Schiffsverkehr: Schnelle Personenbeförderung auf dem Wasser in Berlin, aus Senat

22.12.2023

Frage 1: Wie bewertet der Senat die Möglichkeiten und Potenziale der #Personenbeförderung zu #Wasser (u.a. für schnellere und/oder neue Verbindungen)?

Antwort zu 1: In Berlin bestehen theoretisch einzelne Potenziale zur Einrichtung weiterer Verbindungen zur Personenbeförderung im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) auf dem #Wasserweg. Für eine konkurrenzfähige Reisezeit eignet sich der Wasserweg für kürzere Verbindungen, die nicht parallel zu Straßen- und/oder Schienenverbindungen verlaufen. Klassische #Fährverbindungen sind als Verbindung zweier Ufer über den kürzesten Weg definiert. Es ist zu beachten, dass die #Anlegestellen an einem Schwerpunkt des #Fahrgastaufkommens liegen und/oder kurze Wege zu leistungsfähigen anderen Verkehrsmitteln des ÖPNV bieten.

In praktisch allen Fällen müssen bauliche Maßnahmen erfolgen, um die #Uferbereiche und #Stege vom öffentlichen Straßenland aus erreichbar zu machen und kurze Wege zu ermöglichen. Die dafür benötigten Grundstücke müssen verfügbar sein oder ggf. verfügbar gemacht werden. Die Fahrgastnachfrage sollte im Tagesverlauf keinen zu großen Schwankungen unterliegen, da Fährverbindungen kaum skalierbar sind und der #Personalaufwand wie auch die #Fahrzeugkosten im Verhältnis zur Kapazität im Vergleich zu Bussen und Straßenbahnen deutlich höher sind.2 Aufgrund dieser Vielzahl nötiger Randbedingungen zur Durchführung wirtschaftlich vertretbarer #Fährverkehre sind orts- und projektbezogne #Einzellfallprüfungen für eine abschließende Potenzialbewrtung notwendig.

Frage 2: Welche technischen und rechtlichen Bedingungen sieht der Senat für die Einführung von Booten mit #HydrofoilTechnik auf Berliner Gewässern zur Personenbeförderung?

Antwort zu 2: Es sind insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wasserrahmen-Richtlinie (#WRRL), der #naturfachlichen Voraussetzungen sowie der auf den Wasserstraßen jeweils geltenden #Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. Darüber hinaus sind alle #technischen Vorgaben für den Fährbetrieb zu beachten.

Berlin, den 20.12.2023

In Vertretung Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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