In drei Punkten sind sich gestern alle Parteien nach der #gescheiterten#Privatisierung des #Großflughafens einig gewesen: Der Abbruch des Verfahrens ist richtig, am Projekt #Großflughafen wird trotzdem festgehalten und der #Ausbau ist für die wirtschaftliche Entwicklung der Region von enormer Bedeutung. Wie allerdings der Bau des Flughafens künftig finanziert werden soll – die öffentliche Hand allein oder mit privaten Gesellschaftern zusammen – darüber gingen die Meinungen während der Parlamentsdebatte im Berliner Abgeordnetenhaus auseinander. CDU, FDP und PDS können sich eine Beteiligung privater Investoren vorstellen, die Grünen plädieren für eine #Finanzierung über die öffentliche Hand – und die SPD hat sich die Entscheidung darüber noch offen gelassen.
Der CDU-Abgeordnete Alexander Kaczmarek fragte nach Gebühren und Entgelten auf den Berliner Flughäfen sowie deren Vergleich mit anderen deutschen Verkehrsflughäfen. Der Senat legte umfangreiche Entgelttabellen vor. Danach lagen die Gesamtentgelte für eine typische Boeing 737 in Berlin bei rund 1.583 Euro und damit unter den Vergleichswerten vieler großer deutscher Flughäfen wie Frankfurt, München, Düsseldorf oder Hannover. 【3-d9dfe9】
Details
Quelle: Drucksache 15/10502, Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Kaczmarek (CDU). 【3-d9dfe9】
Berliner Flughäfen – konkurrenzlos teuer 【3-d9dfe9】
Ich frage den Senat:
Welche Gebühren und Entgelte in welcher Höhe müssen jeweils auf den drei Flughäfen der Berlin Brandenburg Flughafen Holding von Passagieren und Fluggesellschaften entrichtet werden?
Wie stellt sich diese Belastung durch Gebühren und Entgelte im Vergleich zu anderen deutschen Verkehrsflughäfen dar?
Berlin, den 28. März 2003.
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nach der Entgeltordnung der Flughäfen Berlin-Tegel, Berlin-Tempelhof und Berlin-Schönefeld fallen insbesondere folgende Entgeltarten an:
Landeentgelte abhängig von Gewichtsklasse, Lärmkategorie und Tageszeit
Passagierentgelte je Fluggast
Abstellentgelte
Positionsentgelte
Infrastrukturentgelte
Entgelte für Gepäckförderanlagen
Entgelte für Fluggastbrücken
Entgelte für Vorfeldbusse
Luftsicherheitsgebühren für abfliegende Passagiere
Die Luftsicherheitsgebühr betrug seit dem 1. November 2002:
Berlin-Tegel: 4,25 €
Berlin-Tempelhof: 3,94 €
Berlin-Schönefeld: 8,49 € pro abfliegendem Fluggast. 【3-d9dfe9】
Daneben mussten Fluggesellschaften zusätzliche Entgelte für Abfertigungsleistungen entrichten. Deren Höhe richtete sich nach Flugzeugtyp und vereinbartem Leistungsumfang. 【3-d9dfe9】
Zu 2.:
Die Berlin Brandenburg Flughafen Holding verglich die Entgelte für einen typischen Inlandsflug mit einer Boeing 737 (67,8 t, 112 ankommende und 121 abfliegende Passagiere). Die berechneten Gesamtentgelte betrugen:
Berlin-Tegel: 1.583,07 €
Berlin-Tempelhof: 1.583,07 €
Berlin-Schönefeld: 1.583,07 €
Frankfurt/Main: 2.013,85 €
Hannover: 2.175,09 €
Stuttgart: 1.843,66 €
Bremen: 2.120,50 €
München: 2.054,48 €
Düsseldorf: 2.032,70 €
Hamburg: 1.465,41 € 【3-d9dfe9】
Bei den Luftsicherheitsgebühren ergab sich folgendes Vergleichsbild:
Frankfurt/Main: 6,58 € (ab 01.03.2003: 7,61 €)
Hannover: 7,87 €
Stuttgart: 4,87 €
Bremen: 6,70 €
München: 4,66 € (ab 01.04.2003: 6,35 €)
Düsseldorf: 5,17 €
Hamburg: 3,91 € 【3-d9dfe9】
Berlin, den 02. Mai 2003
In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
Die verschiedenen Billig #Fluggesellschaften haben dem größten Berliner #Flughafen#Tegel im vergangenen Monat ein kräftiges Plus bei den #Passagierzahlen beschert. Insgesamt wurden im Februar in Tegel 778605 Fluggäste abgefertigt, teilte die #Flughafen-Holding #BBF mit. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 19,8 Prozent. Auf den anderen beiden Berliner Flughäfen #Schönefeld und #Tempelhof gingen die Passagierzahlen dagegen weiter zurück. In Schönefeld wurden im Februar 97608 Fluggäste gezählt, ein #Minus von 6,1 Prozent. In Tempelhof betrug der #Rückgang sogar mehr als 25 Prozent auf nur noch 37 861 Passagiere. Insgesamt wurden in Tegel, Tempelhof und Schönefeld mehr als …
Der geplante Ausbau Schönefelds zum #Flughafen Berlin Brandenburg International (#BBI) bekommt Konkurrenz. Während #Tempelhof und #Tegel geschlossen werden sollen, um den gesamten #Luftverkehr der Hauptstadtregion auf den BBI zu konzentrieren, wird vor den Toren der Stadt in #Neuhardenberg ein neuer #Billig-Airport geplant. Die irische Niedrigpreis-Fluglinie #Ryanair möchte einen ehemaligen Standort der DDR-Regierungsflugstaffel zum #Hauptstadt-Flughafen machen.
Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke fragte nach den rechtlichen und finanziellen Risiken einer möglichen Schließung des Flughafens Tempelhof. Der Senat erläuterte, dass Fluggesellschaften nur unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Schließungsverfügung klagen könnten. Aussagen über die Verteilung möglicher finanzieller Risiken seien aufgrund laufender Bewertungen des Privatisierungsverfahrens nicht möglich. 【2-ab5cc2】
Details
Quelle: Drucksache 15/10342, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【2-ab5cc2】
Wer bezahlt, wenn Tempelhof bleibt? 【2-ab5cc2】
Ich frage den Senat:
Inwieweit trifft die Annahme zu, dass die Tempelhof anfliegenden Fluggesellschaften nicht freiwillig „das Feld räumen“ werden, mithin ein Verfahren zur Schließung des Flughafens mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Rechtsstreit zwischen den Airlines und den zuständigen Behörden auslösen wird, der sich über mehrere Gerichtsinstanzen hinziehen kann?
Was ist für den Fall, dass die Schließung von Tempelhof gemäß dem Konsensbeschluss infolgedessen nicht möglich ist, mit dem Bieterkonsortium hinsichtlich der Verluste in Tempelhof vereinbart worden? Trifft es zu, dass die Altgesellschafter auch noch nach dem Verkauf der BBF-Anteile über mehrere Jahre die Verluste in Tempelhof übernehmen sollen?
Berlin, den 31. Januar 2003. 【2-ab5cc2】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-ab5cc2】
Zu 1.:
Die Verfügung zur Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof ergeht gegenüber der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH.
Eine Klage der Berlin-Tempelhof anfliegenden Fluggesellschaften gegen die Schließungsverfügung ist nur zulässig, wenn diese geltend machen können, durch den Bescheid in ihren Rechten verletzt zu sein. 【2-ab5cc2】
Zu 2.:
Der Aufsichtsrat der Projektplanungsgesellschaft Schönefeld (PPS) hat am 7. Februar 2003 entschieden, die Geltungsdauer der mit dem Konsortium vereinbarten Absichtserklärung nicht zu verlängern.
Der PPS-Aufsichtsrat und die Gesellschafter der Flughafenholding werden zu gegebener Zeit eine Bewertung des Verhandlungsstandes vornehmen.
Deshalb können Einzelaussagen zum Verhandlungsstand – so auch zur Risikoverteilung im Falle der Schließung von Tempelhof – derzeit nicht gemacht werden. 【2-ab5cc2】
Berlin, den 24.02.2003
Der Regierende Bürgermeister
In Vertretung
Monika Helbig 【2-ab5cc2】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
Der neue Chef der #Berlin-Brandenburg #Flughafen#Holding, Dieter #Johannsen-Roth will die #Schließung des Flughafen #Tempelhof verstärkt vorantreiben und den Verkehr mit #Billigfluglinien in #Schönefeld konzentrieren. Johannsen-Roth hat seinen Posten offiziell erst am 1.Januar 2003 übernommen, doch die Zeit vor dem Jahreswechsel genutzt, um sich einen Überblick zu verschaffen. Dabei sei sofort klar geworden, dass der Betrieb in Tempelhof aus wirtschaftlichen Gründen schnell aufgegeben werden müsse, sagte Johannsen-Roth dem Tagesspiegel. Der Flughafen macht pro Jahr ein Defizit von 10 Millionen Euro. Besserung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil. Da die Lufthansa ihr Angebot von Tempelhof nach #Tegel verlagert hat, geht die Zahl der Passagiere auf dem einstigen Zentralflughafen mit steigender Tendenz zurück. Die Flughafengesellschaft muss aber die Infrastruktur für einen internationalen Flughafen vorhalten und finanzieren.
Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke stellte Fragen zum Stand des Verfahrens zur Schließung des Flughafens Tempelhof. Der Senat erläuterte, dass bislang kein Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht vorliegt und der ursprüngliche Schließungsantrag der Berliner Flughafengesellschaft überarbeitet werden soll. Eine Anhörung der betroffenen Fluggesellschaften hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden.
Details
Quelle: Drucksache 15/10191, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP).
Schließung von Tempelhof vor dem „Aus“?
Ich frage den Senat:
Wann, für wann und mit welcher Begründung hat die Berliner Flughafen-Gesellschaft (BFG) bei der Luftfahrtbehörde die Beendigung ihrer Betriebspflicht bezüglich des Flughafens Tempelhof beantragt?
In welchem Sinne hat die Luftfahrtbehörde zu dem Antrag und seiner Begründung Stellung genommen? Trifft es zu, dass die BFG den notwendigen Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Kapazitäten auf den anderen Flughäfen zum Zeitpunkt der beantragten Schließung nicht erbringen konnte?
Inwieweit trifft es zu, dass die BFG im weiteren Verfahren auch die wirtschaftliche Notwendigkeit für die Schließung von Tempelhof nicht begründen konnte? Wann war dies?
Trifft es zu, dass im Falle einer beantragten Flughafenschließung die betroffenen Fluggesellschaften in einem förmlichen Verfahren anzuhören sind? Wann ist dies geschehen und mit welchem Ergebnis? Inwieweit können die Gesellschaften gegen einen Schließungsbeschluss klagen?
Trifft es ferner zu, dass der Planfeststellungsantrag für den Ausbau des Flughafens Schönefeld einen schlüssigen Bedarfsnachweis hinsichtlich der geplanten Flughafenkapazitäten beinhalten muss? Wie kann dieser Nachweis erbracht werden, wenn gleichzeitig die Schließung von Tempelhof beantragt wird?
Wie soll es verfahrensmäßig mit dem Schließungsantrag weitergehen, welche Probleme sieht der Senat und inwieweit ist der Antrag überhaupt realistisch?
Berlin, den 3. Dezember 2002.
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Ein Antrag der Berliner Flughafengesellschaft mbH auf Befreiung von der Betriebspflicht liegt nicht vor. Die BFG hat einen Antrag auf Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof gestellt und begründet. Eine umfassende Darstellung der vorhandenen Ersatzkapazitäten steht noch aus.
Zu 3.:
Der Antrag auf Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof vom 29.12.1997 enthielt aus Sicht der Luftfahrtbehörde keine vollständige Darstellung und Begründung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Betriebsfortführung. Die BFG wurde aufgefordert, den Antrag zu überarbeiten.
Zu 4.:
Für das Verfahren gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz. Eine Anhörung der Beteiligten hat bislang noch nicht stattgefunden. Fluggesellschaften können gegen eine Schließungsverfügung gerichtlich vorgehen, wenn sie geltend machen können, in ihren Rechten verletzt zu sein.
Zu 5.:
Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld muss einen schlüssigen Bedarfsnachweis enthalten. Von entscheidender Bedeutung hierfür ist die Schließung des Flughafens Berlin-Tegel. Dies wurde durch ein Gutachten bestätigt.
Zu 6.:
Die BFG erwägt, den Antrag zur Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof an die aktuellen Entwicklungen anzupassen und zu überarbeiten.
Berlin, den 03.02.2003
In Vertretung
Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke hinterfragte die wirtschaftliche Situation des Flughafens Tempelhof und mögliche Perspektiven für eine wirtschaftlichere Nutzung. Der Senat teilte mit, dass der Flughafen 2001 ein negatives Ergebnis von rund 17,5 Millionen Euro erwirtschaftete und die Verluste durch den Flughafen Tegel ausgeglichen würden. Die langfristige Nutzung der Anlagen nach einer möglichen Schließung sei noch nicht abschließend geklärt.
Details
Quelle: Drucksache 15/10192, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP).
Wer bewirtschaftet wie den Flughafen Tempelhof?
Ich frage den Senat:
Wer bewirtschaftet den Flughafen Tempelhof?
Wie stellt sich das wirtschaftliche Ergebnis des Flughafens Tempelhof dar?
Welchen Anteil haben Einnahmen und Ausgaben des Flughafens Tempelhof am Gesamtergebnis der Berliner Flughafengesellschaft?
Welche wirtschaftlichen Folgen entstehen dadurch, dass bestimmte Flugbewegungen nicht nach Tempelhof verlagert werden können?
Welche Möglichkeiten bestehen, die Wirtschaftlichkeit des Flughafens Tempelhof zu verbessern und welche Nachnutzungen werden für den Fall einer Schließung geprüft?
Welche finanziellen Belastungen könnten für das Land Berlin im Zusammenhang mit einer Schließung entstehen?
Berlin, den 3. Dezember 2002.
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Flughafen Berlin-Tempelhof wird vollständig von der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG) betrieben und bewirtschaftet. Das Land Berlin ist über die Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH mit 37 % beteiligt.
Zu 2.:
Nach Angaben der BFG erwirtschaftete die Gesamtanlage im Jahr 2001 ein negatives Ergebnis von rund 17,5 Mio. Euro. Davon entfielen etwa 12 Mio. Euro auf den Aviation-Bereich und rund 5,5 Mio. Euro auf den Non-Aviation-Bereich.
Zu 3.:
Der Anteil Tempelhofs an den Gesamtumsätzen der BFG sank von etwa 20 % im Jahr 1995 auf etwa 15 %. Der Anteil an den Ausgaben lag dagegen bei rund 28 bis 30 %. Das negative Ergebnis Tempelhofs wurde durch Gewinne des Flughafens Tegel ausgeglichen.
Zu 4.:
Abgelehnte Slots in Tegel konnten nicht in allen Fällen nach Tempelhof verlagert werden, da Startbahnlänge und Hindernissituation den Einsatz bestimmter Flugzeugtypen verhinderten. Ein möglicher Ertragsausfall ließ sich nicht beziffern.
Zu 5.:
Die BFG vertrat die Auffassung, dass weder eine organisatorische Trennung noch technische Optimierungen die Wirtschaftlichkeit wesentlich verbessern könnten, da das Verkehrsaufkommen zu gering und rückläufig sei. Im Januar 2003 wurde ein Passagierrückgang von etwa 18 % verzeichnet. Über die Nachnutzung nach einer Schließung waren die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.
Zu 6.:
Mögliche Kosten für das Land Berlin infolge einer Schließung des Flughafens Tempelhof konnten noch nicht beziffert werden, da entsprechende Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern noch ausstanden.
Berlin, den 13.03.2003
In Vertretung
Ingeborg Junge-Reyer
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.