U-Bahn: Fährt die U9 nach Pankow?, aus Senat

05.12.2022

Frage 1:
In der Berliner Zeitung vom 15.11.2022 wird mit Verweis auf den BVG-Betriebsvorstand berichtet, eine #Verlängerung der #U9 von der U-Bahnstation #Osloer Straße nach #Pankow-Bahnhof oder P#ankow-Heinersdorf rücke wieder in den Fokus. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen bzw. Untersuchungen für eine Verlängerung der U9 von der U-Bahnstation Osloer Straße nach Pankow-Bahnhof oder Pankow-Heinersdorf und welche Schritte sind bis wann als nächstes geplant?
Frage 2:
Welche Untersuchungen, Analysen, Berichte u.ä. existieren dazu beim Senat oder der BVG bereits aus den letzten zehn Jahren?
Frage 3:
Welche Streckenverläufe mit welchen Haltepunkten wurden in den letzten zehn Jahren erwogen und welches Fahrgastpotenzial wurde jeweils erwartet?

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U-Bahn: Ausbau des Berliner U-Bahnnetzes – Stand der derzeitigen Planungen, aus Senat

01.12.2022

Frage 1:
Welche Pläne zum #Ausbau des Berliner -Bahnnetzes werden aktuell seitens des Berliner Senates sowie der Berliner #Verkehrsbetriebe aktiv verfolgt?
Frage 2:
Der Ausbau bzw. die Erweiterung welcher -Bahnlinien werden seitens des Berliner Senates prioritär verfolgt?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundlage des Senatshandelns ist der Senatsbeschluss zum #Nahverkehrsplan 2019-2023. Die dortigen Einschätzungen basieren auf den Arbeiten zum #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplan 2019-2023, die Betrachtungen sind in ebd. Dokument veröffentlicht. Im Zuge der Senatsneubildung wurde in den „Richtlinien der Regierungspolitik“ vom Senat
darüber hinaus beschlossen, dass folgende -Bahn-Verlängerungen perspektivisch betrachtet werden sollen:

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Radverkehr: Bis 2030: Neue Radschnellstrecke von Hönow bis Spandau, aus SZ

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-berlin-bis-2030-neue-radschnellstrecke-von-hoenow-bis-spandau-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220406-99-821231

Die Pläne für die längste #Radschnellstrecke durch Berlin nehmen Form an: Bis 2030 soll die rund 38 Kilometer lange „#Ost-West-Route“ fertig sein, einzelne Abschnitte könnten schon vorher eröffnet werden. Baubeginn für der zweiteiligen Strecke, die von #Hönow nach #Spandau durch das #Stadtzentrum führt, ist für 2026 geplant, wie die landeseigene Radplanungsgesellschaft #Infravelo am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mitteilte.

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U-Bahn: Giffey erklärt U7-Verlängerung zum BER zur „Priorität“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlins-regierende-buergermeisterin-zu-u-bahnausbau-giffey-erklaert-u7-verlaengerung-zum-ber-zur-prioritaet/27990656.html

Berlin will mehrere -Bahnstrecken verlängern. Franziska Giffey hat klare Vorstellungen – doch ihre #Verkehrssenatorin Bettina Jarasch sieht das anders.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat die Verlängerung der #U7 zum #BER zum vorrangigen Projekt unter den geplanten U-Bahnverlängerungen der rot-grün-roten Koalition erklärt. „Vor allem eine Strecke hat dabei Priorität: die Verlängerung der U7 bis zum BER“, sagte Giffey am Mittwoch. Ein #Hauptstadtflughafen brauche auch eine #Hauptstadtanbindung. Dies sei für die Berliner:innen wie auch für Gäste und Partner wichtig.

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U-Bahn: Im Westen was Neues: Warum Berlins U-Bahn-Linie U7 länger werden soll, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/im-westen-was-neues-warum-berlins-u-bahn-linie-u7-laenger-werden-soll-li.205834

Die Strecke von Rathaus #Spandau nach #Heerstraße Nord wäre ein Projekt mit „#Gerechtigkeitseffekt“, so Senatorin Jarasch. Wie sehen die Reaktionen aus?

Berlins -Bahn-Netz soll wachsen. In der Diskussion um den Ausbau des am stärksten genutzten Nahverkehrsmittels ist ein Projekt im Westen der Stadt in den Blickpunkt gerückt. Es geht um die Verlängerung der -Bahn-Linie #U7 vom Rathaus Spandau ins #Neubaugebiet Heerstraße Nord. hatte sich Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) dafür ausgesprochen, dieses Vorhaben in Angriff zu nehmen. In der Tat: Von allen möglichen U-Bahn-Neubaustrecken, die der Senat untersuchen ließ, könnte die #Westerweiterung der U7 die meisten Fahrgäste gewinnen. Die Strecke, mit 31,8 Kilometer ohnehin schon längste die U-Bahn-Linie Berlins, würde um mehr als vier Kilometer wachsen. Nun fordert Spandaus Baustadtrat Thorsten Schatz (CDU), im westlichsten Berliner Bezirk ein weiteres -Bahn-Projekt ins Auge zu fassen. Kritik kommt dagegen vom Berliner #Fahrgastverband #IGEB.

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allg. + U-Bahn: 3 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich in Berlin? Die Gleichwertigkeit von Berlins ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem #ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und
Einwohner Berlins und dem potenziellen #Nutzungsverhalten bei einem #Ausbau des #ÖPNV? Wie begründet
der Senat seine Antwort?
Antwort zu 1:
Je nach #Ausbauzustand und Preisniveau eines Angebots des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es ein unterschiedliches Nutzungsverhalten der von
2
dem Angebot erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner eines Gebiets. Diese
Tatsache ist in der Verkehrswissenschaft seit Jahrzehnten bekannt und wird in der Regel
in Form sogenannter Elastizitäten ausgedrückt. Diese dienen u.a. der #Prognose von
Nachfrageentwicklungen nach Bau bestimmter #Netzelemente, bspw. neuer
#Straßenbahnstrecken. Welche Elastizitäten konkret anzuwenden sind, hängt von den
jeweils zu untersuchenden Angebotsverbesserungen ab und lässt sich nicht pauschal
beantworten. Eine andere Vorgehensweise zur Ermittlung des potenziellen
Nutzungsverhaltens wurde im Zuge der Aufstellung des aktuellen Nahverkehrsplans 2019-
2023 gewählt. Im Zuge einer Marktstudie wurden von aktuellen und potenziellen
Fahrgästen des Berliner ÖPNV deren Anforderungen und Präferenzen abgefragt (vgl.
Kapitel I.1.7 des Nahverkehrsplans Berlin (NVP)). Die Ergebnisse der Studie, bei der u.a.
als wichtige Marktfaktoren zugunsten des ÖPNV eine hohe Verkehrssicherheit, die
Nutzbarkeit der Unterwegszeit, die Bedeutung verlässlicher Informationen und die hohe
zeitliche Verfügbarkeit benannt wurden, flossen in die Zielsetzungen und Maßnahmen des
Nahverkehrsplans ein.
Frage 2:
Wenn ja, wie wird der Senat den ÖPNV entsprechend der potenziellen Nachfrage auszubauen?
Antwort zu 2:
Das Ausbauprogramm des Senats für den ÖPNV umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen.
Diese sind im aktuellen #Nahverkehrsplan (#NVP) 2019-2023 dargestellt. Soweit damit ein
Ausbau von ÖPNV-Infrastruktur verbunden ist, sind diese im ÖPNV-Bedarfsplan
dargestellt, der als Anhang 3 des Nahverkehrsplan ebenfalls vom Senat beschlossen
wurde. Der NVP benennt zudem eine Reihe von Maßnahmen, die in direkter Konsequenz
aus den Ergebnissen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Marktstudie in den
nächsten Jahren umgesetzt werden sollen bzw. teilweise schon werden. Dazu zählen
bspw. der weitere Ausbau der #Echtzeit-Fahrgastinformation, die Ausweitung des
sogenannten #10-Minuten-Netzes, die Reduzierung von Störungen und Beeinträchtigungen
insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr sowie der Ausbau der
#Platzkapazität. Der Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 sowie sämtliche Anlagen findet
sich unter https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/
Frage 3:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins
über ein gleichwertiges ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das #Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen
Berlins miteinander vergleichbar gemacht?
Antwort zu 3:
Im Rahmen der Aufstellung des NVP 2019-2023 wurde auch die Gleichwertigkeit des
Berliner ÖPNV-Angebots untersucht. Die Vorgehensweise dieser Untersuchung wurde
bereits in der Antwort auf Frage 6 der Anfrage 18/27928 erläutert.
3
Frage 4:
Sind die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Kaulsdorfer Seen adäquat an den ÖPNV
angeschlossen, sodass ihnen hier eine gleichwertige Mobilitätsmobilität im Sinne des MobG BE ermöglicht
wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, was tut der Senat, um
gleichwertige Mobilitätsangebote zu schaffen?
Antwort zu 4:
Die vom Mobilitätsgesetz geforderte Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote wird über die
Zugangs- und Angebotsstandards des Nahverkehrsplans konkretisiert, die nicht nur
Entfernungen zur nächsten Haltestelle und Mindesttakte, sondern auch Mindestwerte für
die so erschlossenen Bevölkerungsanteile definieren. Grundsätzlich entspricht das ÖPNVAngebot in Berlin den vom NVP festgelegten Zugangsstandards. Dies gilt für die
Wohnbebauung westlich des Hultschiner Damms (Straßenbahnlinien 62, 63 bzw. Buslinie
N90, in Teilen 108) bis zu den Parallelstraßen Lavendelweg, Weitzgründer Straße bzw.
Am Barnim, südlich der Elsenstraße bzw. der Straße Am Niederfeld (Buslinie 398) inkl.
des Wohngebiets zwischen Butzer See und Elsensee, östlich der Chemnitzer Straße
(Buslinie 269, in Teilen X69, 169) inkl. der Striegauer Straße und große Teile der
Waldenburger Straße sowie nördlich der Ulmenstraße bzw. Kohlisstraße (Buslinie 108)
inkl. der Parallelstraßen Heerstraße, Bergedorfer Straße, Teile der Eschenstraße sowie
der Roedernstraße.
Die Zugangsstandards des NVP berücksichtigen aber auch, dass ggf. aufgrund der
topographischen Situation oder des Zustands der Straßen eine 100 %ige Erreichbarkeit
mit dem ÖPNV ganz praktisch nicht immer gewährleistet werden kann. Insbesondere
östlich und südlich des Habermannsees ist eine Bedienung mit Linienbussen der BVG
aufgrund der Infrastrukturverhältnisse nicht praktikabel umsetzbar. So ist im NVP aus
Abb. 87 im Kapitel VI.2.4.2 ersichtlich, dass ein Teil der dortigen Wohngebiete nicht
innerhalb der vom NVP definierten Erreichbarkeitsstandards an den ÖPNV angebunden
ist. Die dortige Bevölkerung zählt zu den 3,9 % der Berliner Bevölkerung, die außerhalb
der Erschließungsstandards gemäß NVP wohnt.
Zwar sind damit die Mindeststandards des NVP gemessen an der Gesamtbevölkerung
eingehalten, der NVP gibt jedoch das Ziel vor, diese Mindeststandards soweit wie sinnvoll
möglich zu überschreiten. Der NVP hat daher zur Behebung von infrastrukturell bedingten
Erschließungsdefiziten die Erprobung eines Rufbussystems vorgesehen, um sowohl den
Erfolg als auch die damit verbundenen Kosten real ermitteln zu können. Daher sind u.a.
die Wohngebiete rund um die Kaulsdorfer Seen sowie die ÖPNV-Haltestellen der oben
genannten Linien als zukünftiges Rufbus-Bediengebiet zwischen dem Aufgabenträger und
der BVG vorgesehen. Der Betriebsstart für den Rufbus ist für Mai 2022 geplant.
Frage 5:
Laut Nahverkehrsplan 2019–2023, Kapitel I.1.5.5., sind einige Kieze in Berlin nicht gleichwertig mit
Mobilitätsangeboten erschlossen. Genannt werden hier vor allem die Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf, wo gemäß der Aussagen des NVP kein attraktives Angebot im
Tagesverkehr vorhanden ist. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Angebot des ÖPNV in allen
Bezirken attraktiv und gleichwertig zu machen (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme und Bezirk)?
4
Antwort zu 5:
Hierzu sei wird auf die Antwort zu Frage 5 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Im
Zusammenhang mit der nachfolgenden, bezirksweisen Aufschlüsselung durch die BVG
über die in den vergangenen Jahren bestellten ÖPNV-Mehrleistungen verweist der Senat
darauf, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als
Aufgabenträger für den ÖPNV auf ein bezirksübergreifendes ÖPNV-Netz abzielt und die
Mehrleistungen nicht nach Bezirken differenziert plant oder gesondert erfasst.
Reinickendorf
· 2019: Betriebszeitenausweitung montags bis freitags im 20‘-Takt auf der Linie #220
zwischen Borsigwalde, Humboldt-Klinikum und U Rathaus Reinickendorf (neu: ab
05:30 Uhr bis 23:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #120 zwischen U Leopoldplatz und U Paracelsus-Bad (neu: ab 05:00/06:30
Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#124 zwischen Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm und S Heiligensee (neu: ab
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#125 zwischen S Frohnau und U Kurt-Schumacher-Platz (neu: ab 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr)
· 2020: Betriebszeitenausweitung samstags im 20‘-Takt auf der Linie #125 zwischen U
Osloer Str. und Holzhauser Str./Schubartstr. (neu: ab 05:30 Uhr bis 00:30 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung in den Sommerferien montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie #133 zwischen Tegel-Süd, Neheimer Str. und U AltTegel (neu: ab 06:00/06:30 Uhr bis 18:00/18:30 Uhr)
Treptow-Köpenick
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr dienstags bis freitags auf einen 7/8-
Minuten-Takt (statt 10‘-Takt) auf der Linie #F12 (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr)
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie F12 (neu: ab 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #164 zwischen Altglienicke, Siriusstr. und S Adlershof (neu: ab 06:00 Uhr
bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#260 (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #163 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #363 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #62 zwischen S Köpenick und Mahlsdorf Süd (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00
Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
5
· 2021: Taktverdichtung montags bis samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #68 zwischen S Köpenick und S Grünau (neu: Mo-Fr ab 06:00 Uhr bis
18:00 Uhr, Sa ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #27 zwischen S Friedrichsfelde Ost und Freizeit- und Erholungszentrum
(neu: ab 06:30/07:00 Uhr bis 18:30/19:00 Uhr)
Marzahn-Hellersdorf
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #16
(neu: ab 10:00/10:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #398
(neu: Mo-Fr ab 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, So ab
10:00 Uhr bis 23:00 Uhr)
Frage 6:
Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig? Wie begründet der Senat dies?
Antwort zu 6:
Siehe die Antwort zu Frage 3. Zudem wurde in der Anfrage 18/27928 in der Antwort auf
Frage 6 bereits erläutert, wo hinsichtlich der Anforderung eines gleichwertigen ÖPNVAngebots noch Defizite bestehen.
Frage 7:
Bestehen gleichwertige Mobilitätsangebote im Vergleich City und den Außenbezirken? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 7:
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18/27928 verwiesen.
Frage 8:
Was wird weiterhin unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des
Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk, City und
Außenbezirk)?
Antwort zu 8:
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 in der Anfrage 18/27928 verwiesen.
6
Frage 9:
Wie und warum bewertet der Senat
a. einen #Neubau einer U-Bahn-Linie #U11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring in #Marzahn?
b. eine Abzweigung der #U6 zum Flughafen #Tegel?
c. eine Verlängerung der #U7 von Rudow zum Flughafen #BER?
d. eine Verlängerung der U7 von Spandau nach #Heerstraße Nord?
e. eine Verlängerung der #U8 von Wittenau ist #Märkische Viertel?
Frage 10:
Welche Planungen werden unternommen, um die unter 9. genannten Vorhaben zu realisieren?
Antwort zu 9 und 10:
Im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 sowie im Nahverkehrsplan 2019-23
ist die Untersuchung von U-Bahn-Verlängerungen vorgesehen. #Machbarkeitsstudien zur
Verlängerung der U6 zur Urban Tech Republic (UTR)/Flughafen Tegel, U7 zum Flughafen
BER, U7 nach Heerstraße Nord und U8 ins Märkisches Viertel sind abgeschlossen. Der
Senat hat im Februar 2021 beschlossen, dass die Verlängerungen der U7 an beiden
Endpunkten weiterverfolgt werden sollen. Der zu erwartende Nutzen der Verlängerungen
der U7 liegt höher als der bei den untersuchten Linien U6 und U8. Im Juni 2021 hat der
Senat beschlossen, dass auch eine Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz weiterverfolgt
werden soll. Der nächste Schritt für die genannten Maßnahmen ist die Untersuchung der
#Wirtschaftlichkeit.
Die U-Bahn-Linie 11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring ist im
Flächennutzungsplan enthalten, weshalb eine #Flächenfreihaltung gesichert ist.
Für die vier in Machbarkeitsstudien untersuchten Linien gibt es folgende Einschätzungen:
· Die Vorzugsvariante der U7 Richtung BER hat ein hohes Fahrgastpotenzial (35.000
Fahrgäste/Tag) und eine dreifach positive verkehrliche Erschließungswirkung:
erstens für das Wohngebiet um den Lieselotte-Berger-Platz, zweitens für die
Gemeinde Schönefeld (S-Bahn-Lückenschluss) mit den dort angesiedelten
Wirtschaftsunternehmen auch in der Airport City, drittens entsteht eine weitere
ÖPNV-Verbindung zum BER. Nötig bleibt eine Abstimmung mit Brandenburg und
der Gemeinde Schönefeld für weitere Schritte. Eine Verlängerung nur auf Berliner
Gebiet wäre nicht zielführend.
· Die U7 Richtung Heerstraße hat das höchste untersuchte Fahrgastpotenzial (bis zu
40.000 Fahrgäste/Tag) und damit absehbar positive verkehrliche Wirkungen, etwa
die Entlastung und den Ersatz des Busverkehrs in Spandau. Daher wäre eine
genaue Nutzen-Kosten-Untersuchung für diese Strecke positiv zu bewerten.
· Für die U8 Richtung Märkisches Viertel ist der zu erwartende Nutzen deutlich
kleiner (geringeres Potenzial von 25.000 Fahrgäste/Tag), zudem sind starke
Einschränkungen während der Bauzeit unvermeidlich (Sperrung Wilhelmsruher
Damm). Darüber hinaus werden neue attraktive Verkehrsverbindungen wie die
Heidekrautbahn-Reaktivierung plus Buserschließung bereits entwickelt bzw. sind im
Bau. Vor diesem Hintergrund ist für die Maßnahme an der U8 durch den Senat
nicht über die Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung entschieden
worden.
· Bei der U6 Richtung UTR ist nur ein geringes Fahrgastpotenzial (15-20.000
Fahrgäste/Tag) zu erwarten, aber gravierende Eingriffe während der Bauzeit
(Sperrung der U6 nach Alt-Tegel für zwei Jahre, weitgehender Abriss des
Einkaufszentrums Clou) und durch die Ausfädelung eine schlechtere Anbindung
7
von Alt-Tegel. Die alternative Straßenbahnanbindung erscheint vor diesem
Hintergrund klar als geeignetere Schienenverkehrslösung für die künftige
Anbindung der Urban Tech Republic.
Frage 11:
Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung
gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei
gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote barrierefrei? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 11:
Mit Stand zum 31.05.2021 sind grundsätzlich alle durch die BVG eingesetzten U-Bahnen,
Straßenbahnen, Fähren und Busse barrierefrei. Nicht barrierefrei sind lediglich die
Ruderfähre #F24 in Rahnsdorf und die auf der Linie #218 im Grunewald partiell eingesetzten
historischen Busse.
Von 175 U-Bahnhöfen der BVG sind 35 bislang nicht barrierefrei. Insgesamt sind 123
U-Bahnhöfe mit einem taktilen Leitsystem für sehbehinderte und blinde Fahrgäste
ausgestattet (Stand September 2020). Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist
im Nahverkehrsplan darzustellen, wie ab 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit
gewährleistet werden kann, soweit nicht begründete Ausnahmen davon erforderlich sind.
Im NVP 2019-2023 wurde entsprechend dargestellt, dass an einzelnen Stationen die
Fertigstellung der Aufzüge bis zum 01.01.2022 aufgrund technischer Anforderungen nicht
sicher gewährleistet werden kann. Zudem muss aufgrund der Komplexität der Vorhaben
an manchen Aufzugsstandorten auch mit Verzögerung bei der Realisierung gerechnet
werden.
Von 803 Straßenbahnhaltestellen der BVG sind 252 nicht barrierefrei (Stand 31.12.2020).
Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige wird sukzessiv vorgenommen.
Zu den ca. 6.500 Richtungshaltestellen der BVG beim Bus liegen derzeit keine konkreten
Zahlen vor. Bei Straßenbahnen und Bussen wird die noch nicht an allen Haltestellen
vorhandene barrierefreie Gestaltung durch die Ausstattung aller Fahrzeuge mit Rampen
kompensiert.
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit derzeit
das vom Land bei der BVG bestellte Angebot einer Alternativen Barrierefreien
Beförderung (ABB) von der BVG ausgeschrieben. Der Pilotbetrieb der ABB wird zunächst
entlang der U-Bahn-Linie U8 sowie auf einem Abschnitt der U5 etabliert. Ab 2023 soll der
ABB-Betrieb auf der Basis der mit dem Pilotbetrieb gesammelten Erfahrungen stadtweit
ausgedehnt werden.
Mit dem ABB-Betrieb wird Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen künftig eine
Alternative geboten werden, wenn barrierefreie Zugangsstellen zum ÖPNV (Bahnhöfe und
Haltestellen aller Berliner ÖPNV-Verkehrsmittel) nicht wie vorgesehen für Betroffene
nutzbar und zugänglich sind. Ebenso ist die ABB-Nutzung möglich, wenn Zugangsstellen
zum ÖPNV noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Bei Ausfall oder Fehlen bspw. eines
Aufzugs soll für betroffene Fahrgäste zunächst eine mögliche Alternative im bestehenden
ÖPNV-Netz geprüft werden. Wenn diese nicht oder nur mit hohem zusätzlichen
Zeitaufwand verfügbar ist, erfolgt die Buchung eines ABB-Fahrzeugs für die Beförderung
8
zur nächsten geeigneten Zugangsstelle für die Fortsetzung der geplanten Fahrt. Nach
Kenntnis des Senats existiert in Deutschland bislang kein vergleichbares Angebot, das im
Sinne einer Beförderungsgarantie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die
durchgehende Reisekette flächendeckend gewährleisten soll.
Frage 12:
Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität wurden seit 2018 ergriffen? Welche
Maßnahmen werden dieses Jahr noch umgesetzt, und welche sind für 2022 und 2023 geplant
(aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 12:
Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich alle Bushaltestellen der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) in öffentlichem Straßenland. Somit liegt die Zuständigkeit und die
Verantwortung zur Bushaltestelleninfrastruktur bei den Straßen- und Grünflächenämtern
der Bezirke, welche als Straßenbaulastträger fungieren. Siehe hierzu ebenfalls die
Antworten auf die Schriftliche Anfrage 18/25422.
Der Landeshaushalt stellt über die Zuweisungen an die Bezirke hinaus Fördermittel für
den barrierefreien Ausbau zur Verfügung, welche die Bezirke bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eigenverantwortlich beantragen können. Hinzu kommen
Mittel aus dem zum Jahresende 2021 auslaufenden
„Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“, sowie dem „Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“. Grundsätzlich bestehen die genannten
Fördermöglichkeiten sowohl für Planungs- als auch Baukosten, sodass sowohl im
Bestandsumbau als auch im Neubau ein hohes Maß an Flexibilität erreicht wird. Da die
Bezirke die Haltestellen eigenverantwortlich umbauen, liegt dem Senat keine Auflistung
der in den kommenden Jahren anstehenden Umbauten von Bushaltestellen vor. Zudem
ergibt sich aus den Antworten auf die Anfrage 18/25422 die Vielschichtigkeit der
Bearbeitungshemmnisse und zeigt, dass die Finanzierung dieser Aufgaben in
Bezirkszuständigkeit über die Senatsverwaltungen einen zeitlichen und personellen
Mehraufwand verursacht.
Die Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe liegt in der Zuständigkeit der BVG. Zwischen den
Jahren 2018 und 2020 wurden die folgenden Aufzüge in Betrieb genommen:
· U-Bf. Oskar-Helene-Heim
· U-Bf. Freie Universität (Thielplatz)
· U-Bf. Podbielskiallee
· U-Bf. Parchimer Allee
· U-Bf. Jakob-Kaiser-Platz
· U-Bf. Karl-Marx-Straße
· U-Bf. Blissestraße
· U-Bf. Adenauerplatz
· U-Bf. Friedrich-Wilhelm-Platz
· U-Bf. Halemweg
· U-Bf. Rüdesheimer Platz
· U-Bf. Kurfürstenstraße
· U-Bf. Viktoria-Luise-Platz
· U-Bf. Zwickauer Damm
· U-Bf. Nauener Platz
9
· U-Bf. Schlossstraße
· U-Bf. Eisenacher Straße
· U-Bf. Spichernstraße (U3)
· U-Bf. Spichernstraße (U9)
· U-Bf. Sophie-Charlotte-Platz
Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sind die folgenden Ausbaumaßnahmen geplant:
Bezirk Jahr U-Bahnhof Maßnahme
Mitte 2021 U-Bf. Klosterstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Hausvogteiplatz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Seestraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Pankstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Birkenstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Rosa-Luxemburg-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Neukölln 2021 U-Bf. Grenzallee Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Kaiserdamm Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Augsburger Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Konstanzer Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Gneisenaustraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Schlesisches Tor Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2022 U-Bf. Rathaus Schöneberg Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Bayerischer Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Platz der Luftbrücke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Residenzstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Holzhauser Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Borsigwerke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Franz-Neumann-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Spandau 2023 U-Bf. Altstadt Spandau Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
10
Bei der Straßenbahn kann durch den 100 %igen Einsatz von Niederflurfahrzeugen ein
barrierefreier Verkehr angeboten werden. Zusätzlich sind mehr als zwei Drittel aller
Straßenbahnhaltestellen vollständig barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau der restlichen ca.
200 Bahnsteige sieht der Nahverkehrsplan bis 2025 vor.
Frage 13:
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt?
Antwort zu 13:
Der Senat hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ein
bezahlbares und hochwertiges Angebot für den ÖPNV für alle Nutzergruppen
sicherzustellen. Hierzu wurden auf Preisanpassungen der Abonnements in Berlin seit
2016 verzichtet und die Preise stabil gehalten und zusätzlich 2019 ein verbessertes und
nochmals rabattiertes Jobticket eingeführt. Hierdurch werden insbesondere Pendlerinnen
und Pendler entlastet. Für Schülerinnen und Schüler wird seit 2019 das Schülerticket
kostenfrei angeboten, die Kosten hierfür trägt das Land Berlin. Außerdem hat der Senat
gemeinsam mit dem Land Brandenburg für Auszubildende das verbundweit gültige
Azubiticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) eingeführt, welches
gegenüber der schon bisher ermäßigten Monatskarte für den Ausbildungsverkehr
nochmals stärker rabattiert ist. Für Personen mit geringem Einkommen wird ein erheblich
ermäßigtes Berlin Ticket S angeboten, was für Inhaberinnen und Inhaber des BerlinPasses erworben werden kann. Mit der Ausweitung der Berechtigung des Berlin-Passes
auf Wohngeldempfängerinnen und -empfänger werden künftig auch Personen
berücksichtigt, die knapp keine Transferleistungen beispielsweise nach dem SGB II und
XII erhalten, um Lücken, die um die Einkommensgrenzen des Transferleistungsbezugs
entstehen können, abzumildern.
Mit diesen Regelungen bestehen für die jeweiligen Gruppen besonders preisgünstige
Angebote zur ÖPNV-Nutzung. Für Gelegenheitsfahrten bietet der VBB-Tarif ebenfalls
attraktive Preisangebote, die oftmals unten den Fahrpreisen anderer Regionen liegen.
Gleichzeitig setzt sich der Senat dafür ein, dass der Bund den Ländern mehr Finanzmittel
für den ÖPNV bereitstellt, um notwendige Angebotsausweitungen und den Ausbau des
ÖPNV-Systems finanzieren zu können.
Frage 14:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 20. Juli 2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn + Straßenbahn: Staatssekretär Jens-Holger Kirchner über die Zukunft des Nahverkehrs in Spandau, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/spandau/c-verkehr/staatssekretaer-jens-holger-kirchner-ueber-die-zukunft-des-nahverkehrs-in-spandau_a305799

Reaktivieren der -Bahn. Die -Bahnverlängerung zur #Heerstraße Nord. Auch die #Wiederauferstehung der #Straßenbahn. In #Spandau gibt es einige #Verkehrsprojekte, die die Phantasie anregen. Aber wie realistisch ist ihre Umsetzung? Und in welchem Zeitraum?

Einige Antworten darauf gab Jens-Holger #Kirchner Ende März bei einer #Online-Verkehrskonferenz, die der (noch) SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz organisiert hatte. Kirchner, ursprünglicher Grünen-Stadtrat in Pankow und kurzzeitiger Staatssekretär in der Senatsverkehrsverwaltung, ist aktuell Beauftragter der Senatskanzlei für die Koordinierung größerer Stadtentwicklungsprojekte.

Damit ist er auch befasst mit den Mega-Vorhaben im Bezirk, Stichworte etwa Siemens-Campus, Insel Gartenfeld oder Wasserstadt. Und wie nicht nur den Bewohnern dort attraktive Mobilitätsangebote jenseits des eigenen Autos gemacht werden können.

Was werden soll. Die #Siemensbahn von #Jungfernheide bis #Gartenfeld ist sozusagen auf dem Gleis, wurde auch von Kirchner unterstrichen. Hier handle es sich auch um eine schnelle Entscheidung, denn erst mit …

Straßenbahn: Stand der Planung von Straßenbahnvorhaben, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des #Straßenbahnvorhabens #Alexanderplatz#Kulturforum, wie ist die
weitere #Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in
welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 1:
Die #Vorplanung befindet sich zurzeit in der finalen Bearbeitung durch die Projektbeteiligten.
Der Gesamtzeitplan für die Vorplanung sieht die Fertigstellung weiterhin bis zum Ende des
zweiten Quartals 2021 vor, die #Streckeneröffnung ist für 2028 geplant.
Die fachliche Federführung für das Projekt liegt derzeit im Referat IV C.
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz, wie
ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
2
Antwort zu 2:
Die Strecke ist Bestandteil des vorgesehenen #Straßenbahnkorridors Alexanderplatz –
Rathaus Steglitz. Der gesamte Korridor ist von einer erheblichen städtebaulichen
Komplexität gekennzeichnet. Aus diesem Grund war für den Abschnitt südlich des
Potsdamer Platzes die Aufnahme der #Grundlagenuntersuchungen erst vorgesehen, wenn
der Abschnitt Alexanderplatz – Kulturforum eine hinreichende #Planungstiefe erreicht hat. Im
#ÖPNV-Bedarfsplan (Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs) als Teil des
Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP) ist als Inbetriebnahmetermin das Jahr 2030
genannt. Es ist vorgesehen, die Grundlagenermittlung im Referat IV A im Jahr 2021
aufzunehmen.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Turmstraße#Jungfernheide, wie ist die
weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in
welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 3:
Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorplanungsphase. Der Gesamtzeitplan für die
Vorplanung sieht die Fertigstellung bis zum Ende des 1. Quartals 2022 vor, die
Streckeneröffnung ist für 2028 geplant.
Die fachliche Federführung für das Projekt liegt derzeit im für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) zuständigen Referat IV C.
Frage 4:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Warschauer Straße – #Hermannplatz, wie
ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 4:
Der Verkehrsmittelvergleich hat die #Straßenbahn als planerisch zu bevorzugendes
Verkehrsmittel bestätigt. Die Abschlussberichte befinden sich derzeit in der redaktionellen
Schlussbearbeitung. Es ist vorgesehen, zeitnah einen Senatsbeschluss zur Weiterführung
der Planungen herbeizuführen. In den weiteren Planungsschritten könnten dann die
Streckenführung durch das städtebaulich sensible Gebiet konkretisiert werden und
Betroffenheiten von Anliegenden und Bezirkspolitik verbindlich geklärt werden. Die
Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die Maßnahme befindet sich gegenwärtig in der
Bearbeitung durch das für langfristig orientierte Verkehrsentwicklungsplanung zuständige
Referat IV A.
Frage 5:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Blankenburger Süden, wie ist die weitere
Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem
Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
3
Antwort zu 5:
Die Grundlagenermittlung für die #Straßenbahnstrecke ist abgeschlossen. Die Straßenbahn
wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung als am besten geeignetes Verkehrsmittel
bestätigt. Für die planerisch zu bevorzugende Trassenvariante wurde die Wirtschaftlichkeit
nachgewiesen. Der Senat hat im Juni 2020 beschlossen, auf dieser Grundlage die Planung
fortzuführen. Da die Maßnahme eng mit den städtebaulichen Wettbewerbsverfahren für das
Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden verzahnt ist, muss zunächst ein entsprechender
Stand in der städtebaulichen Planung erreicht sein. Erst dann kann die Planung sinnvoll
weitergetrieben werden. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die
Planungsverantwortung wird im weiteren Projektverlauf im Referat IV C liegen.
Frage 6:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Pankow-Heinersdorf – #Weißensee, wie ist
die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile
in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 6:
Zum aktuellen Stand wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26538 verwiesen.
Neue Erkenntnisse haben sich seither nicht ergeben. Es ist geplant, zeitnah einen
Senatsbeschluss herbeizuführen. Anschließend folgen die weiteren Planungsphasen. Die
Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die Maßnahme befindet sich gegenwärtig in der
Bearbeitung durch das Referat IV A.
Frage 7:
Wie ist die aktuelle Zeitplanung für das Straßenbahnvorhaben -Bahnhof Schöneweide – #Sonnenallee
#Hermannplatz – Potsdamer Platz, wann ist der Planungsbeginn vorgesehen?
Antwort zu 7:
Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht die Inbetriebnahme der genannten Strecke für das Jahr 2035
vor. Der Beginn der Grundlagenermittlung ist im Jahr 2022/2023 vorgesehen.
Frage 8:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Potsdamer Platz – #Zoologischer Garten,
wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 8:
Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht die Inbetriebnahme der genannten Strecke für das Jahr 2030
vor. Der Beginn der Grundlagenermittlung ist 2022/2023 vorgesehen.
Frage 9:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Jungfernheide#UTR#Schumacher
Quartier, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie
viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
4
Antwort zu 9:
Für die genannte Strecke ist die Grundlagenermittlung gegenwärtig in Bearbeitung und wird
voraussichtlich im Sommer abgeschlossen. Die Inbetriebnahme ist ab 2028 vorgesehen.
Die Bearbeitung erfolgt gegenwärtig im Referat IV A.
Frage 10:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Pankow#Wollankstraße#Turmstraße,
wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 10:
Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht für die genannte Strecke eine schienengebundene
Erschließung vor. Diese ist als dringlicher Bedarf mit geplanter Inbetriebnahme nach 2030
vorgesehen. Die Realisierung der Strecke als Straßenbahn oder als anderes Verkehrsmittel
ist in Abhängigkeit von den verkehrlichen Bewertungen und weiteren Untersuchungen zu
prüfen. Die Aufnahme der Grundlagenermittlung einschließlich Verkehrsmittelvergleich und
Systementscheid in Referat IV A ist für das Jahr 2022/2023 vorgesehen.
Frage 11:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Spittelmarkt#Hallesches Tor –
#Mehringdamm, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und
wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 11:
Die Inbetriebnahme der Strecke ist ab 2030 vorgesehen. Die Grundlagenermittlung wird zu
einem späteren Zeitpunkt aufgenommen.
Frage 12:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Johannisthal#Johannisthaler Chaussee,
wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 12:
Die Inbetriebnahme der Strecke ist ab 2030 vorgesehen. Der Beginn der
Grundlagenermittlung im Referat IV A ist für 2021 avisiert.
Frage 13:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Paulsternstraße#Gartenfeld#Rathaus
Spandau, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie
viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
5
Antwort zu 13:
Der NVP sieht die geplante Inbetriebnahme der Strecke im Jahr 2029 vor. Die
Ausschreibung der Grundlagenermittlung wird gegenwärtig im Referat IV A vorbereitet. Es
ist vorgesehen, Mitte 2021 mit den Arbeiten zu beginnen.
Frage 14:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens Rathaus #Spandau#Heerstraße, wie ist
die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile
in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 14:
Der NVP sieht die geplante Inbetriebnahme der Strecke für das Jahr 2029 vor. Darüber
hinaus ist vorgesehen, eine #Machbarkeitsstudie für eine Verlängerung der U-Bahnlinie #U7
für diesen Korridor durchzuführen. Nach Vorliegen dieser Studie hat der Senat am
16.02.2021 die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für eine U-Bahn
beschlossen. Dies ist die Grundlage zur Bearbeitung der Untersuchung durch das Referat
IV A.
Frage 15:
Für wann ist bei den Straßenbahnprojekten, bei denen die Planung noch nicht begonnen hat, jeweils der
Beginn der Planung vorgesehen?
Antwort zu 15:
Es wird auf die Antworten 7, 8 sowie 10 bis 14 verwiesen. Für 2022/2023 ist darüber hinaus
vorgesehen, die Grundlagenermittlung für die Strecke Potsdamer Platz – Schöneweide zu
beginnen. Das Arbeitsprogramm für die darauffolgenden Jahre wurde noch nicht
abgestimmt. Es wird sich an den Vorgaben der vom Senat beschlossenen Planwerke
orientieren.
Frage 16:
Sind die geplanten und aktuell tatsächlich vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen ausreichend,
um die Planungen jeweils wie vorgesehen zu beginnen bzw. weiterzuführen und jeweils die Inbetriebnahme
zu den im Nahverkehrsplan vorgesehenen Zeitpunkten zu erreichen?
Frage 17:
Wenn es Verzögerungen einzelner Planungsprozesse gab, was war jeweils der Grund hierfür?
Antwort zu 16 und 17:
Der Nahverkehrsplan gibt ein sehr ambitioniertes Programm zum bedarfsgerechten Ausbau
des #ÖPNV vor. Es wird mit Nachdruck an der Umsetzung der hier formulierten Ziele
gearbeitet. Da insbesondere Neubauprojekte auch von vielen externen Faktoren abhängig
sind, kann derzeit keine belastbare Aussage zu zukünftigen Bedarfen getroffen werden.
Zur personellen Situation wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26757
6
verwiesen. Neben den personellen Engpässen haben sich in den letzten Jahren
Verzögerungen zumeist durch stadtplanerische Fragestellungen ergeben, die einer
umfangreichen Klärung bedurften. Dies war auch der Lage der Straßenbahnprojekte in
teilweise sensiblen Stadträumen mit zahlreichen Nutzungsinteressen und entsprechenden
Konflikten geschuldet. Abstimmungen wurden durch die Pandemielage in 2020 zusätzlich
erschwert.
Frage 18:
Ist seitens des Senats den Antworten noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 18:
Nein.
Berlin, den 12.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Wichtigste Pendlerstrecke im Westen Berlins Radschnellweg auf die Heerstraße – eine Autospur weniger? aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/wichtigste-pendlerstrecke-im-westen-berlins-radschnellweg-auf-die-heerstrasse-eine-autospur-weniger/26678596.html

Die kilometerlange #Heerstraße verbindet die #Innenstadt mit Spandau und Brandenburg. Dort soll einen #Radschnellweg hin. Hier erste Infos zu Plänen und Ideen.

Radschnellweg an der Heerstraße: Eine #Autospur weniger. Täglich quälen sich 50.000 Autos und #BVG-Busse über die Heerstraße von Brandenburg über Berlin-Spandau in die Innenstadt. Morgens rein in die Stadt, abends wieder raus. Und jeden Werktag gibt es kilometerlangen Stau.

-Bahn oder #Straßenbahn sind noch ewig nicht in Sicht, dafür aber ein #Radweg. Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther, Grüne, hat jetzt die „#Machbarkeitsstudie“ auf den Tisch gelegt, wie der neue Radschnellweg entlang der Heerstraße konkret aussehen könnte.

Gut versteckt steht auf Seite 14 der brisanteste Satz: Angestrebt wird die Reduzierung von fünf auf vier #Fahrstreifen. Hier finden Sie die ganze Studie zum Lesen.

BVG-Fahrgäste beißen jetzt beherzt in den Vordersitz. Autofahrer und Handwerker aus dem Umland schnaufen bitte durch. Und #Radfahrer sind sowieso erschöpft und durchgerüttelt, weil diese Baustelle immer …

Straßenbahn: Wann bekommt Spandau ein eigenständiges Straßenbahnnetz und einen eigenen Straßenbahnbetriebshof?, aus Senat

Klicke, um auf S18-25545.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für die Einrichtung von #Straßenbahnstrecken und #Betriebshöfen für das
geplante #Straßenbahnnetz in #Spandau? (Bitte einzelne Planungsphasen und bisherige Planungsschritte und
Zwischenergebnisse im Zeitverlauf aufführen)
Frage 2:
Welche Straßenbahnstrecken sollen auf welchen konkreten Linien in Spandau vorbereitet werden?
(Vorbehaltlich der ausstehenden Machbarkeitsstudie der Verlängerung der #U7 vom Rathaus Spandau zur
Heerstraße Nord und zur von SenUVK angekündigten Systementscheidung)
Antwort zu 1 und 2:
Die vorgesehenen Straßenbahnstrecken in Spandau einschließlich ihrer Priorisierung
ergeben sich aus dem Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV Bedarfsplan) als Teil des #Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023.Es ist vorgesehen, auf dem
Gelände der #UTR (#Urban Tech Republic) einen Betriebshof zu errichten, der die Bedienung
der vorgesehenen Strecken im Bezirk Spandau bedienen wird. Die Straßenbahnstrecke
2
#Jungfernheide#Kurt-Schumacher-Platz als notwendige Verbindung dieses Betriebshofes
zum weiteren Straßenbahnnetz befindet sich gerade in der Phase der
Grundlagenuntersuchung. Ein Betriebshofstandort wird in der städtebaulichen Planung für
das UTR-Gelände berücksichtigt. Entsprechend der Priorisierung, die sich aus dem ÖPNVBedarfsplan ergibt, wurden vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im
Bereich Spandau noch nicht aufgenommen.
Frage 3:
Wann wird die im Nahverkehrsplan als vorrangig zu planende bezeichnete Straßenbahnstrecke von der
Paulsternstraße über die Insel Gartenfeld über die Wasserstadtbrücke bis nach Hakenfelde und weiter zum
Rathaus Spandau voraussichtlich in Betrieb gehen können? (Bitte den aktuellen Planungsstand und den
weiteren Planungsablauf mit Projektschritten detailliert darlegen)
Antwort zu 3:
Der durch den Berliner Senat beschlossene Nahverkehrsplan 2019-2023 sieht eine
Inbetriebnahme der genannten Strecke im Jahr 2029 vor. Der nächste Schritt ist die
Aufnahme der Grundlagenuntersuchung mit den Arbeitsschritten Verkehrsmittelvergleich,
Variantenuntersuchung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. In diesem Schritt wird der
Nachweis der grundsätzlichen Eignung des Verkehrsmittels Straßenbahn für die
Verbindung erbracht. Es wird eine planerisch zu bevorzugende Trassenvariante erarbeitet
und für diese eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methode der Standardisierten
Bewertung erbracht. Anschließend wird im Senat über die Weiterführung der Planungen
beraten. Bei positivem Beschluss folgen anschließend detailliertere Planungen. Diese
bilden schließlich die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Nach Vorliegen des
Planfeststellungsbeschlusses kann mit der Realisierung begonnen werden.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die Straßenbahn vom #Rathaus Spandau ins #Falkenhagener Feld erst in 2035 geplant ist?
(Bitte den aktuellen Planungsstand und den weiteren Planungsablauf mit Projektschritten detailliert darlegen)
Antwort zu 4:
Gemäß des durch den Berliner Senat beschlossenen Nahverkehrsplans 2019-2023 ist für
die genannte Strecke eine Inbetriebnahme im Jahr 2035 vorgesehen. Für den weiteren
Planungsablauf wird sinngemäß auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Frage 5:
Wann sollen die #Straßenbahnlinien laut aktuellen Nahverkehrsplan in Spandau jeweils eingerichtet werden
und können diese Termine aufgrund den aktuellen Planungsständen bislang eingehalten werden?
Antwort zu 5:
Der durch den Berliner Senat beschlossene Nahverkehrsplan für 2019-2023 sieht folgende
Straßenbahnstrecken und Inbetriebnahmetermine im Bezirk Spandau vor:
3
Strecke #Inbetriebnahmetermin laut NVP
#Paulsternstraße – Rathaus Spandau 2029
Rathaus Spandau – #Heerstraße Nord 2029, vorbehaltlich Systementscheid
Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld 2035
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sieht diesen Zeitplan
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als gefährdet an.
Frage 6:
Wie hoch sind die Planungskosten zur Vorbereitung des Straßenbahnnetzes in Spandau bislang? (Bitte
bisherige Kosten, insgesamt zur Verfügung stehende Mittel und aktuelle und bis zum Jahresende geplante
Mittelabflüsse in Prozent der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel für die Planungen und Vorbereitungen
auch bei Dritten (BVG) hierfür beziffern)
Antwort zu 6:
Bislang sind keine Mittel spezifisch für Straßenbahnplanungen im Bezirk Spandau
abgeflossen.
Frage 7:
Sind die Mittelabflüsse für die Planungen neuer Straßenbahnstrecken in Spandau in diesem Jahr durch die
Auswirkungen der Coronaviruspandemie beeinflusst worden? (Bitte konkrete Beispiele hierfür benennen)
Antwort zu 7:
Die Pandemie hatte keine Auswirkungen auf die Mittelabflüsse für Planungen zu
Straßenbahnstrecken in Spandau.
Frage 8:
Wie viele #Personalstellen sind mit den Straßenbahnplanungen in Spandau bei der SenUVK befasst und
beurteilt die Senatsverwaltung die Situation der Personalausstattung als der Aufgabe angemessen und
befriedigend? (Bitte VZE im Zeitverlauf von 2018 bis 2020 aufführen und darstellen wann welche Stellen
besetzt, unbesetzt und ausgeschrieben waren)
Antwort zu 8:
Das Aufgabenfeld der entsprechenden Mitarbeitenden umfasst die Planung spurgeführter
ÖPNV-Systeme insgesamt. Es gibt keine territoriale oder verkehrsmittelspezifische
Zuordnung. Derzeit unbesetzte Stellen werden sukzessive ausgeschrieben oder befinden
sich bereits in diesem Prozess. Die im Haushaltsplan angemeldeten Stellen sind notwendig,
um die Projekte aus dem Nahverkehrsplan abzuarbeiten.
Frage 9:
Wenn Personalfluktuation ursächlich für #Planungsrückstände in diesem Bereich sind, welche Maßnahmen
unternimmt der Senat um Mitarbeiter*innen zu halten und um dem Wissensverlust bei Personalfluktuation
vorzubeugen? (Bitte Maßnahmen wie Arbeitszeitflexibilisierung, Wissensmanagement etc. aufführen)
4
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen der personellen Veränderungen und temporärer Ausfälle (z.B. durch
Elternzeiten oder krankheitsbedingte Ausfälle) im Zeitraum von 2018 bis 2020 konnten
geringgehalten werden. Ein Wissenstransfer wurde stets realisiert, ein
Wissensmanagement wird darüber hinaus durch ständige Dokumentation betrieben und
nach vorgegebenen Regeln (z.B. GGO, aber auch selbst entwickelte Strukturen) umfassend
umgesetzt, Die Umsetzung flexibler Arbeitszeitmodelle ist gelebte Praxis. Grundsätzlich
macht sich bei der Besetzung von Stellen insbesondere im Bereich Planung und
Ingenieurswesen auch in der Verwaltung die angespannte Lage auf dem Bewerbungsmarkt
in Deutschland bemerkbar. Es gestaltet sich daher zunehmend schwierig, Stellen zügig mit
qualifizierten Bewerberinnen oder Bewerbern zu besetzen.
Frage 10:
Bis zur Einrichtung der Spandauer Straßenbahnstrecken sollen laut Senat mehr BVG-Busse in Spandau
eingesetzt werden. Bitte nennen Sie die laut Senat und BVG noch theoretisch und tatsächlich möglichen Taktund Linienverdichtungen im Spandauer Busnetz. (Bitte einzelne Buslinien, Taktverdichtungen und
Entlastungsmaßnahmen wie Busspuren aus Sicht der BVG nennen)
Antwort zu 10:
Auf den Hauptachsen vom/zum Spandauer Kernzentrum werden aktuell 10 bis 18 Fahrten
pro Stunde in der Hauptverkehrszeit angeboten (ein Bus je 3 bis 6 Minuten). Bis zur
Inbetriebnahme der Siemensbahn und der geplanten Straßenbahnstrecken im Bezirk
Spandau wurde in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz seitens der BVG ein neues Buskonzept zur Erschließung der Wasserstadt und
der Insel Gartenfeld erarbeitet. Diese Planung sieht eine deutliche Ausdehnung der
Fahrtenangebote bis Mitte der 2020er Jahre vor. Die ersten Maßnahmen dieses Konzepts
sowie weitere Angebots-Maßnahmen im Spandauer Busnetz werden bereits zum
Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 und im Jahr 2021 umgesetzt (siehe nachfolgende
Stellungnahme der BVG).
Das Buskonzept der BVG sieht zur nachfragegerechten Anbindung der Neubaugebiete und
Erhöhung der ÖPNV-Kapazität insbesondere Angebotsverdichtungen in den
Hauptverkehrszeiten vor:
 Erhöhung des Fahrtangebots mit einer zusätzlichen Linie zwischen Rathaus
Spandau und Werderstr, die auf der Strecke die Linien M36 und 136 verstärkt.
 Achse Wasserstadt – Insel Gartenfeld – U-Bhf. Paulsternstraße: Verdichtung bzw.
Kapazitätsausweitung der bestehenden Linie 139 in der Hauptverkehrszeit und
Einführung einer neuen Expressbuslinie zwischen der Wasserstadt und der
Ringbahn über Gartenfeld und U Paulsternstraße werden bei Umsetzung der
geplanten Bebauungen vorgesehen. Die Gartenfelder Insel soll auch durch die Linie
133 angebunden werden.
 Linie M32: Die Linie dient als Pilotstrecke für die Implementierung von elektrischen
Doppelgelenkbussen mit Streckenladung (sog. Hybrid-Obusse), die ggü.
Gelenkbussen ca. 30 % mehr Fahrgäste aufnehmen können.
5
Die Umsetzung dieser kurz- bis mittelfristig notwendigen dichteren Fahrtangebote setzt
infrastrukturelle Anpassungen der Verkehrsinfrastruktur voraus und ist daher an zeitliche
Vorläufe gebunden. Denn gerade in der Hauptverkehrszeit stößt der Busverkehr mit der
bestehenden Infrastruktur auf den Hauptachsen an seine Grenzen.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Der Planungshorizont in der Netzentwicklung des Omnibusverkehrs beträgt in der Regel
maximal fünf Jahre. Daher kann nicht der gesamte Zeitraum bis zur Eröffnung der ersten
Straßenbahnstrecken mit Maßnahmen hinterlegt werden. Derzeitig plant die BVG für den
Bezirk Spandau folgende Taktverdichtungen und Angebotsverbesserungen:
Dezember 2020:
 Linie M36: Einführung einer neuen MetroBus-Linie im 5-Minuten-Takt zwischen
Wilhelmstadt, Am Omnibushof und U Haselhorst via S+U Rathaus Spandau. Diese
Linie ersetzt die heutigen Linien X36 und 236.
 Linie M37: Abendliche Taktverdichtung auf einen 7/13-Minuten-Takt, sodass
zusammen mit der Linie 137 länger ein gemeinsamer 6/7/7-Minuten-Takt besteht.
 Linie 136: Betriebszeitenausweitung und Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit
zwischen S+U Rathaus Spandau und Hakenfelde, Werderstraße.
2021:
 Linie M49: Taktverdichtung auf einen 10-Minuten-Takt zwischen Staaken,
Reimerweg und Heerstr./Nennhauser Damm.
 Linie X37: Einführung einer neuen ExpressBus-Linie im 20-Minuten-Takt zwischen
Falkensee, Bahnhof und U Ruhleben [über Falkenseer Chaussee und S+U Rathaus
Spandau]. Die Linie ersetzt teilweise die Linie 337, welche eine neue Linienführung
erhalten wird. Zusammen mit den Linie M37 und 137 kommt es zu einer
Taktverdichtung in der Falkenseer Chaussee – Falkenseer Damm.
 Linie 123: Taktverdichtung zwischen Saatwinkler Damm/Mäckeritzwiesen und
Charlottenburg-Nord, Goebelplatz.
 Linie 130: Taktverdichtung zwischen S+U Rathaus Spandau und S Stresow.
Weitere Planung bis zum Jahr 2024 sind insbesondere von den vorhandenen
infrastrukturellen Gegebenheiten abhängig und nur umsetzbar, wenn die
Straßenraumaufteilung für den ÖPNV optimiert wird:
 Linien 136, 139: Taktverdichtungen bei entsprechender Nachfrage aufgrund des
Neubaus in der Wasserstadt Spandau,
 Linie X34: Ausweitung der Betriebszeiten bei entsprechender Nachfrage,
 Anbindung der Insel Gartenfeld bei entsprechender Bebauung,
 Anbindung der Siemensstadt 2.0 bei entsprechender Bebauung.
Zur Steigerung der Attraktivität und Stabilität halten wir folgende Abschnitte für die
Entlastung des Busverkehrs (bspw. Bussonderfahrstreifen) für sinnvoll: Heerstraße,
Gatower Straße (aus Kladow), Wilhelmstraße (aus Potsdam), Gartenfelder Straße,
Ruhlebener Straße, Schönwalder Straße, Falkenseer Chaussee, Falkenseer Damm.
Größte Herausforderung ist es, im Zuge der steigenden Fahrgastnachfrage und der damit
notwendigen Angebotsdichte in der Neuendorfer Straße eine ÖPNV-freundliche Lösung für
den Omnibusverkehr zu finden.“
6
Frage 11:
Wie ist der Stand der Planungen zum angedachten Straßenbahnbetriebshof auf dem ehemaligen Flughafen
TXL/Urban Tech Republic? (Bitte Planungsschritte, voraussichtliche Planungsdauer und geschätzte Bauzeit
nennen)
Frage 12:
Wie viele Straßenbahnen müssten für die bislang geplanten Spandauer Straßenbahnlinien nach derzeitigen
Planungen voraussichtlich auf dem künftigen Betriebshof vorgehalten, gewartet und gereinigt werden?
Frage 13:
Die Heranführung von Straßenbahnen aus den Betriebshöfen aus dem Ostteil der Stadt nach Spandau wird
als unwirtschaftlich und logistisch undurchführbar bewertet. Wie sehen die Planungen aus, um in Spandau
einen eigenständigen Betriebshof, auch als Zwischenlösung, einzurichten?
Antwort zu 11 bis 13:
Derzeit wird im Bereich der sogenannten „Urban Tech Republic“ (UTR) ein Standort für
einen Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die
beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der
verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den
Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan
befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2020 die förmliche
Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird
der Betriebshofstandort nachrichtlich in den Flächennutzungsplanübernommen. Aus
heutiger Sicht kann der Betriebshofstandort UTR rechtzeitig zur Inbetriebnahme des
Spandauer Straßenbahnnetzes Ende der 2020er Jahre realisiert werden, so dass keine
Zwischenlösungen notwendig sind. Die Kapazität des geplanten Standortes liegt bei 90 bis
100 Fahrzeugen. Für die bislang im ÖPNV-Bedarfsplan ausgewiesenen Strecken, die bis
2035 realisiert werden sollen, beträgt der Fahrzeugbedarf nach derzeitigen Planungen ca.
30 bis 35 Straßenbahnen. Dies schließt notwendige Fahrzeugreserven ein. Somit reicht die
Kapazität des Standortes für die in Spandau geplanten Straßenbahnstrecken aus.
Frage 14:
Gibt es Überlegungen mit der Havelländischen Eisenbahn AG (HVLE) in Spandau zu sprechen, um zu prüfen,
ob auf einem Teilbereich des Geländes der Havelländischen Eisenbahn an der Schönwalder Allee ein
vorübergehender Straßenbahnbetriebshof /Straßenbahndepot eingerichtet werden kann, um die Einrichtung
eines Straßenbahnnetzes in Spandau unabhängig von der künftigen Errichtung eines Betriebshofes auf dem
ehemaligen Flughafen Tegel zu beschleunigen?
Antwort zu 14:
Derartige Überlegungen bestehen gegenwärtig nicht.
Frage 15:
Wenn nicht, weshalb nicht?
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Antwort zu 15:
Bei der Fläche der Havelländischen Eisenbahn AG (HVLE) an der Schönwalder Allee
handelt es sich um eine gewidmete Bahnfläche, auf der durch die Eigentümerin
regelmäßiger Eisenbahnbetrieb durchgeführt wird. Eine Nutzung der Anlage als
Straßenbahn-Betriebshof wird daher nicht als tragfähige Lösung erachtet.
Frage 16:
Welche Straßenbahnvarianten sollen nach den aktuellen Planungen in Spandau eingesetzt werden? (Bitte
Anzahl, Spezifikationen und avisierte Ausstattungen und Anforderungen benennen)
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für die Spandauer Straßenbahnlinien sind Fahrzeuge mit einer Beförderungskapazität für
bis zu 240 Fahrgästen geplant. Dies entspräche in etwa den heutigen großen FlexityBahnen. Die Anforderungen und Ausstattungen werden eine Weiterentwicklung der
bisherigen Fahrzeuggenerationen sein und berücksichtigen die im Nahverkehrsplan und im
Verkehrsvertrag definierten Anforderungen an Straßenbahnfahrzeuge.“
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz