barrierefrei + Bus: Welche Bushaltestellen werden barrierefrei werden?, aus Senat

Frage 1:
Wie viele und welche #Bushaltestellen sollen in den Jahren 2022 und 2023 nach Plänen des Berliner
Senats #barrierefrei werden (bitte nach Jahren und Bezirken getrennt angeben)?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich sind die Berliner Bezirke als Straßenbaulastträger für den
barrierefreien Ausbau ihrer #Haltestellen verantwortlich. Um allerdings den
barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, stellt die
Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den Berliner
Bezirken auf Anfrage Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung bereit.
Der #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 formuliert darüber hinaus das Ziel, ab dem
Jahr 2023 ca. 200 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei auszubauen.
Zusätzlich laufen derzeit die Vorbereitungen für das Sonderprogramm „100
bedeutsamste Haltestellen“. Hier sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vom
Senat mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der 100 relevantesten
Bushaltestellen für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste beauftragt werden.
2
Frage 1a:
Welche Aspekte der Barrierefreiheit werden dabei umgesetzt, bspw. Gehbeeinträchtigungen,
Sehbeeinträchtigungen u.ä.?
Antwort zu 1a:
Im Sinne des „Design for all“ werden sowohl die Anforderungen von geh- als auch
von sehbehinderten und blinden Fahrgästen berücksichtigt. Darüber hinaus
profitieren auch Menschen mit Kinderwägen oder schwerem Gepäck von der
barrierefreien Ausgestaltung der Haltestellen. Dabei sind Borde mit einer Höhe von
22 cm im Bereich der ersten beiden Bustüren zum Zwecke eines barrierefreien Einund Ausstiegs, sowie ein Blindenleitsystem und hindernisfreie Flächen
Ausgangspunkt einer jeden Planung. Weitere Anforderungen können dem
Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 Anlage 6 entnommen werden.
Frage 1b:
Nach welchen Kriterien wurden die Bushaltestellen ausgewählt?
Frage 1c:
Gibt es eine Bewertung aller Bushaltestellen nach diesen Kriterien, bspw. in Form eines Rankings
Antwort zu 1b und 1c:
Eine Förderzusage an den Bezirk kann erfolgen, sofern die jeweilige
Bauplanungsunterlage den Anforderungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023
entspricht und eine langfristige Nutzung der Haltestelle sichergestellt ist.
Um eine Planungsgrundlage für das Programm „100 bedeutsamste Haltestellen“ zu
schaffen, wird derzeit ein Ranking für alle Bushaltestellen Berlins in Bezug auf ihre
Relevanz für mobilitätseingeschränkte Menschen erarbeitet. Dieses basiert u.a. auf
betrieblichen Kennzahlen (bspw. zur Fahrgastauslastung und
Umsteigemöglichkeiten), Zählungen einsteigender Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer
und Meldedaten zu gehbehinderten und blinden Personen innerhalb des
jeweiligen Haltestelleneinzugsgebiets. Dabei wurden die Bezirksbeauftragten für
Menschen mit Behinderungen einbezogen.
Berlin, den 10.02.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Straßenbahn + Bus: Plexigalshaltestellen, aus Senat

Frage 1:
Gibt es konkrete Überlegungen bzw. Umsetzungen der BVG, #Haltestellen mit #Plexiglas auszustatten?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit testen wir an einzelnen Standorten, ob Plexiglas eine adäquate Alternative ist.“

„Straßenbahn + Bus: Plexigalshaltestellen, aus Senat“ weiterlesen

Straßenbahn: BVG will eigene Trasse Für die Straßenbahn sollen im Osten Berlins 40 alte Bäume fallen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bvg-will-eigene-trasse-fuer-die-strassenbahn-sollen-im-osten-berlins-40-alte-baeume-fallen/27471954.html

Werden Schienen verlegt, gehen Anwohner oft auf die Barrikaden – wegen Lärms oder weil #Parkplätze weichen. Nun werden in Pankow und Lichtenberg #Bäume gefällt.

733 Straßenbahnen fahren pro Tag durch die #Oderbruchstraße und die #Hohenschönhauser Straße an der Bezirksgrenze zwischen Lichtenberg und Pankow. Die Gleise liegen in dem Abschnitt im Asphalt der #Fahrbahn.

Die Züge der Linien #M5 und #M6 stehen deshalb oft im #Autostau, Gutachter haben 15.000 Autos am Tag ermittelt. Die BVG will jetzt eine eigene #Trasse für die #Straßenbahn – doch dafür müssen mindestens 40 alte Bäume weichen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht vorgesehen, teilte die BVG mit.

Seit wenigen Tagen liegen die Pläne für das Vorhaben öffentlich aus. Noch sind keine Proteste von Anwohnern bekannt. Zuletzt hatten Bewohner der #Leipziger Straße gegen den #Tramneubau protestiert. Und am #Ostkreuz verhindern Anwohner seit Jahren erfolgreich eine direkte Anbindung des Bahnhofs.

Mal sind es wegfallende Parkplätze, mal ist es die Angst vor Lärm. Und nun sollen Bäume weg. Die BVG verweist darauf, dass dieser Abschnitt der M5 und M6 #barrierefrei wird, also richtige #Haltestellen bekommt. Noch steigen die Fahrgäste auf der Fahrbahn aus, was nicht …

allg.: ÖPNV in Marzahn-Hellersdorf (IV), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche zusätzlichen #Leistungen (im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr) bei Bus und Bahn wurden für den
Bezirk Marzahn-Hellersdorf in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 durch den Senat bestellt?
Frage 2:
Welche zusätzlichen #Linien wurden für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf durch den Senat bestellt?
Antwort zu 1 und 2:
Folgende #Angebotsanpassungen gab es durch Bestellung des Senats in den genannten
Jahren:
– Linie X54, Einführung Sonntagsverkehr zwischen Piesporter Straße und S Marzahn
(zwischen 10:00 und 18:00 Uhr)
– Linie X69, Ausdehnung der Betriebszeiten sonntags von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr (zuvor
10:00 bis 19:00 Uhr, Bestellung zum April 2018)
– Linie 197
o Taktverdichtung von 20- auf 10-min-Takt zwischen S Kaulsdorf und Prerower
Platz Mo-Fr zwischen 18:00 und 19:00 Uhr (Bestellung zum April 2018)
2
o Taktverdichtung von 20- auf 10-min-Takt zwischen Märkische
Allee/Wuhletalstraße und Prerower Platz Mo-Fr zwischen 9:00 und 12:30 Uhr
(Bestellung zum Jahresfahrplan 2019)
– Linie 269, Ausdehnung der Betriebszeit zwischen S Kaulsdorf und U Kaulsdorf Nord,
Mo-Sa von 5:00 (Sa 5:30) bis 23:00 Uhr (zuvor 8:00 bis 20:00 Uhr, Bestellung zum
Jahresfahrplan 2018)
– Im Zuge der Internationalen Gartenausstellung (IGA) im Jahr 2017 gab es zudem die
Aufrechterhaltung dichter Takte auch zwischen den Hauptverkehrszeiten auf der U5
und eine Verstärkung des Busverkehrs
– Linie 16 und 18: Ausdehnung Betriebszeit Mo-Fr von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr (zum
September 2017)
– Linie 18: Taktverdichtung Mo-Fr von 20- auf 10-min-Takt von 8:30 bis 9:00 Uhr und von
18:00 bis 19:00 Uhr (zum September 2017).
Weitere Mehrleistungen auf den Linien M5, M8 und 16 sowie 294 sind bereits bestellt,
aufgrund infrastruktureller oder personeller Restriktionen aber noch nicht umgesetzt
worden.
Im Dezember 2017 wurde im regionalen Bahnverkehr der Halt Berlin-Mahlsdorf in Betrieb
genommen und wird seither durch die Regionalbahnlinie RB 26 im Stundentakt bedient.
Im Verkehrsangebot der auf dem Gebiet des Bezirks Marzahn-Hellersdorf liegenden
S-Bahn-Abschnitte Friedrichsfelde Ost – Mahlsdorf (S5) und Friedrichsfelde Ost –
Ahrensfelde (S7) wurden in den Jahren 2017 bis 2020 durch das Land Berlin keine
zusätzlichen Verkehrsleistungen bestellt, da diese Abschnitte bereits über ein sehr
dichtes, der aktuellen Verkehrsnachfrage angemessenes Verkehrsangebot mit 10-minTakt bis in die späten Abendstunden verfügen.
Die ab 4. September 2017 wegen zu geringer Fahrzeugverfügbarkeit temporär entfallenen
Verstärkerzüge zur Hauptverkehrszeit (HVZ) auf der Linie S5 kommen nach Stabilisierung
der Fahrzeugverfügbarkeit seit 29. April 2019 wieder zum Einsatz, waren jedoch während
des gesamten Zeitraums Bestandteil des bestellten Verkehrsangebotes.
Darüber hinaus profitieren die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks MarzahnHellersdorf auch von Ausweitungen des S-Bahn-Verkehrsangebotes außerhalb des
eigenen Wohnbezirkes im gesamtstädtischen Netz des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV). Dazu gehören im S-Bahnnetz bspw. die verlängerten Betriebszeiten des 5-
Minuten-Taktes auf den Ringlinien S41 und S42 (vormittags bis ca. 11 Uhr und abends bis
ca. 21 Uhr), die abendliche Ausweitung der Betriebszeit der Linie S85 an Wochenenden
ab Dezember 2018 und zusätzliche Verbindungen bzw. dichtere Takte in Richtung
Pankow und Schöneweide.
Frage 3:
Wie hoch war die real erbrachte #Kilometerleistung aller ÖPNV-Angebote im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
zusammen in den Jahren 2017, 2018, 2019 im Vergleich zu den jeweils bestellten Leistungen und zum
stadtweiten Durchschnitt?
Frage 4:
Während der Corona-Beschränkungen wurden die ÖPNV-Leistungen nach Darstellung des Senats um 10-
20% verringert. Um welchen Anteil wurden die Leistungen in Marzahn-Hellersdorf gekürzt?
3
Antwort zu 3 und 4:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Aufgabenträger für den
ÖPNV bestellt öffentliche Verkehrsleistungen bei den Verkehrsunternehmen gesamthaft
für die Stadt und deren Bedürfnisse, allerdings nicht getrennt nach Bezirken. Ebenso
wenig erfolgt die Abrechnung bezirksweise. Insofern ist die Beantwortung der Fragen nur
in Bezug auf den Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht möglich.
Frage 5:
Welche Investitionen sind 2020 und 2021 in die ÖPNV-Infrastruktur geplant?
Antwort zu 5:
Die BVG plant nach eigenen Angaben folgende Änderungen an der ÖPNV-Infrastruktur:
„2020
– Bauabschnitt #Nord-Süd-Tangente (NST) Rhinstraße südl. Kleingartenanlage (KGA)
Bielefeldt – nördlich Rhinstraßenbrücke (500 m Einfachgleis (EG)) Bezirksgrenze
#Betriebshof Marzahn (1640 m EG)
#Haltestellen-Verlängerung Jan-Petersen-Straße (Umsteigebeziehung Straßenbahn
– Straßenbahn)
2021
– BA NST S Friedrichsfelde/Ost (Rhinstraßenbrücke) (200 m EG) Bezirksgrenze
– BA NST Allee der Kosmonauten – KGA Bielefeldt (1400 m EG) Bezirksgrenze
– Knotenpunkt Landsberger Allee/ Rhinstraße (600 m EG),
– Gleisschleife Elisabethstraße (200 m EG),
– Raoul-Wallenberg-Straße (100 m EG)“
Durch planerische und betriebliche Randbedingungen kann es nach Auskunft der BVG zu
Verschiebungen der #Baumaßnahmen kommen.
Genauso wie die Bestellung der Verkehre erfolgen auch Investitionen nicht mit einem
isolierten Blick auf die Bezirksgrenzen, da auch Investitionen in anderen Teilen Berlins
sich durch das integrierte Gesamtnetz des ÖPNV auf die Lagegunst und verkehrliche
Anbindung auswirken. So profitiert von im Doppelhaushalt 2020/2021 für 2020 enthaltenen
253,856 Mio. Euro und den für 2021 enthaltenen 193,308 Mio. Euro für Investitionen in
den öffentlichen Personennahverkehr auch der Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Neben den
unmittelbar im Bezirk stattfindenden Investitionsmaßnahmen wirken auch die in anderen
Bezirken verbesserten Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV.
Allein für den Lückenschluss der U5 zwischen Brandenburger Tor und Hauptbahnhof sind
im Jahre 2020 rd. 56,8 Mio. Euro vorgesehen. Die geplante Inbetriebnahme Ende 2020
ermöglicht dann insbesondere den Fahrgästen der Großsiedlung Hellersdorf eine
attraktive, umsteigefreie Fahrt zum Hauptbahnhof und zu den Nord-Süd Verbindungen der
U 6 und der S-Bahn.
Von den für 2020 geplanten Investitionsmitteln für die Grundinstandsetzung der
Straßenbahn für 2020 i.H.v. 7 Mio. Euro wird ein großer Anteil für die zur Verbesserung
der Stromversorgung erforderlichen Arbeiten an den Gleichrichterwerken Nossener Straße
und Kastanienallee verwendet.
Für die Grundinstandsetzung der Straßenbahn Nord-Süd-Tangente sind für 2020: rd. 12,6
Mio. Euro, für 2021: rd. 12,2 Mio. Euro geplant. Fahrgäste aus dem Bezirk-Marzahn-
4
Hellersdorf profitieren hier vor allem von der attraktiven, direkten Umsteigemöglichkeit
zwischen S- und Straßenbahn, die mit dem Neubau der Südlichen Rhinstraßenbrücke am
S-Bf. Friedrichsfelde Ost erstmalig geschaffen wird.
Frage 6:
Wie viele neue Busspuren werden wo in Marzahn-Hellersdorf entstehen?
Antwort zu 6:
Es sind aktuell keine neuen Busspuren geplant und auch keine entsprechenden Wünsche
von BVG oder Bezirk an den Senat herangetragen worden.
Frage 7:
Wie ist der Stand des in Drs. 18/22 190 erwähnten Abstimmungsprozesses mit Anbietern von RideSharingDiensten, um deren Angebote auch in Marzahn-Hellersdorf zu genehmigen?
Antwort zu 7:
Die Abstimmungen zur Erprobung von on-demand Verkehren in Außenbereichen sind
noch nicht abgeschlossen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass aktuell umfassende
Aufgaben in Zusammenhang mit der planerischen und finanziellen Bewältigung der Covid19-Pandemie zu bearbeiten sind.
Frage 8:
Wie ist der Stand der Umsetzung des Projektes BerlKönig BC in Marzahn-Hellersdorf?
Frage 9:
In welchem Umfang wurden bereits geeignete elektrisch betriebene Fahrzeuge beschafft, welche sind dies
und wann stehen sie zur Verfügung?
Frage 10:
Falls die Fahrzeuge noch nicht beschafft wurden, welcher Zeitraum wird für die Ausschreibung und Vergabe
benötigt?
Frage 11:
Wann soll das Projekt konkret und in welchem Umfang zu welchen Kosten starten?
Antwort zu 8 bis 11:
Die BVG führt ihr aus Bundesmitteln gefördertes Pilotprojekt „BerlKönig BC“ seit dem 4.
Mai 2020 auch in Heiligensee durch. In Heiligensee ist ein elektrisch betriebenes
Fahrzeug im Einsatz. Darüber hinaus läuft bereits seit 2019 eine Erprobung in
Schulzendorf, Waltersdorf und Teilen Zeuthens zur Anbindung des U-Bahnhofs Rudow
und des S-Bahnhofs Flughafen Berlin-Schönefeld. Ein weiteres Erprobungsangebot im
Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist nicht geplant.
5
Frage 12:
m NVP wird von einem länderübergreifenden Verkehr gesprochen. Nach Darstellung der Drs. 18/21767 sind
bisher keine spezifischen Abstimmungen mit dem Landkreis dazu erfolgt. Gab es in der Zwischenzeit
entsprechende Abstimmungen und welches Ergebnis konnte dabei erzielt werden?
Antwort zu 12:
Die Antwort zu Frage 6 der Schriftlichen Anfrage 18/21767 hat weiterhin bestand. Der
Verkehrsvertrag ist noch nicht geschlossen, über die Bestellung und die Vergütung ist
folglich noch nicht entschieden.
Berlin, den 29.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Schienenersatzverkehr in Köpenick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Baumaßnahmen begründen die aktuellen Sperrungen in der #Bahnhofstraße in Berlin #Köpenick und bis wann werden diese andauern? (Im Falle verschiedener Baumaßnahmen bzw.
Bauabschnitte: Aufstellung nach Dauer der Baumaßnahmen bzw. Bauabschnitte erbeten.)
Antwort zu1:
In der Köpenicker Bahnhofstraße erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe die #Gleise sowie
die #Fahrleitungen zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße. Gleichzeitig werden in
diesem Bereich barrierefreie Haltestellen errichtet.
Frage 2:
Welche #Haltestellen des #ÖPNV sind von diesen Sperrungen (siehe Frage 1) betroffen, welche Linien werden
durch einen Schienenersatzverkehr überbrückt und welche Linien bzw. Haltestellen werden für die Dauer der
Baumaßnahmen ausgesetzt? (Aufstellung nach Dauer der Einschränkungen erbeten.)
Frage 3:
Welche weiteren Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße und im direkten Umfeld knüpfen an die unter Frage 1
genannten Baumaßnahmen an, ab wann ist diesbezüglich mit weiteren Sperrungen zu rechnen und mit
welchen Einschränkungen des ÖPNV wird dies einhergehen? (Aufstellung der betroffenen Tram- und
Buslinien sowie der jeweiligen Dauer der Einschränkungen erbeten.)
2
Frage 4:
Welche konkreten Ziele verfolgen die andauernden und geplanten Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße und
im näheren Umfeld bzw. was waren im Einzelnen die Anlässe zur Durchführung der Baumaßnahmen?
Antwort zu 2 bis 4:
Die Informationen können der anliegenden Anwohnerinformation (Anlage) Baumaßnahme
Bahnhofstraße zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße entnommen werden.
Frage 5:
Welche konkreten Baumaßnahmen begründen die aktuellen Sperrungen in der Wendenschloßstraße in BerlinKöpenick und bis wann werden diese andauern? (Im Falle verschiedener Baumaßnahmen bzw.
Bauabschnitte: Aufstellung nach Dauer der Baumaßnahmen, bzw. Bauabschnitte erbeten.)
Antwort zu 5:
Die seit April letzten Jahres laufenden Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in der
Wendenschloßstraße von Lienhardweg bis Gleisschleife werden voraussichtlich bis Ende
April 2020 andauern. Im Anschluss wird die BVG Straßenbahngleisbau umsetzen.
Geplantes Bauende ist dabei voraussichtlich Ende Juli 2020.
Frage 6:
Welche Haltestellen der Linie 62 und welche weiteren Linien sind von diesen Sperrungen (siehe Frage 5)
betroffen, welche Haltestellen werden für die Dauer der Baumaßnahmen mittels eines
Schienenersatzverkehrs überbrückt und welche Haltestellen werden ausgesetzt? (Aufstellung nach der Dauer
der Einschränkungen erbeten.)
Antwort zu 6:
Aktuell sind die Haltestellen Lienhardweg, Müggelbergallee und Wendenschloß gesperrt
und werden durch Schienenersatzverkehr per Bus angefahren.
Frage 7:
Welche weiteren Baumaßnahmen in der Wendenschloßstraße und im direkten Umfeld knüpfen an die unter
Frage 5 genannten Baumaßnahmen an, ab wann ist diesbezüglich mit weiteren Sperrungen zu rechnen und
mit welchen Einschränkungen des ÖPNV wird dies einhergehen? (Aufstellung der betroffenen Bahn-, Tramund Buslinien sowie der jeweiligen Dauer der Einschränkungen erbeten.)
Frage 8:
Welche konkreten Ziele verfolgen die andauernden und geplanten Baumaßnahmen in der
Wendenschloßstraße und im näheren Umfeld bzw. was waren im Einzelnen die Anlässe zur Durchführung der
Baumaßnahmen?
Frage 9:
Welche Baumaßnahmen sind in den kommenden fünf Jahren entlang der Tramlinie 62 durch wen geplant und
wie werden diese Baumaßnahmen den Betriebsablauf der Tramlinie 62 voraussichtlich beeinträchtigen?
(Aufstellung für die Jahre 2020 bis 2025 erbeten.)
3
Antworten zu 7 bis 9:
Ab 2021 werden zwischen Mayschweg und Pritstabelstraße sechs weitere StraßenbahnHaltestellen barrierefrei ausgebaut. Bei dieser Gelegenheit werden auch die Gleise
zwischen Charlotten- und Pritstabelstraße grundhaft erneuert. Im Vorlauf dazu werden die
Berliner Wasserbetriebe an zwei Örtlichkeiten ihre Trinkwasserhauptleitung erneuern und
punktuell ihre Kanäle reparieren.
Die derzeit nur abmarkierten Gleise sollen zwischen Müggelheimer Straße und
Dorotheenstraße auch aufgrund der Berliner Lärmminderungsplanung zu Rasengleisen
werden. Dafür ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das noch nicht eröffnet wurde.
Die BVG rechnet mit einer baulichen Umsetzung ab 2025.
Berlin, den 25.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Gleiszeitig barrierefrei In der Köpenicker Bahnhofstraße erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe …, aus BVG

In der Köpenicker #Bahnhofstraße erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe die #Gleise sowie die #Fahrleitungen zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße. Gleichzeitig werden in diesem Bereich #barrierefreie #Haltestellen errichtet. Die Straßenbahnlinien #60, #61, #62, #63 und #68 fahren in der Zeit von Montag, 2. März 2020* bis voraussichtlich Montag, den 1. Juni 2020 nicht wie gewohnt.

Die Straßenbahnen der Linie 60 sind zwischen Haeckelstraße und Bahnhofstraße/Lindenstraße sowie Alt-Schmöckwitz unterwegs. Die Linien 61 und 63 fahren zwischen Karl-Ziegler-Straße und Freiheit bzw. Rathaus Köpenick und von dort weiter als Linie 62 zum Lienhardweg. Die Linie 62 ist zwischen Lienhardweg und Freiheit bzw. Rathaus Köpenick im Einsatz und fährt von dort weiter als Linien 61/63 zur Karl-Ziegler-Straße. Die Straßenbahnlinie 68 fällt aus und wird durch die Buslinien 60, X69, 164, 269, N69 und N90 ersetzt. Diese werden in Richtung S Köpenick über Bahnhofstraße, Friedrichshagener Straße, Puchanstraße, Seelenbinderstraße sowie Bahnhofstraße umgeleitet.

Zusätzlich werden Busse als Ersatz für die Straßenbahnlinien im Einsatz sein. Für die Linie 60 fahren die Busse zwischen Bahnhofstraße/Lindenstraße und Altes Wasserwerk. Zwischen Freiheit und Rahnsdorf/Waldschänke ersetzen die Busse die Straßenbahnlinie 61. Für die Linien 62 und 63 sind die großen Gelben zwischen Freiheit und S Mahlsdorf unterwegs. Auch die Linie 68 erhält ersatzweise Busse, die zwischen Freiheit und S Köpenick im Einsatz sind.

*BITTE BEACHTEN: Durch eine Verlängerung der seit August 2019 bestehenden Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in der Seelenbinderstraße, kommt es zu Abweichungen der Busverkehre im Bereich der Bahnhofstraße. Im Zeitraum von Montag, 2. März 2020 bis voraussichtlich Montag 9. März 2020 fahren die Ersatzverkehre 62, 63 und 68 statt durch die Puchanstraße direkt durch die Bahnhofstraße. Die Ersatzverkehre 60 und 61 verkehren weiterhin anstatt durch die Seelenbinderstraße durch die Friedrichshagener Straße. Auch die Buslinie 169 verkehrt im genannten abweichenden Zeitraum Richtung Müggelheim ebenso anstatt durch die Seelenbinderstraße durch die Friedrichshagener Straße.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

BVG + Straßenverkehr: BVG schleppt 150 Falschparker auf Busspuren ab, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228346443/BVG-schleppt-150-Fahrzeuge-auf-Busspuren-ab.html

Seit einem Monat setzen die Berliner Verkehrsbetriebe auf Busspuren geparkte Fahrzeuge um. Der Dienst wird ausgeweitet.

Die BVG hat in vier Wochen 150 Falschparker von #Busspuren #abgeschleppt.
Die Flotte der #Abschlepp-Wagen bei der BVG soll bis April auf zehn Fahrzeuge anwachsen.
Zurzeit ist die BVG mit zwei Fahrzeugen auf der Jagd nach #Falschparkern.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) machen von der neuen Möglichkeit zum #Abschleppen von Falschparkern auf Busspuren regen Gebrauch – wenngleich der Einsatz noch ausbaufähig ist. Rund 150 unerlaubt abgestellte Fahrzeuge entfernte die BVG im ersten Monat nach Beginn des Projekts von den #Sonderfahrstreifen. Das teilte Sprecherin Petra Nelken auf Anfrage mit. Hinzu kämen vier begonnene Umsetzungen, ehe der Fahrzeugführer eintraf, und drei Leerfahrten, bei denen das Auto noch vor Eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren wurde.

Seit dem 6. Januar schleppt die BVG Falschparker ab, die ihre Autos auf Busspuren, in #Haltestellen oder auf #Tramgleisen abgestellt haben. Dafür stehen den Verkehrsbetrieben derzeit sieben Abschleppfahrzeuge zur …

BVG + Bus + Straßenbahn: Ab Januar Die Abschleppflotte der BVG rückt aus, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/berlin-abschleppwagen-bvg-busspuren-einsatz-januar.html

Der Einsatz BVG-eigener #Abschleppwagen wurde bereits 2018 mit dem Berliner #Mobilitätsgesetz beschlossen. Nun sind die gelben Kolosse einsatzbereit – ab Januar können sie #Falschparker selbst an den Haken nehmen.

Falschparker auf #Busspuren, an #Haltestellen oder auf #Tramschienen müssen im neuen Jahr damit rechnen, von Abschleppfahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) umgesetzt zu werden. Wie die BVG rbb|24 am Montag mitteilte, hat sie bereits fünf kleine und zwei große Abschleppwagen angeschafft. Weitere sollen hinzukommen.

Die BVG hat die Fahrzeuge gebraucht gekauft und dafür zwischen 30.000 und 180.000 Euro pro Stück bezahlt. Voraussichtlich am 6. Januar …

Tourismus + Bus: Welche Regeln gelten für „Hop-on-Hop-off-Busse“ in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anbieter für so genannte „#Hop-On-Hop-Off-Busse“/ #Sightseeing-Busse gibt es derzeit in Berlin?
Antwort zu 1:
Zurzeit gibt es elf Unternehmen, die #Stadtrundfahrten als sogenannte Hop-on-hop-off-
Touren anbieten.
Frage 2:
Wie viele genehmigte #Haltestellen für so genannte „Hop-On-Hop-Off-Busse“/Sightseeing-Busse gibt es
derzeit in Berlin? Sind diese Haltestellen allgemein genehmigt oder nur für die Nutzung durch einen
bestimmten Anbieter?
Antwort zu 2:
Derzeit sind für diesen Verkehr keine genehmigten Haltestellen gem. § 32 der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (#BOKraft) eingerichtet. Im
Bereich des Hop-on-Hop-off-Sonderlinienverkehrs bestehen nur sogenannte Haltepunkte,
die teilweise mit Halteverbotszeichen und einem Zusatzschild, wie „Stadtrundfahrtenbusse
frei“, „Busse frei“ oder „Busse im Gelegenheitsverkehr“ versehen sind. Die
Sonderliniengenehmigungen werden jeweils mit einem identischen Start- und Endpunkt
als Ringlinie genehmigt, die Haltepunkte einschließlich dieser Start- und Endpunkte sind
jedoch für alle Stadtrundfahrtenunternehmen gleichermaßen frei benutzbar, sofern sie in
der Linienführung mit beantragt wurden. Zusätzlich wurden teilweise
Sondernutzungserlaubnisse von den Bezirksämtern für das Abstellen von sogenannten
#Verkaufsfahrzeugen (in der Regel Kleintransporter) für die einzelnen Unternehmen an den
Start- und Endpunkten erteilt.
2
Frage 3:
Welche rechtlichen Anforderungen müssen für die Zulassung eines Angebots von Hop-On-Hop-Off-
Bussen/Sightseeing-Bussen erfüllt werden?
a. Welche rechtlichen/genehmigungsrelevanten Anforderungen bestehen an die Anbieter solcher
Angebote?
b. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der angebotenen Routen?
c. Wie können weitere Routen angemeldet/beantragt und zugelassen werden?
d. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der Haltestellen für solche
Angebote?
Antwort zu 3:
Zu a)
Die Hop-on-Hop-off-Stadtrundfahrtenverkehre sind in Berlin als #Sonderlinienverkehr nach
§ 43 i. V. m. § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) genehmigt. Hierbei müssen
die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 PBefG erfüllt sein.
Zu b)
Dem Antrag an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) auf
Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung ist eine Übersichtskarte mit der beabsichtigten
Streckenführung beizufügen. Die Genehmigung der Routen erfolgt durch das LABO in
Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung Berlin sowie den Bezirken (örtlicher
Straßenbaulastträger) und dem Aufgabenträger in Berlin. Diese werden im Rahmen der
Anhörung nach § 14 PBefG am Verfahren beteiligt und haben das Recht, Stellungnahmen
abzugeben, die von Seiten der Genehmigungsbehörde in ihrer Entscheidung nach
pflichtgemäßen Ermessen berücksichtigt werden.
Zu c)
Neue Routen können als neuer Linienverkehr bzw. als Änderung der Streckenführung
beim LABO als Genehmigungsbehörde beantragt werden. Sofern die unter 3a) genannten
Voraussetzungen vorliegen und das unter 3b) beschriebene Anhörungsverfahren nach
§ 14 PBefG erfolgreich durchgeführt worden ist, wird der Antrag genehmigt.
Zu d)
Wie bereits in Antwort 2 beschrieben, handelt es sich bei den derzeit genehmigten
Stadtrundfahrtverkehren um Haltepunkte, und nicht um Haltestellen im Sinne des § 32
BOKraft. Sie sind Bestandteil der zu beantragenden und zu genehmigenden
Streckenführung gemäß Antwort 3b).
Frage 4:
Welches Potenzial sieht der Senat für touristische Angebote mit Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-
Bussen in den Außenbezirken? Wird der Senat dazu Initiativen ergreifen?
Antwort zu 4:
Der Senat begrüßt alle Bestrebungen, dezentrale touristische Attraktionen auf nachhaltige
Weise verkehrsmäßig zu erschließen. Dazu kann neben den Linien des öffentlichen
Nahverkehrs auch der Einsatz privater sogenannter Hop-on/Hop-Off-Busse oder von
Sightseeing-Bussen beitragen, sofern diese emissionsarm sind. Aus Branchenkreisen wird
hierzu darauf hingewiesen, dass zunächst der Bedarf für eine perspektivisch rentable
Linienführung erkennbar werden muss. Der Senat fördert das Marketing dezentraler
Attraktionen als wesentliche Voraussetzung für höhere Bedarfe in den Außenbezirken.
Private Investitionen für neue Linienführungen und Angebote folgen einem wachsenden
Bedarf. Hiervon losgelöste Initiativen würden keine Effekte erzielen.
3
Frage 5:
Welche #Emissionsanforderungen müssen die Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse für die Einfahrt in
die Umweltzone und für die Durchfahrt der künftig bestehenden Straßenabschnitte mit Dieselfahrverboten
erfüllen?
Antwort zu 5:
Hinsichtlich der Emissionsanforderungen für die Einfahrt in die Umweltzone wird auf die
Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17556 vom Januar 2019 verwiesen.
Für die Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 gilt für die Hop-On-
Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse wie für andere betroffene Dieselfahrzeuge die
Regelung „Anlieger frei“ ohne weitere Sonderregelungen. Busse, die mit einem
Stickoxidminderungssystem mit Zertifizierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
nachgerüstet sind, sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen.
Frage 6:
Wie, durch wen und in welchen Abständen werden die Emissionen und die Fahrtüchtigkeit der Hop-On-Hop-
Off-Busse/Sightseeing-Busse überprüft?
Antwort zu 6:
Bei Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-Bussen handelt es sich um
untersuchungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO). Diese Fahrzeuge unterliegen nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit
Anlage VIII a StVZO in regelmäßigen Zeitabständen der Pflicht zur Durchführung einer
Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung. Bei einer Hauptuntersuchung werden
die Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung
der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht. Die Sicherheitsprüfung
umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung des Fahrgestells und Fahrwerks, der
Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage des Fahrzeugs.
Hauptuntersuchungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer (aaSoP) einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem
Prüfingenieur (PI) einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt. Die
Untersuchung der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs kann als eigenständiger Teil der
Hauptuntersuchung von einer hierfür amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt
durchgeführt werden. Sicherheitsprüfungen werden von hierfür amtlich anerkannten
Kraftfahrzeugwerkstätten oder von aaSoP oder PI durchgeführt.
Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen Hauptuntersuchung für diese
Fahrzeuge beträgt 12 Monate. Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen
Sicherheitsprüfung beträgt im 2. – 3. Zulassungsjahr 6 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung, ab dem 4. Zulassungsjahr alle 3 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung.
Die Polizei Berlin bezieht solche Busse in ihre Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung mit
ein. Insbesondere die fachlich spezialisierten Dienstkräfte des Begleitschutz- und
Verkehrsdienstes in der Direktion Einsatz (Dir E BVkD) überprüfen im Rahmen der
Streifendienste und bei Einsätzen zur Kontrolle des gewerblichen Güter- und
Personenverkehrs regelmäßig auch den technischen Zustand der Fahrzeuge. Eine
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statistische Erfassung zur Häufigkeit der polizeilichen Kontrollmaßnahmen im
Zusammenhang mit Sightseeing-Bussen erfolgt nicht.
Frage 7:
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, Busse mit überhöhten Emissionen, z.B. sichtbaren
Rußwolken, aus dem Verkehr zu ziehen? Ist dies bereits in konkreten Fällen geschehen?
Antwort zu 7:
Wie auch bei anderen Fahrzeugen können im Falle der Feststellung relevanter
technischer Mängel im Zusammenhang mit dem Emissionsverhalten
Weiterfahrtuntersagungen zur Gefahrenabwehr oder die Erstellung von technischen
Sachverständigengutachten zur Beweissicherung polizeilich angeordnet werden. Solche
Maßnahmen können beispielsweise dann notwendig sein, wenn deutlich sichtbare
Abgase, eine erhebliche Geräuschentwicklung der Abgasanlage oder der Verlust von
Betriebsmitteln wie Kraftstoff oder Öl zu registrieren sind. Unabhängig von Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung werden Mängelberichts- und
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den vergangenen Jahren wurden
auch wiederholt bei Sightseeing-Bussen o. g. Mängel festgestellt und entsprechend
geahndet. Nach Einschätzung der Polizei Berlin sind jedoch die Beanstandungsquoten bei
Kraftomnibussen deutlich rückläufig. Dies ist vor allem auf erneuerte Fahrzeugflotten
sowie intensivierte Bemühungen zur technischen Wartung zurückzuführen.
Frage 8:
Wie wird die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben der Busunternehmen nachgehalten?
Sind dafür technische Maßnahmen geplant, z.B. die Vorgabe elektronischer Tickets oder der Einsatz von
Fiskaltaxametern?
Antwort zu 8:
Die Berliner Steuerverwaltung überprüft sämtliche Steuerfälle, so auch Busunternehmen,
unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen
Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter, ggf. durch eine
Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter
Steuerfälle).
Die Einführung elektronischer Tickets sowie der Einsatz von Fiskaltaxametern o.ä. sind
nicht geplant.
Frage 9:
Inwieweit ist das Fahren der Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse mit sehr stark reduzierter
Geschwindigkeit oder deren Halten bzw. Parken vor Sehenswürdigkeiten zulässig, durch das diese verdeckt
werden?
Antwort zu 9:
Nach § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuge ohne
triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Tritt keine
Behinderung auf, ist ein langsames Fahren von #Sightseeing-Bussen nicht zu
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beanstanden. Die mit dem Verbot des Langsamfahrens ohne triftigen Grund verbundene
Behinderung muss nach geltender Rechtsprechung konkret und mit einer deutlichen
Geschwindigkeitsdifferenz verbunden sein.
Die Ziele der StVO als Teil des Gefahrenabwehrrechts sind die Aufrechterhaltung eines
flüssigen Verkehrsablaufes, die Gewährleistung der Ordnung im Verkehrsraum und die
Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen. Das Verdecken von Sehenswürdigkeiten
durch das Halten oder Parken von Sightseeing-Bussen stellt einen rein ästhetischen
Aspekt dar, welcher weder gesetzliche Halt- oder Parkverbote noch eine Anordnung von
Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtfertigt, die ein solches Verhalten unterbinden
würden.
Berlin, den 03.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Das wird ein kappes Ding Seit Mitte Juli erneuert die BVG die Gleise in der Boxhagener Straße, zwischen Warschauer und Holteistraße., aus BVG

Seit Mitte Juli erneuert die BVG die #Gleise in der #Boxhagener Straße, zwischen Warschauer und Holteistraße. Neben frischem Stahl werden nun auch die dortigen #Haltestellen mit modernen #Kaps ausgestattet, durch die in Zukunft der barrierefreie Ein- und Ausstieg in die Fahrzeuge möglich wird.

Auch an der Warschauer Straße Ecke Frankfurter Allee und am Bersarinplatz wird ab diesem Wochenende an den Gleisen gearbeitet. In den genannten Bereich können daher von Freitag, den 4. Oktober, ca. 4.30 Uhr bis Sonntag, den 15. Dezember, ca. 4.30 Uhr keine Straßenbahnen fahren. Betroffen sind die Linien #M10 und #21.

Die M10 fährt nur zwischen Hauptbahnhof und Landsberger Allee/Petersburger Straße. Die Linie 21 verkehrt zwischen S-Bahnhof Schöneweide und S-Bahnhof Rummelsburg sowie vom S- und U-Bahnhof Lichtenberg/Gudrunstraße über S- und U-Bahnhof Frankfurter Allee und weiter zur Müggelstraße.

#Barrierefreie #Busse übernehmen das fehlende Stück der M10 zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und dem S- und U-Bahnhof Warschauer Straße sowie für die Linie 21 zwischen Loeperplatz und S-Bahnhof Rummelsburg.

Die Pressemitteilung zu den bereits laufenden Gleisbauarbeiten finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=3317

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de