Kurz vor seiner #Schließung steigert der #Flughafen#Tempelhof die Zahl seiner Passagiere. Nach einem langen Hin und Her hat sich die #Fluggesellschaft#Germania-Express jetzt endgültig entschlossen, im #Sommerflugplan mit zwei Flugzeugen „Fokker 100“ von #Tegel nach Tempelhof zu ziehen. Flugziele sind Athen, Istanbul, Wien und Zürich. Die Passagierzahlen nehmen damit zum ersten Mal seit Jahren zu und das Defizit der #Flughafengesellschaft wird wohl zurückgehen. Trotzdem will diese den Betrieb in Tempelhof wie geplant im Herbst einstellen. Der Teilumzug erfolgt nach Angaben von Germania-Express-Geschäftsführer Jürgen Branse nicht aus Nostalgie, sondern hat handfeste wirtschaftliche Gründe. Germania-Express wolle weiter expandieren, was in Tegel nicht möglich gewesen sei. Die gewünschten Start- und Landezeiten, Slots genannt, habe es für Germania-Express in Tegel nicht gegeben. Tempelhof dagegen biete freie #Kapazitäten.
Parkhausbau und andere Probleme am Flughafen Tegel
Ereignis
Der Abgeordnete Michael Cramer fragte nach dem Bau eines neuen Parkhauses am Flughafen Tegel und dessen Vereinbarkeit mit den Planungen für den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI). Der Senat erklärte, dass das Parkhaus auf Grundlage einer regulären Baugenehmigung errichtet werde und keine Auswirkungen auf die BBI-Planungen habe. Die Investition solle zusätzliche Einnahmen für den Flughafenbetrieb bis zur Inbetriebnahme des neuen Flughafens schaffen. 【1-092483】
Details
Quelle: Drucksache 15/11319, Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen). 【1-092483】
Parkhausbau und andere Probleme am Flughafen Tegel 【1-092483】
Ich frage den Senat:
Auf welcher planrechtlichen Grundlage wird das neue Parkhaus am Flughafen Tegel realisiert?
Welche Auswirkungen hat der Parkhausbau auf die Glaubwürdigkeit und Finanzierung des Projekts BBI?
Wie ist der Stand des Schließungsverfahrens für den Flughafen Tempelhof?
Welche Kosten entstehen für das Parkhaus und wie wird es finanziert?
Warum setzt der Senat eher auf den Ausbau des Parkraumangebots als auf Verbesserungen beim ÖPNV?
Welche Konsequenzen zieht der Senat aus Flugunfällen bzw. Notlandungen im Umfeld großer Flughäfen für den Flughafen Tegel? 【1-092483】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Errichtung des Parkhauses erfolgt auf Grundlage einer Baugenehmigung. Landseitige Anlagen außerhalb des Terminalbereichs unterliegen keiner luftverkehrsrechtlichen Beschränkung. 【1-092483】
Zu 2.:
Der Parkhausbau hat nach Auffassung des Senats keinerlei Auswirkungen auf die Realisierung des BBI. Das Vorhaben dient der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des bestehenden Flughafensystems bis zur Inbetriebnahme des neuen Flughafens. Der Planfeststellungsbeschluss für Schönefeld wurde für Mitte 2004 erwartet. Anschließend sollte ein gemeinsames Finanzierungskonzept der Gesellschafter vorgelegt werden. 【1-092483】
Zu 3.:
Die Anhörungsfrist im Verfahren zur Schließung des Flughafens Tempelhof endete Ende Januar 2004. Nach Auswertung der Stellungnahmen rechnete der Senat mit einem Bescheid im März oder April 2004. 【1-092483】
Zu 4.:
Die Kosten des Parkhauses betragen rund 4 Mio. Euro. Errichtung und Vorfinanzierung erfolgen durch einen privaten Vertragspartner der Berliner Flughafen-Gesellschaft. Die Refinanzierung soll über zusätzliche Parkerlöse erfolgen. Ein vergleichbares Parkhaus in Schönefeld würde nach Einschätzung des Senats ähnlich hohe Kosten verursachen. Das modulare Bauwerk könnte später für etwa 25 bis 30 Prozent der Errichtungskosten nach Schönefeld umgesetzt werden. 【1-092483】
Zu 5.:
Parallel wird die Busanbindung des Flughafens verbessert. Bis Ende 2004 sollten neun weitere Lichtsignalanlagen für Busbeschleunigung umgerüstet werden. Die Fahrzeit der Buslinie 109 sollte dadurch von 29 auf rund 25 Minuten sinken. Zusätzliche Busspuren waren nicht vorgesehen. 【1-092483】
Zu 6.:
Der Senat verwies auf den bereits in den 1990er Jahren gefassten Konsensbeschluss zur Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof. Der Ausbau Schönefelds und die laufenden Schließungsverfahren seien die Konsequenz aus den bekannten Risiken des innerstädtischen Flugverkehrs. 【1-092483】
Berlin, den 04. März 2004
Klaus Wowereit
Regierender Bürgermeister 【1-092483】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
Der Berlin #Flugverkehr steht vor einer rasanten #Zunahme. Bei der Zahl der angemeldeten Flüge für den Sommer stehen alle drei Berliner Flughäfen zusammen mit Stuttgart bei den Zuwachsraten an der Spitze. Vorne liegt #Schönefeld mit 43,6 Prozent zugeteilten Starts und Landungen mehr, gefolgt von #Tempelhof mit 18,3 Prozent und #Tegel mit 15,1 Prozent. Obwohl erfahrungsgemäß nicht alle angemeldeten Flüge tatsächlich auch stattfinden, sei es unverantwortlich, angesichts dieser Entwicklung Tempelhof schließen zu wollen, sagte dazu Hans-Hennig Romberg vom Vorstand der Interessengemeinschaft #City-Airport Tempelhof (#ICAT).
Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke stellte die Vereinbarkeit einer Schließung des Flughafens Tempelhof mit den Regelungen der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg in Frage. Der Senat vertrat die Auffassung, dass weder das Landesentwicklungsprogramm noch der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung einer Schließung entgegenstehen. Vielmehr sei die Konzentration des Luftverkehrs auf den Standort Schönefeld als Ziel der Raumordnung verbindlich festgelegt worden. 【2-bc1e19】
Details
Quelle: Drucksache 15/11073, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【2-bc1e19】
„Schließung“ von Tempelhof gegen Recht und Gesetz? 【2-bc1e19】
Ich frage den Senat:
Inwieweit teilt der Senat die Auffassung, dass der Antrag der Berliner Flughafen-Gesellschaft (BFG) auf Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tempelhof gegen die erst im Jahr 2003 erfolgte staatsvertragliche Änderung des Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg von 1997 verstößt?
Ist das Landesentwicklungsprogramm ein Gesetz?
Inwieweit ist der „weitere Planungsprozess“ mitsamt den insoweit gebotenen planerischen Abwägungen und Verfahrensschritten bereits soweit gediehen, dass schon jetzt der BFG-Antrag gestellt und antragsgemäß beschieden werden kann?
Inwieweit trifft es ferner zu, dass die vorgenannte Änderung des Landesentwicklungsprogramms aus rechtlichen Gründen eine Vorfestlegung zugunsten des Flughafenausbaus in Schönefeld vermeiden soll? 【2-bc1e19】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-bc1e19】
Zu 1.:
Der Senat teilt diese Auffassung nicht. Das Landesentwicklungsprogramm treffe keine raumordnerisch bindende Standortentscheidung, sondern formuliere Grundsätze, die bei der Abwägung zu berücksichtigen seien. Hierzu gehöre insbesondere die Prüfung einer Konzentration des Luftverkehrs auf einen Standort innerhalb des bestehenden Flughafensystems. 【2-bc1e19】
Zu 2.:
Der Staatsvertrag zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms hat nach Zustimmung durch die Parlamente in Berlin und Brandenburg Gesetzeskraft erlangt. 【2-bc1e19】
Zu 3.:
Der weitere Planungsprozess umfasst sowohl die Landesplanung als auch die Fachplanung. Mit Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) am 15. November 2003 wurde als Ziel der Raumordnung verbindlich festgelegt, dass die Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof mit der Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld zu schließen und ihre Flächen anderen Nutzungen zuzuführen sind. 【2-bc1e19】
Zu 4.:
Der Senat verwies hierzu auf die Antwort zu Frage 3 und die Festlegungen des LEP FS. 【2-bc1e19】
Berlin, den 03. Dezember 2003
In Vertretung
Dr. Hans Stimmann
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-bc1e19】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
Die #Projektgesellschaft des geplanten Großflughafens in #Schönefeld hat am Dienstag ihren #Zeitplan vorgestellt: im zweiten Quartal 2004 #Baugenehmigung (#Planfeststellungsbeschluss), Mitte 2005 Baubeginn am unterirdischen #Bahnhof, Ende 2006 erste Arbeiten am #Terminal, 2010 #Eröffnung des neuen Airports und #Schließung des Flughafens #Tegel. In #Tempelhof soll Ende 2004 die letzte Maschine starten. „Wir haben in diesem Schema schon Eilanträge der #Flughafengegner und mögliche Gerichtsverfahren eingerechnet“, sagte Chefplaner Ulrich Schindler auf einer von der Industrie und Handelskammer Cottbus und dem #Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg in Schönefeld veranstalteten Tagung. Die Gesamtkosten liegen nach seinen Angaben bei drei Milliarden Euro. Bislang habe die Planung rund 30 Millionen Euro gekostet.
Mit der geplanten #Schließung des Flughafens #Tempelhof wird sich jetzt auch die #EU-Kommission beschäftigen. Die belgische #Fluggesellschaft SN #Brussels Airlines will eine #Beschwerde wegen #Diskriminierung einlegen. Sollte SN Brussels Airlines gezwungen werden, nach #Schönefeld zu ziehen, während die #Lufthansa weiter in #Tegel bleibe, werde die nationale Fluglinie dadurch eindeutig bevorteilt, sagte der Firmenchef Peter Davies gestern in Berlin. Die EU verlange jedoch einen fairen #Wettbewerb.
Der #Flughafen#Schönefeld, der zum internationalen #Drehkreuz ausgebaut werden soll, wird vorher erst mal kräftig abgespeckt. Von 2006 an wird es dort nur noch eine Start- und #Landebahn geben. Die nördliche Anlage muss der neuen #Autobahn weichen. Bis die für den Flughafen Berlin-Brandenburg International (#BBI) geplante neue #Startbahn weiter südlich gebaut ist, wäre Schönefeld also für drei bis vier Jahre einer der wenigen großen Verkehrsflughäfen weltweit mit nur einer Start- und Landebahn. Unabhängig davon will die #Flughafengesellschaft 2004 #Tempelhof schließen und den Verkehr von dort nach Schönefeld verlagern. Berlin hätte dann statt sechs nur drei #Rollbahnen zu bieten.
In #Tempelhof werden vielleicht doch länger als geplant #Flugzeuge starten und landen. Gegen eine Aufgabe des #Flugbetriebes zum 30. Oktober 2004 würden alle in Tempelhof vertretenen Gesellschaften gemeinsam #klagen – durch alle Instanzen und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof, kündigte die #Interessengemeinschaft#City-Airport Tempelhof (#ICAT) gestern an. Und das kann Jahre dauern. Ob die #Flughafengesellschaft dann bis zum Abschluss der Verfahren den Flughafen gegen ihren Willen weiter betreiben müsste, ist juristisch umstritten. Der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts, Wolf-Dietrich Wahle, erklärte, dies könnten wahrscheinlich nur die Richter entscheiden.
Die #Finanzierung für den Ausbau #Schönefelds zum #Flughafen Berlin Brandenburg International (#BBI) wackelt. Dies könnte die Konsequenz aus einer Entscheidung des Landgerichts in einem #Gebührenstreit mit den #Fluggesellschaften sein. Danach ist es unzulässig, dass Verluste in #Schönefeld durch höhere Gebühren in #Tegel ausgeglichen werden. In der Konsequenz wäre es dann vermutlich auch nicht zulässig, Passagiere in Tegel und #Tempelhof für den #Ausbau von Schönefeld zur Kasse zu bitten. Die Passagiergebühr auf allen drei Flughäfen gehörte aber zum Finanzierungskonzept für den privaten Ausbau des BBI. Nach dessen Scheitern muss der Ausbau öffentlich finanziert werden. Ob dazu auch eine Passagiergebühr gehören soll, sei noch nicht entschieden, hieß es gestern.