität + VBB: Begleitservice nimmt reguläres Angebot wieder auf, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/begleitservice-nimmt-regulaeres-angebot-wieder-auf

Gemeinsam rücksichtsvoll unterwegs: #VBB Bus & Bahn-
Begleitservice nimmt reguläres Angebot wieder auf –
Hol- und Bringdienst bleibt vorerst bestehen

Der VBB Bus & Bahn-#Begleitservice ist ab Dienstag, 2. Juni 2020, wieder in gewohnter Form für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Einsatz. Die Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice unterstützen nun sowohl wieder mit persönlicher Begleitung als auch bei notwendigen Erledigungen die Kund*innen. Der kostenlose Service innerhalb des Berliner Stadtgebiets wird von Montag bis Sonntag zwischen 7:00 und 22:00 Uhr angeboten. Anmeldungen können wie bisher telefonisch oder online über vbb.de erfolgen.

Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice hatte sein Angebot der persönlichen Begleitung, bedingt durch den Ausbruch des Coronavirus, Mitte März eingestellt und als Alternative notwendige Erledigungen für die Kundinnen und Kunden übernommen. Ein Großteil der Nutzer*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice gehört selbst zur Risikogruppe, die sich derzeit besonders vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen müssen. Zahlreiche Kundinnen und Kunden haben dieses hilfreiche Angebot sehr schnell und unkompliziert angenommen und viele notwendige Erledigungen an die Mitarbeiter*innen übertragen. Vor diesem Hintergrund wird der VBB Bus & Bahn-Begleitservice sein kostenloses Angebot ausweiten und sowohl weiterhin Erledigungen und Einkäufen übernehmen, als auch wieder mobilitätseingeschränkte Menschen im ÖPNV persönlich begleiten.

Unter größtmöglicher Beachtung der Abstandsregelungen und zum Schutz der Beteiligten werden alle Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservices hochwertige Atemschutzmasken tragen. Auch für die zu begleitenden Fahrgäste ist das Bedecken von Mund und Nase Pflicht. Bei Bedarf wird eine entsprechende Maske von der jeweiligen Begleitung zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus stehen auch weiterhin besonders geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter*innen für längere Gespräche, auch im Rahmen der Auftragsannahme zur Verfügung, um Sorgen und Ängsten der Kund*innen in der aktuellen Lage zu begegnen.

Der VBB Begleitservice wird von den Berliner Senatsverwaltungen für Verkehr und für Soziales sowie den Berliner Job-Centern finanziert und unterstützt. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice appelliert an alle Fahrgäste, die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im ÖPNV umzusetzen und damit zum Schutz aller
beizutragen.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice ist eine Herzensangelegenheit unseres Hauses. Dass die Mitarbeiter*innen in den letzten Wochen nicht persönlich begleiten konnten und durften, dafür aber wichtige Erledigungen und Einkäufe für die Kund*innen übernahmen, ist eine wunderbare Anpassung des Angebots. Das werden wir beibehalten, nun aber auch wieder persönlich begleiten. Darüber freue ich mich sehr. Ein wichtiger Beitrag für unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste, um mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben! Mit Rücksicht, Solidarität und den notwendigen Verhaltensregeln können wir gemeinsam gut im
öffentlichen Nahverkehr unterwegs sein.“

Kundenaufträge für Besorgungen sowie persönliche Begleitungen werden über ein Online-Formular unter vbb.de/begleitservice oder telefonisch unter (030) 34 64 99 40 entgegengenommen.

allg.: Corona-Krise in Berlin – In welchem Umfang sind landeseigene Unternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts betroffen? – Verkehr -, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Das Land Berlin ist gegenwärtig an 56 Gesellschaften oder bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts aus
verschiedenen Branchen direkt beteiligt; hinzu kommen rund 140 Tochterunternehmen.

Der Presse ist zu entnehmen, dass diverse Beteiligungen des Landes Berlin durch #Umsatzeinbußen, #Mehraufwand etc. erheblich von der #Corona-Krise betroffen sind.2
1. Welche Gesellschaften und/oder Anstalten im Bereich #Verkehr gehören zum Land Berlin?
Zu 1.: In der Branche Verkehr hält das Land Berlin die Mehrheit der Anteile an den folgenden
Unternehmen und Anstalten (Landeseigene Unternehmen):
Unternehmen Anteil Land
Berlin
#BEHALA – Berliner #Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 100,00 %
Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 %
#DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
#Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
#VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
Ferner hält das Land Berlin einen Anteil von bis zu 50 % an den folgenden Minderheitsbeteiligungen der Branche Verkehr:
Unternehmen Anteil Land
Berlin
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
2. Gehören diese zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Bundesrisikoberichtes 2012 oder der Bewertung des
Senats? Wenn ja, in welcher Form??
Bitte Frage 1-2 in Form einer Tabelle zusammen beantworten (Spalten: Gesellschaft/Anstalt, kritische Infrastruktr ja/nein, in welcher Hinsicht?)!

Zu 2: Über die Einrichtungen, die gemäß der Sektoren- und Brancheneinteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder anderer Institutionen zu den kritischen
Infrastrukturen zählen, wird im Land Berlin keine Übersicht veröffentlicht. Dies ist insofern
auch unerheblich, als für die derzeitige Ausübung des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung
eines Betriebes als sog. Kritis-Betrieb nicht von Belang ist. In der aktuell geltenden Fassung
der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung) sind die Gewerbebetriebe, die von einer Schließung betroffen sind, benannt. Gesonderter Bescheinigungen zur Feststellung der Systemrelevanz oder zur Anerkennung als KritisBetrieb bedarf es daher nicht.
3. Welche personellen Auswirkungen sind zu beklagen?
a) Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz gibt es?
b) Gibt es personelle Probleme hinsichtlich der Aufrechterhaltung der jeweiligen Funktionen der kritischen
Infrastruktur? Wenn ja, welche und wie wird diesen begegnet?
c) Wie viele Beschäftige gibt es?
d) Wie viele befinden sich im Homeoffice?
e) Wie hat sich der Krankenstand im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?
f) Wie viele Mitarbeiter wurden auf Covid-19 getestet?
g) Wie viele Mitarbeiter haben ein positives Testergebnis?
Bitte in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt und einmal Gesamt beantworten!
Zu 3.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz. Aufgrund der dynamischen Entwicklung sind zum aktuellen Zeitpunkt zunächst nur
Tendenzen erkennbar. Teils kommt es zu erheblicher Mehrauslastung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils ist aufgrund von COVID-19-Pandemie-bedingten #Schließungen der #Personalbedarf erheblich verringert. Im Falle erheblicher Unterauslastung wird Kurzarbeit geprüft und ggf. angemeldet. Von den Unternehmen der Branche
Verkehr hat bereits die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Kurzarbeit eingeführt.
Die Beschäftigtenzahl der einzelnen Landesunternehmen (Stand 31.12.2018) ist dem Bericht
2019 über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts und an
bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr 2018
(https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/bb-2019-gesamt_
20191024_1044_web.pdf) zu entnehmen. Soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen
oder kurzfristig geschaffen werden können, findet Homeoffice aufgrund der COVID-19-Pandemie insbesondere in den Verwaltungsbereichen der Unternehmen Anwendung. Informationen zur Entwicklung des Krankenstandes bei Landesunternehmen liegen dem Senat aktuell
nicht vor. Covid-19-Tests von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden nicht auf Veranlassung der Landesunternehmen statt (Ausnahme: Medizinische Einrichtungen), daher liegen
den Unternehmen dazu keine systematischen Informationen vor.
4/5
4. Welche Auswirkungen auf den Umsatz sind zu verzeichnen? Mit welchen Auswirkungen wird zukünftig gerechnet?
5. Welche Auswirkungen auf die Kosten bzw. den Aufwand sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
6. Welche Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig gerechnet?
7. Welche Auswirkungen auf die Liquidität bzw. Finanzierung sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
Zu 4.-7.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf Umsatz, Aufwand, Investitionstätigkeit und Liquidität. Teils kommt es zu einer Leistungsausweitung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils bestehen aktuell aufgrund von COVID-19-
Pandemie-bedingter Leistungsreduzierung bis hin zur Schließung der Einrichtungen erhebliche Umsatzeinbußen und negative Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen. Einnahmeseitig sehr stark betroffen ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Zu einem relevanten Rückgang des Cash Flows kommt es bei der BVG, hier werden die Mindereinnahmen
nur zu einem Drittel durch Minderausgaben gedeckt.
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der COVID-19-bedingten Einschränkungen
sind belastbare Prognosen zukünftiger Auswirkungen derzeit überwiegend nicht möglich.
8. Welche Auswirkungen haben die oben erfragten Umstände auf den Landeshaushalt von Berlin oder anderweitige #Extrahaushalte wie z.B. das #SIWA?
Zu 8.: Die aktuell bereits bekannten Auswirkungen auf den #Landeshaushalt sind dem Entwurf
des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020
– NHG 20), Drucksache Nr. 18/2609, zu entnehmen:
EPl 29 Allgemeine Finanz und Personalangelegenheiten
Kapitel 2990 Vermögen
Titel Bezeichnung 2020
bisher
Euro
hinzu treten
Euro
2020 neu
Euro
83149 Kapitalzuführung an die Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH
0 111.000.000 111.000.000
Die Corona-Krise hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Zuführung an das Sondervermögen im kommenden Jahr – wenn überhaupt – geringer als in den vergangenen Jahren ausfallen wird. Das bedeutet, dass bereits bestehende Maßnahmen, die durch
das SIWA finanziert werden, grundsätzlich weiterlaufen und ausfinanziert werden. Perspektivisch ist aber damit zu rechnen, dass sich die Anzahl von neu aufgenommenen Maßnahmen
reduzieren wird.
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9. Welche #Hilfsmaßnahmen des Landes, Bundes oder anderer Ebenen (EU, EZB, etc.) kommen in Frage oder
wurden bereits beantragt bzw. in Anspruch genommen?
Bitte Frage 4 bis 9 in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt beantworten und darüber hinaus bitte eine zusammenfassende Darstellung für den gesamten Sektor! Dazu bitte die Ist-Absolutzahlen aus 2019 und Plan-Absolutzahlen 2020 für Einzel- und Bereichsebene als Referenzwerte mit angeben.
Zu 9.: Die Landesunternehmen sind aufgefordert, zunächst eigene #Einsparpotentiale bei den
Fixkosten zu identifizieren. Sofern es zu erheblichen Tätigkeitseinschränkungen des Unternehmens kommt, ist die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
(BA) zu prüfen und ggf. zu beantragen. Steuerliche Liquiditätshilfen wie Stundung oder Anpassung der Vorauszahlungen sind in Anspruch zu nehmen. Der Abruf von Mitteln aus Programmen des Bundes hat Vorrang vor dem Einsatz von Landesmitteln. Kapitalmaßnahmen
des Gesellschafters Land Berlin, z.B. in Form von #Gesellschafterdarlehen oder #Eigenkapitalzuführungen sowie Landesbürgschaften kommen nur dann in Frage, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die diesbezüglichen Prüfungen bei den Unternehmen sind aktuell
überwiegend noch nicht abgeschlossen.
Berlin, den 27.04.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Fahrplan: Zurück zum regulären Fahrplan, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/zurueck-zum-regulaeren-fahrplan

Busse und Bahnen fahren ab 4. Mai wieder nahezu vollständig im #Normalbetrieb – Bitte weiter #Abstand halten und #Mund-Nasen-Schutz tragen – aktuelle Verbindungsauskünfte über #Fahrinfo

Mit dem schrittweisen #Hochfahren des öffentlichen Lebens wird auch das #Bus- und #Bahnangebot zur alten Stärke anwachsen. Ab 4. Mai 2020 werden die #S-Bahn Berlin, der Bahn- #Regionalverkehr, die BVG und die Busse und Straßenbahnen in Brandenburg auf fast allen Linien wieder das reguläre Angebot zur Verfügung stellen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie konnten die 38 Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) ungeachtet der Einschränkungen des öffentlichen Lebens ein stabiles Bus- und Bahnangebot zur Verfügung stellen.
Die Verkehrsunternehmen haben gemeinsam mit den Aufgabenträgern, den Ländern Berlin und Brandenburg, den Landkreisen und kreisfreien Städten und dem VBB alle Kräfte mobilisiert, um den Bus- und #Bahnverkehr in einer nie zuvor erlebten Krisensituation auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten.

Gegenüber dem Normalfahrplan wurden die Angebote von BVG, Bahn-Regionalverkehr und S-Bahn nur geringfügig zurückgefahren. Die meisten Busse und Straßenbahnen in Brandenburg fuhren mit Wegfall des Schulunterrichts nach dem Ferienfahrplan. Damit entfielen Schulfahrten sowie touristische Angebote. In der Summe standen die Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs im VBB trotz erheblicher Fahrgastrückgänge während der Kontakteinschränkungen in einem hohen Umfang zur Verfügung.

Verkehrssenatorin Regine Günther: „Die Verkehrsunternehmen haben in den vergangenen Wochen unter schwierigen Bedingungen für ein stabiles und verlässliches Angebot im öffentlichen Nahverkehr gesorgt. Dafür möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Mit der Rückkehr zum normalen Fahrplan kehrt aber leider noch keine Normalität in unseren Alltag zurück: Um die Verbreitung des Corona-Virus in Schach zu halten, müssen wir weiterhin Abstand halten. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln trägt zu einem besseren Schutz vor Ansteckung bei. Deshalb bitte ich Sie eindringlich: Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln – so schützen wir uns gegenseitig!“

Verkehrsminister Guido Beermann: „Ich danke allen, die in dieser schwierigen Zeit engagiert und zuverlässig ihren Dienst verrichten und die Menschen mit Bus und Bahn sicher ans Ziel bringen. Sie gehören zu den Alltagshelden, die das Land am Laufen halten. Trotzdem sind wir auf die Unterstützung aller angewiesen. Es gilt gerade jetzt, gemeinsam aufeinander zu achten und Rücksicht zu nehmen.
Ein stabiler öffentlicher Personennahverkehr ist gelebte Daseinsvorsorge. Das gilt vor allem in Krisenzeiten. Dafür setzen wir uns jetzt und in der Zukunft weiter ein.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Mit allen verfügbaren Kräften haben die Verkehrsunternehmen und ihre Mitarbeiter*innen, die politischen Verantwortlichen in Berlin und Brandenburg und das VBB-Team daran gearbeitet, das Bus- und Bahn-Angebot in den letzten Wochen aufrecht zu erhalten. Das hat sehr gut geklappt. Ein großes Dankeschön dafür! Mein großer Dank geht vor allem an die Fahrgäste, die sich umsichtig und verantwortungsvoll verhalten und dem Öffentlichen Nahverkehr die Treue halten. Gerade in dieser schwierigen Zeit kommt es auf Solidarität und Fürsorge füreinander an.“

Derzeit fahren die Verkehrsunternehmen schrittweise ab dem 27. April das Angebot wieder hoch, so dass die Busse und Bahnen im VBB-Land ab dem 4. Mai 2020 wieder nahezu vollständig nach dem regulären Fahrplan unterwegs sind. Der Wiedereinsatz von Verstärkerfahrten im S-Bahn- und Regionalverkehr während des Berufsverkehrs ist bis Ende Mai geplant. Auf den Linien RB26, RB66, RE66, RB91 und RB93 ist aufgrund der Grenzschließung die Fahrt nach Polen weiterhin nicht möglich. Auch die Kundenzentren der Verkehrsunternehmen haben bereits wieder geöffnet oder werden dies in den nächsten Tagen schrittweise tun.

Bitte Mund-Nasen-Schutz tragen und Abstand halten
In der Öffentlichkeit soll zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Hilfreich ist für alle, wenn Fahrgäste, die es ermöglichen können, Bus und Bahn außerhalb der üblichen Hauptverkehrszeiten nutzen. So können die Spitzenzeiten entzerrt werden.

Ab Montag, den 27. April ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV verpflichtend, Fahrgäste sollten ihn aber schon ab sofort aufsetzen. Als Mund-Nase-Bedeckung gelten einfache Schutzmasken oder selbstgenähte Modelle. Zum Schutz aller sind diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Wir appellieren an die Fahrgäste, in eigener Verantwortung die Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten öffentlichen Raum zu tragen – auch aus Rücksichtnahme und Respekt gegenüber anderen.

Achtung: Da sich weiterhin kurzfristig Fahrplanänderungen ergeben können, werden Fahrgäste gebeten, sich aktuell über die Fahrinfo-Apps von VBB, S-Bahn Berlin, DB und BVG und auf der Homepage des VBB unter vbb.de und den Webseiten der Verkehrsunternehmen im VBB zu informieren.

Tarife: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg lehnt Kulanz bei Monatskarten ab, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zahlen-ohne-zu-fahren-verkehrsverbund-berlin-brandenburg-lehnt-kulanz-bei-monatskarten-ab/25739124.html

Viele Pendler in der Region nutzen ihre #Monatskarten derzeit wegen der Ausbreitung des Coronavirus kaum noch oder gar nicht. Der #VBB lehnt derzeit eine Kulanz ab.

Der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) verweigert bei Monatskarten jede #Kulanz. In einem Schreiben des VBB an den #Fahrgastverband Pro Bahn heißt es, dass „die gültigen #Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin anzuwenden sind“ – trotz Corona.

Pro-Bahn-Sprecher Peter Cornelius kritisierte die Haltung des VBB scharf: „Keine Kulanz. Alle Kunden müssen ihre Abos voll bezahlen, Ausnahmen gibt es nur mit kompliziertem Antrag bei Krankheit und amtlich verordneter Quarantäne.“

Eine VBB-Sprecherin sagte, dass man weiter im Gespräch mit allen Beteiligten  …

VBB: Damit Sie zu Hause bleiben können: VBB Bus & Bahn-Begleitservice unterstützt weiter, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/damit-sie-zu-hause-bleiben-koennen

Der #VBB Bus & #Bahn-Begleitservice ist weiter – in veränderter Form – für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Einsatz. Die Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice werden ab sofort statt der persönlichen Begleitung notwendige Erledigungen für die Kunden realisieren. Der kostenlose Service innerhalb des Berliner Stadtgebiets wird von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr angeboten. Anmeldungen können wie bisher telefonisch oder online über vbb.de erfolgen.

Ein Großteil der bisherigen Nutzer*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice gehört selbst zur Risikogruppe, die sich derzeit besonders vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen müssen. Diesem Personenkreis wird empfohlen, möglichst zu Hause zu bleiben. Deshalb verändert der VBB den bisherigen Begleitservice für
mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und bietet nun an, dringend erforderliche Wege für die Kundinnen und Kunden zu übernehmen. Die Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice realisieren für die Kunden zum Beispiel Einkäufe, Abholungen in Apotheken oder andere zwingend notwendige Erledigungen. Die Mitarbeiter*innen haben dafür einen Pool in ihren jeweiligen Postleitzahlengebieten gebildet, um lange und viele Wege durch die Stadt zu vermeiden. Wenn notwendig, verknüpft sich der VBB Bus & Bahn-Begleitservice mit Initiativen der Nachbarschaftshilfen und koordiniert die Hilfe gemeinsam.

Um auf Unsicherheiten in der derzeitigen Lage und die damit verbundenen Ängste vieler Kundinnen und Kunden reagieren zu können, stehen besonders geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter*innen im Rahmen der Auftragsannahme auch für längere Gespräche zur Verfügung.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Wir setzen alles daran, dass der öffentliche Nahverkehr auch in Krisenzeiten weiter stabil funktioniert und vergessen dabei auch die mobilitätseingeschränkten Fahrgäste nicht, die nun besondere Hilfestellung brauchen. Es ist jetzt wichtig, kreativ und flexibel zu sein und neue Möglichkeiten zu entwickeln, um unsere Kundinnen und Kunden des VBB Bus & Bahn-Begleitservice auch weiterhin unterstützen zu können. In dieser extrem schwierigen Zeit kommt es auf ein sorgsames Mit- und Füreinander an. Das wollen wir mit der neuen Form des Angebots verwirklichen.“

Kundenaufträge ohne persönliche Begleitung werden über ein Online-Formular unter vbb.de/begleitservice oder per telefonisch unter (030) 34 64 99 40 entgegengenommen.