Radverkehr: Tegel hat ein neues Fahrradhaus In der Nähe des Tegel-Centers können ab sofort 200 Räder untergestellt werden. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/reinickendorf/article216088885/Tegel-hat-ein-neues-Fahrradhaus.html

In #Tegel gibt es ab sofort mehr #Abstellflächen für #Fahrräder: In der Nähe des ehemaligen Tegel-Centers ist ein #Fahrradhaus errichtet und vor kurzem eröffnet worden. Nun können 200 Räder auf dem Gelände an der #Eschachstraße, angrenzend an den Parkplatz hinter der Bahnschiene der S-Bahn-Linie #S25, abgestellt werden.

Bei dem Fahrradhaus handelt es sich um eine überdachte Fahrradabstellanlage mit #Doppelparkständern. Das heißt, dass die Fahrräder auf zwei Etagen über verschiebbare Einstellschienen sicher und leicht abgeschlossen werden. Das teilt Mirco Hillmann, Sprecher der HGHI Holding GmbH, mit, die für den Bau des neuen Tegel-Centers an der Gorkistraße verantwortlich ist. Wie man die Fahrräder in die zweite Etage bekommt ist selbsterklärend: An der roten Vorrichtung vor Kopf muss einmal gezogen werden. Dann senkt sich die Schiene nach unten ab, das Fahrrad wird darauf geschoben, angeschlossen und anschließend in die …

Straßenverkehr: Erhaltungsmanagement Brückeninfrastruktur, aus Senat

www.berlin.de

„Der Rechnungshof und das Abgeordnetenhaus erwarten, dass parallel zur Entwicklung eines ITunterstützen
#Bauwerksmanagementsystems (#BMS) auf Bundes- und Länderebene ein IT basiertes
#Erhaltungsmanagementsystem (#EMS) für die #Brücken des Landes Berlin unter der Nutzung von
Standardsoftware entwickelt, eingeführt und betrieben wird. Anhand dieses EMS soll in Ergänzung zur
vorhandenen Erhaltungs- und Finanzstrategie, der Erhaltungs- und Finanzbedarf für alle Brücken in der
Baulast Berlins auf Basis von bereits vorhandenen Daten systematischer erfasst und hier insbesondere zum
Abbau des Instandhaltungsrückstaus genutzt werden.“
Weiter heißt es dort:
„Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Straßen- und Brückeninstandhaltung wird ein
Erhaltungsmanagementsystem eingerichtet.“
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand (Dez. 2018) zur Einrichtung eines IT-basierten Erhaltungsmanagementsystems
(EMS) für die Berliner Brückeninfrastruktur?
Antwort zu 1:
Ein IT-basiertes Erhaltungsmanagementsystem für die Berliner Straßen- (EMS-S) und
Brückeninfrastruktur (EMS-I) wurde im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung im Jahr
2018 ausgeschrieben. Dazu wurden für den Bereich Ingenieurbauwerke (Brücken, Tunnel,
Stützwände etc.) die erforderlichen Anforderungen für ein EMS-I in einem Lastenheft
zusammengestellt. Die EU-weite Ausschreibung hat jedoch im Ergebnis gezeigt, dass
2
aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen des EMS-S und EMS-I zwei
spezialisierte Softwareanbieter zur Umsetzung gebunden werden müssen. Aus diesem
Grund wird es Anfang 2019 eine Ausschreibung für IT-basiertes
Erhaltungsmanagementsystem für die Berliner Brückeninfrastruktur (EMS-I) geben.
Frage 2:
Wird das EMS Brückeninfrastruktur nach den in Drucksache 18/0618 dargestellten Konzeptideen umgesetzt,
oder gibt es mittlerweile einen geänderten Ansatz?
Frage 2a:
Existiert, wenn die unter 2. genannten Konzeptideen umgesetzt werden sollen, schon ein detailliertes
Einführungskonzept für das EMS-Brückeninfrastruktur und wo ist dieses einsehbar?
Frage 2b:
Wenn es einen geänderten Ansatz gibt, was beinhaltet dann dieser geänderte Ansatz eines
Einführungskonzeptes?
Antwort zu 2, 2a und 2b:
Die Konzeptidee wurde geändert, da sich im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung
gezeigt hat, dass die ursprüngliche Konzeptidee – ein Software-Anbieter für das EMS-S
und EMS-I – nicht sinnvoll umgesetzt werden konnte. Aufgrund der sehr unterschiedlichen
Anforderungen, die durch die Betrachtung von Straßen und Ingenieurbauwerken gestellt
werden, wird es zwei unterschiedliche Softwareansätze geben müssen. Beide
Softwareansätze werden jedoch später über definierte Schnittstellen zur Optimierung auf
Netzebene zusammen geführt.
Ein Einführungskonzept für ein EMS-I liegt noch nicht vor.
Frage 3:
Sind die personellen und finanziellen Voraussetzungen zur Einführung des geforderten EMS-I aktuell erfüllt?
Antwort zu 3:
Die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) hat eine Stellenausschreibung durchgeführt, welche aufgrund mangelnder
geeigneter Bewerbungen aufgehoben werden musste. Im 1. Quartal 2019 wird die Stelle
erneut ausgeschrieben, so dass die personellen Voraussetzungen zur Einführung des
geforderten EMS-I noch nicht erfüllt sind. Die finanziellen Voraussetzungen zur Einführung
eines EMS-I sind erfüllt.
Frage 4:
Ist bereits erkenn- und konkret darstellbar, welche Komponenten des Erhaltungsmanagements mit welchem
Aufwand zu welchem Zeitpunkt eingeführt werden sollen und können?
a. Wenn ja, bitte den Zeit- und Maßnahmenplan als Anlage beifügen.
b. Wenn nein, wann wird dies möglich sein?
Frage 5:
Ab wann soll das umzusetzende IT-gestützte EMS-Brückeninfrastruktur erstmalig einsetzbar sein?
3
Antwort zu 4 und 5:
Ein verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan zur Einführung des EMS-I kann erst mit dem
Auftragnehmer für die Entwicklung des IT-basiertes Erhaltungsmanagementsystem
vereinbart werden.
Frage 6:
Lt DS 18/0618 soll auf Bundes- und Länderebene ein IT basiertes Erhaltungsmanagementsystem (EMS) für
die Brücken eingeführt und betrieben werden.
a. Gab oder gibt es dazu zwischen Berlin und dem Bund Gespräche und Zusammenarbeit?
i. Wenn ja, was war hier Inhalt und welche Ergebnisse gibt es?
ii. Wenn nein, warum nicht?
b. Gab oder gibt es dazu zwischen Berlin und den anderen Bundesländern Gespräche und
Zusammenarbeit?
i. Wenn ja, was war hier Inhalt und welche Ergebnisse gibt es?
ii. Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Es gab zwischen dem Bund und den Bundesländern, unter Beteiligung des Landes Berlin,
eine Fachgruppe BMS (Bauwerk Management System) im Rahmen des Bund/Länder
Fachausschusses IT-Koordinierung mit Beteiligung der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt), die in einem Pilotprojekt ein Bauwerk-Management-System (BMS) u.a. für
Ingenieurbauwerke entwickeln sollten. Aufgrund der Komplexität wurde jedoch im
Ergebnis bis heute kein BMS abschließend entwickelt bzw. in einem beteiligten
Bundesland oder beim Bund eingeführt.
Frage 7:
Es gibt mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke, entwickelt durch den Bund/Länder Fachausschuss „IT
Koordinierung“, bereits Standardsoftware für das Erhaltungsmanagement von Straßen und
Brückeninfrastruktur. Wird diese in Berlin eingesetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, warum soll dann zusätzlich eine Erfassung aller Daten der Berliner Brückeninfrastruktur auf
Excelbasis stattfinden?
Antwort zu 7:
Das Programmsystem SIB-Bauwerke wird in der Abteilung Tiefbau der SenUVK für die
Ingenieurbauwerke eingesetzt.
Das Programmsystem SIB-Bauwerke verwaltet die Daten und den Zustand der
Ingenieurbauwerke des Landes Berlin – für ein Erhaltungsmanagement der
Ingenieurbauwerke ist es nicht konzipiert. Eine Erfassung aller Daten der Berliner
Brückeninfrastruktur auf Excelbasis ist nicht geplant.
Frage 8:
Ist Berlin im Bund/Länder Fachausschuss „IT-Koordinierung“ Mitglied?
a. Wenn nein, warum nicht?
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Antwort zu 8:
Berlin ist Mitglied im Bund/Länder Fachausschuss „IT-Koordinierung“ (Dienstbesprechung
„Koordinierung der B/L-Fachinformationssysteme im Straßenwesen – ITKo“).
Berlin, den 27.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Erhaltungsmanagement Straßeninfrastruktur, aus Senat

www.berlin.de

In Bezug auf die Schaffung und Implementierung eines #Erhaltungsmanagements #Straßeninfrastruktur teilt
der Senat mit Drucksache 18/0618 vom 27.10.2017 folgendes mit:
„Die erhobenen Daten zu Zustandsmerkmalen des Berliner #Straßennetzes werden derzeit in eine berlinweite
#Straßendatenbank eingelesen, wobei sich der hierfür benötigte Zeitrahmen noch nicht abschätzen lässt.
Darauf aufbauend kann in dem zu beschaffenden #Softwaresystem eine Auswertung, Aufbereitung und
Darstellung des Straßenzustands erfolgen.
Die Vorbereitungen zur Beschaffung dieser Software laufen derzeit, wobei die personellen Ressourcen die
Grenzen für eine Beschleunigung bilden. Zudem sind #EU-Vergabeverfahren mit den immanenten rechtlichen
und zeitlichen Risiken durchzuführen.“
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand (Dez. 2018) zur Einrichtung eines systematischen, zustandsbasierten
Erhaltungsmanagementsystems (#EMS) für die Berliner Straßeninfrastruktur?
Antwort zu 1:
Der Zuschlag für die Lieferung, Anpassung, Implementierung und Betrieb einer Software
für ein Erhaltungsmanagementsystem Straße (EMS) wurde erteilt.
Frage 2:
In welcher Stufe des Aufbaus befindet sich aktuell das EMS?
Antwort zu 2:
Derzeit erfolgt die Anpassung des IT-Systems an die Bedürfnisse des Landes Berlin
(Konzeptionsphase).
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Stand im Aufbau der berlinweiten, zentralen Straßendatenbank?
2
Antwort zu 3:
Der Senat verweist auf die Drucksache 18/0618.
Frage 4:
Befindet sich der Aufbau des EMS im zeitlich vorgesehenen Rahmen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Nein. Zum Terminplan, berichtet in roter Nr. 0260B https://www.parlamentberlin.
de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0260.B-v.pdf, ist eine Verzögerung von drei
Monaten zu verzeichnen. Grund ist das Vergabeverfahren, das aufgrund der Komplexität
einen längeren Zeitraum als zunächst geplant beanspruchte.
Frage 5:
Sollen zunächst alle Straßendaten eingelesen und erst nach Fertigstellung mit der Auswertung begonnen
werden oder ist geplant schnellstmöglich mit der Aufbereitung und Auswertung der ersten Daten zu
beginnen und parallel dazu weitere Daten zu erheben, auszuwerten etc.?
Antwort zu 5:
Die Entscheidung hierzu muss im Rahmen der derzeit laufenden Konzeptionsphase
erfolgen.
Frage 6:
Wie viele VZÄ arbeiten aktuell an der Erstellung und Einrichtung des EMS inkl. zentraler Straßendatenbank?
Antwort zu 6:
Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Höhe von einem Vollzeitäquivalent (VZÄ)
werden zusätzlich externe Dienstleistende eingesetzt.
Frage 7:
Entspricht die Anzahl der an diesem EMS arbeiten Mitarbeiter (inkl. aller benötigten Kräfte für die
Datenerhebung auf den Straßen, als auch für die Auswertung, Aufbereitung usw.) den ursprünglichen
Planungen?
Antwort zu 7:
Nein, daher wurden externe Dienstleistende gebunden.
Frage 8:
Kommt es evtl. zu Verzögerungen durch aktuell fehlendes Personal?
Antwort zu 8:
Derzeit liegen wegen des Einsatzes externer Dienstleistender keine weiteren
Verzögerungen vor.
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Frage 9:
In welchem Umfang wird durch die Bezirke zugearbeitet? Wie ist der aktuelle Stand der Datenerhebung und
Datenzulieferung durch die Bezirke? (Bitte nach Bezirken darstellen)
Antwort zu 9:
Die Straßen- und Grünflächenämter werden Aufbaudaten zuarbeiten müssen. Die
softwaretechnischen Grundlagen für die Datenerhebung werden derzeit erarbeitet.
Frage 10:
Der Zustand wie vieler Straßenkilometer des Berliner Straßennetzes wurde bis Dez. 2018 eingelesen?
Antwort zu 10:
Die Daten der Zustandserfassung sind vorhanden und werden erst nach Abschluss der
Konzeptionsphase in das EMS übernommen.
Frage 11:
Ist es derzeit bereits möglich erste Auswertungen, Aufbereitungen und Darstellungen des Straßenzustands
mit der dafür vorgesehenen Software zu erstellen?
Antwort zu 11:
Nein.
Frage 11a:
Ist die dafür vorgesehene Software überhaupt schon beschafft worden und einsatzbereit?
Antwort zu 11a:
Siehe Antwort zu 1 und 2.
Frage 11b:
Wenn ja, gibt es bereits erste Arbeitsergebnisse und wo sind diese z.B. auch für MdA einsehbar?
Antwort zu 11b:
Nein.
Frage 11c:
Wenn nein, warum ist es derzeit noch nicht möglich erste Ergebnisse zu liefern?
Antwort zu 11c:
Siehe Antwort zu 2 und 5.
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Frage 11d:
Wann ist mit der Aufbereitung und Darstellung und somit Ergebnissen zum Zustand der ersten Straßen zu
rechnen?
Antwort zu 11d:
Im 4. Quartal 2019.
Frage 12:
Wurden auch schon Zustandsdaten von Radwegen, Gehwegen und Anlagen des Ruhenden Verkehrs
eingelesen? Wenn ja, in welchem Umfang?
Antwort zu 12:
Nein, dies ist jedoch unter Beachtung nachfolgender Erläuterungen geplant. Für die
Erfassung des Zustands von Fahrbahnen kann auf bewährte, für das klassifizierte
Straßennetz entwickelte, im Straßenbauregelwerk beschriebene technische Verfahren,
zurückgegriffen werden. Die Bewertung der erfassten Zustandsdaten erfolgt ebenfalls
standardisiert und weist Werte für die Gebrauchstauglichkeit und die Substanzbewertung
aus.
Da derartige Standards im Bereich der Radverkehrsanlagen nicht vorhanden sind, müssen
die entsprechenden Grundlagen erarbeitet werden, hier hat die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entsprechende Entwicklungsarbeit im Rahmen des
Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) beantragt. Außerdem arbeiten Kolleginnen und Kollegen in
den dafür relevanten Gremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen e. V. (FGSV) zusammen mit Vertretern anderer Städte,
Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft daran, entsprechende Techniken und
Methoden nachvollziehbar zu entwickeln.
Nach Vorliegen von belastbaren Entwürfen für diese Standards soll dann der Zustand für
diese Anlagenteile auch erhoben werden.
Frage 13:
Gibt es innerhalb der vorgesehenen Aufbaustufen des EMS Prioritäten zur Erfassung der Straßendaten, z.B.
nach Straßenklassen oder auch nach Bezirken? Und wenn ja, welche sind dies?
Antwort zu 13:
Die zu wiederholenden Zustandserfassungen sollen künftig zur Verstetigung der
erforderlichen Haushaltsmittel in Teilnetzen erfolgen. Die sich ergebende Reihenfolge der
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Erhebung in Teilnetzen berücksichtigt zunächst die unter Antwort zu 12 relevanten
Rahmenbedingungen und stellt keine Priorisierung dar.
Berlin, den 21.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: Einführung neuer Systeme zur Entlastung der Verkehrssituation in Berlin (Ride Pooling Systeme), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum blockiert der Berliner Senat neue nachhaltige, private Mobilitätsangebote wie #MOIA oder #door2door
in Berlin, obwohl durch die Konzepte der zunehmende #Mobilitätsbedarf der wachsenden Stadt gedeckt, die
Verkehrsprobleme Berlins gelindert werden könnten und dies bereits in anderen deutschen Städten möglich
ist?
Antwort zu 1:
Berlin erfreut sich großer Resonanz bei der Erprobung neuer Mobilitätsformen. Insofern
führt der Senat seit Jahren Gespräche mit Anbietern, die die Neuzulassung von „#Ridepooling-
Verkehren“ als Erprobungsverkehr auch in Berlin anstreben. Es liegt in der Natur der
Sache, dass eine neue Mobilitätsform ein verkehrlich relevantes Alleinstellungsmerkmal
besitzen sollte. Zudem sollte sie nicht von verschiedenen Anbietern mehrfach im selben
Gebiet erprobt werden. Das würde die bestehende Nachfrage zersplittern und damit dem
Ziel, möglichst viele gepoolte Fahrten zu erreichen, entgegenstehen. Zudem würde die
Aussagekraft bereits laufender gleichartiger Probebetriebe dadurch deutlich geschmälert.
Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist
in aller Regel nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig. Zur
praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel können nach pflichtgemäßem
Ermessen gemäß § 2 Abs. 7 PBefG auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von
den Vorschriften des PBefG zeitlich befristet (bis zu vier Jahre) genehmigt werden, soweit
2
öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Sinn dieses Genehmigungstatbestandes
ist es, Erfahrungsdaten sammeln zu können, die dem Gesetzgeber die Prüfung
erlauben, ob er durch Änderung des #PBefG den erprobten Verkehr zulassen will.
Das Unternehmen door2door hat im Jahr 2016 parallel zum seinerzeit genehmigten #CleverShuttle-
Betrieb mit dem Senat Gespräche über das „#Ally“-Projekt geführt, in Berlin allerdings
keinen Antrag auf Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gestellt.
Auch der von der Firma MOIA in diesem Jahr beantragte „#Ridepooling-Verkehr“ mit virtuellen
Haltestellen setzt sich aus Komponenten der bereits laufenden Erprobungen zusammen.
Frage 2:
Warum gab es bei der Genehmigung, Einführung und im Nachgang der Einführung des „#BerlKönig“ der landeseigenen
BVG, keine Ausschreibung, so dass sich auch andere Unternehmen auf den Testpiloten der
Stadt hätten bewerben können?
Frage 6:
Wann ist mit einem diesbezüglich offenen, transparenten und nachvollziehbaren Ausschreibungsverfahren
zu rechnen, bei dem sich andere Bewerber um die Durchführung des Angebotes bewerben können?
Antwort zu 2 und 6:
Eine Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gemäß § 2 Abs. 7 PBefG stellt
keine #Dienstleistungskonzession dar, da es an der erforderlichen Gegenleistungsverpflichtung
des Wirtschaftsteilnehmers fehlt. Diese rechtliche Bewertung wurde erst jüngst vom
Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Verfahren bestätigt, in dem die Erteilung einer
Genehmigung an MOIA in Hannover mit dem Hinweis auf eine vermeintliche Ausschreibungspflicht
verhindert werden sollte. Für eine Ausschreibung von eigenwirtschaftlichen
Genehmigungen zu „Experimentierzwecken“ fehlt es somit an einer Rechtsgrundlage.
Frage 3:
Warum operieren die derzeitigen beiden Anbieter wie „CleverShuttle“ und der „BerlKönig“ nur mit geringen
Fahrzeugstückzahlen und in sehr begrenzten Bediengebieten, welche Erkenntnisse erhofft sich der Senat
davon?
Antwort zu 3:
Den beiden Erprobungen dürfen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Es
sind daher insbesondere die Vereinbarkeit mit den Angeboten im Öffentlichen Personennahverkehr
(#ÖPNV), mit dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des örtlichen #Taxigewerbes
und sonstige nicht konkretisierte öffentliche Verkehrsinteressen zu berücksichtigen. Daher
sind nur geringe Fahrzeugzahlen und begrenzte Bediengebiete genehmigt worden.
3
Das Abgeordnetenhaus hat durch das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG)1 den Rahmen für
die Bestimmung „sonstiger“ öffentlicher Verkehrsinteressen abgesteckt. Zentrale Maßgabe
des Berliner Mobilitätsgesetzes ist, dass der Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
gesteigert werden soll. Dem Umweltverbund zugerechnet werden der Fußverkehr, der
Radverkehr und der ÖPNV.
Auf Basis dieser und weiterer Vorgaben des Mobilitätsgesetzes wird auch der künftige
Nahverkehrsplan 2019 – 2023 (NVP) konkretisieren, unter welchen Maßgaben davon ausgegangen
werden kann, dass „Ridepooling“-Verkehre das Berliner Verkehrssystem im
Sinne der Zweckbestimmung und der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes optimieren.
Daher ist den beiden Anbietern durch geeignetes Monitoring auferlegt, Daten zu generieren,
die eine Bewertung erlauben, welche Auswirkungen die „Ridepooling“-Verkehre in
Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse haben. Das Land Berlin hat auf diese Weise
die Grundlage für eine systematische Datenerhebung zur Beurteilung der verkehrlichen
Wirkungen der „Ridepooling“-Verkehre gelegt und strebt an, im bundesweiten Austausch
mit Genehmigungsbehörden, Ländern und Bund eine Harmonisierung der Kennziffern und
der Methodik des Monitorings zu erreichen.
Frage 4:
Wann gelten die derzeitigen Ride Pooling-Tests wie der „BerlKönig“ der BVG als erfolgreich?
Antwort zu 4:
Erklärtes Ziel der „Ridepooling“-Verkehre ist es, individuelle Mobilitätsbedürfnisse zu bündeln
und dadurch das individuelle Kraftfahrzeugaufkommen zu reduzieren. Somit dürfen
die Erprobungen nicht zu einer relevanten Beeinträchtigung des ÖPNV, der Funktionsfähigkeit
des örtlichen Taxigewerbes oder gar zur Zunahme des Kraftfahrzeugaufkommens
zu Lasten des Umweltverbundes führen.
Frage 5:
Was würde dies für die Zulassung weiterer Unternehmen in Berlin bedeuten?
Antwort zu 5:
Das Land Berlin wird im Einzelfall nach den o. g. Kriterien entscheiden.
Frage 7:
Gilt bei der Zulassung von Ride Pooling-Anbietern das Gebot der Eigenwirtschaftlichkeit oder werden Verkehrskonzepte
wie der „BerlKönig“ der landeseigenen BVG durch Landesmittel subventioniert?
Antwort zu 7:
Die Erprobungsverkehre werden nicht durch Landesmittel subventioniert.
1 Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung
vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)
4
Frage 8:
Bejahendenfalls zu 7. – Wie hoch ist der zu erwartende Subventionsbetrag?
Antwort zu 8:
Entfällt.
Berlin, den 27.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Museum + Bahnverkehr: Nach 16 Jahren ruht das Gleis wieder Letzte Fahrt der Niederlausitzer Museumsbahn, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/finsterwalde/letzte-fahrt-der-niederlausitzer-museumsbahn_aid-35354831

#Finsterwalde/Kleinbahren. Vereinschef Lars #Metzinger spricht von einem Aus auf unbestimmte Zeit. Grund ist #Sanierungsstau an den Gleisen. Von Heike Lehmann

Das Aus der #Niederlausitzer #Museumseisenbahn kommt überraschend. Am Sonntag, 30. Dezember, fährt der historische Personenzug ein letztes Mal. Abfahrt in #Kleinbahren nach #Crinitz 10 Uhr, in Crinitz nach Finsterwalde 10.35 Uhr, in Finsterwalde #Frankenaer Weg nach Crinitz 12.10 Uhr, in Crinitz nach Finsterwalde 13.45 Uhr und schließlich in Finsterwalde Frankenaer Weg nach Kleinbahren 15.15 Uhr. Fahrscheine gibt es beim Schaffner im Zug.

Der #Eisenbahnbetrieb wird nach 16 Jahren zum 31. Dezember 2018 bis auf Weiteres eingestellt. Als Grund gibt der Verein der Niederlausitzer Museumseisenbahner den „unüberwindbaren Sanierungsrückstau …

BVG: Anzeige von Fahrt-Ausfällen der BVG aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele reguläre und zusätzliche Fahrten fielen im Jahr 2018 bei der BVG aus? (Bitte für die Betriebsbereiche einzeln auflisten)

Antwort zu 1:

Dieser Wert wird nicht alsEinzelfahrt, sondern im Rahmender Erfassung von ausgefallenen #Nutzzugkilometern bzw. beim Bus #Nutzwagenkilometern erfasst.

Im Rahmen des Verkehrsvertrags werden nicht erbrachte Nutzzug- bzw. Nutzwagenkilometer gegenüber dem bestellten #Regelfahrplan monatlich an das Land gemeldet. Über zusätzlich angeboteneFahrten, die ausgefallen sind, liegen keine Informationen vor. Bis Ende November sind in den drei Betriebsbereichen folgende Nutzzug- bzw.Nutzwagenkilometer #ausgefallen:

  #Bus #Straßenbahn #U-Bahn
  in Nutzwagenkm in Nutzzugkm in Nutzzugkm
1/2018 40.000 13.000 29.000
2/2018 63.000 39.000 24.000
3/2018 112.000 36.000 43.000
4/2018 80.000 21.000 25.000
5/2018 83.000 28.000 43.000
6/2018 135.000 81.000 46.000
7/2018 95.000 50.000 30.000
8/2018 114.000 48.000 41.000
9/2018 203.000 68.000 87.000
10/2018 132.000 107.000 50.000
11/2018 200.000 84.000 75.000

Die Zahlen bei Straßenbahn und U-Bahn berücksichtigen nicht gekürzte Züge.

Die Ausfallerwartung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bei Vertragsschluss 2008 betrug (angepasst um die Mehrleistungen bis 2017): Bus 12.132 Nutzwagenkilometer/Monat, Straßenbahn 5.361 Nutzzugkilometer/Monat, U-Bahn 2.194 Nutzzugkilometer/Monat.

Frage 2:

Was war/ist die Ursache für die Ausfälle der Fahrten?

Antwort zu 2:

Nach den Angaben der BVG zur Erfüllung des Verkehrsvertrages sind im Jahr 2018 (vorliegend bis Oktober) insbesondere in den letzten Monaten in den Betriebsbereichen Straßenbahn und Bus personelle Gründe zum weit überwiegenden Teil die Hauptursache für Ausfälle. Auch bei der U-Bahn haben personelle Gründe insbesondere in der zweiten Jahreshälfte einen wesentlichen Anteil, hier dominieren aber fahrzeugbedingte Ausfälle. Hintergrund bei der U-Bahn sind hohe Werkstattstandzeiten (aufgrund des hohen Flotten- alters und der Nutzungsintensität der Bestandsfahrzeuge, der Werkstattorganisation sowie von Vandalismus/Graffitibeseitigung) und die steigende Zahl der dauerhaft aufgrund von Rissbildungen abgestellten Fahrzeuge der Baureihe F79 (seit Mitte Juni mussten 44 von 70 Wagen abgestellt werden). Hinzu kommen im Straßenbahn- und v.a. im Busverkehr Störungen durch Verkehrsbehinderungen, Notfalleinsätze und Großereignisse die zu Sperrungen führen.

Frage 3:

Wie viele der ausgefallenen Fahrten konnten den Fahrgästen rechtzeitig angezeigt werden? Wie viele konnten nicht angezeigt werden und warum nicht?

Frage 4:

Warum werden viele der ausfallenden Fahrten nicht an den Daisy-Anzeigern oder im Internet in der Fahrinfo angezeigt? Welche technischen Möglichkeiten und/oder Hindernisse sehen Sie?

Antwort zu 3 und 4: Die BVG teilte mit:

„Die DAISY-Anzeiger zeigen an, wann die nächsten Abfahrten einer Linie erwartet werden. Die Fahrinfo indes vergleicht Sollfahrplan und Echtzeitinformationen. Das aktuelle Leit-  und Sicherungssystem der U-Bahn kann Echtzeitinformationen, nicht aber Ausfallinfor- mationen an das Fahrplanauskunftsystem übergeben. Der Austausch durch ein neues System wird aktuell vorbereitet.“

Frage 5:

Wie viele zusätzliche Fahrten in der HVZ wurden bei den Linien M5, M6 und M8 nicht durchgeführt und warum nicht? Welche Auswirkungen hat der Ausfall?

Antwort zu 5:

In den monatlichen Meldungen der BVG zur Vertragserfüllung sind nur die ausgefallenen Fahrten für die jeweiligen, gesamten Linien enthalten. Eine Unterscheidung nach Stamm- und Verstärkerfahrten wird dabei nicht vorgenommen.

Die Gründe für die Fahrtausfälle können der Antwort zu Frage 2 entnommen werden. Die BVG teilte ergänzend hierzu mit:

„Im Laufe des Jahres haben die Störungen des Betriebsablaufes der Straßenbahn durch

unplanmäßige Baumaßnahmen zugenommen.“

Bis Ende November 2018 sind auf den Linien M5, M6 und M8 folgende Nutzzugkilometer ausgefallen:

Nutzzugkm Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov
M05 691 2.562 6.116 2.171 4.141 8.745 7.224 8.121 13.550 15.356 17.277
M06 1.129 9.497 8.296 4.197 5.376 16.813 3.690 8.790 15.881 18.842 11.315
M08 1.044 8.810 7.418 4.732 6.281 18.743 22.337 14.383 16.509 33.137 26.505
Gesamt 2.864 20.870 21.831 11.099 15.798 44.302 33.251 31.294 45.940 67.335 55.098

Die Qualitätskennzahl Zuverlässigkeit in Prozent bildet die von der BVG erbrachten Fahrten im Verhältnis zu den geplanten ab. Bezogen auf den bestellten Regelfahrplan hat sich die Zuverlässigkeitsquote bei den Linien M5, M6 und M8 bis November 2018 wie folgt entwickelt:

Zuverlässigkeit Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov
M5 99,4% 97,7% 95,0% 98,1% 96,5% 92,6% 94,1% 93,5% 88,5% 87,5% 85,6%
M6 99,3% 93,3% 94,7% 97,2% 96,5% 89,0% 97,4% 94,1% 89,5% 87,9% 92,7%
M8 99,4% 94,4% 95,7% 97,1% 96,3% 88,8% 87,1% 91,8% 90,0% 80,9% 84,4%

Eine Auswirkung durch die Ausfälle sind Kapazitätsengpässe in den meist nur im 10-Minu- ten-Takt verkehrenden Linien. Teilweise können an den Haltestellen nicht alle wartenden Fahrgäste mitgenommen werden. Das erhöhte Fahrgastaufkommen durch die längeren Fahrtabstände führt zu längeren Standzeiten an den Haltestellen durch den Fahrgast- wechsel. Dies hat Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie (Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit). Weiterhin haben mobilitätseingeschränkte Fahrgäste (z.B. Rollstuhl- fahrende und Fahrgäste mit Rollatoren) oder Fahrgäste mit Kinderwagen in den über- füllten Bahnen häufig keine Möglichkeit mitgenommen zu werden.

Frage 6:

Welche Überlegungen hat der Senat angestellt, um künftig Fahrtausfälle zu vermeiden/zu verringern und den Informationsmangel diesbezüglich zu beheben?

Antwort zu 6:

Die BVG schildert der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz monatlich die Ausfallsituation bei der U-Bahn in Form eines Statusreports. Inhalte sind u.a. Ausfall- ursachen, Umfang der Probleme, Maßnahmen zur Gegensteuerung. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat die BVG aufgefordert, dass die Stabilisierung des Betriebs in allen Bereichen mit höchster Priorität zu behandeln ist. Dazu gehört die klare Beschreibung der aktuellen Ausfallsituation je Betriebsbereich auch differenziert für die Hauptverkehrszeit und eine transparente Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit.

Außerdem soll ein Verkehrsangebot je Betriebsbereich festgelegt werden, welches von  der BVG zuverlässig erbracht werden kann und dieses eingeschränkte Fahrplanangebot soll auch transparent nach außen über Fahrplanmedien, Fahrinfo und DAISY-Anzeiger dargestellt werden, um wieder Verlässlichkeit in die bereitgestellten Fahrgastinformationen zu bringen.

Weiterhin sollen die eingeleiteten, vorbereiteten bzw. erforderlichen Maßnahmen je Betriebsbereich dargelegt werden. Ziel ist die schnellstmögliche Rückkehr zum bestellten Verkehrsangebot sowie die Sicherstellung der Umsetzung der geplanten zukünftigen Mehrleistungen.

Um auch langfristig einen stabilen Verkehrsbetrieb erreichen zu können, wird der Fuhrpark der BVG durch massive Investitionen des Landes Berlin in neue Fahrzeuge aktuell und auch in den kommenden Jahren modernisiert.

Die BVG teilte mit, das Fahrpersonal durch verstärkte Ausbildungsaktivitäten aufzustocken und auch die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen.

Frage 7:

Wie viele Umläufe und Fahrzeuge werden täglich in den einzelnen Betriebsbereichen benötigt und wie viele werden täglich tatsächlich eingesetzt? Wie viele Fahrten finden mit abweichender Fahrzeuglänge statt?

Antwort zu 7:

Die BVG teilte hierzu mit:

„Der aktuelle Fahrplan im Bereich Omnibus weist 1.608 Umläufe aus. In der Spitzenstunde werden jeweils 1.180 Busse benötigt.

Für den Bereich Straßenbahn sind es durchschnittlich im Grundfahrplan rund

265 Umläufe, die auch täglich mit den entsprechenden Fahrzeugen besetzt werden. In Havariefällen ist es an wenigen Einzeltagen zum Einsatz abweichender Fahrzeugtypen gekommen, wenn nicht innerhalb von wenigen Stunden umdisponiert werden konnte. Für den Bereich U-Bahn konnte in der Kürze der Zeit keine Statistik erfasst werden.“

Frage 8:

Wie hoch ist der Personalmangel bei den Fahrpersonalen und in Werkstätten der einzelnen Betriebsbereiche?

Antwort zu 8:

Aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind insbesondere bei Bus und Straßenbahn in der zweiten Hälfte 2018 der größte Teil der Ausfälle auf personalbedingte Ursachen zurückzuführen, in gewissem Maße spielt die Problematik auch bei der U-Bahn eine Rolle (vgl. Antwort zu 2). Nach Einschätzung von SenUVK steht gegenwärtig in allen drei Betriebsbereichen nicht genügend Fahrpersonal zur Verfügung, um das bestellte Angebot zu erbringen.

Die BVG teilte hierzu mit:

„In den einzelnen Betriebsbereichen gibt es keinen Personalmangel.

Im Omnibusbereich gibt es ausreichend Fahrerinnen und Fahrer, jedoch verzeichnen wir in den letzten Wochen einen erhöhten Krankenstand insbesondere auf den innerstädtischen Betriebshöfen. Diese Situation wird sich nachhaltig erst durch Maßnahmen zur Gestaltung und Sicherstellung einer ÖPNV1-gerechten Gestaltung des Straßenraums und damit spürbare Erleichterungen für das Fahrpersonal im Berliner Straßenverkehr verbessern.

Im Bereich Straßenbahn ist die Fahrpersonalverfügbarkeit vor allem durch die schlep- pende Umsetzung von streckenseitigen Maßnahmen zur Stabilisierung und Beschleu- nigung von Fahrzeiten sowie durch kurzfristig geänderte Baumaßnahmen beeinflusst. Diese Faktoren stehen einem effizienten Einsatz der Fahrpersonale entgegen.“

Frage 9:

Inwieweit werden Fahrten, die ausfallen, in der Pünktlichkeitsstatistik erfasst? Wenn nicht, warum erfolgt dies nicht?

Antwort zu 9:

Das Qualitätscontrolling des BVG-Verkehrsvertrages erfolgt über die Qualitätskennziffern Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit.  Ausgefallene Fahrten werden in den Qualitätskennziffern Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit erfasst, nicht jedoch in der Qualitätskennziffer Pünktlichkeit. Mit dieser Unterteilung sollen die Qualitätskennziffern möglichst gut die Wahrnehmung des Fahrgastes abbilden, ob eine Fahrt pünktlich bzw. unpünktlich oder ausgefallen ist.

Berlin, den 27.12.2018 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

1 Öffentlicher Personennahverkehr

Straßenbahn: 371 Tatra-Straßenbahnen verkauft BVG-Gelb durch Osteuropa, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr/371-tatra-strassenbahnen-verkauft-bvg-gelb-durch-osteuropa/23808760.html

Sie überlebten die Wende, aber nicht die Bedingungen an modernen Transport: Die #Tatra-Straßenbahnen sind von den Berliner Gleisen verschwunden – und fahren woanders weiter.

Sie prägten jahrzehntelang das Bild bei der Berliner #Straßenbahn. Und nun sind sie (fast) alle weg: Die #Tatras. Hunderte Züge des ehemaligen tschechoslowakischen Herstellers #CKD Tatra fuhren in Berlin. Erst natürlich nur im Ostteil, nach der Wende auch im Westteil. 2006 hatte die BVG begonnen, nicht mehr benötigte Fahrzeuge auszumustern. Für den Schrott waren sie zu schade, also wurden sie verkauft. Im November wurden nun die letzten Tatras in die #Ukraine verladen, meldet die BVG in ihrer Mitarbeiterzeitung. Sie rollen künftig durch #Lviv (Lemberg) und #Saporischschja, heißt es auf der Straßenbahn-Fanseite www.berlin-straba.de.

Seit 2006 wurden genau 371 Tatra-Wagen verkauft, überwiegend nach Osteuropa, aber auch nach Skandinavien oder ins ägyptische Alexandria …

zu Fuß mobil: Sanierung des Fußgängertunnels am Bahnhof Schöneweide, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand der Planungen bezüglich der #Sanierung und #Wiederinbetriebnahme des
#Fußgängertunnels am Bahnhof #Schöneweide und aus welchem Grund wurde der Tunnel bisher nicht wie
angekündigt saniert?
Antwort zu 1:
Das Vergabeverfahren für die Bauleistungen einschließlich Erstellung notwendiger
technischer Ausführungsunterlagen wurde im April 2018 eingeleitet. Es wurde kein
Angebot abgegeben und im September 2018 ein erneutes Vergabeverfahren
durchgeführt. Das einzige eingereichte Angebot wies einen mehrfachen Angebotspreis
gegenüber der Kostenberechnung aus und konnte daher aus Wirtschaftlichkeitsgründen
nicht beauftragt werden. Um gegebenfalls einen anderen Bieterkreis anzusprechen, erfolgt
nunmehr die Umstellung auf kleinteilige Vergaben einzelner Fachgewerke. Die
#Angebotseinholung dieser baulichen Teilleistungen befindet sich in der
Vorbereitungsphase.
Frage 2:
Erfolgte die in der schriftlichen Anfrage angekündigte Prüfung der verkehrlichen und verkehrstechnischen
Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten für die Schaffung einer #ebenerdigen Führung des
#Fußgängerverkehrs, die eine #Schließung des Tunnels zulassen würde? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich alternativer Nutzungskonzepte, beispielsweise in Form eines
automatischen #Fahrradparkhauses?
Antwort zu 2 und zu 3:
Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, an allen Zugangsstellen zum öffentlichen
Nahverkehr das Angebot an Fahrradabstellanlagen zu überprüfen und im Rahmen der
Möglichkeiten quantitativ und qualitativ zu verbessern.
Zur Erreichung dieses Ziels, welches sich auch in § 47 des Mobilitätsgesetzes
wiederfindet, wurde die GB infraVelo GmbH, eine Entwicklungsgesellschaft des Landes
Berlin, gegründet. Diese soll in enger Abstimmung mit dem Senat und den Bezirken neben
anderen Projekten auch Fahrradabstellanlagen planen und baulich umsetzen. Hierzu führt
die GB infraVelo GmbH Standort- und Potenzialanalysen zum Fahrradparken an
Bahnhöfen im Land Berlin durch. Eine Standort- und Potenzialanalyse ist auch für den
Bahnhof Schöneweide vorgesehen. Erst nach Abschluss und Auswertung dieser Analyse
ist es möglich, alternative Nutzungskonzepte für den Fußgängertunnel zu diskutieren. Als
oberirdische Möglichkeit der Straßenquerung steht derzeit die lichtsignalgeregelte
Fußgängerquerung im Zuge der Brückenstraße zur Verfügung.
Berlin, den 20.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Muss der Verkehrsflughafen Schönefeld-Alt mit der BER-Eröffnung zwingend geschlossen werden?, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Mit dem #Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des #Verkehrsflughafens #Schönefeld vom 13. August
2004 gab es zahlreiche Festlegungen und Verfügungen zum #Flughafenausbau am Standort Schönefeld.
Die Verfügungen haben hierbei keinen empfehlenden Charakter, sondern sie besitzen einen nicht verhandelbaren
und nicht interpretierbaren Status.

  1. Wie geht der Senat mit den verfügenden Festlegungen zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-
    Schönefeld im Teil A des Planfeststellungsbeschlusses um bzw. was hat er getan, um den rechtlichen
    Verpflichtungen daraus zu entsprechen?
    Zu 1.: Der Planfeststellungsbeschluss ist für die Umsetzung der planfestgestellten
    Maßnahmen bindend und bildet die Grundlage für die weitere Planung der Ausbaumaßnahmen.
    Die weiterführenden Planungen werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden
    auf Konformität mit der Planfeststellung geprüft. Die hierzu erforderlichen
    Anträge und Nachweise sind durch die FBB den zuständigen Genehmigungsund
    Planfeststellungsbehörden vorzulegen.
  2. Stehen aus Sicht des Senats die Pläne zum #Weiterbetrieb von #SXF nach #Eröffnung des #BER im
    Widerspruch zu den Regelungen zu SXF des Planfeststellungsbeschlusses?
  3. Was hat der Senat bzw. die Gesellschafter der FBB GmbH getan, um die unter Punkt 7.3.6 „Weiternutzung
    bestehender Anlagen“ bzw. im Unterpunkt 7.3.6.1 „Regierungsflüge/Protokollteil“ auf Seite
    477 nicht gewährleistete Weiternutzung des Flughafens Schönefeld-Alt als Verkehrsflughafen, wie es
    die Planung der FBB als Nutzung von SXF als T5 vorsieht, zu garantieren?
  4. Wie haben die Gesellschafter bzw. die FBB GmbH agiert, um die beschränkenden Regelungen des
    Planfeststellungsbeschlusses von 2004 auf Seite 477 aufzuweichen, wonach der bisherige Verkehrsflughafen
    Schönefeld-Alt ausschließlich für Regierungsflüge und „für protokollarische Zeremonien zum
    Empfang von Staatsgästen und der Abfertigung der damit verbundenen Flugbewegungen genutzt“
    werden darf und nur ein Ausbau/Umbau für diesbezügliche Protokollanlagen etc. zugelassen ist?
    2/2
  5. Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage halten Senat, Aufsichtsrat und Flughafengesellschaft
    sowie die FBB-Gesellschafter an der Offenhaltung von Schönefeld-Alt nach Eröffnung
    des BER fest, wenn der geltende Planfeststellungsbeschluss zum BER eine entsprechende Weiternutzung
    als Verkehrsflughafen, T5, mit geplanten ca. 8 Mio. trotz Eröffnung des BER Passagieren per
    annum nicht zulässt?
    Zu 2. bis 5.: Der Weiterbetrieb der heute in Nutzung befindlichen Terminalanlagen in
    Schönefeld-Alt nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) steht
    nicht im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004. Eine Nutzung
    der bestehenden Anlagen zur Passagierabfertigung wurde nicht untersagt. Die
    Ansiedlung der Anlagen des Bundes in Schönefeld-Alt wurde mit dem 20. Änderungsplanfeststellungsbeschluss
    vom 15.09.2011 konkretisiert. Für den zeitlich befristeten
    Double-Roof-Betrieb hat die FBB mit dem Bund eine entsprechende Vereinbarung getroffen,
    die eine parallele Nutzung ermöglicht.
  6. Wie beurteilt der Senat, dass diesbezüglich beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Weiterbetrieb
    und den Ausbau des Flughafens „Schönefeld – Alt“ (SXF) auf unbestimmte Zeit eingereicht
    wurde?
    Zu 6.: Die FBB teilte mit, dass ihr eine Klage gegen eine Nutzung von Schönefeld-Alt
    auf unbestimmte Zeit nicht bekannt sei. Beklagt werden die mit dem 27. Änderungsplanfeststellungsbeschluss
    genehmigten temporären Maßnahmen von Flugbetriebsflächen
    für die sichere Abwicklung des Rollverkehrs für den temporären Double-Roof-
    Betrieb.
    Berlin, den 20.12.2018
    In Vertretung
    Dr. Margaretha Sudhof
    Senatsverwaltung für Finanzen

BVG + S-Bahn: Ausfälle und Verspätungen bei BVG und S-Bahn (Januar 2017 bis November 2018), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hoch war die #Pünktlichkeitsquote der Linien der #BVG zwischen Januar 2017 und November 2018 jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Linien (U- Bahn-, Straßenbahn- und Bus) und nach Monaten?

Antwort zu 1:

Die BVG teilte hierzu mit:

„Die monatlichen Pünktlichkeitsquoten über die Bereiche stellen sich im Durchschnitt wie folgt dar:

  2017 Jan-Okt. 2018
#U-Bahn 98,8% 98,4%
#Straßenbahn 91,0% 90,3%
#Omnibus 87,2% 87,1%

Eine differenziertere Darstellung ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich.“

Frage 2:

Welche Definition von „Pünktlichkeit“ legt dabei die BVG zugrunde?

Antwort zu 2:

Die BVG teilte hierzu mit:

„Laut Verkehrsvertrag gilt eine Fahrt als pünktlich, wenn sie innerhalb einer Zeitspanne von 90 Sekunden vor und 210 Sekunden nach der im Fahrplan veröffentlichten Soll- Abfahrtszeit tatsächlich stattfindet.

Für die Bewertung der Pünktlichkeit ist es ausschlaggebend, ob innerhalb des festgelegten Zeitfensters (-90 bis +210 Sekunden) ein Fahrzeug an der Haltestelle abfährt.“

Frage 3:

Wie groß waren die Ausfälle (in Nutzkilometern) bei der BVG zwischen Januar 2017 und November 2018 jeweils nach Linien und Monaten aufgeschlüsselt?

Antwort zu 3:

Die #Ausfallkilometer bei der BVG betrugen, differenziert nach Verkehrsmittel und Monaten:

  Bus Straßenbahn U-Bahn
  in Nutzwagenkm in Nutzzugkm in Nutzzugkm
1/2017 51.000 12.000 27.000
2/2017 42.000 10.000 34.000
3/2017 41.000 12.000 27.000
4/2017 29.000 12.000 13.000
5/2017 41.000 14.000 13.000
6/2017 51.000 17.000 29.000
7/2017 42.000 16.000 20.000
8/2017 27.000 13.000 9.000
9/2017 50.000 14.000 38.000
10/2017 50.000 17.000 38.000
11/2017 44.000 28.000 51.000
12/2017 44.000 39.000 31.000
1/2018 40.000 13.000 29.000
2/2018 63.000 39.000 24.000
3/2018 112.000 36.000 43.000
4/2018 80.000 21.000 25.000
5/2018 83.000 28.000 43.000
6/2018 135.000 81.000 46.000
7/2018 95.000 50.000 30.000
8/2018 114.000 48.000 41.000
9/2018 203.000 68.000 87.000
10/2018 132.000 107.000 50.000
11/2018 200.000 84.000 75.000

Die Zahlen bei Straßenbahn und U-Bahn berücksichtigen nicht gekürzte Züge.

Die Ausfallerwartung der BVG bei Vertragsschluss 2008 betrug (angepasst um die

Mehrleistungen bis 2017): Bus 12.132 Nutzwagenkilometer/Monat, Straßenbahn 5.361 Nutzzugkilometer/Monat, U-Bahn 2.194 Nutzzugkilometer/Monat.

Frage 4:

Welches waren die wesentlichen Gründe für die Ausfälle bei der BVG?

Antwort zu 4:

Nach den Angaben der BVG zur Erfüllung des Verkehrsvertrages sind im Jahr 2018 (vorliegend bis Oktober) insbesondere in den letzten Monaten in den Betriebsbereichen Straßenbahn und Bus personelle Gründe zum weit überwiegenden Teil die Hauptursache für Ausfälle. Auch bei der U-Bahn haben personelle Gründe insbesondere in der zweiten Jahreshälfte einen wesentlichen Anteil, hier dominieren aber fahrzeugbedingte Ausfälle. Hintergrund bei der U-Bahn sind hohe Werkstattstandzeiten (aufgrund des hohen Flotten- alters und der Nutzungsintensität der Bestandsfahrzeuge, der Werkstattorganisation sowie von Vandalismus/Graffitibeseitigung) und die steigende Zahl der dauerhaft aufgrund von Rissbildungen abgestellten Fahrzeuge der Baureihe F79 (seit Mitte Juni mussten 44 von 70 Wagen abgestellt werden). Hinzu kommen im Straßenbahn- und v.a. im Busverkehr Störungen durch Verkehrsbehinderungen, Notfalleinsätze und Großereignisse die zu Sperrungen führen.

Frage 5:

Sind die Anteile der jeweiligen Ausfallgründe an den Ausfällen der BVG quantifizierbar? Wenn ja: welchen Anteil an den Ausfällen hatten jeweils Personalprobleme und Fahrzeugstörungen?

Antwort zu 5:

Die BVG teilte hierzu mit:

„Die Anteile sind prozentual nicht genau zu beziffern, da die genannten Ursachen ineinandergreifen. Wenn z.B. durch ein Betriebsvorkommnis (Auto in Straßenbahngleis verunfallt) ein Polizei- und Feuerwehreinsatz erforderlich ist, muss die Straßenbahnlinie unterbrochen werden. Dies führt infolge zu einem massiven Eingriff in die Personal- disposition der Straßenbahn, was in der Kette wieder zu personalbedingten Verschiebungen bis hin zu Ausfällen führen kann.“

Frage 6:

Wie hoch waren zwischen Januar 2017 und November2018 die Verspätungen der #S-Bahn in Minuten nach Monaten aufgeschlüsselt?

Antwort zu 6:

Die DB AG übermittelte zu dieser Frage folgende Werte:

  Verspätungen in Minuten 2017 Verspätungen in Minuten 2018
Januar 59.500 66.900
Februar 46.500 68.500
März 60.500 61.400
April 41.400 71.600
Mai 76.900 76.500
Juni 80.000 71.400
Juli 75.500 53.800
August 79.200 57.100
September 68.000 50.800
Oktober 94.700 65.200
November 72.000 62.200
Dezember 72.200  

Frage 7:

Wie viele #Zugkilometer sind zwischen Januar 2017 und November 2018 bei der S-Bahn ausgefallen, jeweils nach Linien und Monaten aufgeschlüsselt?

Antwort zu 7:

Die DB AG übermittelte zu dieser Frage die nachfolgenden Werte. Darin enthalten sind auch Züge, die nicht ausgefallen sind, deren Abfahrt jedoch verfrüht erfolgte oder deren Verspätung über der Taktzeit der jeweiligen Linie lag. (Diese Aspekte werden gemäß den Regelungen der S-Bahn-Verkehrsverträge als Ausfälle abgerechnet.)

  S1 S2 S25 S26 S3 S41 S42 S45 S46 S47 S5 S7 S75 S8 S85 S9 Summe
Jan 17 9.600 6.800 4.900 0 500 30.100 22.200 2.800 5.000 800 8.400 10.200 5.600 5.500 5.100 3.600 121.000
Feb 17 6.300 4.600 3.000 0 200 16.500 12.900 2.200 2.500 300 14.800 13.900 9.600 3.100 1.900 1.300 93.200
Mrz 17 5.900 5.800 2.900 0 500 20.500 12.700 3.700 1.700 1.100 12.200 9.600 9.300 2.400 3.600 2.000 93.700
Apr 17 6.400 5.800 2.800 0 200 10.100 7.400 2.200 2.800 300 10.500 12.000 7.400 2.700 800 1.500 72.700
Mai 17 13.300 8.300 6.500 0 100 26.100 21.900 4.700 3.700 500 19.300 19.800 13.600 3.800 4.600 2.500 148.800
Jun 17 14.400 8.900 3.600 0 500 28.300 20.200 3.800 1.200 1.000 10.900 6.000 12.600 3.900 7.300 4.900 127.500
Jul 17 14.000 13.000 9.500 0 1.200 34.200 30.600 11.100 14.500 900 26.300 28.600 12.400 9.000 6.000 4.600 216.000
Aug 17 12.400 10.900 12.700 0 12.900 25.100 22.500 6.600 9.100 1.100 26.300 18.100 7.000 7.400 5.900 4.300 182.300
Sep 17 6.400 6.200 3.300 0 10.800 14.100 9.900 7.200 600 200 17.000 13.000 8.600 1.000 3.000 1.600 102.800
Okt 17 20.200 15.600 5.700 0 22.900 16.800 18.900 10.200 2.100 1.200 23.500 20.600 8.600 1.400 6.900 3.700 178.200
Nov 17 8.700 1.700 2.300 0 9.000 25.700 20.600 6.100 700 400 10.800 7.900 5.600 400 5.700 2.700 108.300
Dez 17 11.600 11.900 4.400 4.500 13.500 20.300 22.500 15.200 6.300 800 17.200 18.700 9.400 3.700 6.100 6.300 172.500
Jan 18 8.700 10.800 5.300 5.800 13.800 17.800 19.300 10.100 9.000 1.800 19.300 26.400 5.400 7.800 4.500 6.500 172.400
Feb 18 8.700 11.400 4.800 11.400 15.300 17.800 20.200 17.800 9.000 2.100 25.500 30.200 8.700 8.600 5.400 7.700 204.500
Mrz 18 11.600 12.800 5.000 10.900 12.600 15.700 19.400 22.400 15.000 2.000 20.200 26.100 7.800 9.600 4.700 7.600 203.400
Apr 18 9.000 10.800 4.200 4.300 15.000 13.200 19.200 9.400 8.600 1.800 24.600 27.900 6.700 10.000 3.500 8.600 176.800
Mai 18 7.800 11.300 4.300 4.300 16.400 15.800 20.700 10.500 10.000 2.200 22.200 29.300 5.100 8.900 5.300 8.500 182.500
Jun 18 12.300 11.200 3.100 8.300 9.500 20.400 23.600 13.800 7.800 1.400 16.200 21.500 4.500 10.100 7.400 6.900 178.300
Jul 18 7.400 4.000 2.600 2.700 6.600 17.100 20.500 7.800 7.800 1.300 14.600 22.300 5.200 7.200 4.800 5.000 137.000
Aug 18 8.000 6.200 2.900 3.400 13.100 13.300 16.000 12.900 6.200 1.100 16.100 18.100 5.200 8.800 4.700 5.800 141.600
Sep 18 7.000 5.300 2.600 5.900 9.200 11.000 11.400 14.300 4.000 800 13.700 15.400 7.100 7.500 3.000 4.800 123.000
Okt 18 4.800 4.600 2.500 10.600 6.800 13.900 14.300 14.300 4.200 700 15.300 14.800 6.800 6.100 3.900 3.700 127.300
Nov 18 6.400 5.900 2.100 4.700 4.700 15.000 15.500 14.300 3.800 900 19.500 10.900 6.800 6.100 3.400 3.800 123.900

Frage 8:

Welches waren die wesentlichen Gründe für die Ausfälle bei der S-Bahn? Frage 9:

Sind die Anteile der jeweiligen Ausfallgründe an den Ausfällen der S-Bahn quantifizierbar? Wenn ja: welchen Anteil an den Ausfällen hatten jeweils Personalprobleme und Fahrzeugstörungen??

Antwort zu 8 und 9:

Die Ursachen für Störungen im S-Bahn-Betrieb sind in drei Kategorien zu untergliedern: Mehr als die Hälfte aller Störungen werden durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen

S-Bahn Berlin GmbH selbst verursacht. Hierzu gehören vor allem Fahrzeugstörungen oder eine unzureichende Verfügbarkeit von Fahrzeugen oder Personal (Triebfahrzeugführer- innen und -führer). Unbesetzte Schichten infolge fehlender oder ihren Dienst verspätet antretender Personale, die nicht rechtzeitig kompensiert werden konnten, verursachen allein rund ein Viertel aller Zugausfälle. Gut ein weiteres Fünftel ist auf Fahrzeugstörungen zurückzuführen.

Die zweite Kategorie (mit rund 15 Prozent der Zugausfälle) bilden Störungen an der Infra- struktur, die fast ausschließlich durch die DB Netz AG und nur zu einem sehr geringen Anteil durch die Unternehmen DB Energie GmbH und DB Station & Service AG zu verant- worten sind. Der überwiegende Teil hiervon entfällt mit rund zehn Prozent aller Zugaus- fälle auf Störungen der Leit- und Sicherungstechnik, also beispielsweise Signal- oder Stell- werksstörungen.

Externen Ursachen als dritter Kategorie ist das übrige Fünftel der Zugausfälle zuzuordnen. Diese umfasst Polizei- und Notarzteinsätze in Zügen oder im Bahnsteig- bzw. Gleisbereich (beispielsweise infolge unbefugten Betretens von Bahnanlagen) ebenso wie die Folgen extremer Witterung.

Alle hier benannten Angaben zu den Anteilen der einzelnen Störungsarten beziehen sich auf die ersten acht Monate des Jahres 2018. Sekundäre Störungsursachen (insbesondere Übertragung von Verspätungen auf nachfolgende Fahrten am Wendebahnhof) blieben hierbei außer Betracht, so dass nur die primären Ursachen einbezogen werden.

Berlin, den 27.12.2018 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz