VBB + Radverkehr: Studie: Park-and-Ride und Bike-and-Ride-Bedarf in Brandenburg wird deutlich steigen, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/studieprbr

Potsdam. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) hat heute ein Gutachten zum Bedarf von #Bike-and-Ride (#B+R) und #Park-and-Ride-Anlagen (#P+R) im Land Brandenburg bis 2030 veröffentlicht. Demnach wird mit steigenden #Pendlerzahlen ein erheblicher Ausbau der Fahrrad- und Pkw-Abstellplätze im Land notwendig sein, um den Fahrgästen weiterhin einen attraktiven Zugang zum #Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu ermöglichen.

Der Bedarf wird aber nicht nur wegen zunehmender Pendler_Innenzahlen steigen, sondern auch, weil der ÖPNV im Rahmen des Infrastrukturprojektes #i2030 ausgebaut und eine Verlagerung vom Pkw-Verkehr zum ÖPNV angestrebt wird. Um diese Ziele zu erreichen, haben Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann und Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther auf Basis des Gutachtens eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Die beiden Länder wollen beim Ausbau von Park-and-Ride- und Radabstellanlagen an Brandenburger Bahnhöfen, die von vielen Berufspendler_Innen genutzt werden, künftig enger zusammenarbeiten: Neben der Entwicklung eines gemeinsamen strategischen Vorgehens im Metropolraum Berlin-Brandenburg wird auch eine gemeinsame Finanzierung angestrebt.

Verkehrsminister Guido Beermann:
„Täglich pendeln mehr als 300.000 Menschen regelmäßig zwischen Brandenburg und Berlin. Hinzu kommen viele weitere Pendler_Innen innerhalb Brandenburgs. Durch gute und sichere Anbindungen beim Umstieg vom Auto oder Fahrrad auf die Bahn wollen wir noch mehr Menschen dazu bewegen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Das reduziert die Verkehrsbelastung in den Innenstädten und trägt zum Klimaschutz bei. Dafür sind gute Parkmöglichkeiten für Pkw- und Fahrradfahrer_Innen an Bahnhöfen und Haltepunkten nötig. Wir wollen deshalb den Aus- und Neubau von Stellplätzen für Autos und Fahrräder vorantreiben. Dafür arbeiten wir eng mit Berlin und allen anderen beteiligten Akteuren zusammen.“

Verkehrssenatorin Regine Günther:
„Mit der neuen Kooperation intensivieren wir die Zusammenarbeit mit Brandenburg, um die gesamte Metropolregion klima- und umweltfreundlicher sowie sicherer zu gestalten. Gerade die vielen Pendlerinnen und Pendler sollen an den stark genutzten Bahnhöfen einfach auf den ÖPNV umsteigen können, um gar nicht erst mit dem Auto nach Berlin reinzufahren. Weniger Verkehr und mehr Komfort sind das Ziel. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV durch den Ausbau der notwendigen Radabstellanlagen erschlossen werden.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Wir haben einen leistungsstarken Schienenpersonennahverkehr im VBBLand, den wir in Zukunft noch weiter ausbauen möchten, indem wir vermehrt Angebote für PendlerInnen schaffen. Zur Verbesserung der Verknüpfung am Bahnhof zwischen dem Bahnverkehr und den Park-and-Ride (P+R) und Bike-and-Ride (B+R)-Anlagen möchten wir die Kommunen bei der Bedarfsberechnung, Gestaltung und Förderung aktiv unterstützen und dazu eine Beratungsstelle einrichten. Damit setzen wir beim VBB künftig noch stärker auf eine geteilte und nachhaltige Mobilität.“

Die Verkehrsprognose 2030 des VBB sagt vor allem auf den pendlerstarken Verkehrskorridoren von und nach Berlin eine weitere Zunahme der Fahrgastzahlen im Schienenpersonennahverkehr voraus. Wie das Gutachten zeigt, wird damit auch der Bedarf an Stellplätzen für Autos und Fahrräder deutlich steigen. Die Studie geht von einem Bedarf von 21.500 B+R-Stellplätzen und 8.800 P+R Stellplätzen bis 2030 aus. Daraus resultiert ein Investitions- und Finanzbedarf von insgesamt rund 150 Millionen Euro. Dies zeigt, wie groß die Herausforderung für die Kommunen in Brandenburg ist. Der VBB will hierbei nicht nur fachlich, sondern auch bei der Akquise von Fördermitteln unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aktivierung der Flächen für B+R- und P+R-Anlagen. Die Partner brauchen für den Bau und die Finanzierung intelligente Lösungen.

Die Brandenburger Landesregierung unterstützt entsprechend dem Koalitionsvertrag den Ausbau von Bahnhöfen und Bahnhofsumfeldern zu modernen Mobilitätszentralen, insbesondere die Schaffung zusätzlicher B+R- und P+R-Anlagen sowie Sharing-Angebote. Brandenburg hat in den letzten Jahren durch das Landesförderprogramm „ÖPNV-Invest“ und über die EFRE-Richtlinie Mobilität erhebliche Anstrengungen unternommen, die Kommunen beim Thema Fahrradabstellflächen zu unterstützen. So sind neben kleineren B+R Anlagen auch größere Fahrradparkhäuser entstanden – beispielsweise in Potsdam, Bernau, Oranienburg und Königs Wusterhausen (im Bau). Ebenfalls werden P+R-Anlagen durch die genannten Landesförderprogramme unterstützt.

Um den Aus- und Neubau von P+R und B+R in Brandenburg voranzutreiben, empfiehlt das Gutachten eine enge Kooperation aller Beteiligten wie dem Land Brandenburg, dem Land Berlin, den Kommunen, dem Bund, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der Deutschen Bahn und der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) vor dem Hintergrund eines strategischen Ausbauprozesses. Darüber hinaus gibt die Studie Handlungsempfehlungen für die Bereiche Förderung und Finanzierung, Bau, Aktivierung von Flächen, Betrieb und Unterhalt sowie Kommunikation vor und analysiert den genauen Bedarf an den Bahnhofsstationen im Land.

Im Rahmen des Gutachtens wurde auch ein neuer Leitfaden „Parken am Bahnhof“ erarbeitet. Dieser eröffnet Kommunen die Möglichkeit, anhand ihrer spezifischen Daten den Stellplatzbedarf und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

Das neue Gutachten zum Bedarf an B+R und P+R Anlagen im Land Brandenburg bis 2030 wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg beauftragt und vom VBB herausgegeben. Ziel war es, mit der Studie das B+R und P+R Konzept für das Land Brandenburg aus dem Jahr 2010 zu aktualisieren.

Regionalverkehr: 30-Minuten-Takt auf der RB25?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Am 06.07.2020 wurde gemeldet, dass laut #VBB ab 12/2024 der #30-min-Takt (#RB25) nach Werneuchen
eingeführt werden soll, aber mit Einschränkungen. Der #Zwischentakt soll nur Lichtenberg – Werneuchen
fahren und nicht in Ahrensfelde Friedhof, Ahrensfelde Nord und Blumberg-Rehhahn halten: Ist der
eingeschränkte 30-min-Takt mit dem Senat abgestimmt? Welche Position vertritt der Senat dazu?
Antwort zu 1:
Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des 30-Minuten-Taktes sind dem Senat
bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der #Fahrplangestaltung.
Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 25 (RB 25) bestimmt sich maßgeblich
durch den stündlichen #Anschlussknoten zum regionalen Busverkehr in Werneuchen.
Aufgrund der #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum
Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung kann der verdichtete Fahrplan, in
dem das Angebot auf einen 30-Minuten-Takt ergänzt ist, nicht frei geplant werden.
Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten
Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden muss.
Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung der Halte zweimal je
Stunde und Richtung gewährleisten zu können. Dazu wäre die Herstellung einer neuen
#Kreuzungsmöglichkeit im Bahnhof Ahrensfelde oder südlich davon notwendig. Im Bahnhof
Ahrensfelde können heute zwar betrieblich Kreuzungen stattfinden, allerdings besteht dort
nur ein #Bahnsteig für den #Regionalverkehr, so dass dort jeweils der Zug einer Fahrtrichtung
nicht halten könnte. Der Senat prüft daher derzeit, unter welchen Bedingungen zeitnah ein
Bahnsteig errichtet werden könnte.
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Frage 2:
Warum soll die Maßnahme erst Ende 2024 umgesetzt werden?
Antwort zu 2:
Für das in Frage 1 skizzierte Konzept sind Infrastrukturmaßnahmen erforderlich, hier die
Errichtung eines zweiten Bahnsteiges im Bahnhof Blumberg.
Vor Errichtung des zweiten Bahnsteiges in Blumberg könnten die Züge neben den in Frage
1 genannten Einschränkungen auch nicht im Bahnhof Blumberg halten.
Frage 3:
Wie will der Senat in Abstimmung mit Brandenburg und dem VBB die verbleibenden Jahre bis dahin nutzen,
den 30-Minuten-Takt komplett umzusetzen?
Antwort zu 3:
Der Senat beabsichtigt dies und betreibt diesen Prozess bereits aktiv. Es wird im Weiteren
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 4:
Welche Streckengeschwindigkeit ist auf der Strecke Lichtenberg – Werneuchen zugelassen?
Frage 5:
Trifft es zu, dass 120 km/h nicht zugelassen sind? Wenn ja, warum?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Streckengeschwindigkeit liegt im Abschnitt Lichtenberg-Biesdorfer Kreuz bei 100 km/h,
bei der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes bei 60 km/h und im Abschnitt Biesdorfer Kreuz –
Ahrensfelde bei 100 km/h. Zwischen Ahrensfelde und Werneuchen lassen die Signal- und
Sicherungstechnik sowie die Trassierung der Strecke nach dem im Jahr 2018 dort
abgeschlossenen Streckenausbaus statt vormals 60 km/h derzeit eine
Streckengeschwindigkeit von 80 km/h zu. Im Land Berlin lag die Streckengeschwindigkeit
bereits vor diesen Ausbaumaßnahmen bei überwiegend 100 km/h. Die Geschwindigkeit bei
der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes mit 60 km/h bedingt sich vornehmlich durch die
dortigen Radien der Streckenführung, teilweise auch bei der Ein- und Ausfahrt in die
Bahnhöfe niedrigere zulässige Geschwindigkeiten als auf der freien Strecke. Diese
Einschränkung wird jedoch durch den planerisch ohnehin vorgesehenen Halt an allen
Stationen als nicht wesentlich angesehen.
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Frage 6:
Hält der Senat die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit für möglich und ausreichend für einen stabilen
Fahrplan?
Antwort zu 6:
Auf dem Abschnitt Berlin-Lichtenberg – Ahrensfelde beträgt die Streckengeschwindigkeit
bereits 100 km/h. Die Reisezeit bis zum Bahnhof Blumberg, der auch ein
Aufkommensschwerpunkt der Strecke ist, ist kurz und der Streckenabschnitt von Halten im
kurzen Abstand gekennzeichnet, so dass dort kaum Reisezeitvorteile erzielt werden. Die
Reisezeit auf dem sich daran anschließenden Streckenabschnitt bis Werneuchen, ist vor
dem Hintergrund des Anschlussknoten in Werneuchen zu bewerten. Eine kürzere Reisezeit
auf diesem Abschnitt würde für alle dort umsteigenden Fahrgäste vorrangig längere
Umsteigezeiten bedeuten und keine kürzeren Gesamtreisezeiten bewirken.
Aufgrund der in der Vergangenheit guten Betriebsqualität der RB 25 und vorgenannter
Erwägungen bewertet der Senat die Möglichkeiten einer Reisezeitverkürzung durch eine
weitere Geschwindigkeitserhöhung derzeit als gering.
Frage 7:
Welche anderen Maßnahmen hält der Senat zur Zielerreichung „30-min-Takt für alle Stationen“ für geeignet?
Antwort zu 7:
Wie in der Beantwortung zu Frage 1 genannt, wird gemeinsam mit dem
Infrastrukturbetreiber geprüft, unter welchen Bedingungen zeitnah ein weiterer Bahnsteig in
Ahrensfelde realisierbar ist, um den bestehenden Konflikt bei der Fahrplanerstellung
aufzuheben.
Frage 8:
Warum soll jeder 2. Zug nicht bis Ostkreuz fahren, sondern in Lichtenberg wenden? Wird die Auffassung
vertreten, dass der Anschluss an die Linie RB24 tatsächlich als Ersatz für Ziele auf dem Nord- und Südring zu
betrachten ist?
Frage 9:
Wird der Senat die Weiterführung bis Ostkreuz verlangen, wenn notwendig z.B. unter Nutzung des RingRegionalbahnsteigs?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat würde eine Weiterführung aller Fahrten der Linie RB 25 bis zum Bahnhof
Berlin Ostkreuz befürworten. Die bestehenden technischen Restriktionen lassen dies
derzeit jedoch nicht zu.
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Die Fahrten der Linie RB 25 werden mit den Fahrten der Linie RB 12 verknüpft, so dass ein
Fahrzeug jeweils beide Linien wechselseitig bedient. Dieses Konzept ist in auch in Zukunft
notwendig, um elektrische Züge mit Batteriespeicher auf der Linie RB 25 einsetzen zu
können. Nur so kann ein ausreichend langer Abschnitt mit Oberleitung befahren werden,
um die Batteriespeicher während der Fahrt wieder aufzuladen.
Der Bahnhof Ostkreuz ist vom Bahnhof Lichtenberg über zwei Strecken erreichbar. Die
Ostbahn (Strecke 6078) ist eingleisig und endet am Bahnhof Ostkreuz. Über diese Strecke
verkehren neben der Linie RB 25 noch die Linien RB 12 und RB 26. Die zeitliche Lage der
Fahrten der Linie RB 25 bestimmt sich, wie in der Beantwortung zur Frage 1 genannt,
hauptsächlich durch den Anschlussknoten in Werneuchen und die Lage der
Kreuzungspunkte auf der eingleisigen Strecke. Auch die Linien RB 26 und RB 12 befahren
im weiteren Streckenverlauf eingleisige Streckenabschnitte und stellen abgestimmte
Anschlüsse zu Bus- und Bahnverbindungen her. Die zeitliche Lage der Fahrten ist damit
auch nicht frei veränderbar.
Weiterhin ist der Bahnhof Ostkreuz über die elektrifizierte und zweigleisige Strecke 6139
von Berlin-Lichtenberg über den Berliner Innenring (Strecke 6170) erreichbar. Diese
Linienführung ist planmäßig bei der Linie RB 24 vorgesehen (derzeit Eberswalde –
Senftenberg, ab Dezember 2022 nach Flughafen Berlin Brandenburg (BER), ab 2025 weiter
bis Wünsdorf-Waldstadt) und ab Dezember 2022 zusätzlich auch für die neue Linie RB 32
(Oranienburg – Flughafen BER, ab 2025 weiter bis Ludwigsfelde). Weiterhin verkehrt ab
Oktober 2020 bis zur Inbetriebnahme der Dresdner Bahn der Flughafenexpress (Berlin
Hauptbahnhof – Flughafen BER) über den Innenring und die oberen Regionalbahnsteige
des Bahnhofs Ostkreuz. Weitere Zwangspunkte für diese Linienführung ergeben sich durch
die höhengleiche Kreuzung mit der Strecke 6140 (Innenring – Berlin-Rummelsburg), die
durch Werkszuführungen von Fernverkehrszügen nach Berlin-Rummelsburg genutzt wird.
Auch sind die Einfädelungen der Strecken von/nach Lichtenberg (6139) und Rummelsburg
(6140) in den Innenring höhengleich. Die starke Streckenbelegung verbunden mit der
höhengleichen Trassierung lässt eine Führung der Fahrten der RB 25 zum oberen
Regionalbahnsteig des Bahnhofs Ostkreuz nicht zu.
In den geprüften Fahrplankonzepten hätte eine Führung der Fahrten der RB 25 zum
Bahnhof Ostkreuz derart lange Wartezeiten des Zuges im Bahnhof Lichtenberg verursacht,
dass von einer äußerst geringen Nutzung ausgegangen werden musste. Gleichzeitig hätte
sich die Betriebsstabilität der Strecken durch die zusätzliche Belastung bei heute schon sehr
starker Belegung verschlechtert.
Wenn auch das Ziel jeder zweiten Fahrt im 30-Min-Takt der Bahnhof Berlin-Lichtenberg ist,
kann von dort mit einem Umstieg mit der neuen Linie RB 32 nicht nur der Bahnhof
Berlin Ostkreuz, sondern sowohl der für den Südosten Berlins wichtige Umsteigeknoten
Berlin-Schöneweide als auch der Flughafen BER erreicht werden, beide mit sehr kurzer
Reisezeit.
Der Senat wird prüfen, ob eine Weiterführung der Fahrten zum Bahnhof Ostkreuz nach 2025
ggf. ermöglicht werden kann, wenn der Berliner Innenring (Strecke 6170) und der obere
Regionalbahnsteig in Berlin Ostkreuz mit Eröffnung der Dresdner Bahn von den Fahrten
des Flughafenexpresses entlastet werden kann. Aufgrund des erwartbar steigenden
Aufkommens an Fernverkehrszügen mit oben beschriebener Streckennutzung ist dazu zum
jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Planung möglich. Wenn sich die Verlängerung aller
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Fahrten der RB 25 zum Bahnhof Berlin Ostkreuz in der Zukunft als realisierbar herausstellt,
beabsichtigt der Senat, diese Leistungen entsprechend zu bestellen.
Berlin, den 04.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + VBB: Busverkehr Fehler bei Preisauskunft des VBB im Barnim, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1818085/

Bei mehreren Bus-Verbindungen ab Bernau zeigt die #VBB-Fahrinfo im Internet nicht die korrekten Kosten an. Beispielsweise 3,30 Euro statt 2,30 Euro. Wer vom Bahnhof Bernau die Linie #895 nutzen will, um nach Seefeld zu kommen, dem wird im Internet auf www.vbb.de/fahrinfo fälschlicherweise der Kauf eines Tickets für den Berliner Tarifbereich BC angezeigt.

Wer im Barnim den Bus nehmen will, kann sich bequem im Internet nach Fahrzeiten erkundigen: zum Beispiel über die Webseite des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB). Doch Vorsicht ist geboten, was die Preisauskünfte angeht.
Denn es gibt in Bernau Busverbindungen, für die angeblich ein #Ticket für den Tarifbereich Berlin #BC für 3,30 Euro fällig wird. Das Merkwürdige: Es geht auf der Strecke nur durch den Barnim, also Brandenburg.

„Das passt nicht zusammen“, sagt der Ahrensfelder Klaus #Hilpert, der sich seit Jahren intensiv mit dem Öffentlichen Nahverkehr im Landkreis beschäftigt. Schon häufiger ist er auf kleinere Ungereimtheiten gestoßen, so wie auch diesmal.

Einen Euro zu viel

Konkret betroffen von der fehlerhaften Preisauskunft ist etwa die Linie 895 …

S-Bahn: Planung für die Siemensbahn geht in die nächste Phase, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article229580834/Neue-Finanzierungsvereinbarung-fuer-Siemensbahn-soll-kommen.html

Noch im Sommer soll die nächste #Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet werden. #Grundplanung für die #Siemensbahn ist fast abgeschlossen

Die Planungen für die Reaktivierung der Siemensbahn kommen voran. Wie die Senatsverkehrsverwaltung auf Anfrage mitteilte, stünden diese „kurz vor Abschluss der #Grundlagenermittlung“, erste Teile der anschließenden Vorplanung hätten bereits begonnen. Noch im Sommer soll zudem ein weiterer, wichtiger Schritt erfolgen: Wie Verwaltung und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) betätigen, soll demnächst die nächste Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn unterzeichnet werden.

Zur Höhe wollte sich die Verkehrsverwaltung noch nicht äußern. „Mit dieser Vereinbarung wird auch der Finanzierungsumfang bekanntgegeben“, teilte eine Sprecherin mit. Gedeckt werden sollen damit die nächsten Planungsphasen. Eine erste Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn war im Juni 2019 geschlossen worden. 2,3 Millionen Euro stellte Berlin dabei bereit, um Kosten für erste Planungsleistungen zu tragen Dazu gehörten unter anderem #Umweltstudien und eine #Vermessung der Gleise sowie eine #Machbarkeitsstudie zur #Streckenverlängerung nach #Hakenfelde.

Chancen für Erhaltung des #Siemensbahn-Viadukts stehen gut
Bei den bereits stattgefunden Untersuchungen ging es unter anderem auch um die bestehenden Bauwerke der Altstrecke. Dazu zählt das historische, 800 Meter lange Viadukt mit dem Bahnhof #Wernerwerk. „Die Überprüfung …

Regionalverkehr: Drei Stationen in Ahrensfelde ausgenommen Ärger über Ausnahmen beim Halbstunden-Takt der Linie RB25, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2020/07/bahn-ahrensfelde-werneuchen-berlin-barnim-haltestelle.html

Die Pläne des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB), bei der #Takterhöhung auf der Regionalbahnlinie #25 einige Stationen auszulassen, stoßen bei den Betroffenen auf Kritik. Laut Ausschreibung vom Mai soll es ab 2024 zwischen Berlin und Werneuchen einen #Halb-Stunden-Takt geben – allerdings nicht auf der ganzen Strecke: Drei Haltestellen mitten in #Ahrensfelde bekommen keine Takterhöhung. Laut VBB hat das technische Gründe, denn die Strecke ist bislang auf weiten Teilen eingleisig. Wilfried Gehrke, Bürgermeister von Ahrensfelde (Barnim), fordert nun, diese Stationen doch miteinzubeziehen – wenn nötig durch Umbau.

Bisher fährt die Bahn jede Stunde. Für viele Pendler komme das nicht in Frage, sagte Bürgermeister Gehrke am Freitag dem rbb. Ihm zufolge wäre ein 20-Minuten-Takt ideal. „Dann kann ich eine Viertelstunde warten und dann kommt die Bahn. Das akzeptiere ich“, so Gehrke. „Wenn das nicht der Fall ist, dann benutze ich ein anderes Mittel“. Die Folge seien Autostaus in Ahrensfelde.

#Eingleisigkeit als Grund für die Taktung
Für den #RB25 ist nun immerhin ein Halbstunden-Takt angekündigt. Ab 2024 soll man so in kürzeren Abständen von Werneuchen nach Berlin kommen.

In Berlin ist der Halbstunden-Takt nur bis Berlin-Lichtenberg geplant, nicht bis …

Regionalverkehr: Erstklassig reisen – mit dem „neuen“ KISS, aus lifepr

https://www.lifepr.de/inaktiv/odeg-ostdeutsche-eisenbahn-gmbh/Erstklassig-reisen-mit-dem-neuen-KISS/boxid/805938

Umbau des ersten Triebfahrzeugs für das #Netz Elbe-Spree abgeschlossen
(lifePR) (Berlin, 03.07.20) Die #ODEG#Ostdeutsche Eisenbahn GmbH hat im Januar 2019 den Zuschlag für die Lose 1 und 4 des #VBB-Vergabeverfahrens Netz-Elbe-Spree (NES) der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erhalten. Für diesen Verkehrsvertrag, mit insgesamt 13 Millionen Zugkilometern pro Jahr, wird die #Zugflotte der ODEG um 37 Neufahrzeuge erweitert. 16 Triebfahrzeuge vom Typ #Stadler #KISS aus der bestehenden Flotte werden gemäß den Ausschreibungsanforderungen bis zum Betriebsstart im Dezember 2022 nacheinander #modernisiert.

Der „komfortable, innovative und spurtstarke S-Bahnzug“ (KISS) ist nach wie vor zeitgemäß, aber nach der Modernisierung wird er noch einmal eine höhere Stufe der #Reisequalität bieten. Die bei Stadler Pankow gebauten 16 KISS-Züge fahren bereits zuverlässig seit 2012 auf den Regionalexpresslinien #RE2 und #RE4 und haben Millionen von Zugkilometern und Fahrgästen „mitgenommen“.

Bernd #Schniering, Geschäftsführer der ODEG: „Wir freuen uns, dass wir bereits ab heute zumindest auf einzelnen Fahrten unseren Fahrgästen die nochmals gesteigerte Qualität unserer zukünftigen Verkehrsleistungen ab 2022 präsentieren können. Die höherwertige Ausstattung und der gestiegene Fahrgastkomfort stellen sicher, dass unsere Fahrgäste sowohl in der 1. als auch in der 2. Klasse …

S-Bahn + Radverkehr: Schienenverkehr statt Restaurant in den Liesenbrücken?, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article229370388/Schienenverkehr-statt-Restaurant-in-den-Liesenbruecken.html

Investoren wollen für 35 Millionen Euro Veranstaltungsräume in den #Liesenbrücken und ein Hotel errichten. Die #VBB hat andere Pläne.

Es sind nur noch #Eisenträger. Alt, rostig, unnütz. Nicht einmal mehr Züge rattern durch die #Fachwerkkonstruktionen in #Gesundbrunnen. Die Liesenbrücken waren bis in die 1950er-Jahre eine wichtige Verbindung zum ehemaligen #Stettiner Bahnhof. Heute rollen die S-Bahnen auf einer kleineren neueren Brücke nebenan zwischen dem #Nordbahnhof und dem #Humboldthain.

Die denkmalgeschützten Liesenbrücken sollen nun wieder zum Leben erweckt und zukunftsfähig gemacht werden. Geplant sind eine Sanierung der Brücken aus dem 19. Jahrhundert und ein Restaurant sowie eine Bar zwischen den Eisenträgern. Für das Vorhaben hat es eigentlich schon grünes Licht von den Behörden gegeben. Doch nun könnten Pläne des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) die Vorstellungen der Investoren zunichte machen.

Geht es nach dem Geschäftsführer der Firma Caprate, Martin Freitag, soll der östliche Teil der Liesenbrücken zu einer Event-Location werden, in zwölf Metern Höhe und über 100 Meter Länge. Auf mehr als 2000 Quadratmetern Fläche über mehrere Etagen hinweg sollen Veranstaltungsräume für bis zu 800 Menschen entstehen. Auf einem angrenzenden Grundstück in der Scheringstraße soll ein Hotel mit 340 Zimmern entstehen, das mit den Veranstaltungsräumen in der großen Liesenbrücke …

Bahnverkehr + Tarife: IC-Linie Dresden – Berlin – Rostock zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf mit VBB-Fahrscheinen nutzbar, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/ic-linie-dresden-berlin-rostock-zwischewerda-und-berlin-hbf-mit-vbb-fahrscheinen-nutzbar

Ab dem 28. Juni 2020 können die neuen Doppelstockzüge der IC-Linie #Dresden-Berlin-Rostock-Warnemünde im Abschnitt zwischen #Elsterwerda und #Berlin Hbf mit #Fahrscheinen des #VBB und weiteren Nahverkehrsfahrscheinen, zum Beispiel #Berlin-Brandenburg-Ticket oder #Quer-durchs-Land-Ticket, genutzt werden. Das gilt für die Halte in Elsterwerda, #Doberlug-Kirchhain, Berlin Schönefeld Flughafen/BER, Berlin Südkreuz und Hauptbahnhof.

Darüber hinaus ist zwischen #Prenzlau und Berlin Südkreuz beziehungsweise #Cottbus Hbf und #Potsdam Hbf die derzeitige #Tarifanerkennung langfristig gesichert. Zwischen Prenzlau und Berlin Südkreuz gilt die derzeitige Tarifanerkennung mit werktags 8 Zügen und an Wochenende und Feiertagen 14 Zügen weiter. Gleiches gilt für die 2 Züge zwischen Cottbus Hbf und Potsdam Hbf. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dezember 2026 und verlängert sich jährlich in Abhängigkeit vom jeweiligen Verkehrsangebot des Fernverkehrs bis maximal Dezember 2035.

Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann:
„Mit der VBB-Tarifanerkennung verbessern wir die Möglichkeiten für die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die gute Anbindung an die Lausitz in der Region Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain zu nutzen. Zudem setzen wir ein weiteres Ziel des Landesnahverkehrsplans um. Für VBBKunden, insbesondere Pendlerinnen und Pendler, bieten wir damit eine Verbindung mit einer Reisezeitersparnis von bis zu 25 Minuten an.“

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther:
„Berlin und Brandenburg verfolgen das Ziel, attraktive Schienenverbindungen für Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland und aus weiter entfernten Regionen zu schaffen. Der neue VBB-Tarif im Intercity aus Dresden ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Wir werden in den kommenden Jahren mit dem gemeinsamen Schienenausbau-Projekt i2030 von beiden Ländern, der DB und dem VBB viele weitere Verbesserungen aufs Gleis bringen. Es sind Milliardeninvestitionen in klimafreundliche, komfortable Mobilität – ein sehr wichtiges Stück Verkehrswende.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):
„Die Anerkennung des VBB-Tarifes auf dieser Strecke verknüpft Nah-und Fernverkehr ganz im Sinne der Fahrgäste. Ich freue mich hier besonders für die vielen Pendlerinnen und Pendler im VBB-Land und darüber hinaus. Die Strecke Dresden – Berlin – Rostock – Warnemünde im Zweistundenstakt, sowie die Anbindung ab Oktober zum BER wird so eine der attraktivsten Bahnstrecken in der Region. Herzlichen Dank an alle Beteiligten für dieses erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren.“

Stefanie Berk, Vorstand Marketing DB Fernverkehr:
„Die neue Intercity-Linie Dresden-Berlin-Rostock ist ein wichtiger Bestandteil unserer Angebotsoffensive im Fernverkehr. Ich freue mich, dass durch die Kooperation mit dem VBB nun auch Kunden mit Nahverkehrsfahrscheinen von den neuen Zügen profitieren werden. Gemeinsam ermöglichen wir attraktive und klimafreundliche Mobilität.“

Der VBB hatte ein Vergabeverfahren zur Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen in Fernverkehrszügen durchgeführt. Mit dieser Kooperation entsteht ein attraktives integriertes Angebot von Nah- und Fernverkehrszügen in Berlin und Brandenburg.

Bereits seit März verkehren die modernen Doppelstockzüge im Zweistundentakt zwischen Dresden, Berlin und Rostock und seit 19. Mai weiter bis Warnemünde. Durch die Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen bietet diese Intercity-Linie gemeinsam mit der zweistündlichen RE-Linie 5 zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf in jeder Stunde eine Verbindung. Die IC-Züge halten auch in Doberlug-Kirchhain und am Flughafen Berlin – ab 31. Oktober 2020 am neuen Flughafen BER – und erreichen Berlin Hbf ab Elsterwerda bis zu 25 Minuten schneller als die RE-Züge. Besonders attraktiv für Pendler ist die morgendliche Abfahrt in Elsterwerda um 5.56 Uhr bzw. 6.09 Uhr in Doberlug-Kirchhain mit Ankunft in Berlin Hbf um 7.32 Uhr. Für die Rückfahrt bieten sich die Abfahrten um 16.26 Uhr oder 18.26 Uhr ab Berlin Hbf besonders an. Anerkannt werden VBB- und weitere Nahverkehrsfahrscheine. Fahrräder können auch mitgenommen werden, wenn eine Fernverkehrsfahrradkarte und eine Stellplatzreservierung vorhanden sind.

VBB + Mobilität: VBB Bus & Bahn-Begleitservice – Leistungen, Zahlen, Beschäftigte und langfristige Angebotssicherung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wann und welche Leistungen des #VBB #Bus & Bahn-Begleitservice werden für wen angeboten? Wie erfolgen Informationen hierüber und – mit welchen zeitlichen Vorläufen – die jeweilige Anmeldung?

Antwort zu 1:

Der VBB teilt dazu mit:

„Die Dienstleistung des VBB Bus & Bahn-Begleitservice  richtet sich an alle #mobilitätseingeschränkten Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehr  (#ÖPNV) in Berlin nutzen möchten und dabei für sich eine personelle Unterstützung wünschen.

Dies umfasst im Wesentlichen seh- und geheingeschränkte  Fahrgäste, Fahrgäste die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind sowie Menschen, die sich unsicher fühlen und schwer orientieren können.

Die Kundeninnen und Kunden haben die Möglichkeit, den Auftrag per Telefon, Fax bzw. online oder per Mail über begleitservice@vbb.de  aufzugeben.

Grundsätzlich wird die Dienstleistung Montag bis einschließlich Sonntag von 7:00-22:00 Uhr angeboten. Einsatzgebiet ist ganz Berlin (AB Bereich), zuzüglich Fahrten zum Flughafen Schönefeld SXF – Tarifbereich C.

Die Auftragsannahme  erfolgt Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr.

Das Angebot des VBB Begleitservice wird mittels eines Kundenflyers, online auf VBB.de, sowie auf Facebook, lnstagram und Twitter beworben. Auf den Homepages der in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen wird auf das Angebot verwiesen.  In den für die potenzielle Zielgruppe vorhandenen bezirklichen Veröffentlichungen,  wie auch dem Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderungen, wird ebenfalls über die Dienstleistung informiert.

Darüber hinaus steht der VBB Begleitservice mit Betroffenenverbänden, Selbsthilfeinitiativen  sowie den Sozialdiensten und Pflegestützunkten in Kontakt, die ebenfalls über das Angebot informieren.

Auf Anfrage werden durchschnittlich zwölf Informationsveranstaltungen  pro Jahr in Senioren- und Nachbarschaftsheimen  u. ä. Einrichtungen durchgeführt.

Um den Kunden eine möglichst kurzfristige Inanspruchnahme der Dienstleistung anbieten zu können, erfolgt die Auftragsannahme  spätestens bis zum Vorabend bzw. maximal 1 Woche vor. der gewünschten Begleitung.“

Frage 2:

Wie viele Anfragen von mobilitätseingeschränkten  Menschen gab es seit 2016? (Bitte zur Betrachtung von saisonalen Verläufen  und Bedarfen um monatliche Darstellung.)

Frage 3:

Wie viele Begleitungen sind gegenüber 2. tatsächlich durchgeführt worden?  (Bitte um tabellarische Gegenüberstellung.)

Antwort zu 2 und 3: Der VBB teilt dazu mit:

„Detaillierte Darstellung, siehe Anlage 1 und 2

  2016 201 7 2018 2019
Anzahl der KundenanfraQen 18.565 10.272 10.619 16.947
Storno Kunden 1.669 984 977 1.487
Storno VBB 1.117 442 208 652
Realisierte  Begleitungen 15.779 8.846 9.434 14.808

Insgesamt gab es im Zeitraum von 2016 bis 2019:

  • 403 Anfragen für eine Begleitung,
  • davon wurden 864 Begleitungen realisiert.
  • 5117 Aufträge wurden von Kunden, und 2419 Aufträge mussten vom VBB Begleitservice storniert „

Frage 4:

Wie haben sich die jährlichen  Gesamtkosten seit 2016 entwickelt?

Antwort zu 4:

Der VBB teilt dazu mit:

J1

  2016 2017 2018 2019
0 Personalkosten

pro MA

 

325,-

 

 

550,-

 

 

572,-

 

ca.210,-

0 Regiekosten

pro MA

 

200,-

 

ca. 221,-

(Durchschnittliche  Beteiligung des Landes an den Personalkosten der Arbeitsmarkt­

finanzierung/pro  MA/pro Monat, in Abhängigkeit von der Gesetzgebung des Bundes. )

Da die Anzahl der Mitarbeitenden (MA) selbst unter den Jahren sehr schwankt (Arbeits­ marktinstrumente I Zuweisungen der JobCenter (JC)), wird hier zur Verdeutlichung die Entwicklung der Kosten durchschnittlich pro MA aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass es in den Jahren unterschiedliche Arbeitszeitverträge  gab – 40 bzw. 30 h pro Woche. Die Steigerungen sind im Wesentlichen auf die Anpassungen des Mindestlohns in 2017 und 2019 zurückzuführen.“

Die Zahlen geben die durchschnittliche  monatliche Soll-Beteiligung des Landes Berlin pro vollem Teilnehmermonat  durch das Arbeitsmarktinstrument  FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen)  bzw. den § 16i Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) (ab 2019) in den Jahren 2016 – 2019 wieder.  In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Einzelpauschalen zu einer Pauschale zusammengefasst,  ab 2019 mit Einführung des neuen Förderinstruments „§ 16i“ fällt die nur zu schätzende Beteiligung des Landes geringer als in den Vorjahren aus, da das JC dabei in den ersten Jahren 100 % der Personalkosten trägt.

Frage 5:

Welchen Anteil zu 4. haben jeweils die S-Bahn, JobCenter,  EU, BVG, DB Regio und ggf. weitere Partner? Frage 6:

Inwieweit unterstützt der Berliner Senat den Bus & Bahn-Begleitservice finanziell und durch welche weiteren

Maßnahmen?

Antwort zu 5 und 6: Der VBB teilt dazu mit:

„Der VBB Begleitservice wurde bis 2018 ausschließlich über Arbeitsmarktmaßnahmen

finanziert.  Dies hatte vielfache und massive Einschränkungen der Dienstleistung zur Folge (siehe Anlage 2). Insbesondere war nicht gewährleistet, dass eine kontinuierlich

finanzierte Basisstruktur mit entsprechend qualifiziertem Personal für das Routing, die Einsatzplanung, die Auftragsannahme  und die durchgängige Schulung und Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Arbeitsmarktmaßnahmen  zur Verfügung stand.

Seit Oktober 2018 wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) eine Grundfinanzierung bereitgestellt, um diese Aufgaben dauerhaft wahrnehmen lassen zu können. Diese Aufgaben erfüllt die D&B Dienstleistung

und Bildung Gemeinnützige GmbH nunmehr auf Basis einer Zuwendung (Projekt VBB Bus

& Bahn-Begleitservice: „Soziale Teilhabe durch Begleitung im ÖPNV“). Seither kann diese Dienstleistung erfreulicherweise  stabil angeboten werden.

Seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenlAS) ist der VBB Begleitservice als Gesamtberliner Arbeitsmarktmodell eingestuft und mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit eine mögliche Unterstützung mit Stellen aus der Arbeitsmarktförderung abgestimmt.  Die Personalkosten für die Begleitenden werden daher bisher aus der Arbeitsmarktförderung  des Bundes I Job Center für langzeitarbeitslose Menschen finanziert und mit Landesmitteln kofinanziert. Das Fördervolumen aus Arbeitsmarktmaßnahmen  beläuft sich bei einer Zuweisung von 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf insgesamt rd. 2,35 Mio.€.

Nach intensiven Bemühungen ist es ferner gelungen 50 Stellen aus dem Berliner Arbeitsmarktmodell  Solidarisches Grundeinkommen (SGE) für den VBB Begleitservice zu budgetieren.“

Die o.g. Grundfinanzierung durch SenUVK hat ein Volumen von 650.000,00 € (Kapitel 0730, Titel 68569) und umfasst folgende Leistungen: Personalkosten (insgesamt 26 Mitarbeitende, u.a. zuständig für Koordinationsaufgaben  mit den JC, Einsatzleitung, Fachanleiter/innen in den Bereichen Auftragsannahme,  Routing, Begleitung, Schulung der geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern), sowie weitere Kosten (insbesondere Sachkosten für das Servicebüro, IT Ausstattung,  Dienstkleidung, Telefonanlage und die Mobilkommunikationsmittel  der  Begleitenden).

Mit 30.000 € p.a. gleicht SenUVK den zusätzlichen Aufwand aus, der beim VBB insbesondere für das Zuwendungscontrolling  sowie die fortlaufende Schulung der Begleitenden im Hinblick auf ÖPNV-spezifisches  Know-how entsteht.

Die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen  erkennen die Dienstfahrausweise als Fahrberechtigung der Begleitenden an, die durch die S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung gestellt werden. Die BVG, die Bundespolizei sowie Betroffeneninitiativen sind in die Qualifizierung kostenneutral eingebunden.

Frage 7:

Wie viele Beschäftigte sind beim Bus & Bahn-Begleitservice tätig? Welche Sollstärke ist zur Aufrechterhaltung  des Angebots  erforderlich?

Antwort zu 7:

Der VBB teilt dazu mit:

„Im Mai 2020 waren 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Begleitservice angestellt. Aktuell laufen weitere Arbeitsverträge aus dem Arbeitsmarktprogramm  aus. Bisher gibt es aus der Arbeitsmarktfinanzierung  ausschließlich eine Stellenzusicherung bis Ende 2020.

Für ein optimales und an den Bedarfen ausgerichtetes Dienstleistungsangebot

(2 Schichten, einschließlich WE) wären stabil 80 – 100 Personalstellen erforderlich.“

Frage 8:

Welche Qualifikation müssen die Beschäftigten haben, wie werden diese geschult und fortgebildet?

Antwort zu 8:

Der VBB teilt dazu mit:

„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realisieren mit Ihrer Einstellung in den VBB Begleitservice eine 3- monatige Qualifizierung mit einem Stundenumfang von 320 h. Dies umfasst u.a. Themen wie: Grundlagen des ÖPNV, Netzkenntnisse und Umfeldanalysen zu Barrierefreiheit und Fahrgastinformation,  Grundlagen einer diskriminierungsfreien Kommunikation, ein Mobilitätstraining einschließlich diverser Führtechniken, eine Outfitberatung zum ersten Eindruck, eine Schulung durch die Bundespolizei zum Thema Sicherheit im ÖPNV, sowie die Schulung in der Begleitung von demenziell erkrankten Menschen durch die Alzheimer Angehörigen-Initiative.  Im Anschluss erfolgt eine Prüfung, die mit dem Zertifikat – Mobilitätsfachkraft  im ÖPNV – abschließt.

Die Qualifizierung erfolgt durch den Zuwendungsempfänger  (D&B) in enger Kooperation mit dem VBB. „

 Frage 9:

Welche Kosten würden entstehen, den Bus & Bahn-Begleitservice  mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen  und einer ortsüblichen Vergütung zu finanzieren?

Antwort zu 9:

Alle aktuell finanzierten Beschäftigungsverhältnisse  sind bereits sozialversicherungspflichtig.

Frage 9:

Mit welchen Interessenvertretungen  ist der Senat zur langfristigen Aufrechterhaltung  im Gespräch, wie ist der Sachstand und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Antwort zu Frage 9:

Der VBB ist mit einschlägigen Interessenvertretungen, z. B Selbsthilfe e. V., Blinden – und Sehbehindertenverband, im Hinblick auf die Ausgestaltung der Dienstleistungen des Begleitservice im ständigen Austausch.

Der Senat strebt an, den Begleitservice als niedrigschwellige Ergänzung der öffentlichen Daseinsvorsorge im Bereich der barrierefreien Mobilität langfristig zu etablieren. Jedoch ist wegen der momentanen Situation – Covid 19-Pandemie – nicht abzusehen, wie sich die Arbeitsmarktsituation  gestaltet und wie die Instrumente der Arbeitsmarktförderung  nach 2020 weitergeführt werden. Grundsätzlich ist die Verknüpfung eines zusätzlichen

Angebots für mobilitätseingeschränkte  Personen mit einem sehr wirksamen  Instrument der

Qualifizierung arbeitsloser Personen aus Sicht des Senats ein Erfolgsmodell, das gerade auch in dieser Form fortgeführt werden sollte.

Frage 10:

Welche Leistungen wurden in welchem Umfang seit Beginn der Corona-Pandemie – etwa für Erledigungen für mobilitätseingeschränkte  Menschen – erbracht? Plant der Senat eine besondere Wertschätzung  dieser Arbeit, da der Nutzerkreis des Begleitservice zur besonders schützenswerten  Risikogruppe gehört?

Antwort zu 10:

Der VBB teilt dazu mit:

„Im Zusammenhang  mit den Ausgangsbeschränkungen  in Zeiten der Pandemie hat der VBB Begleitservice einen Hol- und Bringeservice für die Kundinnen und Kunden eingerichtet, damit diese zu Hause bleiben können. Dieser Service wird vorerst weiterhin angeboten, zuzüglich zu den ab dem 2. Juni 2020 wieder angebotenen Begleitungen.“

Mit der Verfügung der Ausgangsregelungen  zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Pandemie hat auch der VBB Begleitservice die Begleitungen eingestellt und unmittelbar in Abstimmung mit SenUVK ein Konzept für einen „Aussen­ Erledigungsservice“ entwickelt. Ziel war es dabei, den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit zu bieten, notwendige Erledigungen realisieren zu können und dabei selbst zu Hause zu bleiben.

Die Telefonnummer,  über die bisher 98 % aller Begleitanfragen eingehen, wurde konzeptionell in ein Kunden- und Sorgentelefon umgewandelt.“

Frage 11:

Gibt es für den eigentlichen Begleitservice und den gegenwärtigen „Erledigungsservice“  Bezirke und Ortsteile in der Innenstadt oder in den Außenbezirken, welche besonders stark die Angebote  nachfragen? Zu welchen Schlussfolgerungen  führen diese Erkenntnisse hinsichtlich der Bedarfe und Bedarfsabdeckung sowie Angebotssicherung?

Antwort zu 11:

Der VBB teilt dazu mit:

„Grundsätzlich verteilen sich die Begleitanfragen für den VBB Begleitservice über alle Berliner Bezirke (siehe Anlage 3) und entsprechen damit auch den Anforderungen an ein Berliner Modellprojekt. Dies trifft auch für den Außen-Erledigungsservice  zu. Einen deutlichen Anstieg der Hilfeanfragen gab es im Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Hier werden im Durchschnitt 10 % aller Begleitungen realisiert. Mit 18 % der Hilfeanfragen ist hier eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Erklärbar ist dies möglicherweise mit der Altersstruktur  in Berlin. In diesem Stadtbezirk wohnen mit 80.540 Menschen die meisten über 65-Jährigen, gefolgt von den Bezirken Steglitz-Zehlendorf  und Tempelhof – Schöneberg.

Eine statistische Erfassung der Begleitungen basiert auf der Zuordnung der Aufträge zu

den Stadtbezirken, jedoch nicht nach den Postleitzahlen. Vor diesem Hintergrund kann zu möglichen bezirklichen Schwerpunkten  keine Aussage erfolgen.“

Berlin, den 12.06.2020 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

Anlage  1

 

2016
 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

Storno

VBB

{D

MA

Januar 1295 133 78  

 

 

 

 

 

 

84

3.345,283

€Februar

1326 145 45
März 1309 122 92
April 1523 141 102
Mai 1273 1 14 95
Juni 1315 191 67
Juli 1409 183 73
August 1289 1 14 23
September 1383 158 130
Oktober 1 194 1 10 169
November 1360 159 180
Dezember 1 103 99 63
  15.779 1.669 1.117  

 

Det a1„II“1erte Übers1.c ht Beq1e1. tunqen 2016 -2019                  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2017
 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

 

Storno VBB

{D

MA

Januar 1 142 160 102  

 

 

 

 

 

 

58

Februar 770 102 20
März 831 74 19
April 644 50 30
Mai 762 87 14
Juni 722 70 108
Juli 653 76 82
Auoust 670 72 8
September 656 85 3
Oktober 640 68 34
November 795 82 14
Dezember 561 58 8
  8.846 984 442  

 

 

 

2018

 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

Storno

VBB

{D

MA

Januar 713 85 10  

 

 

 

 

 

 

64

Februar 694 80 6
März 697 92 16
April 694 63 48
Mai 619 70 1 1
Juni 634 63 14
Juli 752 76 28
Auqust 777 88 2
September 765 86 0
Oktober * 975 74 6
November 1206 1 1 1 41
Dezember 908 89 26
  9.434 977 208  

 

2019
Monat Begleitungen Storno Kunde Storno VBB {DMA
Januar 994 88 37  

 

 

 

 

 

 

80

Februar 1 168 1 19 143
März 1250 127 149
April 1 188 129 55
Mai 1243 97 67
Juni 1 1 13 128 13
Juli 1237 122 18
Auqust 1298 141 33
September 1353 130 10
Oktober 1477 152 19
November 1230 128 89
Dezember 1257 126 19
  14.808 1.487 652  

Anlage 2

 

 

Änderungen der Begleitzeiten durch Absinken der MA-Anzahl
Zeitraum Begleitungen / Mo.-Fr. Wochenende
2016 7:00 – 22:00 ja
2017    
01.2017 7:00 – 22:00 ja
02.2017 – 06.2017 7:00 – 18:00 nein
07.2017 – 12.2017 9:30 – 17:30 nein
2018    
01.2018 – 09.2018 9:30 – 17:30 nein
10.2018 – 12.2018 07:00 – 22:00 ja
2019    
01.2019 – 12.2019 07:00 – 22:00 ja
2020    
01.2020 – 16.03.2020 07:00 – 22:00 ja

Regionalverkehr + Flughäfen: Flughafen BER Direkte Zugverbindungen aus Südbrandenburg erst 2030, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2020/06/direkte-zugverbindung-aus-suedbrandenburg-2030-RB24-RE2.html

Wer aus Südbrandenburg zum neuen Großflughafen #BER mit der Bahn anreisen will, muss noch Jahre auf eine Direktverbindung warten. Die werde es nach umfangreichen Bauvorhaben voraussichtlich erst ab 2030 geben, teilte der Verkehrsverbund #VBB der Nachrichtenagentur DPA mit. Bis dahin ist der Flughafen, der Ende Oktober eröffnet werden soll, aus dem Süden Brandenburgs am schnellsten über den bereits heute zeitweise überlasteten Umsteigebahnhof Königs Wusterhausen zu erreichen.

Den Angaben zufolge wird Königs Wusterhausen zunächst wie bisher schon von der Regionalbahnlinie #RE2 von den Haltestellen in #Cottbus, Vetschau, Lübbenau und Lübben angefahren. Fluggäste können dann innerhalb von zehn Minuten zur Linie #RB22 umsteigen, um zum BER zu gelangen. Dieses Angebot soll laut VBB jeden Tag stündlich von 4 Uhr morgens bis gegen Mitternacht gelten. Allerdings könne es noch zu geringen Fahrplanänderungen kommen.
Stündlich bis zu drei Züge zwischen Königs Wusterhausen und Lübbenau
Ab Ende Dezember 2022 will der Verkehrsverbund das Angebot zwischen Berlin (Stadtbahn) und Lübbenau deutlich ausweiten. Im neuen Bahnnetz Elbe-Spree sollen die Züge der Linie RE2 dann um einen weiteren Doppelstockwagen auf fünf erweitert werden; die Zahl der Sitzplätze soll auf 550 steigen. In Spitzenzeiten sollen dann auf dieser Linie zusätzliche Züge ebenfalls mit 550 Sitzplätzen im Stundentakt zwischen Berlin und Lübbenau verkehren.

Allerdings soll die bisherige Linie #RB24 zwischen Berlin und Senftenberg durch den #RE7 ersetzt werden. Der Regionalexpress hält wie die heutige RB24 an allen Stationen zwischen Königs Wusterhausen und Senftenberg, soll aber künftig weitere Bahnhöfe der Berliner Stadtbahn …