Schiffsverkehr: Schnelle Personenbeförderung auf dem Wasser in Berlin, aus Senat

22.12.2023

Frage 1: Wie bewertet der Senat die Möglichkeiten und Potenziale der #Personenbeförderung zu #Wasser (u.a. für schnellere und/oder neue Verbindungen)?

Antwort zu 1: In Berlin bestehen theoretisch einzelne Potenziale zur Einrichtung weiterer Verbindungen zur Personenbeförderung im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) auf dem #Wasserweg. Für eine konkurrenzfähige Reisezeit eignet sich der Wasserweg für kürzere Verbindungen, die nicht parallel zu Straßen- und/oder Schienenverbindungen verlaufen. Klassische #Fährverbindungen sind als Verbindung zweier Ufer über den kürzesten Weg definiert. Es ist zu beachten, dass die #Anlegestellen an einem Schwerpunkt des #Fahrgastaufkommens liegen und/oder kurze Wege zu leistungsfähigen anderen Verkehrsmitteln des ÖPNV bieten.

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Schiffsverkehr: Ärger vom Amt für Berliner Attraktion :Zugang zu Dampfern am Historischen Hafen in Mitte versperrt, aus Der Tagesspiegel

24.04.2023

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/arger-vom-amt-fur-berliner-attraktion-zugang-zu-dampfern-am-historischen-hafen-in-mitte-versperrt-9694214.html

Die Galerie Hosek befindet sich auf einem alten Schiff an der #Fischerinsel in Mitte. Abends finden dort für gewöhnlich Veranstaltungen statt. Doch seit einiger Zeit ist der Eingang schwer zu erreichen, weil eine #Baustelle den Zugang versperrt.

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Schiffsverkehr: Streit um Berlins Anlegestellen, aus Berliner Morgenpost

08.12.2022

https://www.morgenpost.de/berlin/article237107153/Schifffahrt-in-Berlin-Streit-um-Anlegestellen.html

Reedereien nutzen Berlins Anleger, um Wettbewerber fernzuhalten. Jetzt hat der Bund ein Zeichen gesetzt. Ob das genügt, ist fraglich.

Berlin.  Für die großen Berliner #Reeder war die Welt jahrzehntelang in Ordnung. #Anlegestellen im Stadtgebiet der größten deutschen Metropole hatte man größtenteils unter sich aufgeteilt. Wer #anlegen wollte, musste um Erlaubnis bitten. Wer den Reedern nicht passte, bekam auch mal eine Absage.

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Schiffsverkehr: Solar-Postschiff auf Spree soll spätestens im Herbst starten, aus N-TV

https://www.n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Solar-Postschiff-auf-Spree-soll-spaetestens-im-Herbst-starten-article23422214.html

Spätestens ab diesem Herbst will die Deutsche #Post mit einem speziellen #Solarschiff #Pakete über die #Spree in die Bezirke transportieren – möglicherweise auch schon im Sommer. Es liefen weiterhin Gespräche mit den Bezirken, teilte das Unternehmen der Deutschen Presse-Agentur mit. So müsse unter anderem an den #Anlegestellen die nötige Infrastruktur für das Be- und Entladen der Schiffe geschaffen werden. „Wir planen, zunächst mindestens ein solarbetriebenes Schiff auf der Spree einzusetzen“, hieß es. „Ausgangspunkt wird der Berliner #Westhafen sein.“

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Schiffsverkehr: Humboldthafen: Elektroschifffahrt sieht sich benachteiligt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article233313745/Humboldthafen-Elektroschifffahrt-sieht-sich-benachteiligt.html

Der Verband der #Elektro-Schifffahrt sieht sich im Wettbewerb um die #Anlegestellen Berlins im Nachteil und wirft dem Senat vor, nicht ausreichend im Sinne umweltfreundlicherer #Schifffahrt zu handeln. „In den vergangenen Jahren hat die Stadt nichts getan, um die Menschen vor den Abgasen und dem Lärm der #Dieselschiffe zu schützen. Die Etats für die Umrüstung der alten Dieselschiffe werden nicht abgerufen, weil die #Reeder kein ernsthaftes Interesse an einer Umrüstung haben“, sagte Luis Lindner, Sprecher des Verbands der Elektro-Schifffahrt.

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Schiffsverkehr: Förderprogramm für schadstoffarme Schiffe startet, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1083371.php

Pressemitteilung vom 07.05.2021

Um die #Luftbelastung an Berliner Gewässern durch #Fahrgastschiff-Emissionen zu verringern, startet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und #Klimaschutz ein Förderprogramm zur Umrüstung auf #schadstoffarme Antriebe. Es hat ein Volumen von knapp einer Million Euro und richtet sich an Berliner Reedereien.

Insbesondere an #Anlegestellen ist die Belastung mit Rußpartikeln und auch Stickstoffdioxid aus den Schiffsdieseln stellenweise sehr hoch. In den Sommermonaten fahren #Ausflugsschiffe teils im Minutentakt über die Spree und andere Flüsse, Kanäle und Seen. Modellierungen zur #Luftbelastung vor Pandemiebeginn ergaben an einigen Uferbereichen, etwa der #Mühlendammschleuse oder dem #Bodemuseum, erhebliche Belastungen durch Stickstoffdioxid. An diesen Ufern halten sich häufig viele Menschen auf, die den Schadstoffen damit unmittelbar ausgesetzt sind. Das Umrüstungsprogramm für Fahrgasschiffe soll dabei helfen, sie künftig besser zu schützen.

Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Eine Schiffstour auf Berlins Gewässern ist schön – noch schöner ist sie allerdings, wenn sie in klimafreundlichen und sauberen Schiffen stattfindet. Wir bieten Berlins #Reedereien mit dem neuen Förderprogramm einen Anreiz zur Umrüstung auf wirksame Filter und insbesondere Elektromotoren. Bessere Luft und mehr Klimaschutz nützt den Menschen an Bord – und an Land.“

Das Programm für schadstoffarme Schiffe basiert auf den Erfahrungen des Pilotprojektes „Saubere Schiffe“: Im Winter 2018/2019 wurden verschiedene Nachrüstsysteme in drei unterschiedliche Fahrgastschiffe eingebaut und die positive Wirkung durch Messungen des TÜV Hessen am Ende der Saison 2019 nachgewiesen.

Das neu konzipierte #Förderprogramm hat ein Volumen von 950.000 Euro. Neben der #Abgasreinigung für #Dieselmotoren wird auch die Umrüstung auf #Elektroantrieb gefördert, was besonders für kleinere Fahrgastschiffe attraktiv ist. Bis zu 80 Prozent der Umbaukosten werden gefördert. Anträge auf Nachrüstung oder Umrüstung können ab sofort gestellt werden.

Schiffsverkehr: Öffentliche und private Schifffahrt/Steganlagen – Zahlen, Genehmigungsverfahren, Förderung, Tourismusfaktor und Ausblick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele öffentliche und private #Anlegestege, #Reedereien und zugelassenen #Schiffe gibt es in Berlin und
wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte um Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Angaben zur Anzahl und Entwicklung innerhalb der letzten zehn Jahre bezüglich öffentlicher
und privater #Steganlagen in Berlin liegen dem Senat nicht vor. Gleiches gilt für Anzahl
und Entwicklung der zugelassenen Schiffe in Berlin.
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend #Fahrgastschifffahrt betreiben. Angaben
zur Entwicklung der Reedereien innerhalb der letzten zehn Jahre liegen dem Senat
nicht vor.
Frage 2:
Welche Stellen sind für entsprechende Genehmigungsverfahren zuständig und welche Personalausstattung
steht hierfür zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Für #Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer gemäß § 62 ff Berliner #Wassergesetz
(BWG) ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Wasserbehörde –
als Genehmigungsbehörde zuständig. Davon abweichend liegt gemäß § 85 BWG das Genehmigungsverfahren
für Sportbootsteganlagen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
2
In Bezug auf den Personaleinsatz im jeweiligen Genehmigungsverfahren kann aufgrund
der Breite an unterschiedlichen Anträgen und den Unterschieden im jeweiligen Beteiligungsverfahren
keine pauschale Angabe erfolgen.
Frage 3:
Wie viele Neuanträge für Anlegestege sind seit 2016 Jahr für Jahr eingegangen, zu welchen Teilen wurden
diese positiv, negativ oder noch nicht beschieden?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde führt
keine gesonderte Statistik zur Anzahl und jeweiligen Bescheidung von wasserbehördlichen
Anträgen für Anlegestellen.
Frage 4:
Welche wesentlichen Genehmigungsvoraussetzungen und Versagungsgründe gibt es?
Antwort zu 4:
Anlagen am und im Gewässer sind so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und stillzulegen,
dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung
nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach vermeidbar
ist. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Vorhaben
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen des
Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung zusammenhängender,
unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder unmöglich
gemacht wird.
Frage 5:
Wie haben sich die Fahrgastzahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt und welche Bedeutung hat die
öffentliche Schifffahrt für den Tourismus?
Antwort zu 5:
Die Fahrgastzahlen haben sich nach Einschätzung der Fahrgastschifffahrt in den letzten
10 Jahren verdoppelt. Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der Bundeswasserstraße
in Berlin ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich
über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
Frage 6:
Welche Konzepte gibt es für Berlin und für einzelne Bezirke hinsichtlich der Perspektiven für die Schifffahrt,
inwieweit werden hier Interessenvertretungen, Vereine, Reedereien und Bürgerschaft eingebunden?
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Antwort zu 6:
Sowohl der Senat als auch die Bezirke sind stets an einer adäquaten Einbindung der
Schifffahrt sowohl in gesamtverkehrlicher als auch in touristischer Hinsicht interessiert.
Frage 7:
Für welchen Zeitraum werden neue Stege genehmigt? Gibt es nach Ablauf der Genehmigungsdauer die
Option eines Verlängerungsantrages oder ist grundsätzlich ein Neuantrag zu stellen? Gibt es hier Optimierungspotential
hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und welche Kosten entstehen den Antragstellern?
Frage 10:
Warum sind Uferabgrenzungen nach 30 Jahren neu zu beantragen und können nicht nach einer Begehung
verlängert werden?
Antwort zu 7 und zu 10:
In der aktuellen Genehmigungspraxis werden Genehmigungen für Steganlagen auf eine
Dauer von 10 Jahren befristet.
Eine Verlängerung der bestehenden Genehmigung ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu
beantragen. Der Antrag muss schriftlich, zunächst ohne weitere Formvorschriften eingereicht
werden. Die eventuell für die Prüfung der Verlängerung darüber hinaus einzureichenden
Unterlagen sind abhängig von dem jeweiligen Einzelfall. Genehmigungen unterliegen
den verfahrensrechtlichen (und den Form-) Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes
und werden gegebenenfalls unter Auflagen erteilt.
Die Erhebung der fälligen Verwaltungsgebühren erfolgt auf Grundlage der Umweltschutzgebührenordnung
und ist abhängig vom Antragsgegenstand.
Frage 8:
Was spricht gegen Genehmigungen "bis auf Widerruf", welche Ressourcen könnten hierdurch ggf. gespart
werden?
Antwort zu 8:
Der Widerruf einer unbefristeten Anlagengenehmigung ist verwaltungsrechtlich aus Gründen
der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den Genehmigungsinhaber mit
hohen Eingriffskriterien versehen und soll einen Ausnahmefall darstellen.
Die Befristung liegt auch im Rechtssicherheitsinteresse des Genehmigungsinhabers, da er
ab dem Zeitpunkt der Genehmigungserteilung über deren möglichen Ablauf informiert ist.
Im Regelfall ist es nur für einen bestimmten Zeitraum möglich zu beurteilen ob und inwieweit
dem genehmigungsbedürftigen Vorhaben öffentliche Belange oder erhebliche Nachteile
für Rechte und Befugnisse anderer entgegenstehen. Dies berücksichtigt sich ändernde
äußere Umstände und Anforderungen.
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Konkrete Angaben zu möglichen Ressourceneinsparungen bei einem verwaltungstechnischen
Vorgehen entsprechend der Fragestellung können vom Senat nicht gemacht werden,
werden aber als vernachlässigenswert eingeschätzt.
Frage 9:
Warum werden in Berlin keine Steingabionen als Uferabgrenzung genehmigt und welche Erfahrungen gibt
es hierzu in anderen Bundesländern?
Antwort zu 9:
Steingabionen sind im Land Berlin an den fließenden Gewässern 2. Ordnung, sofern bautechnisch
und ökologisch sinnvoll, genehmigt und eingebaut worden.
An den Gewässern 1. Ordnung, die in der Regel dem Schiffsverkehr dienen, werden aus
Gründen der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit entweder senkrechte Ufereinfassungen
oder langjährig erprobte geböschte Bauweisen nach dem Merkblatt Anwendung von Regelbauweisen
für Böschungs- und Sohlensicherung an Wasserstraßen MAR (Ausgabe
2008) der Bundesanstalt für Wasserbau ausgeführt.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind hier nicht bekannt.
Frage 11:
Welche öffentlichen Fördermöglichkeiten (Programme/ Höhe der Mittel insgesamt und durchschnittlich/
maximal je Antragsteller) und Ausgaben für landeseigene Einrichtungen gibt es im Bereich von Steganlagen
und umweltfreundlicher Schifffahrt?
Antwort zu 11:
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), kofinanziert durch den Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), soll von 2014 bis 2023 eine deutliche
Reduzierung der Treibhausgasemissionen bewirken. Im BENE Förderschwerpunkt 4
(Nachhaltige Mobilität) wird neben Investitionen in die Rad- und ÖPNV-Infrastruktur auch
die modellhafte Erprobung innovativer Antriebssysteme in öffentlichen Fuhrparks gefördert.
Projekte mit Vorbildcharakter sollen das Land Berlin in seiner Vorreiterrolle bei der
Elektromobilität stärken, sowie den Umstieg auf alternative Antriebe unterstützen. Mit Projektaufruf
vom Oktober 2016 wurden Fördermittel in Höhe von 5 Mio. € zur Verfügung gestellt,
die aktuell weitgehend in bewilligten Projekten festgelegt wurden.
Schiffe, die als Nutzfahrzeuge zum Fuhrpark des Landes Berlin gehören, können in BENE
gefördert werden. Wenn dies zum Betrieb notwendig ist, kann ergänzend auch Ladeinfrastruktur
gefördert werden. Steganlagen sind nicht förderfähig. Für Schiffe im Besitz privater
Unternehmen ist diese Förderung derzeit nicht möglich.
Unabhängig von der BENE-Förderung stehen im Doppelhaushalt 2018/19 insgesamt
600.000 € zur Verfügung, um die testweise Umrüstung von Fahrgastschiffen auf (teil-)
elektrischen Antrieb oder den nachträglichen Einbau von Filtersystemen zur gleichzeitigen
Minderung der Diesel-und Stickoxidemissionen zu finanzieren.
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Für die Folgejahre 2020-23 sind für den Haushaltsentwurf jeweils 900.000 € geplant, damit
unter Nutzung der in den laufenden Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen Um- bzw.
Nachrüstungen in größerer Zahl gefördert werden können.
Berlin, den 23.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Der Traum vom Berliner Wassertaxi Die Straßen: voll. Die Schienen: voll, Die Kanäle – oft leer. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrsverbindungen-ueber-spree-und-havel-der-traum-vom-berliner-wassertaxi/22955236.html

Eine #Taxifahrt vom Flughafen Venedig über die Lagune in die Stadt bietet einen erstklassigen Einstieg in die venezianische Grandezza. Der Taxi-Kapitän kurvt über die Bugwellen des Gegenverkehrs, als ginge es um Leben und Tod. Gleichzeitig wächst in der Ferne die märchenhafte Kulisse der Inselstadt heran. Kein Vergleich zur öden Taxifahrt von Tegel via Autobahn nach Charlottenburg. Dabei liegt der Flughafen doch auch am Wasser, wenn es auch nur der Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal ist.
Die Lösung: Ein #Wassertaxi muss her. Berlin hat diverse landgestützte Transportmittel, von der Fahrradrikscha bis zum Doppeldecker-Bus, doch die Straßen sind inzwischen regelmäßig zugestaut. Die Berliner #Schifffahrtskanäle haben dagegen erhebliche Leerstände, und auf der innerstädtischen #Spree dieseln vor allem #Ausflugsdampfer, #Salonschiffe und #Partyflöße herum. Da müsste doch mehr drin sein.

#Anlegestellen sind in privater Hand

Findet auch Gerhard Heß, der das erste und einzige Berliner Wassertaxi betreibt. Allerdings auch nur auf dem Papier. Das Unternehmen #SpreeCab, 2004 gegründet, hat ein ausführliches Konzept erarbeitet, es aber nie bis zur Realisierung gebracht. Zum einen wegen der gesetzlichen Hürden – #Boote zur Fahrgastbeförderung brauchen zwei Leute an Bord, für einen Taxibetrieb ist das zu teuer. Zum anderen wegen der Anlegestellen, die überwiegend in privater Hand sind, also von der Konkurrenz …

Schiffsverkehr + Häfen: Wassertourismus in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bezogen auf #Spree, #Landwehrkanal, Berlin- Spandauer #Schifffahrtskanal, #Humboldthafen sowie #Urbanhafen: An welchen Stellen gibt es #Anlegestellen für a) #Fahrgastschiffe b) #Frachtschiffe c) #Sportboote d) Sportboote zur Beförderung von Fahrgästen / Charter? Antwort zu 1: a) Anlegestellen für Fahrgastschiffe gibt es in allen genannten Gewässern, eine Datenbank mit verlässlichen Zahlen über bestehende Anlagen existiert nicht. Hauptsächlich konzentrieren sich die Anlegestellen im Bezirk Mitte und im Treptower Hafen sowie in weiteren touristischen Schwerpunktgebieten. b) Die Zuständigkeit für Anlegestellen für Frachtschiffe liegt beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, der Senat verfügt über keine Angaben dazu. c) und d) Anlegestellen für Sportboote jedweder Art existieren von den genannten Gewässern lediglich in der Spree, hier schwerpunktmäßig in den Bereichen Niederschöneweide, Oberschöneweide, Halbinsel Stralau und Plänterwald. Darüber hinaus liegen dem Senat keine detaillierten Erkenntnisse vor. Frage 2: Wem gehören diese Anlegestellen und wer ist jeweils für den Unterhalt verantwortlich? Antwort zu 2.: Die Anlegestellen befinden sich im Privateigentum. Für den Unterhalt sind die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen verantwortlich. Frage 3: Welche Nutzungsvereinbarungen für Dritte bestehen und wie lange gelten diese jeweils? Antwort zu 3.: Inhaberinnen und Inhaber der Anlegestellengenehmigung können Nutzungsvereinbarungen mit Dritten privatrechtlich abschließen. Der Senat hat hierauf keinen Einfluss. Frage 4: Was passiert bei Beendigung von Nutzungsvereinbarungen und nach welchem Verfahren erfolgt ggf. die Anschlussvergabe? Antwort zu 4: Über privatrechtliche Pachtverträge und Vergabemodalitäten liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Nach welchem Verfahren werden neue Steganlagen geplant und wie erfolgt dann die Nutzungsvergabe? Antwort zu 5: Der Senat selbst plant keine neuen Steganlagen. Neue Steganlagen werden von Privatpersonen oder privaten Unternehmen geplant. Die Genehmigung durch die Wasserbehörde erfolgt auf Antrag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Einwände der am Verfahren zu beteiligenden Behörden bestehen. Zur Nutzungsvergabe vgl. Antwort zu 3. und 4. Frage 6: Welche Bedingungen gibt es für die Betreiber der Steganlagen? Antwort zu 6: Die wasserbehördliche Genehmigung wird für jeden Einzelfall mit örtlich spezifischen Nebenbestimmungen (Auflagen) erteilt. Frage 7: Welche zusätzlichen Anlegestellen sind a) möglich b) im Beantragungsverfahren c) bereits in Planung d) bereits in Ausführung? Antwort zu 7: a) Die Prüfung erfolgt erst nach entsprechender Antragstellung. b) Keine. c) Entzieht sich der Kenntnis des Senats. d) Keine Frage 8: Wo gibt es brachliegende oder noch ungenutzte Anlegestellen? Frage 9: Ist für die o.g. Anlegestellen eine künftige Nutzung geplant? Wenn ja – welche? Wenn nein – warum nicht? Antwort zu 8. und zu 9: Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor. Frage 10: Wer ist für die Zuwegung zu den Anlegestellen verantwortlich? Antwort zu 10: Genehmigungsinhaberinnen und Genehmigungsinhaber müssen die Zuwegung mit landseitigen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern privatrechtlich klären. Frage 11: Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet: – wo gibt es Liegeplätze für Hausboote? – wo ist es geplant, Liegeplätze für Hausboote einzurichten? Antwort zu 11: Der Senat hat keine Liegeplätze für Hausboote ausgewiesen und plant auch nicht, entsprechende Liegeplätze einzurichten oder auszuweisen. Frage 12: Gibt es ein berlinweites Gesamtkonzept für Anlegestellen und wenn ja, wer ist Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 12: Es gibt kein berlinweites Gesamtkonzept explizit für Anlegestellen. Frage 13: Gibt es auf Ebene der betroffenen Bezirke gültige Konzepte und wenn ja, wer ist jeweils Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 13: Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin hat ein Liegestellenkonzept erstellt. Ansprechpartner ist das Stadtplanungsamt. Frage 14: Wie ist visit Berlin eingebunden in die Planung der Anlegestellen sowie der Liegeplätze für Hausboote? Antwort zu 14: Die Berlin Tourismus Marketing & Kongress GmbH (visitBerlin) ist formal nicht in den Planungsprozess eingebunden. Allerdings gibt visitBerlin aufgrund der touristischen Expertise und der Mitarbeit in diversen Gremien (hier erfolgen Abstimmungen mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin), den betroffenen Bezirken und den Verbänden) entsprechende Hinweise zur Entwicklung dieses Themas. Weiterhin besteht enger Kontakt zu den führenden Reedereien, um das Thema unter touristischen Aspekten zu begleiten. Frage 15: Gibt es ein aktuell gültiges Wassertourismuskonzept für Berlin und wer ist für die Umsetzung dessen verantwortlich? Antwort zu 15: In Berlin existiert ein Wassertourismuskonzept aus dem Jahr 2003. Das Land Berlin verfügt zudem über ein 2011 vom Senat verabschiedetes Tourismuskonzept. In dieses ist der Wassertourismus integriert. Für das Tourismusmarketing ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zuständig. Anträge auf Errichtung wasserbaulicher Anlagen bearbeiten die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. das örtlich zuständige Bezirksamt. Frage 16: Wenn nein, wann ist geplant ein Wassertourismuskonzept für Berlin zu erarbeiten? Antwort zu 16: Es ist nicht geplant, ein weiteres Wassertourismuskonzept zu erarbeiten. Frage 17: Welchen Stellenwert hat der Wassertourismus für den Berliner Senat in Hinblick auf die gesamte touristische Entwicklung Berlins? Antwort zu 17: Der Wassertourismus ist ein Teil des Berlintourismus, der zwar in absoluten Zahlen (Anzahl der Gäste und Übernachtungen) von begrenzter Bedeutung ist, aber für Berlin eine Imagewirkung entfaltet, die sich positiv auf den gesamten Berlintourismus und dessen weltweite Vermarktung auswirkt. Frage 18: Welche Maßnahmen ergreifen Sie um Nutzungskonflikte zwischen den verschiedenen Teilnehmern auf und am Wasser zu vermeiden und eine faire Teilhabe aller Marktteilnehmer zu gewährleisten? Antwort zu 18: Die schiffbaren Gewässer der Berliner Innenstadt sind bereits heute schon verkehrlich und wasserwirtschaftlich so stark ausgelastet, dass die Zustimmung zu zusätzlichen Anlegestellen seitens der Bundesschifffahrtsverwaltung und der Wasserbehörde nicht zu erwarten ist. Neue Antragstellende müssten daher versuchen, privatrechtliche Verträge mit den Betreibenden bereits vorhandener Anlegestellen über eine Mitnutzung abzuschließen. Die Sicherstellung einer marktwirtschaftlich fairen Teilhabe der einzelnen Antragstellenden am Wassertourismus ist aber nicht Aufgabe des Senats. Berlin, den 05. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014)