Schließung von Tempelhof gegen Recht und Gesetz?
Ereignis
Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke stellte die Vereinbarkeit einer Schließung des Flughafens Tempelhof mit den Regelungen der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg in Frage. Der Senat vertrat die Auffassung, dass weder das Landesentwicklungsprogramm noch der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung einer Schließung entgegenstehen. Vielmehr sei die Konzentration des Luftverkehrs auf den Standort Schönefeld als Ziel der Raumordnung verbindlich festgelegt worden. 【2-bc1e19】
Details
Quelle: Drucksache 15/11073, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【2-bc1e19】
„Schließung“ von Tempelhof gegen Recht und Gesetz? 【2-bc1e19】
Ich frage den Senat:
- Inwieweit teilt der Senat die Auffassung, dass der Antrag der Berliner Flughafen-Gesellschaft (BFG) auf Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tempelhof gegen die erst im Jahr 2003 erfolgte staatsvertragliche Änderung des Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg von 1997 verstößt?
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Ist das Landesentwicklungsprogramm ein Gesetz?
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Inwieweit ist der „weitere Planungsprozess“ mitsamt den insoweit gebotenen planerischen Abwägungen und Verfahrensschritten bereits soweit gediehen, dass schon jetzt der BFG-Antrag gestellt und antragsgemäß beschieden werden kann?
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Inwieweit trifft es ferner zu, dass die vorgenannte Änderung des Landesentwicklungsprogramms aus rechtlichen Gründen eine Vorfestlegung zugunsten des Flughafenausbaus in Schönefeld vermeiden soll? 【2-bc1e19】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-bc1e19】
Zu 1.:
Der Senat teilt diese Auffassung nicht. Das Landesentwicklungsprogramm treffe keine raumordnerisch bindende Standortentscheidung, sondern formuliere Grundsätze, die bei der Abwägung zu berücksichtigen seien. Hierzu gehöre insbesondere die Prüfung einer Konzentration des Luftverkehrs auf einen Standort innerhalb des bestehenden Flughafensystems. 【2-bc1e19】
Zu 2.:
Der Staatsvertrag zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms hat nach Zustimmung durch die Parlamente in Berlin und Brandenburg Gesetzeskraft erlangt. 【2-bc1e19】
Zu 3.:
Der weitere Planungsprozess umfasst sowohl die Landesplanung als auch die Fachplanung. Mit Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) am 15. November 2003 wurde als Ziel der Raumordnung verbindlich festgelegt, dass die Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof mit der Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld zu schließen und ihre Flächen anderen Nutzungen zuzuführen sind. 【2-bc1e19】
Zu 4.:
Der Senat verwies hierzu auf die Antwort zu Frage 3 und die Festlegungen des LEP FS. 【2-bc1e19】
Berlin, den 03. Dezember 2003
In Vertretung
Dr. Hans Stimmann
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-bc1e19】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.