allg.: Corona-Krise in Berlin – In welchem Umfang sind landeseigene Unternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts betroffen? – Verkehr -, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Das Land Berlin ist gegenwärtig an 56 Gesellschaften oder bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts aus
verschiedenen Branchen direkt beteiligt; hinzu kommen rund 140 Tochterunternehmen.

Der Presse ist zu entnehmen, dass diverse Beteiligungen des Landes Berlin durch #Umsatzeinbußen, #Mehraufwand etc. erheblich von der #Corona-Krise betroffen sind.2
1. Welche Gesellschaften und/oder Anstalten im Bereich #Verkehr gehören zum Land Berlin?
Zu 1.: In der Branche Verkehr hält das Land Berlin die Mehrheit der Anteile an den folgenden
Unternehmen und Anstalten (Landeseigene Unternehmen):
Unternehmen Anteil Land
Berlin
#BEHALA – Berliner #Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 100,00 %
Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 %
#DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
#Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
#VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
Ferner hält das Land Berlin einen Anteil von bis zu 50 % an den folgenden Minderheitsbeteiligungen der Branche Verkehr:
Unternehmen Anteil Land
Berlin
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
2. Gehören diese zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Bundesrisikoberichtes 2012 oder der Bewertung des
Senats? Wenn ja, in welcher Form??
Bitte Frage 1-2 in Form einer Tabelle zusammen beantworten (Spalten: Gesellschaft/Anstalt, kritische Infrastruktr ja/nein, in welcher Hinsicht?)!

Zu 2: Über die Einrichtungen, die gemäß der Sektoren- und Brancheneinteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder anderer Institutionen zu den kritischen
Infrastrukturen zählen, wird im Land Berlin keine Übersicht veröffentlicht. Dies ist insofern
auch unerheblich, als für die derzeitige Ausübung des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung
eines Betriebes als sog. Kritis-Betrieb nicht von Belang ist. In der aktuell geltenden Fassung
der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung) sind die Gewerbebetriebe, die von einer Schließung betroffen sind, benannt. Gesonderter Bescheinigungen zur Feststellung der Systemrelevanz oder zur Anerkennung als KritisBetrieb bedarf es daher nicht.
3. Welche personellen Auswirkungen sind zu beklagen?
a) Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz gibt es?
b) Gibt es personelle Probleme hinsichtlich der Aufrechterhaltung der jeweiligen Funktionen der kritischen
Infrastruktur? Wenn ja, welche und wie wird diesen begegnet?
c) Wie viele Beschäftige gibt es?
d) Wie viele befinden sich im Homeoffice?
e) Wie hat sich der Krankenstand im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?
f) Wie viele Mitarbeiter wurden auf Covid-19 getestet?
g) Wie viele Mitarbeiter haben ein positives Testergebnis?
Bitte in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt und einmal Gesamt beantworten!
Zu 3.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz. Aufgrund der dynamischen Entwicklung sind zum aktuellen Zeitpunkt zunächst nur
Tendenzen erkennbar. Teils kommt es zu erheblicher Mehrauslastung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils ist aufgrund von COVID-19-Pandemie-bedingten #Schließungen der #Personalbedarf erheblich verringert. Im Falle erheblicher Unterauslastung wird Kurzarbeit geprüft und ggf. angemeldet. Von den Unternehmen der Branche
Verkehr hat bereits die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Kurzarbeit eingeführt.
Die Beschäftigtenzahl der einzelnen Landesunternehmen (Stand 31.12.2018) ist dem Bericht
2019 über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts und an
bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr 2018
(https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/bb-2019-gesamt_
20191024_1044_web.pdf) zu entnehmen. Soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen
oder kurzfristig geschaffen werden können, findet Homeoffice aufgrund der COVID-19-Pandemie insbesondere in den Verwaltungsbereichen der Unternehmen Anwendung. Informationen zur Entwicklung des Krankenstandes bei Landesunternehmen liegen dem Senat aktuell
nicht vor. Covid-19-Tests von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden nicht auf Veranlassung der Landesunternehmen statt (Ausnahme: Medizinische Einrichtungen), daher liegen
den Unternehmen dazu keine systematischen Informationen vor.
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4. Welche Auswirkungen auf den Umsatz sind zu verzeichnen? Mit welchen Auswirkungen wird zukünftig gerechnet?
5. Welche Auswirkungen auf die Kosten bzw. den Aufwand sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
6. Welche Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig gerechnet?
7. Welche Auswirkungen auf die Liquidität bzw. Finanzierung sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
Zu 4.-7.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf Umsatz, Aufwand, Investitionstätigkeit und Liquidität. Teils kommt es zu einer Leistungsausweitung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils bestehen aktuell aufgrund von COVID-19-
Pandemie-bedingter Leistungsreduzierung bis hin zur Schließung der Einrichtungen erhebliche Umsatzeinbußen und negative Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen. Einnahmeseitig sehr stark betroffen ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Zu einem relevanten Rückgang des Cash Flows kommt es bei der BVG, hier werden die Mindereinnahmen
nur zu einem Drittel durch Minderausgaben gedeckt.
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der COVID-19-bedingten Einschränkungen
sind belastbare Prognosen zukünftiger Auswirkungen derzeit überwiegend nicht möglich.
8. Welche Auswirkungen haben die oben erfragten Umstände auf den Landeshaushalt von Berlin oder anderweitige #Extrahaushalte wie z.B. das #SIWA?
Zu 8.: Die aktuell bereits bekannten Auswirkungen auf den #Landeshaushalt sind dem Entwurf
des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020
– NHG 20), Drucksache Nr. 18/2609, zu entnehmen:
EPl 29 Allgemeine Finanz und Personalangelegenheiten
Kapitel 2990 Vermögen
Titel Bezeichnung 2020
bisher
Euro
hinzu treten
Euro
2020 neu
Euro
83149 Kapitalzuführung an die Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH
0 111.000.000 111.000.000
Die Corona-Krise hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Zuführung an das Sondervermögen im kommenden Jahr – wenn überhaupt – geringer als in den vergangenen Jahren ausfallen wird. Das bedeutet, dass bereits bestehende Maßnahmen, die durch
das SIWA finanziert werden, grundsätzlich weiterlaufen und ausfinanziert werden. Perspektivisch ist aber damit zu rechnen, dass sich die Anzahl von neu aufgenommenen Maßnahmen
reduzieren wird.
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9. Welche #Hilfsmaßnahmen des Landes, Bundes oder anderer Ebenen (EU, EZB, etc.) kommen in Frage oder
wurden bereits beantragt bzw. in Anspruch genommen?
Bitte Frage 4 bis 9 in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt beantworten und darüber hinaus bitte eine zusammenfassende Darstellung für den gesamten Sektor! Dazu bitte die Ist-Absolutzahlen aus 2019 und Plan-Absolutzahlen 2020 für Einzel- und Bereichsebene als Referenzwerte mit angeben.
Zu 9.: Die Landesunternehmen sind aufgefordert, zunächst eigene #Einsparpotentiale bei den
Fixkosten zu identifizieren. Sofern es zu erheblichen Tätigkeitseinschränkungen des Unternehmens kommt, ist die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
(BA) zu prüfen und ggf. zu beantragen. Steuerliche Liquiditätshilfen wie Stundung oder Anpassung der Vorauszahlungen sind in Anspruch zu nehmen. Der Abruf von Mitteln aus Programmen des Bundes hat Vorrang vor dem Einsatz von Landesmitteln. Kapitalmaßnahmen
des Gesellschafters Land Berlin, z.B. in Form von #Gesellschafterdarlehen oder #Eigenkapitalzuführungen sowie Landesbürgschaften kommen nur dann in Frage, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die diesbezüglichen Prüfungen bei den Unternehmen sind aktuell
überwiegend noch nicht abgeschlossen.
Berlin, den 27.04.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Schiffsverkehr: Elektromobilität : „Elektra“ ist das weltweit erste emissionsfreie Schiff für den Güterverkehr, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/zukunft-technologie/elektromobilitaet-tu-berlin-elektra-ist-das-weltweit-erste-emissionsfreie-schiff-fuer-den-gueterverkehr-li.2743

Entwickelt wurde das Schiff an der #TU Berlin. 2024 soll sie bei der #Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft in Dienst gestellt werden.

Ist in Berlin von #Schifffahrt die Rede, denkt man vor allem an #Ausflugsdampfer und Brückenfahrten. Doch Schifffahrt ist hier auch Wirtschaftsverkehr. Rund ein Zehntel des #Güterverkehrs wird schwimmend abgewickelt. Es geht um Kohle und Erde, Baustoffe und schwere Maschinen. Fast 2,2 Millionen Tonnen wurden allein im vergangenen Jahr in Berlin auf Spree und Havel bewegt. „Wenn Siemens, Borsig oder MAN schwere Anlagen transportieren müssen, gibt es zum Schiff keine Alternative“, sagt Klaus-Günther #Lichtfuß, #Logistik-Chef bei der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft, kurz: #Behala.

Allerdings werden sich die Schiffe verändern. Die Verkehrswende wird auch in der #Binnenschifffahrt stattfinden. Während aber die nahezu ausschließlich dieselgetriebenen Fahrgastschiffe größtenteils nicht einmal Abgasfilter haben, hat der abgasfreie Gütertransport auf dem Wasserweg nun zumindest schon mal einen Namen: „Elektra“….

Schifffahrt – Berlin : Autonome Boote sollen auf der Spree erprobt werden, aus Süddeutsche

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schifffahrt-berlin-autonome-boote-sollen-auf-der-spree-erprobt-werden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190920-99-957192

Auf der #Spree und mehreren Kanälen der Berliner Innenstadt sollen eines Tages #autonom fahrende #Boote erprobt werden. Das ist das Ziel eines Projekts, das mehrere Partner nun begonnen haben, darunter die #Schiffbau-Versuchsanstalt Potsdam GmbH, die Technische #Universität Berlin und die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft (#Behala). Das neue #Transportsystem soll mehr Güterverkehr aufs Wasser verlegen und so die Straßen der Stadt entlasten, wie am Freitag bekannt gegeben wurde.

„Mit dem Vorhaben soll auf Basis autonomer, koppelbarer und #elektrisch betriebener Wasserfahrzeuge ein Beitrag zur modernen Citylogistik geleistet werden.“ Die Fahrzeuge sollen ihre Routen selbst berechnen, sich auch zu Schwärmen zusammenkoppeln …

Schiffsverkehr: Berliner Westhafen Fahren bald Geisterschiffe auf der Spree?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/berliner-westhafen-fahren-bald-geisterschiffe-auf-der-spree–32982292

Moabit – Zeitweilig hatte Berlin den zweitgrößten #Binnenhafen Deutschlands. Und er ist noch heute in Betrieb – auch wenn der #Westhafen in Moabit nicht mehr zu den allergrößten Umschlagplätzen Deutschlands gehört. Immer noch werden riesige Mengen an #Baustoffen und #Maschinenteilen über den #Westhafenkanal, den Spandauer #Schifffahrtskanal und weiter über #Spree und #Havel in überregionale Gewässer verschifft. Angeschlossen an die Schiene ist der Hafen direkt an der #Ringbahn. So findet der Warentransport fast seit hundert Jahren statt.

Seine Entstehungsgeschichte reicht sogar bis ins Jahr 1895 zurück, als die Berliner Kaufmannschaft den Bau eines solchen Hafens forderte, um den steigenden Warentransport aus Berlin zu bewerkstelligen. Der Bau dauerte laut Berliner Denkmaldatenbank (schon damals) etwas länger. So soll er sich durch Grunderwerbsverhandlungen und Streitigkeiten mit der Eisenbahnverwaltung reichlich verzögert haben. Doch seit 1923 werden dort Schiffe be- und entladen. Betreiber ist seither die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft (#Behala), die ebenso den Südhafen in Spandau und den Hafen …

S-Bahn: Öffentlicher Nahverkehr in Berlin Sechs Modelle für die Zukunft der S-Bahn Mithilfe einer Markterkundung startet der Senat die Suche nach den günstigsten neuen Zügen für die S-Bahn. Die Verkehrsverwaltung schickt gleich sechs Varianten ins Rennen. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlicher-nahverkehr-in-berlin-sechs-modelle-fuer-die-zukunft-der-s-bahn/20963376.html

Wer zahlt mal eben so die geschätzten 2,4 Milliarden Euro für den #Kauf neuer -Bahnen? Eine Antwort will die Senatsverkehrsverwaltung jetzt mit einer so genannten Markterkundung finden, die in den nächsten Tagen starten soll. Dann wird sich zeigen, ob es genügend Interessenten und damit auch Wettbewerb gibt.
Die Verkehrsverwaltung unter Führung von Senatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) hat nach Kritik auch aus den Koalitionsfraktionen ihr Konzept modifiziert und schickt nun gleich sechs Varianten ins Rennen.Zentraler Bestandteil bleibt ein „Fahrzeugdienstleister“, der die wahrscheinlich mehr als 600 Doppelwagen, Viertelzug genannt, beschafft und 30 Jahre lang auch unterhält. Varianten gibt es bei der Finanzierung. Im Fahrzeugdienstleistermodell übernimmt das Unternehmen auch den Kauf der Züge. Bei Bedarf kann es eine „strukturelle Unterstützung“ durch die Länder Berlin und Brandenburg geben, sofern sich diese nicht auf die Schulden auswirkt.

Beim #Fahrzeugpoolmodell beschafft der Dienstleister zwar auch die Fahrzeuge, verkauft sie aber nach der mängelfreien Auslieferung an die Länder. 113 Millionen Euro hat Berlin bereits dafür gebunkert. Die Länder refinanzieren dann den Kauf über Zahlungen des künftigen Betreibers, dem die Züge überlassen werden. Weitere Varianten sehen vor, dass die Länder sich mit einer Sperrminorität an der #Fahrzeugdienstleistungsgesellschaft beteiligen – jeweils mit der Option, später alle Anteile übernehmen zu können.
Der Kauf der S-Bahn wird geprüft

Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit, dass ein Unternehmen die Züge auf eigene Rechnung kauft und behält oder sie an die Länder veräußert. Ferner gibt es die Variante, dass die Länder ein eigenes Unternehmen für den Betrieb gründen oder ein bestehendes wie die BVG oder die #Behala nutzen, dem sie den Betrieb ohne europaweite #Ausschreibung

Bahnverkehr + U-Bahn: Marode Tunnel in Berlin In dieses Loch muss der Senat 600.000 Euro stopfen, aus BZ Berlin

http://www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/in-dieses-loch-muss-der-senat-600-000-euro-stopfen

Immer mehr #Tunnel aus der #Kaiserzeit sind altersschwach. Werden sie nicht mehr gebraucht, muss der Senat sie mit Flüssigerde vollstopfen lassen. Und das kostet.

Noch toben sich auf der langen Rampe am Eingang Graffitisprayer aus. Der Bahntunnel dahinter ist für sie tabu – und bald ist er auch gar nicht mehr da.

Der Senat muss das dunkle Loch am Fuße der Elsenbrücke stopfen, damit die wichtige Friedrichshainer Kreuzung Stralauer Allee und Markgrafendamm auch wieder für schwere Fahrzeuge sicher ist.

In diesem Tunnel rollte bis vor zehn Jahren die #Hafenbahn: Ostkreuz – #Osthafen und zurück. In den letzten Jahren wurden nur noch Baustoffe für ein Zementwerk transportiert. Inzwischen ist das 102 Jahre alte Bauwerk für die Bahn, die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft (Behala) und die Stadt nur noch ein Klotz am Bein.

Die Gleise sind raus, das eine Ende ist bereits zugemauert. Und jetzt kommt die unsichere Statik dazu! Für Schwerlastverkehr ist die wichtige Einfahrtstrecke in die City-Ost schon gesperrt.

Deshalb sieht der Senat nur eine Lösung: Mit Betonpumpen soll Flüssigboden in den 145 Meter langen Tunnel unter der Kreuzung verfüllt werden. Nur zahlen wollte das Land Berlin nicht und stritt mit der landeseigenen Behala vor dem Verwaltungsgericht – und verlor. Im Bereich des öffentlichen Straßenlandes muss das Land zahlen, eingeplant sind jetzt im Haushalt 600.000 Euro.

Das Verwaltungsgericht befand, dass sich die Behala am Ende der Hafenbahn nur mit einem Drittel der Kosten beteiligen muss. „Aber die #Behala sollte die Rampen auf ihrem Grundstück zuschütten, denn sie sind gefährliche Stolperfallen. Schließlich sollen in der Nachbarschaft …

Bahnverkehr: Aufgegebene Bahnflächen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung zu Frage 1 – 3: Die Zuständigkeit des Senates erstreckt sich ausschließlich auf die dem Land Berlin aktuell anteilig oder vollumfänglich gehörenden oder entsprechend in den letzten 10 Jahren gehörenden #Bahnanlagen der Niederbarnimer Eisenbahn AG (#NEB), Industriebahn-Gesellschaft Berlin mbH (#IGB), Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (#BEHALA), Bezirksamt (BA) Spandau, BA Reinickendorf, BA Lichtenberg, BA Pankow, Messe Berlin GmbH, Berliner #Großmarkt GmbH, Berliner #Stadtreinigungsbetriebe, Berliner #Stadtgüter GmbH, #Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – X PI. Insofern kann insbesondere zu den Anlagen der im #Bundeseigentum stehenden #Bahnanlagen und denen der #Privatbahnen keine Aussage in der zur Verfügung stehenden Zeit getroffen werden. Frage 1: Wie viele Bahnflächen wurden in Berlin in den letzten zehn Jahren verkauft, wo befinden sich diese und wie groß sind sie jeweils? Antwort zu 1.: Der Senat führt keine Erhebungen über verkaufte Bahnflächen. Die Angaben, insbesondere zu denen der ehemals im Bundeseigentum stehenden Flä- chen, müssten aufwendig über die Grundbuchämter recherchiert werden. Frage 2: Handelt es sich bei diesen Flächen aus Sicht des Senats ausschließlich um nicht mehr benötigte Bahnflächen oder gibt es Bahnflächen, die laut Verkehrsplanung des Senats (z.B. StEP Verkehr) weiterhin als Bahnflächen benötigt werden? Antwort zu 2.: Der Verkauf allein ändert den Rechtsstatus der Bahnanlage nicht. Erst mit der Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) entscheidet die Planfeststellungsbehörde über diese Fragestellung. In diesem Zusammenhang wird von ihr auch das Land Berlin angehört und dessen Belange in die Entscheidung einbezogen. Sofern das Land seine Belange hierin nicht ausreichend gewürdigt oder mißachtet sieht, steht ihm der Klageweg offen. Insofern werden die Belange der Verkehrsplanung vollumfänglich berücksichtigt. Frage 3: Welche der o.g. Flächen sind noch als „Bahnfläche“ ausgewiesen, welche sind bereits entwidmet worden und welche Nutzungsausweisung haben sie heute? Antwort zu 3.: Unter Hinweis auf die Antworten zu 1 und 2 wird ergänzt, dass mit der Freistellung nur über die Aufhebung des Fachplanungsvorbehalts entschieden wird und die Flächen in die kommunale Planungshoheit zurückgeführt werden. Eine Nutzungsausweisung geht damit regelmäßig nicht einher. Frage 4: Wie viele Bahnflächen werden in den nächsten Jahren absehbar verkauft und aufgegeben? Antwort zu 4.: Der Senat ist nicht in der Lage, die unternehmerischen Entscheidungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen vorherzusagen. Für seine eigenen Bahnflächen ist ein Verkauf nicht vorgesehen. Frage 5: Wie wird der durch Veränderung der planerischen Ziele (Entwidmung von Bahnfläche, Widmung als Bau-land) entstandene Wertzuwachs des Grundstücks dem Eigentümer „in Rechnung gestellt“, indem dieser beispielsweise in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet wird, bezahlbaren Wohnraum auf dem Gelände zu errichten? Antwort zu 5.: Nur wenn ein Bebauungsplan zur Ermöglichung der Wohnbebauung erforderlich ist, soll entsprechend einem, den Bezirken zur Anwendung empfohlenen Mustervertag, dem jeweiligen Vorhabenträger (Eigentümer) eine Kostenbeteiligung bezogen auf die soziale Infrastruktur unter Beachtung der Grundsätze der Ange- messenheit und des Koppelungsverbots bei städtebaulichen Verträgen aufgegeben werden. Zudem sollen Bindungen zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit Wohnraumversorgungsproblemen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens vereinbart werden. Frage 6: In wie vielen Fällen wurden für aufgegebene Bahnflächen derartige Vereinbarungen geschlossen? Antwort zu 6.: Der Senat führt hierrüber keine abrufbaren Statistiken. Die Angaben wären nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln. Frage 7: Wie viele Bahnflächen wurden dem Land Berlin zum Kauf angeboten und wie viele hat das Land tatsächlich erworben? Antwort zu 7.: Der Liegenschaftsfonds hat seit 2004 elf Grundstücke von der Deutschen Bahn AG, der DB Netz AG bzw. der DB Station und Service AG mit einer Gesamtfläche von rd. 43.000 m² erworben. Über die konkrete Anzahl der von der Bahn angebotenen Flächen wird keine Statistik geführt. Insofern können im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage hierzu keine Angaben gemacht werden. Frage 8: In wie vielen Fällen hat das Land Berlin beim Verkauf von Bahnflächen vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht? Frage 9: In welchen Fällen steht dem Land Berlin beim Verkauf von Bahnflächen ein Vorkaufsrecht nicht zu? Antwort zu 8. und 9.: Über die Ausübung des Vorkaufsrechtes beim Kauf von Bahnflächen führt das Land Berlin keine Statistik. Ihm steht ohnehin nur in besonderen Fällen ein allgemeines oder besonderes Vorkaufsrecht zu. Dies ist in den §§ 24 und 25 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben Berlin, den 10. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Schiffsverkehr: Hafenentwicklungs-Konzept für Berlin, aus Landespressedienst Berlin

Der Senat hat ein von Stadtentwicklungssenator Peter Strieder vorgelegtes Konzept zur zukünftigen #Standortentwicklung der Berliner #Häfen beschlossen. Mit dem Konzept wird auf die zukünftige #Nachfrageentwicklung von #Hafenkapazitäten und daraus resultierend auf die erforderlichen Ausbaumaßnahmen an den Berliner #Wasserstraßen reagiert. Somit sind die hafenseitigen Voraussetzungen geschaffen, damit der umweltfreundliche Verkehrsträger #Binnenschifffahrt auch in Zukunft bei der Ver- und Entsorgung der Stadt umfangreich einbezogen werden kann.

„Schiffsverkehr: Hafenentwicklungs-Konzept für Berlin, aus Landespressedienst Berlin“ weiterlesen