S-Bahn: Mobilität: Unwirtschaftlich: Die geplante S-Bahn nach Rangsdorf rechnet sich nicht, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/unwirtschaftlich-die-geplante-s-bahn-nach-rangsdorf-rechnet-sich-nicht-li.250674

Brandenburgs Ministerpräsident Woidke und Bürger wünschen sich eine #Verlängerung der Linie #S2 südlich von Berlin. Doch das Projekt droht zu scheitern.

Es war eine Ankündigung, für die Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke viel Beifall bekam. Die Strecke der -Bahn-Linie S2, die südlich von Berlin derzeit noch in #Blankenfelde endet, soll bis #Dahlewitz und #Rangsdorf verlängert werden. Mit dieser Ankündigung sorgte der SPD-Politiker im #Turbinenwerk von #Rolls-Royce in Dahlewitz vor rund vier Jahren für gute Stimmung. Auch viele Bürger freuten sich. Kurz darauf begannen die ersten Vorbereitungen. Doch nach Informationen der Berliner Zeitung hat sich die erforderliche #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als Hürde erwiesen, denn sie ist #negativ ausgefallen. Wird sie das Rangsdorfer S-Bahn-Projekt zu Fall bringen?

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Regionalverkehr: 9-Euro-Ticket: Beermann fordert Investitionen im Nahverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article235567417/9-Euro-Ticket-Beermann-fordert-Investitionen-im-Nahverkehr.html

Nach dem Start des -Euro-Tickets hat Brandenburgs Verkehrsminister Guido #Beermann (CDU) mehr #Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) gefordert. „Die gestiegene #Auslastung des ÖPNV seit dem Start des 9-Euro-Tickets und die Spitzen über Pfingsten zeigen ganz deutlich: Wenn dauerhaft mehr Menschen den ÖPNV nutzen sollen, reicht es nicht aus, an #Tarifschrauben zu drehen“, sagte Beermann am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Wir brauchen nicht noch mehr #Apps, wir brauchen Investitionen in die Hardware: #Schienen und #Fahrzeuge.“

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Bahnverkehr + Polen: Baustart in Angermünde: Deutlich schnellere Zugverbindung zwischen Berlin und Stettin ab 2025 Tempo 160, zweigleisig, elektrifiziert, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Baustart-in-Angermuende-Deutlich-schnellere-Zugverbindung-zwischen-Berlin-und-Stettin-ab-2025-6974608

20 Minuten weniger #Fahrzeit#Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro • #Europa wächst auf der Schiene zusammen

In #Angermünde rollen seit heute die Bagger: Die Deutsche Bahn (DB) hat den #Ausbau der Strecke Angermünde–Stettin begonnen. Pendler:innen wie Tourist:innen profitieren ab dem Jahr 2025, ein Jahr früher als ursprünglich geplant, von kürzeren Fahrzeiten. Zwischen den Metropolen Berlin und #Stettin geht es dann 20 Minuten schneller, die Fahrt dauert in Zukunft also nur noch 90 Minuten. Die deutlich attraktivere Verbindung stärkt nicht nur die #Uckermark, sondern auch das Zusammenwachsen der Nachbarländer Deutschland und #Polen. Mit dem Ausbau des Schienennetzes bietet die DB noch mehr Menschen umweltfreundliche Mobilitätsangebote und trägt somit zum Klimaschutz bei. Der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg investieren dafür fast eine halbe Milliarde Euro.

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S-Bahn: S-Bahn-Chef: „Die Ringbahn ist ein Symbol für Berlin“, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232760523/Die-Ringbahn-ist-wirklich-ein-Symbol-fuer-Berlin.html

Rund 500.000 Menschen sind täglich mit der #Ringbahn in Berlin unterwegs – Tendenz in den vergangenen Jahren, nimmt man einmal die Corona-Pandemie aus, steigend. -Bahn-Chef Peter #Buchner spricht im Morgenpost-Interview deshalb über notwendige #Investitionen, #Ausbaupläne und #Herausforderungen durch #Baustellen.

Herr Buchner, wann sind Sie zuletzt mit der Ringbahn gefahren?

Peter Buchner Vergangene Woche. Ich kann auf verschiedenen Wegen ins Büro fahren, auf einem nutze ich die Ringbahn von #Westkreuz bis #Gesundbrunnen.

Und hat alles funktioniert, sind Sie #pünktlich angekommen?

Ja, ich hatte sogar einen Zug aus unserem #Langlebigkeitsprojekt, also einen ganz neu umgebauten Zug. Das freut mich jedes Mal besonders.

Was macht die Ringbahn für Sie besonders?

Ich finde die Ringbahn besonders spannend, weil dort die unterschiedlichsten Züge im Einsatz sind. Alle fünf #Fahrzeug-Generationen fahren auf der Ringbahn, das ist deshalb auch unser buntestes System. Und wenn man sich die Bezirke anschaut, durch die wir fahren, ist die Ringbahn auch da sehr bunt, mit dem lebhaften Neukölln und dem eher ruhigen Südwesten. Die Ringbahn ist deshalb wirklich ein Symbol für Berlin und die #Vielfältigkeit.

Gleichzeitig gilt die Ringbahn aber auch als eine Herausforderung. Woran liegt das?

Die Ringbahn ist betrieblich das am schwierigsten zu betreibende #Teilsystem. Zum einen, weil es die Linie ohne Ende ist, es gibt keinen #Wendebahnhof, wo sich Verspätungen …

Bahnverkehr: Deutsche Investitionen ins Schienennetz Auf dem Abstellgleis, aus Spiegel

https://www.spiegel.de/auto/deutsche-bahn-deutschland-investiert-zu-wenig-ins-schienennetz-auf-dem-abstellgleis-a-7d22386d-830e-4f3e-8c22-77777076e5ad

Bundesverkehrsminister Scheuer will die #Schiene zum „#Verkehrsträger Nummer eins“ machen. Doch bisher hinkt Deutschland bei den #Investitionen hinterher – und liegt zum Beispiel deutlich hinter Italien.

Ganze 76 Euro pro Einwohner investierte der deutsche Staat im vergangenen Jahr in das #Schienennetz. Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich nicht nur weiterhin zurück, die Rate ist sogar im Vergleich zu 2018 um einen Euro gesunken. Das geht aus aktuellen Zahlen des Interessenverbands „Allianz pro Schiene“ hervor.

„Es ist seit Jahren die Rede von einem Investitionshochlauf in die Infrastruktur“, sagte Hauptgeschäftsführer Dirk Flege. „Die Budgets halten jedoch seit Jahren nicht mit diesen Ankündigungen Schritt.“ 2019 hängten demnach mehrere europäische Staaten Deutschland bei den Investitionen ins Schienennetz ab. So investierten die Spitzenreiter Luxemburg und Schweiz pro Kopf 448 beziehungsweise 404 Euro ins Schienennetz, Österreich lag mit 226 Euro pro Kopf auf dem dritten Rang. Alle drei Staaten seien jedoch nur bedingt für einen Vergleich geeignet, so Flege: Luxemburg investiere derzeit stark in den öffentlichen Verkehr – und die Schweiz und Österreich müssten aufgrund ihrer #Topografie viel in kostspielige Tunnelbauten investieren.

Schweden, Großbritannien und Italien investieren mehr in die Schiene
Schweden, Dänemark, die Niederlande, Großbritannien und Italien hätten dagegen ähnliche Topografien und seien deshalb absolut mit Deutschland …

Bahnindustrie: BVG bekommt 19 Milliarden Euro vom Land Berlin Der neue Verkehrsvertrag steht vor dem Abschluss., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/19-milliarden-euro-die-bvg-ist-dem-land-berlin-lieb-und-teuer-li.91583

Bei schlechten Leistungen drohen Abzüge, doch an der Höhe der Abzüge gibt es Kritik. Die Umstellung des Busbetriebs auf Strom fällt kostspieliger aus als zunächst kalkuliert.

„Weil wir Dich lieben!“ Der umstrittene Werbeslogan der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) richtet sich nicht nur an die Kundschaft, er funktioniert auch andersherum. Das Unternehmen ist dem Land Berlin lieb und teuer, wie der unterschriftsreife neue #Verkehrsvertrag jetzt zeigt. Danach ist die BVG bis 2035 für alle -Bahnen, #Straßenbahnen, #Linienbusse und #Fähren wie bisher alleine zuständig, ohne in diesen Bereichen mit Wettbewerb rechnen zu müssen. Dafür erhält die BVG rund 19 Milliarden Euro. An diesem Dienstag will Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) den Senat über den Vertrag informieren. Danach soll die Vereinbarung möglichst bald unterzeichnet werden.

Die Zeit drängt. Denn der jetzige Verkehrsvertrag, der 2008 in Kraft trat, ist nur noch bis Ende August gültig. #Liniengenehmigungen, die bald enden, müssen auf der Basis eines solchen Kontrakts erneuert werden, sonst ist der Verkehr einzustellen. Auch der neue Vertrag regelt, wie viel Geld das Land der BVG überweist, damit sie Anlagen in Schuss halten, #Investitionen tätigen und Strecken #betreiben kann.

Unterm Strich wird es eine ganze Menge Geld sein. Allein das Volumen des Manteltarifvertrags summiert sich auf 11,7 Milliarden Euro, berichtete Günthers Sprecher Jan Thomsen. Weil Schwerbehinderte und Inhaber des Sozialtickets Berlin S nicht die regulären Fahrpreise zahlen müssen, kommt …

Regionalverkehr + Infrastruktur: Eine regionale Ringbahn für Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Bestehen auf dem Berliner #Bahn-Außenring derzeit die nötigen Voraussetzungen, um dort eine #Ringbahn als
Regionalbahn betreiben zu können?
Antwort zu 1:
Nein.
Frage 2:
Wenn nicht, an welchen Stellen müssten dafür wesentliche #Investitionen getätigt werden, z.B. Lücken
geschlossen, zusätzliche Gleise gelegt oder fehlende Verbindungskurven hergestellt werden?
Antwort zu 2:
Für den sinnvollen Betrieb einer Ringbahn für den Regionalverkehr wäre beispielsweise
die Errichtung diverser #Regionalverkehrshalte notwendig, die zumeist als kostenintensive
#Turmbahnhöfe ausgestaltet werden müssten. Es ist bisher nicht nachgewiesen, inwieweit
freie #Trassenkapazitäten für solch eine Regionalverkehrslinie auf dem Berliner Außenring
(#BAR) gegeben wären. Insbesondere ist hier auch die derzeitige Nutzung und große
Bedeutung des Berliner Außenrings für den Eisenbahn-Güterverkehr zu beachten.
Bei nicht gegebenen Trassen würde dann ggf. auch die Errichtung zusätzlicher
Gleisinfrastruktur, angepasste Leit- und Sicherungstechnik o.ä. nötig werden. Dies beträfe
dann nicht nur den BAR an sich, sondern auch die Zulauf- und Kreuzungsstrecken, zu
denen eine Verknüpfung hergestellt werden müsste. Insbesondere auf diesen Strecken
besteht derzeit schon ein sehr dichtes Betriebsprogramm. Viele Strecken sind als
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sogenannte „Überlastete Schienenwege“ von der DB Netz AG klassifiziert worden, so
dass die Fahrzeitverlängerungen durch zusätzliche Halte Angebotsreduzierungen auf den
Radialstrecken in die innere Stadt zur Folgen haben könnten.
Frage 3:
Gab es bereits schon einmal in den Senatsverwaltungen Überlegungen zu einem möglichen Ringbetrieb für
den Regionalbahnverkehr auf dem Außenring um Berlin? Gab es dazu bereits Diskussionen mit Brandenburg?
Antwort zu 3:
Der BAR wird von mehreren Regionalverkehrslinien genutzt, so z.B. für die Verbindungen
von Oranienburg über Hennigsdorf nach Berlin-Spandau/Charlottenburg sowie über Golm
nach Potsdam Hbf, von Potsdam Hbf über Golm nach Berlin-Schönefeld Flughafen und
von Lichtenberg über Hohenschönhausen nach Bernau. Der Vorteil hierbei ist, dass
verschiedene Außenäste mit hohem Nutzerpotential bedarfsgerecht miteinander
verbunden werden und auch direkte Verknüpfungen zu den weiteren Regional- und SBahn-
Verbindungen bestehen.
Die Leistungen im #Regionalverkehr werden von den Aufgabenträgern der Länder Berlin
und Brandenburg gemeinsam abgestimmt, insbesondere wenn es Landesgrenzen
überschreitende Leistungen betrifft.
Gespräche zu einer generellen Regionalverkehrs-Ringlinie mit dem Aufgabenträger des
Landes Brandenburg gab es bisher nicht.
Frage 4:
Sieht der Senat Chancen in einem solchen Ringbetrieb auf dem Außenring, insbesondere um bessere
Verbindungen für #Pendlerströme und für tangentiale Passagierströme zu schaffen?
Antwort zu 4:
Pendlerströme charakterisieren sich durch eine möglichst minimierte Reisezeit für eine
Wohnung-Arbeit-Verbindung. Lange Wege über den BAR konterkarieren diese.
Tangentiale Passagierströme könnten mit neuen Verbindungen über den BAR positive
Wirkungen erzeugen. Für Bereiche, wo ein Bedarf für tangentiale Verbindungen bisher
identifiziert wurde, wurden Regionalverkehrslinien eingerichtet. Weitere befinden sich in
Planung. So plant der Senat beispielsweise die Einrichtung einer #Nahverkehrstangente auf
dem östlichen BAR – hierfür steht allerdings ein endgültiger Systementscheid -Bahn oder
#Regionalverkehr noch aus. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieser östliche Teil des
BAR durch überwiegend dicht besiedelte Berliner Bezirken führt, während die übrigen
Teile des BAR zu Zeiten der deutschen Teilung bewusst in peripherer Lage zu den
Siedlungsgebieten geplant wurden.
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Frage 5:
Wird der Senat einen Ringbetrieb auf dem Außenring in Zukunft als mögliche Option in seine Überlegungen
zum Ausbau des Schienenverkehrs in der Metropolregion Berlin/Brandenburg mit einbeziehen?
Antwort zu 5:
Für den Regionalverkehr werden durch die Aufgabenträger der Länder Berlin und
Brandenburg regelmäßige Überprüfungen der verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie
Bedarfsprüfungen durchgeführt. Je nachdem, welche Erkenntnisse sich daraus ergeben,
werden Anpassungen bei den Vergaben der jeweiligen Netzbetriebe (Netz-Elbe-Spree,
Lausitznetz usw.) vorgenommen. Hier wurde durch die Länder Berlin und Brandenburg
insbesondere eine Stärkung der Verkehre auf dem BAR vorgenommen, so dass künftig
auch der Streckenabschnitt zwischen Oranienburg/Bernau über Hohenschönhausen,
Lichtenberg und Schöneweide zum Flughafen BER im 30-Minuten-Takt, abschnittsweise
sogar dichter, bedient werden wird. Bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen
können diese Verkehre in der Zukunft auch ausgeweitet werden. Dabei ist es von den
verkehrlichen Anforderungen abhängig, ob dies durch eine auf dem BAR verkehrende
Regionalverkehrs-Ringlinie oder abschnittsweise über den Außenring geführte
Regionallinien erfolgt, welche sich an den direkten Quell- und Zielbeziehungen der
Fahrgäste orientieren.
Berlin, den 11.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie: Deutsche Bahn investiert Milliarden – Nur ein erster Schritt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/politik/article227211941/Deutsche-Bahn-muss-besser-werden-die-Weichen-sind-gestellt.html

Die #Deutsche Bahn plant bis zum Jahr 2030 #Investitionen in #Milliardenhöhe. Aber das ist nur der erste Schritt in die richtige Richtung.

Die Deutsche Bahn stellt endlich ihre #Weichen in die richtige Richtung. Statt zu sparen, wird #investiert – und zwar kräftig. 156 Milliarden Euro will der Staatskonzern bis 2030 in den Ausbau und die #Modernisierung seines #Schienennetzes stecken, das teils noch mit Gleisen aus der Kaiserzeit bestückt ist.

Die Investition ist mehr als überfällig und Voraussetzung, um die Bahn pünktlicher und leistungsfähiger – und damit auch für noch mehr Kunden attraktiver zu machen. Bleibt zu hoffen, dass das Geld an den richtigen Stellen eingesetzt wird und auch die Kunden schnell Verbesserungen spüren.

Investitionen für Baubranche willkommenes Konjunkturprogramm
Große Freude dürfte über die Pläne auch in der Baubranche herrschen. Die geplanten Investitionen sind für viele Firmen ein willkommenes Konjunkturprogramm …

Werkstätten + Bahnindustrie: Für eine starke Schiene: Deutsche Bahn baut ICE-Werke massiv aus Investitionen von einer halben Milliarde Euro, aus DB

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Fuer-eine-starke-Schiene-Deutsche-Bahn-baut-ICE-Werke-massiv-aus–4306858

#Investitionen von einer halben Milliarde Euro • DB-Personenverkehrsvorstand #Huber: „#Werke sind Schlüssel für Qualität der Züge“ • Staatssekretär #Ferlemann: „Mit dem Ausbau der Werke setzt die DB an der richtigen Stelle an“ • DB stellt 1.000 neue Mitarbeiter für #Instandhaltung ein
Die Deutsche Bahn (DB) investiert rund eine halbe Milliarde Euro in die Instandhaltung ihrer #Fernverkehrsflotte und damit in die Verbesserung von Pünktlichkeit und Qualität der #ICE- und #IC-Züge. Größere Hallen, erweiterte #Werkstätten und Lager sowie neue Behandlungs- und #Abstellgleise sorgen dafür, dass die Züge künftig schneller und besser instandgehalten werden können. Auch die Digitalisierung und Automatisierung werden weiter vorangetrieben. Zudem schafft die DB bundesweit 1.000 zusätzliche Stellen in den Werken. Die Hälfte der Mitarbeiter ist bereits eingestellt.

Im Beisein von Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär für Verkehr und digitale Infrastruktur, stellte DB-Personenverkehrsvorstand Berthold Huber heute die Maßnahmen exemplarisch im Werk Hamburg-Langenfelde vor, wo die ersten Ausbauten bereits erfolgt sind.

Berthold Huber: „Deutschland braucht eine starke Schiene. Den #Instandhaltungswerken kommt für die Qualität unserer Züge eine Schlüsselrolle zu. Mit der Investition in die Werke erhöhen wir die Zuverlässigkeit und den Komfort unserer Züge. Das ist ein wesentlicher Baustein auf dem Weg, die Fahrgastzahlen im Fernverkehr weiter zu steigern.“

Enak Ferlemann: „Es ist unser erklärtes Ziel, die Leistungsfähigkeit des Systems Schiene zu stärken. Mit dem Ausbau ihrer Werke setzt die DB an der richtigen Stelle an. Zuverlässige Züge sind das A und O für die dringend notwendige Verkehrswende. Das Maßnahmenpaket ist beeindruckend und kommt zum richtigen Zeitpunkt“.

In Hamburg-Langenfelde werden rund 74 Millionen Euro für ein neues Lager, zusätzliche Nebenwerkstätten und erweiterte Rangier- und Abstellanlagen investiert. In der vier Fußballfelder großen Wagenhalle ist zudem eine neue Dacharbeitsbühne entstanden, von der der ICE 4 als neues Flaggschiff im Fernverkehr optimal behandelt werden kann. Alle Umbauten sind im laufenden Betrieb erfolgt und sollen bis September abgeschlossen sein. In den beiden Hamburger Werken Langenfelde und Eidelstedt entstehen insgesamt rund 240 neue Stellen. Hamburg ist der größte Standort für die Wartung von Fernverkehrszügen in Deutschland. Die Investitionen belaufen sich für Hamburg auf 170 Millionen Euro. Die DB betreibt elf Instandhaltungswerke in Deutschland, von denen die Mehrheit ausgebaut wird.

barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst – Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

1. In welchem Verhältnis werden die Zahlungen für den #Sonderfahrdienst (SFD) zwischen den Overheadkosten der #WBT und den ausführenden Subunternehmen aufgeteilt?
2. Welcher Anteil der Zahlungen für den SFD ist für #Investitionen insbesondere im Bereich IT kalkuliert?
Zu 1. und 2.: Die Zahlungen für #Regiekosten erfolgen auf Basis der vertraglichen Regelungen, deren Grundlage das Angebot des Auftragnehmers bildet. Die Kosten beinhalten alle dem Betreiber für Fahrtannahme und Disposition entstehenden fixen und variablen Kosten zur Vorhaltung von Personal und Strukturen und werden pro durchgeführte Fahrt bezahlt. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten ist im Vergabeverfahren nicht gefordert. Das Verhältnis von Regiekosten zu Beförderungskosten beträgt 1:9.
3. Hält der Senat 53 Fahrzeuge im SFD angesichts von 33.000 Anspruchsberechtigten für ausreichend, insbesondere, wenn Nutzerinnen und Nutzer davon ausgehen müssen, dass maximal 35 bis 40 tatsächlich zum Einsatz kommen?
Zu 3.: Rund 31.000 (Stand 31.10.2017) Personen sind grundsätzlich berechtigt, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Davon verfügen rd. 20.000 Berechtigte über eine aktive #Magnetkarte als #Zugangsvoraussetzung. Dieser Personenkreis stellt damit die potentiellen Nutzerinnen und Nutzer dar. Monatlich genutzt wird der Fahrdienst durchschnittlich von rd. 2.500 Personen (Stand Oktober 2017).
Vertraglich sind 54-56 Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Damit können regelhaft die
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#Fahrtwünsche erfüllt werden. Bei erhöhter Nachfrage, aus wetter-, verkehrs- oder fahrzeugbedingten Gründen kann es trotz sorgfältiger Disposition zu Engpässen oder sogar Fahrtausfällen kommen. Hier besteht für den Betreiber die Möglichkeit, neben den Reservefahrzeugen auch sogenannte Teletaxen als Ersatz einzusetzen. Die Fahrzeugkapazität wird seitens des Senats für ausreichend erachtet. Bei fehlender Auslastung ist ein wirtschaftlicher Einsatz der Fahrzeuge nicht mehr möglich.
4. Wie wird bisher sichergestellt, dass ausschließlich tatsächlich absenkbare Fahrzeuge eingesetzt werden und die Fahrer damit auch praktisch vertraut sind?
Zu 4.: Die Fahrzeuge sind regelhaft mit einer #Rampe ausgestattet. Die Eignung als #Behindertentransportfahrzeug muss durch den Prüfbericht einer Technischen Prüfstelle nachgewiesen werden. Die Prüfung nach der Din #75078 umfasst u. a. die Einrichtung des Fahrzeuges (Teil 1) – darunter fallen auch Auffahrrampen, Fußleisten – sowie die Rückhaltesysteme (Teil 2). Sofern die Eignung bestätigt ist, können die Fahrzeuge im Sonderfahrdienst (SFD) eingesetzt werden. Die notwendigen Schulungen des Fahrpersonals sind Voraussetzung für dessen Einstellung.
5. Ist dem Senat der Forderungskatalog des Fahrgastbeirates zur Neuausschreibung des Sonderfahrdienstes bekannt und wie bewertet er ihn?
6. Inwieweit will er die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer bei der Ausschreibung berücksichtigen?
Zu 5. und 6.: Sofern es sich um die Forderungen des Spontanzusammenschlusses und einigen Mitgliedern des Fahrgastbeirats vom 25.10.2017 an die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung handelt, sind diese dem Senat bekannt.
Die Anregungen des Fahrgastbeirats werden – wie auch die eingehenden Beschwerden und Ergebnisse der Fahrgastbefragungen – im Rahmen der Neuvergabe geprüft und – soweit es erforderlich und geboten ist – einbezogen.
7. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die WBT für nachweisliche Mängel künftig in Regress genommen werden kann?
Zu 7.: Nachweisliche Vertragsmängel werden schon jetzt regelmäßig im Rahmen von Vertragsstrafen geahndet. Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
8. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die Bestellzeit auf zwei Tage verkürzt wird?
Zu 8.: Die Bestellzeit liegt bereits jetzt zwischen 14 und zwei Tagen. Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
9. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass generell notwendige Treppenhilfe zu leisten ist und dies den grundsätzlichen Einsatz von zwei Personen erfordert?
Zu 9.: Notwendige Treppenhilfe wird grundsätzlich geleistet und ist Bestandteil des Vertrages. Sie darf nur in Einzelfällen und zum Schutz der Berechtigten und/oder des Personals abgelehnt werden. Ablehnungsgründe liegen z. B. vor, wenn zur Treppenhilfe stark schwergewichtiger Menschen vier Personen eingesetzt werden müssten, diese
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aber nicht zur Verfügung stehen oder die Leistung räumlich, technisch oder behinderungsbedingt nicht möglich ist. Dem Betreiber muss dabei das notwendige Ermessen eingeräumt werden.
Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
10. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass in Ausschreibung und Vertrag festgehalten wird, welche Hilfeleistungen der Fahrer zu erbringen hat, wie Hilfe beim Jacke, Regencape oder Schuhe an/ausziehen Hilfestellungen beim Umsetzen von einem Rollstuhl in einen anderen; Tür auf-/zuschließen? Wie wird bisher sichergestellt, dass diese Assistenz zur geplanten Fahrzeit automatisch hinzugefügt wird?
Zu 10.: Bereits jetzt ist die Art der Assistenzleistung vertraglich geregelt. Ob und in welchem Maß eine weitere Konkretisierung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
11. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die Disponenten bzw. Fahrer regelmäßig und verpflichtend sowohl im Umgang mit behinderten Menschen wie in Ortskunde zu schulen sind?
Zu 11.: Bereits jetzt sind Art und Umfang der Schulungen vertraglich geregelt. So ist die jährliche Teilnahme an (technischen) Schulungen/ Fortbildungen und Sicherheitstraining beim TÜV, Berufsgenossenschaft oder vergleichbaren Einrichtungen zu den Themen Treppenhilfe, Sicherung der Nutzerinnen und Nutzer und des Rollstuhles und zum Umgang mit dem zu befördernden Personenkreis für das Fahrpersonal verpflichtend.
Das Personal in der Regiezentrale muss vor Aufnahme der Tätigkeit (d. h. vor Vertragsbeginn und bei Neueinstellungen) im Umgang mit dem zu befördernden Personenkreis sowie mit der für die Fahrtwunschannahme und Disposition notwendigen Technik geschult sein und Ortskenntnisse vorweisen können.
Ob und in welchem Maß eine weitere Konkretisierung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
12. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass ein Notruf ganztägig möglich ist und die Fahrzeuge für Notfälle im Innenstadtbereich verfügbar sind, um Wartezeit bei einer Stationierung am Stadtrand zu vermeiden? Ein Notfall ist dabei, dass der Rollstuhl – egal ob Elektrorollstuhl oder Faltrollstuhl – nicht mehr fahrtüchtig ist oder sich der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert, z.B. ein Sauerstoffgerät nicht mehr richtig arbeitet.
Zu 12.: Bereits jetzt besteht eine separate Notrufnummer, die personell innerhalb der vorgegebenen Betriebszeiten zu besetzen und vorrangig zu bedienen ist. Sie darf von den Nutzerinnen und Nutzern unter folgenden Voraussetzungen gewählt werden: wenn
a. innerhalb von 20 Minuten nach regulärem Abfahrttermin noch kein Fahrzeug gekommen ist oder
b. nachts – innerhalb der Betriebszeiten des Sonderfahrdienstes bis 1:00h- keine Beförderungsmöglichkeit mehr mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht oder
c. der Rollstuhl defekt ist oder
d. eine Beförderung am Fahrtag kurzfristig storniert werden muss.
Der Betreiber stellt für a) bis c) in angemessener Zeit ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung. Ob und in welchem Maß darüber hinaus eine Ergänzung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
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13. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass mehr „normale Taxen“ für Läufer, Menschen mit Rollator und Umsetzbare eingesetzt werden, um die Busse optimal für nichtumsetzbare Menschen zur Verfügung zu haben?
Zu 13.: Vorrang hat zunächst die Nutzung des ÖPNV. Sofern dieser nicht genutzt werden kann, kann der Sonderfahrdienst oder das Taxikonto in Anspruch genommen werden. Das erforderliche Beförderungsmittel wird maßgeblich vom Umfang der benötigten Assistenzleistungen (wie z. B. Treppenhilfe, Hilfestellungen beim Verlassen der Wohnung) abhängen. Eine generelle Verschiebung des Einsatzes von Sonderfahrzeugen zu Taxen hin kann daher nicht ohne weiteres vorgenommen werden. Zumal dann die Zahl der Fahrten und Fahrzeuge im SFD entsprechend reduziert werden müsste, um die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Eine Verknappung im Bereich von Fahrzeugen und Personal scheint derzeit jedoch nicht vertretbar.
Diese Überlegungen werden jedoch u. a. in das Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen einfließen.
14. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass bei Verspätung des Busses von mehr als 30 Minuten ein Ersatzfahrzeug zu schicken ist und ab 45 Minuten Verspätung der Fahrgast berechtigt ist, die betreffende Fahrt ohne Stornogebühr abzusagen und der Fahrgast grundsätzlich über Verspätungen ab 30 Minuten telefonisch zu informieren ist?
Zu 14.: Siehe auch Antwort zu 12. Schon jetzt ist vertraglich vorgegeben, dass bei Störungen im Ablauf (u. a. Verspätungen von mehr als 20 min, Fahrausfällen, Nicht-Antreffen der Nutzerin oder des Nutzers) die Nutzerin bzw. der Nutzer unverzüglich telefonisch zu informieren ist. Die unzureichende oder ausgebliebene Information ist in der Vergangenheit in verschiedenen Fällen auch als Vertragsmangel gegenüber dem Betreiber gerügt, bzw. mit einer Vertragsstrafe belegt worden.
15. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass eine Erneuerung der Buchungssoftware erfolgt, um bestehende Logistikprobleme zu beheben?
Zu 15.: Im Rahmen des anstehenden Vergabeverfahrens wird es einem künftigen Betreiber freigestellt, welche Software zum Einsatz gelangt.
Vorgegeben werden kann lediglich der damit zu erbringende Leistungsinhalt.
Berlin, den 18. Dezember 2017
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales