Straßenverkehr: Wie läuft die Umsetzung der Umgestaltung der Schönhauser Allee zwischen Gleimstraße / Stargarder Straße und Topsstraße?, aus Senat

08.12.2022

Frage 1:

Wie ist nach Kenntnis des Berliner Senats der aktuelle Stand der #Planung für die #Radwege an der #Schönhauser Allee zwischen #Gleimstraße / #Stargarder Straße und #Topsstraße, um diese entsprechend den Vorgaben des Mobi- litätsgesetzes zu gestalten?

a.            Ist die #Ausführungsplanung fertiggestellt bzw. für wann ist die Fertigstellung vorgesehen? b.                Welche Verfahrensschritte für welche Abschnitte sind bereits abgeschlossen?

  • Welche Verfahrensschritte befinden sich aktuell für welche Abschnitte in Umsetzung und bis wann werden diese jeweils planmäßig abgeschlossen?
    • Wer sind jeweils die Beteiligten?
  • Welche Verfahrensschritte folgen für welche Abschnitte als nächstes?
  • Gab es bislang Verzögerung im Verfahren und wenn ja, wie lange waren diese Verzögerungen jeweils?
  • Für wann ist der Baubeginn geplant?
  • Wurden die Aufträge für bauliche Maßnahmen und Markierungsarbeiten bereits vergeben oder für wann ist die Auftragsvergabe geplant?
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Straßenbahn: Wie ist der aktuelle Stand der Planung für die Verlängerung der M10 von der Warschauer Straße zum Hermannplatz?, aus Senat

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der #Planung?
a. Welche #Verfahrensschritte sind bereits abgeschlossen?
b. Welche Verfahrensschritte befinden sich aktuell in Umsetzung und bis wann werden
diese jeweils planmäßig abgeschlossen?
i. Wer sind jeweils die #Beteiligten?
c. Welche Verfahrensschritte folgen als nächstes?
d. Gab es bislang #Verzögerung im Verfahren und wenn ja, wie lange waren diese
Verzögerungen jeweils?

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Regionalverkehr + S-Bahn: Bahn-Ausbau um Berlin (i2030): So kommen die Pläne voran, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article234128911/Bahnstrecken-Ausbau-um-Berlin-So-steht-es-um-die-Vorhaben.html

Vor mittlerweile mehr als dreieinhalb Jahren haben die Planungen für das #Infrastrukturprojekt #i2030 begonnen, dem gemeinsamen Vorhaben von #Berlin, #Brandenburg, #Deutscher Bahn und #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), um die #Bahnstrecken in der Region auszubauen.

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Straßenbahn + Bahnhöfe: Stillstand beim Umbau der Tramhaltestelle Greifswalder Straße!? – Wie ist der aktuelle Stand, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand zum #Umbau der #Tramhaltestelle -Bahnhof #Greifswalder Straße und in
welcher Phase befinden sich derzeit die Planungen?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die #Entwurfsplanung, die #Verkehrsplanung sowie die #Verwaltungsvereinbarung zwischen
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und BVG zum
Umbau der #Tramhaltestelle Greifswalder Straße und zur #Tunnelschließung befinden sich
derzeit im Abstimmungsprozess.“
Frage 2:
Ist die Erstellung der fertigen Entwurfsplanung Tramhaltestelle (inkl. umliegender Bauwerke der Deutschen
Bahn) mittlerweile erfolgt und wie sieht die derzeitige Planung im Entwurf konkret aus?
2
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die derzeitige Entwurfsplanung sieht eine #Verschiebung der Tramhaltestelle um ca. 30 m
stadteinwärts vor. Die Tramhaltestelle, sowie die Überdachung der Tramhaltestelle sollen
teilweise unter das #Brückenbauwerk verschoben werden. Die Abstimmung mit der
Deutschen Bahn AG ist bereits erfolgt.“
Frage 3:
Wie stellt sich die aktuelle Verkehrsplanung dar und inwieweit haben sich hierzu Änderungen ergeben? (1.
Lichtsignalanlagen-Fußgängerüberweg, 2. #Verkehrsführung während der #Bauzeit etc.)
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Zur Verkehrsführung während der Bauzeit kann derzeit noch keine Aussage getroffen
werden. Die aktuelle Gestaltung der Verkehrsplanung sieht eine Straßen- und
Gleisquerung durch Fußgängerfurten, mit einer überbreiten Furt im Zugangsbereich, vor.
Diesbezüglich haben sich zu den Plänen von 2017 keine Änderungen ergeben.
Im Gegensatz zu den Plänen von 2017 wurde die Breite des Radweges, im Hinblick auf
das neue Berliner Mobilitätsgesetz, angepasst.“
Frage 4:
Inwieweit wurde bereits ein Verkehrskonzept für die geplante Bauzeit erarbeitet und wie sieht dieses
konkrekt aus?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die geplante Bauzeit befindet sich noch in
der Entwicklungsphase.“
Frage 5:
Welche einzelnen Planungsleistungen sind in Zusammenhang mit dem Umbau bereits ausgeschrieben?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„In Zusammenhang mit dem Umbau der Tramhaltestelle Greifswalder Straße wurden die
Planungsleistungen für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie für die Verkehrsplanung
ausgeschrieben.“
Frage 6:
Inwieweit liegt die Entwurfsplanung für die zukünftige Fußgängerquerung in Höhe des S-Bahn-Ausganges
mittlerweile vor?
3
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Entwurfsplanung für die zukünftige #Fußgängerquerung in Höhe des S-Bahn-Ausgangs befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung.“
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Tunnelschließung und der dazu benötigten Verwaltungsvereinbarung?
Antwort zu 7:
In den letzten zwei Jahren wurden Planungsgespräche für die Umgestaltung der Tram-Haltestelle und Schließung des Fußgängertunnels mit der BVG geführt. Aus dem Ergebnis
dieser Gespräche wurde mit der BVG eine Dienstvereinbarung aufgestellt, die sich noch in
der Abstimmung befindet.
Frage 8:
In welchen konkreten Schritten wird die Umsetzung der Tunnelschließung wann und im Einzelnen erfolgen?
Antwort zu 8:
Die Tunnelschließung erfolgt im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Tram-Haltestelle. Konkrete Schritte für die Umsetzung und ein Baubeginn können nach
derzeitigem Planungsstand noch nicht genannt werden.
Frage 9:
Welche #Vorbehalte zur geplanten Schließung des Tunnels wurden aus der Bevölkerung oder seitens des
Bezirksamtes Pankow an den Senat herangetragen und wie schätzt der Senat die Akzeptanz der derzeit
bestehenden Tunnelverbindung bei den Nutzenden ein?
Antwort zu 9:
Es wurden keine Vorbehalte zur geplanten Schließung des Tunnels aus der Bevölkerung
oder Seitens des Bezirksamtes Pankow an den Senat herangetragen. Aufgrund der immer
mehr im Fokus stehenden #Angsträume ist die Akzeptanz der Nutzenden für
Tunnelverbindungen unterschiedlich. Direkte und geregelte oberirdische
#Straßenquerungen werden von den Nutzenden eher angenommen.
Frage 10:
Inwieweit werden die zukünftigen #LSA an der Straßenbahnhaltestelle dem #Fahrgastaufkommen zu
Stoßzeiten Rechnung tragen? Wie wird ein hohes Fahrgastaufkommen an der LSA intelligent und
verkehrssicher gesteuert?
4
Antwort zu 10:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Dem erhöhten Fahrgastaufkommen soll insbesondere durch die überbreite Furt (10 m) im
Zugangsbereich zur Tramhaltestelle Rechnung getragen werden. Eine der Vorgaben ist
dabei, dass eben diese Fahrgastverkehre nicht am eigentlichen Hauptknoten abgewickelt
werden, sondern im unmittelbaren Umsteigebereich zwischen S-Bahn und Tram.“
Frage 11:
Wie wird den Fahrgästen, die stadteinwärts vom Tram-Bahnsteig zur S-Bahn wechseln, der schnelle und
sichere Umstieg nach Beseitigung des Tunnels gewährleistet? Welche Lösungsansätze werden hier im
Einzelnen verfolgt?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Fahrgäste, die stadteinwärts von der Tramhaltestelle zur S-Bahn wechseln, sollen
durch eine signalisierte Fußgängerfurt über die Gleise geleitet werden. Die in der Antwort
zur Frage 10 genannte überbreite signalisierte Furt (fast parallel zum Bestandseingang
des Fußgängertunnels sowie zum S-Bahn-Eingang) soll das sichere Überqueren zum SBahn-Eingang ermöglichen.“
Frage 12:
Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senates für die Sanierung und somit gegen die Schließung des
bestehenden Tunnels?
Antwort zu 12:
Der Grund für eine Sanierung stellt die kreuzungsfreie Querungsmöglichkeit der
Greifswalder Straße für nicht #mobilitätseingeschränkte Nutzende dar. Gründe für die
Schließung des bestehenden Tunnels ergeben sich aufgrund des baulichen Zustandes der
Tunnelanlage, dem erforderlichen Rückbau der vorhandenen Treppenanlagen durch die
Umgestaltung der Tram-Haltestelle und der besseren Anbindung der Tram-Haltestelle
durch eine Lichtsignalanlage, den #Unterhaltungsaufwendungen für das Bauwerk, zur
Beseitigung von #Vandalismusschäden und Graffiti sowie der nicht gegebenen
#Barrierefreiheit.
Frage 13:
Welchen konkreten Mehrwert sieht der Senat durch die von ihm geplanten Umbaumaßnahmen?
Antwort zu 13:
Mit der Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsträger S-Bahn und Tram und der
barrierefreien Erreichbarkeit der Tram soll die Umsteigebeziehung verbessert werden.
Darüber hinaus besteht der Mehrwert für die Tunnelschließung im Wegfall der laufenden
Unterhaltungskosten und der Sanierungskosten sowie der Herstellung der Barrierefreiheit.
5
Frage 14:
Wie weit ist die Planung sowie Abstimmung zwischen Bezirk und Senat zum Thema #Fahrradparken vor Ort?
Was ist wann konkret geplant?
Antwort zu 14:
Die Standort- und Potenzialanalyse an der Greifswalder Straße wurde wie für weitere 236
S- und U-Bahnhöfe abgeschlossen. Die Bedarfsprognose für 2030 liegt bei 353
Abstellplätzen, davon 71 gesicherten Abstellplätzen, während es im Bestand derzeit nur
80 Abstellplätze gibt. Um die 273 noch erforderlichen Abstellplätze realisieren zu können,
wurden sechs Potenzialflächen ermittelt.
Bei der Priorisierung der Standorte, die zunächst umgesetzt werden sollen, hat der Bezirk
Pankow der Greifswalder Straße einen hohen Stellenwert zugeschrieben, verweist jedoch
zugleich auf die Abhängigkeit zum geplanten Umbau der Straßenbahnhaltestelle. Diese
Planungen gilt es im nächsten Schritt zwischen dem Bezirk, der SenUVK und der GB
#infraVelo GmbH zu harmonisieren.
Frage 15:
Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 15:
Nein.
Berlin, den 26.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: Planungszeiträume und Realisierungsgeschwindigkeit von U-Bahn- und Straßenbahnvorhaben, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie lange hat es für die folgende #Erweiterung des #Straßenbahn- und -Bahnnetzes von der Aufnahme der
vorbereitenden Untersuchungen bis zur Realisierung gedauert, bzw. bis wann werden diese realisiert sein?
Es wird gebeten, für die einzelnen Schritte (#Machbarkeitsstudie, Untersuchungen zu #Trassenvarianten,
#Senatsbeschluss, #Vorplanung, #Entwurfsplanung, #Planfeststellungsverfahren, #Bauzeit bzw. voraussichtliche
Daten für Baubeginn und Fertigstellung) jeweils die Zeiträume konkret zu benennen:
a) Verlängerung der Straßenbahn von Nordbahnhof über Hauptbahnhof bis #Alt-Moabit
b) Verlängerung der Straßenbahn über Bornholmer Straße, Osloer Straße, Seestraße bis zum #Rudolf-Virchow-Krankenhaus
c) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof #Hermannplatz
d) Anbindung des Bahnhofs #Ostkreuz an die Straßenbahn
e) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof #Turmstraße
f) Verlängerung der U-Bahn von Osloer Straße bis #Paracelsusbad
g) Verlängerung der U-Bahn von Paracelsusbad bis #Wittenau
h) Verlängerung der U-Bahn von Leinestraße bis #Hermannstraße
i) Verlängerung der U-Bahn von #Vinetastraße bis Pankow
2
j) Verlängerung der U-Bahn von Schlesisches Tor bis Warschauer Straße
Antwort zu 1:
a) Verlängerung der Straßenbahn von Nordbahnhof über Hauptbahnhof bis Alt-Moabit
Anmerkung: die Straßenbahnneubaustrecke wurde im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens „Verkehrsverbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof“
(einschließlich der eingleisigen Wendeschleife über Alt-Moabit) festgestellt.
Planfeststellungsverfahren:
Datum der Antragstellung: 16.10.2007
Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 15.01.2010
Bauzeit (Neubaustrecke inkl. Leitungs- und Straßenbau): 2011 bis 2014/15.
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Dauer der Planungsphasen kann nicht genau abgebildet werden, da keine Chronologie
vorliegend ist und sich beteiligte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bereits im Ruhestand
befinden.“
b) Verlängerung der Straßenbahn über Bornholmer Straße, Osloer Straße, Seestraße bis
zum Rudolf-Virchow-Krankenhaus
Bauzeit (die Strecke wurde in zwei Abschnitten gebaut):
Bornholmer Str. – Louise-Schroeder-Platz: 1994 – 1995
Louise-Schroeder-Platz – Virchow-Klinikum: 1996 – 1997
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Dauer der Planungsphasen kann nicht genau abgebildet werden, da keine Chronologie
vorliegt und sich beteiligte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bereits im Ruhestand befinden.“
c) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof Hermannplatz
Grundlagenuntersuchung-Beauftragung: 02.05.2018
Senatsbeschluss: 13.04.2021
Für den derzeit geplanten weiteren Verlauf des Planungsprozesses wird auf Schriftliche
Anfrage Nr. 18/27154 verwiesen.
d) Anbindung des Bahnhofs Ostkreuz an die Straßenbahn
Planfeststellungsverfahren:
Datum der Antragstellung: 23.11.2017
Datum des Planfeststellungsbeschlusses: Verfahren noch nicht abgeschlossen
Für den derzeit geplanten weiteren Verlauf des Planungsprozesses wird auf Schriftliche
Anfrage Nr. 18/27154 verwiesen.
e) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof Turmstraße
Grundlagenuntersuchung-Beauftragung: 12.01.2011
Planfeststellungsverfahren:
Datum der Antragstellung 09.11.2017
Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 14.12.2020
3
Für den derzeit geplanten weiteren Verlauf des Planungsprozesses wird auf Schriftliche
Anfrage Nr. 18/27154 verwiesen.
f) Verlängerung der U-Bahn von Osloer Straße bis Paracelsusbad
Die Zulassung der Verlängerung erfolgte in zwei Abschnitten / Zulassungsverfahren, die
zeitgleich liefen und abgeschlossen wurden.
Abschnitt 1: von Osloer Straße bis Bhf. Schäfersee (jetzt Franz-Neumann-Platz)
Abschnitt 2: von Bhf. Schäfersee bis Paracelsusbad
Datum der Planfeststellungsbeschlüsse: 13.08.1980
Inbetriebnahme: 1987
g) Verlängerung der U-Bahn von Paracelsusbad bis Wittenau
Die Zulassung der Verlängerung erfolgte in zwei Abschnitten
Abschnitt 1: von Paracelsusbad bis Rathaus Reinickendorf
Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 16.12.1983
Abschnitt 2: von Rathaus Reinickendorf bis Bhf. Wilhemsruher Damm (heute: Wittenau)
Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 12.12.1986
Inbetriebnahme: 1994
h) Verlängerung der U-Bahn von Leinestraße bis Hermannstraße
Inbetriebnahme: 1996
i) Verlängerung der U-Bahn von Vinetastraße bis Pankow
Planfeststellungsverfahren:
Datum der Antragstellung: 22.05.1995
Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 07.03.1997
Inbetriebnahme: 2000
j) Verlängerung der U-Bahn von Schlesisches Tor bis Warschauer Straße
Inbetriebnahme: 1995
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Planungsphasen der Maßnahmen nicht vergleichbar
sind, weil gerade zu Zeiten z.B. der abgefragten U-Bahn-Maßnahmen andere
planrechtliche Voraussetzungen bestanden.
Frage 2:
Wie lang sind die oben unter 1a-j genannten Strecken?
Antwort zu 2:
1a) 1,7 km
1b) 5,4 km
1c) 2,8 km
1d) 1,1 km
1e) 1,7 km
4
1f) 2,7 km
1g) 3,9 km
1h) 0,3 km
1i) 0,7 km
1j) 0,7 km
Frage 3:
In welcher Höhe fielen jeweils Bau- und Planungskosten an und in welcher Höhe trugen das Land Berlin und
der Bund die Kosten, bzw. in welcher Höhe konnten welche Fördermittel eingeworben werden?
Antwort zu 3:
Die Vorhaben wurden bzw. werden gesamthaft gezahlt, d.h. eine getrennte Erfassung von
Bau- und Planungskosten erfolgt(e) nicht. Von den Vorhaben (bis auf e) ist nicht bekannt,
bzw. aus den vorliegenden Unterlagen nicht ermittelbar, ob und inwieweit Bundes- oder
EU-Mittel eingeworben wurden.
Vorhaben Bisher gezahlt Land Berlin Bisher gezahlt EFRE
a) Verlängerung der Straßenbahn
von Nordbahnhof über
Hauptbahnhof bis Alt-Moabit
24,9 Millionen Euro
b) Verlängerung der Straßenbahn
über Bornholmer Straße, Osloer
Straße, Seestraße bis zum
Rudolf-Virchow-Krankenhaus
39,4 Millionen Euro
c) Verlängerung der Straßenbahn
bis zum U-Bahnhof
Hermannplatz
6,6 Millionen Euro
d) Anbindung des Bahnhofs
Ostkreuz an die Straßenbahn
0,4 Millionen Euro
e) Verlängerung der Straßenbahn
bis zum U-Bahnhof Turmstraße
1,5 Millionen Euro 0,4 Millionen Euro
f) Verlängerung der U-Bahn von
Osloer Straße bis Paracelsusbad
g) Verlängerung der U-Bahn von
Paracelsusbad bis Wittenau
419,2 Millionen Euro
h) Verlängerung der U-Bahn von
Leinestraße bis Hermannstraße
57,1 Millionen Euro
i) Verlängerung der U-Bahn von
Vinetastraße bis Pankow
74,4 Millionen Euro
j) Verlängerung der U-Bahn von
Schlesisches Tor bis Warschauer
Straße
66,7 Millionen Euro
Berlin, den 26.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der #Vorplanung für die #Straßenbahnanlage, die im 1. Halbjahr 2020 fertiggestellt werden
sollte?
Antwort zu 1
Die Vorplanung wird derzeit abgeschlossen. Vornehmlich durch die Corona-Pandemie bedingt sind sowohl bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch
den von ihr beauftragten Dienstleistern Verzögerungen eingetreten.
Frage 2:
Aus welchen Gründen soll die gemäß Schriftlicher Anfrage Drs. 18/22579 beauftragte #Verkehrsuntersuchung
nicht veröffentlicht werden?
Antwort zu 2:
Die Veröffentlichung der gegenwärtig noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrlichen Untersuchung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Sie ist regulärer Teil der
#Planfeststellungsunterlage.
2
Frage 3:
Seit wann liegen die Ergebnisse vor und zu welchen Ergebnissen kommt die Verkehrsuntersuchung?
Frage 4:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für das Musikerviertel getroffen?
Frage 5:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für den Wilhelmsmühlenweg getroffen?
Antwort zu 3 – 5:
Der Variantenvergleich zur Identifikation der Vorzugsvariante im Rahmen der Vorplanung
ist noch nicht abgeschlossen. Dieser ist erforderlich für die Verkehrsuntersuchung. Aus
diesem Grund können noch keine Aussagen zu der resultierenden Verkehrsbelastung in
den genannten Straßen getroffen werden.
Frage 6:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung zur Notwendigkeit einer UVP für die Straßenbahnmaßnahme?
Antwort zu 6:
Die Prüfung zur Notwendigkeit einer #Umweltverträglichkeitsprüfung (#UVP) für die #Straßenbahnmaßnahme steht nun mit Bearbeitung der #Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) an.
Frage 7:
Welche Ergebnisse brachte die im Rahmen der Anfrage Drs. 18/22579 in Antwort 9 gelistete Prüfung der
#Geschwindigkeitsreduzierung und die Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehren?
Antwort zu 7:
In Abstimmung mit der #Verkehrsbehörde (Abt VI Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, ehem. #Verkehrslenkung Berlin – VLB) ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Straße An der Schule nördlich der B1/5 vor dem Schulstandort bis zur
Anbindung an die Hönower Straße auf 30 km/h vorgesehen.
Zur Abschätzung der zukünftigen Verkehrsverteilung und somit zur Planung von entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung muss zunächst die verkehrliche Untersuchung vorliegen. Diese ist derzeit noch in Bearbeitung.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen wurden seit Februar 2020 zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme
auf die umliegenden Wohngebietsstraßen mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
3
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bzw. deren Fachämter (Stadtplanungsamt sowie das
Straßen- und Grünflächenamt) ist ständiger Teilnehmer der Projektbesprechungen und somit dauerhaft in das Projekt involviert. Seit Februar 2020 fanden zehn dieser Besprechungen statt. Die Ergebnisse werden mit der #Planfeststellungsunterlage veröffentlicht.
Frage 9:
Welche Mittel werden durch den Senat für Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Wohngebietsstraßen
zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen des Projektes werden aktuell ermittelt – Aussagen zu durch den Vorhabenträger zu leistende Schutzmaßnahmen können erst daran anschließend getroffen werden.
Frage 10:
Inwiefern wurde der Beirat zur Verkehrslösung über den Fortgang der Maßnahme durch den Senat informiert?
Antwort zu 10:
Die gegenwärtig verfolgte Planung baut auf den in der zuletzt in der Öffentlichkeitsveranstaltung am 21.08.2019 dargestellten und diskutierten Grundlagen auf. Eine weitere Befassung durch die Träger öffentlicher Belange und privater Betroffener erfolgt im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens.
Der Planungsbeirat wurde letztmalig am 15.08.2019 zum Variantenvergleich des Straßenbahnvorhabens informiert.
Frage 11:
Wann und in welcher Form ist die Information der #Öffentlichkeit über den Fortgang der Maßnahme geplant?
Frage 12:
Wann soll das Planfeststellungsverfahren beginnen?
Antwort zu 11 und 12:
Straßenvorhaben „Straße an der Schule“
Die nächste Information der Öffentlichkeit für den Teil Straße An der Schule erfolgt über
die Auslegung der Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
Es ist beabsichtigt, den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Straße An der Schule
im III. Quartal 2021 einzureichen.
4
Straßenbahnvorhaben Hönower Straße / Hultschiner Damm
Für das Straßenbahnvorhaben ist es das Ziel, die Planfeststellungsunterlagen im 1. Halbjahr 2022 einzureichen. Vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist noch eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.
Frage 13:
Wie bewertet der Senat die angestrebte Sanierung der Dahlwitzer Straße und wie sichert er die dafür notwendige Finanzierung?
Antwort zu 13:
Die Dahlwitzer Straße liegt als örtliche Straßenverbindung der Klasse III gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr in der Baulast und Zuständigkeit des Bezirks Marzahn-Hellersdorf.
Der Senat ist für die Sicherung der Finanzierung zuständig, sofern die Investitionsmaßnahme ein Volumen von 5,5 Mio. € überschreitet und durch den Bezirk angemeldet wird.
Dem Senat ist bislang keine geplante Sanierung der Dahlwitzer Straße bekannt.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat Planungen für eine niveaufreie Umgestaltung der des Bahnübergangs auf dem
Neuen Hönower Weg?
Frage 15:
Welche konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um dieses Vorhaben zu unterstützen?
Antwort zu 14 und 15:
Der Senat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die der Störungsfreiheit des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen. Der Bahnübergang am Neuen Hönower Weg
(Höhe S-Bhf. Birkenstein) befindet sich in der Gemeinde Hoppegarten im Land Brandenburg. Die Maßnahme liegt daher nicht im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Senats.
Frage 16:
In welchem Zusammenhang zur Planung der Verkehrsmaßnahme steht die Errichtung eines Retentionsbodenfilters (B-Plan XXIII 9a)?
Antwort zu 16:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass als Voraussetzung für die Straßenbaumaßnahme
„Bau bzw. Ausbau einer übergeordneten Straßenverbindung Hultschiner Damm, Straße
An der Schule, zwischen dem S-Bahnhof Mahlsdorf und dem Hultschiner Damm bis zur
Rahnsdorfer Straße“ von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung der Bau eines Retentionsbodenfilters (RBF) gefordert wurde, über den zukünftig das anfallende Regenwasser
des Regenwassereinzugsgebiets Elsenteich / Elsensee entwässert wird. Die Elsenstraße
begrenzt das Einzugsgebiet im Süden, die Grenze zum Ortsteil Hellersdorf im Norden. Die
größte Ausdehnung in Ost-West-Richtung hat das Gebiet mit knapp 1,6 km im Bereich der
Bundesstraße B1/B5. Die Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ist etwa doppelt so groß.
5
Frage 17:
Wie ist der Stand für die Planung des Filters und wann soll dieser realisiert werden?
Antwort zu 17:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass sich die oben genannte Baumaßnahme RBF Hultschiner Damm zurzeit in der Entwurfsplanung befindet. Die geplante Bauzeit ist nach dem
derzeitigen Stand der Planung von Oktober 2022 bis November 2023 vorgesehen.
Voraussetzung für die Fertigstellung der Planung ist, dass die großtechnischen Versuche
für ein geeignetes Filtermaterial bis zum III. Quartal 2021 abgeschlossen sind. Die Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial wurde durch die
Wasserbetriebe beauftragt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im III. Quartal 2021
vorliegen.
Frage 18:
Welche Mittel stehen dafür aktuell zur Verfügung?
Antwort zu 18:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass der Retentionsbodenfilter einschließlich der Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial aus Mitteln des Landes Berlin finanziert wird.
Frage 19:
Welche Auswirkungen hat dies auf die Fertigstellung der Wegeführung der öffentlichen Grünanlage zwischen Pilgramer Straße und Hultschiner Damm?
Antwort zu 19:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass es sich bei dem Retentionsbodenfilter um eine
technische Anlage handelt, welche eingezäunt werden muss. Planungen mit Wegeführungen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Marzahn-Hellersdorf sind den BWB noch
nicht bekannt. Sobald Pläne diesbezüglich vorliegen, werden die Berliner Wasserbetriebe
im Einvernehmen mit dem Bezirksamt diese auch bei ihrer Planung berücksichtigen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm – aktueller Stand der Planungen und Auswirkungen auf Grunewald und Halensee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen betreffend den Umbau des Dreiecks #Funkturm? Wann ist
gegwnwärtig mit dem Abschluss der Planungen, wann mit Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu
rechnen?
Antwort zu 1:
Die Planungen befinden sich derzeit im Stadium der #Entwurfsplanung, die voraussichtlich
Mittte 2020 abgeschlossen sein soll. Anschließend werden die #Planfeststellungsunterlagen
erstellt. Mit einer Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist nicht vor Anfang 2021 zu
rechnen.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse haben sich aus den Baugrunduntersuchungen in Vorbereitung der geplanten
Umbaumaßnahmen am #Dreieck Funkturm bisher ergeben?
Antwort zu 2:
Für bauspezifische Belange wurde im Vorbericht der Baugrundbegutachtung für das
Untersuchungsgelände vereinfacht die nachfolgend aufgeführte Schichtenabfolge
ermittelt:
– Anthropogene Auffüllböden
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / Iockere-mitteldichte Lagerung, häufig
2
Feinsande
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / überwiegend mitteldichte-dichte Lagerung
mit Zonen von lockerer Lagerung
– lokal: dünne Lagen organischen Materials (Weichsel oder Eem)
– lokal: Geschiebemergel steif bis halbfest (vermutlich Weichsel)
– saalekaltzeitliche Schmelzwassersande / dichte Lagerung.
Frage 3:
Mit welcher reinen Bauzeit – im Sinne des Zeitraums, in dem die verkehrliche Nutzung eingeschränkt sein
wird – rechnet der Senat gegenwärtig? Sind in dieser Schätzung die bei öffentlichen Berliner Straßen- und
Großbauprojekten (vgl. Anfrage 18/20782) üblichen Verzögerungen bereits berücksichtigt?
Frage 4:
Welche konkreten Planungen bestehen, um Behinderungen des Verkehrsflusses in Folge der Baustelle zu
vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Gesamtbauzeit wird in der derzeitigen Planungsphase mit ca. 8 Jahren eingeschätzt.
Wesentliche Pufferzeiten für Risiken und unvorhersehbare Ereignisse sind darin nicht
enthalten.
Ein wesenliches Element der Planungen zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist
die Aufrechterhaltung des Verkehrs auf den Autobahnen während der Bauzeit. Auf der
#A115 wird dies durch die Verlegung der Autobahnachse auf das Gelände des Rasthofes
AVUS erreicht. Damit wird es möglich sein, den #Autobahnverkehr lange Zeit während der
Baumaßnahmen auf der bestehenden Autobahn weiter zu führen. Für die #A100 sollen
bauzeitlich #Behelfsfahrbahnen neben der bestehenden Autobahn errichtet werden. Über
diese #Behelfstrassen soll der Verkehr jeweils 3-streifig in beide Richtungen weiter geführt
werden, während die bestehende Autobahn abgerissen und neu gebaut werden kann. Die
genaue Bauzeit mit maßgebenden Verkehrsbeeinträchtigungen auf der BAB A 100 und
BAB der A 115 kann aufgrund des Planungsstandes noch nicht angegeben werden.
Frage 5:
Wie viele Fahrzeuge (bitte PKW und LKW getrennt angeben) wurden im Jahr 2019 durchschnittlich an
einem Werktag am Autobahndreieck bzw. den jeweiligen Autobahnabschnitten der A100 und A115 gezählt?
Wie hat sich diese Zahl seit 2009 jährlich entwickelt?
Antwort zu 5:
Im Jahr 2019 (#Analyse-Nullfall inkl. #Dauerzählstellen) wurden folgende
#Verkehrsbelastungen ermittelt:
BAB A100: 195.600 Kfz/24h (davon 10.318 LKW); BAB A115: 91.950 Kfz/24h (davon
5.622 LKW)
Für das Jahr 2009 weist die amtliche Verkehrszählung folgende Zahlen aus:
BAB A100: 199.500 Kfz/24h (davon 12.500 LKW); BAB A115: 98.800 Kfz/24h (davon
6.900 LKW)
3
Frage 6:
Welche Ausweichrouten kommen erwartungsgemäß aus Sicht des Senats zur Umfahrung der Baustelle in
Betracht (e.g. Abfahrt Hüttenweg via Königsallee)? Wie viele Fahrzeige (PKW/LKW) werden gegenwärtig auf
diesen jeweiligen Routen im Sinne der Frage zu 5) gezählt (ggf. bitte schätzen)? Was unternimmt der Senat,
um eine Überlastung dieser Ausweichrouten zu vermeiden?
Antwort zu 6:
Eine Umfahrung der Baustelle ist planmäßig nicht vorgesehen, da der Verkehr auf den
Autobahnen aufrechterhalten werden soll. Dennoch wird es aufgrund der Baustelle und
der bauzeitlichen Außerbetriebnahme der Anschlussstelle Messedamm / ICC
insbesondere im städtischen Quell- und Zielverkehr Ausweichverkehre geben. Diese
verteilen sich nach den bisherigen Verkehrsumlegungsrechnungen zeitweise auf die
benachbarten Anschlussstellen. Auf der BAB A 100 sind dies maßgeblich die
Anschlussstellen Kaiserdamm und Kurfürstendamm. Auf der A 115 ist es die
Anschlussstelle Hüttenweg. Auf der Königsallee werden sich die Verkehrszahlen
bauzeitlich von aktuell 7.950 Kfz/24h (davon 163 LKW) auf 10.950 Kfz/24h (davon 174
LKW) erhöhen. Mit einer Überlastung der Königsallee wird damit nicht gerechnet.
Dennoch werden im weiteren Verlauf der Planung die Auswirkungen für alle benachbarten
Anschlussstellen insbesondere in Bezug auf die Knotenpunkte und deren Signalisierung
untersucht und ggf. erforderliche Anpassungsmaßnahmen mit der Verkehrsbehörde
abgestimmt.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz